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Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 3. März 2023

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Möglich ist Schmerzensgeld für psychische Schäden, die durch das Erleben eines Unfalls entstanden.
Möglich ist Schmerzensgeld für psychische Schäden, die durch das Erleben eines Unfalls entstanden.

Einsamkeit macht krank! Und zwar ungefähr so sehr wie das Rauchen von 15 Zigaretten pro Tag. Eine gesunde Psyche ist also unabdingbar für ein langes zufriedenes Leben. Doch die Belastungen, denen Geist und Seele in einer modernen Leistungsgesellschaft Stand halten müssen, nehmen beständig zu.

Seit Jahren steigt die Arbeitsunfähigkeitsdauer aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich an. Während 2006 durchschnittlich 27 Krankheitstage auf derartige Störungen zurückzuführen waren, sind es im Jahr 2016 bereits 35 Arbeitsunfähigkeitstage.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Handelt es sich um eine fremdverschuldete Ursache, so kann der Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld erhalten. Psychische Schäden, beispielsweise in Form einer Depression, können ebenso wie physische Schmerzen eine Entschädigung nach sich ziehen.

Alle wichtigen Fakten zu dieser Anspruchsgrundlage, hält dieser Ratgeber für Sie parat.

FAQ: Schmerzensgeld für psychische Schäden

Rechtfertigen psychische Schäden ein Schmerzensgeld?

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei psychischen Beeinträchtigungen bestehen.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei psychischen Schäden aus?

Konkrete Summen lassen sich in der Regel nicht nennen, da verschiedene Faktoren bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt werden. Eine Orientierung können bestehende Urteile ermöglichen. Eine Auswahl haben wir in dieser Tabelle zusammengestellt.

Wie weise ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach?

Um Schmerzensgeld einklagen zu können, ist vor allem ein ärztliches Gutachten notwendig, dass die psychische Beeinträchtigung dokumentiert.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld für psychische Schäden
  • Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden
  • Entschädigung bei verletzter Psyche
  • Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden

  • Schmerzensgeld wegen Beleidigung
  • Schmerzensgeld wegen Mobbing
  • Schockschaden
  • Entgangene Urlaubsfreude
  • Verletzung der Intimsphäre
  • Tod naher Angehöriger
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schmerzensgeld wegen übler Nachrede
  • Schmerzensgeld­ wegen Verleumdung

Entschädigung bei verletzter Psyche

Nicht nur ein Kieferbruch, eine Sprunggelenksfraktur oder eine Gehirnerschütterung ziehen, wenn sie dem Geschädigten von einer anderen Person beispielsweise durch einen Unfall zugefügt wurden, gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Entschädigung nach sich, sondern das Schmerzensgeld deckt auch psychische Schäden ab.

Die Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden variiert im Einzelfall.
Die Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden variiert im Einzelfall.

Typisch sind derartige psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise als Folge von Mobbing, der (demütigenden) Verletzung der Intimsphäre  oder dem Miterleben eines Unfalls bzw. des Todes eines nahestehenden Menschen. Folgende Erkrankungen können dem Betroffenen unter anderem geistige und emotionale Schmerzen bereiten:

  • Psychosen wie Schizophrenie
  • Depressionen
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Schlaflosigkeit
  • Persönlichkeitsstörungen
  • posttraumatische Belastungen

Doch nicht nur psychische Schäden begründen einen solchen Anspruch, sondern auch schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen. So kann der Betroffene z. B. Schmerzensgeld für üble Nachrede verlangen, wenn sein Ansehen durch Tatsachenbehauptungen herabgewürdigt wurde, die nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen. Sogar für verlorene Urlaubszeit bzw. die entgangene Urlaubsfreude kann die Entschädigung beansprucht werden.

Während sich bei körperlichen Beeinträchtigungen, beispielsweise einer Augenverletzung oder einer Beinamputation, die Kausalität zwischen Schadensereignis und Verletzung meist gut nachweisen lässt, gestaltet sich dies beim Schmerzensgeld für psychische Schäden in der Regel schwieriger. Nichtsdestotrotz entsteht auch hier einem Geschädigten ein Anspruch auf Entschädigung seiner immateriellen Einbußen, den er allein oder mit Hilfe von einem Rechtsanwalt durchsetzen kann. Mittels psychologischer Gutachten muss der Geschädigte dann nachweisen, dass das Schadensereignis ursächlich für die psychische Erkrankung war.

Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden

Wie viel Schmerzensgeld psychische Schäden nach sich ziehen, bemisst sich stets am Einzelfall und ist von der Schwere der Störung sowie sämtlichen Begleitumständen und der Komplexität der Therapie abhängig.

Eine Orientierung für den Anwalt oder den Kläger liefern Schmerzensgeldtabellen, die vergangene Urteile auflisten. Sehen Sie hier eine solche unverbindliche Übersicht, die aufzeigt, welche Summen das Schmerzensgeld für psychische Schäden nach einem Unfall oder anderen Schadensereignissen erreichen kann.

Ver­letzungHöhe vom Schmerz­ens­geld für psychische SchädenGe­richt, Jahr, Ent­scheid­ung
Angst­zustände, Hallu­zina­tionen, Wahn­vorstellungen nach HWS-Syndromca. 41.000 EuroOLG Celle, 1997, Az. 5 U 327/96
post­trau­matische Belastungs­störung nach Verkehrs­unfall30.000 EuroOLG Schleswig, 2009, Az. 7 U 76/07
Todes­angst nach Schlag mit dem Beilca. 5.000 EuroOLG Hamm, 1996, Az. 6 U 55/96
Schock mit späteren Depressionen und Selbst­mord­gedankenca. 3.000 EuroAG Augs­burg, 1995, Az. 13 C 2892/95
Angst­zustände und depressive Reaktionen wegen Telefon­terrorsca. 260 EuroLG Hagen, 1996, Az. 1 S 14/96
Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten immer einen Rechtsanwalt, der Ihnen nach dem Unfall oder der Straftat beratend zur Seite steht und die Ansprüche ihrer Belastungsstörung oder anderweitigen psychischen Erkrankung durchsetzt.
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Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele
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Kommentare

  1. Lale C. sagt

    30. August 2019 um 10:16

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hab eine Frage.
    Unzwar wurde ich 8 Jahre lang von meinem Stiefvater vergewaltigt und geschlagen, erpresst……etc.
    Es hat angefangen, als ich 8 war bis ich 16 war .

    Heute bin ich 18 und mein Stiefvater ist inzwischen gestorben.

    Durch das was ich in der Vergangenheit erlebt habe habe ich paar psychiche Erkrankungen.

    Ich habe 1 Posttraumatische Belastungsstörung , Borderline , ich habe an meinem ganzen Körper Tiefe Narben, weil ich mich bis vor fast 1 Jahr geritzt habe, ich hatte früher mehrere Suizidversuche znd wurde auch oft eingewiesen in die Psychatrie und hab bis jetzt noch Therapie.

    Mittlerweile habe ich seit fast 1Jahr auch Panikattacken deswegen .

    Mir geht es psychich überhaupt nicht gut .

    Meine Frage :

    Hab ich 1 Recht auf Schadenersatz/ Schmerzengeld / Entschädigung vom Staat ?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. September 2019 um 15:26

      Hallo Lale C.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher, der vom Geschädigten beim Verursacher eingefordert werden muss. In der Regel ist der Staat für diese Art der Entschädigung nur dann zuständig, wenn er der Verursacher ist. In diesem Fall sollten Sie sich ausführlich von einem Anwalt beraten lassen und klären, welche Ansprüche bestehen und ob diese noch durchsetzbar sind.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Hilde F. sagt

    12. September 2019 um 10:13

    Guten Tag.-Mein Sohn hat in seiner Ehe* Ex.EHE*geschieden seid März 2019–seelische Grausamkeit erlebt.ER durfte seine Familie nicht besuchen u.die Enkelkinder wurden endfremdet.–Dankeschön..Fr.Hilde

    Antworten
  3. Larissa R. sagt

    20. September 2019 um 17:46

    Hallo ich habe die Psychose und Wahnvorstellung im Jahr 2011 erlebt und von den Arzt unter eine Medizinische Versorgung mit Medikamenten behandelt.Seid diese erlebte Krankheit ist stehe ich immer noch in unter Psychischen Belastung und habe immer wieder die Probleme es zu bewältigen fällt mir noch schwer.Habe ich auch einen Anspruch auf eine Entschädigung einen Schmerzensgeld Leistung?

    Antworten
  4. Heide sagt

    26. Oktober 2019 um 18:56

    Guten Tag,
    vor 6 Jahren betrog mich mein Freund auf einem öffentlichen Fest mit einer anderen. Diese junge Frau hatte mich zuvor in einer Gruppe jahrelang gemobbt, jedoch nicht als Hauptakteur. Damals waren wir 17. Ich erfuhr ca. ein halbes Jahr später davon und war 2 Wochen kaum in der Lage zu essen und zu schlafen. Ich stellte ihn zur Rede. Er beteuerte „nur gekuschelt“ zu haben. Ich versuchte ihm zu verzeihen und wir führten die Beziehung weiter. Jedoch ließ mich der Gedanke nicht los – ich litt 2 Jahre lang unter Stimmungsschwankungen und Kontrollzwang, ihm gegenüber und Starke Schmerzen beim Verkehr. Letztere wurden vom Frauenarzt als psychosomatisch eingestuft. Ich dachte immer wieder daran, dass vermutlich doch „etwas passiert ist“. 2017 beichtete er mir, dass er an mich tatsächlich (vor etlichen Schulkameraden) betrogen hat und danach weiterfeierte und mit einer starken Alkoholvergiftung bewusstlos ins Krankenhaus kam. Mein Vertrauen war zutiefst erschüttert, da ich ihm eine zweite Chance gab und zudem Alkoholkonsum ablehne. Fast 3 Wochen musste ich mich mehrfach übergeben und war nicht in der Lage für die Uni zu lernen oder etwas zu unternehmen. Seitdem leide ich unter schubweise depressiven Verstimmungen mit Selbstmordgedanken und Konzentrationsstörungen, starken Stimmungsschwankungen bis hin zur Aggression, werden von jeder Kleinigkeit an seine Tat erinnert und habe Alpträume, in denen ich Ihn mit der anderen jungen Frau sehe. Ich habe versucht mit Ihm zu reden, weil ich dachte, wenn ich die ganze Wahrheit kenne, kann ich es besser verarbeiten. Da er aber betrunken war kann oder will er sich kaum erinnern. In den Gesprächen und öft in den „depressiven Schüben“ bekomme ich starke Schüttelfrostattacken. Ich habe versucht mir einzureden, dass er mich liebt und mit mir eine Beziehung führt, aber die Schübe hören nicht auf. Mittlerweile werde ich von seiner Familie beschuldigt bei ihm negative Emotionen hervorzurufen und „Drama zu machen“. Es sei doch „alles nicht so schlimm“ und „wenn man betrunken ist, kann das passieren“. Meiner Familie sind die Stimmungsschwankungen unerträglich, da es ständig zum Konflikt kommt. Ich möchte dem Ganzen ein Ende setzen und Gerechtigkeit bzw. eine Entschädigung für meine psychischen Leiden seit 6 Jahren. Habe ich eine Möglichkeit zu klagen? Muss ich dann eine psychologische Behandlung selber zahlen oder müssen er oder seine Erziehungsberechtigten zahlen?
    Danke
    Heide

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      7. November 2019 um 14:41

      Hallo Heide,

      diesen Sachverhalt sollten Sie mit einem Anwalt besprechen und mit diesem klären, ob Ansprüche bestehen oder diese eventuell bereits verjährt sind. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher nicht einschätzen inwieweit eventuelle Ansprüche durchsetzbar sind.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
    • Karina K-A sagt

      1. Juni 2021 um 11:10

      Ich würde dir erst einmal empfehlen allgemein eine Therapie zu machen. Sowohl eine im Bereich Tiefenpsychologie und eine im Bereich Verhaltenstherapie. Diese Therapien übernehmen die Krankenkasse. Achtung, fange am besten mit der Verhaltenstherapie an, denn nach zwei Jahren musst du aussetzen, also fange dann mit der tiefenpsychologischen Therapie an und wechsle dann zwei Jahre später wieder zur Verhaltenstherapie. Und dann musst du schauen ob du die Diagnose „posttraumatische Belastungsstörung“ bekommst, dann empfehle ich dir eine Traumatherapie. Im Notfall kannst du dich auch in ein Krankenhaus einweisen lassen. Die Dauer beträgt sechs Wochen bis zu drei Monaten.

      Antworten
  5. El i sagt

    9. Dezember 2019 um 21:47

    Guten Abend
    Ich bin 45 Jahre alte verheiratet und Familien Vater von 2 Kindern 20 Jahre Tochter und 17 Jäger Sohn mit meine Frau 23 Jahre zusammen. In zwei Tage habe ich Operation. Momentan ich bin unter Depressionen zu Hause zwischen mir und meine Familie nicht gut läuft aber ich versuche die Situation im Griff zu kriegen mit Hilfe von Familien Beratung und auch beabsichtige ich eine psychologische Beratung. Mein Fall ist ich habe eine früheren Geschäft Partner auf Whatsapp Beleidigung Wörter auf Mutter Sprache ,nicht ohne Grund!!!!. .können Sie mir bitte sagen was für rechtliche Konsequenzen haben könnte. Ich will eine Hinweis geben es geht um Betrug Wirtschaftsrecht
    Mit freundlichen grüßen

    Antworten
  6. Katrin sagt

    30. Dezember 2019 um 18:57

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Vermieter trennt meine privaten und gewerblichen Mieträume wissentlich nur mit einer Trockenbauwand ohne Lärmschutz. Vermietet die Nachbarfläche an einen alevitischen Verein, welcher 5 Monate 7 Tage die Woche von 13 Uhr bis 02 Uhr unerträglichen Lärm verursacht. Daraufhin leide ich an Angstattacken und bin seitdem extrem lärmempfindlich. Die Folge daraus, ich kann nicht mehr 100%ig arbeiten, minderte die Miete wegen weiterer erheblicher Mängel. Vermieter droht mit Kündigung. Werde vom Vermieter / Verursacher auf Räumung verklagt. Bestehende Mängel mittels Gutachten belegt. Zeugen bestätigen die vermieterseitige Kenntnis der Mängel. Vor Gericht wird vom Vermieter jeder Mängel abgestritten. Ich werde verleumdet, dass ich Mietschulden habe und die Miete nicht zahlen kann. Daraufhin hatte ich einen Nervenzusammenbruch und bin bis dato unfähig zu arbeiten. Unter was verbucht man solch einen Sachverhalt.

    Liebe Grüße

    Antworten
  7. Anna sagt

    30. Mai 2020 um 18:06

    Ich bin 47 Jahre alt Chefin von Personal Büro mach mir meine lebe sehr schwer kommt immer was von seine Seite .Abmahnung das ich bin nicht auf meine Arbeitsplatz trotzdem habe die tag frei .Selbst vo raus 1 Woche krankgeschriben troztem war ich auf der Arbeit. Wenig gehalten überwiesen. .Meine Unterlagen (Verdi IHK verschwunden für par monate.und noch mehr. Habe ich Chancen Klage Sie wegen mobbig. Danke

    Antworten
  8. K sagt

    9. Juni 2020 um 12:09

    Auch ich bin Opfer häuslicher Gewalt als kind gewesen seitens der Mutter. Mein Vater hatte sich scheiden lassen weil er in einem Gefängnis lebte… er durfte keine hobbies mehr haben und keine Frauen grüßen weil meine Mutter derart eifersüchtig war. Ohne Grund. Sie drohte ständig mit selbstmord oder suggerierte mir als Kind ich wäre wohl krank und müsste zum Arzt. Nach außen mimte sie für liebevolle Mutter. Keiner glaubte mir. Sie half mir nicht bei einer versuchten Vergewaltigung den Täter anzuzeigen. Sie redete es runter. So wie meine Erfolge in Schule und Beruf. Mein Bruder ging hämisch Lächelnd aus dem Zimmer wenn ich wieder mal Schläge erhielt. All das ist 30-40 Jahre her aber ich kann nicht vergessen… denn ich ziehe auch solche Partner in mein Leben. Der letzte wollte mich schlagen. Ich rettete sein Leben flog aber raus. Ich haben Unzählige finanzielle Verluste erlitten bin insolvent weil ich glaubte für mein gutes Leben bezahlen zu müssen. All das erkenne ich jetzt mit psychologischer Hilfe weil ich mein Leben nicht mehr ertragen konnte und an selbstmord gedacht habe. Warum büßen DIESE Leute nicht für ihr Verhalten? die gaben mein Leben zerstört!!!

    Antworten
  9. Harald sagt

    27. September 2020 um 22:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin wegen meiner Alkoholerkrankung, Depressionen und Persönlichkeitsstörung jeweils 50 Gradig Schwerbehindert.
    Bis Freitag war ich wegen einem starken Alkoholrückfall und Depressionen mit suizidalen Gedanken in der Psychiatrie.
    Am Freitag drückte mir der ehemalige Freund unserer Vermieterin die Kündigung für die gemietete Wohnung in die Hand.
    Da diese schon mündlich ausgesprochen wurde, war es zu erwarten.
    Wir, meine Frau und ich, sollten den Empfang der Kündigung bestätigen.
    Wir haben diese durchgelesen und sind auf einige Unklarheiten gestoßen.
    Diese haben wir als Kommentar niedergeschrieben.
    Am Samstag habe ich das Schreiben dem Herrn übergeben.
    Vorausgegangen war ein ruhiges Gespräch über Angeln und ähnliches.
    Als er das Schreiben aus dem Briefumschlag entnommen hatte, was nicht an ihn adressiert war, und den Kommentar gelesene hat, ist er regelrecht ausgerastet.
    Er beschimpfte mich als „dummes Schwein“ und ich sei „der dümmste Mensch den er je erlebt hat“ sowie ich hätte mir „das Gehirn weggesoffen“.
    Hinzu kam noch, das er mir mehrfach den „Stinkefinger“ zeigte.
    Meine Frau war Ohrenzeugin des einseitigen Wortgefechts und kann die Verbalattacken bezeugen, jedoch nicht die Gestik.
    Auch wenn ich jetzt schon 60 Jahre alt bin, wurde ich in dieser Heftigkeit beschimpft.
    Und ich zittere stellenweise jetzt noch und wäre fast wieder an die Flasche geraten.
    Nun meine Frage – kann ich diese Person auf Schmerzensgeld verklagen?
    Wenn ja, bekomme ich hierfür Rechtsschutz durch das Jobcenter (wir leben zur Zeit von ALG II)?

    Hinzufügen möchte ich noch, dass dem Mann meine Schwerbehinderung und auch der kürzliche Klinikaufenthalt bekannt ist bzw war.

    Danke für eine Antwort!

    Antworten
  10. Andy St. sagt

    11. Oktober 2020 um 21:40

    Hallo
    Ich bin Opfer eines Online Betruges geworden und leide seit dem an starke Depression und Physischen Angstzuständen. Kann ich von dem Betrüger wenn er/sie gefasst wird Schmerzensgeld einklagen?

    Antworten
  11. Yasmina sagt

    11. Dezember 2020 um 13:50

    Hallo ich hatte eine Frage ich hatte eine auseinander Setzung mit ein Mädchen. ich habe den Streit nicht provoziert auch nicht zuerst zu geschlagen, ich habe auch garnicht zurück geschlagen weil ich dachte das sie noch minderjährig ist aber sie ist doch volljährig. und sie hat gegen mein Schienbein feste gehauen mit dem Bein und seit dem habe ich ein großen blauen Fleck und sie hat mir ins Gesicht geschlagen.
    Das Problem ist nicht nur den blauen Fleck sonder die psychische Schäden es wurde bei mir auch ein mittelfristigen bis schwergradigen Depression Anfang dieses Jahres festgestellt ich kann seit dem nicht gut schlafen und habe keine Lust mehr auf die Schule und es wurde Anfang diese weil ich dann ständig damit konfrontiert werde meine Frage ist könnte ich deshalb Schmerzensgeld Geld beantragen

    Antworten
  12. Yvonne sagt

    17. März 2021 um 8:43

    Guten Tag

    Vor 20 Jahren habe ich eine 3 jährige Ausbildung in einem kleinen Betrieb begonnen und es war die Hölle. Mein Chef war zu den Lehrlingen wie ein Monster, Beleidigungen und Mobbing standen an der Tagesordnung. Er hat mich damals psychisch kaputt gemacht. Ich habe sogar an Selbstmord gedacht. Heute 20 Jahre später träume ich immer wieder davon und an den Tagen danach muss ich immer wieder an alles denken, weil es hoch kommt. Er bildet heute noch aus. Ist die Sache schon verjährt um Klagen zu können, ich würde mir nur wünschen das er bestraft wird, selber möchte ich kein Schmerzensgeld, damals war ich zu jung um etwas zu unternehmen, heute würde ich ganz anders reagieren. Danke

    Antworten
  13. Tina T sagt

    27. April 2021 um 12:18

    Hallo mein Name ist Tina T, ich bin 46 Jahre alt, ich war ein verschickungskind im Schwarzwald, habe contagan bekommen wurde misshandelt, mein 1,sohn wurde geschädigt durch cytotec.. Er hat epelpsie und ist psychisch krank. Man pumte ihn in der Schulzeit mit Ritalin voll. Er fing später deswegen an zu trinken, er hat epelpsie und wurde agresssiv,, bekam ne Strafe bewährung. Gestern kam ein Brief die stecken ihn ins Gefängnis in 2 Wochen.. Er sollte Hilfe bekommen. Ich bin aufgrund meiner psyche nicht mehr arbeitsfähig. Bitte helfen Sie uns. Mit glaubt kein Mensch.

    Antworten
  14. Trotro sagt

    7. Juni 2021 um 8:43

    Hallo,
    Mich würde interessieren, ob Schmerzensgeld eingeklagt werden kann bei einem Vater, der sich weigert, sein Kind zu sehen.
    Der Vater meiner Tochter ließ mich schwanger sitzen, weil er kein Kind mit mir wollte. Er bezahlt pünktlich Unterhalt, will aber keinerlei Kontakt. Das Gericht gab ihm Recht, da erzwungener Umgang nicht dem Kindeswohl diene und die Gefahr für meine Tochter (9), sollte sie Ablehnung seinerseits bei einem erzwungenen Treffen zu spüren bekommen, dass sich ihre Situation (sie ist in therapeutischer Behandlung, da sie enorm darunter leidet, keinen Papa zu haben) noch verschärft, zu groß ist.
    Können wir eventuell zivilrechtlich Schadensersatz vom Erzeuger einfordern? Immerhin besteht gesetzlich Umgangspflicht, der er nicht nachkommt und worunter meine Tochter leidet.

    Vielen Dank !

    Antworten
  15. Su Pi sagt

    12. Juni 2021 um 9:35

    Guten Tag. Ein Kollege meines Mannes hat eine Aussage in einem Telefonat zu einer „Erpressung“ verdreht, wonach meinem Mann gekündigt wurde er und eine behandlungsbedürftige Depression entwickelt hat. Ich war Zeugin des Telefonats und weiß daher, dass die Aussagen falsch sind. Arbeitsgerichtlich ist die Sache erledigt, mich würde aber interessieren, ob es sinnvoll sein könnte, gegen den Verursacher vorzugehen. Hier kommen ja u. U. Ansprüche wegen übler Nachrede (ggf. auch Verleumdung) und Schmerzensgeldansprüche wegen der Depression zusammen.

    Antworten
  16. Nico sagt

    21. August 2021 um 19:38

    Hallo ich habe eine frage: ich war in Strafhaft im geschlossenen Vollzug und wurde nach drei Wochen ca im offenen Vollzug verlegt. Von März bis September habe ich auf mein Vollzugsplan gewartet mein Versuchsplan habe ich dann am 1. September ausgehändigt bekommen. Die Beurteilung war gut, wie z.b. halbstrafe wurde befürwortet ,keine Beanstandungen , Besuch Ausgang… . Am 6. September kam es mit meinem seine Kollegen zu einer verbalen Auseinandersetzung. Nachdem der Vollzugsbeamte dort war und der Zellen Kollege mich in seiner Anwesenheit weiter beschimpfte, hat er (Zellen Kollege)sich dann auch beruhigt. Am 8.9 wurde ich von jetzt auf nachher im geschlossenen Vollzug umgehend verlegt Begründung war diese Auseinandersetzung Fluchtgefahr keine Gemeinschaftsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt. Meine Frage wäre: da es keine arztuntersuchung gab und meiner Meinung nach die Verlegung zu Unrecht war wollte ich fragen ob ich Schadensersatzansprüche hätte? Ich wurde auch nicht angehört vor der Verlegung.

    Ich wurde außerdem beim halbstrafe Termin entlassen

    Antworten
  17. Caleb sagt

    22. August 2021 um 15:12

    Hallo zusammen,

    Ich habe jetzt erst herausgefunden, dass man auch wegen psychischen Beeinträchtigungen jemanden anzeigen bzw. einen Strafantrag stellen kann. Das Ereignis an sich ist schon etwas her, die Folgen habe ich inzwischen einigermaßen im Griff. Kann ich trotzdem noch einen Strafantrag stellen ?
    Und habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder ähnliches ? Ich werde die Sache jetzt etwas schildern:
    Also, Anfang der 11. Klasse (ich habe März diesen Jahres Abitur gemacht) ging eine Freundschaft mit einem Mädchen zu Ende, wir waren erst seit der 10. befreundet aber wurden sehr schnell beste Freunde. Das Ganze war eher untypisch für mich, da es mir immer schon schwer fiel mich anderen zu öffnen, aber wir haben immer gesagt, dass wir beiden (trotz der kurzen Zeit, die wir uns kannten) gut miteinander reden können, natürliche auch über unsere Probleme. Sie hat sich irgendwie distanziert von mir, es gab aber keinen Streit. Da sie so wichtig für mich war, habe ich mich sehr bemüht, dass unsere Freundschaft weiter funktioniert. Wollte immer darüber reden, sodass wir uns aussprechen können, sie schien meist eher genervt von mir oder sauer. Meine Freunde habe sich komischerweise während dieser Zeit auch von mir distanziert. Auf einmal stand ich beinahe alleine da. Meine Freundesgruppe, in die ich die besagte Person mit rein gebracht hatte (sie war erst in der 9 an unsere Schule gewechselt), hatte sich jetzt auf „ihre Seite“ geschlagen. Ihr bester Freund, den ich nur aus Erzählungen und von zwei Profilbildern kannte, terrorisierte mich drei Tage immer bis in die Nacht hinein per Snapchat. Machte mir Vorwürfe was für win schlechter Freund ich sei usw. usw.
    Während der Freundschaft hatte ich mental schon schwierige Phasen, durch das Ganze wurde es immer schlimmer. Noch Anfang der 11 stand ich kurz vor einem Suizidversuch. Ich habe es zum Glück geschafft und mich daraus gekämpft. Ich bekam sogar Komplimente, dass ich immer so positiv wirke ( das hat mich so unglaublich mit Glück erfüllt). Im darauffolgenden Frühling (also immerhin in der 11), kam langsam die Wahrheit ans Licht. Einige meiner Freunde bekamen heraus, dass das Mädchen sich ihren besten Freund nur ausgedacht hatte und einen Snapchat und instagram account für ihren imaginären Freund erstellt hatte. Sie erzählten mir davon, ich war ölig unter Schock, ein ganzes Wochenende hätte ich nur heulen können. Das anstehende Praktikum war Fluch und Segen zugleich, ich musste sie in der Schule nicht sehen, jedoch war ich mit dem Kopf in einer ganz anderen Welt. Und so kam alles wider rauf, ich fühlte mich miserabel, die Albträume und Schlafprobleme/-Störungen kehrten zurück. Alles kam wieder hoch. Ich war total aufgewühlt. Mit der Zeit bekamen es mehr und mehr Leute mit. Meine Freunde entschuldigten sich bei mir, dass sie nicht mehr zu mir gehalten hatten und so kam auch raus, dass die Person Lügen über mich verbreitet hatte. Vor allem, dass ich depressiv und krank sei (Anspielung auf meine Probleme und Sorgen, die ich ihr natürlich im Vertrauen erzählt hatte) und, dass ich über meine Freunde gelästert hätte (was überhaupt nie meine Art war und auch nicht ist).
    Bis weit in die 12. Klasse oder sogar Anfang der 13. Klasse hatte ich noch oft Albträume von ihr. Ich dachte ich hätte jemanden gefunden, dem ich vertrauen kann und endlich jemanden, bei dem ich es schaffe mich zu öffnen, doch sie hat mich manipuliert und maßlos enttäuscht. Sie hat mein Leben bis heute verändert in einem sehr negativen Sinne und ich hätte beinahe mit meinem Leben gezahlt.

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar. Lieben Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Caleb

    Antworten
  18. Ante K sagt

    16. November 2021 um 1:49

    Sehr geehrte,
    Ich bin in schwieriger Situation. Ich war Lastwagenfahrer und in einer Nacht hat der Nachbar in meine Wohnung eingebrochen und mich angegriffen ohne Grund dafür. Mir wurde PTBS F43.1 diagnostiziert und jetzt bin ich im Krankenhaus seit 6 Wochen geheilt. Ich nehme schwere Medikamente. Das ist nämlich mein einziger Beruf und dafür bin ich qualifiziert. Was soli ich jetzt machen? Was wird mit mir passieren? Die Firma wird mir die Kündigung geben. Hab ich Recht auf Schmerzensgeld?
    Ich bitte sie um Hilfe

    Antworten
  19. Hk201 sagt

    8. März 2022 um 1:02

    Mein Ex Partner hat während unserer Beziehung ca. Ende 2017 intime Videos von mir heimlich auf Pornhub online gestellt. Im Frühjahr 2019 hat er weitere intime Fotos ebenfalls von mir auf dieser Internetseite veröffentlicht. In 2019 bin ich da relativ schnell (nach 2, 3 Wochen) darauf aufmerksam geworden und habe eben auch die seit 2017 online geblieben Videos entdeckt. Um das Löschen musste ich mich selber kümmern, wobei mein jetziger ExPartner sich zwei, drei Tage Zeit gelassen hat, um mir relevante Auskünfte mitzuteilen. Das Löschen des Video- und Bildmaterials hat natürlich nicht dazu beigetragen, dass meine Intimsphäre aus dem Netz verschwunden ist. Gerade bei den gut 1,5 Jahren online frei für Dritte zur Verfügung stehenden Videos ist klar, Das diese genug Zeit hatten, sich über die gsnze Welt zu verbreiten. Ich leide unter dieser Erniedrigung noch heute massiv. Auch hat mein ExPartner, trotz mehrfacher schriftlicher, Aufforderung noch immer nicht sämtliche Fotos und Videos von nir gelöscht und mir auch keine eidesstattliche Erklärung, die eine entsprechende Strafsumme in Höhe von 250. 000 Euro bei Missachtung, abgegeben. Aktuell verbreitet er bei diversen Personen, ich hätte Mietschulden iin Hohe von über 10000€ bei ihm. Dir Person glauben ihm und verbreiten diese Lügen in der Wohnanlage, in der ich mit meinem ExPartner gewohnt hab. Da entstand Gerüchte, und noch mehr Unwahrheit, die mich in einem sehr schlechten Bid darstellen….
    Ich sprenge mit all dem, was, was ich erlebt habe, leider den Rahmen, aber ich würde mich sehr über ihre Antwort freuen

    Antworten
  20. Torsten sagt

    16. März 2022 um 11:55

    Hallo,
    Ich und meine Partnerin und unser Sohn 1.5 Jahre haben letztes Jahr einen Menschen kennen gelernt, der uns sein Haus verkaufen wollte. Als wir eine Auflassung machen wollten stellte sich heraus, dass im Testament der Eltern er das Haus ohne seine drei Geschwister auszahlen zu müssen erst Mai 23 verkaufen konnte. Wir haben dann einen Kaufvertrag zu diesem Termin gemacht. In dem wir dann bis dahin mietkauf vereinbart hatten. Wir haben die elterliche Wohnung entrümpeln und komplett renoviert. Im Kaufvertrag fehlt allerdings bis heute die Unterschrift vom Sohn, der bestätigen sollte das beim versterben des Vaters in der Zeit auch der Sohn uns den Hof verkaufen wird seit Juni letzten Jahres werden wir immer wieder hin gehalten. Im Feb diesen Jahres haben wir dann den Besitzer gesagt dass wir erst wieder weiter an Ihn Zahlungen leisten bis die Unterschrift vom Sohn da ist. Am 9.3.22 erhielten wir dann per Anwalt die Aufforderung die Wohnung bis zum 18.03.22 zu räumen. Die zurück gehaltenen Zahlung zu zahlen und auch die Anwaltskosten von 800 Euro zu zahlen. Wir schlafen seither nicht mehr richtig. Wissen gerade nicht wo wir die Möbel unterstellen sollen und haben nur Angst. Das ganze mit einem 1.5 Jahre alten Kleinkind. Können wir da Schadensersatz fordern. Der Rechtsanwalt mit dem wir bisher gesprochen haben sagte das mit der Räumung würde nur gehen wenn wir nicht weiter bezahlen. Der Kaufvertrag sei aber nix wert.

    Antworten
  21. Lisa sagt

    15. Juni 2022 um 13:23

    Hallo
    Meine Name ist Lisa und ich lebte über 3 Jahre hinweg in einer Wohngruppe/Hilfereinrichtung. Ich habe dort permanente psychologische Kriegsführung erlebt, des weiteren Dinge wie Unterlassene Hilfeleistung, üble Nachrede/Rufmord, Verletzung der Intimsphäre. Des weiteren würde ich Zeuge eines Falles von Sexualisierter Gewalt. Es ist jedoch noch vieles mehr passiert…
    Das Ding ist dass es kaum Beweise gibt. Sämtliche Dinge wurden unter den Tisch gekehrt, sind Mund zu Mund und mit möglichst wenig Zeugen passiert, oder nur aus Sicht der Einrichtung Dokumentiert, die natürlich immer richtig lag und was Kritik betraf und unantastbar war.

    Nun meine Frage. Könnte ich trotz mangelnder Beweise auf Schmerzensgeld klagen ?

    Hätte ich eher eine Chance in dem ich besagte Situationen detailliert niederschreibe und dann damit zur Polizei gehe ?

    Ich bin auch bald in Therapie um das alles aufzuarbeiten. Kann der Therapeut mir ein Gutachten erstellen welches dann als Beweis gültig ist ?

    Antworten
  22. Ahmet D. sagt

    23. Juni 2022 um 9:47

    Guten Tag,

    ich bin 22 und Azubi. vor 5 Monaten hatte ich ein Streitgespräch mit meinem Nachbarn, in dem er erwähnte, er hätte eine Waffe und einen Waffenschein. Ich habe mich nach diesem Gespräch verängstigt und bedroht gefühlt. Anschließend erklärte ich zunächst dem Ordnungsamt meine Situation und bat um Rat, wie ich mich denn in so einer Situation verhalten soll. Am nächsten Tag meldete die Polzei sich bei mir und nahm den Vorfall auf. Anschließend gab es eine Hausuntersuchung bei dem Nachbarn und die Polizei konnte mir mitteilen, dass er keine Waffe hat. Ich war natürlich erleichtert und konnte mit der Sache abschließen. 5 Monate nach dem Streitgespräch kriege ich ein Schreiben von seinem Anwalt, in dem ich dazu aufgefordert werde binnen 2 Wochen 3000 Euro zu zahlen, da ich eine falsche Aussage über ihn getätigt haben soll (er soll nie erwähnt haben, dass er im Besitz eine Waffe wäre) und für den psychischen Schaden seiner Kinder verantwortlich gemacht werde + seine Anwaltskosten zahlen muss. Seitdem leide ich unter Depressionen, da ich hier zu Unrecht aufgefordert werde eine für mich sehr hohe Summe zu zahlen. Ich habe einen Anwalt beauftragt und muss ihm auch seine Kosten zahlen. Ich bin wirklich nicht gut finanziell aufgestellt und überfordert, vorallem, weil ich nur Hilfe gesucht habe, nachdem er erwähnt hatte eine Waffe zu haben und dafür verklagt werde. Anschließend höre ich von einem anderen Nachbarn, dass er ihm erzählt haben soll, er hätte den Rechtsstreit gegen mich gewonnen. Ich möchte nicht, dass er mit anderen über mich redet. Ich hatte von Anfang an keine böse Absicht. Der Typ ist nur auf Hass aus und versucht mir einen Schaden reinzudrücken. Ich halte es ehrlich gesagt nicht mehr aus. Ich kriege seit Tagen Selbstmordgedanken. Das kann nicht sein, dass ich verklagt werde, weil ich Hilfe gesucht habe. Zudem habe ich dem Ordnungsamt geschrieben und nicht der Polzei, weil ich daraus keinen größeren Fall machen wollte. Die Polizei hat sich selber bei mir gemeldet. Es ging mir nur um meine Sicherheit. Ich konnte nicht erahnen, dass die Polzei eine Hausuntersuchung bei ihm machen wird und seine Kinder dadurch einen psychischen Schaden erleiden werden.

