Die moderne Kommunikationstechnik erlaubt es, schnell und effizient Kontakt zu anderen herzustellen. Gerade für kurzfristige Terminabsprachen ist das äußerst praktisch. Doch auch wenn das viele Vorteile mit sich bringt, so birgt der unverzögerte Datentransfer auch einige Gefahren.
Immer häufiger passiert es, dass sensible Daten von Dritten, zum Beispiel intime Bilder, weitergeleitet werden, um die betreffende Person in aller Öffentlichkeit bloßzustellen. Die Scham ist dann ebenso groß wie die Verbreitungsmöglichkeiten der privaten Fotos.
Solch eine Form von Cybermobbing zieht harte Konsequenzen nach sich. Immerhin handelt es sich dabei um eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines anderen, dem dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld ebenso entsteht wie dem Opfer von einem Verkehrsunfall.
Doch welche Schmerzensgeld-Höhe ist in diesem oder anderen Fällen realistisch? Nach welchen Maßstäben verläuft die Schmerzensgeldberechnung und gibt es feste Schmerzensgeldsätze in Deutschland, an denen sich Opfer orientieren können?
Der folgende Ratgeber weiß zu diesen und weiteren Fragen die passende Antwort.
FAQ: Schmerzensgeldhöhe
Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keine konkreten Vorgaben, stattdessen ist eine angemessene Summe für jeden Einzelfall zu bemessen.
Unter anderem werden Faktoren wie die Umstände zur Entstehung des Schadens, mögliche Folgeschäden sowie die wirtschaftliche Situation der Beteiligten bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtig.
Auch wenn der Anspruch auf Schmerzensgeld grundsätzlich individuell bewertet wird, können sogenannte Schmerzensgeldtabellen eine Orientierungshilfe sein. Eine Beispiel für eine solche Übersicht finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld, einen lukrativer Schuldanspruch
2015 ereigneten sich laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes 305.549 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Mittlere bis schwere Verletzungen bzw. Schädigungen der Gesundheit sind da häufig. Um den unverschuldet betroffenen Opfern eine Entschädigung ihrer Schmerzen zu bieten, gibt es laut Zivilrecht das sogenannte Schmerzensgeld.
Typische Ursachen für Schmerzensgeld sind Verkehrsunfälle oder Körperverletzungen. Aber auch ein ärztlicher Behandlungsfehler kann einen Schadenersatz begründen.
Das Schmerzensgeld ist ein Schuldanspruch, der sowohl dem Ausgleich und der Genugtuung dienen soll. Die erste Funktion bezieht sich vornehmlich auf finanzielle Aufwendungen, die durch den Unfall verursacht wurden. Das sind zum Beispiel Arzt- und Behandlungskosten. Die Genugtuung soll dem erlittenen Unrecht Rechnung tragen und das Opfer auf diesem Wege mit dem Schädiger versöhnen.
Bei der Verwirklichung dieser Hauptaufgaben vom Schmerzensgeld spielt die Höhe des gezahlten Geldes eine nicht unwesentliche Rolle. Für Opfer steht dabei die Frage im Mittelpunkt: Wieviel Schmerzensgeld bekomme ich?
Immerhin ist die Inanspruchnahme des Schmerzensgeldes entweder über die private Unfallversicherung, durch Kontaktaufnahme mit der Versicherung des Schädigers oder im Ernstfall auf gerichtlichem Wege mit einigen Strapazen verbunden.
Daher möchte so manch ein Betreffender vorab abwägen, ob die in Aussicht stehende Schmerzensgeldhöhe im Verhältnis zu dem Zeit- und Energieaufwand steht.
Wenn ein langer Prozess am Ende vielleicht nur eine geringe Summe bewirkt, verzichten manche Betroffene auf den Gang vor Gericht.
Dennoch sollten sich Geschädigte nicht davon abhalten lassen, Schmerzensgeld trotz ungewisser Höhe zu beantragen. Immerhin steht jedem Mensch dieser Schadenersatz zu. Außerdem gibt es Möglichkeiten, zumindest eine ungefähre Vorstellung von der erwartbaren Höhe des Schmerzensgeldes zu gewinnen.
Faktoren, die beim Schmerzensgeld die Höhe beeinflussen
Hierin liegt der entscheidende Knackpunkt: Ein Geschädigter kann zwar von einen gewissen Bereich ausgehen, innerhalb dessen sich für sein Schmerzensgeld die Höhe bemessen wird, doch fixe Summen lassen sich vorab nicht bestimmen.
Auch mit Hilfe eines versierten Anwalts lässt sich das individuelle Schmerzensgeld in seiner Höhe vorab schwer festmachen. Das ist vom Gesetzgeber auch so vorgegeben, denn für die Berechnung vom Schmerzensgeld sind die jeweiligen Richter zuständig.
Es obliegt deren Pflicht, sämtliche Umstände der Tat zu berücksichtigen, wenn sie für das Schmerzensgeld eine konkrete Höhe berechnen. Zu den ausschlaggebenden Kriterien gehören auf Seiten des Schädigers folgende:
- Grad des Verschuldens
- Wirtschaftliche Situation (bestehende Haftpflichtversicherung erhöht Leistungsfähigkeit)
- Zögerliches Regulierungsverhalten
Zusätzlich gilt es, die Position bzw. die Verletzungen des Geschädigten genau nachzuvollziehen und so in die Berechnung der das Schmerzensgeld bestimmenden Höhe einfließen zu lassen. Hinsichtlich des Geschädigten schließt das Gericht folgende Informationen in seine Betrachtung mit ein:
- Ausmaß und Schwere der physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
- Alter
- persönliche Lebensumstände
- Maß der Lebensbeeinträchtigung
- Intensität und Dauer der erlittenen oder zu erleidenden Schmerzen
- Zeitspanne der stationären Behandlung, Anzahl und Schwere notwendiger Operationen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- bleibende Behinderungen, Entstellungen oder Narben
- Zerrüttung von Ehe oder Partnerschaft, familiäre Beeinträchtigung
Anhand dieser das Schmerzensgeld bestimmenden Auflistung lässt sich erkennen, dass stets der Einzelfall entscheidend ist. Es ist daher wichtig, sämtliche Umstände detailliert darzustellen, wobei die Beweislast beim Verletzten liegt. Das heißt, der Geschädigte kann selbst mittels seiner Beweisführung für sein Schmerzensgeld die Höhe beeinflussen.
Körperliche Verletzungen sind mittels entsprechender ärztlicher Befunde zumeist gut belegbar. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Schmerzensgeld nicht ohne weiteres festgesetzt wird. So neigen beispielsweise Versicherungen dazu, ein Schleudertrauma oder einen Tinnitus in Folge eines Verkehrsunfalls als Grundlage für einen Schadenersatz auszuschließen.
Dennoch ist es auch hier möglich, Schmerzensgeld zu erhalten. So hat das OLG Bremen in einem Urteil vom Jahr 2001 für eine Halswirbelsäulenverletzung und ein Tinnitusleiden Schmerzensgeld in einer Höhe von 7.500 Euro zugesprochen. Es lohnt sich also in Fällen, in denen Sie außergerichtlich an der Versicherung des Schädigers abprallen, den Rechtsweg einzuschlagen.
Bei psychischen Leiden treten ebenfalls oft Probleme bei der Darlegung auf. Dennoch ist auch hier mittels Sachverständigen- oder Arztgutachten nachweisbar, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Störung und dem Schadensereignis besteht.
Typische psychische Schäden sind unter anderem Schockschäden, Depressionen, Neurosen oder posttraumatische Belastungsstörungen. Solche emotionalen Schmerzen können einen Anspruch auf Schmerzensgeld einer gewissen Höhe begründen.
Je mehr Folgen der Geschädigte mit dem Unfall oder der Körperverletzung, die die Verletzungen hervorgerufen haben, in Verbindung bringen kann, desto mehr beeinflusst das für sein Schmerzensgeld die Höhe zu seinen Gunsten.
Allerdings gibt es auch Kriterien, die den Schadenersatzanspruch mindern. So wirkt sich ein Mitverschulden des Verletzten zu dessen Nachteil aus. Eine solche Teilhaftung muss dem Gericht genauso vorgetragen werden wie eine besondere Schadensanfälligkeit des Geschädigten. Lag bereits vor dem Schadenseintritt eine Erkrankung vor, die zu den Unfallfolgen beigetragen hat, so muss das beim Schmerzensgeld die Höhe mindern.
Umstritten ist, inwiefern die wirtschaftlichen Vermögensverhältnisse des Opfers bei der für das Schmerzensgeld zu erfolgenden Berechnung Beachtung finden sollten.
Streitfall: Darf die Vermögenslage beider Parteien Einfluss auf das Schmerzensgeld und seine Höhe haben?
Am 06.07.1955 beschloss der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes (BGH), dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld sämtliche Umstände des Falls Berücksichtigung finden müssen. Dabei seien sowohl der Grad des Verschuldens als auch die wirtschaftlichen Vermögensverhältnisse beider Parteien einzubeziehen.
Hintergrund dieser Entscheidung, an der sich die Rechtsprechung orientiert, sind unter anderem weitere Vorschriften des BGB, die für die Bestimmung der Leistungshöhe ebenfalls ein billiges Ermessen voraussetzen. Hier seien stets sämtliche Umstände zu erörtern, was auch die Vermögensverhältnisse sämtlicher Beteiligten einschließe.
Außerdem trage die Bemessung des Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung der finanziellen Situationen nur so auch der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion im Sinne einer Buße Rechnung.
Hinsichtlich des Schädigers gilt zwar der Grundgedanke, dass dieser nicht in wirtschaftliche Not zu bringen ist, allerdings könne dieser Aspekt bei verwerflichem Handeln in den Hintergrund geraten.
Der 2. Strafsenat will dieser gängigen Rechtsprechung jedoch nicht mehr folgen und vertritt die Auffassung, dass für die Bestimmung vom Schmerzensgeld die Höhe der finanziellen Mittel von Schädiger und Geschädigtem außer Betracht bleiben sollte.
Eine schlechte Vermögenslage könne dabei nicht anspruchserhöhend wirken, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit für alle Menschen gleich sei. Gleiches gelte für in Reichtum lebende Geschädigte, bei denen auch keine Anspruchsminderung stattfinden dürfe.
Außerdem müsste eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Betrachtung des einzelnen Lebensstils beinhalten, da nicht jeder Wohlhabende auch verschwenderisch lebe. Eine Ermittlung dieser Verhaltensweise stünde wiederum dem Schutz des persönlichen Lebensbereiches entgegen.
Aus dem hier Geschilderten wird klar, dass es sich bei der Bestimmung vom Schmerzensgeld in seiner Höhe um einen sehr komplexen Prozess handelt, der in seiner aktuellen Ausübung in der Rechtsprechung umstritten ist.
Momentan gilt jedoch, trotz Einwurf des 2. Strafsenats, nach wie vor die Herangehensweise der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Vermögensverhältnisse von Geschädigtem und Schädiger bei der für das Schmerzensgeld gerichtlich festzulegenden Höhe von Bedeutung sein können.
Schmerzensgeldbeträge: Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu?
Wenn ein Betroffener sein Schmerzensgeld einklagen möchte, muss er dafür eine Klage bei einem Amts- oder Landgericht einreichen. Normalerweise muss der Streitwert dabei bereits genannt werden.
Da jedoch beim Schmerzensgeld die Höhe erst durch die richterliche Entscheidung festgelegt wird, gibt es hier die Ausnahme der unbezifferten Leistungsklage. Hierbei ist es dennoch sinnvoll, einen Mindestwert oder eine Spanne zu nennen, innerhalb derer das Schmerzensgeld bemessen werden soll.
Doch um hierbei nicht vollkommen unrealistische Summen zu nennen, sollte sich ein Kläger vorab die Frage stellen: Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Dennoch stehen Sie als Geschädigter nicht vollkommen allein da, wenn Sie für Ihr Schmerzensgeld eine sinnvolle Höhe herausfinden möchten. Anstelle von einem Schmerzensgeldrechner bietet Ihnen das Internet die Möglichkeit, Ihren Schadenersatz bzw. Ihr Schmerzensgeld anhand einer Tabelle zu bestimmen.
Schmerzensgeldtabellen und Schmerzensgeldkatalog: Ermittlung vom Schmerzensgeld anhand einer Liste
Auf die Frage „Wie berechnet man Schmerzensgeld?“ gibt es nur eine Antwort: Gar nicht. Ein Berechnen im eigentlichen Sinne ist nämlich nicht möglich. Da stets der Einzelfall mit all seinen individuellen Begleitumständen bei der Bemessung vom Schmerzensgeld die Höhe beeinflusst, kann hier nicht mit festen Variablen ein Betrag errechnet werden.
Stattdessen kann die ungefähre Höhe vom Schmerzensgeld anhand einer Tabelle ermittelt werden. Eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle ist eine Urteilssammlung vergangener gerichtlicher Entscheidungen über Schmerzensgeldfälle. Nach unterschiedlichen Kategorien, wie Verletzungsart oder –herbeiführung, kann man hier einer Liste Schmerzensgeld entnehmen, welches in vergleichbaren Fällen zugesprochen wurde.
„DIE“ Schmerzensgeldtabelle für Deutschland gibt es nicht. Allerdings haben sich hierzulande drei solcher Schmerzensgeldtabellen bei der Beurteilung vom Schmerzensgeld und dessen Höhe in der Rechtsprechung durchgesetzt:
- Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, die von Rechtsanwalt Andreas Slizyk gepflegt wird
- Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, welche vom ADAC herausgegeben wurde
- Celler Schmerzensgeldtabelle, die vom Oberlandesgericht Celle verantwortet wird
Die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle ist online kostenlos verfügbar und auch die Celler Uerteilssammlung steht im Internet zur freien Verfügung. Die Hacks-Riong-Böhm-Tabelle ist allerdings nur als Buch erhältlich.
Eine Schmerzensgeldtabelle ist nie als Schema, sondern allenfalls als Hilfsmittel zu begreifen, dass einen Rahmen abstecken kann.
Sie erlaubt es dem Betreffenden auf diese Weise, eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, wie bei seinem Schmerzensgeld die Höhe vermutlich ausfallen könnte.
Auch Richter nutzen unter Umständen solche Auflistungen zum Schmerzensgeld. Sie können dort vergleichbare Beeinträchtigungen zu Rate ziehen, allerdings sind stets die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend. Wie hoch die Summe also letztlich ausfällt, liegt in dem Ermessen der Gerichte.
Sehen Sie hier ein Beispiel für eine solche Schmerzensgeldtabelle:
Verletzung | Summe, Gericht, Jahr |
---|---|
Nackenmuskelzerrung | ca. 760 Euro (AG Osnabrück, 1991) |
Kiefer- und Zahnwurzelfrakturen sowie Zahnverlust | ca. 15.300 Euro (OLG Köln, 1991) |
massiver Haarverlust durch Blondierung | 18.000 Euro (OLG Koblenz, 2013) |
Lungenkrebs (Heilbehandlungsverzögerung) | 25.000 Euro (OLG Brandenburg an der Havel, 2009) |
Armlähmung, Organverletzung | 75.000 Euro (OLG Köln, 2008) |
Die Nachteile der Schmerzensgeldtabellen
Auf den ersten Blick scheinen Schmerzensgeldtabellen eine praktische Möglichkeit zu sein, um schnell eine Wertvorstellung vom eigenen Schmerzensgeld zu erlangen. Allerdings sind die Übersichten immer auch mit einem kritischen Bewusstsein anzuwenden. Denn einige Aspekte an den Schmerzensgeldtabellen lassen Zweifel an der Aussagekraft der auf diese Weise gesammelten Urteile aufkommen.
