Grundsätzlich gilt für alle Bürger Gleichheit vor dem Gesetz. Doch gerade bei Jugendlichen macht auch das Strafrecht einen wesentlichen Unterschied, der sich vor allem der angenommenen Unreife eines jugendlichen Täters verdankt.
Darüber hinaus hat der Gedanke der Resozialisierung bei noch heranwachsenden Tätern einen besonderen Stellenwert: Dem ein oder anderen wird deshalb auch schon aufgrund seines noch jugendlichen Alters eine zweite und manchmal auch dritte Chance gewährt, wenn er straffällig wird. Das bedeutet mitunter auch mildere Strafen und bessere Haftbedingungen.
Doch wie genau verhält es sich bei einer begangenen Körperverletzung? Ist für eine gefährliche oder schwere Körperverletzung nach Jugendstrafrecht eine geringere Strafe anzusetzen? Diesen und weiteren Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.
FAQ: Jugendstrafrecht
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren findet bei der Strafzumessung grundsätzlich das Jugendstrafrecht Anwendung, wohingegen bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren abhängig von der persönlichen Reife auch das Erwachsenstrafrecht Anwendung gelten kann.
Im Jugendstrafrecht lassen sich drei Arten von Strafen unterscheiden: Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel und Jugendstrafen.
Für eine einfache oder gefährliche Körperverletzung sieht der Gesetzgeber im Jugendstrafrecht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei einer schweren Körperverletzung ist hingegen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Inhaltsverzeichnis
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Wer ist nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen?
Bevor wir ins Detail gehen, bedarf es zunächst einer grundlegenden Klärung, für wen das Jugendstrafrecht eigentlich relevant ist. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet dabei zwei Kernbegriffe voneinander (§ 1 Absatz 2 JGG):
- “Jugendlicher” = zwischen 14 bis 17 Jahren
- “Heranwachsender” = zwischen 18 bis 20 Jahren
Während bei Jugendlichen stets das Jugendstrafrecht Anwendung findet, kann bei Heranwachsenden mitunter auch das allgemeine Strafgesetzbuch (StGB) zugrunde gelegt werden, sofern dem Beschuldigten die entsprechende persönliche Reife auch schon vor Abschluss des 21. Lebensjahres zuzusprechen ist.
Grundsätzlich ist einem heranwachsenden Täter dabei bereits eine weiter fortgeschrittene Reife zu unterstellen, sodass die Strafen mitunter gerade für ihn höher angesetzt werden können als etwa bei einem 14-Jährigen.
Welche Strafe ist laut Jugendstrafrecht bei Körperverletzung möglich?
Grundsätzlich dient das JGG also als Einschränkung des StGB, die vor allem aufgrund der noch geringen Reife der Täter geboten ist. Dabei beziehen sich diese Beschränkungen vor allem auf die Strafhöhe. Im Jugendgerichtsgesetz sind folgende Kernaspekte hinsichtlich der Höchststrafen im Jugendstrafrecht von größter Bedeutung:
- Eine Jugendstrafe darf bei Vergehen auf maximal fünf Jahre ausgelegt sein (§ 18 Absatz 1 Satz 1 JGG).
- Handelte es sich um ein Verbrechen, so darf die Strafe laut Jugendstrafrecht nicht über zehn Jahre Freiheitsstrafe hinausgehen (§ 18 Absatz 1 Satz 2 JGG).
- Ist ein Heranwachsender für einen Mord zu verurteilen, darf die Freiheitsstrafe im Höchstmaß 15 Jahre betragen, sofern die besondere Schwere der Schuld bestimmt ist (§ 105 Absatz 3 Satz 2 JGG).
Was aber genau bedeuten diese Einschränkungen im Jugendstrafrecht für begangene gefährliche Körperverletzung und andere Tatbestände?
Einfache Körperverletzung im Jugendstrafrecht
Für eine begangene einfache Körperverletzung ist nach § 223 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Da das JGG vorgibt, dass eine Jugendstrafe bei Vergehen bei maximal fünf Jahren liegen darf, tritt eine Einschränkung vom allgemeinen Strafrecht hier nicht ein. Der gesetzliche Strafrahmen liegt innerhalb der Vorschriften des Jugendstrafrechts.
Auch jugendliche oder heranwachsende Täter, die sich einer einfachen Körperverletzung schuldig machen, müssen mit einer Sanktionierung nach dem allgemeinen Strafrecht rechnen. Aufgrund der persönlichen Unreife kann jedoch auch eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens möglich sein.
Jugendstrafe für gefährliche Körperverletzung
Die gefährliche Körperverletzung ist ebenfalls als Vergehen definiert. Nach § 224 StGB ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Falle des Nachweises einer solchen Tat anzusetzen. Das bedeutet, dass für die gefährliche Körperverletzung die Strafe nach Jugendstrafrecht beschränkt wird.
Da für ein Vergehen wie die gefährliche Körperverletzung eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren anzusetzen ist, überlagern die Bestimmungen des JGG in diesem Fall die Angaben im allgemeinen Strafrecht. Der jugendliche Täter sieht sich damit einem geringeren Strafrahmen gegenüber als ein Erwachsener.
Schwere Körperverletzung: Welche Jugendstrafe droht?
Anders als gefährliche und einfache Körperverletzung ist die schwere Ausprägung eines solchen Delikts gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person als Verbrechen bestimmt. Nach § 226 StGB droht einer aufgrund dieses Delikts verurteilten Person eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
Für Verbrechen gelten nach dem Jugendgerichtsgesetz andere Maßstäbe: Wie bereits erwähnt darf jugendlichen Tätern hier nur eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren zugeschrieben werden.
In diesem Falle aber entspricht der im StGB vorgegebene Strafrahmen dieser Vorschrift, sodass das Jugendstrafrecht die wegen Körperverletzung drohende Strafe nicht direkt mindert. Auch hier können jedoch bei der Persönlichkeitsbewertung besonders im jugendlichen Alter des Täters strafmildernde Umstände anerkannt werden – dabei ist aber der jeweilige Einzelfall ausschlaggebend.
Jugendstrafrecht bei Körperverletzung mit Todesfolge
Hierbei handelt es sich um den schwerwiegendsten Vorwurf innerhalb der Körperverletzungsdelikte. Auch er gilt strafrechtlich als Verbrechen. Nach § 227 StGB ist eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren vorgesehen.
Als Verbrechen aber kann auch die Körperverletzung mit Todesfolge laut Jugendstrafrecht maximal mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren belegt werden. Das bedeutet, das JGG überlagert auch in diesem Punkt das StGB.
Tabelle: Welche Jugendstrafe droht für Körperverletzung?
In der folgenden Tabelle finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung. Dabei wird das Strafmaß nach StGB dem laut Jugendstrafrecht gegenübergestellt:
Straftatbestand | Strafmaß nach StGB (Geld- bis Freiheitsstrafe) | Strafmaß nach JGG (Geld- bis Freiheitsstrafe) |
---|---|---|
fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre | Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre |
(einfache) Körperverletzung | Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre | Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre |
gefährliche Körperverletzung | zwischen 6 Monaten und 10 Jahren | maximal 5 Jahre |
schwere Körperverletzung | zwischen 1 und 10 Jahren | zwischen 1 und 10 Jahren |
Körperverletzung mit Todesfolge | zwischen 3 und 15 Jahren | maximal 10 Jahre |
fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre | Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre |
Totschlag | zwischen 5 und 15 Jahren | maximal 10 Jahre |
Mord | Lebenslange Freiheitsstrafe | maximal 15 Jahre* |
* nur für Heranwachsende bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sonst maximal 10 Jahre |
Fazit – Wie das Jugendstrafrecht die wegen Körperverletzung drohende Strafe beeinflusst
Die Jugendstrafe für Körperverletzung kann geringer ausfallen als die im allgemeinen Strafrecht bestimmten Regelungen es vorgeben. Allerdings hängt der Einfluss vom Jugendstrafrecht auf die Körperverletzung im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Handelt es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen?
- Liegt das im StGB bestimmte Strafmaß über den Höchstmaßen nach JGG?
- Ist der Täter Jugendlicher oder Heranwachsender?
Noah sagt
Mein Sohn wurde von mehreren Jungs aus seiner Klasse verprügelt. Eine Anzeige wäre auf jeden Fall möglich, jedoch wäre es besser, wenn sie sich versöhnen. Ich suche einen Anwalt für Familienrecht, der auch Schwerpunkt auf das Jugendstrafrecht setzt. Danke!
Kuehn sagt
Mein Sohn 15 hat ein Junge 15 Jahre ins Gesicht geschlagen weil der andere ihn provoziert hat und hat Anzeige bekommen ,welche Strafe bekommt mein Sohn und kann Mann wegen Strafe was tun?brauche ich einen Anwalt,danke
Günther sagt
Mal eine Frage zu einem Fall in Österreich:
Ich wurde vom, im gemeinsamen Haushalt lebenden, 15jährigen Sohn meiner Lebensgefährtin beim Radfahren von hinten frontal gerammt. Mein Rad und ich waren bereits im Stillstand, ich stand am Rad mit den Füßen am Boden. Er kam mit enormer, nicht den Strassen- und Sichtverhältnissen angepasster, Geschwindigkeit über eine Kuppe, auf einer Strecke die er nicht kannte und betätigte ausschliesslich die Hinterbremse um zu “driften”.
In weiterer Folge rammte er mich Frontal, ich kam zu Sturz und ich zog mir Prellungen über den gesamten linken Brustkorb und Quetschungen und Prellung am linken Daumen zu.
Ich wurde mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt. Die Polizei hat den Vorfall vor Ort aufgenommen.
Von Reue oder Einsicht ist seinerseits nichts zu merken. Seine Aussage: “Ich fahre immer so, im Normalfall passiert da nichts.” Er ist ein verzogenes, überhebliches, sehr materiell bezogenes (Geld & Co) Kind ohne Freunde, das nur an sich denkt und seine Mutter und mich immer wieder belügt etc.
Nun meine Frage: Was kann ihm im schlimmsten Fall blühen bzw habe ich in dieser (familiären) Konstellation das Recht eine Anzeige zu erstatten? Wie ist eine Schmerzensgeldforderung in so einem Fall gelagtert?
Mir gehts darum juristische Anhaltspunkte zu haben, um ihm zumindest dieses “Schreckgespenst” einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Schmerzensgeldforderung vors Gesicht zu halten damit er eventuell endlich von seiner Überheblichkeit und Art seiner Lebensführung weg kommt. Wir haben bereits eine ganze lange Liste an Verfehlungen seinerseits aber es bisher immer mit Gesprächen bzw kleineren Sanktionen (Fernsehverbot, Handyverbot, etc.) versucht. Ich bin da der Konsequente, aber seine Mutter jene die immer wieder beide Augen zudrückt.
Jetzt ist er aber, meiner Meinung nach, einen Schritt zu weit gegangen. Ich bin der Leidtragende und Geschädigte und würde nun gerne wissen was nach diesem Vorfall möglich ist. Bitte um eine Antwort. Lg
S.Thome sagt
Mit so jemandem zusammen zu leben ist nicht zumutbar. Entweder die Mutter erkennt, dass sie mit ihrer gluckenhaften Nichterziehung ihrem Sohn auf lange Sicht schadet – und auch seinen Mitmenschen – und ändert ihren Verziehungsstil oder aber ich würde einfach gehen. Das muss sich niemand bieten lassen.
Den (Stief-)Sohn anzuzeigen bringt m.E. nichts, denn die Konsequenz wäre wohl, dass die Mutter sich noch mehr auf die Seite ihres verzogenen Egozentrikers stellt. Dann ist es nur konsequent, gleich Nägel mit Köpfen zu machen und dieses Kleeblatt um ein Blatt zu dezimieren, sprich zu gehen. Allerdings würde ich vorher mit der Mutter dieses Herrn ein sehr intensives Gespräch führen, in dem ich meine Position klarmache und auch herausstelle, dass ich bereit bin, zu gehen, wenn sich nicht massiv etwas ändert. Wenn sich die Dame dann immer noch nicht bewegt hilft allen nur, wenn die angekündigte Konsequenz auch gezogen wird.
Kenny sagt
Ich habe gefährliche Körperverletzung bekommen als Anzeige
(15) Und muss vor Gericht was kann mir passieren
Hatte nie wirklich was mit der Polizei zutuhen
Leon sagt
Entweder Körperverletzung oder keine Körperverletzung und mit 13 Jahren bist du noch nicht Strafmündig!
Yannick sagt
Was kann bei versuchter körperverletzung, in (schwitzkasten) genommen passieren im Alter von 13 Jahren.