Logo Körperverletzung
Körperverletzung » Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?

Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2021

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare
Behandlungsfehler: Welche Verjährung gilt bei der Arzthaftung für die Entschädigung?
Behandlungsfehler: Welche Verjährung gilt bei der Arzthaftung für die Entschädigung?

Kommt Zeit, kommt Rat – so heißt es landläufig, wenn es darum geht, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und gewisse Situationen erst einmal sacken zu lassen. Doch dieser Grundsatz gilt nicht vollkommen uneingeschränkt.

Denn gerade das deutsche Recht ist gespickt mit allerhand Tilgungsfristen. Werden diese verpasst, hat der geduldig Abwartende nicht selten das Nachsehen.

Auf einen Schlag sind dann unter Umständen wichtige Ansprüche erloschen, ohne dass eine Chance auf Reaktivierung besteht. Auch beim Schmerzensgeld nach einem als grob zu klassifizierenden ärztlichen Behandlungsfehler existiert eine Verjährung, die der Patient nicht unberücksichtigt lassen sollte, wenn er zu seinem Recht kommen will.

Wie genau sich diese Zeitspanne bemisst, zeigt Ihnen der folgende Ratgeber kurz und knapp auf.

Inhaltsverzeichnis

  • Keine Entschädigung bei zu spätem Handeln: Verjährung bei der Arzthaftung
  • Behandlungsfehler: Höchstgrenze der Verjährung
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Keine Entschädigung bei zu spätem Handeln: Verjährung bei der Arzthaftung

Grundsätzlich gilt beim immateriell begründeten Schadensersatz wie bei so vielen anderen Ansprüchen auch: Wer nicht rechtzeitig handelt, der geht leer aus. Zu übertragen sind dabei die allgemeinen Regelungen zum Schmerzensgeld ebenso auf den Arztfehler. Welche Verjährung ein Patient nach Kenntnis eines solchen medizinischen Schadensfalls beachten muss, findet sich in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Laut Gesetzestext ist eine Spanne von drei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Frist unterliegt der Behandlungsfehler (Ärztepfusch) der Verjährung. Das Recht auf Entschädigung des Patienten kann dann auch der Anwalt nicht mehr durchsetzen.

Die Verjährung beim Behandlungsfehler bzw. vom dafür anfallenden Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres, innerhalb dessen der Schaden, zum Beispiel der Tinnitus, eintrat. Zugleich muss der Geschädigte in diesem Zeitraum davon sowie von der Identität desjenigen Kenntnis erlangt haben, der den Behandlungsfehler beging. Diese Verjährung erfährt allerdings in § 199 BGB eine Ausnahmeregelung für anders gelagerte Umstände.

Behandlungsfehler: Höchstgrenze der Verjährung

Ist beim Behandlungsfehler die Verjährung erst einmal eingetreten, kann kein Schmerzensgeld mehr eingefordert werden.
Ist beim Behandlungsfehler die Verjährung erst einmal eingetreten, kann kein Schmerzensgeld mehr eingefordert werden.

Das Gesetz sieht zusätzlich zu der regulären Verjährungsfrist außerdem eine maximale Dauer vor, innerhalb derer die Ansprüche von Behandlungsfehlern bestehen.

Bei der Arzthaftung setzt die Verjährung vom Schmerzensgeld dann ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Schadensereignisses und dessen Verursachers ab Tatbegehung ein.

In diesem Fall kann sich der Patient bei der immateriell begründeten Entschädigung für einen Behandlungsfehler auf eine Verjährung stützen, die erst nach 30 Jahren eintritt.

Erst nach Verstreichen dieser Zeit, kann der Patient den verantwortlichen Arzt, der im Rahmen seiner Behandlung einen Schaden, beispielsweise einen Zahnverlust, verursacht hat, nach dem Arzthaftungsrecht nicht mehr zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?
4.22 5 37
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Verjährung vom Schmerzensgeld: Was Sie bei der Tilgungsfrist beachten sollten
  • Behandlungsfehler und Schmerzensgeld - Der Schmerz auch nach dem Arztbesuch
  • Verjährung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall – Die Frist der rechtzeitigen Geltendmachung
  • Lexikon: Infos zu Körperverletzung & Strafrecht
  • Ärztliche Behandlungsfehler - Strafbare Körperverletzung trotz Einwilligung?
  • Gibt es Schadensersatz wegen einer Körperverletzung?
  • Begründet falsche Diagnose Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Schmerzensgeld beim Operationsfehler: Wenn der Arzt das Leid vergrößert
  • Schmerzensgeld vom Zahnarzt: Mit (schmerzendem) Biss zur Entschädigung
  • Ist Schmerzensgeld pfändbar?

