
Mehr als 20 Tonnen Nahrung zerkleinert jeder Mensch im Durschnitt über 50 Jahre hinweg mit seinen 32 Zähnen. Eine enorme Beanspruchung dieser kleinen Gebilde, die mit dem Zahnschmelz die härteste Substanz des gesamten Körpers enthalten.
Doch auch der widerstandsfähigste Zahn ist vor bestimmten Gewalteinwirkungen nicht sicher. So hinterlassen eine Schlägerei oder eine Körperverletzung nicht selten neben anderen Kopfverletzungen unschöne Lücken im Gebiss.
Ein solcher Zahnverlust kann mit Schmerzensgeld beglichen werden, wenn er Folge einer Fremdeinwirkung ist.
Der folgende Ratgeber setzt sich mit dem Thema Schmerzensgeld bei Zahnverlust auseinander. Erfahren Sie hier, wieviel Schmerzensgeld verlorene Zähne nach sich ziehen.
FAQ: Schmerzensgeld bei Zahnverlust
Ist eine dritte Person für den Zahnverlust verantwortlich, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Pauschale Beträge lassen sich dafür nicht nennen. Zur Orientierung können Sie aber bestehende Urteile nutzen, die in einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle zusammengefasst sind. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
In der Regel tritt nach drei Jahren beim Schmerzensgeld die Verjährung ein.
Inhaltsverzeichnis
Schadensersatz für unvollständige Zahnreihen
Gepflegte Zahnreihen sind nicht nur ein schöner Hingucker, sondern vor allem essentielles Hilfsmittel zur Nahrungsaufnahme. Denn als Allesesser nimmt der Mensch vornehmlich Speisen zu sich, die erst im Mund zerkleinert werden müssen, bevor sie vom Organismus aufgenommen und verstoffwechselt werden.
Doch die kleinen robusten Zerkleinerer geraten beispielsweise bei einem Unfall mit dem Motorrad an die Grenzen ihrer Widerstandskraft. Gerade bei Gesichtsverletzungen ist ein Verlust eines oder mehrerer Zähne möglich. In einem solchen Fall kann der Geschädigte dann Schmerzensgeld für seinen Zahnverlust beantragen.
Gleiches ist möglich, wenn die Beschädigung durch einen ärztlichen Behandlungsfehler hervorgerufen wurde. Hier greift ebenfalls die zivilrechtliche Vorschrift zum Schmerzensgeld, die beim Zahnverlust Anwendung finden kann.
Geregelt ist diese Form des immateriellen Schuldanspruches in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von Schmerzen vor, die durch eine körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Beeinträchtigung verursacht wurde.
Schmerzensgeld beim Zahnverlust
Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt stets nach Ermessen der zuständigen Richter unter Berücksichtigung des Einzelfalls.
Für sein Urteil zieht das zuständige Gericht die gesamten Umstände des Schadensereignisses mit in seine Betrachtungen ein. Dazu gehört auch die Klärung vom eventuellen Mitverschulden. Haben Sie beispielsweise eine Schlägerei provoziert, kann Ihnen das schmerzgeldmindernd zur Last gelegt werden.
Darüber hinaus existieren weitere Einflussgrößen auf die Höhe vom Schmerzensgeld. Ist ein Zahn ausgeschlagen, während zugleich eine schwere Augenverletzung verursacht wurde, kommen höhere Beträge in Betracht, als wenn ergänzend lediglich Schürfwunden aufgetreten sind.
Was sagt die Schmerzensgeldtabelle?
Sehen Sie hier anhand vergangener Urteile beispielhaft, wie hoch das Schmerzensgeld bei Zahnverlust ausfallen kann:
Verletzungen | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
zweifache Schussverletzung im Mund mit Zahnverlust | 50.000 Euro | LG München, 2012 |
Zahnverlust im Unterkiefer sowie schwere Knieverletzung | ca. 23.000 Euro | OLG Oldenburg, 1989 |
Kiefer- und Zahnwurzelfraktur sowie Zahnverlust von 11 Zähnen | ca. 15.000 Euro | OLG Köln, 1991 |
Mundraumentzündung in deren Behandlungsverlauf Zähne gezogen werden mussten | ca. 2.100 Euro | OLG München, 2002 |
Holger S sagt
Mein Sohn ist aktuell nur mit einem Midijob mit Netto 582€ versorgt. Am Morgen des 1.6.24 wurde er Opfer durch einen Angriff mit Bierflaschen auf seinen Kopf. Dabei hat er eine Platzwunde am Kopf, einen komplett Zahnverlust Schneidezahn 2/1 und drei abgebrochene Front Zähne erlitten. Drei vermutliche Täter wurden unmittelbar nach der Tat von der Polizei gefasst und Strafanzeige gestellt. Wie geht mein Sohn in seiner jetzig finanziell begrenzten Situation vor? Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht beantragen? Er hat weder eine Rechtsschutz noch eine Haftpflichtversicherung. Wenn bei den Tätern aufgrund Alter, Herkunft und fehlender Versicherungen kein finanzieller Ausgleich möglich ist bleibt mein Sohn möglicherweise noch auf Gerichtskosten sitzen? Kann er ohne Anwalt überhaupt eine Nebeklage auf Schmerzensgeld führen? Danke für die Antwort
Moni sagt
Hallo,
mein Freund würde körperlich angegriffen, nachdem er aus Versehen sein Bier auf die Jacke von jemandem verschüttet hat. Der Typ hat ihm einen Frontzähne ausgeschlagen (auf dem schon eine Krone war) und drei untere Zähne müssen laut Zahnarzt wurzelbehandelt werden. Steht meinem Freund Schmerzensgeld und die vollständige Erstattung des Zahnersatzes zu?
Maria M sagt
Gut zu wissen, wie sich das Schmerzensgeld errechnet. Ich habe leider einen Zahn verloren und muss nun zu einem Zahnarzt für das Implantat. Hier sollte man nicht zu lange damit warten, sonst verschieben sich die Zähne.
Monika C sagt
Hallo.
Ich habe beim Brötchenabbiss einen Zahn gespalten,dieser musste entfernt werden.
Jetzt benötige ich einen Zahnersatz ( Implantat)
Bekomme ich bei der Versicherung von der Bäckerei Schadenersatz und Schmerzensgeld
Gruss Monika
Emma sagt
Ich benötigte nach einem Skiunfall einen Zahnersatz. Leider ist mir der Zahn bei einem Sturz herausgefallen. Dachte immer, dass ich erst im hohen Alter ohne Zähne dastehe. Bin aber ganz froh, dass es mit der Behandlung so glatt lief.
Schmid sagt
Hallo ich hatte am 05 04 2019 eine Magenspiegelung Ergebnis Geschwür am zwölffinger Darm was gebrochen ist und es wurde geschlossen aber bei dem eingriff wurden mir 2 Zähne abgebrochen hab seit 2 wochen Schmerzen und kann nur eingeschränkt essen steht mir Schmerzensgeld zu
JaCqueline sagt
Hallo
Meinem Sohn wurden fünf backen Zähne gezogen unter Vollnarkose.
Als ich vorher beim Doktor in der Praxis war war die Rede von einem Zahn und der Rest sollte gefüllt werden.
Nun kam der Doktor raus aus der OP und sagte er habe fünf Zähne gezogen.
Meiner Meinung nach hätten die gefüllt werden können ich schätze daher ziehen einfacher geht wie viel hat er sie einfach gezogen. Nun hat mein Sohn Schwierigkeiten beim Kauen und ich schätze das wirkt sich auch auf die Sprachentwicklung aus da er erst fünf Jahre alt ist.
Kann ich Schadensersatz fordern ?
Valeriy D. sagt
Hallo,
vor 1.5 J. habe ich bei einem Zahnpraxis 7 Kronen machen lassen. Die Kronen wurden total unprofessionell gemacht was zu einem Entzündung geführt ist. Laut Gutachten müssen nun alle 7 Zähne raus und statt dieser Zahne 7 Implantaten rein. Was kann man in dem Fall als Schmerzensgeld fordern bzw. bekommen?
Danke im Voraus.
