Logo Körperverletzung
Körperverletzung » Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele

Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2021

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare
Möglich ist Schmerzensgeld für psychische Schäden, die durch das Erleben eines Unfalls entstanden.
Möglich ist Schmerzensgeld für psychische Schäden, die durch das Erleben eines Unfalls entstanden.

Einsamkeit macht krank! Und zwar ungefähr so sehr wie das Rauchen von 15 Zigaretten pro Tag. Eine gesunde Psyche ist also unabdingbar für ein langes zufriedenes Leben. Doch die Belastungen, denen Geist und Seele in einer modernen Leistungsgesellschaft Stand halten müssen, nehmen beständig zu.

Seit Jahren steigt die Arbeitsunfähigkeitsdauer aufgrund von psychischen Erkrankungen kontinuierlich an. Während 2006 durchschnittlich 27 Krankheitstage auf derartige Störungen zurückzuführen waren, sind es im Jahr 2016 bereits 35 Arbeitsunfähigkeitstage.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Handelt es sich um eine fremdverschuldete Ursache, so kann der Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld erhalten. Psychische Schäden, beispielsweise in Form einer Depression, können ebenso wie physische Schmerzen eine Entschädigung nach sich ziehen.

Alle wichtigen Fakten zu dieser Anspruchsgrundlage, hält dieser Ratgeber für Sie parat.

Inhaltsverzeichnis

  • Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden
  • Entschädigung bei verletzter Psyche
  • Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Spezifische Infos zu Schmerzensgeld bei psychischen Schäden

  • Schmerzensgeld wegen Beleidigung
  • Schmerzensgeld wegen Mobbing
  • Schockschaden
  • Entgangene Urlaubsfreude
  • Verletzung der Intimsphäre
  • Tod naher Angehöriger
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schmerzensgeld wegen übler Nachrede
  • Schmerzensgeld­ wegen Verleumdung

Entschädigung bei verletzter Psyche

Nicht nur ein Kieferbruch, eine Sprunggelenksfraktur oder eine Gehirnerschütterung ziehen, wenn sie dem Geschädigten von einer anderen Person beispielsweise durch einen Unfall zugefügt wurden, gemäß § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Entschädigung nach sich, sondern das Schmerzensgeld deckt auch psychische Schäden ab.

Die Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden variiert im Einzelfall.
Die Höhe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden variiert im Einzelfall.

Typisch sind derartige psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise als Folge von Mobbing, der (demütigenden) Verletzung der Intimsphäre  oder dem Miterleben eines Unfalls bzw. des Todes eines nahestehenden Menschen. Folgende Erkrankungen können dem Betroffenen unter anderem geistige und emotionale Schmerzen bereiten:

  • Psychosen wie Schizophrenie
  • Depressionen
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Schlaflosigkeit
  • Persönlichkeitsstörungen
  • posttraumatische Belastungen

Doch nicht nur psychische Schäden begründen einen solchen Anspruch, sondern auch schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen. So kann der Betroffene z. B. Schmerzensgeld für üble Nachrede verlangen, wenn sein Ansehen durch Tatsachenbehauptungen herabgewürdigt wurde, die nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen. Sogar für verlorene Urlaubszeit bzw. die entgangene Urlaubsfreude kann die Entschädigung beansprucht werden.

Während sich bei körperlichen Beeinträchtigungen, beispielsweise einer Augenverletzung oder einer Beinamputation, die Kausalität zwischen Schadensereignis und Verletzung meist gut nachweisen lässt, gestaltet sich dies beim Schmerzensgeld für psychische Schäden in der Regel schwieriger. Nichtsdestotrotz entsteht auch hier einem Geschädigten ein Anspruch auf Entschädigung seiner immateriellen Einbußen, den er allein oder mit Hilfe von einem Rechtsanwalt durchsetzen kann. Mittels psychologischer Gutachten muss der Geschädigte dann nachweisen, dass das Schadensereignis ursächlich für die psychische Erkrankung war.

Summe vom Schmerzensgeld für psychische Schäden

Wie viel Schmerzensgeld psychische Schäden nach sich ziehen, bemisst sich stets am Einzelfall und ist von der Schwere der Störung sowie sämtlichen Begleitumständen und der Komplexität der Therapie abhängig.

Eine Orientierung für den Anwalt oder den Kläger liefern Schmerzensgeldtabellen, die vergangene Urteile auflisten. Sehen Sie hier eine solche unverbindliche Übersicht, die aufzeigt, welche Summen das Schmerzensgeld für psychische Schäden nach einem Unfall oder anderen Schadensereignissen erreichen kann.

Ver­letzungHöhe vom Schmerz­ens­geld für psychische SchädenGe­richt, Jahr, Ent­scheid­ung
Angst­zustände, Hallu­zina­tionen, Wahn­vorstellungen nach HWS-Syndromca. 41.000 EuroOLG Celle, 1997, Az. 5 U 327/96
post­trau­matische Belastungs­störung nach Verkehrs­unfall30.000 EuroOLG Schleswig, 2009, Az. 7 U 76/07
Todes­angst nach Schlag mit dem Beilca. 5.000 EuroOLG Hamm, 1996, Az. 6 U 55/96
Schock mit späteren Depressionen und Selbst­mord­gedankenca. 3.000 EuroAG Augs­burg, 1995, Az. 13 C 2892/95
Angst­zustände und depressive Reaktionen wegen Telefon­terrorsca. 260 EuroLG Hagen, 1996, Az. 1 S 14/96
Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten immer einen Rechtsanwalt, der Ihnen nach dem Unfall oder der Straftat beratend zur Seite steht und die Ansprüche ihrer Belastungsstörung oder anderweitigen psychischen Erkrankung durchsetzt.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,55 von 5)
Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele
4.55 5 62
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Schockschaden: Schmerzensgeld auch für Angehörige?
  • Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung?
  • Schmerzensgeld nach einem Sportunfall: Entschädigung für Athleten?
  • LWS-Prellung: Schmerzensgeld für ein schmerzendes Kreuz
  • Schmerzensgeld für multiple Prellungen: Gewebsverletzung unter der Hautoberfläche
  • Anwalt für Schmerzensgeld: Mit rechtlicher Unterstützung zur Schadensersatzzahlung
  • Schmerzensgeld für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen
  • Thoraxprellung: Schmerzensgeld für das verletzte Köperzelt am Brustkorb
  • Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung: Geld für eine schmerzende Knochenrüstung
  • Anspruch auf Schmerzensgeld für eine Fraktur am Beispiel erklärt

Kommentare

  1. Lale C. sagt

    30. August 2019 um 10:16

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hab eine Frage.
    Unzwar wurde ich 8 Jahre lang von meinem Stiefvater vergewaltigt und geschlagen, erpresst……etc.
    Es hat angefangen, als ich 8 war bis ich 16 war .

    Heute bin ich 18 und mein Stiefvater ist inzwischen gestorben.

    Durch das was ich in der Vergangenheit erlebt habe habe ich paar psychiche Erkrankungen.

    Ich habe 1 Posttraumatische Belastungsstörung , Borderline , ich habe an meinem ganzen Körper Tiefe Narben, weil ich mich bis vor fast 1 Jahr geritzt habe, ich hatte früher mehrere Suizidversuche znd wurde auch oft eingewiesen in die Psychatrie und hab bis jetzt noch Therapie.

    Mittlerweile habe ich seit fast 1Jahr auch Panikattacken deswegen .

    Mir geht es psychich überhaupt nicht gut .

    Meine Frage :

    Hab ich 1 Recht auf Schadenersatz/ Schmerzengeld / Entschädigung vom Staat ?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. September 2019 um 15:26

      Hallo Lale C.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher, der vom Geschädigten beim Verursacher eingefordert werden muss. In der Regel ist der Staat für diese Art der Entschädigung nur dann zuständig, wenn er der Verursacher ist. In diesem Fall sollten Sie sich ausführlich von einem Anwalt beraten lassen und klären, welche Ansprüche bestehen und ob diese noch durchsetzbar sind.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Hilde F. sagt

    12. September 2019 um 10:13

    Guten Tag.-Mein Sohn hat in seiner Ehe* Ex.EHE*geschieden seid März 2019–seelische Grausamkeit erlebt.ER durfte seine Familie nicht besuchen u.die Enkelkinder wurden endfremdet.–Dankeschön..Fr.Hilde

    Antworten
  3. Larissa R. sagt

    20. September 2019 um 17:46

    Hallo ich habe die Psychose und Wahnvorstellung im Jahr 2011 erlebt und von den Arzt unter eine Medizinische Versorgung mit Medikamenten behandelt.Seid diese erlebte Krankheit ist stehe ich immer noch in unter Psychischen Belastung und habe immer wieder die Probleme es zu bewältigen fällt mir noch schwer.Habe ich auch einen Anspruch auf eine Entschädigung einen Schmerzensgeld Leistung?

    Antworten
  4. Heide sagt

    26. Oktober 2019 um 18:56

    Guten Tag,
    vor 6 Jahren betrog mich mein Freund auf einem öffentlichen Fest mit einer anderen. Diese junge Frau hatte mich zuvor in einer Gruppe jahrelang gemobbt, jedoch nicht als Hauptakteur. Damals waren wir 17. Ich erfuhr ca. ein halbes Jahr später davon und war 2 Wochen kaum in der Lage zu essen und zu schlafen. Ich stellte ihn zur Rede. Er beteuerte “nur gekuschelt” zu haben. Ich versuchte ihm zu verzeihen und wir führten die Beziehung weiter. Jedoch ließ mich der Gedanke nicht los – ich litt 2 Jahre lang unter Stimmungsschwankungen und Kontrollzwang, ihm gegenüber und Starke Schmerzen beim Verkehr. Letztere wurden vom Frauenarzt als psychosomatisch eingestuft. Ich dachte immer wieder daran, dass vermutlich doch “etwas passiert ist”. 2017 beichtete er mir, dass er an mich tatsächlich (vor etlichen Schulkameraden) betrogen hat und danach weiterfeierte und mit einer starken Alkoholvergiftung bewusstlos ins Krankenhaus kam. Mein Vertrauen war zutiefst erschüttert, da ich ihm eine zweite Chance gab und zudem Alkoholkonsum ablehne. Fast 3 Wochen musste ich mich mehrfach übergeben und war nicht in der Lage für die Uni zu lernen oder etwas zu unternehmen. Seitdem leide ich unter schubweise depressiven Verstimmungen mit Selbstmordgedanken und Konzentrationsstörungen, starken Stimmungsschwankungen bis hin zur Aggression, werden von jeder Kleinigkeit an seine Tat erinnert und habe Alpträume, in denen ich Ihn mit der anderen jungen Frau sehe. Ich habe versucht mit Ihm zu reden, weil ich dachte, wenn ich die ganze Wahrheit kenne, kann ich es besser verarbeiten. Da er aber betrunken war kann oder will er sich kaum erinnern. In den Gesprächen und öft in den “depressiven Schüben” bekomme ich starke Schüttelfrostattacken. Ich habe versucht mir einzureden, dass er mich liebt und mit mir eine Beziehung führt, aber die Schübe hören nicht auf. Mittlerweile werde ich von seiner Familie beschuldigt bei ihm negative Emotionen hervorzurufen und “Drama zu machen”. Es sei doch “alles nicht so schlimm” und “wenn man betrunken ist, kann das passieren”. Meiner Familie sind die Stimmungsschwankungen unerträglich, da es ständig zum Konflikt kommt. Ich möchte dem Ganzen ein Ende setzen und Gerechtigkeit bzw. eine Entschädigung für meine psychischen Leiden seit 6 Jahren. Habe ich eine Möglichkeit zu klagen? Muss ich dann eine psychologische Behandlung selber zahlen oder müssen er oder seine Erziehungsberechtigten zahlen?
    Danke
    Heide

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      7. November 2019 um 14:41

      Hallo Heide,

      diesen Sachverhalt sollten Sie mit einem Anwalt besprechen und mit diesem klären, ob Ansprüche bestehen oder diese eventuell bereits verjährt sind. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher nicht einschätzen inwieweit eventuelle Ansprüche durchsetzbar sind.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. El i sagt