Beachten Sie bei der Hinzuziehung einer Schmerzensgeldtabelle stets, dass es sich oftmals um Sammlungen handelt, die von Privatpersonen verantwortet sind, die oftmals kein umfassendes Bild von der Rechtslage haben.
Außerdem sind darin zumeist nur Kurzbeschreibungen der Verletzungen enthalten, die eine Vergleichbarkeit erschweren und vor allem die Reichweite gerichtlich entschiedener Ansprüche für ähnliche Verletzungen nicht zutreffend widerspiegeln.
Fälle, die außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt wurden, sind ebenso wenig in den Tabellen enthalten wie gerichtlich erzielte Vergleiche.
Zu bedenken ist zusätzlich die Tatsache, dass Schmerzensgeld von der Inflation betroffen ist. Dieser Aspekt wird in solchen Auflistungen nicht deutlich, da in der Regel keine inflationsbasierte Anpassung erfolgt. Zehn Jahre alte Urteile sind somit vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage kaum mit heutigen Fällen vergleichbar.
Die in letzter Zeit vermehrt dort aufgeführten Schmerzensgeldurteile von Prominenten verfälschen das Bild realistischer Summen, da hier oftmals beim Schmerzensgeld eine überproportionale Höhe festgelegt wurde.
Exkurs: Höchstes Schmerzensgeld in Deutschland
Mit 635.000 Euro erzielte der Fernsehmeteorologe Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld in rekordverdächtiger Höhe. Kein anderes Urteil belief sich bisher auf eine solche Summe. Hintergrund war die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch den Axel-Springer-Konzern.
Während des Vergewaltigungsprozesses, in dessen Verlauf Kachelmann schließlich für unschuldig bekannt wurde, hat die Berichterstattung des Medienunternehmens die Intimsphäre des Moderators, dessen informelles Selbstbestimmungsrecht sowie sein Recht am eigenen Bild verletzt.
Es kam zu unzulässigen Vorverurteilungen, die seine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit stark beeinflussten und ihn als frauenverachtend und gewalttätig darstellten.
Zahlungsweise des Schmerzensgeldes
Wenn für Ihr Schmerzensgeld die Höhe gerichtlich festgesetzt wurde, gibt es zwei Zahlungsmöglichkeiten: die Einmalzahlung oder die Schmerzensgeldrente.
Gängig ist die Einmalzahlung, bei der das Opfer den zugesprochenen Betrag durch eine einzige Zahlung erhält. In besonderen Fällen, insbesondere bei Folgeschäden, kommt eine Rentenzahlung in Betracht, welche in § 843 BGB geregelt ist.
Hierbei ist die Dauer der Erwerbsunfähigkeit entscheidend. Allerdings erhält der Geschädigte dann nicht eine Summe Schmerzensgeld pro Tag, sondern in der Regel erfolgt die Zahlung monatlich.
In Ausnahmefällen ist auch eine Kapitalisierung der Rente möglich. Dabei wird der Betrag errechnet, der sich über den Rentenzeitraum insgesamt ergeben würde, und dann als Einmalsumme dem Geschädigten ausgezahlt.
Die Dauer der Schmerzensgeldzahlung orientiert sich dabei an den geltenden Verjährungsvorschriften.
Ihrenberger sagt
16. June 2019 at 23:14
Hallo!
Ne frage mein Nachbar hat mir aus Wut ein Schlag im oberen Rippenbereich gegeben nach meiner Anzeige müsste ich ein Ärzliches atest bringen um die Verletzung zu dokumentieren beim Röntgen wurde festgestellt das ich mir 2 Rippen gebrochen hab und starke Prellungen hab und die Linke Hüfte ne starke Prellung hab ebenso starke Kopfschmerzen was kann ich tun ein Anwalt kann ich mir nicht leisten der Täter lacht nur ihm kann nix passieren da er bei der Justiz arbeiten tut ich soll aufpassen das mir nix passieren tut oder der Schuss nach hinten los geht ein Anwalt kann ich mir nicht leisten da ich zur Zeit Arbeitslos bin .was kann ich tun ?
