
Vorstellbar sind die Bänder im menschlichen Körper ungefähr wie Gummis. Nur sind nicht alle körpereigenen Varianten gleich flexibel. Die Gelenkbänder zum Beispiel sind extrem belastbar und stabil, aber dafür nur minimal dehnbar. Die Bänder der inneren Organe erlauben eine weitaus größere Beweglichkeit.
Doch werden diesen körpereigenen Strukturen zu extreme Bewegungen abverlangt, reißen sie und das führt zu unangenehmen Schmerzen durch Verletzungen des Körpers. Die Folge ist ein sogenannter Bänderriss, der mitunter Schmerzensgeld begründen kann.
Wann Schmerzensgeld für einen Bänderriss in Frage kommt und auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Anspruch fußt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht laut Gesetz immer dann, wenn Ihnen Dritte fahrlässig oder vorsätzlich gesundheitlichen Schaden zufügen.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einem Bänderriss ausfallen kann, lässt sich pauschal nicht angeben. Einige Urteile haben wir in dieser Tabelle zusammengefasst. Die Übersicht kann bei der Orientierung helfen.
Wollen Sie Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie den Anspruch gegenüber dem Verursacher der Verletzung bzw. seiner Versicherung geltend machen. Ein Anwalt kann Sie dabei ggf. unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
§ 253 BGB: Das immateriell fundierte Schmerzensgeld
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in § 253 die wesentliche Bestimmung zum sogenannten Schmerzensgeld. Ein Anspruch darauf besteht demnach bei körperlichen, gesundheitlichen, freiheitlichen oder sexuellen Beeinträchtigungen, die einer Person durch einen Dritten zugefügt werden.
Diese immateriell begründete Form des Schadensersatzes zieht immer eine billige Entschädigung mit sich. Wie sich diese konkret bemisst, lässt der Gesetzgeber offen und legt die Bestimmung in das Ermessen der Richter.
Schmerzensgeld für einen Bänderriss
Der Anwendungsbereich vom Schmerzensgeld erfasst den Bänderriss ebenso wie nahezu alle weiteren Formen menschlicher Unversehrtheit. Derartige Verletzungen der Bänder können durch einen Unfall mit dem Fahrrad oder im Rahmen einer sportlichen Betätigung auftreten.

Insbesondere das Außenband am Sprunggelenk, die Bänder des Kniegelenks sowie die im Daumengrundgelenk an den Handwurzelknochen reißen häufig durch hohe Belastungen.
Vor dem Antrag auf Schmerzensgeld für einen Bänderriss bei der Versicherung des Schädigers steht zunächst eine ärztliche Untersuchung an. Ein Arzt kann bei der Behandlung je nach Schwere der Verletzung entweder eine konservative Therapie in Form einer Schienung oder eine Operation wählen. Insgesamt zieht sich die Heilung so über Wochen und Monate – mitunter sind es Jahre, wenn Dauerschäden bleiben – und so stellt die Verletzung eine erhebliche Einschränkung für den Betroffenen dar, was sich in der Höhe vom Schmerzensgeld für den Bänderriss widerspiegelt.
Höhe vom Schmerzensgeld für einen Bänderriss
Die Verletzungsintensität, die Schmerzen, die Notwendigkeit einer Operation, ein zurückbleibender Dauerschaden – all diese und weitere Faktoren bestimmten, wie viel Schmerzensgeld bei einem Bänderriss bei der Versicherung eingefordert werden kann. Entscheidend sind immer die Gesamtumstände des Einzelfalls.
Sehen Sie hier anhand eines Beispiels für eine derartige Übersicht, welche Beträge beim Schmerzensgeld für einen Bänderriss möglich sind:
Verletzung | Höhe vom Schmerzensgeld beim Bänderriss | Gericht, Jahr, Entscheidung |
---|---|---|
Kniebänderriss, Beinvenenthrombose, Sprunggelenkfraktur, Prellung, Blutergüsse, posttraumatische Depression | 55.000 Euro | OLG Berlin, 2013, Az. 22 U 270/12 |
Außenbandabriss, Kreuzbandabriss, Handverletzung | ca. 26.000 Euro | LG München, 1996, Az. 19 O 21371/95 |
Innenmeniskusriss, Innenbandriss am Kniegelenk | ca. 7.000 Euro | OLG Oldenburg, 1991, Az. 4 U 83/90 |
Sprunggelenkbänderriss, Hautabschürfungen | ca. 3.000 Euro | LG Oldenburg, 1990, Az. 4 O 3022/89 |
Meniskusriss, Entzündung am Kniegelenk | 700 Euro | LG Münster, 2009, Az. 8 O 34/09 |
Michele sagt
Guten Abend,
ich hatte bereits im März 2021 einen Freizeitsportunfall
und bin mit meiner Hand am Pferd hängen geblieben, als sich dies erschrak und mich runter warf.
Ich bin damit beim Krankenhaus gewesen, dann später woanders zum Röntgen (laut diesem Arzt eine Kapselverletzung am Handgelenk mit der Aussage, da könne man nicht viel machen außer abwarten)… habe gewartet und unter Schmerzen ständig Klausuren und Prüfungen geschrieben (ohne Schmerzmittel nicht möglich gewesen). Im August wurde dann ein MRT angefordert.
Im September hat sich dann durch eine Endoskopie rausgestellt, dass ein Band komplett durchtrennt wurde (SL-Bandruptur rechtes Handgelenk). Im Oktober wurde dies dann operiert (habe keine Garantie bekommen, ob das alles überhaupt so möglich ist, da die Verletzung viel zu spät erkannt wurde). Dann habe ich 6 Wochen eine Gipsschiene bekommen und durch eine weitere OP wurden die Metallstangen aus meinem Handgelenk entnommen.
Mittlerweile habe ich seit einem halben Jahr Physiotherapie und Ergotherapie, allerdings ist die Bewegung meiner Hand erheblich eingeschränkt. 90 Grad runter schaffe ich nicht mehr, wenn’s gut klappt, schaffe ich 55 Grad. Hoch ist es deutlich besser, aber auch nicht so, wie es eigentlich mal möglich war (etwa 70 Grad aktuell)…
Habe ich auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw Schadenseratz?
Ss sagt
Kann mir jemand sagen was ich an Schmerzensgeld verlangen kann.
Ich habe durch einen Pferdetritt am gesamten Unterschenkel Prellungen, Blutergüsse.
Hämatön musste operiert werden, zweifacher Bänderriss und eine Narbe, die bleibt