Beste Grüße
J,Gregor sagt
Guten tag mein sohn hat kleine unffal in schule gechabt,hat im niemand gechubst ist er ungekipt auf gesicht und hat ein zahn fehloren ,naturlich weiss keine wer war das .Mein sohn ist im erste klase ist 6 jahre alt .Kann man bei diese situation auch Schmerzensgeld antragen?Bitte um antwort Gruss
koerperverletzung.com sagt
Hallo,
gemäß BGB § 828, sind Kinder bis zum vollendeten Lebensjahr nicht für Schäden haftbar zu machen. In der Regel ist dann auch kein Schmerzensgeld einzufordern. Im Zweifeln sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sabine sagt
Hallo, mein Sohn (7) ist vor zwei Jahren im Sportunterricht gestürzt. Dabei ist einer der oberen Schneidezähne abgebrochen und der andere hat einen Haarriss abbekommen. Die Schule hat den Unfall sofort gemeldet und die Unfallversicherung der Schule hat die Behandlungskosten für die künstliche Auffüllung des abgebrochenen Zahns übernommen. Der Haarriss konnte nicht behandelt werden und ist heute deutlich sichtbarer als direkt nach dem Sturz. Beide Zähne sind jetzt optisch unschön und natürlich nicht mehr so wie vor dem Unfall.
Laut Zahnarzt bietet sich im Erwachsenenalter eine Art Verschalung der beiden Zähne an, aber eine solche optische Korrektur kann bei Kindern im Wachstum noch nicht vorgenommen werden.
Wie gesagt hat die Unfallversicherung der Schule die Behandlungskosten übernommen. Nun fragen wir uns aber, ob unser Sohn aufgrund der optischen Beeinträchtigung evtl. Anspruch auf Schadensersatz / Schmerzensgeld hätte? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sabine,
in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn immaterielle Schäden durch Andere fahrlässige oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob in diesem Fall ein Anspruch können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich hierbei am besten an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
L. Sonja sagt
Hallo,mir wurde von meiner Versicherung fälschlicherweise gesagt,dass ich nur notfall-versichert sei.Deshalb ging ich trotz Zahnproblemen nicht zum Arzt,aus Angst ich würde die Behandlung zahlen müssen.
Jetzt hieß es letztes Mal,dass das ein Fehler war und man das nicht hätte sagen dürfen.
Was ist jetzt mit meinem Zahn,der in der Zeit Schaden genommen hat.
Muss ich beweisen,dass es in der Zeit passiert ist
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sonja,
wenden Sie sich hierbei am besten an einen Anwalt. Üblicherweise trögt der Geschädigte die Beweislast.
Ihr koerperverletzung.com-Team
heike sagt
Hallo, mir wurde 2016 nach ständigen schmerzen der linke Backenzahn gezogen. Die schmerzen haben nie nachgelasen. Wurde Dan auf die Psyche geschoben. Jetzt erst hat man 2 grosse zysten erkannt. Soll operiert werden. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Schmerzen traten das erstmal 2013 auf.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Heike,
eventuell liegt bei Ihnen ein Behandlungsfehler vor. In diesem Fall stünde Ihnen Schmerzensgeld zu. Konsultieren Sie zur Bewertung der Sachlage am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Stefan sagt
Hallo
ich war bei einer Wurzelbehandlung und der Zahnarzt brach die Nadel ab.
Nach einiger Zeit entzündete sich der Backenzahn.
Der Backenzahn musste entfernt werden, bzw. wurde mit gerissen weil sich das alles entzündet hat. Zahnverlust und Scmerzen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld ?
Welcher Rechtanwalt kommt dafür in Frage ?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Stefan,
grundsätzlich kann hier ein Behandlungsfehler vorliegen, sodass Ihnen Schmerzensgeld vom behandelnden Arzt zusteht.
Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der sich mit Schadensersatzansprüchen oder Arzthaftung besonders auskennt. Dieser kann Sie in allen Fragen bestens beraten und etwaige Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs einleiten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Urda sagt
Hallo,
nach einer OP war ich während des Aufwachens nicht beaufsichtig, was allerdings vorgeschrieben ist. Als ich noch halb dämmernd im Krankenbett lag, habe ich versucht aufzustehen und bin dabei mit beiden Schneidezähnen auf den Metall-Bettrahmen gerasselt. Dabei ist ein Schneidzahn abgebrochen, bei dem anderen ist durch den Aufschlag ein heftiger Bluterguss entstanden. Die Schneidezähne wurden auch geröngt, allerdings konnte man keinen Bruch sehen, es bestand aber die Möglichkeit, dass es dennoch einen Haarriss gibt, der Folgeschäden auslösen könnte.
Der abgebrochene Zahn wurde aufgefüllt und der andere Schneidezahn fing wurde jetzt nach 6 Jahren wackelig, da im Bereich der Zahnwurzel der Kieferknochen weggebrochen ist. Jetzt muss hier der Knochen aufgefüllt werden, damit ein Schneidzahn wieder halt findet. Ob der Schneidezahn evtl. verlustig gehen wird, ist noch nicht klar.
Wie schaut es hier mit der Haftung des Krankenhauses aus, in welchem nach der OP die Aufsichtspflicht mir gegenüber verletzt wurde? Ist ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt? Ich habe gelesen, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der Kenntniss eines Schadens beginnt. Diese Kenntnis habe ich allerdings erst seit diesem Jahr. Ist das richtig?
Und wenn noch ein Anspruch fristgemäß also noch für mich bestehen sollte, sollte ich mich dann einem Fachanwalt anvertrauen bzw. ist dann noch die Forderung eines Schmerzensgeldes und Übernahme der notwendigen Behandlungskosten durch das Krankenhaus möglich? In welcher Höhe würde ich dann also meinen Schaden bzw. Schmerzensgeld erstattet bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Urda
koerperverletzung.com sagt
Hallo Urda,
grundsätzlich kann hier ein Behandlungsfehler vorliegen, sodass Ihnen Schmerzensgeld vom Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt zusteht.
Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadensereignisses und des Verursachers.
Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich vorab nicht festlegen. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Zur Orientierung können Sie eine Schmerzensgeldtabelle nutzen.
Allerdings ist es dringend anzuraten, sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen. Dieser kann Sie in allen Fragen bestens beraten und etwaige Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs einleiten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Broich sagt
Ich sollte im Mai eine neu Unterkieferprothese bekommen. Der ZA hatte einen Unfall, lag 2 Wochen im Krankenhaus. Erst im August bekam ich nach 3 Monaten die Prothese. Der ZA war angeblich nicht in der Lage einen Vertreter zu stellen. ich habe ihn aber nach dem KH-Aufenthalt mit dem Fahrrad fahren sehen.
Die provisorische Prothese saß schlecht. Die 3 provisorischen Überkronungen lösten sich laufend. Bei einer hätte ich jeden 2. Tag zum ZA gemusst, um sie neu befestigen zu lassen. ich konnte schlecht kauen, nur zerkleinerte Nahrung, Fleisch fast gar nicht essen Ich hatte dadurch ständig Schluckbeschwerden und auch Schmerzen beim Kauen.. Eine Gastroskopie stellte ein Long-Barett-Syndrom fest.
Ich möchte Schadenersatz wegen Lieferverzug und wegen der Schmerzen. Geht das?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Broich,
möglicherweise liegt bei Ihnen ein Behandlungsfehler auf Seiten des Zahnarztes vor. Ein solcher kann Schmerzensgeld begründen.
Kontaktieren Sie für eine Einzelfallberatung am besten einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Sabrina sagt
Guten Tag,
Ich musste mir mein Backenzahn beim Notdienst ziehen lassen. Auf Grund eines Instrument das meinen Zahnarzt in der Wurzel abgebrochen war. Worüber ich nicht informiert worden war. Im Gegenteil der meinte als ich Rücksprache mit ihm halten wollte, dass er mir am besten direkt den Zahn hätte ziehen sollen, damit ich ihm nichts nachweisen kann. Ganz schön unterirdisch da vertraut man einen Zahnarzt und bekommt so ne Aussage. Wie hoch ungefähr ist das Schmerzensgeld was ich auf Grund eines behandlungs Fehler geltend machen kann ? Ca ungefähr danke für die Antwort im Voraus.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Sabrina,
es lässt sich für Ihren Fall keine Schätzung abgeben, da sämtliche Umstände des Schadensereignisses eine Rolle spielen. Orientieren Sie sich an Schmerzensgeldtabellen zum Zahnverlust und zum Behandlungsfehler. Für einen genaueren Wert sollten Sie sich an einen Anwalt zur Beratung wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Andrea k. sagt
Ich wurde 2014von einem paarchen überfallen schwerst zusammen geschlagen und beraubt. Dabei verlor ich 2Zähne war diesbezüglich in Behandlung. Zudem habe ich Angstzustände waschzwange, kann seitdem nicht mehr mit fremden Menschen in ein Raum lange bleiben. Dies ist auch von 4Fachärzte bestätigt. Nun steht die Verhandlung bevor. Meine Frage wieviel Schmerzensgeld steht mir zu. Bedanke mich schon im Vorfeld bei Ihnen. Mit freundlichen Gruß Andrea k.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Andrea,
eine feste Summe lässt sich vorab nicht ohne weiteres bestimmen. Bei Ihnen liegen mehrere körperliche und psychische Einbußen vor, die allesamt den Anspruch auf Schmerzensgeld beeinflussen. Sie können sich an diversen Schmerzensgeldtabellen orientieren oder Ihren Anwalt dazu befragen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Franzi sagt
Hallo,
mein Freund arbeitet auf dem Bau und wurde von einer Baggerschaufel im Gesicht getroffen (Arbeitsunfall). Er hat mehrer Zähne dadurch verloren!!
Wer zahlt denn jetzt den Zahnersatz? Gibt es da überhaut jemand der sich dafür “verantwortlich fühlt?”
LG Franzi
koerperverletzung.com sagt
Hallo Franzi,
in der Regel ist hier die Berufsgenossenschaft in der Zahlungspflicht für materiellen Schadensersatz, also beispielsweise für die Übernahme der Behandlungskosten. Schmerzensgeld kann allenfalls vom Chef oder dem verantwortlichen Kollegen verlangt werden, wenn diesem Vorsatz vorzuwerfen ist, er die Verletzung also zu verschulden hat. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn lediglich Sicherheitsmängel zu dem Unfall geführt haben. Am besten lassen Sie sich bzw. Ihr Freund hierbei von einem Anwalt beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Kay G. sagt
Guten Tag,
ich habe durch ein harten Gegenstand ( Knochenstück ) in einer Fleischwurst einen Unteren Schneidezahn verloren und hatte dadurch natürlich auch Schmerzen.
Hab dies sofort im Geschäft gemeldet und die werden alle Kosten beim Zahnarzt übernehmen.
Momentan ist der Zahn verklebt damit ich einigermaßen Essen kann, aber ich darf den Zahn nicht zustark belasten, die Weiterbehandlung ist erst im Dezember.
Habe ich nun Anspruch auf Schmerzensgeld, auch auf Grund der Tatsache dass ich mein Leben durch die Ernährung einschränken muss?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Kay G.,
grundsätzlich ist es in Ihrem Fall möglich, Schmerzensgeld zu beantragen. Notwendig sind dafür die Nachweise über die Ursächlichkeit und die Ausmaße der Verletzung. Sie können einen entsprechenden Antrag mit oder ohne Anwalt stellen, es empfiehlt sich jedoch, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Petra V. sagt
Ich hatte im Januar 2016 einen Glatteisunfall als Fußgängerin.
Schäden:
a) Bruch der Zahnbrücke Oberkiefer, 9 Zähne sind betroffen. Nun hab ich eine herausnehmbare Zahnprothese.
b) Radiusfraktur rechte Hand mit Abriss Proc. Styliodeus ulnae. Titanplatte, okay. Probleme und Schmerzen aber an der Stelle, wo der Abriss war (Außenkante Handgelenk) bei allen Handhabungen. Ich bin Rechtshänderin: beim Schneiden, Heben, Drehen, Drücken etc.
koerperverletzung.com sagt
Hallo Petra,
wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht, ist zu klären, wer für die Verletzungen verantwortlich ist. Wurden diese beispielsweise durch einen Unfall verursacht? Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt. Gemeinsam mit diesem können Sie herausfinden, wie viel Schmerzensgeld Ihnen unter Umständen zusteht oder Sie suchen nach vergleichbaren Fällen in einer einschlägigen Schmerzensgeldtabelle.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Ivan sagt
Ich habe eine frage bitte also vor par tagen Wurde ich atackiert von ne “freund” Und die unterkiefer ist doppelt gebrochen Und eine zahn ist raus Und jetzt sind platten drine Und so weiter…mich intereisert bitte wem soll ich mich melde fur schmerzensgeld Und wie vie Wurde ich ungefahr kriegen?
koerperverletzung.com sagt
Hallo Ivan,
einzufordern ist das Schmerzensgeld beim Schädiger bzw. bei dessen Versicherung. Dazu stellen Sie am besten einen schriftlichen Antrag, dem Sie sämtliche ärztliche Gutachten Ihrer Verletzungen beilegen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist stets einzelfallbezogen. Sie können aber Schmerzensgeldtabellen für Kieferbruch und Zahnverlust nutzen, um eine ungefähre Vorstellung davon zu erhalten, wie hoch die Entschädigung sein kann. Im Zweifel konsultieren Sie einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team