    Antworten
  23. Annemarie U sagt

    23. Juli 2022 um 9:57

    Guten Tag, ich leider unter einer Depression + Angststörung sowie paranoider Persöhnlichkeitsanteile. Ich habe große Schwierigkeiten auf der Arbeit und Privat im sozialen Miteinander. In der Therapie habe ich rausgefunden, dass meine Mutter und ihr missbräuchliches Verhalten mir gegenüber als Kind dafür verantwortlich sind. Ich bin mittlerweile 30 Jahre alt und habe den Kontakt vor einigen Monaten zu ihr abgebrochen. Kann ich sie noch verklagen oder ist es verjährt?

    Antworten
  24. natalie sagt

    10. August 2022 um 0:39

    hallo
    ich bin nun fast 41, und bin völlig kaputt. psyschisch. kann ich vom staat schmerzensgeld einfordern, wenn ich als kind vom jugendamt untergebracht wurde, und mir dort schlimmes angetan wurde?
    ich wurde in ein nonnen heim gesteckt mit 3 monaten als baby. dort waren prügel mobbing und misshandlungen der psysche alltag.
    jugendamt liegt eine ackte darüber zb , das man nicht weiss warum sich das jugendamt entschieden hat mich in die obhut meiner erzeuger zurück geben, wo schon klar aus meinem verhalten zu sehen war das ich sexuell wiepsyschisch missbraucht wurde von den eltern.
    das heisst das jugendamt egal wo es mich hingepackt hat, hat zugelassen das die würde, meine würde immer und immer wieder aufs neue verletzt wurde.
    egal wo, ich war ich wurde gemobbt geschlagen oder vernachlässigt. was sollen menschen wie ich tun? kann man denn klagen? und wenn ja macht das überhaupt sinn? wird sich denn dann endlich was ändern für all die anderen armen seelen?
    mehr als die hälfte meiner mitleidensgenossen haben sich umgebracht.
    und ich kann einfach nicht mehr, habe mittlerweile angst zustände, leide an burnout, bin hochgradig traumatisiert. und das alles weil der staat es zugelassen hat. ( das heim war in den nachrichten, es wurde dort schon aufgedeckt wie schlimm es war, das jugendamt um das es geht, arbeitet immer noch unter fraglichen bedingungen)
    mfg natalie

    Antworten
    • Marcel sagt

      2. Februar 2023 um 15:10

      Anklagen erheben ist immer ein wichtiger Schritt um Ungerechtigkeiten als solche kenntlich zu machen und den Anspruch auf Entschädigung einzufordern. Selbst wenn das Ergebnis einer Anklage bzw. die Antwort der Menschen drumherum nicht wie erhofft ausfällt, lohnt es sich trotzdem überhaupt auf Unrecht hinzuweisen. Viele Ungerechtigkeiten die besonders mehrfachdiskriminierte Menschen erleiden sind offizielle immer noch nicht als Unrecht anerkannt oder wurden täterschützend beantwortet und um das zu ändern, müssen Betroffene sich sammeln und zusammen immer wieder auf dieses Unrecht hinweisen, aber auch alternative Lebensräume für sich gestalten.
      Medien und künstlichere Ausdrucksformen können Betroffene anwenden und unterstützen ein Bewusstsein in der Gesamtbevölkerung für erlittenes Unrecht zu schaffen.

      Antworten
  25. Linige sagt

    24. September 2022 um 14:47

    Kind ist in Logo, hat dadurch keine kitapflicht,, die angeblich bestand, keine groben fehltage, habe eine Aufnahme in einer sprachschule bekommen fürs kind. Auf unterschrift vom vater für die schulanmeldung musste ich von ende februar bis mitte mai warten.

    Kind ist wohlgenährt, erfährt förderung für die logopädischen einschränkungen, ich spreche viel mit ihm , zusammen backen kochen usw. Vorlesen.
    Termine wurden auch nicht mit mir abgestimmt, sondern einfach festgelegt, ohne zu fragen ob ich andere termine habe oder sonstwas. Habe ich das angesprochen wurde das als mangelnde mitarbeit ausgewertet, wehre ich mich dagegegen oder ich weine weil es mich so belastet werde ich ausgelacht, verspottet u beleidigt.

    Es ist noch mehr passiert.

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