Kommentare

  1. W. Kießler sagt

    15. Juli 2017 um 21:34

    Hallo!
    2008 wurde mir die rechte Hüfte erneuert. – Dadurch wurde mein Bein 30 mm länger als es vorher war.
    Wegen einer Falschaussage eines Gutachters ( Er gab nur 15 mm an ) wurde die von mir eingereichte Klage gegen den Chefarzt nicht zugelassen.
    Neue Erkenntnisse beweisen, dass mein Bein tatsächlich um 30 mm länger geworden ist.
    Ist dieser Fall verjährt oder kann ich den Fall erneut verfolgen lassen??
    Eine Antwort wäre Klasse.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:36

      Hallo W. Kießler,

      in der Regel tritt bei Behandlungsfehler eine Verjährung nach drei Jahren ein, allerdings kann auch eine maximale Dauer von 30 Jahren eintreten. Wir können in diesem Fall nicht beurteilen, ob die Verjährungsfrist neu angesetzt wird. Wir können leider auch keine Rechtsberatung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
      • W. Kießler sagt

        27. Juli 2017 um 15:21

        Hallo!
        Mit Verzögerung bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen. Es war sehr nett, dass Sie sich die Mühe gemacht haben und mir geantwortet haben.
        M.f.G.
        W.Kioeßler

        Antworten
  2. Angelika M. sagt

    18. September 2017 um 12:06

    Sehr geehrtes Team vom koerperverletzung.com,

    sehr nachvollziehbar wurde geschildert, wie im Fall einer Strafanzeige die Gutachter reagieren. Ich habe nach 1.Schock und selber gemachterFotos so reagiert. (Fotots über Blutergüsse auf rechter Brust, rechtem Oberarm und ausgekugelter Schulter, sowie über das Kopfhämatom. Meine Mutti war im KH
    mit einem Herzleiden, dass sich mit Flüssigkeitsansammlung in der Lunge (mehrere
    Liter) äußerte. Ich selbst mußte mit dem Direktor sprechen, damit eine Absaugung
    des Pleuraergusses stattfindet. Nach der 2. Absaugung in der folgenden Wo sah ich meine Mutter mit einem Kopfhämatom und einer schlimmen Schulter am Samstag wieder. Ich erhielt die Aussage, dass sie in der Nacht gestürzt sei. Aber es wurde keine Unfallmeldung von dem Unfallchirurgen gemacht. Meine Mutti sagte nur zu mir, dass sie raus will. Ich bekam sie aber nicht raus. Erst unter Zuhilfenahme meines Bruders konnten wir sie 2 Tage später nach Hause bringen. Der Unfallarzt hatte sie ganz brutal angefasst. Das sagte sie mir auch. Im Entlassungsbericht, den wir nicht bekamen, nur über unseren Hausarzt, stand dann drin, dass ein Konzil stattgefunden hätte, dass eine Schulterarthrose dokumentierte. Nach Polizeianzeige erfolgte eine Obduktion. Im rechtsmedizinischen Gutachten wurde aber eindeutig eine vollständige Luxation in der rechten Schulter bescheinigt. Meine Mutti hat also bis zum Tode, der nach 3 Wochen eintrat unter schlimmen Schmerzen gelitten. Ich habe ihr Kühlakkus draufgetan und kühlende Schmerzgels und war mit ihr noch 3x im KH. 2x in der Rettungsstelle und 1x beim Stationsarzt auf der allgem. Chirurgie. Niemand hat etwas dagegen unternommen.

    Einen Rechtsanwalt habe ich auch aufgesucht. Er hat nichts unternommen, sondern gemeint, dass es nicht mehr bewiesen werden könnte. So hat meine Rechtsschutzversicherung keine weiteren Schritte mehr versichert. Können Sie mir sagen, wie ich noch zu einem außergerichtlichen Verfahren kommen kann?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. September 2017 um 15:17

      Hallo Angelika M.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss beim Verursacher oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. Eventuell kann es hilfreich sein, wenn Sie sich an einen anderen Anwalt, der auf Medizinrecht spezialisiert ist, wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Maike H. sagt

    15. November 2017 um 13:52

    Sehr geehrtes Team vom koerperverletzung.com,

    mir wurde 2009 ein Weißheitszahn gezogen. Seitdem bin ich auf der rechten Seite taub.
    Es war eine aufwenige Prozedur damals den Zahn zu entfern und der Zahnarzt hatte wie ein Verrückter mir den Zahn gezogen. Es wurde vorab nicht geröngt, ich musste damals nichts unterschreiben, bzw wurde ich gewarnt, was passieren könnte. Jeder Zahnarzt hätte aufdrund eines Röntgenbild erkennen müssen, dass für die Entfernung eine richtige Operation angesetzt werden müsste.

