Wer schön sein will, muss zumindest manchmal leiden und viel Zeit in aufwendiges Make-up investieren. Eine Lösung verspricht z. B. die künstliche Wimpernverlängerung oder die Wimpernkranzverdichtung. Allerdings bergen diese Methoden auch gewisse Risiken. In den sozialen Medien klagen Frauen immer wieder über Schmerzen nach einer Wimpernverlängerung und über andere Beschwerden. Auch nach einer Wimpernkranzverdichtung können Schmerzen auftreten.
Wir gehen daher der Frage auf den Grund, ob es sich bei unsachgemäßen kosmetischen Behandlungen um eine Körperverletzung handelt. Und wir erläutern, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen kann.
Inhaltsverzeichnis
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Eine dauerhafte Wimpernverlängerung soll den Wimpern mehr Schwung und Länge verleihen. Dafür werden bis zu zehn künstliche Härchen auf jede Naturwimper geklebt. Eine andere kosmetische Variante ist die Wimpernverdichtung für mehr Volumen. Hier klebt der Kosmetiker künstliche Wimpern zwischen die Naturwimpern.
Schmerzen nach einer Wimpernverlängerung können ein Zeichen dafür sein, dass die Behandlung nicht technisch bzw. kosmetisch einwandfrei war. Auch nach einer Wimpernkranzverdichtung treten mitunter Schmerzen auf, wenn diese nicht dem Qualitätsstandard entsprach.
Weil beide Behandlungen gewisse Risiken und Nebenwirkungen mit sich bringen, ist die Qualität dieser kosmetischen Eingriffe von besonderer Bedeutung. Schlampig durchgeführte Verlängerungen oder Verdichtungen können fatale Folgen haben wie:
- starke Schmerzen
- Unverträglichkeiten und allergische Reaktionen, z. B. auf den Kleber
- ausfallende oder verklebte Wimpern
- bleibende Schäden an der Hornhaut und damit einhergehende Sehminderung
Sparen Sie daher nicht an den Kosten der Behandlung. Ein seriöses Kosmetikstudio verlangt zwar mehr Geld, minimiert dabei aber auch die Gesundheitsrisiken, weil Hygiene- und Technikstandards der Branche ebenso gewährleistet sind wie ausreichend Fachwissen und Erfahrung.
Rechtliche Bewertung der kosmetischen Behandlung
Begründen nun Schmerzen nach einer Wimpernverlängerung oder -verdichtung einen Schmerzensgeldanspruch? Schmerzen allein dürften hierfür nicht ausreichen. Ein solcher Anspruch kann sich aber aus dem Vertrag zwischen Kosmetiksalon und Kunde ergeben, wenn der Kosmetiker seine vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch einen körperlichen oder gesundheitlichen Schaden bei dem zu Behandelnden verursacht.
Treten etwa nach der Verlängerung oder Wimpernkranzverlängerung Schmerzen auf, kann das darauf hindeuten, dass der Kosmetiker seine Dienstleistung nicht wie vertragsgemäß geschuldet erbracht hat. Er ist insbesondere dazu verpflichtet:
- die kosmetische Behandlung fachgerecht auszuführen, also präzise und sorgfältig nach allen Regeln der Kunst zu arbeiten,
- dabei unbedenkliche und kosmetisch geeignete Materialien (Kleber) zu verwenden und
- seiner vorvertraglichen Aufklärungspflicht in hinreichendem Maße nachkommt.
Kosmetiker müssen ihre Kunden gewöhnlich vor der Behandlung bzw. vor Vertragsschluss über jene Umstände aufklären, die für diese besonders bedeutsam sind. Hierunter fallen etwaige Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung.
Körperverletzung wegen Schmerzen nach einer Wimperverlängerung oder -verdichtung
Eine kosmetische Behandlung wie die Verlängerung oder Verdichtung der Wimpern kann den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen, insbesondere wenn danach Schmerzen oder gesundheitliche Beschwerden wie allergische Reaktionen auftreten.
Normalerweise ist die Körperverletzung durch einen kosmetischen Eingriff aufgrund der Einwilligung des zu Behandelnden gerechtfertigt. Das gilt aber nur, wenn der Kosmetiker seinen Kunden rechtzeitig und umfassend über mögliche Gefahren und Nebenwirkungen aufgeklärt hat. Außerdem bezieht sich die Einwilligung nur auf eine fachgerechte Behandlung.
Verursacht eine Wimpernverlängerung oder Wimpernkranzverdichtung Schmerzen und andere gesundheitliche Probleme, so kann der Kunde Strafantrag stellen, wenn diese Beschwerden z. B.:
- auf einer schlampigen bzw. unsachgemäßen Behandlung beruhen oder
- der Kosmetiker Materialien (Kleber) benutzt, die nicht für das Bekleben von Wimpern hergestellt wurden.
Nutzt der Kosmetiker gesundheitsschädliche Stoffe (z. B. Industriekleber), steht sogar der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Raum.
Auf einer solchen einfachen oder gefährlichen Körperverletzung beruhende Schmerzen nach der Wimpernverlängerung begründen nicht nur einen vertraglichen, sondern auch einen deliktischen Schmerzensgeldanspruch. Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa den erlittenen Gesundheitsschäden.
FAQ: Rechtsfolgen bei Schmerzen nach einer Wimpernverlängerung
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht gewöhnlich nur, wenn der Kosmetiker Sie vor der Behandlung nicht umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt hat oder wenn die Verdichtung bzw. Verlängerung nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Das lässt sich pauschal nicht beziffern. Das hängt zum einen davon ab, ob Ihnen neben den Schmerzen noch weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen entstanden sind, also etwa allergische Reaktionen, eine Hornhautverletzung, ausfallende Naturwimpern etc. Zum anderen spielen Art, Dauer und Kosten der ärztlichen Behandlung ebenso eine Rolle wie mögliche bleibende Schäden.
Eine dauerhafte Wimpernverlängerung kann als Körperverletzung gewertet werden. Allerdings ist diese aufgrund der vorherigen Einwilligung des Kunden gerechtfertigt. Diese Einwilligung bezieht sich aber nur auf eine sorgfältige und fachgerecht ausgeführte Wimpernverlängerung. Werden falsche bzw. ungeeignete Kleber verwendet, stellt dies u. U. sogar eine gefährliche Körperverletzung dar.
Daniela P sagt
7. February 2020 at 6:35
Habe nach meine Wimpernverlängerung vor 3 Wochen kaum noch eigene Wimpern, stellenweise noch zwei bis drei dran die am Lied geklebt sind und mir beim schließen der Augen Schmerzen bereitet.
Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten dagegen was zu unternehmen?