„Ich bremse für Tiere“ – nicht selten sind auf Deutschlands Straßen Fahrzeuge mit Aufklebern versehen, die diese Tierliebe offen zur Schau tragen. Wer möchte schon bei einem solchen Unfall zum Igel-Mörder werden oder einem Kaninchenbaby die Mutter nehmen?
Was moralisch gesehen mehr als löblich ist, erweist sich im Straßenverkehr oftmals als Unfallquelle. So manch einer nimmt lieber eigene Schmerzen infolge eines durch plötzliches Bremsen bedingten Auffahrunfalls auf sich, als ein unschuldiges Tier auf dem Gewissen zu haben.
Fraglich ist, wie es bei einem solchen Auffahrunfall mit dem Schmerzensgeld aussieht. Kommt diese Form des Schadenersatzes dann überhaupt zum Tragen? Wie verhält es sich generell mit dem Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall? Im folgenden Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Verkehrsunfall und dem dabei entstehenden immateriellen Schadenersatzanspruch.
FAQ: Schmerzensgeld beim Auffahrunfall
Ja, grundsätzlich kann bei einem Auffahrunfall ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Die Schmerzensgeldhöhe hängt unter von der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und möglichen Folgeschäden ab. Daher erfolgt die Berechnung in jedem Fall individuell. Vergangene Urteile samt Entschädigungssummen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Das Schmerzensgeld beim Unfall wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt.
Inhaltsverzeichnis
Auffahrunfall: Immaterieller Schadenersatz bei Personenschäden
Wenn sich im turbulenten Verkehrsfluss des Alltags die motorisierte Blechkarawane durch die Straßen schiebt, reiht sich irgendwann jeder Autofahrer in diese voranrollende Polonaise ein, um zu seinem Ziel zu gelangen.
Eingeklemmt zwischen Vorder- und Hintermann oder auch als Anführer der Kette, bewegen sich die Kraftfahrer ganz selbstverständlich fort, bis ein kleiner Moment der Unachtsamkeit die Routine durchbricht und es knallt. Ein Auffahrunfall reißt die Fahrer dann oftmals aus ihrem Trott.
Typisch ist ein solcher Unfall beispielsweise an einer roten Ampel oder auch bei unvorhersehbaren Gefahrensituationen, die eine derart plötzliche Bremsung erfordern, dass der Hintermann nicht schnell genug reagieren kann.
Zu unterscheiden sind im Verkehrsrecht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, der materielle Schadenersatz und dessen immaterielles Pendant.
Erstgenannter beinhaltet sachbezogene Aufwendungen, also beispielsweise Reparaturkosten, aber auch Ausgaben, die zur Heilbehandlung des Verunfallten auftreten. Der immaterielle Schadenersatz, im Volksmund unter der Bezeichnung des Schmerzensgeldes bekannt, deckt bei einem Auffahrunfall die subjektive Seite des Geschehens ab.
Es handelt sich hier hierbei um eine Entschädigung, die hinsichtlich der erlittenen Verletzungen für Ausgleich und Genugtuung sorgen soll. Geregelt ist diese Form des Schuldanspruchs in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Diese Formulierung macht deutlich, dass nicht nur ein Auffahrunfall zu Schmerzensgeld führen kann, sondern die Ursachen ganz unterschiedlich sind. Neben der strafrechtlich sanktionierten Körperverletzung kommt ein Hundebiss ebenso in Frage wie ein Behandlungsfehler.
Diese große Spannbreite ist bei der Bestimmung der Höhe vom Schmerzensgeld ebenso vorhanden. Denn die gesetzlich beschriebene „billige Entschädigung“ lässt offen, welche Beträge in Frage kommen.
Vielmehr obliegt es dem Ermessen der zuständigen Richter, unter Berücksichtigung sämtlicher den Unfall prägender Umstände, eine angemessene Summe festzulegen.
Schadenersatzpflichtige Schäden bei einem Auffahrunfall
Bei einem Auffahrunfall entsteht der Anspruch auf Schmerzensgeld in der Regel infolge von Verstauchungen der Halswirbelsäule. Durch den unerwarteten Aufprall erfolgt eine so enorme Energieübertragung, dass die Kopf- und Nackenregion extrem beansprucht und gegebenenfalls überlastet wird.
Zerrungen und Bänderrisse sind oftmals die Konsequenz. Diese im ersten Moment scheinbar geringfügigen Verletzungen können teilweise zu schwerwiegenden Komplikationen führen und so eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen.
Eine solche Einbuße kann mit Hilfe des Schmerzensgeldes ausgeglichen werden, der durch die gegnerischen Versicherungen zu zahlen ist. Eine Schädigung, für die Auffahrunfälle hauptursächlich sind, ist das sogenannte Schleudertrauma.
Komplizierte Beweislage beim Schleudertrauma
Bei einem Schleudertrauma handelt es sich um eine Weichteilverletzung der Halswirbelsäule (HWS). Medizinisch wird dies auch als HWS-Distorsion bezeichnet.
Die Symptome eines Schleudertraumas sind:
- Kopf- und Nackenschmerzen
- Übelkeit
- Erbrechen
- Schwindel
- Taubheitsgefühle
Je nach Schweregrad kann ein Auffahrunfall mit Schleudertrauma dann Schmerzensgeld begründen. Einfache HWS-Schäden werden üblicherweise mit 500 bis 1.200 Euro entschädigt.
Dauern die Schmerzen jedoch länger an, führen zu Bewegungseinschränkungen oder Arbeitsunfähigkeit können die Beträge aber auch deutlich höher liegen. Vor allem bei Dauerschäden können so Summen bis zu 10.000 Euro erzielt werden.
Außerdem verweist eine Versicherung häufig auf eine Harmlosigkeitsgrenze, welche schadenersatzpflichtige Schäden von einer gewissen Kollisionsgeschwindigkeit abhängig macht.
In diesem Rahmen wird oftmals die Annahme vertreten, dass ein Schleudertrauma durch einen Auffahrunfall Schmerzensgeld erst ab einer Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h begründen kann.
Der Bundesgerichtshof hat indessen eine solche starre Beweisform abgelehnt und dem Charakter des § 253 BGB entsprechend auf eine individuelle Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls abgestellt.
Dennoch sind Streitigkeiten über Diagnose, Ursache und Verlauf dieser Verletzungsform nicht selten. So versuchen die zur Zahlung verpflichteten Versicherungen des Verursachers vom Autounfall doch, die Schmerzensgeldsumme für den Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Beim Schmerzensgeld für einen Auffahrunfall können bereits Nackenschmerzen einen Anspruch begründen, wenn die Schmerzen in Zusammenspiel mit den individuellen Einzelheiten vom Verkehrsunfall eine Entschädigung billig erscheinen lassen.
Auch ein Tinnitusleiden sowie Sprach- oder Konzentrationsstörungen nach einem Unfall werden unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Wie hoch kann beim Auffahrunfall das Schmerzensgeld sein?
Grundsätzlich liegt die konkrete Bemessung vom immateriellen Schadenersatz im Ermessen der zuständigen Richter. Diese betrachten sämtliche Details des Schadensereignisses und bestimmen dann eine angemessene Summe.
Eine Orientierungshilfe, die nicht nur bei der richterlichen Entscheidung zur Anwendung kommt, sondern auch von Anwälten oder Opfern selbst genutzt werden kann, ist die Schmerzensgeldtabelle.
Dabei handelt es sich um Listen, die Urteile sammeln, in denen Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Zumeist findet sich hier eine Klassifizierung nach Art der Verletzung. Beträge für ein Schleudertrauma sind darin ebenso zu finden, wie Schadenersatzzahlungen für eine Gehirnerschütterung, Prellungen oder Rippenbrüche.
Sehen Sie hier beispielhaft einen Auszug aus einer solchen Tabelle mit Verletzungen, die beim Auffahrunfall Schmerzensgeld nach sich gezogen haben.
Verletzung | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
Schleudertrauma mit temporärer Arbeitsunfähigkeit | 500 Euro | LG Bonn, 2010 |
beschädigte Wirbelsäule | 1.000 Euro | LG Arnsberg, 2006 |
HWS-Syndrom mit Schleudertrauma | ca. 1.300 Euro | LG Flensburg. 1993 |
leichte HWS-Verletzung | ca. 2.300 Euro | OLG Hamm, 2000 |
HWS-Syndrom mit Schleudertrauma | ca. 7.700 Euro | OLG Koblenz, 2004 |
Mitschuld des Verunfallten – Hat das Einfluss auf das Schmerzensgeld?
Bei einem Auffahrunfall ist das Schmerzensgeld immer auch davon abhängig, ob den Geschädigten eine Teilschuld trifft. Oftmals treten Auffahrunfälle nämlich infolge eines zumindest fahrlässigen Fehlverhaltens des Verletzten auf.
Versäumt es ein Autofahrer beispielsweise, rechtzeitig die Warnblinkanlage einzuschalten, wenn er aufgrund eines Motorschadens auf der Autobahn zunehmend an Geschwindigkeit verliert und dadurch ein Hintermann auffährt, werden beide Verkehrsteilnehmer haftbar gemacht. Das durch den Auffahrunfall begründete Schmerzensgeld wird dann reduziert.
Unternimmt ein Fahrzeugführer eine Vollbremsung, da sich ein Tier auf der Fahrbahn befindet, und verursacht somit einen Unfall, wird unter Umständen ebenfalls eine Mithaftung angenommen und das Schmerzensgeld in seiner Höhe entsprechend angepasst.
Bernd W sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als erster an einer roten Ampel gestanden.
Ein PKW hat zu spät reagiert und ist mit cirka ….30 kmh…..aufgefahren.
Durch den Stoss ist mein Kopf einmal nach vorne und wieder nach geflogen.
Sofort beim Arzt geroengt und untersucht….. war soweit OK.
Hatte 5Tage Kopfschmerzen.
Steht mir was zu?
mustafa a. sagt
mir hat einer die vorfahrt weggenommen. dadurch hatte ich handballenprellung, ellbogenprellung Verletzung der halswirbelsäule habe deshalb seid 3 Wochen Kopfschmerzen in höhe des kleingehirns. wa steht mir zu ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo mustafa a.,
über die Höhe eines Schmerzensgeldes können keine pauschalen Aussagen getroffen werden, da diese immer vom Einzelfall abhängig ist. Gängige Schmerzensgeldtabellen können einen Überblick zu möglichen Summen bieten. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären mit diesem Ihre Ansprüche.
Ihr koerperverletzung.com-Team
klaus sagt
bin seid dem 1august 17 krank hatte einen Autounfall gehabt ,war in mrt und physio und neurologen und seiddem immer noch krank geschrieben und bis auf weiteres noch krank hatte starke Prellungen im ruckenbereich und immer noch schmerzen
martin h. sagt
100 mark
Mary sagt
PS..hatte 3 Wochen Krankenschein u Krankengymnastik
Mary sagt
Hallo..hatte im Dez.16 einen nicht verschuldetet Auffahrunfall mit ca 70 kmh..ich war angeschnallt..Diagnose vom Arzt: M54.2 u 513.4..
Nun will die gegnerische Versicherung nur 400€ zahlen