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Schmerzensgeld bei einer Unfallversicherung – Private Absicherung

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 23. November 2022

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Bei einem Verkehrsunfall kann Schmerzensgeld durch die Unfallversicherung ebenso in Frage kommen wie durch die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Bei einem Verkehrsunfall kann Schmerzensgeld durch die Unfallversicherung ebenso in Frage kommen wie durch die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Im vergangenen Jahr dokumentierte das statistische Bundesamt 305.897 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Doch neben dem Straßenverkehr sind auch im Haushalt oder in der Freizeit Unfälle keine Seltenheit.

Da eine gesetzliche Krankenversicherung solche Schäden oftmals nicht zufriedenstellend abdeckt, kann eine Zusatzklausel in einer Unfallversicherung mit Anspruch auf Schmerzensgeld die Folgen eines Unfalls finanziell lindern.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Üblicherweise werden solche Leistungen, die in Zusammenhang mit unverschuldeten Unfällen mit Kfz auftreten, als Schmerzensgeld über die Haftpflichtversicherung des Schädigers abgegolten. Es besteht aber zusätzlich die Möglichkeit, über die private Unfallversicherung Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen. Wie das funktioniert und welche Fragen sonst noch wichtig sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Die gesetzliche Verankerung und Geltendmachung des Schadenersatzanspruches
    • Schmerzensgeld durch Unfallversicherung: Hier weiß der Geschädigte, was er bekommt
  • Schmerzensgeld durch Haftpflicht: Der Einzelfall entscheidet
    • Besondere Zahlungsmodi des Schmerzensgeldes: Rente vs. Abfindung
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Die gesetzliche Verankerung und Geltendmachung des Schadenersatzanspruches

Laut § 253 II des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsteht bei körperlichen oder seelischen Verletzungen ein Geldanspruch des Opfers. Neben einem Verkehrsunfall sind eine Körperverletzung oder ein ärztlicher Behandlungsfehler weitere typische Verletzungsursachen, die ein Schmerzensgeld begründen können.

Die Versicherung muss als Schadenersatz dann eine „billige Entschädigung in Geld“ zahlen.

Die Beweislast entfällt auf den Geschädigten und erfolgt zumeist in Form von Sachverständigengutachten, die die unfallbedingten Verletzungen gegenüber den Versicherungen nachweisen. Ist dies erfolgt, wird das Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt.

Anders ist dies im Falle vom groben Behandlungsfehler. Hier muss der Arzt nachweisen, rechtmäßig gehandelt zu haben.
Das Schmerzensgeld einer Unfallversicherung fußt auf § 253 BGB.
Das Schmerzensgeld einer Unfallversicherung fußt auf § 253 BGB.

Doch der Geschädigte kann ebenso Schmerzensgeld bei seiner privaten Unfallversicherung einfordern. Dabei handelt es sich allerdings um eine besondere Leistung, die in gesetzlichen Unfallversicherungen so nicht enthalten ist.

Hier muss also eine gesonderte Vorsorge stattfinden, beispielsweise in Form einer Zusatzklausel, um bei Unfällen seinen Schadenersatz auf diesem Wege geltend machen zu können. Ohne eine solche Maßnahme bleibt nur die Möglichkeit, die Haftpflicht des Unfallverursachers haftbar zu machen.

Schmerzensgeld durch Unfallversicherung: Hier weiß der Geschädigte, was er bekommt

Die Höhe vom unfallbegründeten Schmerzensgeld variiert unter den Versicherungsanbietern. Üblicherweise listet jede Unfallversicherung das Schmerzensgeld in einer Tabelle in Prozent auf.

Darin kann der Versicherte erkennen, welche Summe die Versicherung bei einem Schmerzensgeld anteilig auf die vereinbarte Versicherungssumme zahlt. Die Werte können dabei zwischen 25 % und 100 % liegen. Entscheidend ist immer die Art der Verletzung. Oftmals sind jedoch vorab Höchstsummen festgelegt.

Schmerzensgeld durch Haftpflicht: Der Einzelfall entscheidet

Will der Verletzte bei der Haftpflicht des Schädigers seinen Schadenersatz beantragen, ergibt sich erst aus der Einzelfallbetrachtung die Höhe der zu zahlenden Summe. Grundlage für die Geltendmachung vom Schmerzensgeld einer Unfallversicherung sind die Funktionen. Diese sind:

  • Ausgleich
  • Genugtuung
Es entscheidet stets der Einzelfall über die Höhe vom Schmerzensgeld. Die Unfallversicherung legt zumeist vorab prozentuale Schmerzensgelder fest.
Es entscheidet stets der Einzelfall über die Höhe vom Schmerzensgeld. Die Unfallversicherung legt zumeist vorab prozentuale Schmerzensgelder fest.

Der Ausgleich bezieht sich zum einen auf die Schmerzintensität, also die Art und Dauer der Verletzung, auf die gegebenenfalls daraus folgende Arbeitsunfähigkeit sowie auf die Eingriffsintensität, die danach fragt, ob Operationen zur Behandlung notwendig sind. Zum anderen finden potenzielle Folgeschäden Berücksichtigung.

Die Genugtuung orientiert sich am Maß des Verschuldens, wobei zwischen vorsätzlicher, grob oder erheblich fahrlässiger Unfallverursachung unterschieden wird. Möglich ist zudem ein nichtverschuldeter Unfall oder ein geringfügiges Verkehrsdelikt. Trägt der Geschädigte Mitschuld am Unfallgeschehen, mindert dies seine Ansprüche.

Einen besonderen Fall bildet die verzögerte oder verweigerte Regulierung der Schadenersatzansprüche. Eine solche bewusste oder gar mutwillige Verzögerung der Zahlung kann die Geldforderung mitunter deutlich erhöhen, da der Geschädigte einer zusätzlichen psychischen Belastung ausgesetzt ist.

Eine weitere Erhöhung kann anfallen, wenn die wirtschaftliche Position des Schädigers dies zulässt.

All die oben genannten Faktoren gilt es bei der konkreten Bemessung zu begutachten. Auch hierfür gibt es Schmerzensgeldtabellen, welche Urteilssammlungen auflisten, die Vergleichsfälle mit gezahltem Schmerzensgeld enthalten. Die jeweilige Höhe des Betrages kann je nach Unfall stark variieren. So gab es bereits Zahlungen von 500.000 Euro, während das Schleudertrauma in der Regel bei ca. 600 Euro liegt.

In dieser Übersicht finden Sie einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle:

Schmerz­ens­geld für...zu­sätz­liche Ver­wund­ungenBe­trag, Ge­richt, Jahr
Hals­schlag­ader­durch­trennungnach­folg­ender Schlag­anfall und Epilep­sie50.000 Euro (OLG Hamm, 2011)
Ellen­bogen­frakturSchulter- und Rippen­frak­turen, Zwerch­fell­arterien­anriss, Lungen­quetsch­ung, Kopf­platz­wundeca. 30.7000 Euro (LG Pots­dam, 2000)
Brust­korb­verletzungLungen­quetschung, Milz­riss, HWS-Syn­dromca. 9.200 Euro (OLG Frank­furt am Main, 1995)
Lungen­verletzungRippen­frakturen2.500 Euro (LG Dort­mund, 2004)
Arm­verletzungSchürf­wundenca. 300 Euro (AG Tauber­bischofs­heim, 1990)

Besondere Zahlungsmodi des Schmerzensgeldes: Rente vs. Abfindung

Üblicherweise findet beim Schmerzensgeld einer Unfallversicherung eine Einmalzahlung statt. Rentenzahlungen erfolgen nur bei langwierigen Folgeschäden.
Üblicherweise findet beim Schmerzensgeld einer Unfallversicherung eine Einmalzahlung statt. Rentenzahlungen erfolgen nur bei langwierigen Folgeschäden.

Wenn das Unfallopfer unter langfristigen Folgeschäden, wie im Falle einer Invalidität, leidet, kommen zwei Zahlungsvarianten für das Schmerzensgeld einer Unfallversicherung in Frage.

Zum einen besteht die Möglichkeit einer Schmerzensgeldrente, zum anderen zahlt die Versicherung das Schmerzensgeld als Einmalzahlung. Bei letzterem wird eine Abfindung errechnet, die dem Betrag entspricht, den der Geschädigte im gesamten Rentenverlauf erhalten hätte.

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Kommentare

  1. Ferdinand S. sagt

    18. Oktober 2018 um 16:54

    Mein Onkel konnte durch seine Unfallversicherung Geld erhalten. Es war in der Tat so, dass er beweisen musste, wer sich seines Schadens schuldig gemacht hatte. Es war eine Aufgabe, alle Beweise zu sammeln, aber er hatte Erfolg.

    Antworten
  2. Marco W sagt

    8. November 2021 um 14:48

    Ein Freund war vor kurzem auch in einen Autounfall verwickelt und möchte nun Schmerzensgeld geltend machen. Er hat die notwendigen Beweise und zu zeigen, dass er nicht der Verantwortliche war. Gut zu wissen, dass die Höhe vom Schmerzensgeld sich steht nach dem Einzelfall entscheidet.

    Antworten

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