    9. Dezember 2019 um 21:47

    Guten Abend
    Ich bin 45 Jahre alte verheiratet und Familien Vater von 2 Kindern 20 Jahre Tochter und 17 Jäger Sohn mit meine Frau 23 Jahre zusammen. In zwei Tage habe ich Operation. Momentan ich bin unter Depressionen zu Hause zwischen mir und meine Familie nicht gut läuft aber ich versuche die Situation im Griff zu kriegen mit Hilfe von Familien Beratung und auch beabsichtige ich eine psychologische Beratung. Mein Fall ist ich habe eine früheren Geschäft Partner auf Whatsapp Beleidigung Wörter auf Mutter Sprache ,nicht ohne Grund!!!!. .können Sie mir bitte sagen was für rechtliche Konsequenzen haben könnte. Ich will eine Hinweis geben es geht um Betrug Wirtschaftsrecht
    Mit freundlichen grüßen

    Antworten
  6. Katrin sagt

    30. Dezember 2019 um 18:57

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Vermieter trennt meine privaten und gewerblichen Mieträume wissentlich nur mit einer Trockenbauwand ohne Lärmschutz. Vermietet die Nachbarfläche an einen alevitischen Verein, welcher 5 Monate 7 Tage die Woche von 13 Uhr bis 02 Uhr unerträglichen Lärm verursacht. Daraufhin leide ich an Angstattacken und bin seitdem extrem lärmempfindlich. Die Folge daraus, ich kann nicht mehr 100%ig arbeiten, minderte die Miete wegen weiterer erheblicher Mängel. Vermieter droht mit Kündigung. Werde vom Vermieter / Verursacher auf Räumung verklagt. Bestehende Mängel mittels Gutachten belegt. Zeugen bestätigen die vermieterseitige Kenntnis der Mängel. Vor Gericht wird vom Vermieter jeder Mängel abgestritten. Ich werde verleumdet, dass ich Mietschulden habe und die Miete nicht zahlen kann. Daraufhin hatte ich einen Nervenzusammenbruch und bin bis dato unfähig zu arbeiten. Unter was verbucht man solch einen Sachverhalt.

    Liebe Grüße

    Antworten
  7. Anna sagt

    30. Mai 2020 um 18:06

    Ich bin 47 Jahre alt Chefin von Personal Büro mach mir meine lebe sehr schwer kommt immer was von seine Seite .Abmahnung das ich bin nicht auf meine Arbeitsplatz trotzdem habe die tag frei .Selbst vo raus 1 Woche krankgeschriben troztem war ich auf der Arbeit. Wenig gehalten überwiesen. .Meine Unterlagen (Verdi IHK verschwunden für par monate.und noch mehr. Habe ich Chancen Klage Sie wegen mobbig. Danke

    Antworten
  8. K sagt

    9. Juni 2020 um 12:09

    Auch ich bin Opfer häuslicher Gewalt als kind gewesen seitens der Mutter. Mein Vater hatte sich scheiden lassen weil er in einem Gefängnis lebte… er durfte keine hobbies mehr haben und keine Frauen grüßen weil meine Mutter derart eifersüchtig war. Ohne Grund. Sie drohte ständig mit selbstmord oder suggerierte mir als Kind ich wäre wohl krank und müsste zum Arzt. Nach außen mimte sie für liebevolle Mutter. Keiner glaubte mir. Sie half mir nicht bei einer versuchten Vergewaltigung den Täter anzuzeigen. Sie redete es runter. So wie meine Erfolge in Schule und Beruf. Mein Bruder ging hämisch Lächelnd aus dem Zimmer wenn ich wieder mal Schläge erhielt. All das ist 30-40 Jahre her aber ich kann nicht vergessen… denn ich ziehe auch solche Partner in mein Leben. Der letzte wollte mich schlagen. Ich rettete sein Leben flog aber raus. Ich haben Unzählige finanzielle Verluste erlitten bin insolvent weil ich glaubte für mein gutes Leben bezahlen zu müssen. All das erkenne ich jetzt mit psychologischer Hilfe weil ich mein Leben nicht mehr ertragen konnte und an selbstmord gedacht habe. Warum büßen DIESE Leute nicht für ihr Verhalten? die gaben mein Leben zerstört!!!

    Antworten
  9. Harald sagt

    27. September 2020 um 22:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin wegen meiner Alkoholerkrankung, Depressionen und Persönlichkeitsstörung jeweils 50 Gradig Schwerbehindert.
    Bis Freitag war ich wegen einem starken Alkoholrückfall und Depressionen mit suizidalen Gedanken in der Psychiatrie.
    Am Freitag drückte mir der ehemalige Freund unserer Vermieterin die Kündigung für die gemietete Wohnung in die Hand.
    Da diese schon mündlich ausgesprochen wurde, war es zu erwarten.
    Wir, meine Frau und ich, sollten den Empfang der Kündigung bestätigen.
    Wir haben diese durchgelesen und sind auf einige Unklarheiten gestoßen.
    Diese haben wir als Kommentar niedergeschrieben.
    Am Samstag habe ich das Schreiben dem Herrn übergeben.
    Vorausgegangen war ein ruhiges Gespräch über Angeln und ähnliches.
    Als er das Schreiben aus dem Briefumschlag entnommen hatte, was nicht an ihn adressiert war, und den Kommentar gelesene hat, ist er regelrecht ausgerastet.
    Er beschimpfte mich als “dummes Schwein” und ich sei “der dümmste Mensch den er je erlebt hat” sowie ich hätte mir “das Gehirn weggesoffen”.
    Hinzu kam noch, das er mir mehrfach den “Stinkefinger” zeigte.
    Meine Frau war Ohrenzeugin des einseitigen Wortgefechts und kann die Verbalattacken bezeugen, jedoch nicht die Gestik.
    Auch wenn ich jetzt schon 60 Jahre alt bin, wurde ich in dieser Heftigkeit beschimpft.
    Und ich zittere stellenweise jetzt noch und wäre fast wieder an die Flasche geraten.
    Nun meine Frage – kann ich diese Person auf Schmerzensgeld verklagen?
    Wenn ja, bekomme ich hierfür Rechtsschutz durch das Jobcenter (wir leben zur Zeit von ALG II)?

    Hinzufügen möchte ich noch, dass dem Mann meine Schwerbehinderung und auch der kürzliche Klinikaufenthalt bekannt ist bzw war.

    Danke für eine Antwort!

    Antworten
  10. Andy St. sagt

    11. Oktober 2020 um 21:40

    Hallo
    Ich bin Opfer eines Online Betruges geworden und leide seit dem an starke Depression und Physischen Angstzuständen. Kann ich von dem Betrüger wenn er/sie gefasst wird Schmerzensgeld einklagen?

    Antworten
  11. Yasmina sagt

    11. Dezember 2020 um 13:50

    Hallo ich hatte eine Frage ich hatte eine auseinander Setzung mit ein Mädchen. ich habe den Streit nicht provoziert auch nicht zuerst zu geschlagen, ich habe auch garnicht zurück geschlagen weil ich dachte das sie noch minderjährig ist aber sie ist doch volljährig. und sie hat gegen mein Schienbein feste gehauen mit dem Bein und seit dem habe ich ein großen blauen Fleck und sie hat mir ins Gesicht geschlagen.
    Das Problem ist nicht nur den blauen Fleck sonder die psychische Schäden es wurde bei mir auch ein mittelfristigen bis schwergradigen Depression Anfang dieses Jahres festgestellt ich kann seit dem nicht gut schlafen und habe keine Lust mehr auf die Schule und es wurde Anfang diese weil ich dann ständig damit konfrontiert werde meine Frage ist könnte ich deshalb Schmerzensgeld Geld beantragen

    Antworten
« Zurück 1 2

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Mord
  • Totschlag
  • Fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Häusliche Gewalt
  • Tatbestandsmerkmale
  • Mobbing
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Copyright © 2016-2021 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss

Navigation & Suche
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon