Schmerzensgeld nach einem Unfall soll dem Ausgleich und der Genugtuung dienen.
Im Ersatz für die körperlichen oder seelischen Leiden soll sich der Geschädigte durch diesen immateriellen Schadenersatzanspruch in Geld Erleichterungen verschaffen können.
Doch wie lange dauert es, bis man Schmerzensgeld bekommt? Müssen Sie sich vorsätzliche zeitliche Verzögerungen gefallen lassen? Lesen Sie hier nach.
FAQ: Auszahlungsdauer beim Schmerzensgeld
Die Klärung und Bezifferung des Anspruchs auf Schmerzensgeld kann einige Zeit dauern. Bis zur Auszahlung sollten Sie daher mit Monaten ggf. sogar Jahren rechnen.
Könnten Sie erfolgreich Schmerzensgeld einklagen, erhalten Sie in der Regel eine Einmalzahlung. Unter bestimmten Umständen ist alternativ oder zusätzlich dazu auch eine Schmerzensgeldrente möglich.
Eine verzögerte Schadensregulierung kann geahndet werden. So besteht die Möglichkeit, die Schmerzensgeldhöhe um bis zu 20 Prozent zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Warten auf das Schmerzensgeld
Wenn Sie beispielsweise nach einem Autounfall oder einem Motorradunfall, Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen Verletzungen eingefordert haben, sind Sie zunächst in der Warteposition. Sie müssen zusehen, wie die Zeit vergeht, bis die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren Schadenersatzanspruch begleicht und das Ihnen zustehende Geld auszahlt.
Dass sich eine Versicherung gerne Zeit dabei lässt, ist sicher nicht verwunderlich. Immerhin besteht mit Verstreichen einer gewissen Zeit die Möglichkeit, dass Ihnen für Ihr Schmerzensgeld die Dauer der Auszahlung zu lang wird und Sie darauf verzichten.
Doch auf ein solches Geduldsspiel müssen und sollten Sie sich nur in einem gewissen Rahmen einlassen.
Hilfe bekommen Sie in so einem Fall von einem Anwalt. Er beantwortet Ihnen alle Fragen zu Ihrem Schaden, dem Ihnen zustehenden Schmerzensgeld und der Dauer der Auszahlung.
Ein Verzugsschaden beinhaltet beispielsweise die Kosten für einen Anwalt, die entstehen, wenn dieser die Leistungspflicht anmahnt.
Grundsätzlich ist der Versicherung jedoch immer eine angemessene Prüfungsfrist zu gewährleisten. Diese kann 4 bis 6 Wochen oder auch mehr betragen.
Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Schädiger bzw. Versicherer Zeit, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu prüfen.
Nach den sogenannten notwendigen Erhebungen tritt die Fälligkeit des Anspruchs ein.
Wird diese Prüfungsfrist überschritten, kann ein verzugsbegründetes Verschulden vorliegen, welches wiederum per Gericht geahndet werden kann.
Erhöhung vom Schmerzensgeld bei überlanger Dauer der Auszahlung
Liegt eine sogenannte verzögerte Schadensregulierung vor, obwohl die Haftung zweifelsohne feststeht und der Anspruch des Geschädigten nicht überdurchschnittlich hoch war, kann das Schmerzensgeld erhöht werden.
Um einen Eindruck davon zu gewinnen, was im Normalfall für Schmerzensgeld zugesprochen wird, sehen Sie hier einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle:
Schmerzensgeld begründende Verletzung | Summe, Gericht, Jahr |
---|---|
Stimmbandverletzung | ca. 2.600 Euro (OLG Köln, 1997) |
schwere Handgelenkverstauchung | ca. 7.700 Euro (OLG Stuttgart, 1987) |
Totalerblindung infolge schwerster Augenverletzung | ca. 51.000 Euro (OLG München, 1988) |
schwerste Oberarmverletzung, Oberschenkel- und Unterschenkelfraktur | 70.000 Euro (OLG Celle, 2004) |
sehr schwere Beckenverletzung | 100.000 Euro (OLG Nürnberg, 2011) |
Diese Erhöhung kann bis zu 20 % betragen und somit die Summe beachtlich nach oben schrauben.
Der Grund für diese drastische Maßnahme ist zu einem die Genugtuungsfunktion des Geschädigten. Diese ist eine der Grundfesten des Schmerzensgeldes und wird durch einen willentlichen Zeitverzug deutlich verletzt.
Zum anderen führt die Ungewissheit darüber, wann das Schmerzensgeld letztendlich gezahlt wird, zu einer seelischen Belastung, die selbst wieder schadenersatzpflichtig werden kann.
Naira M sagt
25. September 2023 at 20:38
Guten Abend, ich habe den 25.06.2020, wir hatten einen Unfall, aber es ist nicht unsere Schuld, ich habe starke Kopfschmerzen, ich habe Probleme mit meiner Wirbelsäule und mein Arm funktioniert nicht, ich kann wieder Geld von der Versicherung beantragen Unternehmen. 3 Jahre und 3 Monate
Marion Z sagt
16. March 2023 at 9:08
Hallo, meine Mutter hatte April 22 ein Fahrradunfall.
Ihr wurde ein Schmerzensgeld gezahlt.
Vor drei Wochen wurde sie wegen anhaltenden Schmerzen operiert.
Meine Frage ist ob ihr erneut ein Schmerzensgeld zusteht?
Peter S sagt
1. July 2022 at 8:00
Hallo,
ich hatte am 14.01.2021 einen Unfall auf der Autobahn.
Es war ein Stau, ich stand und das hinter mir heranfahrende Fahrzeug fuhr ungebremst in mein Heck.
Durch den Aufprall erlitt ich eine Schulterprellung und eine HWS Distorsion ( Schleudertrauma ).
Ich war 4 Wochen krank geschrieben.
Ich warte nun schon seid Dezember 2021 auf die Zahlung.
200 Euro VORSCHUSS habe ich bis jetzt von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bekommen.
Dürfen Die sich solange Zeit Lassen?
Britta S. sagt
22. June 2022 at 14:03
Hallo zusammen,
gibt es Referenzurteile darüber, ob es zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes kommt, wenn die Versicherung die Auszahlung der vereinbarten Summe nochmals um 5 Wochen verzögert? Und dass obwohl ich nach jahrelangen Streitereien über die Höhe, letztendlich um endlich Frieden zu finden, mich zu einer Verzichtserklärung durchring? Jetzt wieder wochenlanges Zittern…um dann zu hören “So sind Versicherungen halt”
Vielen Dank für eure Einschätzung
Gabi sagt
22. October 2020 at 13:51
Hallo , bei mir wurde statt rechts der linke Eierstock und Eileiter entfernt, also ein gesundes Organ was steht ein da für Schmerzensgeld und Schadenersatz zu ?
Tuncer sagt
4. April 2019 at 20:17
Hallo ich habe 28.05.2018 unfall gemacht 2,5 monate im krankenhaus und 2 woche koma und gehirnbluttung, gehirneschüterung,und linke seite war leicht gelemt und schmerzengeld nicht bekommen und was muss ich machen
Jenny sagt
3. April 2019 at 21:22
Hallo…
Ich hatte vor gut einem Jahr einen Autounfall.
(Prellung der HWS,Rippenprellungen usw)
Die Gegnerversicherung weigert sich Gutachten bei meinen Ärzten anzufordern,um die ich mich nun selbst gekümmert habe.
Habe jedoch das Gefühl,das mein Anwalt das so hin nimmt.
Meine Frage ist nun,wie ich weiter vorgehen kann,das es endlich mal zum Abschluss kommt.
Denn ich habe gelesen,das ich durch den Verzug höheres Schmerzensgeld bekommen könnte.
Christian sagt
19. March 2019 at 15:58
Hallo ,
also ich hatte eine OP Masektomie und es wurden mir nicht auflösende Fäden eingesetzt und der Fall liegt auch beim Anwalt und die Versicherung des Krankenhauses wurde auch schon eingeschaltet und die Prüfen jetzt auch den Sachverhalt. Meine Frage wie lange kann es jetzt dauern bis ich mein Schmerzensgeld bekomme?
Beweise liegen vor das die Klinik einen Fehler gemacht hat.
Lg Christian
koerperverletzung.com sagt
26. March 2019 at 15:27
Hallo Christian,
die Dauer der Angelegenheit ist je nach Einzelfall unterschiedlich und kann pauschal nicht benannt werden. Sie kann zwischen Monaten und auch Jahren liegen. Besprechen Sie das am besten mit Ihrem Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sadjad sagt
12. November 2018 at 10:06
Hallo,
Ich hatte am 11. mai 2015 ein Verkehrsunfall bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Die Versicherung der Gegenseite hatte zu Beginn alle Schäden anerkannt und auch ein Vorschuss auf das Schmerzensgeld gezahlt haben sich dann aber geweigert den Rest zu bezahlen. Mein Anwalt empfiehl mir darauf hin vor Gericht zu, gehen was wir dann auch taten. Das Gericht hatte einen SV beauftrag ein Gutachten zu erstellen worauf hin die Gegenseite nun aber eine Ergänzung des Gutachtens beantrag haben bzw. Den Vom Gericht gestellten SV befragen wollen.
Mir stellt sich die Frage was ich nach fast zweieinhalb Jahren noch tun kann um das endlich zu beenden und hinter mir lassen zu können.
Bei dem Unfall hab ich mir den rechten Oberarm gebrochen und musste aufgrund der Verletzung und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit leider nicht meine Ausbildung fortführen und musste diese abbrechen und ein Jahr später von Anfang beginnen.
Sahin sagt
12. August 2018 at 21:51
Hallo,
ich wurde auf der Arbeit überfallen und habe schwere Verletzungen erlitten. Muss auch bald operiert werden. Den Täter konnte ich nicht sehen und Anzeige auf unbekannt wurde erstattet. Gibt es auch meinem Fall Schmerzensgeld von Arbeitgeberversicherung oder von irgendwo?
Koerperverletzung.com sagt
13. August 2018 at 11:04
Hallo Sahin,
in diesem Fall können wir nicht beurteilen, ob dies als Arbeitsunfall gewertet werden kann. Schmerzensgeld ist üblicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch und muss vom Täter eingefordert werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche zu klären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
M.H. sagt
29. March 2018 at 20:19
Meiner Tochter stehen 25.000 Euro Schmerzensgeld zu. Diese werden mit 50 Euro monatlich getilgt. Der Verursacher arbeitet. Die 50 Euro wurden vor ca 10 Jahren vereinbart als der Verursacher noch nicht zahlungsfähig war. Nun hat ihm mein Anwalt Post geschickt worauf sich der Verursacher bei mir gemeldet hat und mich bat, dies ohne Anwalt zu klären. Nun ist die Frage, welche Rate wäre denn eigentlich realistisch?
koerperverletzung.com sagt
3. April 2018 at 8:44
Hallo M.H.,
auch in diesem Fall ist eine pauschale Aussage nicht möglich Sie sollten sich mit dem Verursacher verständigen und mit diesem vereinbaren, welche Rate er durchgängig leisten kann. Wir haben keinen Einblick in die finanzielle sowie persönliche Lage des Betroffenen. Eventuell kann er einen größeren Betrag auf einmal zahlen oder die Raten erhöhen, dies können wir jedoch nicht beurteilen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Waltraud L. sagt
26. February 2018 at 17:52
Hallo,
ich hatte am 27.02.17 einen Auffahrunfall, bei dem meine rechte Hand ziemlich schwer verstaucht wurde. Ich war einige Tage arbeitsunfähig, mußte wochenlang Schmerzmittel einnehmen und bin 5 Monate dreimal pro Woche zum Physiotherapeuten gegangen, bis ich endlich wieder schmerzfrei war. Die gegnerische Versicherung hat den “Blechschaden” auch sehr schnell beglichen. Mein Anwalt meint er sei mit € 600,00 schon an die obere Grenze des Schmerzensgeldes gegangen und wollte der Versicherung nun mit weniger Forderung entgegen kommen. Dem habe ich widersprochen.
