Bundesweit versorgen knapp 370.000 Ärzte tagtäglich die schweren und weniger gravierenden Leiden ihrer Patienten. Eine beachtliche Zahl, die jedoch verglichen mit den 688 Millionen ambulanten Behandlungsfällen im Jahr 2014 erschreckend klein wirkt.
Unabhängig davon, wie achtsam beispielsweise ein Verkehrsteilnehmer unterwegs ist – ein Verkehrsunfall mit Fahrrad, Pkw oder Motorrad lässt sich in manchen Situationen einfach nicht vermeiden.
Sind dann Knochenbrüche, Platzwunden oder gar organische Verletzungen die Folge, kann für den Moment nur eine kompetente ärztliche Versorgung die akuten Schmerzen lindern.
Eine zeitlich versetzte Genugtuung kann im Nachhinein ein in Frage kommendes Schmerzensgeld bieten. Ohne Rechtsanwalt ist es im Zweifel jedoch schwierig, das eigene Recht durchzusetzen.
Erfahren Sie hier, wann Sie die Unterstützung von einen Anwalt brauchen, um Schmerzensgeld erfolgreich zu beantragen.
FAQ: Anwalt für Schmerzensgeld
Es gibt Anwälte, die auf die Durchsetzung der Ansprüche bezogen auf ein Schmerzensgeld spezialisiert sind.
Der Anwalt kann Sie kompetent beraten und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier lesen Sie, wer die Kosten für den Rechtsbeistand trägt.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzen in Euro bemessen – Der immaterielle Schadensersatz
Im ersten Moment mutet es paradox an, eine so individuelle körperliche Empfindung wie die des Schmerzes in Geld zu bemessen. Doch gerade dieses scheinbar Unmögliche gewährt das im Zivilrecht verankerte Schmerzensgeld.
Ob Nasenbeinbruch, Tinnitus oder auch Mobbing – mit einem Anwalt kann Schmerzensgeld für diverse physische und psychische Schädigungen beantragt werden. Auch in Fällen der Arzthaftung, die das Medizinrecht betreffen, können Rechtsanwälte helfen, eine Entschädigung für einen Behandlungsfehler zu erwirken.
Doch bedarf es wirklich immer einer gerichtlichen Verhandlung, um die billige Entschädigung für einen Unfall oder Ähnliches einfordern und seinen Anspruch durchsetzen zu können? Muss stets ein Rechtsanwalt für das Schmerzensgeld hinzugezogen werden?
Anwaltszwang in der deutschen Gerichtsbarkeit
Um die Frage nach der Notwendigkeit von einem Anwalt für einen Schmerzensgeld-Antrag zu klären, ist es zunächst sinnvoll, sich der grundsätzlichen Regularien bewusst zu werden, die vor deutschen Gerichten für einen Rechtsanwalt herrschen.
Soll beispielsweise Schadensersatz für einen erlittenen Zahnverlust geltend gemacht werden, der Folge einer Schlägerei war, kann dies in einem Zivilverfahren geschehen.
Die strafrechtliche Ahndung des Tatbestandes der Schlägerei erfolgt vor einem Strafgericht und somit unabhängig zu dem zivilrechtlichen Prozess. Es wird hier in der Regel nicht ein und derselbe Rechtsanwalt tätig werden.
Je nachdem, auf welche Höhe sich der Streitwert, also das Schmerzensgeld, beläuft, ist entweder das Amts- oder das Landgericht zuständig.
Bei ersteren ist es nunmehr möglich, ohne Anwalt Schmerzensgeld einzuklagen. Ein Prozess am Landgericht erfordert hingegen gemäß § 78 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Anspruchsteller die Hinzuziehung von einem Anwalt für Angelegenheiten zum Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mit oder ohne Anwalt: So kann Schmerzensgeld eingefordert werden
Grundsätzlich hat der Betroffene immer die Wahl bei einer erlittenen Verletzung, Schmerzensgeld mit Anwalt geltend zu machen oder ohne einen Rechtsbeistand aktiv zu werden. Es bedarf unter Umständen nicht einmal eines Gerichtsverfahrens, denn einem Geschädigten steht auch der außergerichtliche Weg über die Versicherung des Schädigers offen.
Allerdings zeigen sich nicht alle Versicherungen kooperativ, sodass eine Klage eingereicht werden muss. Erfolgt dies aufgrund der Summe vor dem Amtsgericht, kann der Geschädigte auf einen Anwalt verzichten. Da Schmerzensgeld-Prozesse jedoch komplexe Angelegenheiten sind, empfiehlt es sich immer, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen und sich hinsichtlich der Schäden und der Höhe vom Schmerzensgeld beraten zu lassen.
Marcus T sagt
17. June 2021 at 8:58
Guten Tag, ich hatte am 25.02.2018 eine Auseinandersetzung mit der Polizei, dies würde dies wurde anfang September 2018 gerichtlich geklärt, nun kam am 30.11.2020 ein Schreiben vom Polizei Präsidenten Berlin, mit der Aufforderung für den Verdienstausfall eines Polizeibeamte in Höhe von 6.494,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.11.2020 zu zahlen. Zunächst hatte ich Einspruch eingelegt und habe nun am 14.6 vom Landgericht Berlin erneut Post bekommen, dass sie der Klage des Polizei Präsidenten statt geben und ich mir nun rechtlichen Beistand einholen solle. Meine Frage ist erstmal ob sie in solch einem Fall als Rechtsanwalt in Frage kommen und sie solche Fälle bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus T
koerperverletzung.com sagt
17. June 2021 at 13:24
Hallo Marcus T.
wir bieten keine rechtliche Beratung an. Eventuell kann Ihnen die Übersichtsseite weiterhelfen https://www.koerperverletzung.com/strafrecht-kanzleien/. Ein guter Ansprechpartner sind oft auch die örtlichen Anwaltskammern.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Stine H sagt
31. January 2021 at 15:15
Guten Tag,
bin nach einem tätlichen Angriff (brutaler Schlag auf den Po) wie versteinert. Ich ging im Bahnhof HH-Altona gen S-Bahn und bemerkte, dass mir ein paar Männer viel zu nahe kamen.
Corona und Abstand!
OP-Maske beim Täter unter der Nase. Das sah ich und sofort danach erfolgte der Schlag. Ich wäre fast kollabiert vor Schmerz.
Geschockt blieb ich stehen- alle anderen PassantenInnen gingen weiter, ebenso die Gruppe Männer. Sie sprachen osteuropäisch, waren stark angetrunken und lachten.
Sekunden später rief ich, dass sie stehen bleiben sollen. Aussichtlos.
Kein Polizist, niemand v Ordnungsamt, der die Eingänge dieses ziemlich großen Bahnhofes kontrolliert hat, geschweige denn, zu sehen war.
Frage1: Ist das in unserer Pandemiesituation rechtens?
Auf Grund von sexualisierter Gewalt in der Herkunftsfamilie, leide ich seit Kindheit unter Komplexem Posttraumatischen Belastungssyndrom. Dieser Angriff triggerte extrem, zumal ich unmittelbar davor eine Therapeutische Sitzung hatte, die sehr anstrengend war.
Frage2: Ist das gesetzlich zu vertreten, dass in einem so großen Bahnhof lediglich eine einzige Video-Kamera “für Beweismaterial” sorgen kann, obwohl in jedem der HVV- Busse und Bahnen es förmlich “wimmelt” vor Kameras?
Frage 3: Ich möchte die Stadt verklagen. Gibt es dafür spezielle Anwälte oder weiß der “Weiße Ring” Rat?
Ich bin geschockt und fassungslos, auch nach fünf Tagen.
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stine H
Susi J sagt
31. December 2020 at 15:33
Hallo liebes Team,
Ich wurde Opfer einer gewalttat, von dem ich einen bauchdeckenriss und bauchdeckenhämatom bekam. Ich habe eine Strafanzeige gemacht und möchte Schmerzensgeld bekommen. Was meinen Sie in welcher Höhe es sein kann?
Viele Grüße
Tulcan sagt
16. October 2020 at 9:52
Hallo ich und meine Mann haben eine unfall jetzt vor 2 monate gehabt .Wir sind Von Arbeit nachause gekommen und jemand ist vor eine bahnubergang in uns mit 120km /h in uns reingekommen er war bedrunken und hatt auch gesagt dasss er hatt handy geschaut .Wir wahren in krankenhaus haben untersuchungen gemacht meine Mann Hat par schitte gehabt an die beine und ich schmerzen knaken und wirbelseule .Diese scherzen haben wir noch immmer Von unfall wir wahren 3 woche in Krankenstand . Meine Mann wurde gekundigt wegen diese situation . Meine frage ist die Versicherung hatt sich gemeldet wegen Schmertzgeld dass ist 825€ pro person ist dass normal ???Die sagen wir haben wir auch Schuld weil wir wahren nicht angeschnalt wir wiesen dass nicht mher? Sollen wir eine Anwalt nehmen ? Danke , Lg Tulcan
Puya S sagt
10. September 2020 at 13:20
Sehr geehrte Herren und Damen,
ich wurde vor ca 2 Monaten von einem Securitymitarbeiter ohne Grund angegriffen. Er hat mich mehrmals über mehrere Stockwerke die Treppen runtergetreten, mir mehrmals in den Bauch geschlagen und mir an den Haaren gezogen. Alles grundlos und ohne, dass ich mich gewährt oder ihn angeriffen habe.
Daraufhin erstatte ich bei der Polizei Anzeige. Sie kamen zu der Bar und nahmen meine und seine Personalien auf.
Die Verletzungen (an Armen und Beinen) habe ich beim Arzt attestieren lassen.
Nun meine Frage: Würde sich der Antag auf Schmerzensgeld lohnen? Wegen den Anwalts -und Gerichtskosten.
koerperverletzung.com sagt
14. September 2020 at 14:42
Hallo Puya S,
ob sich ein Antrag lohnen würde oder nicht, können wir nicht beurteilen. Bei rechtlichen Fragen diesbezüglich oder wenn Sie Unterstützung bei der Geltendmachung benötigen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Pascal sagt
24. April 2019 at 16:40
Guten Tag, ich wurde Opfer einer Körperverletzung nach Kopfstoss mit Nasenbeinbruch. Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bei Zahlung von 500 € an mich wird das Verfahren eingestellt. Der Täter zahlt in Raten a 100 € die Strafe. Meine Frage. Ich möchte gerne 1000 € Schmerzensgeld fordern. Kann ich dies auch außergerichtlich machen und gibt es irgendwo Musterbriefe dafür?
koerperverletzung.com sagt
30. April 2019 at 15:14
Hallo Pascal,
beim Anspruch auf Schmerzensgeld handelt es sich im einen zivilrechtlichen, der unabhängig vom Strafverfahren außergerichtlich durch Sie geltend gemacht werden kann. Die Musterschreiben in unseren Ratgebern sind in erster Linie für zivilrechtliche Schmerzensgeldklagen gedacht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die korrekte Vorgehensweise abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Gutjahr sagt
26. February 2019 at 17:57
Mein Papa hatte einen schweren Verkehrsunfall gegner hat schuld schuld zugegeben und wurde auch verurteilt jetzt will die Versicherung das schmerzensgeld nicht bezahlen
Koerperverletzung.com sagt
4. March 2019 at 14:34
Hallo Gutjahr,
in diesem Fall ist zu empfehlen, sich einen Rechtsbeistand zu suchen, der Sie in Bezug auf die Durchsetzung der Ansprüche unterstützt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Anna S. sagt
4. February 2019 at 11:37
Hallo mein Name ist Anna
Mein Sohn hatte 2014 ein Unfall gehabt er hatte ein Bauchfall Trauma gehabt er musste 2 tage in der Klinik bleiben, die Klinik hat die Krankenkasse denen es mitgeteilt 2 Monate später kam Post wegen Schadenersatz 4 Jahre später wahr die verhandlung und die Stadt hat dem Schaden zu gegeben und an die Krankenkasse bezahlt und ich stehe mit leeren Händen da. Was kann ich tuhen wegen Schmerzensgeld?
MfG Anna
N. I. sagt
2. December 2018 at 16:29
Hallo mir wurde von der Polizei bei einer unbegründeten festnahme, reizgas ins gesicht gesprüht ohne iergend ein agressives verhalten oder auftreten meinerseits ,ich wurde ins krankenhaus gebracht die Polizisten Verwerten mir das Augen Ausspühlen im Krankenhaus, ich wurde auf beobachtung 3 tage aufgenommen und fixiert, mir wurden nicht die augen ausgespühlt. Gleich nach und während des Krankenhaus aufenthaltes Bemerkte ich eine rapide Verschlechterung meiner sehkraft ich sehe seit dem weisse nebelschleier und kann im supermarkt nur auf 30 cm schilder lesen und sehe sehr verschwommen strassenschilder oder autoschilder nurnoch wenn ich diereckt davorstehe was ich vorher locker aus 40-50 meter erkennen konnte .meine sehkraft ist drastisch eingeschrenkt ..
Koerperverletzung.com sagt
17. December 2018 at 13:15
Hallo N. I.,
wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt, wir können eine solche nicht anbieten.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Ellen sagt
23. October 2018 at 12:24
Hallo,
Im Mai dieses Jahres brach das Gerüstbrett auf den Bau und ich sank durch es hindurch.
rechtes Handgelenk zerbrochen, der Arzt dachte, er müsste operieren, tat es aber nicht, danach stellte heraus dass operieren doch notwedig wahr und im August wurde danndoch eine Operation durchgeführt.
jetzt im Oktober noch nicht bei der Arbeit, mache Krankengymnastik und Physiotherapie 5 Tage der Woche.
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?
Wenn ja, wie beantrage ich es und wie funktioniert es?
danke für ihre Antword.
Gruss Ellen
Corey sagt
11. October 2018 at 22:58
Guten Tag,
ich habe im Januar diesen Jahres einen doppelten Kreuzbandriss inkl. Meniskusschaden erlitten,
der im März operiert wurde.
Dies ist bei einem Volleyballspiel meines Vereins passiert, ohne Fremdeinwirkung.
Ich habe diesen Schaden sowohl bei meiner privaten Unfallversicherung als auch bei der Versicherung des Vereins angezeigt.
Nun ist meine Frage, ob mir grundsätzlich eine Ausgleichszahlung zusteht, und falls ja, von meiner privaten oder von der Vereinsunfallversicherung?
Sowohl mein Arzt als auch mein Physiotherapeut sagen, dass mein Knie nie mehr zu 100% funktionieren wird und vor allem, dass auch im zunehmenden Alter der Verschleiß schneller eintreten wird, Stichwort Invalidität.
Vielen Dank und schönen Gruß
Koerperverletzung.com sagt
1. November 2018 at 9:39
Hallo Corey,
das können wir nicht beurteilen oder einschätzen. Klären Sie das am besten direkt mit den zuständigen Versicherungen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Joachim B. sagt
31. August 2018 at 23:56
Hallo Team
Habe in Jahr 2017 zwei Brücken bekommen , eine war vorher schon die sich gelöst hatte , dort bekam ich eine die garnicht passte und erneuert wurde , die andere bekam ich neu doch der Zahn in der Mitte wurde nicht richtig gezogen und ein Wurzelrest mußte nochmal gezogen werden, die Brücke saß nie richtig fest und nach dem Festkleben ein halbes Jahr löst sich die Brücke weil die Zähne darunter verfault sind . Wie kann ich Anspruch gelten machen .
Koerperverletzung.com sagt
10. September 2018 at 11:37
Hallo Joachim B.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Angelegenheit Sie müssen diesen selbst oder über einen Anwalt beim Verursacher des Schadens bzw. dessen Versicherung geltend machen. Am besten lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten. Wir bieten eine solche Beratung nicht an.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Thomas H sagt
9. June 2018 at 13:52
Guten Tag , moechte das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen. Da ich seit Jahren Anstzustände und Depressionen mit Selbstmordgedanken habe.
koerperverletzung.com sagt
11. June 2018 at 9:41
Hallo Thomas H.,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
W. Uwe sagt
27. December 2017 at 18:27
Hallo an Alle,
ich hätte da ein paar Fragen an euch:
es geht um meine Tochter , die eine Lehrstelle angetreten hat.
Bei einem Schultag in der Berufsschule fiel ihr eine Deckenverkleidung (Lamelle 2,50 m lang 0,25 m breit) – verursacht durch Handwerkerarbeiten ( Arbeitsstelle des Handwerkers war nicht abgesperrt )- auf den Hinterkopf. wurde sofort ärztlich behandelt. Gehirnerschütterung festgestellt.
Zurzeit bekommt sie Krankengymnastik, Wärmetherapie und Massage.
Sie hat Taubheitsgefühl in beiden Händen, die sie vor dem Unfall noch nicht hatte.
Wer ersetzt die Ausgaben meiner Tochter ( Fahrtkosten, Zeit, Besuche im Krankenhaus, Neurologe, Physiotherapie)?
Kann sie Schmerzensgeld verlangen und wenn ja bei wem?
Vorab, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe W.
koerperverletzung.com sagt
8. January 2018 at 8:26
Hallo Uwe W.,
der Anspruch auf Schmerzensgeld muss in der Regel beim Verursacher bzw. dessen Versicherung eingefordert werden. Ein solches Schmerzensgeld soll unter anderem auch die anfallenden Kosten der Behandlung decken. Der Anspruch besteht üblicherweise dann, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team