Logo Körperverletzung
Sie sind hier: Startseite / Was ist eine leichte Körperverletzung?

Was ist eine leichte Körperverletzung?

Strafenkatalog
leichte KörperverletzungGeldstrafe
oder
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
versuchte leichte Körperverletzung
... Abmilderung (§ 49 Abs. 1 StGB) möglich auf

Geldstrafe

Vorab: Die leichte Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch (StGB) nicht in einem eigenen Paragraphen festgehalten. Mit diesem Ausdruck ist im Strafrecht in aller Regel eine vorsätzliche (einfache) Körperverletzung nach § 223 StGB bezeichnet.

Die Körperverletzung als Grundtatbestand ist gesetzlich wie folgt definiert und unter Strafe gestellt:

Im Strafrecht ist die leichte Körperverletzung mit der einfachen nach § 223 StGB gleichzusetzen.
Im Strafrecht ist die leichte Körperverletzung mit der einfachen nach § 223 StGB gleichzusetzen.

“Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” (§ 223 Absatz 1 StGB)

Einen minder schweren Fall gibt es im Gesetz nicht – daher kann die leichte Körperverletzung per Defintion mit der einfachen nach § 223 StGB synonym gesetzt werden.

Doch worin unterscheiden sich Misshandlung und Gesundheitsschädigung? Und wann kann in der Rechtsprechung von einer leichten Körperverletzung gesprochen werden? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Definition “Grundtatbestand”:
Die (einfache) Körperverletzung nach § 223 StGB ist Grundlage für alle weiteren Formen der körperlichen Schädigungen, wie sie im Strafgesetzbuch festgehalten sind. Schwere und gefährliche Körperverletzung sowie alle weiteren Varianten bauen auf den Schilderungen in § 223 StGB auf, sodass der hier festgelegte Tatbestand als Grundtatbestand – Fundament – gelten kann.

Inhalt

  • 1 Zur Unterscheidung von körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung
    • 1.1 Zur Bedeutung des Vorsatzes bei leichter Körperverletzung
    • 1.2 Das Antragsdelikt: Anzeige wegen leichter Körperverletzung nötig
  • 2 Zum Strafmaß für (vorsätzliche) leichte Körperverletzung
    • 2.1 Leichte Körperverletzung: Schmerzensgeld durchsetzen

Zur Unterscheidung von körperlicher Misshandlung und Gesundheitsschädigung

In Rechtswörterbüchern und -lexika finden sich für die körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung Defintionen, die durch die Rechtssprache insgesamt schwer zu fassen sind.

Als körperliche Misshandlung kann eine Handlung demnach gelten, wenn diese das körperliche Wohlbefinden bzw. die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung hingegen liegt vor, wenn ein (vorrübergehender) pathologischer Zustand – physischer oder psychischer Gestalt – durch eine Handlung gesteigert oder hervorgerufen wird, ohne dass hierbei eine körperliche Misshandlung zwingend nötig wäre.

Im ersten Moment erscheinen diese Defintionen recht irritierend. Grundlegend ist die Misshandlung auf körperliche Aktionen beschränkt, eine psychiche Beeinträchtigung kann nur dann als Misshandlung gelten, wenn sich in Folge auch körperliche Auswirkungen beim Opfer zeigen.

Bei einer Misshandlung muss eine tatsächlich Wirkung gegen den Körper des Opfers vorliegen. Mittelbar können auch nicht physische Auslöser hierbei Geltung haben, sofern etwa ein Schock ausgelöst oder so viel Angst aufgebaut wird, dass das Opfer unter Schlaflosigkeit leidet.

Eine Gesundheitsschädigung hingegen ist dann anzusetzen, wenn auf den Körper oder die Psyche massiv eingewirkt wird. In der Regel kann hiermit ein Heilungsprozess verbunden sein. So können etwa das Ausschlagen eines Zahnes, die Verabreichung von Drogen oder aber die Ansteckung mit einer Krankheit als massive Einwirkung auf den (normalen) körperlichen Zustand des Opfers gelten.

Aus den genannten Details lässt sich ablesen, dass eine Körperverletzung in vielen Fällen und verschiedenen Gestalten auftreten kann. Eindeutige Listungen, was als einfache bzw. leichte Körperverletzung gelten kann, sind kaum abschließend möglich.

Vorsätzliche leichte Körperverletzung wird nur bei Anzeige durch das Opfer strafrechtlich verfolgt.
Vorsätzliche leichte Körperverletzung wird nur bei Anzeige durch das Opfer strafrechtlich verfolgt.

Im Folgenden einige Schädigungen, die zu einer Anzeige wegen leichter Körperverletzung führen können:

  • Prellungen
  • größere Wunden
  • Verstauchungen
  • Schwellungen
  • Brüche
  • Gerhirnerschütterung
  • Ohrfeige (Misshandlung)

Die Sichtbarkeit der in Folge einer Misshandlung oder Gesundheitsschädigung erfolgten körperlichen Auswirkungen kann im Strafrecht als Indiz für eine vorliegende Körperverletzung gelten. Auch Schmerzen können als Hinweis gelten, müssen jedoch nicht zwangsläufig vorliegen. Sind die Folgen für das Opfer wesentlich schwerwiegender, sind andere Formen der KV anzunehmen.

