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Häusliche Gewalt – Körperverletzung hinter verschlossener Wohnungstür

Körperliche und psychische Gewalt in der Ehe: Was hinter verschlossener Tür geschieht, tritt immer häufiger ans Tageslicht.

Es gibt in der Gesellschaft auch Gewaltformen, die zumeist weniger in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen. Vor allem weil sie hinter Schloss und Riegel stattfinden, nicht vor aller Augen. In den Statistiken tauchte diese Form der Gewalt in der Familie bisher nicht explizit auf, sondern ging auf in den zahllosen Vergehen und Verbrechen: angefangen bei Bedrohung über einfache Körperverletzung bis hin zu Mord und Totschlag.

Am 22.11.2016 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals eine detaillierte Statistik vor, in der häusliche Gewalt in all ihren Facetten genauer betrachtet wird. Hiernach wurden im Jahr 2015 zirka 130.000 Fälle von Gewalt gegen Frauen und Männer innerhalb von Partnerschaften registriert. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit darüber, weil zahlreiche Opfer sich nicht trauen, gegen die häusliche Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft vorzugehen oder diese gar anzuzeigen.

Doch was genau kann als häusliche Gewalt gelten? Welche Ursachen gibt es? Und wo finden Opfer von Gewalt in Familien Hilfe? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

Inhalt

  • 1 Definition: Was ist häusliche Gewalt?
    • 1.1 Wer wird überwiegend Opfer von Gewalt in Familien?
    • 1.2 Seelische und körperliche Gewalt: Welche Formen häuslicher Gewalt gibt es?
    • 1.3 Alkohol, Drogen, Frustration: Häusliche Gewalt und mögliche Ursachen
  • 2 Hilfe bei häuslicher Gewalt

Definition: Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt: Wie wird diese Gewaltform definiert?
Häusliche Gewalt: Wie wird diese Gewaltform definiert?

Die Bezeichnung “häusliche Gewalt” ist sehr weit gefächert und bezieht sich grundsätzlich auf unterschiedlichste Formen von Gewaltanwendung.

Der Terminus beschränkt diese jedoch auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer: Angriffe auf Leib und/oder Leben gehen dabei von einem Partner aus, richten sich gegen den anderen oder aber gemeinsame Kinder.

Häusliche Gewalt gegen Kinder, Frauen und Männer muss dabei jedoch nicht nur innerhalb der eigenen vier Wände stattfinden, sondern kann sich mitunter auch in öffentlicheren Gefilden zeigen.

Das Wesen der Bezeichnung “häusliche Gewalt” ist also auf die Täter-Opfer-Beziehung ausgerichtet und beschreibt seelische und körperliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten, Partnern sowie Eltern und deren Kindern.

Wer wird überwiegend Opfer von Gewalt in Familien?

Häusliche Gewalt: Kinder leiden zumindest immer indirekt unter der Situation.

Statistisch gesehen werden noch immer am häufigsten Frauen Opfer häuslicher Gewalt – im Jahre 2015 waren es über 100.000 registrierte Fälle. Die Täter hier sind zumeist Männer. Das soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Männer sich in Partnerschaften immer häufiger Gewalt ausgesetzt sehen. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle steigt ebenso stetig an.

Zu vermuten ist zudem, dass gerade Konstellationen, in denen Männer Opfer von Frauen werden, noch seltener kommuniziert werden, schon allein wegen des Status’, den das vermeintlich stärkere Geschlecht im Auge der Gesellschaft verlieren könnte. Die Dunkelziffer für häusliche Gewalt gegen Männer kann damit also wesentlich höher liegen.

Zahlreiche Fälle häuslicher Gewalt zeigten sich 2015 innerhalb von ehelichen (36.973 Fälle) und nichtehelichen Lebensgemeinschaften (32.967 Fälle). Am häufigsten kam es zwischen ehemaligen Partnern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen (41.209 Fälle). Betroffen ist vor allem die Altersklasse zwischen 30 und 40 Jahren.

Auch Kinder geraten nicht selten zwischen die Fronten. In der Statistik zur Partnerschaftsgewalt werden Kinder selbst nicht aufgeführt, doch die Zahlen in der jährlichen Kriminalstatistik des BKA zeigen: Auch die Anzahl der begangenen Delikte gegen Kinder nehmen zu. Dabei kamen die Täter schon immer überwiegend aus dem familiären Umfeld.

Gewalt an Frauen, Männern und Kindern: Viele Opfer leiden im Stillen.
Gewalt an Frauen, Männern und Kindern: Viele Opfer leiden im Stillen.

Seelische und körperliche Gewalt: Welche Formen häuslicher Gewalt gibt es?

Häusliche Gewalt dient gewissermaßen als Oberbegriff für zahlreiche Straftatbestände, die innerhalb von familiären, ehelichen oder eheähnlichen Gemeinschaften auftreten. Neben den unterschiedlichsten Formen vorsätzlicher Körperverletzung – leichte, gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge – zählen hierzu auch

  • Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag,
  • psychische Misshandlung durch Stalking und Bedrohung sowie
  • sexuell motivierte Straftaten wie Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.

Das Spektrum ist also umfangreich und schließt gemeinhin auch seelische und psychische Gewalt in Partnerschaft und Ehe mit ein.

Im Übrigen: Die sexuelle Nötigung (Vergewaltigung) in der Ehe ist erst seit 1997 offiziell unter Strafe gestellt. Zuvor wurden solche Taten immer wieder auf die Erfüllung der ehelichen Pflichten bezogen und nur selten strafrechtlich verfolgt. Seither macht es aber auch rechtlich keinen Unterschied, ob die Vergewaltigung innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft stattfand oder außerhalb einer solchen.

Im Jahr 2015 registrierte das BKA vor allem folgende Formen von Gewalt in der Beziehung:

StraftatbestandAnzahl registrierter Fälle (2015)
Körperverletzung mit Todesfolge6
schwere Körperverletzung76
Mord und Totschlag415
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung2.436
Stalking8.776
gefährliche Körperverletzung16.054
Bedrohung18.300
vorsätzliche einfache Körperverletzung81.394

Alkohol, Drogen, Frustration: Häusliche Gewalt und mögliche Ursachen

Häusliche Gewalt: Immer mehr Delikte landen vor Gericht - und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.
Häusliche Gewalt: Immer mehr Delikte landen vor Gericht – und rücken in den Fokus der Öffentlichkeit.

Opfer häuslicher Gewalt kennen oftmals zahlreiche fadenscheinige Entschuldigungen, die der Partner vorbringt, um sein Vorgehen zu rechtfertigen – zu viel getrunken, zu wenig geschlafen, Hunger, Stress im Job, “du hast mich genervt”. Eine Rechtfertigung für häusliche Gewalt kann es jedoch kaum geben.

Über das zittrige Nervenkostüm, das den Täter vermeintlich ausrasten ließ, lassen sich keine statistischen Erhebungen anstellen. Aber auch Alkohol und harte Drogen können nicht für alle Tatbestände als “Entschuldigung” hervorgebracht werden, denn:

Nur 10,9 Prozent der 2015 ermittelten Tatverdächtigen standen unter dem Einfluss von Alkohol, nur 7,5 Prozent hatten harte Drogen konsumiert.

Auch die Abwälzung der Schuld auf das Opfer hat oft Konjunktur und viele Betroffene glauben zunächst, selbst etwas falsch gemacht und Schuld an der Situation gewesen zu sein. Doch: Nichts rechtfertigt die Anwendung von vorsätzlicher Gewalt in Ehe und Partnerschaft! Sind Sie Opfer eines gewalttätigen Partners, sollten Sie sich umgehend Rat bei einer der zahlreichen Anlaufstellen suchen und sich engen Freunden und Verwandten anvertrauen.

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt: Die Opfer fühlen sich oftmals allein und hilflos.
Häusliche Gewalt: Die Opfer fühlen sich oftmals allein und hilflos.

Klar ist eines: Häusliche Gewalt hinterlässt oft zermürbte Opfer, die zumeist aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Teufelskreis herausfinden. Aus diesem Grund gibt es auch von staatlicher Seite zahlreiche Hilfsangebote, die den Betroffenen Mut machen sollen.

Hierzu zählen vor allem das Hilfetelefon – gefördert vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – regionale Familienberatungsstellen, die Polizei sowie Frauenhäuser und entsprechende Einrichtungen für Männer. Gerade letztere sind allerdings noch sehr rar gesät, obwohl der Bedarf immer größer wird.

Sie kennen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft oder erfahren selbst häusliche Gewalt? Hilfe erhalten Sie beim Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: Wenden Sie sich an die nachfolgende kostenlose Hotline des Hilfetelefons. Grundsätzlich können sich auch Männer an die Seelsorger richten, die selbst Opfer von Gewalt in der Partnerschaft sind.

Hilfetelefon: 08000 116 016

Gewaltschutzgesetz: Im Zweifel kann ein Kontaktverbot gegen den Täter verhängt werden.

Auch andere kleinere Organisationen kümmern sich um Betroffene, die häusliche Gewalt erfahren mussten und helfen dabei, aus vergifteten Beziehungen auszubrechen. Hört der gewalttätige Partner auch nach Beendigung der Beziehung nicht auf, sein Opfer zu belästigen oder anzugreifen, können die Hilfsstellen die Opfer auch in Gewaltschutzverfahren unterstützen, die Besuchs- und Annäherungsverbote für den Täter zur Folge haben können.

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde eigens entworfen, um Opfer vor wiederholten Nachstellungen und Gewalttaten zu schützen. Bei einer Verurteilung auf dessen Grundlage können dem Gewalttäter dabei zusätzlich folgende Auflagen und Verbote erteilt werden (§ 1 GewSchG):

  • Verbot sich der Wohnung des Opfers oder bestimmten Umfeldern zu nähern
  • Kontaktverbot (per Post, Telekommunikationsmedien usf.)

Bei einem Verstoß gegen die Auflagen können die Gerichte eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen.

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