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Hundebiss und Schmerzensgeld: Eine Frage der Halterhaftung

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2023

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Nach einem Hundebiss kann Schmerzensgeld eingefordert werden.
Nach einem Hundebiss kann Schmerzensgeld eingefordert werden.

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Doch auch wenn Schlappohr und Co. für viele Hundehalter häufig ein festes Familienmitglied sind, sollte niemals vergessen werden, dass deren Erbgut nach wie vor von Raubtieren stammt.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Anlagen, aber vor allem auch in Folge von falscher Haltung oder anderem Fehlverhalten sind Hunde für über die Hälfte der in Deutschland jährlich stattfindenden 30.000 bis 50.000 Bissunfälle verantwortlich.

Hauptbetroffene sind zumeist Kinder, die in 25 Prozent der Fälle sogar unter sechs Jahren alt sind. Schwere körperliche Verletzungen und langanhaltende psychische Schäden sind keine Seltenheit, wenn ein Kind von einem Hund gebissen wird.

➽ Direkt zur Schmerzensgeldtabelle

Entsprechend hoch sind daher oft die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen von Schmerzensgeld bei einem Hundebiss. Doch wieviel Schmerzensgeld ist hier üblich? Haftet der Hundehalter immer für seinen Vierbeiner und wie sollten Sie als Opfer nach einem Hundebiss vorgehen, um Schmerzensgeld zu beantragen? Erfahren Sie das und alles Weitere zum Thema im folgenden Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld beim Hundebiss

Steht mir bei einem Hundebiss Schmerzensgeld zu?

Grundsätzlich kann ein Hundebiss einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Wer muss bei einem Hundebiss das Schmerzensgeld zahlen?

Für das Schmerzensgeld muss in der Regel der Hundehalter bzw. dessen Versicherung aufkommen.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei einem Hundebiss zu?

Eine konkrete Schmerzensgeldhöhe schreibt der Gesetzgeber nicht vor, daher erfolgt die Bemessung in jedem Fall individuell. Eine Orientierung können allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen ermöglichen. Einen Auszug dazu liefert diese Tabelle.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld beim Hundebiss
  • Hundebiss und Schmerzensgeld: Risikofaktor Hund
    • Das gesetzliche Fundament für den Schadenersatz nach einem Hundebiss
    • Die Halterhaftung beim vom Hundebiss ausgelösten Schadensersatz
      • Wenn ein Tierhüter für den Hundebiss haftet
      • Schmerzensgeld nach einem Hundebiss durch einen Polizeihund
      • Hundebiss und Schadenersatz als Folge einer Beißerei
  • Hundebiss und Schmerzensgeld: Checkliste der zu treffenden Maßnahmen
    • Schmerzensgeld nach einem Hundebiss laut Tabelle: Richtwerte der Knochentaxe
    • Weitere Ansprüche, die sich aus einem Hundebiss ergeben können
    • Hundebiss als fahrlässige Körperverletzung
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Hundebiss und Schmerzensgeld: Risikofaktor Hund

Von Chihuahua über Pudel bis hin zum Zwergschnauzer – auch die scheinbar harmlosen Hunderassen können erhebliche Verletzungen verursachen, wenn sie Passanten angreifen. Eine grundsätzliche Gefahr geht nicht nur von sogenannten Kampfhunden, sondern von allen Artgenossen aus.

Laut Statistischem Bundesamt sterben in Deutschland jedes Jahr eine bis sechs Personen an den Folgen eines Überfalls von Hund auf Mensch. Nicht umsonst hat Schleswig Holstein den Risikofaktor „Hund“ in einem seit Anfang 2016 geltenden Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) gesondert geregelt.

Dieses Gesetz dient dazu, die Gefahren, die der öffentlichen Sicherheit durch das Halten und Führen der Vierbeiner entstehen, zu vermeiden. Demnach wird Hundehaltern die Pflicht auferlegt, die öffentliche Sicherheit durch ihren Fellfreund nicht zu beeinträchtigen.

Dennoch kommt es immer wieder zu Attacken mit schweren Körperverletzungen aufgrund von einem Hundebiss. Schmerzensgeld ist in einem solchen Fall sicher nicht der erste Gedanke, der einem Opfer durch den Kopf geht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich so manch Betroffener über seinen Anspruch auf Schadenersatz bei einem Hundebiss nicht bewusst ist.

Das gesetzliche Fundament für den Schadenersatz nach einem Hundebiss

Hundebiss: Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt.
Hundebiss: Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt.

Der zivilrechtliche Anspruch, nach einem Hundebiss Schmerzensgeld zu beantragen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben. Dort wird in § 253 der immaterielle Schadenersatz beschrieben, der definiert wird als:

  • Verletzung des Körpers,
  • Beeinträchtigung der Gesundheit,
  • Schädigung der Freiheit oder
  • Behinderung der sexuellen Selbstbestimmung.

Tritt eine dieser Folgen ein, entsteht dem Schädiger eine Pflicht zu finanziellem Ausgleich (Ausgleichfunktion) und subjektiver Genugtuung (Genugtuungsfunktion) des Opfers durch die Zahlung einer billigen Entschädigung.

Im Vergleich zum Sachschaden lässt sich eine körperliche Beeinträchtigung schwer in konkreten Summen messen. Daher obliegt es der Verantwortung des Gerichts, einen angemessenen Betrag zu bestimmen.

Entscheidend sind stets die Einzelheiten des jeweiligen Falles. Neben offensichtlichen Verwundungen werden hierbei auch psychische Störungen berücksichtigt. Die folgenden Aspekte beeinflussen die Entscheidung der zuständigen Richter maßgeblich:

  • konkrete Form und Intensität der Verletzung
  • Dauer der Verletzung
  • Notwendigkeit und Anzahl der Tage eines Krankenhausaufenthalts
  • Folgeschäden/Entstellungen
  • Schweregrad der Schmerzen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Beeinträchtigung der Lebensführung im Alltag
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schädigers
  • Vermögenslage von Opfer und Täter
Bei einem Hundebiss soll Schmerzensgeld für die körperlichen und seelischen Verletzungen entschädigen.
Bei einem Hundebiss soll Schmerzensgeld für die körperlichen und seelischen Verletzungen entschädigen.

Wird eine Person von einem Hund gebissen, ist das Schmerzensgeld oft recht hoch, da die Bildung von Narben ein charakteristischer Dauerschaden ist. Zusätzlich spielen psychische Störungen eine wichtige Rolle, wenn es um die Summe vom Schmerzensgeld bei einem Hundebiss geht.

Nicht selten entstehen bei den Opfern Ängste, die sich auf bestimmte Hunderassen oder sogar auf alle Arten von Hunden beziehen können.

Teilweise wird auch der Ort der Verletzung komplett gemieden oder der Geschädigte sucht in der permanenten Sorge, erneut gebissen zu werden, keine Grünanlagen mehr auf.

Solche psychischen Beeinträchtigungen wirken sich erheblich auf die Lebensführung aus und schränken den Betroffenen in seinem Alltag enorm ein.

Im Jahr 2015 gab es 9,28 Millionen Hundebesitzer. Die Wahrscheinlichkeit, einem Vierbeiner beim Gassispaziergang zu begegnen, ist also hoch – ebenso hoch wie die Angst vor einem solchen Treffen.

Hundebissopfer verfallen oftmals in Depressionen und ziehen sich mehr und mehr zurück, sodass kein normales Sozialleben mehr möglich ist.

Neben all dem setzt die Anwendbarkeit von § 253 BGB auch stets ein schuldhaftes Verursachen des Schädigers voraus. Während dies bei Mobbing oder einer Körperverletzung sicher in den meisten Fällen unschwer feststellbar ist, stellt sich die Sachlage beim Hundebiss und Schmerzensgeld etwas anders dar, weshalb die Kontaktaufnahme mit einem versierten Rechtsanwalt ratsam ist.

Die Halterhaftung beim vom Hundebiss ausgelösten Schadensersatz

Auf den ersten Blick mag es nicht plausibel erscheinen, Verletzungen, die von einem Hund hervorgerufen wurden, parallel zu solchen Beeinträchtigungen zu behandeln, bei denen der menschliche Schädiger direkt auf das Opfer in Form von Schlägen oder Ähnlichem eingewirkt hat.

Die sogenannte Verschuldenshaftung ist jedoch bei Hundehaltern ebenso außer Kraft gesetzt wie bei Fahrzeugführern, die beispielsweise einen Unfall verursachen. Hier gilt vielmehr die sogenannte Gefährdungshaftung.

Die Gefährdungshaftung hebelt den normalerweise geforderten Vorsätzlichkeits- bzw. Fahrlässigkeitsgrundsatz auf. Sie deckt stattdessen Konstellationen ab, in denen legale Tätigkeiten zwangsläufig ein bestimmtes Risiko in sich bergen.
Ein Hundebiss verursacht Schmerzensgeld, weil von Hunden eine allgemeine Gefahr ausgeht.
Ein Hundebiss verursacht Schmerzensgeld, weil von Hunden eine allgemeine Gefahr ausgeht.

Kommt es zu einem Hundebiss, hängt das Schmerzensgeld dafür nicht von einem Verschulden des Halters ab, indem er beispielsweise seinem vierbeinigen Gefährten keinen Maulkorb anlegt. Diese Form der Haftbarmachung von Personen bezieht sich auf gesellschaftlich anerkannte und sogar erwünschte Verhaltensweisen, die ein Gefährdungspotenzial in sich bergen.

Folgende Bereiche sind von dieser Ausnahmeregelung unter anderem betroffen:

  • Tierhalter (§ 833 BGB)
  • Kraftfahrzeugführer (§ 7 StVG/Straßenverkehrsgesetz)
  • pharmazeutische Unternehmen bei Arzneimittelschäden (§ 84 AMG/Arzneimittelgesetz)
  • gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke (§ 1 HPflG/Haftpflichtgesetz)
  • Flugzeughalter (§ 33 LuftVG/Luftverkehrsgesetz)
Der Hundehalter bzw. dessen Versicherung haftet demnach für Beeinträchtigungen, die durch Verhaltensweisen entstehen, die als typisch zu betrachten sind. Eine Attacke ist ein solch erwartbares Ereignis.

Wenn ein Tierhüter für den Hundebiss haftet

Laut einer Entscheidung vom 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle aus dem Jahr 2012 entfaltet die Gefährdungshaftung für den Halter auch dann seine Wirksamkeit, wenn sich der Hund während des schädigenden Ereignisses in der Obhut einer anderen Person befindet.

Ein behandelnder Tierarzt kann nicht verpflichtet werden, Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu zahlen, da er im Sinne eines Behandlungsvertrages im Auftrag des Halters handelt.

Anders sieht es jedoch bei der Tierhüterhaftung aus, die in § 834 BGB geregelt ist. Dieser Paragraph bezieht sich auf Personen, die sich vertraglich dazu verpflichten, die Aufsicht über einen Vierbeiner für einen anderen zu übernehmen. Eine solche vertraglich bestimmte Aufsichtsperson haftet auch für Schäden gegenüber Dritten, welche der Hund verursacht.

Ein Übernahmevertrag des Tierhüters kann schriftlich, mündlich oder konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Anders sieht es jedoch bei einer Aufsicht aus reiner Gefälligkeit aus. Ein Gefälligkeitsverhältnis entfaltet keine rechtsbindende Kraft und wird somit auch nicht von § 834 BGB erfasst. Häufig werden solche Gefälligkeiten von Freunden oder Verwandten für einen kurzen Zeitraum übernommen.
Auch ein Tierhüter muss dem Opfer von einem Hundebiss Schmerzensgeld zahlen.
Auch ein Tierhüter muss dem Opfer von einem Hundebiss Schmerzensgeld zahlen.

Die Haftung des Tierhüters basiert auf dem anzunehmenden Verschulden und dem vermuteten Ursachenzusammenhang zwischen eben diesem Verschulden und der Verwundung.

Der Tierhüter haftet allerdings nicht allumfassend. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Ist dem Hüter keine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last zu legen, so kann er für vom Hund verursachte Verletzungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
  • Wäre die Beeinträchtigung auch dann entstanden, wenn die vertraglich bestimmte Aufsichtsperson sorgfältig gehandelt hätte, entfällt die Haftung.

Die Versicherung vom betreffenden Hundehalter wird, wenn es zu einem Verfahren kommt, solche Ausnahmeregelungen genau prüfen. Verletzte sollten also vorab mit ihrem Anwalt klären, ob ein solcher Haftungsausschluss vorliegt.

Schmerzensgeld nach einem Hundebiss durch einen Polizeihund

Um zu vermeiden, dass es zu einem unverhältnismäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld kommt, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Einschränkung hinsichtlich der Haftung des Tierhalters in § 833:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit einer Person verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Schäden von Diensthunden sind grundsätzlich aus der Gefährdungshaftung ausgeschlossen, wenn der Halter nicht pflichtwidrig die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat oder die Beeinträchtigung auch ohne Missachtung der Sorgfaltspflicht entstanden wäre.

Allerdings herrscht hier, ebenso wie in anderen Rechtsgebieten, Uneinigkeiten in der Rechtsprechung. So erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2013 ein Urteil, welches auch in einem solchen Fall von einem Hundebiss ein Schmerzensgeld zuerkannte. Hintergrund war die Verletzung eines Demonstrationsteilnehmers durch einen Polizeihund.

Bei einem polizeilichen Diensthund zahlt der Dienstherr bei einem Hundebiss Schmerzensgeld.
Bei einem polizeilichen Diensthund zahlt der Dienstherr bei einem Hundebiss Schmerzensgeld.

Das OLG sprach dem Verletzten für den Hundebiss ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu. Damit kam es zur Aufhebung des ursprünglichen vom Landesgericht Geißen gefällten Urteils, welches eine Amtspflichtverletzung des Polizeibeamten nicht erkennen konnte und so auch keinen Schadenersatz für den Hundebiss zubilligte.

Dass der Diensthund in dieser Situation gebissen hat, war vom Beamten nicht beabsichtigt, sondern Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände und des Fehlverhaltens eines weiteren Demonstranten, der dem Hund den Maulkorb von der Schnauze trat.

Im Falle von Polizeihunden haftet aber gemäß der Entscheidung des OLG Frankfurt neben dem Halter auch der Dienstherr, hier das Land Hessen. Da dem Polizisten keine Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen war, kam hier nur eine Haftbarmachung des Landes in Frage, weil die Bissverletzung die Verwirklichung einer typischen Gefahr eines solchen Hundeeinsatzes darstellte.

Hundebiss und Schadenersatz als Folge einer Beißerei

Wie bei Menschen auch sind nicht alle tierischen Artgenossen untereinander friedlich. So kommt es vor, dass fremde Hunde aufeinander losgehen und sich gegenseitig verletzen. Halter fühlen sich dann oft hilflos, weil sie zusehen müssen, wie ihr Vierbeiner einem anderen schadet oder aber selbst Verletzungen erfährt.

Manch einer versucht dann, dazwischen zu gehen und die Streithähne voneinander zu trennen, um Schlimmeres zu verhindern, doch das kann fatal enden. Schnell kann es passieren, dass der Streitschlichter so selbst zum Opfer und vom Hund gebissen wird. Schmerzensgeld gibt es zwar auch dann, allerdings nicht ohne gewisse Einschränkungen.

Greift ein Halter in eine Hundebeißerei ein und wird dabei verletzt, trifft ihn eine Mitschuld an der Verwundung. Entscheidend ist hier der Selbstschutz der Person. Bei einem Eingreifen in einer solchen Situation kann daher die Gefährdungshaftung des anderen Tierhalters bzw. seiner Versicherung zurücktreten oder vermindert werden, sodass das Schmerzensgeld nach dem Hundebiss in seiner Höhe herabgestuft wird.

Allerdings ist auch hier die Fallkonstellation ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts. Anders kann es nämlich aussehen, wenn die Beißerei zwischen zwei ungleich starken Hunden stattfindet. Greift der Besitzer des deutlich unterlegenen Tieres ein, ist eine grob vermeidbare Selbstgefährdung auszuschließen, weil der Schutz des Eigentums, also des schwächeren Hundes, auf andere Weise nicht möglich gewesen wäre. Der Halter handelt dann aus berechtigter Sorge um sein Eigentum.

Liegt ein sogenannter Verteidigungsnotstand vor, wird dem eingreifenden und sich dadurch verletzenden Halter sein Schadenersatz nicht gekürzt. Dies ist der Fall, wenn bei Abwägung der von den Tieren ausgehenden Gefahren ein extremes Ungleichgewicht entsteht, sodass es ungerechtfertigt wäre, dem Verletzten seinen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht vollumfänglich zuzusprechen.

In einer solchen Situation haftet der Halter des fremden Hundes auch dann, wenn unklar ist, wer den Geschädigten gebissen hat. Hier genügt es, dass der überlegende Hund zumindest mitursächlich für die Verletzung war.

Hundebiss und Schmerzensgeld: Checkliste der zu treffenden Maßnahmen

Eine ärztliche Untersuchung ist unerlässlich bei einem Hundebiss mit dazugehörigem Schmerzensgeld.
Eine ärztliche Untersuchung ist unerlässlich bei einem Hundebiss mit dazugehörigem Schmerzensgeld.

Trotz aller Vorsicht lassen sich Verwundungen durch Hunde manchmal nicht vermeiden. In solchen Ausnahmesituationen weiß so sich manch ein Betroffener nicht zu helfen. Daher haben wir hier für Sie die wichtigsten Verhaltensweisen Schritt für Schritt:

  1. Erstversorgung der Wunde
  2. Kontaktierung der Polizei
  3. ärztliche Untersuchung der Verletzung
  4. Geltendmachung des Schadenersatzanspruches

Auch wenn Infektionen bei Hundebissen nicht so häufig vorkommen wie bei Katzen- oder Menschenbissen, sollte eine Wunde als Erstmaßnahme stets desinfiziert werden. Eine starke Blutung sollte zudem wenn möglich abgebunden werden.

Ein Einschalten der Polizei mag bei auf den ersten Blick kleinen Verletzungen übertrieben scheinen, doch da das gesamte Ausmaß der Wunde für Laien oft nicht ersichtlich ist, empfiehlt sich die Hinzuziehung der Polizei, die dann die Ermittlungen aufnimmt und eventuelle Zeugen befragt. Das kann später hilfreich sein, wenn Sie für den erlittenen Hundebiss Schmerzensgeld einklagen wollen.

Eine ärztliche Behandlung dient zuvorderst der eigenen Gesundheit. Lassen Sie also Bisswunden am besten unverzüglich untersuchen. Dies ist ebenso wichtig, um nach dem Hundebiss Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu erhalten. Ein ärztliches Gutachten ist stets ein wesentliches Beweismittel, wenn es um die gerichtliche Festsetzung einer konkreten Summe geht.

Haben Sie eine private Unfallversicherung mit einer Zusatzleistung für Schmerzensgeld, so können Sie hier zusätzlich Schadenersatz erhalten.
Es ist nicht immer nötig, bei einem Hundebiss Schmerzensgeld vor Gericht einzufordern.
Es ist nicht immer nötig, bei einem Hundebiss Schmerzensgeld vor Gericht einzufordern.

Entscheiden Sie sich, Ihren immateriellen Anspruch einzufordern, stehen Ihnen zwei Wege offen. Möglich ist es, direkt beim Schädiger oder dessen Versicherung Schmerzensgeld geltend zu machen. Weigert sich diese oder zeigt sich nur bereit, eine deutlich geringere als die geforderte Summe zu zahlen, ist der Gang zum Anwalt ratsam.

Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt können Sie Klage einreichen und den Hundehalter so zur Zahlung des Schadenersatzes bestimmen.

Im Gerichtsverfahren gilt es zu beweisen, dass die vorgetragenen Verletzungen durch den Hundeangriff verursacht wurden. Es muss also ein kausaler Zusammenhang bestehen, was sich zumeist durch Zeugenaussagen oder Arztgutachten bewerkstelligen lässt.

In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach der Mitschuld des Verletzten geklärt. Je höher das Mitverschulden, desto geringer das Schmerzensgeld. Hierbei wird beispielsweise ermittelt, ob der Hund zuvor provoziert wurde oder die Wunde darauf zurückzuführen ist, dass der Betroffene in eine Hundebeißerei eingegriffen hat.

Schließlich wird nach Vorbringen aller den Fall prägenden Aspekte durch das Gericht eine billige Entschädigung festgesetzt. Diese liegt stets im Ermessen der Richter und lässt sich vorab schwer abschätzen.

Dennoch gibt es Möglichkeiten vorab zu klären, wieviel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss realistisch ist. Um vorab einen Eindruck darüber zu gewinnen, in welchem Rahmen der Schadenersatz üblicherweise zugesprochen wird, kann das Schmerzensgeld für einen Hundebiss in einer Tabelle abgelesen werden.

Schmerzensgeld nach einem Hundebiss laut Tabelle: Richtwerte der Knochentaxe

Hundebiss und Schmerzensgeld: Eine Schmerzensgeldtabelle liefert eine Orientierung.
Hundebiss und Schmerzensgeld: Eine Schmerzensgeldtabelle liefert eine Orientierung.

Schmerzensgeldtabellen, auch Schmerzensgeldkataloge oder Knochentaxen genannt, sind Urteilssammlungen, die die Summe in der Vergangenheit zugesprochener Schadenersatzgelder auflisten.

Meist ist eine solche Übersicht nach Verletzungsart oder verwundetem Körperteil geordnet. Es gibt diese Listen unter anderem über Schmerzensgeld bei Mobbing, einem Rippenbruch oder einer Prellung.

Nicht nur ein Betroffener oder dessen Anwalt nutzt diese Hilfsmittel, um schnell eine Übersicht zu gewinnen, sondern auch Richter bedienen sich dieser bei ihrer Urteilsfindung. Durchgesetzt haben sich drei Tabellen:

  • Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle (Verantwortlich: Rechtsanwalt Andreas Slizyk)
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm (Verantwortlich: ADAC)
  • Celler Schmerzensgeldtabelle (Verantwortlich: Oberlandesgericht Celle)

Die Beck’sche Tabelle, die online kostenlos einsehbar ist, enthält eine Kategorie, die das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zeigt. Die Tabelle enthält Beträge diverser Entscheidungen, bei denen Personen Opfer von Tierattacken wurden.

Beim Hundebiss wird das Schmerzensgeld von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit beeinflusst.
Beim Hundebiss wird das Schmerzensgeld von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit beeinflusst.

Betroffene können in solchen Zusammenstellungen gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt vergleichbare Fälle suchen und so zum Beispiel das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss in die Hand abschätzen. Die Tabelle entfaltet jedoch ausschließlich eine informative Wirkung.

Die genannten Werte sind nicht bindend. Gerichte können auch bei ähnlichen Verletzungen aufgrund gesonderter Umstände gänzlich andere Summen festlegen.

Sehen Sie hier einen Auszug aus einer solchen Schmerzensgeldtabelle für den Hundebiss:

Hunde­biss Schmerzensgeld­tabelleBetrag, Gericht Jahr
Schmerzens­geld bei Hunde­biss mit schwerer Genitalverletzungca. 51.100 Euro (OLG Saar­brücken, 1988)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss in Verbindung mit Brust­verletzungca. 40.000 Euro (LG Duis­burg, 2006)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss im Gesichtca. 16.400 Euro (LG Augs­burg, 1988)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss mit verletztem Oberschenkelca. 6.100 Euro (LG Aachen, 1999)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss in Hand mit Fingerglied­verlustca. 5.100 Euro (LG Nürn­berg)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss ins Bein mit verletztem Ober- und Unterschenkelca. 4.100 Euro (AG Bad Lieben­werda, 1999)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss in den Armca. 2.600 Euro (OLG Düssel­dorf, 1996)
Schmerzens­geld bei Hunde­biss in die Wadeca. 1.400 Euro (LG Ell­wangen, 1998)

Weitere Ansprüche, die sich aus einem Hundebiss ergeben können

Bei einem Hundebiss sind neben Schmerzensgeld weitere Ansprüche möglich. Fragen Sie einen Anwalt.
Bei einem Hundebiss sind neben Schmerzensgeld weitere Ansprüche möglich. Fragen Sie einen Anwalt.

Ein Hundebiss kann neben Schmerzensgeld auch weitere Ansprüche nach sich ziehen. Erfahren Sie hier, welches Recht Ihnen unter Umständen zusätzlich zusteht.

Führen die Verletzungen durch den Biss zu einer Arbeitsunfähigkeit, die sechs Wochen übersteigt, entsteht ein Entgeltschaden. Dieser errechnet sich aus der Differenz des unter Normalzuständen verdienten Entgeltes und dem von der Versicherung gezahlten Krankengeld.

In Frage kommt zudem ein Haushaltsführungsschaden, der Geschädigten zusteht, die nicht berufstätig sind. Hier ist dann ein Anspruch begründet, wenn der eigene Haushalt aufgrund der verursachten körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigung nicht mehr geführt werden kann.

Da hier oft Freunde oder Verwandte aushelfen, wird häufig ein fiktiver Haushaltsführungsschaden ermittelt, der sich aus der Annahme ergibt, der Freund oder Verwandte würde für seine Hilfe nach Tarif bezahlt.

Sind die Verwundungen so erheblich, dass der Anspruchsteller nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, erwächst ihm daraus ein Pflegeschaden. Dieser ergibt sich entweder aus den Kosten für Pflegepersonal oder wird fiktiv errechnet.

Sonstige Schadenersatzansprüche können außerdem für sämtliche Folgen eintreten, die durch den Hundebiss hervorgerufen wurden. Dies sind Sachschäden, beispielsweise zerrissene Kleidung, Fahrtkosten zu Krankenhäusern oder Ärzten, Fahrtkosten von Besuchspersonen bei stationärem Aufenthalt und bei Verletzungen des eigenen Hundes dessen Heilbehandlungskosten.

In jedem Fall ist hier die Hinzuziehung von einem Fachanwalt ratsam. Ihr Rechtsbeistand kann Sie allumfassend über Ihre Ansprüche aufklären und mit Ihnen besprechen, wie Sie diese durchsetzen können.

Hundebiss als fahrlässige Körperverletzung

Ein Hundebiss kann Schmerzensgeld verursachen und als fahrlässige Körperverletzung geahndet werden.
Ein Hundebiss kann Schmerzensgeld verursachen und als fahrlässige Körperverletzung geahndet werden.

Wenn ein Hundebiss Schmerzensgeld nach sich zieht, handelt es sich dabei um zivilrechtliche Folgen. Doch ein solches Schadensereignis berührt auch ein anderes Rechtsgebiet, namentlich das Strafrecht.

Bei einem Hundebiss handelt es sich um eine Körperverletzung und die kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden.

Unabhängig von der Halterhaftung muss sich der Hundehalter unter Umständen dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung stellen. Hierbei ist zu klären, ob der Tierbesitzer oder der Hundehüter zum Zeitpunkt des schädigenden Geschehens gegen Aufsichtspflichten verstoßen hat und er den Biss hätte verhindern können.

Insbesondere wenn in der Vergangenheit bereits Vorfälle stattfanden, die eine Verletzung Dritter vorhersehbar erscheinen ließen, kommt eine fahrlässige Körperverletzung in Frage.

Folgende Aspekte sind strafrechtlich von Belang:

  • Rasse und Alter der Hundes
  • bisherige Führung (Hat sich das Tier bislang als gutartig dargestellt oder zeigte es eine erhöhte Aggressionsbereitschaft/Bösartigkeit?)
  • Folgsamkeit des Vierbeiners
  • übliches Verhalten bei Kontakt mit anderen Menschen
  • Eigenschaften der Begleitperson (körperliche Konstitution, Erfahrung und Kraft im Umgang mit Hunden)
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Hundebiss und Schmerzensgeld: Eine Frage der Halterhaftung
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Kommentare

  1. wolfgang f. sagt

    18. November 2016 um 14:01

    ich wurde von einem Dobermann in das Gesäß gebissen der Hund lief frei herum auf unserem firmen gelände wo sich der Besitzer zu repeaturarbeiten befand.die wunde wurde in der notfallambulanz versorgt tetanusspritze verabreicht.ich kann nicht sitzen und eine Entzündung droht laut Arzt.au wurde ausgefärtigt.der hundebesitzer bot mir eine zahliung von 500 euro an wenn ich von einer anzeig absehen würde.mir erscheint das zu wenig

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      21. November 2016 um 9:19

      Hallo wolfgang f.,

      informieren Sie sich am besten in einer einschlägigen Schmerzensgeldtabelle, wie hoch die Entschädigungssummen in vergleichbaren Fällen ausfielen. Im Zweifel können Sie außerdem einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Nadia sagt

    11. Januar 2017 um 14:03

    Ich wurde von einem kleinen Nachbarshund ins Bein von hinten gebissen, dabei zerriss es meine Hose und knappte ans Bein. Ich habekomme eine Schürfwunde mit leichter Entzündung gehabt, habe das direkt von meinem Arzt untersuchen und dokumentieren lassen. Ich war so geschockt und konnte an dem Tag gar nicht mehr klar denken, die wunde tat auch weh. Die Folge ist, dass ich mich jetzt an keinen Hund in die Nähe traue und mich von jeglichen, ob klein oder groß, sehr fern halte. Nun bot mir die Versicherung der Hundehalterin 100,- € Schmerzensgeld und 49,- € für die kaputte Hose. Schickte mir direkt einen Scheck. Ich glaube das ist nicht genug und sollte nun evtl. Mit einem Anwalt reagieren?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      12. Januar 2017 um 10:54

      Hallo Nadia,

      ja, konsultieren Sie am besten einen Anwalt, um zu klären, ob Ihnen ein höherer Anspruch zusteht.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Beate sagt

    26. Januar 2017 um 14:02

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage bezüglich eines Hundebisses.
    Es kam am Sonntag mit meinem Hund und einen Anderen zu einer Beisserei.

    Der Hund des anderen Besitzers ist frei gelaufen, und kam von weit weg auf uns zugelaufen. Wir haben uns nichts dabeigedacht, und sind stehen geblieben da wir dachten das er seinen Besitzern davongelaufen ist und wollten ihn mitnehmen und im Tierheim abgeben.

    Jedoch ohne kurz stehen zu bleiben ist er auf unseren angeleinten Rüden zugerannt und hat ihn sofort in das Gesicht gebissen. Da es sich um einen Stafford handelte, hatte unser Hund keine Möglichkeit sich loszureissen und zu wehren da die Kiefersperre eingesetzt hatte. Mein Mann ist sofort auf die Zwei zugerannt und hat versucht den Stafford von unserem Hund wegzubekommen. Doch auf Grund der Kiefersperre ist ihm das alles andere als leicht gefallen und wurde dann selbst gebissen.

    Nachdem mein Mann den anderen Hund von unserem lösen konnte, ist dann kurz später der Besitzer gekommen. Er hat uns gebeten ob wir angeben können, das der Hund angeleint war, da so seine Versicherung die Kosten übernehmen würden. Und wir haben leider ja gesagt.

    Unser Mailo hatte zum Glück nur eine kleine Bisswunde über dem Auge. Auf Grund seines langes Felles dürfte der andere Hund nicht viel mehr als sein Fell erwischt haben und die Tierarztkosten werden uns von der Versicherung des Besitzers bezahlt.

    Meinem Mann musste der Daumen aufgeschnitten werden und wurde schlussendlich genäht. Er ist seit Sonntag (22.01.) bis mindesten am Mittwoch (01.02.) im Krankenstand. Gibt es hier eine Möglichkeit auf Schmerzensgeld, obwohl wir angegeben haben das der andere Hund angeleint war? Bzw. hätte mein Mann Anspruch auf Schmerzensgeld wenn wir angeben das der Hund nicht angeleint war? Denn weder im Krankenhaus noch in der Tierklinik haben wir diesbezüglich was angegeben da wir nicht gefragt wurden.

    Lg
    Beate

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      30. Januar 2017 um 10:49

      Hallo Beate,

      in einem solchen Fall sind immer die konkreten Umstände entscheidend. Grundsätzlich steht Ihrem Mann in der Regel jedoch Schmerzensgeld zu. Unter Umständen ist dieses durch das Eingreifen in die Beißerei jedoch verringert, der sich Ihr Mann hätte selbst schützen müssen.

      Konsultieren Sie am besten einen Anwalt, um mit diesem die genauen Umstände und Ihre Ansprüche zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Haupt sagt

    7. Februar 2017 um 18:09

    Hallo

    Mein 10 jähriger Sohn war über Nacht bei einem Schulfreund, diese haben 2 Hunde die wir auch kennen. Mein Sohn wurde von einem der Hunde gebissen, es handelt sich um einen 9 Monate alten Astralian Shepherd. Mein Sohn hat sich mit seinem Freund die Hände im Gäste WC gewaschen, als die Jungs fertig waren und raus gegangen sind aus dem Gäste WC , sei der Hund angerannt gekommen und hätte zugebissen. Die Mutter meint Sie hätte nachgeschaut es aber nicht für schlimm befunden. Wir als Eltern wurden darüber nicht in Kenntnis gesetzt das es ein Vorfall gab. Mein Sohn hat es mir dann am nächsten Tag zu Hause gezeigt, wo wir aus allen Wolken fielen als wir es sahen. Es sind mehrere Bisswunden mit Hämatome, einer davon muss sehr tief gewesen sein von einem Reißzahn. Ich bin sofort zur Notfallambullanz mit ihm, diese wurden sofort tätig und mussten alle Bisswunden versorgen indem sie das geschädigte Gewebe entfernen mussten. Anschließend wurde er genäht. Er war jetzt dadurch 2 Tage in der Klinik stationär und bekam Antibiotika. Die Halterin des Hundes meinte jetzt das das ja alles gar nicht so tragisch ist das wir überempfindlich reagieren und wir ja selbst schuld sind wenn wir ihr unser Kind zur Übernachtung dort lassen.
    Wir wissen jetzt gar nicht was wir machen sollen. Viele raten uns das wir die Halterin anzeigen sollen.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen danklar.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      13. Februar 2017 um 10:30

      Hallo Haupt,

      grundsätzlich haften Halter für Ihre Hunde. In der Regel ist der Halter also bei Bisswunden, die sein Tier einem anderen zugefügt hat, zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet. Dieses können Sie mit oder ohne Anwalt geltend machen. In Ihrem Fall empfiehlt sich jedoch eine anwaltliche Beratung, da die Halter nicht kooperativ erscheinen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. G. Elke sagt

    21. März 2017 um 22:08

    Hallo liebes Team ich hätte folgende Frage. Mein Mann wurde von einem Hund in die Hand gebissen war nun 2Wochen krankgeschrieben, eine davon mit Gipsschiene am Unterarm und Hand. Wir wollen das jetz mit dem Hundehalter erstmals gütlich versuchen zu regeln wissen aber nicht was wir an Schmerzensgeld Förden können. Könnt ihr uns einen Rat geben. Danke

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. März 2017 um 9:07

      Hallo Elke,

      nutzen Sie eine Schmerzensgeldtabelle. Dort finden Sie Urteile, die Sie als Vergleichswerte nutzen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  6. C. Horn sagt

    1. April 2017 um 10:28

    Ich wurde vor Jahren von der Schäferhündin eines Obdachlosen gebissen. Da ich kurz vor einem Umzug stand hatte ich Kosten in Höhe von über 2500,- €. Dann hat es über 6 Wochen gedauert bis die Wunde abgeheilt war.
    Schadenersatz oder Schmerzensgeld?? Fehlanzeige…denn der Hund war nicht versichert und ich war zu diesem Zeitpunkt Arbeitslos…….

    Antworten
  7. Dennis sagt

    11. April 2017 um 8:30

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Freundin ging gestern in Ihrer Nachbarschaft eine Trauerkarte auf ein offenes Privatgelände einwerfen sie sah ywar den Hund aber der stand noch weit weg rechts am Haus und machte keinerlei anzeichen beissen yu wollen als sie dann auf der Treppe oben stand kam der Hund und bis Ihr in den oberschenkel die meinten dann nur ja wir melden es der Versicherung wegen der Hose ich dachte ich h^re nicht recht wie kk^nnen wir nun am besten vorgehen wir waren beim Aryt und sie ist nun yum Chirug nochmal Krankschreiben und kontrollieren gestern war Sie nur beim Hausaryt kury vor Feierabend mit Ihrem Vater wäre toll wenn Sie uns schnell rat geben k^nnen mfg

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. April 2017 um 10:06

      Hallo Dennis,

      grundsätzlich gilt, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen – dies steht nur einem Anwalt zu. Ein Hundebiss begründet in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld – auch dann, wenn er auf Privatgrundstück erfolgte.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  8. Dragan sagt

    1. Mai 2017 um 9:30

    Ich bin dragan michels und werde mich jetzt beschweren wegen hundebiss in Wade. Möchte ich fragen wer kann mier helfen. Habe ich bei meinem Anwalt alles gegeben Papiere von ärzt und habe ich einzige von Polizei. Abgegeben, fast ein Jahr lang. Haben Ich nicht schmerzen geld bekommen. Und ich habe noch Schmerzen in die Wade .Habe ich auch mein Anwalt gebracht und mein Ärzt hatte Foto von die schtele wo Were die biss won hund .bitte helfen mier .danke michels!?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. Mai 2017 um 9:34

      Hallo Dragan,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und auch nicht beurteilen, warum Sie in diesem Fall nicht vorankommen. Sie sollten mit Ihrem Abwalt klären, warum dies so viel Zeit in Anspruch nimmt und sich eventuell nach einem neunen Anwalt umsehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  9. Brinker A. sagt

    7. Mai 2017 um 23:41

    Mein Sohn wurde vor einer Woche von unserem in den Oberschenkel gebissen.
    Besteht nun noch Anspruch auf Schmerzengeld und wer kommt für die Kosten von den Medikamenten auf?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      8. Mai 2017 um 9:11

      Hallo Brinker A.,

      Ihr Sohn könnte Ihnen gegenüber einen Anspruch haben, falls Sie der Halter des Hundes sind. Ein Schmerzensgeld soll eine Wiedergutmachung für einen entstandenen Schaden darstellen, hier können für die Höhe auch die Kosten für Medikamente berücksichtigt werden. Im Zweifel können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  10. Rosolski sagt

    30. Mai 2017 um 14:58

    Unsere Tochter wurde 2001 von einem Kampfhund in das Gesicht( von der Wange wurde ein Stück rausgerissen ) und in den rechten Oberarm gebissen. 2008 wurde vor dem Gericht mit einer Schmerzensgeldzahlung alles abgeschlossen. Die dalaige KV der Knappschaft hat uns schriftlich zugesichert das alle weitern OP von ihr gezahlt werrden sie aber im AnschlußSchadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geletend mache. Es war bisher nur eine Notversorgung der Wunden. Jetzt ist sie Privat kranken versichert bei der LVM. Auch der Hundehalter war bei der LVM versichert. Da sie Schmezen an den Narben im Oberarm bekommt wollte sie sich diese Narben in einer OP behandeln lassen. Jetzt sagt die KV der LVM das sie die Kosten nicht übernehmen. Das ist eine Schweinerei. Jetzt wird unsere Tochter die private KV bei der LVM kündigen und in eine andere Vers. gehen.

    Antworten
    • Doris sagt

      31. Dezember 2021 um 20:36

      Das ist einer der Nachteile einer privaten Versicherung. Ihre Tochter sollte in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Falls es sich um eine Schönheits OP handelt, muss sie die Kosten selbst tragen. Das zahlt auch keine Gesetzliche.

      Antworten
  11. Jessica sagt

    8. Juni 2017 um 16:10

    Ich wurde im Februar von einem Hund aus dem Dorf in den rechten Unterschenkel gebissen. Der Hund war dem Besitzer entlaufen. In der Notaufnahme sagte man mir, dass der Biss nur oberflächlich sei. Die Wunde ist verheilt. Jetzt nach Monaten habe ich wiederkehrende Schmerzen.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. Juni 2017 um 11:47

      Hallo Jessica,

      ein Anwalt kann in Ihrem spezifischen Fall einschätzen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  12. Sabrina sagt

    13. Juni 2017 um 21:41

    Hallo.
    Mein Sohn (3jahre) wurde letzte Woche von einem Hund ins Gesicht gebissen, so das er unter voll narkose genäht werden musste und wir 4 Tage in der Uni bleiben mussten, da er Antibiotika bekam. Jetzt wollte ich gerne wissen, wer für das schmerzensgeld aufkommen muss? Versicherung des Hundehalters oder die Hundehalter selbst? Und muss ich das zur Anzeige bringen, falls man sich nicht einig werden würde, privat? Oder sollte es generell zur Anzeige gebracht werden?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. Juni 2017 um 11:51

      Hallo Sabrina,

      in der Regel übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung des Halters die Schmerzensgeldzahlung. Grundsätzlich ist Schmerzensgeld vor Gericht zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-beantragen/

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  13. Olga sagt

    20. Juni 2017 um 21:20

    Beim trennen einer Beißerei mit dem Nachbarshund (ohne Halsband und Leine) der mit Tötungsabsicht einen Kehlbiss bei unserem Hund gemacht hat wurde ich in die Hand gebissen. Der kleine Finger musste nach erstmaliger nicht erfolgreicher Operation jetzt versteift werden. Bis jetzt ist es unklar, ob ich wieder als Tierphysiotherapeutin arbeiten kann. Amputation ist momentan angedacht weil der Heilungsverlauf leider nicht optimal verläuft und ich eine starke Sensibilitässtörung habe. Durch den langen Ausfall auf der Arbeit habe ich leider meinen bis dahin aufgebauten Kundenstamm verloren und bekomme aktuell kein volles Gehalt, der Arbeitsplatz steht auf der kippe.
    Wie viel kann ich (kann ich überhaupt was?) von der Versicherung verlangen?
    Wenn ja von welcher der Versicherungen von der unseres Hundes oder von der der Nachbarn?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      22. Juni 2017 um 13:23

      Hallo Olga,

      wurden Sie von dem Hund Ihres Nachbarn verletzt, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Diesen richten Sie an den Nachbarn – dieser kann die Forderung an die Hunde-Haftpflichtversicherung weiterleiten oder selbst bezahlen. Wenn Ihr eigener Hund Sie gebissen hat, ist der Fall nicht eindeutig. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen – dieser kann ebenfalls eine Einschätzung der Höhe des Schmerzensgeldes vornehmen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  14. TW sagt

    16. Oktober 2017 um 23:03

    Mein be mir angeleinter Hund ( Akita Inu) wurde in einer Gastwirtschaft von einer Person begrüßt mit den Worten „ach ist der süß“. Die Person stürzte auf ihn los, beugte sich herunter und meiner stieg auf und hat der Person mit der Pfote ins Gesicht geschlagen und hatte deren Nasenrücken wohl mit der Wolfskralle aufgekratzt. Bei der ärztlichen Erstversorgung war ich anwesend und es wurde einwandfrei festgestellt, dass es sich um einen Kratzer und nicht um einen Biss handelt. Nun erhalte ich von dem beauftragen Anwalt der Person Post mit der Defiition „Schädigung durch Hundebiss“ und Schmerzensgeldvorschuss iHv 850€ mit Offenlassung etwaiger weiterer Ansprüche.
    Nun ist es so,
    dass ich Zeugen dafür habe, dass die Person in keinster Weise danach gefragt hatte, ob sie meinen Hund streicheln darf.
    Es liegt eine Dokumentation des versorgenden Arztes vor, dass es kein Biss war.

    Meine Tierhalterhaftpflicht wird ja den Anspruch zahlen, obwohl nach Rücksprache seitens derer geklärt wird, inwiefern der Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt ist.

    Ich persönlich habe morgen eine Termin beim Anwalt, um klar zu stellen, dass es sich nicht um einen Biss handelt. Ein Biss hätte zur Folge, dass ich 10fach höhere Hundesteuer zahlen müsste und mein Hund evtl. zum Wesenstest müsste.

    Mein Hund hat mit seinen 4 Jahren noch nie jemanden verletzt und ist herzensgut mit gesundem Temperament.

    Können Sie mir weiteres empfehlen?
    Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, muss ich ja die Anwaltskosten selbst zahlen. Es handelt sich ja um eine „Falschaussage“ der Geschädigten, der ich mich zur Wehr setze. Habe ich eine Chance, die Kosten auf die Geschädigte zu übertragen?

    Wie bereits geschrieben wird sich mein Versicherer bzgl. der Schmerzensgeldforderung selbst kümmern.

    Vielen Dank.
    VG
    TW

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. Oktober 2017 um 14:55

      Hallo TW,

      wir können keine Rechtsberatung anbieten und den Sachverhalt daher nicht beurteilen. Hier kann nur ein Anwalt eine rechtsgültige Aussage tätigen und Sie entsprechend beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  15. Uli W. sagt

    21. Dezember 2017 um 12:26

    Ich wurde vorgestern von einem belgischen Schäferhund in die Hand und in den bauch gebissen.
    Hund sollte nicht im Treppenhaus sein aber es wurde vergessen ihn in der Wohnung zu lassen.
    Als ich meine Jacke holte biss er sofort in die rechte Hand und in Bauch. Am Knie ist er abgerutscht.
    Das Problem ist das wir auch befreundet sind. War dann gleich im Krankenhaus, seit gestern AU bis 5.1 und Antibiotika für 10 Tage.
    Wie soll man sich verhalten und doch bestimmt Schmerzensgeld einfordern?
    Wären das dann die 2500 Euro und übernimmt das die Versicherung des Hundes?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      22. Dezember 2017 um 8:20

      Hallo Uli W.,

      versuchen Sie zunächst mit dem Besitzer des Tieres zu reden und zu eine gütlichen Einigung zu kommen. Sollte das nicht mehr möglich sein, können Sie sich jederzeit an einen Anwalt wenden und etwaige Ansprüche mit diesem abklären. Die Ansprüche an sich sind dann beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend zu machen.

      Bezüglich der Höhe vom Schmerzensgeld können wir keine pauschale Aussage treffen, das es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  16. Linchen sagt

    31. Dezember 2017 um 13:26

    Hallo,
    ich wurde beim Spielen mit einem Hund von diesem plötzlich ins Gesicht gebissen. Der Halter saß daneben und der Hund war auch angeleint. Es gab ein Geräusch, der Hund erschrak und schnappte nach vorne in mein Gesicht. Ich kam in die Ambulanz und meine Nase wurde an 3 Stellen genäht. Mein Gesicht ist mittig sehr geschwollen und an der Oberlippeninnenseite habe ich einen großen Bluterguss aufgrund des Aufpralls. Ich bekam eine Tetanusimpfung und muss Antibiotikum nehmen.
    Wie stehen meine Chancen bzgl. Schmerzensgeld?
    Danke und beste Grüße

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      8. Januar 2018 um 8:36

      Hallo Linchen,

      wir können die Erfolgsaussichten einschätzen. In diesem Fall ist die Konsultation mit einem Anwalt empfehlenswert.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  17. Mehdi sagt

    3. Januar 2018 um 13:42

    Moin,
    Ich wurde November 2016 vom kampfhund americansteff im Unterarm gebissen war echt schlimm wurde auch schnell notoperiert musste auch 2 Tage im kranken Haus über Nächten hab bis heute nix bekommen obwohl ich ein Anwalt Habe das Hund war nicht versichert und der hälter hat keine melde Adresse. Kann ich trozdem was vom opferschadenersatz Kasse bekommen

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      8. Januar 2018 um 8:43

      Hallo Mehdi,

      wir können den Sachverhalt nicht beurteilen und empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Anwalt abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  18. Ralf sagt

    23. Januar 2018 um 13:06

    Hallo, meine Frau wurde von einem Nachbar Hund der zu der Kategorie 1 als Kampfhund in NRW zählt in die Hand gebissen ohne jegliche Vorahnung. Da wir mit dem Nachbar befreundet sind möchten wir keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Jedoch möchte ich eventuelle folgen der Operation des Arm abgesichert wissen, falls es nicht so verheilt wie gewünscht. Man weiß ja nie. Was muss ich machen, damit ich diese eventuellen Folgen abgesichert habe. Eine Anzeige habe ich bisher nicht gemacht, da wir die Nachbarn wie gesagt gut kennen. Kann ich einen „Vertrag“ der rechtlich binden ist mit dem Nachbar schließen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. Februar 2018 um 8:34

      Hallo Ralf,

      da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können, sollten Sie dies mit einem Notar oder Anwalt abklären. Diese können auch mit Ihnen klären, ob und wie eventuell die Versicherung des Hundehalters eintreten kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  19. Thomas sagt

    22. April 2018 um 11:57

    Hallo,

    Ich wollte einer Dame mit eingegipsten Arm, die ich auf der Straße gesehen habe helfen in ihre Jacke zu kommen. Ihr Hund hat dies wohl missverstanden und hat mich angegriffen. Er hat mich Gott sei dank nur leicht verletzt, nämlich an der Hand mit eineinhalb Zähnen und am Oberschenkel mit einem Zahn ( laut Arzt). Ich war bereits bei einem Arzt und hab mir das anschauen lassen.

    Was soll ich jetzt tun? Ich will die Dame nicht anzeigen und auch keinen Anwalt einschalten. Jedoch würde ich gern die Arztkosten erstattet bekommen und auch Schmerzensgeld fordern. Da ich in Schmerzensgeldtabellen bislang noch keinen vergleichbaren Fall gesehen habe , wollte ich fragen, wie viel ich verlangen könnte, oder ob ich überhaupt etwas verlangen kann.

    Wenn ich etwas verlangen kann, muss ich dies dann direkt mit ihrer Versicherung klären?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      23. April 2018 um 10:22

      Hallo Thomas,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten können, sollte dies am besten bei einer rechtlichen Beratung bei einem Anwalt geklärt werden. Etwaige Ansprüche sind beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, kann das in der Regel auch ohne eine Anzeige erfolgen.
      Bezüglich der Höhe ist keine pauschale Aussage möglich, da dies immer in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall entschieden wird.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  20. Franzy sagt

    27. April 2018 um 23:57

    Hallo mich hat ein Hund an der Unterlippe gebissen. Ich war beim Arzt es wurden alle nötigen Behandlungen durchgeführt. Nun meine Frage wie kann ich damit jetzt umgehen bzw was kann ich verlangen. Da ich jetzt leider eine geschwollene lippe habe und mein behandelnder Arzt meinte das sich es entzünden kann.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      3. Mai 2018 um 14:08

      Hallo Franzy,

      etwaige Ansprüche sind in der Regel an den Hundebesitzer bzw. dessen Versicherung zu richten. Ein Schmerzensgeld kann auch die Behandlungskosten beinhalten. Wie hoch ein solches ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und kann daher pauschal nicht benannt werden. Gängige Schmerzensgeldtabellen bieten einen Überblick zu möglichen Summen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt, um die beste Vorgehensweise abzuklären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  21. Tina sagt

    8. Mai 2018 um 16:27

    Hallo,
    Ich bin am im April 2018 von einem Schäferhund auf dem Weg zu Arbeit angegriffen worden. Das Tor des Halters stand offen, der Hund raste auf mich zu und biss mir 2 X in den Unterschenkel. Ergebnis; eine große tiefe Wunde und viele kleinere. Ich bin seit dem krank geschrieben. Ich mag gar nicht daran denken, wenn ich wieder zur Arbeit fahre, da ich immer an dem Tor vorbei muss und der Hund auf dem Grundstück wo ich arbeite auch immer wie besessen gegen den Zaum springt wenn sich einer auf dem angrenzenden Grundstück bewegt. Auf dem angrenzenden Grundstück wohnen Klienten, die an Demenz erkrankt sind und auch Angst vor diesem Hund haben. Eine Anzeige beim Ordnungsamt ist erfolgt. Da ich auch an Wochenenden und Feiertagen arbeite und im April auch dazu eingeteilt war, erhalte ich nun auch keine Zuschläge für diese Tage, nur Krankengeld.

    Kann ich diese Zuschläge auch vom Halter einfordern?
    Außer den Ersatz meiner Kleidung und die Fahrkosten zum Arzt möchte ich natürlich auch das Schmerzensgeld aus der Tabelle geltend machen.

    Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und möchte natürlich alles außergerichtlich klären. Beziehe ich mich bei dem Schmerzensgeld dann auf Ihre Tabelle?

    Vielen Dank!

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. Mai 2018 um 8:41

      Hallo Tina,

      in einem Schmerzensgeld können auch Verdienstausfälle enthalten sein. Eine Schmerzensgeldtabelle dient als Orientierung, welche Summen möglich sind und kann durchaus als Hilfe für etwaige Forderungen genutzt werden. Welcher Betrag am Ende für Sie steht, können wir nicht pauschal beurteilen, da dies wirklich immer eine Einzelfallentscheidung ist. Richten Sie Ihre Ansprüche an den Halter bzw. dessen Versicherung.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  22. Bo sagt

    26. Mai 2018 um 0:58

    Vor drei Wochen wurde ich beim laufen von einem Hund angesprungen und in den Oberschenkel gebissen. Nach ambulanter Behandlung im Krankenhaus war klar, es ist eine Wunde, von der ich länger etwas habe.
    Die Personalien, die mir die Halterin gab, konnte ich nicht überprüfen, aber die Telefonnummer existierte, auch wenn keiner dran ging oder zurückrief. Erst als ich von der Arbeit aus einen Versuch machte (andere Vorwahl!), nahm der Mann ab, zeigte sich durchaus zugänglich und verband mich mit seiner Frau.
    Auf mein Anliegen hin, bitte die Versicherung umgehend über den Schadensfall zu informieren und mich danach zu kontaktieren, passierte trotz Zustimmung am Telefon nichts. Schließlich ging ich zur Polizei um Anzeige zu erstatten, wovon ich eigentlich Abstand nehmen wollte, weil ich immer denke, die Leute zeigen sich heutzutage wegen jedem Mist an.
    Jetzt wüßte ich gerne, welche Handhabe ich habe, meinen Schaden und die Folgekosten (z.B. Impftiter) geltend zu machen. Ich mache mir Sorgen, daß ich – wenn ich zum Beispiel einen Anwalt nehme – später auf den Kosten sitzenbleiben, weil die Leute alles abstreiten, da ich ja allenfalls das Telefonat nachweisen kann und natürlich die Verletzung.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank.
    Bo

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      28. Mai 2018 um 7:44

      Hallo Bo,

      wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten. In der Regel sollen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen, durch ein Schmerzensgeld abgedeckt sein. Eventuell können Ihnen Verbindungsnachweise des Telefonanbieters helfen, ein Telefonat zu belegen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  23. Hundefrage sagt

    12. November 2018 um 14:03

    Hallo! Ich bräuchte auch Rat.
    Unser Hund war angeleint, der andere nicht. Besagter Hund ist auf meine Mutter und unseren Hund los gerannt und hat dabei meine Mutter zu Boden gestoßen.
    Diese ist dabei zu Boden gefallen und hat nun einige Blessuren davon getragen. Frage: geben wir das erstmal alles der Versicherung an und schauen, was die Versicherung uns an Entschädigung anbietet, oder sollte man IMMER direkt einen Anwalt für Schmerzensgeld einschalten?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      16. November 2018 um 14:41

      Hallo Hundefrage,

      da es sich beim Schmerzensgeld um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, können Sie dies auch ohne eine Anwalt klären. Möchten Sie jedoch rechtliche beraten werden, ist der Gang zum Anwalt empfehlenswert.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  24. Lara sagt

    22. November 2018 um 18:17

    Hallo,
    mein direkter Nachbar hat einen Mischlingshund, den er grundsätzlich nicht anleint, wenn er spazieren geht. Sein Grundstück ist auch nicht eingezäunt, d.h. der Hund kann jederzeit herauslaufen.
    Im Januar dieses Jahres hat der Hund mich das erste Mal angefallen. Ich konnte mich durch meine Einkaufstüte wehren. Mehrere Nachbarn, die das mitbekommen haben, sagten mir, ihnen sei das auch schon mehrmals passiert: Der Hund rennt auf einen zu, bellt, flescht die Zähne, springt an einem hoch und schnappt. Damals besaß der Besitzer noch nicht einmal eine Leine, der Hund lief IMMER frei herum. Danach bin ich sofort zur Polizei. Da ich jedoch nicht gebissen wurde, konnte ich den Vorfall nur melden (Leinenpflicht verletzt), aber nicht anzeigen.
    Genau dasselbe passierte bis Juli noch zweimal. Jedes Mal konnte ich es bei der Polizei nur melden, aber nicht anzeigen. Ich entwickelte in der Zeit eine wahnsinnige Angst vor diesem Hund; vermied es, bei bestimmten Uhrzeiten aus dem Haus zu gehen, da ich wusste, dass das die normale Gassizeit für den Nachbarn war; wechselte die Straßenseite, wenn der Hund mir entgegen kam (einige Monate benutzte der Nachbar dann doch eine Leine). Jedes Mal, wenn ich dem Nachbarn begegnete, wurde ich beleidigt und angeschrien von ihm. Er drohte mir, mich anzuzeigen, da ich ihm schon mehrmals „die Polizei auf den Hals gehetzt“ habe (die Hundestaffel kam mehrmals bei ihm vorbei).
    Seit August benutzt er wieder keine Leine mehr. Wenn ich sehe, dass er die Straße runterläuft mit dem freilaufenden Hund, kehre ich um und warte in einer Bäckerei am Anfang der Straße, bis der Nachbar weg ist. Ist er mit dem Hund im Garten, rufe ich meine Mitbewohnerin an, um mich abzuholen und nicht alleine an diesem Haus vorbeilaufen zu müssen. Teilweise habe ich schon wildfremde Passanten angesprochen und sie gebeten, mich nach Hause zu begleiten, weil ich es alleine nicht geschafft habe.
    Heute sprang mich der Hund erneut an. Da ich eine andere Jacke trug, hatte ich keine Pfefferspray dabei und konnte mich nur wehren, indem ich eine Wasserflasche nach dem Hund geworfen hab. Ich bin erneut zur Polizei und der Polizist hat mir geraten, Anzeige wegen versuchter Körperverletzung zu erstatten, was ich dann auch gemacht habe. Leider (zynischerweise) hat der Hund mich noch nie wirklich gebissen, sodass es bei versuchter Körperverletzung bleiben muss.
    Ich trau mich nur noch mit Pfefferspray aus dem Haus und auch nur noch zu bestimmten Uhrzeiten. Es ist einfach nicht mehr zu ertragen. Die ständigen Angriffe dieses Hund, auch wenn sie (noch) keinen Biss zur Folge hatten, belastet meinen Alltag extrem. Ich überlege, aus meiner Wohnung in einen anderen Stadtteil umzuziehen, da ich das schon seit fast einem Jahr mitmache und es langsam reicht.
    Inwiefern hätte ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Ist das nur bei einer tatsächlichen körperlichen Verletzung der Fall oder könnte ich auch psychische Beeinträchtigungen, Entwicklung eines Phobie, den erzwungenen Umzug etc. als Grund anführen? Und wenn letzteres der Fall ist, inwiefern müsste das von einem Arzt / von welchem Arzt bestätigt werden?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
  25. Steiner sagt

    27. Januar 2019 um 17:06

    Habe eine Stelle bei einem Sicherheitsdienst angetreten und wurde bei Dienstantritt auf einem zu kontrollierenden Gelände von den dort frei laufenden drei Hunden attackiert. Der Kollege der die erste Tour mit mir machte, ( zweieinhalb Jahre Kontakt mit den Hunden) versuchte die Hunde in den Zwinger zu verbringen nachdem der größte mich in die Wade gebissen hatte. Wurde beim Rückzug zum Tor mehrfach von dem Hund gestellt. Am2. Tag entzündet si5die Winde, Krankmeldung und nun ?

    Antworten
  26. Andreas sagt

    25. Februar 2019 um 17:23

    Alles gut und schön, wurde auch von Hund gebißeb. Dich der Halter möchte einen Zeugen haben. Ist alles über Anwalt gelaufen. War sogar ein Arbeitsunfall. Und ich bekomme nichts nicht mal eine Entschuldigung. Ich bleib auf meiner Narbe sitzen. Und der Halter und der Hund kommt ungestraft davon. Geile Rechtslage….

    Antworten
  27. Niko W sagt

    22. Juli 2021 um 14:43

    Hallo zusammen,

    bei mir ist folgendes passiert:

    Ich und meine Schwester standen an einem Fußgängerweg und haben uns unterhalten. Eine Hundehalterin die ich nicht kannte kam mit Ihrem Hund an mir vorbei und der Hund biss mir ohne einen Grund ins Schienbein. Die Wunde war tief und blutete recht stark.
    Die Hundehalterin hat mir direkt gesagt dass Sie eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Sie hat Ihre Versicherung auch direkt kontaktiert und alles so geschildert wie es war.

    Die Versicherung hat sich auch bei mir gemeldet und ich habe alle Unterlagen die ich ausfüllen soll ausgefüllt und eingereicht. Ich muss zugeben dass ich nicht zum Arzt bin, ich habe aber alles fotografiert und Dokumentiert. Die Hundehalterin hat ja auch alles bestätigt.

    Fakt ist, ich habe eine bleibende Narbe und habe Heute einen Scheck über 150 Euro bekommen. Die Summe erscheint mit angesichts einer nicht gerade kleinen bleibenden Narbe zu gering. Klar, ich weiß dass ich keine ärzrlichen Dokumente habe aber die Wunde ist per Foto dokumentiert und die Narbe ist ja definitiv da. Wie sollte ich am besten vorgehen??

    Gruß
    Niko W

    Antworten
  28. Tina sagt

    18. Oktober 2022 um 21:07

    Guten Abend,

    als wir im Urlaub waren, war unsere Maitipoo Hündin bei unserer Schwiegermutter. Unsere Hündin ist erst 2 Jahre und hat noch nie einen Hund/Menschen angeknurrt. Sie ist eine sehr friedliche Hündin. Unsere Schwiegermutter lief angeleint spazieren als plötzlich eine Golden Retriever Hündin angerannt kam, sie am Bauch gepackt und geschüttelt hat. Eine Nachbarin kam herbei und hat ihre Hilfe angeboten und auch dass sie mit zum Tierarzt fährt. Unsere Hündin hatte wohl die ganz Fahrt sehr große Schmerzen da ihr gesamter Bauch aufgerissen war. Dort angekommen wollte meine Schwiegermutter den Tierarzt holen. Die Nachbarin (hat selbst seit vielen Jahren Hunde) hat jedoch einfach die Tür geöffnet und hat nach unserer Hündin gegriffen. Diese hat dann leicht Warngebissen (ohne Verletzungen) wonach die Nachbarin sie dann am Rücken gepackt hat und sie noch immer nicht freigegeben hat. Unsere Hündin hat sie daraufhin in den Daumen gebissen. Ich finde Ihr Verhalten sehr fahrlässig. Sie kennt unseren Hund überhaupt nicht und packt einen schwer verletzten Hund an. Wie gehen wir hier richtig vor?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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