Keine Körperverletzung hingegen ist anzunehmen, wenn etwa die Haare mutwillig abgeschnitten werden oder ein Autofahrer Fußgänger unbeabsichtigt oder beabsichtigt beim Durchfahren einer Pfütze mit Schmutzwasser benetzt.

Grundsätzlich kann gelten: Ist der Tatbestand einer gefährlichen, schweren oder anderen der auf dem Grundtatbestand aufbauenden Kategorien nicht erfüllt, liegt aber dennoch eine (vorsätzliche) beträchtliche Handlung gegen die Versehrtheit einer anderen Person vor, kann eine leichte Körperverletzung angenommen werden.

Auszunehmen ist hier jedoch die fahrlässige Körperverletzung. Bei dieser Art ist eine weitere Qualifizierung nicht möglich. Während bei allen anderen Körperverletzungskategorien der Vorsatz anzunehmen ist – und gegeben sein muss – liegt ein solcher bei einer Körperverletzung nach § 229 StGB nicht vor.

Zur Bedeutung des Vorsatzes bei leichter Körperverletzung

Während die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB auf einer der Tat zugrunde liegenden Fahrlässigkeit fußt, ist bei allen anderen Formen der im Strafgesetzbuch genannten Körperverletzung stets ein Vorsatz anzunehmen.

Eine vorsätzliche Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Täter willentlich und wissentlich die Versehrtheit einer anderen Person schädigt. Wissen und Wollen sind damit Grundlagen bei einem Vorsatz.

Auch die versuchte leichte Körperverletzung ist strafbar.
Auch die versuchte leichte Körperverletzung ist strafbar.

Durch den Tatvorsatz kann sodann auch der reine Versuch unter Strafe gestellt werden. Die leichte Körperverletzung ist dann zwar nicht ausgeübt, war dennoch beabsichtigt. Allerdings muss der Täter hierbei bereits einen Tatansatz gezeigt haben – etwa das Ausholen der Faust o.a. Die Versuchsstrafbarkeit bei der Körperverletzung wurde im Jahre 1975 ins Strafrecht eingeführt.

Der reine Versuch ist ebenfalls strafbar (§ 223 Absatz 2 StGB). Die versuchte (vorsätzliche) leichte Körperverletzung kann im Strafmaß aber insgesamt geringere Sanktionen nach sich ziehen als eine vollendete Tat.

Das Antragsdelikt: Anzeige wegen leichter Körperverletzung nötig

Ähnlich wie die fahrlässige Körperverletzung ist auch die leichte Ausgestaltung ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine strafrechtliche Verfolgung nur dann erfolgen kann, wenn das Opfer oder ein Vormund eine Anzeige erstattet. Eine leichte Körperverletzung kann damit keine Ahndung erfahren, wenn das Opfer sich dazu entschließt, den Vorfall auf sich beruhen zu lassen – aus welchen Beweggründen auch immer.

Anders verhält es sich etwa bei der gefährlichen Körperverletzung: Die Staatsanwaltschaft erhebt in einem solchen automatisch Anklage, selbst wenn das Opfer geneigt ist, von einer Anzeige abzusehen.

Zum Strafmaß für (vorsätzliche) leichte Körperverletzung

Eine vorsätzliche leichte Körperverletzung zieht nach StGB eine Strafe nach sich, sofern die Tat angezeigt und im Prozess nachgewiesen wurde. Der Strafrahmen bewegt sich nach Paragraph 223 StGB zwischen einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Definition “Geldstrafe”:
Eine Geldstrafe ist eine gerichtlich auferlegte Sanktion, die sich zum einen aus den Einkommensverhältnissen des verurteilten Täters und zum anderen aus der Höhe der veranschlagten Tagessätze ergibt. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel der dem Beschuldigten monatlich zur Verfügung stehenden, finanziellen Mittel. Ab einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen erfolgt der Eintrag in das Führungszeugnis – der Täter gilt damit als vorbestraft.

Die Strafe für leichte Körperverletzung richtet sich dabei nach unterschiedlichsten Kriterien, sodass in jedem Einzelfall neu zu entscheiden und abzuwägen ist, wo sich das Strafmaß innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bewegen soll.

Ausschlaggebend können dabei diverse Punkte sein:

  • Ist der Beschuldigte bereits (mehrfach) vorbestraft?
  • Ist die Tat ausgeführt worden oder blieb es beim Versuch?
  • Handelt es sich um schwerere oder vergleichsweise leichte Schädigungen des Opfers?
  • Zeigt der Beschuldigte Reue?
  • usf.

All diese Tatsachen können das Ausmaß der Strafe bei leichter Körperverletzung beeinflussen – positiv oder negativ.

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann gegebenenfalls auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Leichte Körperverletzung: Schmerzensgeld durchsetzen

Leichte Körperverletzung: Das Strafmaß im Einzelfall richtet sich nach zahlreichen Kriterien.
Leichte Körperverletzung: Das Strafmaß im Einzelfall richtet sich nach zahlreichen Kriterien.

Schmerzensgeld ist auch für eine leichte Körperverletzung anzusetzen. In einem Adhäsionsverfahren können sowohl strafrechtliche Ahndung als auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Aber ein Zivilverfahren kann auch abgetrennt von dem Hauptverfahren erfolgen. Auch hier ist jedoch der Antrag des Opfers vonnöten.

Die Höhe der Schmerzensgeldsumme richtet sich in der Regel danach, was die leichte Körperverletzung an Folgen für das Opfer mit sich brachte. Gegebenenfalls können hier auch Arztkosten oder Ausfallkosten bei etwaiger Krankschreibung geltend gemacht werden. Feste Gedlbeträge sind nicht gegeben, da sich das Schmerzensgeld ebenso wie das Strafmaß im Strafverfahren nach den Gegebenheiten eines individuellen Falles richtet.

Achtung: Werden bei einer Tathandlung eine wie auch immer geartete Waffe bzw. ein gefährliches Werkzeug oder schädliche Stoffe verwendet, liegt in der Regel nicht mehr eine leichte, sondern eine gefährliche Körperverletzung vor.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,62 von 5)
Loading...

Comments

  1. Viera S. sagt

    18. Juni 2017 at 21:14

    Weltche pragraf ist es zum bz.mein Arbeitgeber sagt. ” ihr macht das Signal und Wartet ihr bis dahin wen ein Time Leiter kommt euch auswechseln erst dan könt ihr auf Toilette gehen.”

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      22. Juni 2017 at 13:44

      Hallo Viera,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Sonea sagt

    15. Juli 2017 at 20:31

    Hallo,
    Mich würde interessieren, ob eine Verformung der Sklera durch angepasste Linsen und Kontrolle durch einen Fachmann (Meister) auch zur leichten Körperverletzung gehört? Ich habe das Geschäft nach mehreren Jahren gewechselt und im neuen Optikergeschäft wurde mir gezeigt (Bilder vorhanden) das durch die jahrelange Falschanpassung und Nachversorgung ein erhebliche Verformung der Sklera/Bindehaut vorliegt, Einsprossungen/Gefäßbildungen in die Hornhaut (welche nicht sein dürfen) und ich somit absolute Linsenabstinenz habe auf unbestimmte Zeit.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      17. Juli 2017 at 10:19

      Hallo Sonea,

      ob es sich in diesem Fall um eine Körperverletzung handelt, können wir nicht beurteilen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist die Konsultation eines Anwalts hier empfehlenswert.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Rüstem p. sagt

    19. September 2017 at 14:10

    Hallo schönen Tag ich habe ein Fall ich habe von mein ex Freundin der freuend und Tür wand geschüps und er wahr schon von einem geschlagen gewesen und jezt hat er mich angezeigt als Körperverletzung und ich bin vor bestraft Bewährung was kann mich erwarten danke für Rückmeldung

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      9. Oktober 2017 at 11:35

      Hallo Rüstem p.,k

      Aussagen zu einem Strafmass können wir nicht tätigen, da dies immer Einzelfallentscheidungen sind. Die Umstände als auch die Schwere der Schäden spielen hierbei eine Rolle. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Fabian sagt

    2. November 2017 at 18:19

    Hallo folgende situation Chef schlägt mir auf den Hinterkopf ?

    Und ein halbes jahr später nach meiner Kündigung wo ich meine Sachen abholen wollte ist er mir am Kragen gegangen und wollte mich schütteln

    Wie wird das bewertet lohnt sich ein Anwalt ?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      6. November 2017 at 8:44

      Hallo Fabian,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher die Sachlage nicht beurteilen. Hier kann Ihnen ein Anwalt durchaus behilflich sein.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Anna sagt

    11. Februar 2018 at 15:29

    Reicht es bei einer einfachen Körperverletzung aus, wenn es sich entweder um eine körperliche Misshandlung oder um eine Gesundheitsschädigung handelt oder muss beides vorliegen? Wo sind die Grenzen bei “nicht nur unerheblich” zu setzen? Ist beispielsweise ein Faustschlag ins Gesicht ‘nur’ eine körperliche Misshandlung oder auch eine Gesundheitsschädigung? Wann wäre eine solcher Faustschlag erheblich? Also reicht die Bildung eines Veilchen aus oder muss der Faustschlag weitere Beeinträchtigungen zur Folge haben?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      16. Februar 2018 at 15:55

      Hallo Anna,

      diese Entscheidungen sind von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist eine pauschale Aussage diesbezüglich nicht möglich.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung

Andere Straftatbestände

  • Mord
  • Totschlag
  • Fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Häusliche Gewalt

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Copyright © 2016-2018 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz |