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Verjährung vom Schmerzensgeld: Was Sie bei der Tilgungsfrist beachten sollten

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Um Schadensersatz rechtzeitig geltend zu machen, ist die Verjährung vom Schmerzensgeld zu beachten.
Um Schadensersatz rechtzeitig geltend zu machen, ist die Verjährung vom Schmerzensgeld zu beachten.

„Geduld ist eine Tugend“, diese Weisheit dient nicht nur Eltern zappliger Kinder als effektive Erziehungsregel. Auch im Alltag begegnet ein jeder diesem Verhaltenskodex immer wieder, mal mehr, mal weniger freiwillig.

Doch auch Geduld hat ihre Grenzen und diese sollten nicht unnötig ausgereizt werden, insbesondere dann, wenn es um Ansprüche auf Schadensersatz geht, genauer gesagt um die Verjährung vom Schmerzensgeld.

Auch wenn die Geltendmachung eines Anspruchs infolge körperlicher Schäden durch einen Unfall einige Mühen kostet, sollte sich ein Geschädigter nicht zu viele Jahre Zeit damit lassen. Denn das Schmerzensgeld unterliegt einer Verjährung und ist diese nach ein paar Jahren erst einmal eingetreten, hat selbst ein Anwalt keine Möglichkeit mehr, nachträglich das einem Betroffenen zustehende Schmerzensgeld einzuklagen.

Wann verjährt also ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Unterliegt die Verjährung vom Schmerzensgeld für eine Körperverletzung anderen Fristen als die für den Schadensersatz eines Behandlungsfehlers?

Dies und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber, der Ihnen Grundsätzliches zum Thema der Verjährungsfrist vom Schmerzensgeld sowie den Zeitbegrenzungen im Strafrecht erklärt.

FAQ: Verjährung vom Schmerzensgeld

Kann Schmerzensgeld verjähren?

Ja, grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld verjähren.

Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung?

In der Regel tritt die Verjährung bei Schmerzensgeld nach drei Jahren ein.

Welche Folgen hat es, wenn der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt ist?

Ist die Verjährung eingetreten, können Sie kein Schmerzensgeld mehr beantragen. Der Anspruch ist somit verfallen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Verjährung vom Schmerzensgeld
  • Verjährung – eine allgemeine Definition
    • Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Unterscheidung: Verjährung im Straf- und Zivilrecht

Verjährung – eine allgemeine Definition

Bevor die Verjährung vom Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung oder anderen Ereignissen erläutert wird, soll zunächst eine allgemeine begriffliche Grundlage geschaffen und geklärt werden, was überhaupt unter der Verjährung zu verstehen ist.

Als Verjährung wird eine Situation bezeichnet, die dem zu einer Leistung Verpflichteten das Recht einräumt, dem Anspruch des Berechtigten mit einer Leistungsverweigerung entgegenzutreten.

Sinn und Zweck einer solchen zeitlichen Regulierung ist die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens – zwei wesentliche Eckpfeiler des gesetzlich normierten menschlichen Miteinanders.

Ein Anspruch wird durch jedes Tun oder Unterlassen begründet, zu dessen Einforderung eine Person berechtigt ist. Dies kann in sämtlichen Lebensbereichen stattfinden und bezieht sich auf jegliche Anspruchsformen, also auch auf das Schmerzensgeld.

Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen

Wenn Sie die Frist zur Verjährung vom Schmerzensgeld verpassen, ist der Ärger groß.
Wenn Sie die Frist zur Verjährung vom Schmerzensgeld verpassen, ist der Ärger groß.

Die Verjährung für das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder anderen Schadensereignissen ist als Teil des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Dort ist in § 195 BGB als regelmäßige Frist für das Schmerzensgeld ebenso wie für andere Ansprüche eine Begrenzung von drei Jahren vorgesehen.

Dabei setzt die Verjährung der Schmerzensgeldansprüche am Ende des Jahres ein, innerhalb dessen es zu dem anspruchsbegründenden Ereignis kam und der Geschädigte davon sowie von der Identität des Schädigers Kenntnis erlangte.

Kam es also beispielsweise im Mai 2016 zu einem schadensersatzpflichtigen Motorradunfall, so beginnt die Verjährung am 31.12.2016. Der Verunfallte sollte demnach bis zum 31.12.2019 seinen Anspruch selbstständig oder gemeinsam mit einem Rechtsanwalt vor Gericht geltend machen, um der Verjährung vom Schmerzensgeld nicht zum Opfer zu fallen.

Zusätzlich zu dieser regulären Verjährungsfrist existiert laut BGB auch eine Höchstgrenze, die beim Schmerzensgeldanspruch die Verjährung auf 30 Jahre erhöht. Paragraph 199 Absatz 2 findet immer ohne Rücksicht auf die Kenntnis von Tat und Täter Anwendung. Hier fängt die Tilgungsfrist ab Tatbegehung an.

Unterscheidung: Verjährung im Straf- und Zivilrecht

Beim Schmerzensgeld ist die Verjährung nach einer Körperverletzung stets von den zivilrechtlichen Vorschriften abhängig. Auch wenn die Ursache des immateriellen Schadensersatzes die Verletzungen eines Straftatbestandes darstellt, sind für die Geltendmachung nicht die Verjährungsfristen des Strafrechts entscheidend.

Beide Rechtsgebiete sind daher hinsichtlich der Verjährung separat zu betrachten. So ist beim Schmerzensgeld die Frist eine andere als bei der Ahndung der Körperverletzung selbst. Auch die Anwälte, die hierbei hinzugezogen werden, müssen einmal im Straf- und und einmal im Zivilprozess tätig werden.

Im Strafrecht wird zwischen Verfolgungs- (§§ 78 – 78c Strafgesetzbuch) und Vollstreckungsverjährung (§§ 79 – 79b Strafgesetzbuch) unterschieden. Ersteres ist wichtig, um die Ahndung der Tat rechtzeitig erfolgen zu lassen. Die zweite Frist gibt an, bis wann eine Vollstreckung durchgesetzt sein muss, damit sie nicht verjährt.
Die zivilrechtliche Verjährung vom Schmerzensgeld verläuft anders als die strafrechtliche Verjährung.
Die zivilrechtliche Verjährung vom Schmerzensgeld verläuft anders als die strafrechtliche Verjährung.

Die Fristen hängen dabei jeweils vom tatbestandlichen Strafmaß ab und variieren von 3 bis hin zu 30 Jahren.

Mord, versuchter Mord und die Teilnahme daran verjähren niemals. Lebenslange Freiheitsstrafen, Sicherungsverwahrungen und eine unbefristete Führungsaufsicht werden nicht von der Vollstreckungsverjährung erfasst und können somit ein Leben lang durchgesetzt werden.

Lassen Sie sich bei Unsicherheiten zur Verjährungsfrist nach einem Behandlungsfehler, einem Unfall oder anderen Schadensereignissen stets von einem Anwalt beraten. Ein versierter Rechtsanwalt kann Ihnen die Folgen Ihres Anspruchs ebenso darlegen, wie die straf- und zivilrechtlichen Fristen.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Hoffmann sagt

    29. December 2021 um 22:28

    Sehr geehrter Rechtsanwalt, ich habe eine Frage zu meinem Fall: Meine Nachbarn haben meine Familie mehrmals angegriffen, und das letzte Mal hat er meine Frau gestoßen und sie ist zu Boden gefallen, und ich habe den Mann gestoßen und er ist von der Treppe gefallen, was ihm einige Brüche zugefügt hat Das Gericht entschied damals, dass es sich um Notwehr handelt und ich habe den Fall zu meinen Gunsten gewonnen, aber vor vier Monaten habe ich von der Versicherung eine Mitteilung an meine Nachbarn erhalten, dass ich die Behandlungskosten und die Ambulanzgebühren bezahlen muss Ist diese Behauptung echt? Bitte antworten Sie

    Reply
  2. Manuela sagt

    18. December 2019 um 22:25

    Hallo
    Wie sieht es bei einem Schmerzensgeld aus, das mir im Oktober 2016 zugesprochen wurde, ich eine Anwältin damit beauftragt habe, diese Forderung geltend zu machen und diese auch bei einer Pfändung nicht erfolgreich war, da die Beklagte über keine finaziellen Mittel verfügt? Die Gerichtsvollzieherin hatte Anfang 2017 versucht, das Geld einzutreiben. Zwischenzeitig ist die Beklagte dann nach Berlin gezogen und die Betreuerin wurde im Juni 2017 darüber informiert und antwortete dann, das die Beklagte in Berlin auf der Straße leben würde und daher gar nicht in der Lage sei, das Geld zu zahlen.
    Meine Anwältin hatte mir das Urteil zurückgegeben und meinte das ich bis November erneut meinen Anspruch geltend machen müsse, da dieser dann verjährt. Ich Blödie habe aber nicht ganz zugehört und weiß jetzt nicht, ob November 2019 (was für mich ja blöd wäre) oder November 2020… Mag da jetzt nicht anrufen und das zugeben, das ich evtl. die Frist verpennt habe

    Reply
  3. Admir sagt

    29. October 2019 um 16:48

    Hallooo..
    Ich hatte einen Arbeits Unfall in der 2lehrwoche ,mein lehrlings ausbildner hat mich auf eine pressmaschine geschickt zu arbeiten,obwohl es mir verboten war erst ab 2.Lj dürfte ich damit arbeiten,durch diesen Unfall der 1997 passierte erlitt ich schwere Verletzungen an beide Händen,was dazu führte das ich in frührente war 1jahr,nach den Jahr wurde mir die Rente aberkannt da ich nur 19% Behindert bin ,weil mein Ausbildner damals schuld war .möchte ich wissen ob es eine Möglichkeit gibt jetzt eine Klage wegen Schmerzensgeld Forderung zu machen?weil sich meine Hand von Jahr zu Jahr verschlechtert ? Gibt es eine Möglichkeit?

    Reply
  4. Sergej sagt

    18. October 2019 um 14:38

    Hallo,
    Ich wurde am 28.03.19 von mehreren Personen zusammengeschlagen. Sprunggelenk gebrochen, Nase gebrochen, Zahnprothesen rausgeschlagen. Ich bin noch 10 Tage zur Arbeit gegangen. Erst danach bin ich zum Arzt gegangen und wurde notoperiert. Im Krankenhaus habe ich dummerweise gesagt, dass es ein Fahrradsturz war. Alles wurde auf Polizei Kameras aufgenommen. Später habe ich bei der Polizei Aussage gemacht. Aber keine Anzeige erstattet.
    Jetzt ist schon sieben Monaten vergangen, kann ich immer noch eine Anzeige machen, auf Schmerzensgeld und Schadenersatz? Die Täter sind bekannt, aber ich wurde immer noch nicht zur Verhandlung vorgeladen.

    Reply
  5. W.T. sagt

    12. December 2018 um 11:16

    Hallo
    Mein 14 jähriger Sohn wurde im Schulbus von 2 älteren Schülern hart an den Kopf geschlagen und musste mit Gehirnerschütterung mehrere Tage ins Krankenhaus. Seinen Leistungssport konnte auch 3 Wochen nicht ausführen. Wie hoch ist die Summe einer Schmerzensgeld Forderung? Und bis wann muss ich die Wo einreichen?
    Danke für eine Antwort

    Reply
  6. Mick sagt

    27. September 2018 um 22:36

    Hallo ich habe 2012 eine Straftat begangen
    Für die ich auch bestraft wurde

    Der geschiedigte wollte 5000€ Schmerzensgeld
    Laut sein Anwalt hat er sämtliche Verletzungen erlitten was garnicht stimmt aber das ist eine andere Sache 2013 habe ich den Brief bekommen bis heute ist von dem Anwalt bzw von dem Kerl nichts mehr gekommen

    Meine Frage verjährt sowas und wie lange ist die Frist

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      5. October 2018 um 14:01

      Hallo Mick,

      bei einem vorsätzlich verursachten Schaden kann der Anspruch durchaus erst nach 30 Jahren verjähren. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
      • Steinig sagt

        7. May 2019 um 10:14

        Hallo können Sie mir sagen wann eine Körperverletzung mit Titel verjährt ist, und wie sich das verhält wenn man 2015 angenommen in der Insolvenz war zählt es dann noch mal neu 30 Jahre oder ist das Quatsch liebe Grüße

        Reply
        • koerperverletzung.com sagt

          15. May 2019 um 15:36

          Hallo Steinig,

          wir können rechtlich nicht beurteilen. ob eine Insolvenz Schmerzensgeldansprüche in irgendeiner Form beeinflussen. Klären Sie das am besten mit einem fachkundigen Anwalt ab. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, ob ein Verjährung vorliegt oder Ansprüche weiterhin geltend gemacht werden können.

          Ihr koerperverletzung.com-Team

          Reply
  7. K. sagt

    14. February 2018 um 15:19

    Hallo,

    meine Mutter hat mich nach jahrelangen emotionalen und physischen Missbrauch, sowie unzähliger Morddrohungen “Ich erschlag’ Dich” aus niederen Gründen (Habgier) 2014 versucht, mich zu töten. Ich überlebte schwerverletzt und hatte infolgedessen einen längeren Krankenhausaufenthalt und eine lange Therapie hinter mir. Es gibt aber genügend Beweismaterial für Straftaten ihrerseits wie z.B. Urkundenfälschung.

    Zudem hat sie mir wissentlich wichtige persönliche Unterlagen, sowie diverse Wertgegenstände unterschlagen und rückt sie auch trotz mehrfacher Anforderungen nicht heraus.

    Sie unternahm mehrfach Kontaktaufnahme mit mir und gibt etwa sich auf Ämter immer als Opfer, die “in Notwehr handelte”, aus.

    Sie behält immer noch als “Versicherungsnehmerin” zwei Lebensversicherungen, die sie auf meinen Namen abgeschlossen hat, bei sich und plant diese Versicherungen an einen ehemaligen Lebenspartner zu übertragen.

    Sie erwartet überdies, dass ich ihr Taschengeld, Pflege und die Grabkosten übernehme.

    Kann ich noch in diesem Jahr erfolgreich eine gerichtliche Klage einreichen und wenn ja, wie würden Sie die Erfolgsaussichten bewerten? Kann man diese Person ggf. auch gegen ihren Willen zwangseinweisen lassen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. February 2018 um 15:13

      Hallo K.,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir keine Einschätzung der Sachlage abgeben. Am besten wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Dieser kann Sie entsprechend beraten und Aussagen bezüglich der Erfolgsaussichten tätigen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  8. Brigitte L.-m. sagt

    10. February 2018 um 11:07

    Behandlung bei einer Gynäkologin von 1989 bis Dez.2006, ständig Hormone ohne Kontrolle – Ultraschall, Mammografie -, im Februar 2007 wurde Brustkrebs festgestellt, Tumor 4,5 cm, 2 OP’s, Chemo und Bestrahlung. Chemo abgebrochen wegen Unverträglichkeit. 2017 wurden durch einen “glücklichen Zufall” 7 Metastasen an der Wirbelsäule festgestellt, bei 2 besteht erhöhte Bruchgefahr. Z. Zt. erfolgen die üblichen Behandlungen. Ich bin 79 Jahre, mein Leben ist sehr stark eingeschränkt. Besteht hier ggf. noch Anspruch auf Schmerzensgeld? Ich bedanke mich mit frdl. Grüßen

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. February 2018 um 15:07

      Hallo Brigitte L.-m.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein Schaden durch Andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob dies hier der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann beurteilen, ob ein Anspruch besteht und wie es bezüglich der Verjährung aussieht.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  9. Ivana P. sagt

    7. September 2017 um 14:14

    Hallo,

    ich wurde im Juni 2013 in der Tschechische Republik zusammengeschlagen. Der Mann wurde 2015 verurteilt. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Mfg

    Ivana P./R.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      11. September 2017 um 10:36

      Hallo Ivana P.,

      in diesem Fall gelten die Tschechischen Gesetze. Wir können nicht beurteilen, wie dort der Anspruch auf Schmerzensgeld gehandhabt wird. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt vor Ort, um dies abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  10. H. Kaufmann sagt

    11. July 2017 um 8:29

    Hallo,
    wie ist bes bei einer 30jährigen Titelverjährung im Zivilrecht? Damals gab es Mitte Juni 1986 einen Zwangsvollstreckungstitel. Ist dieser Titel ab 1.1.2017 verjährt? Eine Verjährungshemmung sehe ich nicht. Was muss ich tun, um mich gegen weitere Forderungen nach der offentsichtlichen Verjährung (derzeit schon 30,5 jahre) durch ein Inkassounternehmen zu wehren? Dieses Inkasso kündigte mir Kontopfändung bei der Bank an.
    wie stelle ich hemmunsfristen bei
    Käme das Inkassounternehmen damit durch oder muss ich schon nur bei der Ankündigung das Konto zu pfänden schon mit der Einrede reagieren? Das Schreiben des Inkassos ist kein neuer gerichtlicher Mahnbescheid und auch kein neuer Vollstreckungsbescheid. Es ist wie stelle ich hemmunsfristen bei nur eine einfache Ankündigung seitens des Inkasso.

    Ich bedanken mich im Voraus für Ihren Rat.

    Anhang: Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Sätze oder Wörter in den Kommentaren die ich schreibe, einmogeln ohne das ich es verhindern könnte. Derzeit nutze ich Linux als Betriebssystem. Ich habe diesen Fehler leider noch nicht finden können, setze aber voraus, dass mein geschriebener Text noch verständlich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      11. July 2017 um 8:46

      Hallo H. Kaufmann,

      wir empfehlen Ihnen sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der Verjährung des Titels sowie der Vorgehensweise mit dem Inkassounternehmen beraten. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  11. Berthold S. sagt

    5. December 2016 um 23:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    WIE ist Es mit einer Schmerzensgeld Klage bei versuchten Mord-wurde 2-3× im St.Vinzenzhaus in Cloppenburg von einer verrückten Schwester versucht mich zu Tode zu bringen -Habe darüber schon mit einem Richter gesprochen-er war 1967-1973 in einen Nonnen heim passiert-qie lange hätte ich hier noch Anspruch deswegen auf Schmerzensgeld
    Mit freundlichen grüßen
    Berthold S.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      12. December 2016 um 9:52

      Hallo Berthold,

      die regelmäßige Verjährung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, innerhalb dessen es zu dem anspruchsbegründenden Ereignis kam und Sie davon sowie von der Identität des Schädigers Kenntnis erlangten.

      Die Höchstgrenze beträgt gemäß § 199 BGB 30 Jahre. Diese Frist beginnt ab Tatbegehung ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis von Tat und Täter.

      Für weitere Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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