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Schmerzensgeld nach einem Unfall: Schadenersatz für plötzliche Ereignisse

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 15 Minuten
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Das hohe Verkehrsaufkommen begünstigt die Entstehung von einem Unfall mit anschließendem Schmerzensgeld.
Das hohe Verkehrsaufkommen begünstigt die Entstehung von einem Unfall mit anschließendem Schmerzensgeld.

Jeden Tag begeben sich hunderttausende Menschen aller Alters- und Sozialklassen freiwillig in größte Gefahren. Dieses Spiel mit dem Feuer ist gesellschaftlich sogar fester Bestandteil einer jeden Groß- und Kleinstadt. Die Rede ist vom Straßenverkehr, der an allen Ecken große Risiken in sich birgt.

Im ersten Halbjahr von 2015 verzeichnete die Polizei ca. 140.000 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Von Prellungen, über Brüche bis hin zu schweren Organverletzungen ist die Palette der Verwundungen in solchen Fällen groß.

Da Schmerzen immer eine unangenehme Empfindung darstellen, die kein Mensch unfreiwillig ertragen sollte, hat das deutsche Rechtssystem das sogenannte Schmerzensgeld integriert. Nach einem Unglück kann dieses dem Geschädigten zumindest eine gewisse Linderung für die erlittenen Folgen verschaffen.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Was in der Theorie so simpel klingt, stellt sich in der Praxis nicht ganz so einfach dar. Wie bekommt man also Schmerzensgeld nach einem Unfall? Kann ein Schleudertrauma als Unfallfolge Schmerzensgeld begründen?

Die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in diesem Ratgeber, der sich ausführlich mit dem Schmerzensgeld nach einem Unfall befasst.

FAQ: Schmerzensgeld nach einem Unfall

Welche Zweck erfüllt Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Schmerzensgeld dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.

Können Geschädigte nach einem Unfall Schmerzensgeld erhalten?

Ja, lassen sich die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen, können die Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir nach einem Unfall zu?

Die Schmerzensgeldhöhe wird für jeden Fall individuell bemessen. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über ähnlichen Verletzungen enthalten. Eine Beispiel dazu finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld nach einem Unfall
  • Unfall – Was ist rechtlich darunter zu verstehen?
    • Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
      • Haftungsbesonderheiten bei Unfällen im Straßenverkehr
      • Unfallversicherung für Schmerzensgeldfälle: Doppelt hält besser
    • Schmerzensgeld: Der immaterielle Schuldanspruch laut BGB
    • Wieviel Schmerzensgeld ist nach einem Unfall möglich?
      • Schmerzensgeld nach einem Unfall: Eine Tabelle liefert Richtwerte
    • Verjährung vom Schmerzensgeld: Wie lange nach dem Unfall besteht der Anspruch?
    • Zahlungsvarianten: Einmalzahlung und Schmerzensgeldrente
  • Besondere Unfallformen und -schäden
    • Motorradunfall: Hohe Entschädigungssummen für Polytraumata
    • Autounfall: Entschädigung für ein Schleudertrauma?
    • Schockschaden: Überreaktion der Psyche bei einem Unfall

Weitere Ratgeber zum Thema Unfall:

  • Schmerzensgeld wegen Arbeitsunfall
  • Schmerzensgeld wegen Auffahrunfall
  • Schmerzensgeld wegen eines Autounfalls
  • Schmerzensgeld wegen Fahrradunfall
  • Schmerzensgeld wegen eines Sportunfalls
  • Schmerzensgeld wegen Motorradunfall
  • Schmerzensgeld: Wie lange nach Unfall?
  • Schmerzensgeld von Unfallversicherung

Unfall – Was ist rechtlich darunter zu verstehen?

Unfälle gehören zum Leben dazu und so hat jeder Mensch sicherlich schon diverse Male kleinere oder größere Missgeschicke erlitten.

Nicht immer muss ein derartiger Zwischenfall schlimme Verletzungsfolgen nach sich ziehen, aber wenn doch Verwundungen auftreten, die der Geschädigte selbst nicht zu verantworten hat, kann er unter Umständen Schadenersatz nach einem Unfall beantragen.

Rechtlich wird ein Unfall als plötzlich eintretendes Ereignis bezeichnet, welches einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden verursacht.

Ein Unfall kann Schmerzensgeld begründen, wenn ein Personenschaden vorliegt.
Ein Unfall kann Schmerzensgeld begründen, wenn ein Personenschaden vorliegt.

Diese Begrifflichkeit ist insbesondere im Straßenverkehr von großer Bedeutung. Hierbei kann zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Perspektive unterschieden werden.

Im Strafrecht geht es beim Unfall nicht um Schmerzensgeld, da dieses eine zivilrechtliche Forderung darstellt. Dennoch enthält das Strafgesetzbuch (StGB) eine Bestimmung, die sich mit dieser Form des Schadensereignisses auseinandersetzt.

§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Im Sinne dieses Paragraphen handelt es sich um ein unvorhersehbares Geschehen, das unmittelbar mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs einhergeht und einen Personen- oder Sachschaden von gewissem Belang zur Folge hat.

Unklar bleibt jedoch, inwiefern ein solches plötzliches Schadensereignis stets eine vorsätzliche Herbeiführung voraussetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass der Vorsatz kein wesensbestimmendes Kriterium ist, sondern vielmehr die Verwirklichung der allgemein üblichen Risiken im Straßenverkehr vorhanden sein muss.

Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Im Strafrecht werden nur Fahrzeugführer in die Pflicht genommen, wenn sich diese unerlaubt vom Unfallort entfernen. Das Zivilrecht sieht demgegenüber eine Haftungserweiterung vor, indem es zusätzlich den Fahrzeughalter zur Verantwortung zieht, wenn nach einem Unfall Schmerzensgeld einer gewissen Höhe gefordert wird.

In § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird die Pflicht zum Schadensersatz durch den Halter bei der Tötung oder Körper- sowie Gesundheitsschädigung eines anderen ebenso festgeschrieben wie bei einer Sachbeschädigung.

§ 18 StVG bestimmt darüber hinaus die Ersatzpflicht des Fahrzeugführers. Dort heißt es:

In den Fällen des § 7 Abs. 1 ist auch der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der §§ 8 bis 15 verpflichtet. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist.

Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Unfall? Grundsätzlich kommen stets der Fahrzeugführer sowie der Fahrzeughalter in Frage, wenn ein Unfall Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld begründet. Diese übertragen ihre Zahlungspflicht dann in der Regel ihrer Haftpflichtversicherung.
Bei einem Unfall wird das Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherung vom Verursacher gezahlt.
Bei einem Unfall wird das Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherung vom Verursacher gezahlt.

Neben der Möglichkeit, über die Versicherung des Unfallgegners Schadensersatz einzufordern, kann auch eine private Unfallversicherungen für Nichtvermögensschäden aufkommen.

Sinnvoll kann dies unter anderem auch sein, wenn es zu einem Schulunfall kommt. Schmerzensgeld kann in solchen Fällen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgegolten werden, sondern es kann allenfalls durch denjenigen bzw. dessen Versicherung gezahlt werden, der die Verletzung vorsätzlich verschuldet hat.

Haben die Eltern jedoch einen privaten Versicherungsschutz abgeschlossen, leistet dieser unter Umständen auch bei Schulunfällen Schadensersatz.

Beim Schmerzensgeld nach einem Unfall in der Schweiz gibt es eine Besonderheit. Hier zahlt nicht nur die Versicherung des Unfallverursachers, sondern es existiert darüber hinaus eine staatliche Form des immateriellen Schadensersatzes gemäß dem Opferhilfegesetz.

Haftungsbesonderheiten bei Unfällen im Straßenverkehr

Der technische Fortschritt und das Funktionieren der Wirtschaft sind häufig von Tätigkeiten oder maschinellen Anlagen abhängig, die trotz der Vorteile, die sie der Gesellschaft bringen, auch gewisse Gefahren für Mensch und Umwelt erzeugen.

Der Straßenverkehr gehört genau in diesen Bereich, denn er birgt stets ein Verletzungsrisiko in sich, erweist sich aber für eine Infrastruktur als unumgänglich. Aufgrund dieser Gefährlichkeit herrscht hier eine Haftungserweiterung, die sogenannte Gefährdungshaftung.

Dabei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung, die den Betreffenden auch dann zur Verantwortung zieht, wenn er ein Schadensereignis nicht vorsätzlich herbeigeführt hat.

Im Normalfall greift die Regelung des immateriellen Schadensersatz nur dann, wenn der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Gefährdungshaftung ist eine Ausnahme dieser Regel.
Für das Schmerzensgeld nach einem Unfall greift im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung.
Für das Schmerzensgeld nach einem Unfall greift im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung.

Das heißt, Schmerzensgeld nach einem Unfall setzt keine vorsätzliche Verursachung voraus, da der Fahrzeughalter kraft Gesetz für Schäden haftet. Um beispielsweise Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Schleudertrauma zu erhalten, muss das Opfer dann kein Verschulden des Fahrzeughalters beweisen, da dieses keine Haftungsvoraussetzung ist.

Im Straßenverkehrsgesetz ist die Gefährdungshaftung in § 7 festgeschrieben, wonach ein Fahrzeughalter dazu verpflichtet ist, dem körperlich oder gesundheitlich Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Um jedoch einen an und für sich schuldlosen Schadensersatzpflichtigen nicht über die Maßen mit Schmerzensgeldleistungen zu belasten, enthalten die gängigen Gesetze gewisse Einschränkungen.

Beispielsweise ist eine Haftung im Straßenverkehr ausgeschlossen, wenn der Schaden auf die Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen ist.

Weitere Gesetzesgebiete, in denen diese Haftungsbesonderheit gilt, sind:

  • § 833 BGB: Tierhalter haften mit Schmerzensgeld für einen Hundebiss.
  • § 84 Arzneimittelgesetz (AMG): Pharmazeutische Unternehmen müssen Schäden, die durch Arzneimittel verursacht wurden, ersetzen.
  • § 1 Haftpflichtgesetz (HPflG): Gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Betrieb der Anlagen Menschen verletzt werden.
  • § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Flugzeughalter werden zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine Person einen immateriellen Schaden erlitten hat.

Unfallversicherung für Schmerzensgeldfälle: Doppelt hält besser

Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Unfallversicherung unterscheiden. Es existiert die berufliche Variante, die durch die Berufsgenossenschaften getragen wird. Hier sind Wege- und Arbeitsunfälle das Hauptanwendungsgebiet.

Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft nicht. Vielmehr kann hier unter gewissen Voraussetzungen der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet werden.

Da das jedoch mitunter schwierig und oftmals wenig erfolgversprechend ist, steht es jedem Berufstätigen frei, sich zusätzlich privat gegen Unfallfolgen abzusichern. Eine private Unfallversicherung kann dann mittels spezieller Zusatzklauseln Schmerzensgeldzahlungen beinhalten.

Bei einem Motorrad- oder anderweiten Unfall Kfz kann der Geschädigte dann nicht nur die Versicherung des Unfallverursachers haftbar machen, sondern außerdem Schmerzensgeld bei seiner Unfallversicherung einfordern und somit zweifach Schmerzensgeld erhalten.
Eine private Unfallversicherung zahlt gegebenenfalls Schmerzensgeld nach einem Unfall.
Eine private Unfallversicherung zahlt gegebenenfalls Schmerzensgeld nach einem Unfall.

Die Höhe des Betrages, der durch einen solchen Versicherungsdienstleister ausgezahlt wird, variiert je nach Anbieter und Tarif. In der Regel werden die Summen in einer Tabelle derart ausgewiesen, dass der prozentuale Anteil des Schmerzensgeldes auf die vereinbarte Versicherungssumme angegeben ist.

Werte bis zu 100 % sind dabei durchaus möglich, ist doch stets die Art der Verletzung entscheidend. Allerdings legt eine private Unfallversicherung für das Schmerzensgeld zumeist vorab Höchstsummen fest, sodass die Beträge nicht in ungeahnte Höhen ansteigen können.

Schmerzensgeld: Der immaterielle Schuldanspruch laut BGB

Nachdem bereits erörtert wurde, wer für die schmerzensbedingten Zahlungen verantwortlich ist, soll nun darauf eingegangen werden, worum es sich beim Schmerzensgeld überhaupt handelt.

Die gesetzliche Grundlage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 253. Dort werden sogenannte Nichtvermögensschäden als ersatzpflichtig ausgewiesen. Konkret werden folgende Schadensfälle benannt:

  • Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, beispielsweise durch Frakturen, Amputationen oder weitere Verwundungen.
  • Gesundheitliche Schädigung, die sich unter anderem durch psychische Störungen, wie Depressionen, zeigt.
  • Verhinderung der Freiheit, was als zivilrechtliche Nebenfolge einer strafrechtlichen Freiheitsberaubung vorkommen kann.
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, was zum Beispiel zum Schmerzensgeld für eine Vergewaltigung führen kann.

Bemerkenswert ist die enorme Reichweite dieser Vorschrift, welche sowohl physische als auch psychische Schäden abdeckt. Ebenso breitgefächert kann das Schmerzensgeld nach einem Unfall sein. Das Gesetz sieht nämlich keine starren Größen vor, stattdessen wird eine billige Entschädigung in Geld gefordert.

Wieviel Schmerzensgeld ist nach einem Unfall möglich?

Unter dem Begriff der billigen Entschädigung lässt sich schwerlich eine konkrete Summe ableiten. Aber genau das ist auch so beabsichtigt, denn die Schmerzensgeldberechnung nach einem Unfall erfolgt stets einzelfallbezogen und individuell.

Nach Abwägung sämtlicher Umstände legen die zuständigen Richter einen Betrag fest, den sie für verhältnismäßig erachten.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Art, Intensität und Dauer der Verletzung
  • Notwendigkeit und Zeitraum einer stationären Behandlung
  • Vorliegen von Folge- oder Dauerschäden sowie Entstellungen
  • Schweregrad der Schmerzen
  • Zeitspanne der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • vorsätzliche/grob fahrlässige Herbeiführung durch den Schädiger
  • Vermögenslage von Täter und Opfer
Wieviel Schmerzensgeld nach einem Unfall? Die Umstände vom Einzelfall entscheiden.
Wieviel Schmerzensgeld nach einem Unfall? Die Umstände vom Einzelfall entscheiden.

Erst nach Abwägung all dieser Aspekte ist es möglich, eine konkrete Berechnung vom Schmerzensgeld nach dem Unfall anzufertigen.

Eine umfassende Beweisführung seitens des Geschädigten ist daher unerlässlich, um die Leistungspflicht zu begründen und die Leistungshöhe zu beeinflussen.

Oftmals wird zusätzlich nach abgeurteilten Vergleichsfällen gesucht, die der Orientierung dienen. Hierzu ziehen Richter eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle für einen Unfall heran.

Schmerzensgeld nach einem Unfall: Eine Tabelle liefert Richtwerte

Der große Ermessensspielraum bei der Bestimmung vom Schmerzensgeld nach einem Unfall kann für den Verunfallten Fluch und Segen zugleich sein. Immerhin kann er im Vorhinein nie wissen, welche Summe ihm letztlich zugesprochen wird. Diese kann also entweder erfreulich hoch oder doch eher gering angesiedelt sein.

Gerade die zu erwartende Höhe vom Schadensersatz ist für viele Betroffene der ausschlaggebende Fakt, um überhaupt Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend zu machen.

Da sich gegnerische Versicherungen außergerichtlich oftmals nicht sonderlich kooperativ zeigen, wenn Betroffene eine Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall vorbringen, bleibt nur der gerichtliche Weg. Wenn der allerdings nur wenige Euro erzielt, würden viele Geschädigte im Zweifel auf ihre Rechte verzichten.

Um vorab eine ungefähre Vorstellung davon zu erlangen, was Sie erwarten können, hilft ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Urteile, die es ermöglicht, ähnliche Fälle zu finden.

Anhand der dort zugesprochenen Summe kann der Betreffende einen Eindruck davon gewinnen, wie viel Schmerzensgeld nach einem Unfall beispielsweise eine Prellung nach sich ziehen kann.

Sehen Sie hier Fälle für ein durch einen Unfall begründetes Schmerzensgeld in einer Tabelle:

Unfall­verletzungSchmerz­ensgeld
summe
Ge­richt, Jahr
Fuß­amputation am Unfall­ort75.000 €LG Biele­feld, 2005
Schädel­fraktur und Schädelhirn­trauma nach Boots­unfall7.000 €OLG München, 2013
unfall­bedingte Ober­schenkel­fraktur und zum Tode führende Lungen­entzündung5.600 €LG Wupper­tal, 2013
Gehirn­erschütterung und Unfall­schockca. 510 €OLG Köln, 1978
Platz­wunde und Unfall­schockca. 410 €AG Worms, 1993
Schlag­anfall nach Information über verunfallte Tochter0 €OLG Nürn­berg, 2005

Eine Schmerzensgeldtabelle nach einem Unfall dient als Orientierung für das zu erwartende Geld.
Eine Schmerzensgeldtabelle nach einem Unfall dient als Orientierung für das zu erwartende Geld.

Ist eine Verletzung oder gesundheitliche Schädigung mit 0 Euro ausgewiesen, wurde der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zuerkannt.

Oftmals ist dies bei Bagatellschäden der Fall. Ein Schmerzensgeld für eine Prellung kann beispielsweise aufgrund eines Bagatellschadens abgewiesen werden.

Auch ein Schleudertrauma nach einem Unfall zieht Schmerzensgeld nicht unweigerlich nach sich. Zu diesem Sonderfall erfahren Sie in einem späteren Abschnitt Näheres.

In der Praxis ist ein Rückgriff auf diese drei Schmerzensgeldtabellen am üblichsten:

  • Liste von Hacks/Ring/Böhm: nur in Buchform käuflich erwerbbar
  • Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle: kostenlos im Internet einsehbar
  • Schmerzensgeldsammlung vom Oberlandesgericht (OLG) Celle: im Internet kostenfrei abrufbar

Bei der Handhabung solcher Tabellen gilt es stets, einige Punkte zu beachten. Allem voran sollte sich jeder Nutzer darüber bewusst sein, dass die Werte, die in diesen Übersichten enthalten sind, keine bindende Wirkung entfalten.

Auch wenn Sie einen Fall finden, der zu ihrem deutliche Parallelen aufweist, können Sie nicht davon ausgehen, exakt dieselbe Summe zu erhalten. Die individuellen Aspekte Ihres Unfalls rechtfertigen unter Umständen einen gänzlich anderen Betrag.

Sind Sie beispielsweise ein Leistungssportler wiegt für Sie der Verlust eines Beines gegebenenfalls deutlich höher, als es für einen Büroangestellten der Fall wäre, der seiner Tätigkeit vorrangig im Sitzen nachkommt.

Allein schon aus diesem Grund können Schmerzensgeldtabellen immer nur zusätzliche Bemessungskriterien sein. Darüber hinaus sind einige weitere Punkte kritisch zu bewerten:

  • Bei den Herausgebern handelt es sich zumeist um Privatpersonen, ohne juristische Ausbildung. Eine allumfassende Kenntnis der Rechtslage ist somit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorhanden.
  • In der Regel sind die Tabellen nur mit Kurzbeschreibungen versehen und liefern kein umfassendes Verletzungsbild. Parallelfälle lassen sich so nur schwer ausfindig machen.
  • Vergleiche, ob außergerichtlich oder gerichtlich getroffen, sind nicht Bestandteil dieser Listen.
  • Mangels inflationärer Aktualisierungen können Jahrzehnte auseinanderliegende Urteile allein schon aus wirtschaftlicher Sicht nicht verglichen werden.
  • Die immer häufiger aufgeführten Promiurteile verzerren das Bild verhältnismäßiger Schmerzensgeldzahlungen.
Sollten Sie sich unsicher mit dem Umgang einer derartigen Liste sein, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt nach dem Unfall. Wieviel Schmerzensgeld Sie ungefähr erhalten, können Sie dann mit Hilfe des Anwalts herausfinden.

Verjährung vom Schmerzensgeld: Wie lange nach dem Unfall besteht der Anspruch?

Das Schmerzensgeld nach einem Unfall unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist.
Das Schmerzensgeld nach einem Unfall unterliegt einer dreijährigen Verjährungsfrist.

Auch beim Schmerzensgeld nach einem Unfall sollte sich der Geschädigte nicht unendlich viel Zeit damit lassen, seinen Anspruch durchzusetzen. Ist die zivilrechtliche Forderung erst einmal verjährt, kann er keinen Schadensersatz einklagen.

Im Zivilrecht gilt eine regelmäßige Verjährung von drei Jahren. So schreibt es § 195 BGB vor.

Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, innerhalb dessen sich das Schadensereignis zutrug und der Verunfallte von der Person des Schädigers Kenntnis erlangte.

Für den Fall, dass der Geschädigte von Tat und Verursacher keine Kenntnis erlangte, tritt eine gesetzlich definierte Höchstgrenze in Kraft. Die liegt gemäß § 197 BGB bei 30 Jahren.

Zahlungsvarianten: Einmalzahlung und Schmerzensgeldrente

Wenn Schmerzensgeld nach einem Unfall gerechtfertigt ist, stellt sich die Frage, in welcher Art die Auszahlung stattfindet. Neben der Einmalzahlung besteht die Variante der Schmerzensgeldrente.

Diese ist in § 843 BGB geregelt und nur für bestimmte Fälle vorgesehen:

Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

Als Voraussetzungen für eine solche monatliche Zahlungsweise wird ein Erlöschung bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Anstieg der Bedürfnisse gefordert. Vor allem Dauerschäden kommen hierfür in Betracht.

2012 sprach das Kammergericht Berlin einer Klägerin beispielsweise 500.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers zuzüglich einer Rente in Höhe von 650 Euro zu. Die Anspruchstellerin erlitt im Alter von 4 ½ Jahren infolge eines Arztfehlers einen schweren Hirnschaden und war seitdem auf permanente Hilfe angewiesen.

Eine solche Geldrente darf nicht gegen den Willen des Betroffenen verhängt werden, sondern benötigt in der Regel einen gesonderten Antrag.

Neben der monatlichen Zahlung sieht das BGB außerdem die Möglichkeit vor, eine Schmerzensgeldrente zu kapitalisieren. Dabei werden die Einzelbeträge summiert und zu einem Gesamtwert zusammengefasst.

Versicherungen ziehen üblicherweise die Kapitalisierung vor, da der Regulierungsaufwand geringer ist und der Fall schneller abgeschlossen werden kann.

Besondere Unfallformen und -schäden

Schmerzensgeld nach einem Unfall kann für Dauerschäden als Rente ausgezahlt werden.
Schmerzensgeld nach einem Unfall kann für Dauerschäden als Rente ausgezahlt werden.

Der immaterielle Schadensersatz erfasst verschiedenste Schadensereignisse. Vom Hundebiss, über Mobbing, bis hin zur Vergewaltigung deckt dieser zivilrechtliche Anspruch eine große Vielfalt an Verletzungen ab.

Die Art der Verletzung, die ein Schmerzensgeld nach einem Unfall begründet, hängt dabei oft von der Unfallform ab. So sind für einen Autounfall in der Regel andere Beeinträchtigungen typisch als bei einen Motorradunfall.

Die fehlende Knautschzone führt bei Zweirädern oftmals zu besonders schweren Verwundungen, während bei einem Zusammenstoß von Pkw manchmal nur leichte Schäden verursacht werden.

Eine Folge, die jedoch durch beide Unfallgeschehen ausgelöst werden kann, ist der Schockschaden. Diese Form der psychischen Erschütterung kann unabhängig von der Unfallvariante auftreten.

Motorradunfall: Hohe Entschädigungssummen für Polytraumata

Bei einem Motorradunfall sind hohe Schmerzensgeldforderungen keine Seltenheit. Denn aufgrund des fehlenden Blechmantels, von dem Autofahrer umgegeben sind, kann es bei einem Sturz mit dem Zweirad schnell zu einem Mehrfachanprall kommen.

Das bedeutet, dass der Fahrer mehrere Kollisionen erleidet, indem er beispielsweise auf die Motorhaube eines unfallbeteiligten Fahrzeuges und anschließend auf den Asphalt prallt. Schwere Polytraumata sind in einem solchen Fall oftmals die Folge.

165.000 Euro erhielt 2011 ein Motorradfahrer durch das Urteil des OLG Bambergs. Er trug eine Querschnittslähmung von dem Unfallereignis davon.

2006 sprach das OLG Hamm einem verunglückten Motorradfahrer 50.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall zu. Der Geschädigte erlitt bei einem Zusammenstoß mit einem Traktor schwerste Verletzungen, wie eine Beckenringsprengung, eine Rippenserienfraktur, einen Ellenbogen- und Schlüsselbeinbruch. Infolgedessen war die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um 50 % gemindert.

Nicht nur die Führer der zweirädrigen Kraftfahrzeuge selbst sind bei Kollisionen oder Stürzen gefährdet, sondern auch deren Beifahrer. 2001 wurden dem Sozius eines Motorradfahrers 40.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall durch das OLG Hamm zugesprochen. Grundlage dafür war die Unterschenkelamputation, die durch das Schadensereignis notwendig war.

Gerade bei der zweirädrigen Kraftfahrzeugklasse kann das Mitverschulden für die Entschädigung eine bedeutende Rolle spielen. So wirkt sich eine Verletzung der Helmpflicht mitunter auf die Summe vom Schmerzensgeld nach einem Unfall aus. Hier kann dem Verunfallten eine Mithaftung in Höhe von 30 % zur Last gelegt werden.
Die konkrete Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Unfall liegt im Ermessen der Richter.
Die konkrete Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Unfall liegt im Ermessen der Richter.

Hinsichtlich des Helmes bestehen immer wieder Unsicherheiten dahingehend, ob einem verunglückten Fahrer der Helm abgenommen werden soll oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Kopfschutz bei bewusstlosen Unfallopfern vorsichtig zu entfernen ist.

Dies mindert nicht nur die Erstickungsgefahr und das Risiko, einen Herz-Kreislauf-Stillstand zu erleiden, sondern ermöglicht auch das Verbringen in die stabile Seitenlage.

Wenn Sie als Ersthelfer Fehler bei der Helmabnahme begehen und dadurch weitere Verletzungen verursachen, können Sie dafür nicht haftbar gemacht werden. Den Schadensersatz zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Begeht jedoch im weiteren Handlungsverlauf ein Arzt einen Fehler, kann dieser gegebenenfalls mit Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch genommen werden.

Autounfall: Entschädigung für ein Schleudertrauma?

3,2 Millionen Neuzulassungen für Pkw registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt 2015 für Deutschland. Bei einem dadurch bedingten Verkehrsaufkommen sind Unfälle an der Tagesordnung.

Kommt es zu einer Kollision mit Personenschaden ist stets zwischen dem materiellen und dem immateriellen Schadensersatz zu unterscheiden. Ersterer erfasst Reparaturkosten, Ausgaben für die Heilbehandlung und Ausgleichszahlungen infolge eines Verdienstausfalls oder einer Erwerbsminderung.

Solche materiell begründeten Ausgaben werden teilweise von der Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vom Unfallopfer getragen. Diese fordern dann jedoch das Geld unter Umständen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück.

Neben diesen Schadenspositionen muss die Versicherung des Verursachers gegebenenfalls auch immaterielle Schäden in Form von Schmerzensgeld nach einem Unfall begleichen. Die Höhe der materiellen Ansprüche hat dabei keinen Einfluss auf die Summe der immateriellen Entschädigungssumme.

Das heißt, auch wenn die Kosten für die Reparatur nur gering sind, kann die Summe des Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall deutlich höher ausfallen. Abhängig ist dies immer von der Art der Verletzung.

Während Brüche stets eindeutig nachweisbar und somit anspruchsbegründend sind, verhält es sich bei einem durch einen Unfall hergerufenen Schleudertrauma mit dem Schmerzensgeld schwieriger.

Ein Schleudertrauma, auch Beschleunigungstrauma, Halswirbelsyndrom (HWS-Syndrom), HWS-Verstauchung oder Peitschenschlagphänomen genannt, tritt häufig bei Auffahrunfällen auf. Es handelt sich hierbei um eine Weichteilschädigung der Halswirbelsäule, die in Zusammenhang mit einer Stauchung oder Verrenkung der entsprechenden Körperregion auftritt.
Je nach Schweregrad kann ein Schleudertrauma nach einem Unfall Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Je nach Schweregrad kann ein Schleudertrauma nach einem Unfall Schmerzensgeld nach sich ziehen.

Bei einer Fahrzeugkollision wird dann durch eine extreme Energieübertragung auf den Nacken eine Überdehnung von Bändern und Bandscheiben hervorgerufen.

Der Schweregrad der dabei verursachten Beeinträchtigung kann variieren und bestimmt später, ob dem Opfer vom Unfall überhaupt Schmerzensgeld für das Schleudertrauma zusteht.

Juristisch betrachtet sind drei Schweregrade zu unterscheiden:

1. Grad:

  • leichte Nacken- und Kopfschmerzen und geringere Bewegungseinschränkungen der HWS
  • Röntgenbilder lassen üblicherweise keine Veränderungen erkennen
  • neurologisch ist kein Nachweis belegbar
  • Symptome treten oft erst nach gewisser Zeit auf

2. Grad:

  • Röntgendiagnostik zeigt Veränderungen wie Schiefstand, Kapseleinrisse oder Gefäßverletzungen
  • Symptome werden entweder noch am Unfallort oder kurze Zeit später spürbar

3. Grad:

  • schwere Fälle mit Rissen und Frakturen
  • Beschwerden entfalten sich unmittelbar
Wichtig: Wenn Sie eine solche Verletzung erleiden, nehmen Sie sämtliche Heilbehandlungen wahr. Versäumnisse werden von der gegnerischen Versicherung sonst gegebenenfalls zu Ihren Lasten ausgelegt.

In Zusammenhang mit dieser Schädigungsform ist die Harmlosigkeitsgrenze von großer Bedeutung. Diese bezieht sich auf diverse Studien, welche die These aufstellten, dass schadensersatzpflichtige HWS-Verletzungen erst ab einer gewissen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung auftreten.

In Deutschland war hierfür vor allem eine Untersuchung von 1933 prominent, die vom Ingenieurbüro Schimmelpfennig und Becke aus Münster und Prof. Castro von der Akademie für Manuelle Medizin an der Orthopädischen Universitätsklinik in Münster verantwortet wurde.

Nach der Auswertung verschiedener Crashversuche kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass ein Schleudertrauma erst ab einer Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h möglich sei.

Eine Harmlosigkeitsgrenze für das Schmerzensgeld nach einem Unfall wurde gerichtlich abgelehnt.
Eine Harmlosigkeitsgrenze für das Schmerzensgeld nach einem Unfall wurde gerichtlich abgelehnt.

Demgegenüber ermittelten andere Studien davon abweichende Werte, sodass teilweise auch deutlich niedrigere Werte angenommen wurden. Einige Oberlandesgerichte stellten in der Folge dieser uneinheitlichen Beweislage wiederum eigene Grenzwerte auf, die zwischen 5 km/h und 9 km/h rangierten.

Klarheit brachte ein BGH-Urteil im Jahre 2003. Dieses lehnte eine Ausrichtung an starren Werten vollständig ab und verwies auf die Würdigung sämtlicher Umstände, sodass die Geschwindigkeitsänderung allenfalls eines von vielen Entscheidungskriterien sein kann.

Unter anderem sind folgende Aspekte bei einem Auffahrunfall zu berücksichtigen:

  • Art des Aufpralls: Heck-, Frontal- oder Seitenanstoß
  • Sitz- und Kopfposition zum Unfallzeitpunkt
  • Einstellung von Sitz- und Kopfstütze
  • Konstitution, Alter und Vorerkrankungen des Unfallopfers
  • Dauer des beschwerdefreien Intervalls zwischen Verkehrsunfall und erstmaligem Auftreten von Schmerzen
Unerhebliche Bagatellverletzungen schließen Schmerzensgeldzahlungen aus. Auch ein Schleudertrauma kann als Bagatelle gelten, wenn die Lebensführung des Betroffenen in kaum nachvollziehbarerer Weise beeinträchtigt wurde.

Um die Chancen auf Schadensersatz zu erhöhen, ist eine detaillierte Beweisführung unerlässlich. Je genauer Sie Ihre Schäden nachweisen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Anspruch anerkannt wird. Taugliche Beweismittel sind:

  • unfallanalytisches, biomechanisches Gutachten
  • medizinische Nachweise durch Allgemeinmediziner und Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Unfallchirurgen, Neurologen oder Psychologen)
  • Zeugenaussagen
  • Fotos des Unfallortes
  • Kfz-Schadensgutachten

Schockschaden: Überreaktion der Psyche bei einem Unfall

Panische Überreaktionen in Ausnahmesituationen hat womöglich jeder schon einmal durchlebt. Beim Anblick verletzter Menschen können viele keinen klaren Gedanken mehr fassen. Alles Gelernte ist wie weggeblasen und anstatt die Unfallstelle abzusichern, beginnt so manch einer ungeachtet der eigenen Verletzungsgefahr, auf der Straße verstreute Glasscherben einzusammeln.

Ein Schockschaden kann Schmerzensgeld nach einem Unfall rechtfertigen.
Ein Schockschaden kann Schmerzensgeld nach einem Unfall rechtfertigen.

Wieder bei Verstand, fragen sich die Personen dann oft, was sie da gerade Unsinniges getan haben. Doch solche Handlungsweisen sind zumeist Folge einer psychischen Erschütterung, die bei unvorhersehbar hereinbrechenden belastenden Ereignissen ausgelöst werden kann.

Bezeichnet wird eine solche Form emotionaler Instabilität als Schockschaden. Dieser tritt typischerweise in einer der folgenden Situationen ein:

  • Der Geschädigte war nicht unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt, sondern verfällt infolge der Nachricht vom Tod oder der Verletzung eines nahen Angehörigen in einen Schockzustand.
  • Der Betreffende ist beim Unglück vor Ort, bleibt jedoch unverletzt. Dennoch löst das Miterleben des Unglücks einen Schock aus.

Ersthelfer sind insbesondere von diesen Formen gesundheitlicher Störungen betroffen. Um für einen Schockschaden Schmerzensgeld nach dem Unfall zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Rechtsprechung verlangt für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes, dass die emotionale Störung einen eigenen Krankheitswert entfaltet hat. Es muss sich zudem um eine schwere Form psychischer Belastung handeln. Außerdem wird ein nahes Verwandtschaftsverhältnis gefordert. Dieses liegt unter anderem bei Eltern, deren Kindern oder Geschwistern vor.

Darüber hinaus muss der Anlass für diese heftige emotionale Reaktion nachvollziehbar sein. Ein ungefährlicher Rippenbruch eines Mannes wird in der Regel nicht ausreichen, damit die Ehefrau für sich Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens beanspruchen kann.

Oftmals ist der Schockschaden bei Schmerzensgeldurteilen Bestandteil der geltend gemachten Verletzungen. So sprach das Amtsgericht (AG) Berlin 2012 einem Geschädigten 2.900 Euro zu, nachdem dieser unmittelbar miterleben musste, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer in seinem Fahrerhaus eingeklemmt verstarb, während er dessen Hand hielt.

Neben einem HWS-Syndrom erlitt der Fahrer einen Schock sowie ein posttraumatisches Belastungssyndrom.

Das OLG Berlin urteilte 1997 in einem Fall, der für viele Eltern einen absoluten Alptraum darstellt. Ein Vater kam direkt nach dem Verkehrsunfall an den Ort des Geschehens und musste dort mitansehen, wie sein 10-jähriger Sohn auf der Straße lag, nachdem dieser von einem Lkw überrollt worden war.

Das Kind erlag später seinen Verletzungen. Der Vater erhielt für den Schock, den er dabei erlitt, als Entschädigung Geld in Höhe von ca. 510 Euro.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Andrej S sagt

    27. July 2023 um 5:29

    Schwiegervater wird von Krankenhaus entlassen und stürzt sich beim rausgehen. Hüfte gebrochen. hatt er Anspruch auf Schmerzensgeld und wer zahlt Krankenhaus oder gesetzliche Unfallversicherung?

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