Selbstzweifel, Schamgefühle, Eitelkeit, Angst vor dem Alter – nicht immer sind Schönheitsoperationen medizinisch notwendig. Manchmal aber doch – etwa nach einem schweren Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung wie Brustkrebs. Die betroffenen Menschen empfinden ihr Aussehen als Belastung und erhoffen sich durch die OP eine Erleichterung. Denn meistens ist ihr Leidensdruck enorm.
Manchmal geht dieser Plan jedoch nicht auf und eine verpfuschte Schönheits-OP macht alles nur noch schlimmer. Ob und wann die Patienten in einem solchen Fall Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können, erläutern wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rechte nach einem Pfusch bei der Schönheits-OP
Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler macht. Was genau darunter fällt, lesen Sie hier.
Nicht jede gescheiterte Schönheits-OP begründet Schadensersatzansprüche. Wann ein Arzt haftet, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Lassen Sie sich umfassend über alle möglichen Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen aufklären. Fragen Sie gegebenenfalls genauer nach. Erkundigen Sie sich nach den Qualifikationen des Arztes und lassen Sie sich zusichern, dass auch er und nicht etwa sein Kollege den Eingriff vornimmt.
Weitere Ratgeber zu kosmetischen Eingriffen
Schmerzensgeldanspruch für eine verpfuschte Schönheitsoperation
Meistens ist eine Schönheitsoperation nicht medizinisch notwendig, sondern dient allein kosmetischen Zwecken. Geht der Eingriff schief, kann der Patient für die verpfuschte Schönheits-OP Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn der Kunstfehler einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellt.
Ein solcher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt gegen die Regeln der medizinischen Kunst verstößt und dadurch einen Schaden verursacht. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis des kosmetischen Eingriffs nicht den Vorstellungen des Patienten entspricht. Es bedarf stattdessen des soeben erwähnten Verstoßes.
Die sogenannten Regeln der ärztlichen Kunst beginnen bereits vor der Operation. Patienten müssen die Risiken eines solchen Eingriffs kennen. Damit ist keine verpfuschte Schönheits-OP gemeint, sondern die Gefahr von Entstellungen oder allergischen Reaktionen, die auch bei einem ordnungsgemäßen kosmetischen Eingriff eintreten können.
Gerade weil es sich in aller Regel um einen Eingriff handelt, der medizinisch nicht notwendig ist, muss der Arzt seinen Patienten über jedes mit der OP verbundene Risiko aufklären und ihm mehrere Tage Zeit zum Überlegen einräumen. Diese Aufklärung unterliegt strengeren Anforderungen als die Aufklärung vor einem medizinisch indizierten Eingriff.
Für diese Schönheits-OP-Fehler haften Ärzte
Der Arzt haftet für eine verpfuschte Schönheits-OP, wenn er dieser besonderen Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.
Darüber hinaus können auch folgende Pflichtverletzungen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen:
- Der Arzt operiert nach Methoden, für die er keine Ausbildung besitzt und die er deswegen nicht hinreichend beherrscht.
- Er wendet Verfahrensweisen an, die nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.
- Der Mediziner handelt entgegen den gesicherten medizinischen Erkenntnissen oder verstößt gegen bewährte Regeln der ärztlichen Behandlung (grober Behandlungsfehler).
Tipp: Manchmal versuchen Ärzte, sich gegen Schadensersatzforderungen für eine verpfuschte OP abzusichern, indem sie die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Auch sollten Patienten auf keinen Fall eine Verzichtserklärung für eine verunglückte Schönheits-OP unterschreiben.
Wie sie Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine verpfuschte Schönheits-OP geltend machen
Die Rechtslage nach einer gescheiterten Schönheitsoperation ist sehr komplex. Für Laien ist es schwierig, ihre Ansprüche angemessen zu beziffern und geltend zu machen. Aus diesem Grund ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
- Ist der kosmetische Eingriff fehlgeschlagen, sollten Patienten sich umgehend von einem anderen Arzt beraten lassen – auch wenn der behandelnde Mediziner behauptet, die gewünschten Veränderungen würden noch eintreten. Warten Sie nicht zu lange darauf!
- Dokumentieren Sie die verpfuschte Schönheits-OP mit all ihren Folgen. Machen Sie Fotos, erstellen Sie ein Protokoll und fragen Sie Zeugen nach ihren Kontaktdaten. Das können z. B. Ihre Zimmergenossen im Krankenhaus sein.
- Wenden Sie sich wenn möglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie wegen einer Haftung an den betroffenen Arzt oder die zuständige Versicherung herantreten.
In besonders schwerwiegenden Fällen stellt eine schlechte Schönheits-OP sogar eine rechtswidrige Körperverletzung dar, die von der ursprünglichen Einwilligung des Patienten nicht mehr gedeckt ist. Der Arzt macht sich also auch strafbar.
Schmerzensgeldtabelle: Urteile zum Thema „verpfuschte Schönheits-OP“
Wie hoch das Schmerzensgeld für verpfuschte Schönheitsoperationen ausfällt, lässt sich nicht allgemein beziffern. Vielmehr ist dies immer von den individuellen Umständen abhängig, wie etwa der Art und Schwere des entstandenen Schadens und den damit einhergehenden (gesundheitlichen, psychischen und finanziellen) Folgen für den Patienten.
Die folgende Schmerzensgeldtabelle bietet lediglich eine kleine Orientierung anhand von Urteilen zu gescheiterten Schönheits-OPs.
Sachverhalt | Schmerzensgeld | Urteil |
---|---|---|
Brustvergrößerung bei Pornodarstellerin – Patientin erlitt wg. Sauerstoffmangels während der OP sehr schwere Hirnschäden, an denen sie kurz darauf verstirbt; Narkoseärztin wird wg. fahrlässiger Tötung verurteilt | 140.000 - 824.000 Euro für den Witwer (abhängig von den Einkünften) | LG Hamburg, 24.06.2016, Az. 303 O 173/14 |
missglückte Bruststraffung bei einer jungen Frau (erhebliche Narbenbildung und Asymmetrie) - keine verpfuschte OP; es haben sich die Risiken verwirklicht, über die der Chirurg die Patientin im Vorfeld aufgeklärt hat | 0 Euro (da kein Behandlungsfehler) | OLG Schleswig-Holstein, 25.01.2012, Az. 4 U 103/10 |
Deformationen nach einer fehlerhaft durchgeführten Fettabsaugung | 4.000 Euro | OLG Düsseldorf, 20.03.2003, Az. 8 U 18/02 |
Laura U sagt
Gut zu wissen, dass ein Arzt einem bei einer medizinisch nicht notwendigen Operation nicht nur mehrere Tage Bedenkzeit geben muss, sondern auch einer besonderen Aufklärungspflicht bezüglich der Risiken unterliegt. Eine Freundin von mir Hat sich die Brüste vergrößern lassen und nun Probleme damit, die auch bereits von einem anderen Arzt festgestellt und dokumentiert wurden. Ich werde ihr raten, sich an eine Fachanwältin für Medizinrecht zu wenden, bevor sie sich an den betroffenen Arzt wendet.
Sabine A sagt
Danke für diese Informationen zum Thema Schadenersatzrecht nach einer Schönheits-OP. Meine beste Freundin hat sich die Brüste vergrößern lassen und diese sind seither entzündet. Im Vertrag hat der Arzt aber seine Haftung ausgeschlossen. Gut zu wissen, dass das nicht rechtmäßig ist.