Ob nach einer Schlägerei, einer fahrlässigen Körperverletzung im Zuge eines Verkehrsunfalls oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden: Neben der Strafe, die dem Täter nach dem Strafgesetzbuch (StGB) auferlegt werden kann, entstehen in aller Regel auf Seiten des Opfers Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung. Der Täter muss damit nicht nur mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, sondern auch mit zusätzlichen finanziellen Einbußen durch die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – zu denen auch das Schmerzensgeld zählt.
Doch wie genau können Opfer gegenüber dem Schadensverursacher Schmerzensgeld für durch Körperverletzung erlittene Gesundheitsschädigungen einfordern? Und wie lässt sich der Anspruch eigentlich ermitteln? Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle für Körperverletzung, aus der sich je Verletzung exakte Summen ablesen ließen? Erfahren Sie im Folgenden mehr zur Höhe der Ersatzforderungen, der Verjährung der Ansprüche und Weiterem.
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FAQ: Schmerzensgeld
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht gemäß BGB bei “Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung”.
Wollen Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen, müssen Sie das Schmerzensgeld beantragen. Ansprechpartner ist dabei oft die Versicherung des Schadensverursachers. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Entschädigung einzuklagen.
Pauschale Vorgaben gibt es beim Schmerzensgeld nicht, stattdessen werden die Summen individuell festgelegt. Eine Orientierung können Schmerzensgeldtabellen sein, ein Beispiel finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Infos zu Schmerzensgeld
Welche Schäden begründen einen Schmerzensgeldanspruch?
Das Schmerzensgeld ist ein Schadensersatzanspruch, der nach einem wie auch immer gearteten Schadensfall dann anfallen kann, wenn Personenschäden entstanden sind. Es beschreibt damit den Ausgleich immaterieller Schäden, die sich nicht so einfach beziffern lassen wie etwa Defekte an einem Unfallwagen.
Das bedeutet, dass eine strafbare und vor allem schuldhafte Handlung auch zu entsprechenden gesundheitlichen Schädigungen einer Person geführt haben muss.
Sind hingegen keine körperlichen Schäden entstanden, kann der Geschädigte kein Schmerzensgeld einfordern, wohl aber ggf. Schadensersatz, sofern ein materieller Schaden aus dem Geschehen resultierte.
Da der strafrechtliche Tatvorwurf einer Körperverletzung stets mit einer Gesundheitsschädigung für das betroffene Opfer einhergeht, ergeben sich damit in aller Regel auch Ansprüche auf Schmerzensgeld seitens des Geschädigten. Ausgenommen ist hierbei eine versuchte Körperverletzung, bei der es in der Regel nicht zu tatsächlichen Gesundheitsschädigungen kommt.
Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich beim Schmerzensgeld – auch bei Körperverletzung – stets um einen zivilrechtlichen Anspruch des Opfers handelt. Das bedeutet zunächst, dass die Geltendmachung etwaiger Forderungen in aller Regel nicht im Rahmen der Strafverhandlung betrachtet wird, sondern zumeist in einem gesonderten Verfahren vor einem Zivilgericht erfolgt.
Folglich wird nach einer Anzeige wegen Körperverletzung über das Schmerzensgeld noch nicht automatisch mitentschieden, sondern bedarf der gesonderten Antragstellung durch das Opfer. Eine Strafanzeige muss allerdings bei den meisten Körperverletzungsdelikten nicht vom Betroffenen selbst gestellt werden, da es sich zumeist um Offizialdelikte handelt.
Infos zum Schmerzensgeld nach Verletzung & Umstand
Wie können Opfer Schmerzensgeld beantragen nach einer Körperverletzung?
Um Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung geltend zu machen, kann das Opfer zwischen zwei Möglichkeiten wählen: der Anstrengung eines Adhäsionsverfahrens oder aber der gesonderten Zivilklage.
Wenn der Geschädigte ein sogenanntes Adhäsionsverfahren beantragt, werden Strafverhandlung und Zivilsache in einem verhandelt, die Geltendmachung von Schmerzensgeld also an die nach Strafrecht zu verhandelnde Angelegenheit angehängt.
Auf diese Verknüpfung verweist der lateinische Ursprung des Wortes: adhaesio bedeutet “das Anhaften”. Im Rahmen dieses straf- und zivilrechtlichen Verbundverfahrens verhandelt das Strafgericht zunächst den Straftatbestand selbst und verurteilt den Täter entsprechend der laut Strafgesetzbuch für fahrlässige oder unterschiedliche Formen der vorsätzlichen Körperverletzung vorgesehenen Strafrahmen.
Auf Grundlage des Urteils im Strafrecht und unter Berücksichtigung der im Einzelfall vorliegenden Konstellationen bestimmt das Gericht dann anschließend ein dem Opfer durch die begangene Körperverletzung zustehendes angemessenes Schmerzensgeld. Die exakte Höhe liegt damit im Ermessen des Gerichts.
Das Strafgericht wird in jedem Fall den Antrag des Geschädigten auf Anbindung des Zivilverfahrens prüfen. Gelangt es schließlich zu der Ansicht, dass der Beschuldigte nicht schuldig ist – bzw. nicht schuldhaft (vorwerfbar) handelte – oder die Ansprüche des Opfers nicht gerechtfertigt sind, kann es das Adhäsionsverfahren ablehnen.
Neben dem Verbundverfahren kann der Geschädigte aber auch ein gesondertes Zivilverfahren gegen den Beschuldigten anstreben. In diesem Fall bedarf es der Zivilklage für durch Körperverletzung begründetes Schmerzensgeld. Diese Klage muss vom betroffenen Opfer oder dessen gesetzlichen Vertreter – etwa bei Kindern den Eltern – vor dem zuständigen Gericht eingebracht werden. Bei Summen unter 5.000 Euro sind dies zumeist die Amtsgerichte, darüber hinausgehende Forderungen landen in der Regel vor dem Landgericht.
In diesem Fall entscheidet damit das Zivilgericht über die Zulässigkeit der geforderten Summen – unabhängig von dem eigentlichen Strafverfahren. Das bedeutet auch: Wird das Strafverfahren etwa wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen an den Täter eingestellt, sind etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen der Körperverletzung nicht automatisch auch aufgehoben.
Klage auf Schmerzensgeld wegen Körperverletzung: Ein Muster
Egal ob nun im Adhäsionsverfahren oder der abgesonderten Zivilsache: Zumeist werden solche Anträge gestellt, ohne dass eine explizite Schadenssumme eingefordert wird. Oftmals überlassen Geschädigte – auch auf Rat eines Anwalts – den Gerichten selbst, den Schadensfall zu bewerten und hieraus eine entsprechend angemessene Entschädigungsleistung zu bestimmen.
Dieser Weg ist auch schon deshalb empfehlenswert, als die Kläger sich allzu leicht von den durch die USA propagierten Schadenssummen inspirieren lassen und überzogene Forderungen stellen. Je höher aber die Forderung, desto höher sind auch die Kosten für Anwalt und Gericht. Wird der Antrag abgelehnt, muss der Antragsteller diese Kosten selbst tragen (sofern diese nicht durch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung gedeckt sind).
Aus diesem Grund stellen wir im Folgenden ein Muster zur Verfügung, das für den unbezifferten Schmerzensgeldantrag als Vorlage dienen kann. Sie können dieses Beispiel herunterladen und an Ihre entsprechende Situation anpassen. Achten Sie auch darauf, dass Sie den Anspruch entsprechend begründen und ggf. mit Hilfe von Attesten und Gutachten belegen müssen. Um Ihre Ansprüche angemessen geltend zu machen, wenden Sie sich auch bei der Antragstellung zunächst an einen Anwalt für Zivilrecht.
– MUSTER –
Angaben ohne Gewähr!
[Name des Geschädigten/Vertreters
Anschrift]
[Zuständiges Gericht
Anschrift]
ANTRAG AUF SCHMERZENSGELD WEGEN KÖRPERVERLETZUNG
Leistungsklage mit unbeziffertem Klageantrag
Ggf. Prozessbevollmächtigter: [Name und Anschrift der Anwaltskanzlei – Vollmacht beifügen!]
Namens und im Auftrag des Klägers, [Name], wird beantragt,
- den/die Beklagten, [Name/n], als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger wegen der erlittenen Körperverletzung ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Höhe des Schmerzensgelds wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Bereits vorgerichtlich erbrachte Leistungen der/des Beklagten an den Kläger sind anzurechnen.
- den/die Beklagten als Gesamtschuldner auch bezüglich künftig aus dem Schadensereignis resultierenden Ansprüchen zu bestimmen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf Dritte übergehen.
- dem Kläger den oben benannten Prozessbevollmächtigten beizuordnen.
- die Kosten des Verfahrens dem/den Beklagten [Name/n] aufzuerlegen.
Begründung:
Die/der Beklagte/n haben/hat sich am [Datum des Schadensereignisses] in [Adresse des Tatortes] einer (gemeinschaftlichen) Körperverletzung schuldig gemacht, aus der der Kläger als Geschädigter hervorging. Dem Kläger ist an dem Straftatbestand kein Mitverschulden nachzuweisen [ist dies jedoch der Fall, dann ist hierhingehend Aufrichtigkeit von allen Beteiligten verlangt].
Dem Kläger entstanden hierdurch folgende Schäden:
[Hier folgt die im jeweiligen Einzelfall heranzuziehende Ausgestaltung der erlittenen Gesundheitsschädigungen z. B. bezüglich (Belege beifügen!):
- Art der Verletzungen
- Behandlungsverlauf
- Dauer und Art des Krankenhausaufenthalts
- erfolgte und künftig notwendige Operationen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Dauer der geminderten Erwerbsfähigkeit
- u. v. a. m.]
[Unterschrift des Klägers bzw.
Unterschrift des vertretenden Rechtsanwalts]
Wer zahlt das Schmerzensgeld bei Körperverletzung?
Das nach einer Körperverletzung zustehende Schmerzensgeld muss der Geschädigte gegenüber dem Schädiger geltend machen. Das bedeutet, dass der Täter selbst für die zugesprochenen Beträge aufkommen muss.
Sind mehrere Schädiger vorhanden, so können sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einer Schlägerei zu Gesamtschuldnern gemacht werden. Das bedeutet, sie tragen die Schuldenlast gemeinsam und sind gemeinsam verantwortlich für die Auszahlung an das Opfer.
Handelt es sich um Schäden, die durch einen Verkehrsunfall entstanden sind (und damit um eine fahrlässige Körperverletzung), kann mitunter auch die gegnerische Versicherung zur Zahlung des Schmerzensgeldes herangezogen werden.
Wie lange haben Sie Zeit, das Schmerzensgeld geltend zu machen?
Selbst wenn ein grundsätzlicher Anspruch auf Schadensersatz bei Körperverletzung besteht, so können Geschädigte diesen nicht bis in alle Ewigkeit geltend machen. Auch Schmerzensgeld fällt der Verjährung anheim. Eine Körperverletzung als Anspruchsgrundlage hat dabei aber nur bedingt Einfluss auf die einzuhaltenden Fristen.
Die Verjährung von Schmerzensgeld bei Körperverletzung richtet sich nicht nach den Angaben des Strafgesetzbuches, sondern denen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – der Rechtsgrundlage des Zivil- und Privatrechts. Dabei ist die Verjährung des Schmerzensgeldes auch nicht an die Verjährung des Straftatbestandes selbst gebunden.
Wichtig hierbei ist die Beschränkung auf den Vorsatz: Für vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung geltend gemachtes Schmerzensgeld verjährt damit nach unterschiedlichen Fristen. Für fahrlässige Tatbestände ist entgegen der 30-jährigen die regelmäßige Verjährungsfrist anzusetzen, d. h. spätestens nach drei Jahren verjähren hieraus resultierende Schadensersatzansprüche (§ 195 BGB).
Gleiches gilt zum Beispiel auch infolge einer fahrlässigen Tötung, etwa nach einem Verkehrsunfall oder im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsfehlers.
Zu den vorsätzlichen Straftatbeständen, bei denen der Täter sich gegen das Leben, die Gesundheit oder die sexuelle Selbstbestimmmung seines Opfers wendet, zählen u. a.:
- leichte/einfache Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Totschlag
- Mord
- sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
Schmerzensgeldanspruch bei Körperverletzung
Wie viel Schmerzensgeld wird bei Körperverletzung zugesprochen?
Schließlich bleibt noch eine Frage zu klären, die bisher nur unterschwellig mitschwang: Wie hoch sind denn nun eigentlich die Schadensersatzsummen, die Opfern nach einer erlittenen Körperverletzung zustehen?
Bei der Ermittlung von angemessenen Schmerzensgeldansprüchen werden in Deutschland in jedem Einzelfall bestimmte Faktoren geprüft, wie:
- Alter des Geschädigten
- Art der erlittenen Verletzung
- Ausmaß der Gesundheitsschädigung
- Schwere des erlittenen Schadens
- Dauer der Beeinträchtigung durch die Schäden (auch im Alltag)
- Behandlungsverlauf (Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen, Operationen usf.)
- dauerhafte Entstellungen oder Einschränkungen
- Ausmaß der Schmerzen
- Dauer und Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit
- Mitverschulden des Opfers
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Vermögensverhältnisse von Geschädigtem und Schädiger
Aus dieser Auflistung ergeben sich vor allem folgende Konsequenzen:
- Wie viel Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung zugesprochen wird, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Feste Beträge für bestimmte Verletzungen gibt es nicht.
- Je schwerer der erlittene Schaden, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen: Es ist mithin davon auszugehen, dass allgemein auf eine leichte Körperverletzung geringeres Schmerzensgeld folgt als bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung.
- Das Schmerzensgeld orientiert sich zudem auch an den tatsächlich erlittenen Folgen, die der Schadensfall für das Opfer hatte (Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsaufwand usf.). Das Schmerzensgeld wegen Körperverletzung nach erlittener Prellung wird dabei grundsätzlich geringer ausfallen, als nach Brüchen, Verbrennungen oder Amputationen. Zudem können für geringfügige Schäden Schmerzensgeldzahlungen trotz nachweisbarer Körperverletzung entfallen.
- Darüber hinaus kann auch das Alter des Opfers Einfluss auf das Schmerzensgeld nach erlittener Körperverletzung nehmen: Jüngeren Geschädigten wird regelmäßig mehr zugesprochen als bereits betagten Personen.
- Die Höhe orientiert sich letztlich auch an den finanziellen Mitteln, die Schädiger und Geschädigtem zur Verfügung stehen. Ist der Täter vermögend, wird das Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung höher anzusetzen sein, als bei einem Arbeitslosen oder Geringverdiener. Umgekehrt wird einem Arbeitslosen eine geringere Schadenssumme zustehen, als er keine finanziellen Verluste aufgrund eines Arbeitsausfalls erleiden musste.
Das alles bedeutet nun jedoch nicht, dass die Gerichte keine konkreteren Anhaltspunkte bei der Berechnung von Schmerzensgeld bei Körperverletzung und anderen schuldhaft verursachten Schadensereignissen haben. Sie orientieren sich stattdessen an vorangegangenen Urteilen.
Infos zum Schmerzensgeld bei Brüchen
Schmerzensgeldtabelle bei Körperverletzung: Orientierungshilfe für die Gerichte
Für das Schmerzensgeld bei Körperverletzung aus einer Tabelle ablesen, feste Summe fordern und erhalten? Ganz so einfach funktioniert das leider nicht. Es gibt unterschiedliche Urteilssammlungen, mit deren Hilfe sich ungefähre Zahlen ermitteln lassen. Zu den wichtigsten Sammlungen zählen:
- die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle
- Hacks/Ring/Böhm (Herausgeber: ADAC)
- Sammlung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle
Jede Schmerzensgeldtabelle – ob für Körperverletzung, Schlägerei, Behandlungsfehler oder anderes – ist damit stets mit Vorsicht zu genießen und kann auch im Rahmen ein und desselben Schadens zwischen den Herausgebern hinsichtlich der Inhalte abweichen.
In unserer folgenden Tabelle zum Schmerzensgeld bei Körperverletzung sind nur einige Auszüge aus den umfangreichen Sammlungen aufgeführt, um eine erste Orientierung zu bieten (die ungeraden Summen ergeben sich aus der Umrechnung von D-Mark in Euro).
Wir beschränken uns bei der Darstellung auf vorsätzliche Delikte und deren Folgen. Nur soviel zur fahrlässigen Körperverletzung, die besonders nach einem Verkehrsunfall anzunehmen ist: Schon beim Schleudertrauma, häufigste Unfallfolge, reichen die zugesprochenen Schmerzensgeldsummen von 100 bis 2.000 Euro.
Schmerzensgeldtabelle bei vorsätzlicher Körperverletzung
Urteilendes Gericht* (Datum des Beschlusses) | Aktenzeichen | Schadens- und Verletzungsbild | zugesprochenes Schmerzensgeld |
---|---|---|---|
Schmerzensgeld für erlittene einfache Körperverletzung | |||
AG Menden (10.03.2004) | 4 C 224/03 | Schädelprellung mit Verdacht auf Gehirnerschütterung | 250,00 Euro |
AG Düsseldorf (18.03.2009) | 37 C 3951/08 | Zahnschäden (Lockerung) nach Fausthieb | 600,00 Euro |
OLG Hamm (08.11.2013) | 26 U 31/13 | schwere Augenverletzung (Quetschung, Hämatome) und schwere Gehirnerschütterung | 1.000,00 Euro |
AG Berlin (06.04.2004) | 2 C 469/05 | Nasenbeinfraktur sowie Gesichtsverletzungen und Verbrennung am Unterarm (von Zigarette) | 2.000,00 Euro |
OLG Zweibrücken (02.08.2013) | 2 UF 30/13 | Gesichts- und Kopfverletzungen (Hämatome) nach einem Kopfstoß und Schürfwunden an den Händen | 3.000,00 Euro |
LG Ulm (25.06.2002) | 3 O 149/02 | Gehörschädigung, Tinnitus, Schwerhörigkeit durch Schlag auf Hinterkopf | 5.000,00 Euro |
LG Arnsberg (13.03.2001) | 1 O 636/00 | zweifache Unterkieferfraktur | 5.000,00 Euro |
OLG Celle (24.11.2011) | 5 U 157/11 | schwere Nasenbeinfraktur mit Gesichtsverletzungen | 8.000,00 Euro |
OLG München (23.01.2013) | 3 U 4056/12 | doppelseitige Unterkieferfraktur | 10.000,00 Euro |
LG Göttingen (30.12.2003) | 4 O 99/03 | einseitige Augenverletzung und Prellungen am gesamten Körper | 17.500,00 Euro |
LG Göttingen (30.12.2003) | 4 O 98/03 | Gesichtsschädelfraktur mit Zahnverlust, geringfügigem Nasenschiefstand, Unterkieferfraktur | 20.000,00 Euro |
Schmerzensgeld für erlittene gefährliche Körperverletzung | |||
LG Heidelberg (20.04.2000) | 1 O 38/89 | Messerstichverletzung im Brustkorb, keine inneren Verletzungen | 1.431,62 Euro |
OLG Hamm (04.11.1996) | 6 U 55/96 | Schädelfrakturähnliche Kopfverletzung nach dem Schlag mit einem Beil | 5.112,92 Euro |
OLG Hamm (07.11.2012) | 30 U 80/11 | multiple Stichverletzungen, Blutergüsse, Kratzer und Prellungen am ganzen Körper | 6.500,00 Euro |
BGH Karlsruhe (14.05.2013) | VI ZR 255/11 | Schussverletzung im Oberkörper mit schweren Verletzungen | 10.000,00 Euro |
OLG Koblenz (20.06.2014) | 10 U 927/13 | erhebliche Kopfverletzungen durch Überfall mit einem Schlagstock | 15.000,00 Euro |
LG Tübingen (17.12.1982) | 2 O 585/81 | schwere Unterleibsverletzung nach Steckschuss | 17.895,22 Euro |
LG Würzburg (17.07.2015) | 1 Ks 801 Js | Bauchverletzung und multiple Organverletzungen durch Stiche und Schlagverletzungen (Teleskopschlagstock) bei Wohnungsüberfall | 20.000,00 Euro |
Schmerzensgeld für erlittene schwere Körperverletzung | |||
OLG Hamm (23.12.2013) | 9 U 69/13 | Verlust eines Hodens durch Fußtritt | 10.000,00 Euro |
LG Wiesbaden (15.04.2010) | 9 O 189/09 | Unterschenkelamputation infolge von Stichverletzungen in den Oberschenkel | 40.000,00 Euro |
LG Osnabrück (21.02.2005) | 1 O 2232/04 | Teilerblindung, Komplettverlust eines Auges | 100.000,00 Euro |
LG Köln (06.05.2010) | 29 O 4/09 | schweres Schädelhirntrauma (3. Grades), Gesichtsschädelfraktur, Hirnblutung und -ödem mit wochenlangem Koma und andauernder Minderung der Gehirnleistung und Epilepsie | 110.000,00 Euro |
LG Potsdam (17.08.2000) | 10 O 252/99 | Querschnittlähmung nach zweifacher Halswirbelfraktur, komplette Lähmung halsabwärts | 255.645,94 Euro |
* Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH) |
Für eine schwere oder gefährliche Körperverletzung ist das Schmerzensgeld dabei häufig höher, als bei einfachen Gesundheitsschädigungen. Auch hier sind jedoch in jedem Einzelfall das genaue Verletzungsbild sowie die möglichen Spätfolgen von Bedeutung für die Wertung. Darüber hinaus sind jedoch auch noch die bereits oben genannten Faktoren bei der Beurteilung der Schadenshöhe von Bedeutung.
Manuel L sagt
18. October 2019 at 13:29
Gut zu wissen, dass man hier auch einen Schmerzensgeldanspruch hat. Ich interessiere mich für das Strafrecht, da viele in meiner Umgebung schon mit Gewalt in Berührung gekommen sind. Mit Ihren Tipps kann ich nun besser verstehen, wie man sich mit einem Anwalt wehren kann, vielen Dank!
Elke K. sagt
8. September 2019 at 10:50
Hallo,
ich war am Pfingssontag (10. 06. 2019) zu einem Mühlenfest, beim nach Hause gehen, wollte nahm ich den Mühlenberg, als ich bemerkte, dass man dort nicht einmal die Hand vor Augen sieht, wollte ich umkehren. da war es schon zu spät, am Ende des Mühlenberges befand sich eine ca. 1 m hohe Mauer, die ich dann runtergefallen bin. Die Unfallstelle ist nicht Beleuchtet und es gibt auch keine Absperrung.
Ich habe mir eine böse Proximale Humunusfraktur im rechten Arm zugzogen. Ich kann den Arm noch immer nicht vollständig bewegen und mein Arzt meint, dass wird auch nicht mehr 100 % auf Grund des schweren Bruches. Wenn ich Glück habe, dann kann ich mir gerade so die Haare waschen. Wäsche aufhängen ist nicht mehr.
Am 4. 9.2019 wurde ich zum zweiten mal Operiert und ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Kann ich Schmerzensgeld beantragen und wenn ja an wen muß ich mich wenden und wie funktioniert das?
koerperverletzung.com sagt
23. September 2019 at 14:18
Hallo Elke K.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir nicht beurteilen. Geltend machen müssen Sie den Anspruch selbst beim Verursacher bzw. dessen Versicherung, da es sich um einen zivilrechtlichen Vorgang handelt. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären mit diesem ab, ob Ansprüche bestehen und gegen wen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dominik T. sagt
25. August 2019 at 21:33
Es darum ich wollte mich mal informieren leichte Körperverletzung verjährt glaube ich nach 3 Jahren / schwere Körperverletzung verjährt glaube ich nach 5 Jahren / und gefährliche Körperverletzung verjährt glaube ich nach 10 Jahren / und Versuchter totschlag verjährt glaube ich nach 20 Jahren – in den letzen 23 Jahren sind mir alle solche Sachen passiert deswegen wollte ich mich mal informieren ob man da was machen kann wie gesagt mir ist alles passiert wie Messerstiche bis auf Angriffe mit dem Vorschlaghammer einfach alles mögliche passiert das gibt es alles auf Videos zusehen und ich weiß auch wer die Personen waren Bitte dringend um Nachricht um dies zu besprechen danke und lieben gruß
koerperverletzung.com sagt
2. September 2019 at 15:10
Hallo Dominik T.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechen bezüglich der Ansprüche und Verjährungen beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Alex sagt
2. July 2019 at 11:37
Hallo,
Ich wurde am Hals verletzt mit einer Glasscheibe. Eine streif und eine einstichwunde würde festgestellt. Laut Arzt hätte es fast meine pulsader getroffen und wär ums Leben gekommen. Die narben kann man sehr gut sehen da es viel überschüssiges hautgewebe hat. Gerichtstermin hab ich auch schon. Jetzt zu meiner Frage, wie viel Schmerzensgeld bekomme Ich?
koerperverletzung.com sagt
11. July 2019 at 13:29
Hallo Alex,
die Höhe eines Schmerzensgeldes kann pauschal nicht bestimmt werden und hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie Ihre Ansprüche am besten gemeinsam mit einem Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Atris sagt
29. June 2019 at 14:23
Hallo,
mein Kind 13 Jahre alt wurde in der Schule am Auge verletzt.
Der Mitschüler (13 Jahre alt) hat während der Pause sie gerufen, als sie sich drehte um zu schauen wer sie ruft hat er ein Stock (Ast) auf sie geworfen.
Mein Kind hat es genau ins Auge bekommen.
Darauf hin wurden wir von der Schule angerufen, der Anblick war für uns schockierend. Naja Zeit für fragen hatten wir erstmal nicht wir fuhren direkt zur Augenklinik.
Ergebnis der Untersuchung des Auges war das die Pupille groß geworden ist und so bleibt, bedeutet kurz- und Weitsichtfunktion des Auges geht nicht mehr (kann keine 3 Meter weit sehen mit dem Auge).
Bescheinigungen und Atteste von der Augenklinik und Augenarzt sind verfügbar.
Was kann ich jetzt machen
koerperverletzung.com sagt
1. July 2019 at 11:04
Hallo Atris,
wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt.Dieser kann genau beurteilen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche Sie bzw. Ihr Kind haben. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Birgit sagt
10. April 2019 at 13:43
Hallo:
Ich habe mich in einem SB Restaurant eine Brandverletzung 2.Grades an einer Hängelampe; die das Essen warm halten soll zugezogen, die Lampe hing direkt über dem Essen; kann ich hier Schmerzensgeld verlangen.
Angelika H. sagt
19. December 2018 at 0:52
Hallo
Am 26 Sept.2018 wollte ich das Auto in die Garage fahren (50m) von meiner Wohnung entfernt. In der zum Garagenparkplatz stand ein Ehepaar mit Kinderwagen (Enkel), ich hupte. Der Mann machte beleidigende Handzeichen, ich fuhr ganz langsam in die Einfahrt dann trat der Täter mit voller Wucht in die Fahrertür ( Auto ist 1 1/2 Jahre alt, neue Tür büßte rein).
Da ich selber 50 Jahre in Gewalt gelebt habe, hat dieser Täter bei mir eine Angst und große Schlafstörungen ausstößt. Die Angst ist weg aber Schlafstörungen noch da, so das ich seitdem Medikamente nehmen muß. Ist das eine Körperverletzung?
Sabine sagt
20. March 2019 at 22:15
Hallo,
Im Sommer 2016 wurde mein Sohn von 2 Männern vor einer Kneipe zusammen geschlagen. Er hat einen Jochbeinbruch und wurde operiert.
Die Täter wurden im März 2018 für schuldig befunden und mussten Geldstrafen an das Gericht zahlen. Wann ist die Verjährungsfrist für uns um,wenn wir zivilrechtlich Schmerzensgeld fordern wollen? Und ab wann wird die Verjährungsfrist gerechnet? Ab dem Jahr der Tat oder ab dem Jahr der rechtskräftigen Verurteilung ? Also 31.12.2016 oder 31.12.2018?
Gruß Sabine
koerperverletzung.com sagt
26. March 2019 at 15:40
Hallo Sabine,
gemäß § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist “mit dem Schluss des Jahres, in dem
1.der Anspruch entstanden ist […].”
Für die weiteren Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anna k. sagt
13. October 2018 at 16:48
Hallo.
Mein Freund ist in eine Schlägerei geraten. Er wurde bedroht mit einem Schlagstock und danach gab es Rangelei. Eine Angehöriger der Täter mischten sich ein und teilte aus. Irgendwie hat sie sich an der Hand verletzt und hatte eine Schürfwunde. Sie behauptet mit einem Schraubenzieher verletzt worden zu sein von meinem Freund.
Nach polizeilicher Aufnahme, konnte kein spitzer Gegenstand gefunden werden. Er war es auch nicht. Und wenn nicht bewusst oder beabsichtigt. Nach Aussagen bei der Polizei kam noch keine Post, ob das Verfahren eingestellt wurde oder weiter bearbeitet wird.
Nun kam jedoch ein Schreiben des Anwaltes der Dame. Sie möchte Schadensersatz bis in ca 14 Tagen. Ist dies rechtens. Wie geht man hier nun vor? Die Ansprüche sind nicht gerechtfertigt. Wenn die schuld feststehen würde, würde ich die Klage verstehen, aber so?
Ich danke vorab für Ratschläge.
koerperverletzung.com sagt
1. November 2018 at 10:26
Hallo Anna k.,
wir können keine Rechtsberatung anbieten und den Sachverhalt nicht beurteilen,. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die Vorgehensweise zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Amine W. sagt
16. January 2018 at 22:27
Hallo,
Ich würde am 17.01.2016 von 4 Leute gefährlich körper verletzt. Ich habe Naseneinbruchgehabt sowie Schaden im Gesicht.
Ich würde dannach vom Polizei eingeladen und habe mein Aussage gesagt.Ich habe mir sber keinen Anwalt genommen. Ich habe morgen den 17.01.2018 genau nach 2 Jahre eine Ladung als Zeuge vor Gericht.
Ich möchte mal fragen ,wie ich dann mein Schmerzensgeld beantragen kann obwohl es zu spät ist.
Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort im voraus.
freundlich grüßen,
Amine W.
koerperverletzung.com sagt
22. January 2018 at 8:22
Hallo Amine W.,
eine Verjährung bei einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann, wenn die Verletzung vorsätzlich verursacht wurde, bis zu 30 Jahre betragen. Ob da sin Ihrem Fall zu trifft, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Constantin sagt
21. December 2017 at 20:26
Hallo,ich bin Constantin 27 j und letzte Woche bin attackiert von paar Leute mit Baseballschläger !!
Aso gegen 17 uhr war ich in der Stadt und wollte nach hause. Bin in meine auto eingestiegen ganz normal, habe eine Zigarette an gemacht mache die Fenster auf und wollte los fahren. Genau in diese zeit komm paar leute,einer hält die Rechte Tür dass ich nicht raus komme und die andere mit eine Baseballschläger greif mich zu in auto. Er hat mich mit der Kopf von BaseballSchläger in Gesicht getroffen, unter auge links alles offen, nase dick,blauen flecken usw. Er sagte noch ich weiß wo du wohnst,arbeitest und ich werde dich erschossen !! Habe keine Zeugen,aber ich kenne die Männer so von sehen,die sind auch bekannt von Polizei hier in der Stadt ! Anzeige habe vor ort gemacht,habe Polizei angerufen,Krankenwagen war da und war auch in Krankenhaus wo die mich nähen musste,unter auge links.
Am 03.01.2017 muss zu Polizei und meine Aussage machen!! Was ist am besten zu machen? Muss ich auch eine Anwalt nehmen? Würde mich freuen fur eine Antwort.lg
koerperverletzung.com sagt
22. December 2017 at 8:34
Hallo Constantin,
für eine Aussage bei der Polizei ist in der Regel kein Anwalt notwendig. Dieser kann Sie jedoch begleiten, wenn Sie das wünschen. Sind Sie sich unsicher wie Sie vorgehen sollen, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Joy sagt
4. December 2017 at 16:58
Guten Tag
Am 3 zum 4 Dezember 2017 habe ich zusammen mit vier männlichen und einer weiblichen Freundin den Weihnachtsmarkt besucht. Anschließend gingen wir in eine Diskothek zum tanzen. Nun dort wühlte ein englisch sprechender Amerikaner in unserem Jackett-Haufen. Ich fragte ob er etwas suche und willigte kurz drauf ein dass er in unseren Jacketts die eigene Suche und tanzte weiter mit meinen Freunden. Nun ging er wieder kam zurück und suchte kurz drauf erneut. Ich beobachtete es und als er nach abtritt ein drittes Mal in unseren privaten Jacketts wühlte sagte ich in englisch dass wir seine Jacke nicht haben und ich nicht möchte dass er in unsren Sachen wühlt. Plötzlich rief er ich hätte seine Jacke gestohlen und wurde aggressiv. Ich beteuerte dass ich sie nicht habe, denn ich besitze eine eigene und brauche seine nicht aber er rief es immer wieder und schlug mir sehr unerwartet mit der Faust auf die Brust. Ich bekam keine Luft mehr und meine Freundin brachte mich an die frische Luft und rief die Polizei. Ich fing an zu hyperventilieren und heftig zu weinen. Ich hatte nach Test 1.7 Promille und die Polizei nahm Daten und Aussagen auf.
Nun habe ich einen tief lilafarbenen Bluterguss auf der linken Brust und starke Rückenschmerzen. Ebenfalls schlafe ich nicht mehr ohne Albträume.
Ich werde heute Abend meinen Hausarzt besuchen und ein Gutachten erstellen lassen denn ich möchte den Mann anzeigen.
Ist es in den Falle besser einen Anwalt dazu zu nehmen ? Die Polizisten haben vor Ort noch festgestellt dass ich sein Jacket nicht gestohlen haben kann, dennoch möchte ich dass der Mann aufgrund meiner starken Schmerzen bestraft wird.
Wie viel muss ich finanziell für einen Anwalt einplanen ? Was muss ich also bezahlen ? Ich bin 21 Jahre alt, weiblich und habe nicht so viel Geld da ich momentan noch mein Auto abbezahle. Welche weiteren Schritte muss ich einleiten ?
Ich freue mich darüber von Ihnen zu hören denn ich war noch nicht in einer solchen Situation und bin leider ein wenig überfordert.
Freundliche Grüße
Joy
koerperverletzung.com sagt
11. December 2017 at 10:46
Halo Joy,
in diesem Fall wäre die Konsultation eines Anwalts tatsächlich ratsam. Die Anwaltskosten sind rechtlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
festgelegt und bemessen sich üblicherweise nach dem Einzelfall. Innerhalb dieser Vorgaben kann es Spielräume geben, sodass wir keine pauschalen Aussagen tätigen können. Liegen Sie unterhalb einer Einkommensgrenze kann eine Beratungshilfe bezüglich der Kosten gewährt werden.
Eventuell kann Ihnen ein Opferhilfeverein zur Seite stehen und Sie bezüglich eines Anwalts beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Hamoud sagt
3. December 2017 at 21:35
Hallo ich bin von einer Person im Oberkörper angeschossen worden. 2 Schüsse haben mich getroffen und dahinter steckt ein rassistischer Grund. Ich bin nach 28 Tagen und 5 Operation an beiden Lungen entlassen worden. Was bekommt man in so einem Fall?
Danke.
koerperverletzung.com sagt
4. December 2017 at 11:24
Hallo Hamoud,
eine pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist nicht möglich, da immer die jeweiligen Umstände des Einzelfalls diese beeinflussen. Für einen Überblick über mögliche Summen können Sie eine Schmerzensgeldtabelle nutzen oder sich an einen Anwalt wenden, um mit diesem die Ansprüche abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Boci sagt
7. July 2017 at 1:20
Im Jahr 2014 wurde ich von eine Person zusammengeschlagen und ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet dies wurde mir zu Gunsten vor Gericht entschieden. Mir wurde per Brief vom Gericht 500€ Schadenswiedergutmachung zugesprochen die der Angeklagte mit Arbeitsstunden leisten sollte das Geld sollte ich vom opferfond bekommen nun 3 Jahre später ist immer noch nichts da vom geld.
1.wie komm ich jetzt an mein Geld?
2. wo bleibt mein Geld überhaupt?
3. kann ich wegen der langjährigen nicht Zahlung mehr verlangen?
koerperverletzung.com sagt
11. July 2017 at 10:20
Hallo Boci,
in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Gericht und den Opferfond wenden um nach dem Stand und der Sachlage zu fragen. Zudem ist eventuell auch der Rat eines Anwalts hier empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Geschädigter sagt
4. July 2017 at 8:26
Hallo,
wer bezahlt mein Schmerzensgeld wenn der Täter (kein deutscher Staatsbürger) vor der Verhandlung in sein Heimatland gezogen ist?
Danke!
koerperverletzung.com sagt
11. July 2017 at 10:16
Hallo Geschädigter,
da das Schmerzensgeld ein zivilrechtlicher Anspruch ist, muss in der Regel auch nur der Schädiger dafür aufkommen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
B. sagt
2. July 2017 at 13:42
Hallo,
Ich bin vor 2 Wochen von einem Nachbarn angegriffen worden. Er hatte mir beide Arme verdreht und mich zu Boden geschmissen.
Ich erlitt dadurch Kratzer am linken Unterarm und eine Ellenbogenprellung links. Seitdem bin ich in ärztlicher Behandlung und muss eine Ellenbogen- Bandage tragen.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld ? Komme aus dem Landkreis Bamberg .
Danke !
Liebe Grüße!
koerperverletzung.com sagt
11. July 2017 at 10:13
Hallo B.,
es kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Wurden immaterielle Schäden fahrlässige oder vorsätzlich durch Andere verursacht, kann ein Anspruch beim Verursacher geltend gemacht werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ebrahem sagt
20. June 2017 at 2:58
Hallo
Ich war heute auf dem weg in die Arbeit mit dem Fahrrad ich hab die Vorfahrt genommen und ein Auto hat mich angefahren, ich hab bisschen Schmerzen in meinen unterschrenkel Muss ich einen Anwalt für Schmerzensgeldforderung haben?
Danke
koerperverletzung.com sagt
22. June 2017 at 13:45
Hallo,
ein Anwalt ist nicht notwendig, Sie können die Forderung auch selbst einreichen. Hiervor ist allerdings abzuraten, da Laien schnell Fehler unterlaufen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Richard sagt
15. June 2017 at 23:57
Durch einen Angriff wurden bei mir zwei Rippen im rechten unteren Bereich gebrochen.
Ärztlicher Attest liegt vor. Eine Anzeige nach § 232 StGB wurde gestellt.
Kann im Strafprozess Schmerzensgeld geltend gemacht werden (und in welcher Höhe) oder müssen die Ansprüche in einem Zivilprozess geltend gemacht werden?
koerperverletzung.com sagt
22. June 2017 at 13:42
Hallo Richard,
in der Tat können Sie ein Adhäsionsverfahren beantragen, sodass über straf- und zivilrechtliche Belange in einem einzigen Prozess entschieden wird.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Maria sagt
9. June 2017 at 12:30
Hallo,
Verursacher, nach Verkehrsunfall an einem Kind, hat strafrechtlich eine Geldstrafe bekommen. Die Versicherung hat 6500,- Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt. Kann man jezt noch eine Zivilklage anstreben, um Schmerzensgeld von dem Verursacher direkt einzuklagen?
koerperverletzung.com sagt
14. June 2017 at 12:04
Hallo Maria,
der Anspruch auf Schmerzensgeld ist grundsätzlich ein zivilrechtlicher Anspruch. In Ihrem Fall ist dieser bereits erfüllt worden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Madeleine sagt
8. June 2017 at 22:35
Hallo,
Ich bin von einem Hund der sich von der Leine eines 11jährigen Mädchens losgerissen hat in Hand,Arm und Bein gebissen. An der Hand ist eine kleine offene Wunde, an Arm und Bein Hämatome. Der Hund ist vermutlich ein Kamphund der Kategorie 2. Kann hier Schmerzensgeld verlangt werden oder entspricht dies nicht einem Sachverhalt der fahrlässigen Körperverletzung?
koerperverletzung.com sagt
14. June 2017 at 12:05
Hallo Madeleine,
nach einem Hundebiss haben Sie aller Regel nach einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Forster sagt
6. June 2017 at 19:58
Hallo wurde von einem herabfallenden Ast am Kopf verletzt Wer haftet?
koerperverletzung.com sagt
14. June 2017 at 12:13
Hallo,
grundsätzlich haftet der Eigentümer des Baums – steht dieser auf öffentlichen Plätzen, ist die Kommune verantwortlich. Dennoch muss bei Verletzungen durch Bäume stets im Einzelfall geprüft werden, ob ein Haftungsfall vorliegt oder ob die Verletzung dem allgemeinen Lebensrisiko geschuldet ist.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Bruns sagt
3. June 2017 at 15:10
Hallo, ich bin auf der Arbeit (Maler)von einen für die Baustelle verantwortlichen Hausmeister nach einer verbalen Auseinandersetzung stark auf die Brust geboxt worden. Habe eine Thoraxprellung und bin schon seit 2 Wochen krank geschrieben.
Habe Anzeige erstattet.
Muss ich einen Anwalt für Schmerzensgeldforderung haben?
Danke
Thomas
koerperverletzung.com sagt
6. June 2017 at 8:45
Hallo Bruns,
Sie können einen Anspruch auf Schmerzensgeld auch ohne Anwalt direkt bei Verursacher oder dessen Versicherung geltend machen. Sie soltlens ich jedoch zuvor ausführlich informieren, wie Sie diese Ansprüche anbringen können. Lassen diese nicht mit sich reden, ist es empfehlenswert einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Anna sagt
17. May 2017 at 19:04
Hallo. Ich bin heute von eine Mädchen von hinter auf die Straße geschubst. Ich habe nur kleine Verletzung auf eine Hand und Knie gekriegt, aber ich bin Schwerbehinderte und von 2 Woche operiert. Deshalb ich muss zur Zeit mit zwei Krieken gehen, ohne ein Fuß zu belasten. Wegen Angst von meine Gesundheitszustand habe ich gleich die Anzeige bei der Polizei. Wegen so ein Vorfall auch Schmerzensgeld verlangen?
koerperverletzung.com sagt
29. May 2017 at 8:29
Hallo Anna,
Schmerzensgeld kann in der Regel verlangt werden, wenn ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Dies ist eine zivilrechtlicher Anspruch und muss beantragt werden. Hier ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sabrina sagt
7. May 2017 at 21:38
Hallo. Ein älterer Mann ist auf einem Supermarktparkplatz aus seiner Parklücke gefahren und hat mich die gegenüber stand angefahren. Er quetschte mein knie zwischen sein und mein Auto, das ich aber rechtzeitig herausbekam. Dabei Schlug ich mir meinen Kopf am Kofferraumdeckel an. War im Klinikum. Diagnose: Schädelprellung und Knieprellung. Kann ich Schmerzensgeld verlangen? Habe seit dem Voefall auch Schlafstörungen und immer wieder flashbacks.
Danke im voraus☺
koerperverletzung.com sagt
8. May 2017 at 8:43
Hallo Sabrina,
Schmerzensgeld kann in der Regel verlangt werden, wenn ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Dies ist eine zivilrechtlicher Anspruch und muss beantragt werden. Hier ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Kunst sagt
27. April 2017 at 21:02
Hallo mein Sohn wird angeklagt wegen Körperverletzung, hat jemanden eine Flasche auf den Kopf gehauen der dadurch Hämatome und Blutungen bekommen hat. Er ist arbeitslos und Alkoholiker , er ist 24 Jahre alt. Wir ist es wenn er Schmerzensgeld bezahlen muss? Muss ich es dann bezahlen als Mutter wenn er arbeitslos ist?
koerperverletzung.com sagt
2. May 2017 at 9:03
Hallo Kunst,
die Forderungen richten sich immer an den Schädiger, sodass dieser ein eventuelle Schmerzensgeld oder einen Schadenersatz zahlen muss. In der Regel werden Angehörige nicht zur Zahlung herangezogen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist hier empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Luigi sagt
22. April 2017 at 4:19
Hallo ich brauche hilfe eines anwalts komme aus frankfurt es geht um eine schwere körperverletzung
koerperverletzung.com sagt
24. April 2017 at 10:22
Hallo Luigi,
hier finden Sie eine Auflistung von Strafrechtsanwälten im Raum Frankfurt: https://www.koerperverletzung.com/strafrecht-kanzleien/frankfurt-am-main/
Ihr koerperverletzung.com-Team
Tina sagt
16. August 2017 at 17:52
Hallo, mein freilaufender Hund hat eine junge Dame am Bein gekratzt. Ich habe sie sofort versorgt, Visitenkarte gegeben, gesagt sie solle zum Arzt gehen oder ob ich sie fahren soll usw. Der Vater hat Anzeige erstattet und direkt im nächsten Umfeld übel über meine Hunde und mich geredet. Das habe ich kommentarlos hingenommen. Auch die Polizei hat direkt den Verdacht der reinen Schmerzensgeldforderung vermutet. Das Mädchen hat lediglich einen Kratzer am Bein, kein Loch einer Bisswunde!!!! Beim Täter-Opfer-Ausgleich, verlangt man jetzt von mir eine schriftliche Entschuldigung sowie 300€ Schmerzensgeld und 61€ für den Arzt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das denn rechtens ist? Die Arztkosten natürlich, das war im Vorfeld für mich klar. Laut Amtanwältin ist das Verfahren eingestellt, sobald ich an dem Täter-Opfer Gespräch mitgewirkt habe, was leider nicht persönlich stattfand.
Sind die 300€ gerechtfertigt? Muss meine Versicherung das so übernehmen ohne rechtliche Untermauerung?
koerperverletzung.com sagt
21. August 2017 at 8:23
Hallo Tina,
bezüglich der Höhe von Schmerzensgeld kann nie eine pauschale Aussage getroffen werden, da dieses immer vom jeweiligen Einzelfall und den Umständen des Vorfalls abhängt. Da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Eventuell kann Ihre Versicherung Ihnen einen Anwalt empfehlen.
Ihr koerperverletzung.com-Team