Was kann ich tun um endlich dieses Schmerzensgeld zu erhalten? Und wieviel steht mir wirklich zu?
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud L.
koerperverletzung.com sagt
1. March 2018 at 15:04
Hallo Waltraud L.,
ein Schmerzensgeld ist immer beim Verursacher bzw. dessen Versicherung einzufordern, entweder vom Geschädigten selbst oder einen Anwalt. Die Höhe eines solchen ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sodass eine pauschale Aussage hierzu nicht möglich ist. Urteile in den gängigen Schmerzensgeldtabellen bieten einen Überblick zu möglichen Summen. Sie haben immer die auch die Möglichkeit, einen anderen Anwalt zu beauftragen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M.H. sagt
20. February 2018 at 19:39
Hallo. Meiner Tochter steht ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zu.
Der Gegner zahlt seit 7 Jahren 50 Euro im Monat. Nun muss ich einen Anwalt bezahlen, damit die Einkommensverhältnisse geprüft werden. Warum muss man als Geschädigter zahlen und nicht der Verurteilte?
koerperverletzung.com sagt
1. March 2018 at 14:43
Hallo M.H.,
in der Regel wird ein Anwalt von der Partei bezahlt, die ihn beauftragt hat. Klären Sie am besten direkt mit Ihrem Anwalt wie die Sachlage in diesem Fall ist inwieweit Sie die Kosten tragen bzw. auslegen müssen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Oliver G. sagt
13. February 2018 at 8:43
Ich hatte im August 2015 einen wegeunfall und bin fast blind.
Ich musste 2016 dann ins Krankenhaus,um ein Gutachten erstellen zu lassen.
Es kam bis jetzt keine Antwort von der vbg und das verstehe ich nicht.
koerperverletzung.com sagt
16. February 2018 at 15:09
Hallo Oliver G.,
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Sollten Sie keine Antwort erhalten, ist eine Konsultation mit einem Anwalt ratsam.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Oliver G. sagt
5. March 2018 at 12:21
Es hat geklappt. Die VBG hat sich gemeldet und bearbeitet jetzt alles zügig. 🙂
Arthur sagt
26. January 2018 at 1:25
Hallo ich hoffe mir kann einer eine Antwort auf meine Frage geben… Vor 8 Jahren wurde mir der Unterkiefer gebrochen der sowohl links als auch auf der rechten Seite gebrochen war nun warte ich schon Seit 8 Jahren auf mein Schmerzensgeld um zur frage zurück zu kommen wie lange muss ich warten?
Oder eventuell den Anwalt wechseln?!
Danke schon mal im Voraus 🙂
Mfg Art
koerperverletzung.com sagt
2. February 2018 at 8:40
Hallo Arthur,
in diesem Fall sollten Sie einen weiteren Anwalt konsultieren. Dieser kann Ihnen eventuelle begründen, warum Sie auf die Ansprüche warten müssen. Wie lange sich die Angelegenheit hinzieht, können wir nicht vorhersehen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist der Gang zu einem neuen Anwalt empfehlenswert.
Ihr koerperverletzung.com-Team
l. nikolaos sagt
30. June 2017 at 9:10
wie lange mus man warten um eine bescheid von auva zum nachrechnen
(entschädigungsgeld)
obwohl der urteil vom gericht liegen 5 monate Feb.2017
ein betrag ist schon bezahlt, und jetzt muss Auva den rest nur nachrechnen.
(arbeitsunfall)
koerperverletzung.com sagt
11. July 2017 at 9:03
Hallo l. nikolaos,
wir können nicht beurteilen, wie lange eine Bearbeitung dauer kann. Sie haben die Möglichkeit, nach dem Stand dieser zu fragen und sich bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
H. Leuschner sagt
3. April 2017 at 2:28
Ich hatte im Dezember 2015 auf dem Weg zur Arbeit einen schweren,unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem Motorrad.
Die Verletzungen sind so gravierend,dass ich meinen Beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausüben kann.
Auf dem linken Auge habe ich durch einen Abriss der Sehnervenzellen nur noch 2% Sehvermögen und die Gesichtsfelderkennung ist auf 30° von möglichen 70° eingeschränkt.
In beiden Handgelenken ist der Diskus zerstört, sodass die Nerven in der Elle schmerzhaft eingeklemmt werden.
Meine Erwerbsminderung wurde mit 70% taxiert.
Frage : wie hoch darf ich das Schmerzensgeld was noch offen steht einschätzen?
koerperverletzung.com sagt
3. April 2017 at 8:24
Hallo H. Leuschner,
eine pauschale Aussage kann zur Höhe nicht getroffen werden. Nutzen Sie eine Schmerzensgeldtabelle. Dort finden Sie Urteile, die Sie als Vergleichswerte heranziehen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Simone J. sagt
19. March 2017 at 20:49
Hallo, ich bin kürzlich nach Spanien verzogen, habe hier ein Konto eröffnet damit meine Rente wegen voller Erwerbsminderung hier her überwiesen werden kann. Bis ende Januar lief auch alles reibungslos doch in diesem Monat gab es plötzlich Schwierigkeiten. Wir gingen dann sehr oft zur Bank und fragten an, wo die Rente sei. Dann plötzlich hieß es, das mein Freund und ich kein Gemeinschaftliches Konto haben dürfen, weil ich die Residencia habe und er noch nicht. Aus diesem Grund wurde das Konto blockiert und das Geld zurück geschickt. Vor zwei Tagen dann rief mich mein Anwalt aus Berlin an und sagte mir, daß die Zahlung eingestellt wurde, weil die Bank das Geld mit dem Vermerk “Verstorben” zurück schickte. Nun muß ich erst einen Lebensnachweis erbringen, damit die Rente wieder gezahlt wird. Meine Frage nun, kann ich von der Bank Schadensersatz bekommen, für die Seelischen Schäden nebst Nevenzusammenbruch durch das leihen von Geldern um zu leben, Verlust der Unterkunft und den ganzen Rennereien. Vielen Dank für eine schnelle Rückantwort.
koerperverletzung.com sagt
20. March 2017 at 10:34
Hallo Simone,
erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Anwalt. Schwierig könnte es jedoch werden, der Bank Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
H. Aline sagt
22. February 2017 at 19:41
Hallo… Ich bzw wir hatten einen unfall am 28.12. 16 ich war im Krankenhaus, erlitt, Schädel, Gesichts, Thorax, BWL Prellungen… Nun is meine Frage, steht mir was zu??? Ich war demzufolge auch vier Wochen arbeitsunfähig….
koerperverletzung.com sagt
27. February 2017 at 9:28
Hallo Aline,
unter Umständen können Sie Schmerzensgeld geltend machen. Nutzen Sie Schmerzensgeldtabellen, um herauszufinden, in welcher ungefähren Höhe Ihnen diese Entschädigung zusteht. Im Zweifel ist aber immer die anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Miloslav M. sagt
2. January 2017 at 17:48
Hallo 19.10.2016 ich erlitten Verletzungen an seinem Handgelenk. Während der Dreharbeiten des Kabels. Während der Arbeitszeit. Ist als Arbeitsunfall anerkannt. Jetzt noch in Verzug. Der Anspruch ist für Schäden und schmerzhaft? Ich bin versichert VGB und AOK Bayern. Danke
koerperverletzung.com sagt
3. January 2017 at 11:58
Hallo Miloslav,
Schmerzensgeld kommt bei einem Arbeitsunfall nur dann in Frage, wenn dem Schädiger Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Ob eine solche bei Ihrem Unfall vorlag, sollten Sie mit einem Anwalt klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team