    Meine Frage: kann ich im Nachhinein noch etwas tun? Oder ist dieser Fall verjährt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Maike

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      20. November 2017 um 9:46

      Hallo Maike H.,

      in der Regel gilt bei Behandlungsfehlern eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann es bei immateriellen Schäden auch eine maximale Dauer von 30 Jahren geben. Da wir Ihren Fall nicht beurteilen können, sollten Sie am besten einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Susanne T. sagt

    4. Juni 2018 um 17:49

    Hallo,

    Ich habe heute erfahren, dass ein vor 34 Jahren behandelter Bruch nie zusammen gewachsen ist. Der Arzt heute sprach von einem unglaublichen Behandlungsfehler. Kann ich da jetzt noch klagen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juni 2018 um 8:58

      Hallo Susanne T.,

      in der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Wurde der Schaden vorsätzlich zugefügt, kann die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Was in Ihrem Fall zutrifft, können wir nicht beurteilen und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Mit diesem können Sie klären, ob Ansprüche bestehen und ob diese weiterhin eingefordert werden können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Fatima sagt

    13. September 2018 um 11:27

    Ich hatte 2011 meine Tochter per Kaiserschnitt geboren 2 tagw lang liesen die den katheta in meiner Blase. Der urin lief in die Niere man hatte es trotz gemeldeten schmerz nix unternommen. Dann als es entdeckt wurde ließ man mich stundenlang ohne essen dann bekam ich nur 250er antibiotikum und wurde dann entlassen. Mein Baby haben die an der wand geschoben.
    Zu hause angekommen ging es mir rapide schlechter bin zum urologen blutabnahme blutwerte waren 5 mal so hoch. Er sagte wenn ich nicht gekommen wäre hätte ich die nacht nicht überlebt. Der hat mir 1000 mg antibiotika verabreicht und eine einweisung ins kh denn es war kurz vor dem we… aber gott sei dank alles dann besser geworden. Aber jetzt ist diese niere empfindlicher. Kann man noch was verklagen?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      20. September 2018 um 15:21

      Hallo Fatima,

      in der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Wir können nicht beurteilen, ob es in Ihrem Fall Umstände gibt, die die Verjährung verlängern. Auch können wir nicht einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche abzuklären.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  6. Petra R. sagt

    22. September 2018 um 15:20

    Guten Tag, hatte im November 2014 Hüft – Tep OP. Gleich darauf 2 Luxationen, danach Auswechslung des Gelenkkopfes. Das alles innerhalb 5 Wochen. Kaum Genesung, Schmerzen und keine Kraft mehr in der Leiste. Fuss kann kaum mehr angehoben werden. Bei sämtlichen Besuchen beim Operateur hieß es, es besteht die Möglichkeit dass ein Muskel verletzt wurde. Das kann evtl wieder nach 1 – 2 Jahren geben. Habe immer abgewartet. Heute wurde mir von einem anderen Arzt erklärt, dass die Hüfte fehlerhaft / zu steil eingebaut ist und keine Chance auf Heilung mehr besteht , da der Muskel komplett beschädigt ist. Nun ist die Op schon fast vier Jahre her.. habe ich im Falle einer Klage überhaupt noch eine Chance?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      24. September 2018 um 15:25

      Hallo Petra R.,

      wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der die Verjährung von drei Jahren eventuell verlängern kann. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden und die Sachlage gemeinsam mit diesem zu klären.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  7. F. , Manfred sagt

    14. Februar 2019 um 19:21

    Haben 1986 unsere Tochter durch eine Fehlbehandlung bei einer Herzop. verloren , alle dazu notwendigen Arztberichte usw. wurden uns vorenthalten .
    Erst jetzt wurde durch die Möglichkeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED Diktatur mir diesen Monat der Autopsiebericht zugestellt , aus dem ich entnehmen muss das sich ein ärztlicher Fehler für das ableben unserer Tochter verantwortlich scheint .
    Zusätzlich liegt der Verdacht nahe , dass wie bei 4 weiteren in dem Zeitraum bei Herzop. verstorbenen Patienten unerlaubt , nicht berechtigt durch persönliche Einvernahme der Eltern Organe entnommen wurden und dem Organhandel zugeführt wurden und vermutlich wurde deshalb auch uns unserer Kind von den Verantwortlichen vorenthalten .
    Nach meiner Meinung beginnt erst jetzt bei Kenntnis des Autopsieberichtes der Lauf der Verjährung an zu laufen ?
    Darauf hin habe ich Antrag auf Aufklärung bei den zuständigen Behörden gestellt und bitte höflichst mir Hinweise zu übermitteln wie ich mich als Vater weiter verhalten soll , da ich immer noch nicht richtig Abschied nehmen kann . Bitte um Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen M. F.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      18. Februar 2019 um 13:56

      Hallo F. , Manfred,

      ob hier die Verjährung ab Tatdatum oder Kenntnisnahme der Sachlage beginnt, können wir rechtlich nicht bewerten. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der richtigen und weiteren Vorgehensweise an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und unterstützen. Wir können eine solche rechtliche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  8. anke o. sagt

    26. Februar 2019 um 11:08

    Operation war Juni 2016. Wann ist die Sache verjährt? Ende 2018 oder 2019? Danke

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      4. März 2019 um 14:33

      Hallo anke o.,

      eine Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein, in diesem Fall würde dies Juni 2019 bedeuten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt und klären ab, ob Ansprüche bestehen und ob diese weiterhin geltend gemacht werden können.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  9. Joker sagt

    19. März 2019 um 9:57

    Ich hatte vor 2 Jahren ein plötzliches fulminantes Leberversagen durch ein blutverdünnendes Medikament. Durch diesen Umstand musste ich dann High Urgent Transplantiert werden und leide täglich Höllenqualen weil ich durch die Immunsuppressiva und 8 weitere Medikamente eine Polyneuropathie bekommen habe. Die Medikamente sind nervenschädlich. Mittlerweile kann ich nur noch laufen, wenn ich ein starkes Mittel wie Tilidin mit Naloxan einnehme. Durch den extremen Schock, den ich wegen der plötzlichen Erkrankung und der Hilflosigkeit in der Rehaklinik (welche das ganze Dilemma verursacht hatte) leide ich unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung und bin auf Pflege angewiesen.
    Ich habe nun 3 Gutachten von in welchen mir jedesmal bestätigt wurde, dass es sich um mindestens 1 Behandlungsfehler handelt. Ein Gutachter hatte sogar noch einen 2. Fehler bemängelt, welcher mir nicht auffallen konnte.
    Kann man auch für einen Behandlungsfehler Schmerzensgeld bekommen, wenn er nicht als “grober Behandlungsfehler” angesehen ist?

    Antworten
  10. Maria sagt

    28. April 2019 um 22:05

    Hallo an alle,
    Ich hätte eine Frage:
    Meine Schwester hat ein seltenes generisches Syndrom und auch eine geistige Behinderung. Ich habe viel recherchiert, auch Kontakt zu anderen Betroffenen aufgenommen, diese haben keinr geistige Einschränkungen.
    Meinr Schwester hat bei der Geburt Fruchtwasser geschluckt, da zum Zeitpunkt der Geburt der zuständige Arzt zu spät kam. Daraufhin war meine Schwester einige Tage auf der Intensivstation mit vielen Spritzen im Kopf. Daher vermute ich, dass diese geistige Behinderung daher gekommen ist. Könnte man das irgendwie belegen und wenn ja, nach 26 Jahren noch irgendwie geltend machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Maria

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      30. April 2019 um 15:40

      Hallo Maria,

      wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wenn ja, ob dieser vorsätzlich erfolgt ist. In der Regel kann nur ein Vorsatz die Verjährungsfrist auf 30 Jähre setzen. Üblicherweise verjähren Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren. Hier sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und den Sachverhalt mit diesem Abklären. Dieser kann Ihnen dann auch mitteilen, inwiefern Ansprüche bestehen und was nötig ist, um diese geltend machen zu können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Nathalie sagt

    26. März 2020 um 16:50

    Ich brauche dringend Rat
    Ich habe 2 Knie ops gehabt und seit dem wird alles immer schlimmer ich kann mein Knie nicht abwinkeln kein Sport machen nicht mich hinsetzen
    Usw erste op 31.10.18 zweite 8.5.19
    Und die Narben würden mir ausgebessert ohne zu fragen nur so wie machen das
    Mein Leben ist zerstört deswegen und sie geben mir die Schuld
    Das ich zu wenig Bewegung mache
    Ich brauche einen Rat
    Kann ich den Arzt verklagen würd das überhaupt gelten
    Habe seit dem nur schmerzen

    Antworten
  12. Florian sagt

    22. April 2020 um 15:18

    Gut zu wissen, dass man 3 Jahre hat, um Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler zu beantragen. Meine Tante war Opfer eines Behandlungsfehlers. Ich werde definitiv an sie diesen Beitrag weiterleiten!

    Antworten
  13. Seyran sagt

    7. Oktober 2020 um 14:49

    Hallo,mein Sohn geboren 2014 würde mit falsche Diagnose 7 Jahre lang fals behandelt😔dabei hätte er ein 10 Rezeptor Defekt.. deshalb er ist jetzt 15 jahre alt und leidet sehr strark über sein Knochen würde auch 3 mal schon operiert das kommt weil er jahre lang Kortison genommen hat. 😔😔wie kann ich vorgehen

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Mord
  • Totschlag
  • Fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Häusliche Gewalt
  • Tatbestandsmerkmale
  • Mobbing
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Copyright © 2016-2021 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss

Navigation & Suche
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon