Im vergangenen Jahr dokumentierte das statistische Bundesamt 305.897 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Doch neben dem Straßenverkehr sind auch im Haushalt oder in der Freizeit Unfälle keine Seltenheit.
Da eine gesetzliche Krankenversicherung solche Schäden oftmals nicht zufriedenstellend abdeckt, kann eine Zusatzklausel in einer Unfallversicherung mit Anspruch auf Schmerzensgeld die Folgen eines Unfalls finanziell lindern.
Üblicherweise werden solche Leistungen, die in Zusammenhang mit unverschuldeten Unfällen mit Kfz auftreten, als Schmerzensgeld über die Haftpflichtversicherung des Schädigers abgegolten. Es besteht aber zusätzlich die Möglichkeit, über die private Unfallversicherung Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen. Wie das funktioniert und welche Fragen sonst noch wichtig sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld bei der Unfallversicherung
Mit einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen eines Unfalls absichern. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die bei dauerhaften Einschränkungen aufgrund eines Unfalls eine Einmalleistung oder eine Unfallrente zahlt. Zu den Leistungen der Versicherung kann neben Rehabilitationsleistungen, der Übernahme von Bergungskosten und Krankenhaustagegeld ggf. auch ein Schmerzensgeld zählen.
Ob ein Schmerzensgeld gezahlt wird, hängt grundsätzlich von der gewählten Versicherung und eventuellen Zusatzvereinbarungen ab. Ist eine entsprechende Leistungen beinhaltet, können Sie ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Unfall geltend machen.
Die Schmerzensgeldhöhe hängt von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und einer speziellen Schmerzensgeldtabelle ab. In dieser ordnet die Unfallversicherung verschiedenen Verletzungen einen bestimmten Prozentwert zu, der dem Anteil der zu zahlenden Versicherungssumme entspricht.
Inhaltsverzeichnis
Die gesetzliche Verankerung und Geltendmachung des Schadenersatzanspruches
Laut § 253 II des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsteht bei körperlichen oder seelischen Verletzungen ein Geldanspruch des Opfers. Neben einem Verkehrsunfall sind eine Körperverletzung oder ein ärztlicher Behandlungsfehler weitere typische Verletzungsursachen, die ein Schmerzensgeld begründen können.
Die Versicherung muss als Schadenersatz dann eine „billige Entschädigung in Geld“ zahlen.
Die Beweislast entfällt auf den Geschädigten und erfolgt zumeist in Form von Sachverständigengutachten, die die unfallbedingten Verletzungen gegenüber den Versicherungen nachweisen. Ist dies erfolgt, wird das Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt.
Doch der Geschädigte kann ebenso Schmerzensgeld bei seiner privaten Unfallversicherung einfordern. Dabei handelt es sich allerdings um eine besondere Leistung, die in gesetzlichen Unfallversicherungen so nicht enthalten ist.
Hier muss also eine gesonderte Vorsorge stattfinden, beispielsweise in Form einer Zusatzklausel, um bei Unfällen seinen Schadenersatz auf diesem Wege geltend machen zu können. Ohne eine solche Maßnahme bleibt nur die Möglichkeit, die Haftpflicht des Unfallverursachers haftbar zu machen.
Schmerzensgeld durch Unfallversicherung: Hier weiß der Geschädigte, was er bekommt
Die Höhe vom unfallbegründeten Schmerzensgeld variiert unter den Versicherungsanbietern. Üblicherweise listet jede Unfallversicherung das Schmerzensgeld in einer Tabelle in Prozent auf.
Darin kann der Versicherte erkennen, welche Summe die Versicherung bei einem Schmerzensgeld anteilig auf die vereinbarte Versicherungssumme zahlt. Die Werte können dabei zwischen 25 % und 100 % liegen. Entscheidend ist immer die Art der Verletzung. Oftmals sind jedoch vorab Höchstsummen festgelegt.
Schmerzensgeld durch Haftpflicht: Der Einzelfall entscheidet
Will der Verletzte bei der Haftpflicht des Schädigers seinen Schadenersatz beantragen, ergibt sich erst aus der Einzelfallbetrachtung die Höhe der zu zahlenden Summe. Grundlage für die Geltendmachung vom Schmerzensgeld einer Unfallversicherung sind die Funktionen. Diese sind:
- Ausgleich
- Genugtuung
Der Ausgleich bezieht sich zum einen auf die Schmerzintensität, also die Art und Dauer der Verletzung, auf die gegebenenfalls daraus folgende Arbeitsunfähigkeit sowie auf die Eingriffsintensität, die danach fragt, ob Operationen zur Behandlung notwendig sind. Zum anderen finden potenzielle Folgeschäden Berücksichtigung.
Die Genugtuung orientiert sich am Maß des Verschuldens, wobei zwischen vorsätzlicher, grob oder erheblich fahrlässiger Unfallverursachung unterschieden wird. Möglich ist zudem ein nichtverschuldeter Unfall oder ein geringfügiges Verkehrsdelikt. Trägt der Geschädigte Mitschuld am Unfallgeschehen, mindert dies seine Ansprüche.
Einen besonderen Fall bildet die verzögerte oder verweigerte Regulierung der Schadenersatzansprüche. Eine solche bewusste oder gar mutwillige Verzögerung der Zahlung kann die Geldforderung mitunter deutlich erhöhen, da der Geschädigte einer zusätzlichen psychischen Belastung ausgesetzt ist.
Eine weitere Erhöhung kann anfallen, wenn die wirtschaftliche Position des Schädigers dies zulässt.
In dieser Übersicht finden Sie einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle:
Schmerzensgeld für... | zusätzliche Verwundungen | Betrag, Gericht, Jahr |
---|---|---|
Halsschlagaderdurchtrennung | nachfolgender Schlaganfall und Epilepsie | 50.000 Euro (OLG Hamm, 2011) |
Ellenbogenfraktur | Schulter- und Rippenfrakturen, Zwerchfellarterienanriss, Lungenquetschung, Kopfplatzwunde | ca. 30.7000 Euro (LG Potsdam, 2000) |
Brustkorbverletzung | Lungenquetschung, Milzriss, HWS-Syndrom | ca. 9.200 Euro (OLG Frankfurt am Main, 1995) |
Lungenverletzung | Rippenfrakturen | 2.500 Euro (LG Dortmund, 2004) |
Armverletzung | Schürfwunden | ca. 300 Euro (AG Tauberbischofsheim, 1990) |
Besondere Zahlungsmodi des Schmerzensgeldes: Rente vs. Abfindung
Wenn das Unfallopfer unter langfristigen Folgeschäden, wie im Falle einer Invalidität, leidet, kommen zwei Zahlungsvarianten für das Schmerzensgeld einer Unfallversicherung in Frage.
Zum einen besteht die Möglichkeit einer Schmerzensgeldrente, zum anderen zahlt die Versicherung das Schmerzensgeld als Einmalzahlung. Bei letzterem wird eine Abfindung errechnet, die dem Betrag entspricht, den der Geschädigte im gesamten Rentenverlauf erhalten hätte.
Marco W sagt
8. November 2021 at 14:48
Ein Freund war vor kurzem auch in einen Autounfall verwickelt und möchte nun Schmerzensgeld geltend machen. Er hat die notwendigen Beweise und zu zeigen, dass er nicht der Verantwortliche war. Gut zu wissen, dass die Höhe vom Schmerzensgeld sich steht nach dem Einzelfall entscheidet.
Ferdinand S. sagt
18. October 2018 at 16:54
Mein Onkel konnte durch seine Unfallversicherung Geld erhalten. Es war in der Tat so, dass er beweisen musste, wer sich seines Schadens schuldig gemacht hatte. Es war eine Aufgabe, alle Beweise zu sammeln, aber er hatte Erfolg.