Julia H. sagt
13. June 2019 at 16:53
Guten Tag,
ich hatte vor zwei Wochen eine NasenOP. Im Vorfeld hatte ich mich bezüglich einer Lippenkorrektur erkundigt, mich aber dagegen entschieden.
Als ich aufwachte, hatte der Arzt mir die Lippen mit Hyaloron vergrößert. Nun sehen die Lippen schlimm aus! Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus und fühle mich nicht wohl.
Wie viel kann man hier als Schmerzensgeld erhalten?
Liebe Grüße,
Ola
koerperverletzung.com sagt
20. June 2019 at 15:27
Hallo Julia H.,
die Höhe eines Schmerzensgeldes kann pauschal nicht bestimmt werden, da diese vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Die Schmerzensgeldtabellen geben einen Überblick zu möglichen Summen bei ähnlichen Sachlagen. Ein fachkundiger Anwalt kann beurteilen, welche Summen in Ihrem Fall angemessen sind. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Max sagt
22. May 2019 at 14:46
Guten Tag,
ein Unternehmen wirft mir einen Betrugsversuch vor,
dieses Unternehmen stellt meine Bonität als natürliche Person infrage,
das Unternehmen droht mit geplanter Dritter (Inkasso)
das Unternehmen möchte mir das gesammte Recht zur Onlinebestellung entziehen.
Das Unternehmen weigert sich eine Liste meiner person bezogenen Daten aus zuhändigen
(DSGVO)
Steht mir hierfür Schmerzensgeld zu? Wenn ja kann ich für alle aufgelistete Punkte jeweils
Schmerzensgeld einklagen?
Trotz einhalt des Wiederrufsrechts binnen 14Tage
Kshif sagt
2. May 2019 at 11:52
Ich haben Verkehrsunfall passiert wie ich kann bei die urscaher ein schmerzen Geld Antrag stellen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
koerperverletzung.com sagt
15. May 2019 at 15:12
Hallo Kshif,
auf in unserem Ratgeber zum Schmerzensgeld unter https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld/ finden Sie Hinweise und auch weiterführende Artikel, die Informationen beinhalten, wie Sie Schmerzensgeld geltend machen können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Manu sagt
9. January 2019 at 12:01
Hallo!
Durch einen Fußbruch und eine drauf folgende Thrombose inkl. Lungenembolie und Rechtsherzbelastung, habe ich das Krankenhaus über einen Anwalt auf Schmerzensgeld verklagt, da das Krankenhaus die Thrombose nicht erkannte, obwohl ich mehrmals darauf hingwiesen habe. Eine gütliche Einigung kam für die Gegenseite nicht in Frage. Die Gegenseite beantragte vor Gericht ein unabhängiges Gutachten. Nun ist das Gutachten da…..darin steht, dass es sich um einen groben Behandlungsfehler seitens des Krankenhauses handelt.
Wie geht es nun weiter? Kann ich jetzt endlich mit dem Schmerzensgeld rechnen?
Vielen Dank und viele Grüße
Alexandra K. sagt
1. October 2018 at 21:05
Hallo,
mein Sohn wurde auf einer Kirchenfreizeit am 29.6. von einem anderen Jungen beim Fußball angeschossen.
Er brach sich kompliziert den U-Arm und ist bis jetzt in Behandlung. Da die Wachstumsfuge mit verletzt ist,
weiß man nicht, ob es noch während der Wachstumsphase zu Komplikationen kommt (evtl wachsen die Knochen unterschiedlich weiter). Kann ich jetzt noch Schmerzensgeld beantragen? Bis jetzt tat sich gar nichts von der “gegnerischen Seite”.
Gruß A.
Koerperverletzung.com sagt
5. October 2018 at 14:12
Hallo Alexandra K.,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, müssen Sie diesen beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen. Inwieweit die Eltern hier für das Kind haften bzw. Sie Ansprüche gegen das Kind geltend machen können, können wir nicht einschätzen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären eventuelle Ansprüche ab.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Claudia T. sagt
25. September 2018 at 15:38
Meine Tochter hat sich mit einem neuen Rasierer ein 3×4 cm großes Stück Haut am Bein abrasiert, die Wunde heilt schwer und eitert und ist nach 9 Tagen noch nicht verheilt, hat auch seitdem schmerzen. Der Hausarzt hat sie jetzt auch zur Ruhe des Beines 3 Tage krank geschrieben, es wird auch eine Narbe zurück bleiben. Wir haben den Rasierer geprüft und festgestellt dass von den 5klingen die unterste verschoben ist und daher die Verletzung entstanden ist weil der Abstand nicht mehr stimmte zwischen den Klingen. Wir haben es jetzt eingeschickt bei der Firma, was können wir da ungefähr als Schmerzensgeld erwarten?
Koerperverletzung.com sagt
5. October 2018 at 13:58
Hallo Claudia T.,
eine Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Darüber hinaus ist eine pauschale Aussage zur Höhe nicht möglich, da diese immer am Einzelfall bemessen wird. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Dorothea sagt
24. March 2018 at 16:30
Hallo,
Mein Ex und seine Geliebte haben mich zusammen verprügelt. Habe am ganzen Körper Schmerzen, Hämmathome, herausgezogenes Haar und 2 Beulen am Kopf. War beim Arzt und habe auch Anzeige erstattet. Würde ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bekommen? Jeweils getrennt oder von beiden zusammen?
Herzliche Grüße
Doro
koerperverletzung.com sagt
27. March 2018 at 15:15
Hallo Dorothea,
wurden immaterielle Schäden durch andere Personen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dies kann bei einer Körperverletzung durchaus gegeben sein.
Diese Ansprüche sind üblicherweise jeweils beim Verursacher bzw. deren Versicherung gelten zu machen. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, müssen Geschädigte diese selbst einfordern. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie beim Durchsetzen der Ansprüche unterstützen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
sandra sagt
2. March 2018 at 9:23
Hallo ich hatte vor einem jahr mit meinem Nachbarn streit hatte ihn bedroht und musste daraufhin schmerzensgeld bezahlen und jetzt macht er auf psyche und arbeitsunfähig sprich geht arbeiten wenn er lust hat und will von mir jetzt alle kosten dafür erstattet bekommen.wie lange muss ich jetzt noch bezahlen?mein ganzes leben lang?
koerperverletzung.com sagt
5. March 2018 at 11:03
Hallo sandra,
wir können die Sachlage rechtlich nicht einschätzen und empfehlen Ihnen daher sich hier an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Petra F. sagt
17. December 2017 at 23:11
Hallo,
Vor 6. wochen hatte ich eine schilddrüsenop bei der ein sogenannter Spannrahmen eine fleischwunde auf höhe des kehlkopfes verursacht hat. Die primäre wundheilung war nicht gut, die sekundäre hat eine richitg häßliche und ca. 3 cm lange und 0,5 cm breite narbe verursacht hat. Ich habe seit dem schon oft von personen gehört wie ekelig diese Narbe aussieht, sogar meine kinder finden sie ekelig. Wenn ich mit fremden spreche sxhauen diese nur auf meine Hals. Ich selber bin ünergewichtig und mit meinem Körper nicht zufrieden. Mir gefiel eigentlixh immer nur mein gesicht und mein Hals bis zum Dekolleté. Nun ist da diese hässliche Narbe die ich ständig sehe. Ich bin doch erst 40. und muss noch mindestens 30 jahre in den spiegel sehen.
Markus sagt
28. November 2017 at 10:06
Hallo, ein Arzt hat bei mir einen Nierentumor übersehen, dass war Angfang 2016.
Im Mai 2017, hat man bei mir Lungenmetasteasen gefunden und musste die li. Niere entfernen mit Harnleiter und Nebenniere, Lympfknoten.
Wir hoch wäre der Schadensersatz sowie das Schmerzenzgeld.
Danke
Markus
koerperverletzung.com sagt
1. December 2017 at 9:51
Hallo Markus,
ein pauschale Aussage zur Höhe eines Schmerzensgeldes ist üblicherweise nicht möglich, da diese vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Sie können einen Schmerzensgeldtabelle nutzen, um einen Überblick über mögliche Summen bei dieser Art von Verletzungen zu erhalten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
N. Manuela sagt
4. November 2017 at 8:06
Hallo liebes Team . Ich wurde vor 5 Tagen von meinem ex freund angegriffene und er hat mir einen Teil meiner Unterlippe rausgebissen . Bin seit dem im Krankenhaus und bekommen tgl 6 Dosis Antibiotika. Habe Alpträume, dadurch erhebliche Schlafstörungen. Kann nur flüssige oder pürierte Nahrung aufnehmen. Gibt es dafür eine Schmerzensgeld grenze? Lg
koerperverletzung.com sagt
6. November 2017 at 9:29
Hallo N. Manuela,
eine pauschale Aussage über die Höhe von Schmerzensgeld ist nicht möglich, da diese vom Einzelfall abhängig ist. In der Regel besteht ein Anspruch, wenn durch andere Personen Verletzungen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. In Ihrem Fall könnte durchaus ein Anspruch bestehen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jona sagt
9. October 2017 at 19:35
Hallo, ich habe durch einen Unfall (vor 5 Wochen, der nicht von mir verursacht wurde, auch nicht zum Teil) ein Schleudertrauma, Schwindelattacken durch einen Hörsturz mit Hörminderung hevorgerufen, einen Tinnitus (Seit 4 Wochen anhaltend) mehrere Prellungen ((Hüfte, Knie, Unterschenkel)Fehlhaltung der Halswirbelsäule mit Verspannungen im gesamten Schulterbereich erlitten. Der Unfallverursacher ist geflohen und stand unter einem Betäubungsmitteleinfluss. Die Versicherung des Gegners hat den Sachschaden bereits beglichen. Meine ärztliche Behandlung ist noch andauernd
Steht mir Schmerzensgeld zu?
koerperverletzung.com sagt
16. October 2017 at 8:19
Hallo Jona,
In Ihrem Fall könnte durchaus ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Ein solcher liegt in der Regel dann vor, wenn Ihnen durch an deren ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurde. Dieser muss beim Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend gemacht werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Silke sagt
24. January 2017 at 16:52
Guten Tag. Ich habe von 2 Friseusen ( davon 1′, Praktikant) eine Blondierwäsche bekommen. Die Praktikantin rieb die ganze Zeit damit über die Kopfhaut. Auch auf Ohren und Stirn war das Mittel. Ich sagte, dass mein ganzer Körper kribbelt, was sie auf die Haltung des Kopfes und der Bandscheiben schoben. Als ich mich wiederholte und sie sahen, dass mein Dekollete getötet war, spülten sie aus. Mein Gesicht war stark geschwollen, der ganze Körper knallrot und es juckte. Ein Krankenwagen kam und ich bekam noch auf dem Stuhl eine Infusion mit fenestil und kortison. Danach war ich zwei Stunden in der Notaufnahme zur Beobachtung. Meine Haare waren gelb orange. Habe nun versucht mit pflanzenfarbe zu färben, was aber nicht wirklich gelang, weil Ansatz und Teile der Haare keine Farbe mehr annehmen. Eine Allergie hatte ich noch nie und färbe alle 6 Wochen meine Haare. Was kann ich nun tun? Erstmal zum Thema Schmerzensgeld und Schadensersatz. Arbeite im Verkauf und das ist mit den Haaren nicht so gut. Ein Innungsmeister sagte, dass es eine zu hohe Dosis war 9% für eine Blondierwäsche und die auch nicht auf die Kopfhaut kommen sollte (hier wurde sie schön einmassiert) Vielen Dank im voraus
koerperverletzung.com sagt
25. January 2017 at 12:11
Hallo Silke,
grundsätzlich sollte Ihnen hier Schmerzensgeld zustehen. Dieses können Sie selbst bei den Schädigern direkt einfordern oder Sie lassen sich dabei anwaltlich unterstützen.
Ihr koerperverletzung.com-Team