
Das Thema Schmerzensgeld beschäftigt oftmals Personen, die Opfer von einem Unfall oder einer Körperverletzung wurden. Dabei stellen sich die Betroffenen in der Regel die Frage, wie viel sie von ihrem Schädiger für die Schmerzen und Verletzungen verlangen können.
Pauschal und einheitlich kann indes nicht gesagt werden, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine maßgebliche Rolle. Neben dem Ausmaß und der Art von Verletzung und Schmerzen kann für die Berechnung vom Schmerzensgeld mitunter eine Arbeitsunfähigkeit die Höhe des Anspruchs beeinflussen. Im folgenden Ratgeber können Sie sich rund um das Thema informieren.
FAQ: Schmerzensgeld bei Arbeitsunfähigkeit
Ja. Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann ein wesentlicher Faktor sein, wenn das Gericht die Höhe vom Schmerzensgeld festlegt.
Unsere Tabelle zeigt Ihnen einige Urteile zur Höhe des Schmerzensgeldes in Kombination mit der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Schmerzensgeld?
Wer ein Schmerzensgeld wegen schmerzbedingter Arbeitsunfähigkeit verlangt, macht damit einen sogenannten immateriellen Schaden geltend. Ersetzt wird hier nicht etwa eine Vermögenseinbuße, wie es beispielsweise bei der Beschädigung einer Sache der Fall ist.
Gemäß § 253 Absatz 2 in Verbindung mit § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) kann ein Schmerzensgeld dann verlangt werden, wenn eine Person aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines anderen ein körperliches Leid erfährt.
Verletzungen: Faktoren zur Bemessung der Schmerzensgeldhöhe
Bei der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe spielen mehrere Faktoren eine maßgebliche Rolle. Neben dem Ausmaß der Verletzung, der Dauer einer sich anschließenden Behandlung, den näheren Umständen des Vorfalls sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers, spielt beim Schmerzensgeld auch die Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall eine Rolle.
Wenn der Geschädigte aufgrund einer Verletzung bzw. wegen Schmerzen für einen bestimmten Zeitraum außerstande ist, seiner Beschäftigung nachzugehen, wird dies im Rahmen der Berechnung der Anspruchshöhe berücksichtigt. Je länger der Zeitraum ist, umso stärker fließt er in die Berechnungen mit ein. Allerdings kann die bloße Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht allein betrachtet werden. Die Berechnung erfolgt in vielschichtiger Weise und es gilt immer das Gesamtbild des Vorfalls zu betrachten.
Schmerzensgeld bei Arbeitsunfähigkeit: Tabelle gerichtlicher Urteile
In welcher Höhe deutsche Gerichte ein Schmerzensgeld bei Arbeitsunfähigkeit zusprechen, können Sie beispielhaft nachfolgender Tabelle entnehmen. Dabei gilt es indes zu betonen, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht der einzige maßgebende Faktor zur Berechnung der Anspruchshöhe ist.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
6 Wochen arbeitsunfähig aufgrund von HWS- und BWS-Syndrom | 700 Euro | AG Dortmund, 2013, 427 C 757/13 |
ca. 2 Monate arbeitsunfähig aufgrund Faustschlag | 8.000 Euro | LAG Niedersachsen, 2010, 9 Sa 1914/08 |
ca. 3 Monate arbeitsunfähig aufgrund von Trümmerfraktur des LWK 5 mit kompletter Verlegung des Spinalkanals | 12.500 Euro | Saarländisches OLG, 2005, 4 U 221/04 – 24/05 |
ca. 5 Wochen arbeitsunfähig aufgrund von Beschwerden im Bereich der HWS nebst Kopfschmerzen | 750 Euro | AG Essen, 2005, 24 C 436/04 |
Andrea P sagt
Anfrage:
Ich war öfters krank wg zu viel Stress und Arbeitsaufwand , meine Körperhaltung eine Katastrophe.
Ich war oft bei der Physio die meinen Brustkorp 1x durchknackten was unangenehm war aber auch hilfreich um den Brustkorb wieder auszugleichen durch die Fehlbeladtung.
Mein Arbeitgeber hat mir eine Entlassung unterbreitet und ich habe für 27 Jahre Tätigkeit eine Abfindung erhalten. Konnte mich eh kaum drum kümmern da ich meine Mutter noch seit 12 Jahren nebenbei betreue und kaum Zeit für mich habe u ich mich nie drum gekümmert habe.
Es wurde irgendwann vor ein paar Jahren ein Mylonhernitation festgestellt im BW Bereich . Das kann durch das Aufstemmen des Brustkorbed durch den Pysio ko.men oder auch durch Geburt.
irgendwan bin ich vielleicht Querschnittsgelähmt daher wollte ich mal fragen was ich heute machen könnte .
Ich arbeite zur Zeit nicht.
gruss
Andrea P
Tanja J sagt
Ich bin am 02.08.2022 operiert worden und wäre krankgeschrieben bis 12.9., am 04.09.wurde ich unverschuldet von einem Auto angefahren (ich war zu Fuß unterwegs, Autofahrer Schild) durch die Verlängerung bin ich ins Krankengeld gerutscht. Krankenkasse zählt den Unfall als “hinzugezogene” Erkrankung..finde es befremdlich, da es doch ein Fremdverschulden ist?!
Jonathan K sagt
Hallo…
bei einem Junggesellenabschied wurde ich (24 Jahre alt) von einem jungen muskeliösen Mann mit der Faust ins Auge geschlagen bekommen, in dem Schockzustand ins Wasser geworfen und lange unter Wasser gehalten, obwohl ich vom Schlag ins Auge strak traumatisiert war, hatte starke Kopfschmerzen, Schwindel und konnte mich nicht mehr konzentrieren.
Nachdem ich befreit war und aus dem Wasser kam, habe ich ihn gefragt, warum er es getan hatte.
Als Antwort bekam ich wieder eine Backpfeife ins Gesicht.
Mir wurde schlecht und ich musste mich übergeben. Ich konnte mein Kopf nicht hochhalten.
Nachher verkroch ich mich zur Wand und wurde für eine gewisse Zeit bewustlos.
Als ich wieder zu mir kam, rief ich meine Mutter an, um mich abzuholen.
Als mir ein Tag danach nicht besser wurde, brachte mich meine Mutter ins Krankenhaus, wo die schwere Körperverletzung mit Gehirnerschütterung, Augenprellung, Übelkeit, Erbrechen, Albträume und Schlaflosigkeit, starke Schmerzen, für mehrere Tage eingeschränkte Nahrungsaufnahme diagnostiert wurde.
Können Sie mir bitte sagen, ob mir das Schmerzensged zusteht und in welcher Höhe.
Und nach welche Rechte/Gründe ich es beantragen kann?
Heike F L sagt
Hallo
Mir ist am 30.4.2021 beim stehen an grüner Ampel wegen Fußgänger einer hinten aufs Auto gefahren.
War 5 Wochen krank geschrieben wegen Prellung am linken Arm und leichtes Schleudertrauma.
Gehe heute noch zur Physiotherapie.
Kann ich da Schmerzensgeld beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Tohmas sagt
Hallo
Ich habe vor 6 Monaten Lungenentzündung wegen meine Arbeit weil wir haben schlechte Luft seit diesem zeit ich habe Probleme mit meiner Lunge und ich kann nicht gut atmen und geht mich schneller müde ich kann nicht mehr Sport machen ,
Der Arzt mündlich sagt ich muss aufhören bei meine Arbeit Und ich arbeite seit 12 Jahre bei diese Firma,
Ich weiß nicht was soll ich machen
Grüßen
Thomas sagt
Hallo,
Ich wurde vor ca. 3 Wochen als ich mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von der Arbeit war, von einem Auto angefahren.
Nun bin ich seit diesem Tag Krangeschrieben bis einschließlich 19.07.20, also ich insgesamt 3,5 Woche. Ich habe durch den Unfall eine Knieprellung erlitten und es besteht der Verdacht auf einen Außenbandanriss im Knie, MRT wird noch gemacht sobald die BG das OK gibt, scheinen momentan nicht hinterher zukommen.
Können Sie mir sagen ob mir Schmerzensgeld zusteht und eventuell in welcher Höhe.
Gruß
Unbekannt sagt
Hallo ich M 26 leide seit 6 Wochen an hüft schmerzen nach einer Diagnose im Krankenhaus hat sich im Röntgen gezeigt das ich ein haarriss am Becken habe, meine rechte Seite am Becken ist leicht angeschwollen und sieht immer noch wie nach 6 Wochen gleich aus schmerzen sind wie zuvor gleich und kann mein linkes Bein nicht hochheben bei einer Erregung spüre ich schmerzen am Glied habe Probleme beim Gehen beim liegen versteift mein Becken ohne Hilfe kann ich nicht aufstehen bin seit 6 Wochen in Behandlung bzw krankgeschrieben und warte jetzt auf ein zweiten MRT Termin wie hoch wäre mein Anspruch danke für ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie B sagt
Ich hatte am 20.11 19 einen Auffahrunfall. Der Unfall Gegner ist mit 80 km ungebremst an einer Ampel aufgefahren.
Ich hatte eine starke Gehirnerschütterung, starke Rückenschmerzen HWS und LDW. Außerdem Probleme Hand. Starker Bewegungsschmerz.
Bin jetzt in der 7. Woche Krankgeschrieben. Mein Hslswirbel schwillt stark an wenn ich länger als 20 Minuten laufe. Meine Hsnd Verdacht auf Morbus Sudeck Syndrom
Sonja T sagt
Hallo
Ich wurde vor knapp 6wochen vom Auto angefahren und habe mir dadurch den mittelfuss gebrochen bin nun seither krank geschrieben. Der unfallsverursacher gibt die Schuld zu. Ich werde noch 2wochen die Air Care schiene tragen müssen und anschliessend eine Bandage tragen müssen.. Wie stehen da meine Chancen auf Schmerzensgeld und arbeitsausfall?
Lieben Dank
Nina B. sagt
😊 man sollte kein Speech to text benutzen. Hoffe man kann trotzdem grob verstehen, um was es sich handelt. Bin noch sehr zittrig von dem Schock u dachte ich spare Zeit mit diktieren. Lieben Gruß Nina
Nina B. sagt
Hallo mein Partner hat für den Chef während Überstunden beim Hausbau geholfen und wurde schwerstens am Kopf verletzt seine Stern wurde zertrümmert da befindet sich jetzt eine Titanplatte mit mehreren Schrauben er musste Überstunden operiert werden und lag auf der Intensivstation kann die nächsten 6 Monate mindestens nicht mehr richtig auf dem Bau arbeiten und ist bisher erstmal 6 Wochen krankgeschrieben der Chef hat es ihm so rüberkommen lassen als ob er Probleme mit der BG bekommt und ist deswegen als privaten Unfall nur im Krankenhaus angegeben mein Partner ist Ausländer und spricht kein deutsch und wusste in dem Moment auch nicht was im Krankenhaus hätte angegeben werden müssen die Verletzungen waren schwerens die Ärzte sind überrascht dass er noch am Leben ist dadurch diesen enormen Aufschlag war einem normalgewichtigen Menschen mit normaler Muskulatur die Wirbelsäule gebrochen wer im Nackenbereich man kann also von Glück sagen dass er noch lebt die Frage ist nun kann man es nachträglich als Arbeitsunfall melden steht im Schmerzensgeld zu und wo müssen wir anfangen dass es eventuell bei Spätfolgen noch einen Anspruch auf Schadensersatz oder Hilfe gibt vielen herzlichen Dank und lieben Gruß
koerperverletzung.com sagt
Hallo Nina B.,
wir empfehlen Ihnen diesen Sachverhalt mit einem Anwalt zu besprechen und sie von diesem bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten zu lassen. Wir können nicht beurteilen, welche Ansprüche bestehen und wer in diesem Fall welche Informationen erhalten muss.
Ihr koerperverletzung.com-Team
David sagt
Hallo, ich habe mich bei der Arbeit verletzt. Ich hatte einen Autounfall mit einem großen LKW. Ich habe schwere Femurfrakturen. Es ist meine Schuld, wenn ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Ich bin immer noch in der Reha.
Für den Schmerz geld!!!
Frank K. sagt
Hallo, ich habe seit 6 Monaten wegen eines Unfalls im Treppenflur (das Licht ist kaputt gewesen) ein Knochenmarködem im rechten Kniegelenk u. Laufe seit dem an Gehilfen rum. Eventuell erfolgt auch noch eine Op.
Meine Arbeit habe ich deswegen auch verloren da es nicht absehbar gewesen ist wie lange ich da mit krank sein werde. Was kann ich in diesem Fall von meinen Vermieter an Schmerzensgeld verlangen?
H.,Helmut sagt
Hallo,
Ich hatte am 31.08.2018 eine arthroskopische -Op an der linken Schulter.
Diagnose war wie folgt :
M75.4LG und M19.91LG
Es wurde aber nur M75.4LG arthroskopisch behandelt.
Ich bin seid dem 31.08.2018 auf Grund immer noch bestehender Schmerzen und Bewegungseinschränkung des linken Armes Krank geschrieben.
Ich muss demnächst nochmals an der linken Schulter ( M19.91LG ) Operiert werden , da dieses versäumt wurde.
Meine Frage :
Steht mir aus diesen Grund Schmerzensgeld und evtl. Verdienstausfall zu ?
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut
koerperverletzung.com sagt
Hallo Helmut,
wir können nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, welcher einen Anspruch begründen würde. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Christine v K. sagt
Hallo, mein Sohn (32 J.) hatte wenige Tage nachdem er vorher schwere Granitsteine bei Freunden im Garten verlegt hatte, starke Schmerzen in der Leiste. Nach Infiltration mit Cortison durch den Hausarzt, explodierten die Schmerzen und er wurde Mitte April 2015!! mit dem Notarzt in ein nahe gelegenes KH eingeliefert. Röntgen, MRT ergaben kein Ergebnis/Leistenbruch wurde ausgeschlossen, nach 5 Tagen (Schmerzen 6-8) wurde er entlassen und wenige Stunden später mit dem Krankenwagen in ein Klinikum gebracht, wo er in fast 6 Wochen sämtliche Stationen durchlaufen hat (Internistische, Urologische, Orthopädische, Neurologische) => keine eindeutige Diagnose, Leistenbruch wurde ausgeschlossen, eventuell Faszien. Physiotherapie mit Faszienbehandlung folgte ohne Linderung. Psychotherapie da angeblich somatoforme Störung. Im August erfolgte ein 2-wöchiger Aufenthalt in einer Schmerzklinik, mit ggrd. Besserung. Juni 2016 3-wöchiger stationärer Aufenthalt in einer Schmerzklinik, die angeblich auf chron. Leistenschmerz spezialisiert war. Keine Diagnostik!! Danach waren die Beschwerden schlimmer. Viele weitere Untersuchungen/MRT’s etc. Am vergangenen Montag war wir dann im Hernienzentrum München, wo durch Anamnese und Ultraschall ein beidseitiger Leistenbruch diagnostiziert wurde. OP in 3 Wochen! Völliges Unverständnis des Arztes, dass im Vorfeld nie ein Ultraschall der Leiste gemacht wurde. Mein Sohn musste sein Studium abbrechen, hat seit fast 4 Jahren unerträgliche Schmerzen, bezieht Hartz IV und ist seit fast 4 Jahren vorwiegend ans Bett gefesselt. Nun meine Frage: “Hat er Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund mangelhafter Diagnostik und wenn ja, wie sollen wir vorgehen”? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr, sehr dankbar.
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Christine v K,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel, wenn ein Schaden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich hervorgerufen wurde. Ob das hier der Fall ist und ob ein Behandlungsfehler vorliegt, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Zivanovic sagt
Ich bin arbeitsunfähig und habe von Chef gekündigt.Das wahr arbeits Unfall.ich bin noch krank geschrieben ich könnte nicht laufen und nicht schlafen ich habe wahnsinnig Schmerzen am abend ich bin erstmal operiert 13.6 Passau . Dann etwas stimmt nicht nachdem Operation bin weiter in Murnau operiert geworden .ich könnte nur mit Krücken laufen und ich habe keine recht auf gar nicht.ich Bitte Sie helfen Sie mir wenn sie könnten Danke schön von ganzem Herzen.
Hakan sagt
Hallo,
Habe mal eine Frage.
Ich fahre nebenberuflich Krankentransporte mir ist jemand hinten rein gefahren und ich bin mindestens 4 Tage krankgeschrieben was muss ich jetzt machen?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld laut Arzt habe ich eine leichte Gehirnerschütterung und Schleudertrauma !
Danke für eure Antworten
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Hakan,
wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, müssen Sie das beim Verursacher des Schadens bzw. bei dessen Versicherung tun. Im Zweifel können Sie das weitere Vorgehen auch mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Alfred M. sagt
Nach der Operation am ersten Auge wegen grauen Stars war ich mangels ausreichender Aufklärung durch den Arzt der Überzeugung, es sei versehentlich eine falsche Linse eingesetzt worden. Auf meine Anfragen per Email erhielt ich durch eine Mitarbeiterin eine unverständliche Antwort, sodaß ich mehrmals mit Email nachfragen musste. Um vermeintlich vermeiden zu können, daß auch bei der im Abstand einer Woche folgenden Operation wieder eine falsche Linse eingesetzt würde, bestand ich schließlich darauf, daß sich der Arzt selbst mit meinen Zweifeln befasse. Bei einem Anruf konnte ich schließlich erreichen, daß sich eine in dem Augenzentrum beschäftigte Augenärztin damit befassen würde und ein Termin mit Wartezeit noch am Tag vor der 2. Operation vereinbart. Der die Operation durchführende leitende Arzt hat mich kurz darauf doch angerufen, aber nur, mich wegen der Störung durch meine Anfragen zu beschimpfen und schließlich den Abbruch der Behandlung zu erklären. Auch den Termin bei Augenärztin sagte er ab. Ich wurde aus einer Laune heraus also einfach im Regen stehen gelassen
Erst drei Wochen nach diesem Abbruch konnte ich einen Termin bei einem anderen Augenzentrum für die weitere Behandlung bekommen. Die Wartezeit für Operationen beträgt 8 Wochen.
6 Wochen nach der Operation ist eine Schonungszeit einzuhalten, in der körperliche Arbeit ( und Sport -aber das nur nebenbei gesagt) vermieden werden muß.
Wären die Operationen im Wochenabstand erfolgt, wären das 7 Wochen Schonungszeit geworden.
Jetzt werden es zweimal 6 Wochen..
Als Rentner habe ich zwar keinen Verdienstausfall, bin aber mit dringenden Reovierungsarbeiten an einem alten Haus beschäftigt.
Meine Frage ist, ob ich über den (schwer beweisbaren) materiellen Schaden hinaus auch einen Anspruch auf (zumindest symbolisches) Schmerzensgeld haben könnte. Der Vorgang hat mich in eine tiefe Depression getrieben.
Für einen Behandlungsfehler hätte ich Vertständnis gehabt, nicht aber diesen verantwortungslosen Behandlungsabbruch.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Alfred M.,
ein Schmerzensgeld kann in der Regel dann verlangt werden, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Wir können nicht beurteilen ob das bei Ihnen der Fall ist und empfehlen Ihnen sich am besten an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich etwaiger Ansprüche beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dominik R. sagt
Hallo mein Bruder hatte einen Autounfall und war 1 Tag im Krankenhaus und ist seit 6 Monaten krank geschrieben auf Grund der psychischen Belastung. Er war Beifahrer und der Fahrer war alkoholisiert,
Meine frage ist was für Anträge könne er stellen oder was würde ihm zustehen
koerperverletzung.com sagt
Hallo Dominik R.,
bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vorgang. Der Geschädigte muss einen Anspruch selbst beim Verursacher einfordern. Die Höhe eines Schmerzensgeldes kann nicht pauschal bestimmte werden und ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Gängige Schmerzensgeldtabellen können bei der Orientierung helfen. Im Zweifel kann sich Ihr Bruder auch von einem Anwalt beraten lassen und abklären welche Ansprüche bestehen und wie diese eingefordert werden können. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Thilo K. sagt
Hallo ich bin 48 Jahre und seid Juni2017 frührentner und es würde ein behandlungsfehler von der Ärztkammer festgestellt.
Bei mir würde eine Umstellung ostotomie gemacht und mein linkes Knie ist Teil steif und kann es nicht mehr richtig benutzen und leide unter extremen Schmerzen.
Ich habe wieder Zeit 35kg zugenommen und meine psychische Belastung ist sehr gross da ich ja nur 800 Euro Rente bekomme und davon 200 Euro an Krankenversicherung abtreten muss.
Ebenfallskann ich nicht mehr lange laufen geschweige denn eine Sporliche Aktivität noch machen.
Auch kann mit meinen Kindern nichts mehr Unternehmen.
Was kann ich geltend machen.
MfG Thilo K.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Thilo K.,
ein bestehender Anspruch auf Schmerzensgeld muss in der Regel beim Schädiger bzw. der Versicherung eingefordert werden. Im Zweifel sollten Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. Bezüglich der Höhe können keine pauschalen Aussagen getroffen werden, da diese einzelfallabhängig ist.
Ihr koerperverletzung.com-Team