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Erpressung und räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2023

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Strafen­katalog
ErpressungGeld­strafe oder Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren
besonders schwerer Fall der ErpressungFreiheits­strafe nicht unter 1 Jahr
Räuberische ErpressungFreiheits­strafe nicht unter 1 Jahr
minder schwerer Fall der räube­rischen ErpressungFreiheits­strafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
Welche Handlungen gelten als Erpressung?
Welche Handlungen gelten als Erpressung?

Dieses Gefühl kennen wir alle, wenn wir uns erpresst fühlen. Aber nicht jedes Mal handelt es sich dabei um eine Erpressung im strafrechtlichen Sinne. Wer einer anderen Person damit droht, sie zu töten, falls sie nicht 25.000 Euro bezahlt, ist zweifelsohne ein Erpresser.

Bei jemandem, der seinem Ehepartner mit der Scheidung droht, falls er sich nicht endlich einen Job sucht, ist das nicht der Fall.

In diesem Ratgeber erklären wir genauer, unter welchen Voraussetzungen eine strafbare Erpressung vorliegt, welche Formen dieser Straftat es gibt und wie sie sich von bestimmten anderen Delikten unterscheidet.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Erpressung, § 253 StGB
  • Wann spricht man von Erpressung?
    • Tatbestandsmerkmale laut Paragraph 253 StGB
  • Welche Arten von Erpressung gibt es?
  • Strafmaß: Welche Strafe droht für (räuberische) Erpressung?
  • Was kann ich tun, wenn ich erpresst werde?
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FAQ: Erpressung, § 253 StGB

Was ist eine Erpressung laut Strafgesetzbuch?

Nach § 253 Strafgesetzbuch liegt eine Erpressung vor, wenn der Täter versucht, sich oder eine dritte Person rechtswidrig zu bereichern, indem er jemandem ein empfindliches Übel androht oder Gewalt anwendet. Es handelt sich also um eine Nötigung, die zu einem Vermögensnachteil einer anderen Person führt oder führen soll. Eine genaue Erläuterung lesen Sie hier.

Welche Strafe droht dem Erpresser?

Im Falle einer einfachen Erpressung muss er mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Mehr zum Strafmaß erfahren Sie in diesem Abschnitt?

Ist der Versuch auch strafbar?

Ja, auch eine versuchter Erpressung ist laut § 253 Abs. 3 StGB strafbar. Der Versuch kann laut § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden.

Wann spricht man von Erpressung?

Laut StGB ist eine Erpressung strafbar, wenn der Täter eine andere Person mittels Gewaltanwendung oder einer Drohung nötigt und diese oder eine andere Person dadurch einen Vermögensnachteil erleidet. Darüber hinaus muss der Täter mit Bereicherungsabsicht handeln.

In § 253 StGB wird die Straftat wie folgt definiert:

„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“

Damit ist die Erpressung gleichzeitig eine Nötigung, die sich gegen die Verfügungsfreiheit über Vermögen richtet. Sie ähnelt aber in gewisser Weise auch einem Betrug, denn bei beiden Taten veranlasst der Täter sein Opfer zu einer Selbstschädigung (oder Drittschädigung) – beim Betrug durch Täuschung und bei der Erpressung durch Nötigung.

Tatbestandsmerkmale laut Paragraph 253 StGB

§ 253 StGB: Bei der Erpressung stellt eine Nötigung die Tathandlung dar.
§ 253 StGB: Bei der Erpressung stellt eine Nötigung die Tathandlung dar.

Eine strafbare Erpressung liegt also unter folgenden Voraussetzungen vor:

  • Nötigung: Gewaltanwendung oder Drohung mit einem empfindlichen Übel
  • Vermögensnachteil beim Genötigten oder einer dritten Person
  • Zusammenhang zwischen Nötigung und dem Taterfolg, beispielsweise Überweisung der 25.000 Euro im Einführungsbeispiel
  • Vorsatz des Erpressers
  • rechtswidrige Bereicherungsabsicht des Erpressers

Rechtswidrigkeit nach § 253 Abs. 2 StGB: Gewaltanwendung bzw. Drohung zur Zielerreichung (Bereicherung) ist als verwerflich anzusehen. Daran fehlt es beispielsweise, wenn der Gläubiger seinem Schuldner mit gerichtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen droht.

Gewalt im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass der Täter körperlich auf eine Person oder eine Sache einwirkt und das Opfer auf diese Weise zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Die Entscheidung der genötigten Person erfolgt also nicht aus freien Stücken – ihre Willensbildung ist beeinträchtigt.

Beispiel: Der Erpresser verlangt von seinem Opfer die Überweisung von 25.000 Euro. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, zerschlägt mit einem Baseballschläger den PKW des Opfers.

Erfolgt die Erpressung durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel, so wirkt der Täter „nur“ seelisch auf sein Opfer ein, beispielsweise indem er ihm eine Pistole an den Kopf hält und damit droht, wiederzukommen und das Opfer zu erschießen, falls es nicht (pünktlich) zahlt.

§ 253 StGB verlangt außerdem, dass die genötigte oder eine dritte Person einen Vermögensnachteil bzw. Vermögensschaden erleidet und sich ihre Vermögenslage nach der Erpressung verschlechtert hat. Salopp ausgedrückt: Der Täter möchte mithilfe der Nötigung unrechtmäßigen Profit machen.

Welche Arten von Erpressung gibt es?

Es kennt nicht die eine typische Erpressung, sondern viele verschiedene Varianten, die wir im Folgenden näher beleuchten wollen:

Worin unterscheiden sich Raub und Erpressung?
Worin unterscheiden sich Raub und Erpressung?
  • Emotionale Erpressung: Jemand nutzt (nicht strafbare) Beleidigungen, Vorwürfe und Drohungen, um eine andere Person zu manipulieren und zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, z. B.: „Ich bringe mich um, wenn du nicht dies oder jenes tust.“ Die emotionale Erpressung ist in der Regel straflos, sie kann aber trotzdem psychisch sehr belastend sein für die erpresste Person.
  • Einfache Erpressung im Sinne des § 253 StGB über das Internet, beispielsweise: „Zahle sofort in Bitcoins oder ich veröffentliche sehr intime Videos von dir im Internet.“
  • Besonders schwere Erpressung gemäß § 253 Abs. 4 StGB: Der Erpresser handelt zum Beispiel gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande.
  • Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Sie ist eine Qualifikation zur einfachen Erpressung. Der Täter wendet Gewalt gegen eine Person an oder er droht mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben. Der Täter wird genauso bestraft wie ein Räuber, also nach § 250 StGB.
  • Schwere räuberische Erpressung: Weil der räuberische Erpresser gleich einem Räuber zu bestrafen ist, finden auch die Qualifikationen des Raubes nach §§ 250, 251 StGB Anwendung. Bei einer solchen schweren Tat kommen weitere strafschärfende Begleitumstände hinzu, zum Beispiel die Erpressung mit einer Waffe, durch ein Bandenmitglied oder mit Todesfolge.

Abgrenzung – Raub und räuberische Erpressung: Vereinfacht ausgedrückt, liegt ein Raub vor, wenn der Täter sich das nimmt, was er haben will, während er das Opfer bei einer räuberischen Erpressung dazu zwingt, die Sache herauszugeben. Beim Raub ist also eine Wegnahme die Tathandlung, bei der Erpressung hingegen die Nötigung.

Strafmaß: Welche Strafe droht für (räuberische) Erpressung?

Erpresser müssen im Falle ihrer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Dabei ist auch der Versuch strafbar – er kann, muss aber nicht milder bestraft werden.

Für eine besonders schwere Erpressung steigt das Strafmaß: Handelt der Täter beispielsweise als Bandenmitglied oder gewerbsmäßig, so kommt als Strafe nur noch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr in Betracht.

Für eine (versuchte) räuberische Erpressung entspricht das Strafmaß dem eines Raubes – das heißt mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Für eine schwere räuberische Erpressung droht ein Strafmaß von mindestens drei bzw. fünf Jahren. Stirbt ein Mensch bei der Tat, verurteilt das Gericht den Täter zu lebenslanger Haft oder mindestens zehn Jahren Gefängnis.

Was kann ich tun, wenn ich erpresst werde?

Opfer einer Erpressung sollten Anzeige erstatten und der Forderung nicht nachkommen.
Opfer einer Erpressung sollten Anzeige erstatten und der Forderung nicht nachkommen.

Wer Opfer einer Erpressung wird, sollte sich umgehend an die Polizei wenden, auch wenn dies unangenehm ist. Denn der Erpresser kommt meistens nicht nur einmal, sondern stellt immer wieder neue und krassere Forderungen.

Dies sind die wichtigsten Schritte:

  • Anzeige erstatten, gegebenenfalls gegen Unbekannt: Die Polizei nutzt verschiedene Mittel und Methoden, um einen Täter ausfindig zu machen.
  • Beweise sammeln, zum Beispiel in Form von Chat-Protokollen, E-Mails, Erpresserbriefen, Fotos und Videos. Lassen Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen geben, wenn es welche gibt.
  • Nicht auf die Forderung eingehen.
  • Strafrechtlich versierten Rechtsanwalt einschalten oder an die Opferhilfe wenden. Beide helfen dabei, die strafrechtliche Verfolgung des Erpressers zu veranlassen sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter geltend zu machen.

Ein Sonderfall ist die sogenannte emotionale Erpressung, bei der der Erpresser psychische Gewalt anwendet. Diese Form ist in der Regel nicht strafbar. Sie geht aber manchmal auch mit Straftaten einher, zum Beispiel mit häuslicher Gewalt. Die Täter setzen ihre Opfer mit Beleidigungen, Vorwürfen, Demütigungen, Missachtung und Wutanfällen unter Druck und erzeugen damit Angst und Schuldgefühle beim Opfer.

Dieses manipulative Verhalten belastet die Psyche auf Dauer sehr stark. Wer derart erpresst wird und keinen Ausweg mehr findet, sollte sich Hilfe holen, zum Beispiel bei einer Krisenberatung oder einem Psychologen. Schutz gegen strafbare häusliche Gewalt bieten beispielsweise Frauenhäuser.

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Erpressung und räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB
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  • Opferhilfe
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  • Täter-Opfer-Ausgleich
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Andere Straftatbestände

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