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Verpfuschte Schönheits-OP – Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2023

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Wann können Patienten Schadensersatz für eine verpfuschte Schönheits-OP verlangen?
Wann können Patienten Schadensersatz für eine verpfuschte Schönheits-OP verlangen?

Selbstzweifel, Schamgefühle, Eitelkeit, Angst vor dem Alter – nicht immer sind Schönheitsoperationen medizinisch notwendig. Manchmal aber doch – etwa nach einem schweren Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung wie Brustkrebs. Die betroffenen Menschen empfinden ihr Aussehen als Belastung und erhoffen sich durch die OP eine Erleichterung. Denn meistens ist ihr Leidensdruck enorm.

Manchmal geht dieser Plan jedoch nicht auf und eine verpfuschte Schönheits-OP macht alles nur noch schlimmer. Ob und wann die Patienten in einem solchen Fall Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können, erläutern wir im folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Rechte nach einem Pfusch bei der Schönheits-OP
  • Schmerzensgeldanspruch für eine verpfuschte Schönheitsoperation
    • Für diese Schönheits-OP-Fehler haften Ärzte
    • Wie sie Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine verpfuschte Schönheits-OP geltend machen
  • Schmerzensgeldtabelle: Urteile zum Thema „verpfuschte Schönheits-OP“
    • Das könnte Sie auch interessieren:

FAQ: Rechte nach einem Pfusch bei der Schönheits-OP

Wann können Patienten für eine verpfuschte Schönheits-OP Schadensersatz verlangen?

Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler macht. Was genau darunter fällt, lesen Sie hier.

Die Schönheitsoperation hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Bekomme ich dafür Schmerzensgeld?

Nicht jede gescheiterte Schönheits-OP begründet Schadensersatz­ansprüche. Wann ein Arzt haftet, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Was kann ich selbst tun, um eine verpfuschte Schönheits-OP zu vermeiden?

Lassen Sie sich umfassend über alle möglichen Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen aufklären. Fragen Sie gegebenenfalls genauer nach. Erkundigen Sie sich nach den Qualifikationen des Arztes und lassen Sie sich zusichern, dass auch er und nicht etwa sein Kollege den Eingriff vornimmt.

Weitere Ratgeber zu kosmetischen Eingriffen

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  • Verpfuschte Nasen-OP

Schmerzensgeldanspruch für eine verpfuschte Schönheitsoperation

Schönheits-OP: Als Pfusch gilt übrigens auch eine unzureichende Aufklärung über die Risiken.
Schönheits-OP: Als Pfusch gilt übrigens auch eine unzureichende Aufklärung über die Risiken.

Meistens ist eine Schönheitsoperation nicht medizinisch notwendig, sondern dient allein kosmetischen Zwecken. Geht der Eingriff schief, kann der Patient für die verpfuschte Schönheits-OP Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn der Kunstfehler einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellt.

Ein solcher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt gegen die Regeln der medizinischen Kunst verstößt und dadurch einen Schaden verursacht. Es genügt also nicht, dass das Ergebnis des kosmetischen Eingriffs nicht den Vorstellungen des Patienten entspricht. Es bedarf stattdessen des soeben erwähnten Verstoßes.

Die sogenannten Regeln der ärztlichen Kunst beginnen bereits vor der Operation. Patienten müssen die Risiken eines solchen Eingriffs kennen. Damit ist keine verpfuschte Schönheits-OP gemeint, sondern die Gefahr von Entstellungen oder allergischen Reaktionen, die auch bei einem ordnungsgemäßen kosmetischen Eingriff eintreten können.

Gerade weil es sich in aller Regel um einen Eingriff handelt, der medizinisch nicht notwendig ist, muss der Arzt seinen Patienten über jedes mit der OP verbundene Risiko aufklären und ihm mehrere Tage Zeit zum Überlegen einräumen. Diese Aufklärung unterliegt strengeren Anforderungen als die Aufklärung vor einem medizinisch indizierten Eingriff.

Für diese Schönheits-OP-Fehler haften Ärzte

Der Arzt haftet für eine verpfuschte Schönheits-OP, wenn er dieser besonderen Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.

Darüber hinaus können auch folgende Pflichtverletzungen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen:

Eine schlechte Schönheits-OP kann z. B. auf Methoden zurückzuführen sein, die nicht der ärztlichen Kunst entsprechen.
Eine schlechte Schönheits-OP kann z. B. auf Methoden zurückzuführen sein, die nicht der ärztlichen Kunst entsprechen.
  • Der Arzt operiert nach Methoden, für die er keine Ausbildung besitzt und die er deswegen nicht hinreichend beherrscht.
  • Er wendet Verfahrensweisen an, die nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.
  • Der Mediziner handelt entgegen den gesicherten medizinischen Erkenntnissen oder verstößt gegen bewährte Regeln der ärztlichen Behandlung (grober Behandlungsfehler).

Tipp: Manchmal versuchen Ärzte, sich gegen Schadensersatzforderungen für eine verpfuschte OP abzusichern, indem sie die Haftung vertraglich ausschließen. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Auch sollten Patienten auf keinen Fall eine Verzichtserklärung für eine verunglückte Schönheits-OP unterschreiben.

Wie sie Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine verpfuschte Schönheits-OP geltend machen

Die Rechtslage nach einer gescheiterten Schönheitsoperation ist sehr komplex. Für Laien ist es schwierig, ihre Ansprüche angemessen zu beziffern und geltend zu machen. Aus diesem Grund ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:

  • Ist der kosmetische Eingriff fehlgeschlagen, sollten Patienten sich umgehend von einem anderen Arzt beraten lassen – auch wenn der behandelnde Mediziner behauptet, die gewünschten Veränderungen würden noch eintreten. Warten Sie nicht zu lange darauf!
  • Dokumentieren Sie die verpfuschte Schönheits-OP mit all ihren Folgen. Machen Sie Fotos, erstellen Sie ein Protokoll und fragen Sie Zeugen nach ihren Kontaktdaten. Das können z. B. Ihre Zimmergenossen im Krankenhaus sein.
  • Wenden Sie sich wenn möglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie wegen einer Haftung an den betroffenen Arzt oder die zuständige Versicherung herantreten.

In besonders schwerwiegenden Fällen stellt eine schlechte Schönheits-OP sogar eine rechtswidrige Körperverletzung dar, die von der ursprünglichen Einwilligung des Patienten nicht mehr gedeckt ist. Der Arzt macht sich also auch strafbar.

Schmerzensgeldtabelle: Urteile zum Thema „verpfuschte Schönheits-OP“

Sie haben eine verpfuschte Schönheits-OP hinter sich? Lassen Sie einen Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen.
Sie haben eine verpfuschte Schönheits-OP hinter sich? Lassen Sie einen Anwalt Ihre Ansprüche durchsetzen.

Wie hoch das Schmerzensgeld für verpfuschte Schönheitsoperationen ausfällt, lässt sich nicht allgemein beziffern. Vielmehr ist dies immer von den individuellen Umständen abhängig, wie etwa der Art und Schwere des entstandenen Schadens und den damit einhergehenden (gesundheitlichen, psychischen und finanziellen) Folgen für den Patienten.

Die folgende Schmerzensgeldtabelle bietet lediglich eine kleine Orientierung anhand von Urteilen zu gescheiterten Schönheits-OPs.

Sach­verhaltSchmer­zens­geldUrteil
Brust­ver­grö­ßerung bei Porno­dar­stel­lerin – Patientin erlitt wg. Sauer­stoff­mangels wäh­rend der OP sehr schwere Hirn­schäden, an denen sie kurz darauf verstirbt;
Nar­kose­ärztin wird wg. fahr­lässiger Tötung ver­ur­teilt
140.000 - 824.000 Euro für den Witwer
(abhängig von den Einkünften)
LG Hamburg, 24.06.2016,
Az. 303 O 173/14
miss­glückte Brust­straffung bei einer jungen Frau (er­heb­liche Narben­bildung und A­sym­metrie)
- keine ver­pfuschte OP;
es haben sich die Risiken ver­wirk­licht, über die der Chirurg die Patientin im Vor­feld auf­ge­klärt hat
0 Euro
(da kein Be­hand­lungs­fehler)
OLG Schles­wig-Hol­stein, 25.01.2012,
Az. 4 U 103/10
De­for­ma­tionen nach einer fehler­haft durch­ge­führ­ten Fett­ab­saugung4.000 EuroOLG Düssel­dorf, 20.03.2003,
Az. 8 U 18/02
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Verpfuschte Schönheits-OP – Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
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Kommentare

  1. Laura U sagt

    10. Juni 2020 um 11:49

    Gut zu wissen, dass ein Arzt einem bei einer medizinisch nicht notwendigen Operation nicht nur mehrere Tage Bedenkzeit geben muss, sondern auch einer besonderen Aufklärungspflicht bezüglich der Risiken unterliegt. Eine Freundin von mir Hat sich die Brüste vergrößern lassen und nun Probleme damit, die auch bereits von einem anderen Arzt festgestellt und dokumentiert wurden. Ich werde ihr raten, sich an eine Fachanwältin für Medizinrecht zu wenden, bevor sie sich an den betroffenen Arzt wendet.

    Antworten
  2. Sabine A sagt

    12. August 2020 um 9:37

    Danke für diese Informationen zum Thema Schadenersatzrecht nach einer Schönheits-OP. Meine beste Freundin hat sich die Brüste vergrößern lassen und diese sind seither entzündet. Im Vertrag hat der Arzt aber seine Haftung ausgeschlossen. Gut zu wissen, dass das nicht rechtmäßig ist.

    Antworten
  3. Tommy N sagt

    22. April 2021 um 14:36

    Meine Freundin möchte wegen einer verpfuschten Schönheits-OP auf Schadensersatz klagen. Dabei wussten wir nicht, dass man auf Schadensersatz klagen kann, wenn der Kunstfehler einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellt. Ich denke, wir werden uns an einen Rechtsanwalt wenden.

    Antworten
  4. Alina B sagt

    8. Juni 2021 um 16:35

    Danke für die hilfreichen Informationen. Ich möchte schon seit langem meine Schlupflider operieren lassen und möchte mich über meine Ansprüche und Rechte informieren. Ich habe nicht gewusst, das das Ausschließen von Schadensersatzforderungen bei einer missglückten OP nicht rechtens sind. In zwei Wochen habe ich mehrere Beratungsgespräche bei unterschiedlichen Ärzten und werde diesbezüglich auch nachfragen.

    Antworten
  5. Meier sagt

    19. Januar 2022 um 20:04

    Meine Frage was tun, nach Augenlidstraffung kann ich nachweislich meine Augenlider nicht mehr Kpl schliessen ..Folge brennen jucken Sehstörungen , Schlafstörungen weg brennender Tränender Augen

    Was kann ich tun , vielen Dank

    Antworten
    • Adile sagt

      21. Juni 2022 um 21:34

      Guten Abend, genau das gleiche Problem habe ich auch. Hab morgen den Termin in Hamburg bei den Chirurgen der mich operiert hatte. Haben Sie schon was dagegen unternommen?
      Würde mich über eine Antwort freuen.
      LG

      Antworten
      • Julia sagt

        22. August 2022 um 22:46

        Liebe Adile,

        mir ist in Hamburg das gleiche passiert. Waren wir zufällig nicht beim selben Operateur? Ich lese in Foren, dass besonders viele Fälle von Überresektion ausgerechnet aus Hamburg kommen. Mein Augenarzt hat auch die „Handschrift“ sofort erkannt, bevor ich gesagt habe, wer mich operiert hat. Leider darf man nirgendwo den Namen nennen. Jedenfalls habe ich vor kurzem eine Jameda-Bewertung geschrieben, um andere zu warnen.

        Und ja, ich habe einen Anwalt beauftragt. Der Behandlungsfehler (inkorreke Schnittführung) wurde bereits von mehreren Experten bestätigt, außerdem war die Aufklärung mangelhaft. Vorerst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Einigung. Mal sehen, wie es weitergeht…

        Antworten
      • Julia sagt

        23. August 2022 um 12:38

        Liebe Adile,

        wie geht es Dir, wie war Dein Termin?
        Ich habe das gleiche Problem, auch in Hamburg. Hab einen Anwalt beauftragt, erstmal für friedliche Verhandlungen. Es liegt eindeutig ein Behandlungsfehler vor, plus mangelnde Aufklärung (ich wurde vor so einem Risiko nicht mündlich gewarnt und hätte nie gedacht, dass sowas überhaupt möglich ist – wo ich den Operateur extra darum gebeten habe, möglich wenig wegzunehmen). Mal sehen, wie es läuft…

        Antworten
      • P sagt

        27. August 2022 um 0:29

        Bei welchen Chirurgen waren sie ? Ich selber war auch in Hamburg aber bin auch unzufrieden und die OP Variante war so auch nicht abgesprochen

        Antworten
        • Julia sagt

          8. Oktober 2022 um 12:08

          Hallo P.,

          ich nehme an, man darf hier nicht den Arzt nennen. Meine ganzen Kommentare wurden auch erst mit großer Zeitverzögerung veröffentlicht, daher habe ich so viele geschrieben. Bei Jameda habe ich entsprechende Bewertung verfasst, am 28.07.2022. Wer bei demselben Arzt war, soll mich gerne über diese Bewertung kontaktieren.

          LG
          Julia

          Antworten
      • Julia sagt

        16. September 2022 um 19:09

        Hallo Adile,

        ich bin auch mit im Boot. Auch aus Hamburg.
        Wie geht’s Dir mittlerweile?

        Antworten
    • Julia sagt

      23. August 2022 um 12:44

      Wie geht es Ihnen mittlerweile?

      Antworten
  6. Vesna sagt

    10. Februar 2022 um 20:44

    Eine Hauttransplantation am Augenlid ist nötig. Es gibt in D nur 4 Lidchirurgen die auf Hx spezialisiert sind. Die Überresektion war vertraglich nicht vereinbart und ist somit rechtswidrig.

    Antworten
    • Annabell sagt

      14. April 2022 um 14:35

      wo finde ich diese Ärzte? Mir gehts genau so.

      Antworten
    • Julia sagt

      23. August 2022 um 21:54

      Überresektion ist rechtswidrig, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit die Regeln der Schnittführung verletzt wurden. Es sollte ein Mindestabstand von 12-15 mm zwischen der oberen Schnittlinie und dem unteren Rand der Augenbraue eingehalten werden. Kann man nach der OP die Augen nicht mehr schließen, waren das mit Sicherheit weniger. Bei mir z.B. nur 5-6 mm. Leider kannte ich mich vor der OP mit sowas nicht aus, und mein Operateur hatte mir auch nicht erklärt, was er in meinem Gesicht so zeichnet und was dies für Folgen haben könnte. Somit geht mein Anwalt sowohl von einem Behandlungs- als auch von einem Aufklärungsfehler aus.

      Noch wissen wir nicht, wie es weitergeht, aber ich werde berichten. Man sieht, es gibt allein hier in der Kommentarspalte genügend Geschädigte…

      Antworten
  7. Lami sagt

    17. Juni 2022 um 16:42

    meine Nase ist schief und entspricht überhaupt nicht den Bildern, die wir vorher gemacht hatten. Nun hat der Arzt mir vorgeschlagen die Nase nochmal zu operieren. Da ich jedoch große Angst habe, weil er mehrere Patienten zum 2 oder auch zum 3. Mal ohne Erfolg operiert hat, wollte ich wissen, ob es sich lohnt, sich einen Anwalt dafür zu holen und Schmerzensgeld zu verlangen. Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  8. Danka sagt

    20. Juni 2022 um 0:17

    Hallo,mein Sohn hatte mit 22 Jahre Augenlider Operation der Arzt machte ein mittfeiselifting ,jetzt ist er 35 Jahre und leidet unter Depressionen und Schmerzen, unter Lieder hängen nach unter, bitte helfen ,seine Leiden sind enorm

    Antworten
  9. Nina sagt

    21. Oktober 2022 um 1:13

    Ich habe bei einem sehr anerkannten Chirurgen (mit besten Bewertungen & Empfehlungen) mein Decoltée mit einem Co2 Laser behandeln lassen. Nach 2 Wochen sollte laut dem Chirurgen alles schön verheilt sein. Schon kurz nachdem ich zu Hause war, merkte ich instinktiv, dass etwas nicht ok ist. Es blutete, so dass ich die Blutungen kaum mehr stoppen konnte und es krümmte mich vor Schmerzen. Am Tag danach ging ich nochmals vorbei und ich sah seinen Blicken an, dass er selber weiss, was er verbockt hat. Er vertröstete mich, es braucht einfach nur Zeit. Nun sind es 1.5 Jahre her und ich habe übelste Verbrennungsnarben! Kann mich so in keinem Schwimmbad mehr zeigen. Laufe nur noch hochgeschlossen rum und isoliere mich mit 33 Jahren total. Das beste war noch, als ich dann den schadenverursachenden Chururg auf seinen Behandlungsfehler ansprach, rannte ER zu seiner Anwältin! Wollte mir den Mund verbieten mit einer Verschwiegenheitsklausel! Sein Ruf war ihm wichtiger, als meine Gesundheit. Von meinem seelischen Zustand mal ganz abgesehen! Es gibt Tage, da breche ich morgens weinend zusammen vor dem Spiegel. Das Verfahren gegen ihn läuft nun. Deshalb.. Ich rate allen, es sich 5x zu überlegen einen Eingriff zu machen. Ich wünschte, ich hätte an diesem Tag mein Haus niemals verlaßen.

    Antworten
  10. Susanne sagt

    19. Dezember 2022 um 10:39

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich Nachsorge und Reklamation.

    Wir sind zwei Frauen und haben uns, eine im Februar und eine im März, bei einem plastischen Chirurgen am Bauch und an den BH Flügelchen das Fett absaugen lassen.
    Bei der letzten Kontrolle haben wir beide dem Arzt mitgeteilt, dass wir mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Er war zuversichtlich und hat gemeint wir sollen uns im September noch einmal melden. Sollte sich bis dahin nichts getan haben können wir über eine Lösung sprechen.
    Leider ist der Arzt seitdem im Krankenstand und wird wahrscheinlich auch nicht vor Februar 23 wieder arbeiten können. Ob das sicher ist ist aber auch nicht klar, der Termin hat sich schon mehrfach nach hinten verschoben.
    Wir beide haben aber mittlerweile einen neuen Termin bei einem anderen Chirurgen zur Korrektur ausgemacht der im Februar 23 stattfinden wird.
    Was sollen wir machen. Wenn wir dann im Februar ein zweites Mal abgesaugt sind, haben wir keinen Nachweis mehr warum wir unzufrieden waren.
    Uns steht doch ein abschließendes Untersuchungsgespräch zu. Das kann sich doch nicht weil ein Arzt krank ist Monate vielleicht auch Jahre hinauszögern.
    Wir sind in E-Mail Kontakt mit der Praxis aber sie können uns keine Lösung anbieten und vertrösten uns immer weiter.
    Es ist natürlich schade, dass der Arzt krank geworden ist, aber darunter können doch die Patienten nicht leiden!
    Gibt es irgendeine Möglichkeit wie wir verfahren können? Muss der erkrankte Arzt eine Vertretung nennen oder wie sollen wir uns verhalten. Februar ist ja nicht mehr lange hin und unser OP-Termin steht.

    Falls ich hier nicht an der richtigen Stelle bin, könnten Sie mir vielleicht eine Stelle nennen an dem ich mich wenden kann!

    Vielen Dank

    Antworten

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