Kommt Zeit, kommt Rat – so heißt es landläufig, wenn es darum geht, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen und gewisse Situationen erst einmal sacken zu lassen. Doch dieser Grundsatz gilt nicht vollkommen uneingeschränkt.
Denn gerade das deutsche Recht ist gespickt mit allerhand Tilgungsfristen. Werden diese verpasst, hat der geduldig Abwartende nicht selten das Nachsehen.
Auf einen Schlag sind dann unter Umständen wichtige Ansprüche erloschen, ohne dass eine Chance auf Reaktivierung besteht. Auch beim Schmerzensgeld nach einem als grob zu klassifizierenden ärztlichen Behandlungsfehler existiert eine Verjährung, die der Patient nicht unberücksichtigt lassen sollte, wenn er zu seinem Recht kommen will. Wie genau sich diese Zeitspanne bemisst, zeigt Ihnen der folgende Ratgeber kurz und knapp auf.
FAQ: Verjährung vom Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler
Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch sieht beim Schmerzensgeld für Behandlungsfehler in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor.
Die Verjährung beim Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres, indem der Schaden eintrat und der Geschädigte von der Identität des Arztes Kenntnis erlangt hat, der für den Behandlungsfehler verantwortlich ist.
Ist die Verjährung bereits eingetreten, kann der Patient gegenüber dem verantwortlichen Arzt gemäß dem Arzthaftungsrecht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld mehr geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Keine Entschädigung bei zu spätem Handeln: Verjährung bei der Arzthaftung
Grundsätzlich gilt beim immateriell begründeten Schadensersatz wie bei so vielen anderen Ansprüchen auch: Wer nicht rechtzeitig handelt, der geht leer aus. Zu übertragen sind dabei die allgemeinen Regelungen zum Schmerzensgeld ebenso auf den Arztfehler. Welche Verjährung ein Patient nach Kenntnis eines solchen medizinischen Schadensfalls beachten muss, findet sich in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Verjährung beim Behandlungsfehler bzw. vom dafür anfallenden Schmerzensgeld beginnt am Ende des Jahres, innerhalb dessen der Schaden, zum Beispiel der Tinnitus, eintrat. Zugleich muss der Geschädigte in diesem Zeitraum davon sowie von der Identität desjenigen Kenntnis erlangt haben, der den Behandlungsfehler beging. Diese Verjährung erfährt allerdings in § 199 BGB eine Ausnahmeregelung für anders gelagerte Umstände.
Behandlungsfehler: Höchstgrenze der Verjährung
Das Gesetz sieht zusätzlich zu der regulären Verjährungsfrist außerdem eine maximale Dauer vor, innerhalb derer die Ansprüche von Behandlungsfehlern bestehen.
Bei der Arzthaftung setzt die Verjährung vom Schmerzensgeld dann ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Schadensereignisses und dessen Verursachers ab Tatbegehung ein.
In diesem Fall kann sich der Patient bei der immateriell begründeten Entschädigung für einen Behandlungsfehler auf eine Verjährung stützen, die erst nach 30 Jahren eintritt.
Heiko sagt
14. March 2023 at 19:34
Hallo
Ich habe Opiate auf Rezept wegen Wirbelsäulen Operation erhalten. Bin nach langer Einnahme abhängig geworden und nach einen Entzug 2012 wurde jetzt 2022 festgestellt per Gutachten, dass ich durch die Opiate an Langzeitfolfen leide.
Ist die Verjährung eingetreten oder beginnt diese neu seit 2022.
Danke
Maria S sagt
30. November 2022 at 12:39
Gut zu wissen, dass die Verjährungsfrist bei der Arzthaftung bei drei Jahren liegt. Ich wurde vor einigen Wochen operiert und es ist mehr als klar, dass es mir nun schlechter als vorher durch den Facharzt geht. Dafür werde ich mich die Tage noch an einen Anwalt für das Patientenrecht wenden, um mich beraten zu lassen.
Zowczak sagt
30. November 2022 at 11:54
Hallo!
Ich war am 13 ten Juli wegen chronischen Hodenschmerzen in einer urologischen Praxis. Es erfolgte eine US Untersuchung und unmittelbar danach eine Blockade , die heftig schmerzhaft war. Mit mir wurde nicht gesprochen ich wurde auch nicht gefragt ob ich das möchte .kein Aufklärungsgespräch nichts! Nach hinein enorme Depression , Gewebeschrumpfung .Langsam entstehen hormonelle Störungen .
Meine Frage es wäre ,ob ich wegen der Ärztin rechtlich vorgehen darf? ob das sich lohnt?
ich bin voll traumatisiert um am Ende.
Mit Grüße
andreas
Masaba sagt
11. July 2022 at 17:48
Hallo, ich war wegen einen Mini Knoten am Dekolleté 2013, 2014, 2018, 2020 und 2022 bei verschiedenen Ärzten. Alle nahmen diese Sache null ernst. Es hiess mal eine verstopfte Pore, mal ein Fettgewebe, mal eine Entzündung. 2 mal wurde ein Ultraschall gemacht.Allerdings wurde noch nie eine Gewebprobe entnommen ausser jetzt 2022. Jetzt hat sich rausgestellt, das das Krebs war. Das sehr tief ins Gewebe gedrungen ist. Ich habe ein riesiges, tiefes Loch. Wurde in 10 Tage 5 mal operiert. Habe 2 mal die Vakkumtherapie bekommen. Ich habe jetzt 4 wochen einen pflegedienst, weil das eine akute offene Wunde ist, die ich mir nicht angucken kann. und es steht eine Hauttransplation noch an. 2013 und 2014 und 2018 wäre ja verjährt oder?
Siegfried sagt
8. November 2021 at 16:16
Hallo liebes Team,
mitte 2019 wurde mir aufgrund zweier Karzinome ein Lungenflügel entfernt. Dazu habe ich noch COPD. Seitdem ist nichts mehr wie es war. Bei der kleinsten Anstrengung bekomme ich nur noch sehr wenig und schwer Luft. Habe jedesmal das Gefühl zu ersticken. Mein ganzer Körperbau ist linksseitig (wo die Lunge entfernt wurde) “verzogen” Nehme 4x am Tag 40mg Oxicodon gegen die Schmerzen. Auch mein Bauch scheint gewandert zu sein. Esse ich z. B. ein Brötchen, habe ich das Gefühl Riesenmengen gegessen zu haben und bekomme auch schlecht Luft. OP Seite links ist taub. Muss ich husten oder niesen, bekomme ich vor Luftnot sofort panik. Ich empfinde das Leben als solches absolut nicht mehr lebenswert. Wäre ich nicht so feige, wär schon längst schluss. Ich fühle mich nur noch als Wrack. Wenn ich nur dran denke, das Haus verlassen zu müssen, bekomme ich auch schon panik. Was kann ich noch tun? Bin so verzweifelt.
LG
Siegfried B.
Sabine W sagt
6. October 2021 at 14:06
Hallo guten Tag, ich hatte im Frühjahr 2019 eine Wurzelbehandlung auf der linken unteren Seite. Seitdem ist meine untere rechte Hälfte vollkommen taub. Ich habe Probleme beim Sprechen, beim Essen und teilweise auch Druckschmerz. Damals wurde mir erklärt ich müsste abwarten das könnte sich wiedergeben und eventuell durch Einnahme von Vitamin B und regelmäßige Massagen würde eine eventuelle Besserung eintreten. Leider habe ich nach einem Jahr immer noch keine Veränderung bemerkt und die Krankenkasse erklärte mir, dass eine Anzeige wenig Sinn mache. So habe ich versucht mich damit abzufinden. Ich habe jetzt von vielen gehört, dass man trotzdem dagegen etwas unternehmen kann, zumal diese Taubheit mich sehr belastet und ich oft beim Essen und Sprechen eingeschränkt bin. Auch optisch macht sich das sehr bemerkbar und belastet mich sehr . Ich würde gerne wissen, ob es noch Sinn macht und ob es überhaupt noch eine Möglichkeit gibt etwas zu unternehmen. Über ihre Hilfe oder einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Birgit sagt
29. September 2021 at 9:54
Hallo liebes Team,
mir wurde eine Spirale eingesetzt und der Arzt hat nicht bemerkt dass ich zwei Gebärmütter habe. Die Spirale ist nun sinnlos, hat mich 400 Euro Zuzahlung gekostet und ich bin nicht vor einer Schwangerschaft geschützt. Kann ich wenigstens mein Geld zurück verlangen?
Nina sagt
19. September 2021 at 5:48
Ich habe 2019 ein Schultergelenk bekommen,durch ärztlichen Fehler ist bei der OP Oberarm geplatzt.
Jetzt wurde festgestellt der Knochen ist nicht richtig verheilt und ich habe grosse Einschränkungen.
Was kann ich tun um Schmerzensgeld zu bekommen.
Jan-Ole sagt
2. August 2021 at 14:05
Hallo liebes Team,
Nach meine in diesem Jahr 2 ten OP an der Bandscheibe, da die erste künstliche Bandscheibe rausgeflogen ist aus unerklärlich Gründen. Wurde mir diesmal eine mit Künstliche mit Verschraubung und Versteifung eingesetzt, sowie das bei der OP meine Gefäße kontrolliert werden mussten. Doch was nach der OP mir auf gefallen ist und was abgetan wurde das es sich wieder normalisieren würde, was aber nicht passierte ist das ich einen sogenannten Trocken orgasmuss habe, heißt ich bekomme das gefühl ein orgasmuss zu haben kommt aber kein Ejakulation. Somit kann ich keine bis schwer kinder kriegen was mich mit dem Alter anfang 30 ohne kinder sehr verstört und ich kurz gedanken hatte was das leben mir noch bringen soll ohne eine familie zu gründen wohl gemerkt leibliche familie das was ich gerne wollte und mir zu sagen wie 85% oder mehr sogar genommen wurde.
Wie wird das verlaufen kann ich da was machen da irgendwie mein Schaden geltend machen so das da nicht noch mal jemand in so eine Lage kommt.
Seyran sagt
7. October 2020 at 14:49
Hallo,mein Sohn geboren 2014 würde mit falsche Diagnose 7 Jahre lang fals behandelt😔dabei hätte er ein 10 Rezeptor Defekt.. deshalb er ist jetzt 15 jahre alt und leidet sehr strark über sein Knochen würde auch 3 mal schon operiert das kommt weil er jahre lang Kortison genommen hat. 😔😔wie kann ich vorgehen
Florian sagt
22. April 2020 at 15:18
Gut zu wissen, dass man 3 Jahre hat, um Schmerzensgeld bei Behandlungsfehler zu beantragen. Meine Tante war Opfer eines Behandlungsfehlers. Ich werde definitiv an sie diesen Beitrag weiterleiten!
Nathalie sagt
26. March 2020 at 16:50
Ich brauche dringend Rat
Ich habe 2 Knie ops gehabt und seit dem wird alles immer schlimmer ich kann mein Knie nicht abwinkeln kein Sport machen nicht mich hinsetzen
Usw erste op 31.10.18 zweite 8.5.19
Und die Narben würden mir ausgebessert ohne zu fragen nur so wie machen das
Mein Leben ist zerstört deswegen und sie geben mir die Schuld
Das ich zu wenig Bewegung mache
Ich brauche einen Rat
Kann ich den Arzt verklagen würd das überhaupt gelten
Habe seit dem nur schmerzen
Maria sagt
28. April 2019 at 22:05
Hallo an alle,
Ich hätte eine Frage:
Meine Schwester hat ein seltenes generisches Syndrom und auch eine geistige Behinderung. Ich habe viel recherchiert, auch Kontakt zu anderen Betroffenen aufgenommen, diese haben keinr geistige Einschränkungen.
Meinr Schwester hat bei der Geburt Fruchtwasser geschluckt, da zum Zeitpunkt der Geburt der zuständige Arzt zu spät kam. Daraufhin war meine Schwester einige Tage auf der Intensivstation mit vielen Spritzen im Kopf. Daher vermute ich, dass diese geistige Behinderung daher gekommen ist. Könnte man das irgendwie belegen und wenn ja, nach 26 Jahren noch irgendwie geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
Maria
koerperverletzung.com sagt
30. April 2019 at 15:40
Hallo Maria,
wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wenn ja, ob dieser vorsätzlich erfolgt ist. In der Regel kann nur ein Vorsatz die Verjährungsfrist auf 30 Jähre setzen. Üblicherweise verjähren Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren. Hier sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und den Sachverhalt mit diesem Abklären. Dieser kann Ihnen dann auch mitteilen, inwiefern Ansprüche bestehen und was nötig ist, um diese geltend machen zu können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Dalena sagt
12. March 2023 at 22:29
Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Betroffene Kenntnis vom Schaden hat bzw. wenn der Betroffene mit einer für eine Klage hinreichenden Gewissheit Kenntnis davon hat, dass ein Behandlungsfehler zum Schaden geführt hat.
Eine blosse Vermutung stellt noch keine Kenntnis dar.
Wenn die Betroffene noch nicht einmal weiss, ob die Behandlung zum Schaden geführt hat, dann wäre es gut sich hierzu fachlichen Rat zu holen
Erst dann, wen der fachliche Rat die Vermutung bestätigt oder mit einer für eine Klage erforderlichen Gewissheit bestätigt, dann beginnt die Frist von drei Jahren zu laufen
Joker sagt
19. March 2019 at 9:57
Ich hatte vor 2 Jahren ein plötzliches fulminantes Leberversagen durch ein blutverdünnendes Medikament. Durch diesen Umstand musste ich dann High Urgent Transplantiert werden und leide täglich Höllenqualen weil ich durch die Immunsuppressiva und 8 weitere Medikamente eine Polyneuropathie bekommen habe. Die Medikamente sind nervenschädlich. Mittlerweile kann ich nur noch laufen, wenn ich ein starkes Mittel wie Tilidin mit Naloxan einnehme. Durch den extremen Schock, den ich wegen der plötzlichen Erkrankung und der Hilflosigkeit in der Rehaklinik (welche das ganze Dilemma verursacht hatte) leide ich unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung und bin auf Pflege angewiesen.
Ich habe nun 3 Gutachten von in welchen mir jedesmal bestätigt wurde, dass es sich um mindestens 1 Behandlungsfehler handelt. Ein Gutachter hatte sogar noch einen 2. Fehler bemängelt, welcher mir nicht auffallen konnte.
Kann man auch für einen Behandlungsfehler Schmerzensgeld bekommen, wenn er nicht als “grober Behandlungsfehler” angesehen ist?
anke o. sagt
26. February 2019 at 11:08
Operation war Juni 2016. Wann ist die Sache verjährt? Ende 2018 oder 2019? Danke
Koerperverletzung.com sagt
4. March 2019 at 14:33
Hallo anke o.,
eine Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein, in diesem Fall würde dies Juni 2019 bedeuten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt und klären ab, ob Ansprüche bestehen und ob diese weiterhin geltend gemacht werden können.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
F. , Manfred sagt
14. February 2019 at 19:21
Haben 1986 unsere Tochter durch eine Fehlbehandlung bei einer Herzop. verloren , alle dazu notwendigen Arztberichte usw. wurden uns vorenthalten .
Erst jetzt wurde durch die Möglichkeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED Diktatur mir diesen Monat der Autopsiebericht zugestellt , aus dem ich entnehmen muss das sich ein ärztlicher Fehler für das ableben unserer Tochter verantwortlich scheint .
Zusätzlich liegt der Verdacht nahe , dass wie bei 4 weiteren in dem Zeitraum bei Herzop. verstorbenen Patienten unerlaubt , nicht berechtigt durch persönliche Einvernahme der Eltern Organe entnommen wurden und dem Organhandel zugeführt wurden und vermutlich wurde deshalb auch uns unserer Kind von den Verantwortlichen vorenthalten .
Nach meiner Meinung beginnt erst jetzt bei Kenntnis des Autopsieberichtes der Lauf der Verjährung an zu laufen ?
Darauf hin habe ich Antrag auf Aufklärung bei den zuständigen Behörden gestellt und bitte höflichst mir Hinweise zu übermitteln wie ich mich als Vater weiter verhalten soll , da ich immer noch nicht richtig Abschied nehmen kann . Bitte um Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen M. F.
Koerperverletzung.com sagt
18. February 2019 at 13:56
Hallo F. , Manfred,
ob hier die Verjährung ab Tatdatum oder Kenntnisnahme der Sachlage beginnt, können wir rechtlich nicht bewerten. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der richtigen und weiteren Vorgehensweise an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und unterstützen. Wir können eine solche rechtliche Beratung nicht anbieten.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Petra R. sagt
22. September 2018 at 15:20
Guten Tag, hatte im November 2014 Hüft – Tep OP. Gleich darauf 2 Luxationen, danach Auswechslung des Gelenkkopfes. Das alles innerhalb 5 Wochen. Kaum Genesung, Schmerzen und keine Kraft mehr in der Leiste. Fuss kann kaum mehr angehoben werden. Bei sämtlichen Besuchen beim Operateur hieß es, es besteht die Möglichkeit dass ein Muskel verletzt wurde. Das kann evtl wieder nach 1 – 2 Jahren geben. Habe immer abgewartet. Heute wurde mir von einem anderen Arzt erklärt, dass die Hüfte fehlerhaft / zu steil eingebaut ist und keine Chance auf Heilung mehr besteht , da der Muskel komplett beschädigt ist. Nun ist die Op schon fast vier Jahre her.. habe ich im Falle einer Klage überhaupt noch eine Chance?
Koerperverletzung.com sagt
24. September 2018 at 15:25
Hallo Petra R.,
wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der die Verjährung von drei Jahren eventuell verlängern kann. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden und die Sachlage gemeinsam mit diesem zu klären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Fatima sagt
13. September 2018 at 11:27
Ich hatte 2011 meine Tochter per Kaiserschnitt geboren 2 tagw lang liesen die den katheta in meiner Blase. Der urin lief in die Niere man hatte es trotz gemeldeten schmerz nix unternommen. Dann als es entdeckt wurde ließ man mich stundenlang ohne essen dann bekam ich nur 250er antibiotikum und wurde dann entlassen. Mein Baby haben die an der wand geschoben.
Zu hause angekommen ging es mir rapide schlechter bin zum urologen blutabnahme blutwerte waren 5 mal so hoch. Er sagte wenn ich nicht gekommen wäre hätte ich die nacht nicht überlebt. Der hat mir 1000 mg antibiotika verabreicht und eine einweisung ins kh denn es war kurz vor dem we… aber gott sei dank alles dann besser geworden. Aber jetzt ist diese niere empfindlicher. Kann man noch was verklagen?
Koerperverletzung.com sagt
20. September 2018 at 15:21
Hallo Fatima,
in der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Wir können nicht beurteilen, ob es in Ihrem Fall Umstände gibt, die die Verjährung verlängern. Auch können wir nicht einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche abzuklären.
Ihr Koerperverletzung.com-Team
Susanne T. sagt
4. June 2018 at 17:49
Hallo,
Ich habe heute erfahren, dass ein vor 34 Jahren behandelter Bruch nie zusammen gewachsen ist. Der Arzt heute sprach von einem unglaublichen Behandlungsfehler. Kann ich da jetzt noch klagen?
koerperverletzung.com sagt
11. June 2018 at 8:58
Hallo Susanne T.,
in der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Wurde der Schaden vorsätzlich zugefügt, kann die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Was in Ihrem Fall zutrifft, können wir nicht beurteilen und empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Mit diesem können Sie klären, ob Ansprüche bestehen und ob diese weiterhin eingefordert werden können.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Maike H. sagt
15. November 2017 at 13:52
Sehr geehrtes Team vom koerperverletzung.com,
mir wurde 2009 ein Weißheitszahn gezogen. Seitdem bin ich auf der rechten Seite taub.
Es war eine aufwenige Prozedur damals den Zahn zu entfern und der Zahnarzt hatte wie ein Verrückter mir den Zahn gezogen. Es wurde vorab nicht geröngt, ich musste damals nichts unterschreiben, bzw wurde ich gewarnt, was passieren könnte. Jeder Zahnarzt hätte aufdrund eines Röntgenbild erkennen müssen, dass für die Entfernung eine richtige Operation angesetzt werden müsste.
Meine Frage: kann ich im Nachhinein noch etwas tun? Oder ist dieser Fall verjährt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Maike
koerperverletzung.com sagt
20. November 2017 at 9:46
Hallo Maike H.,
in der Regel gilt bei Behandlungsfehlern eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings kann es bei immateriellen Schäden auch eine maximale Dauer von 30 Jahren geben. Da wir Ihren Fall nicht beurteilen können, sollten Sie am besten einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Angelika M. sagt
18. September 2017 at 12:06
Sehr geehrtes Team vom koerperverletzung.com,
sehr nachvollziehbar wurde geschildert, wie im Fall einer Strafanzeige die Gutachter reagieren. Ich habe nach 1.Schock und selber gemachterFotos so reagiert. (Fotots über Blutergüsse auf rechter Brust, rechtem Oberarm und ausgekugelter Schulter, sowie über das Kopfhämatom. Meine Mutti war im KH
mit einem Herzleiden, dass sich mit Flüssigkeitsansammlung in der Lunge (mehrere
Liter) äußerte. Ich selbst mußte mit dem Direktor sprechen, damit eine Absaugung
des Pleuraergusses stattfindet. Nach der 2. Absaugung in der folgenden Wo sah ich meine Mutter mit einem Kopfhämatom und einer schlimmen Schulter am Samstag wieder. Ich erhielt die Aussage, dass sie in der Nacht gestürzt sei. Aber es wurde keine Unfallmeldung von dem Unfallchirurgen gemacht. Meine Mutti sagte nur zu mir, dass sie raus will. Ich bekam sie aber nicht raus. Erst unter Zuhilfenahme meines Bruders konnten wir sie 2 Tage später nach Hause bringen. Der Unfallarzt hatte sie ganz brutal angefasst. Das sagte sie mir auch. Im Entlassungsbericht, den wir nicht bekamen, nur über unseren Hausarzt, stand dann drin, dass ein Konzil stattgefunden hätte, dass eine Schulterarthrose dokumentierte. Nach Polizeianzeige erfolgte eine Obduktion. Im rechtsmedizinischen Gutachten wurde aber eindeutig eine vollständige Luxation in der rechten Schulter bescheinigt. Meine Mutti hat also bis zum Tode, der nach 3 Wochen eintrat unter schlimmen Schmerzen gelitten. Ich habe ihr Kühlakkus draufgetan und kühlende Schmerzgels und war mit ihr noch 3x im KH. 2x in der Rettungsstelle und 1x beim Stationsarzt auf der allgem. Chirurgie. Niemand hat etwas dagegen unternommen.
Einen Rechtsanwalt habe ich auch aufgesucht. Er hat nichts unternommen, sondern gemeint, dass es nicht mehr bewiesen werden könnte. So hat meine Rechtsschutzversicherung keine weiteren Schritte mehr versichert. Können Sie mir sagen, wie ich noch zu einem außergerichtlichen Verfahren kommen kann?
koerperverletzung.com sagt
27. September 2017 at 15:17
Hallo Angelika M.,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss beim Verursacher oder dessen Versicherung geltend gemacht werden. Eventuell kann es hilfreich sein, wenn Sie sich an einen anderen Anwalt, der auf Medizinrecht spezialisiert ist, wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
W. Kießler sagt
15. July 2017 at 21:34
Hallo!
2008 wurde mir die rechte Hüfte erneuert. – Dadurch wurde mein Bein 30 mm länger als es vorher war.
Wegen einer Falschaussage eines Gutachters ( Er gab nur 15 mm an ) wurde die von mir eingereichte Klage gegen den Chefarzt nicht zugelassen.
Neue Erkenntnisse beweisen, dass mein Bein tatsächlich um 30 mm länger geworden ist.
Ist dieser Fall verjährt oder kann ich den Fall erneut verfolgen lassen??
Eine Antwort wäre Klasse.
koerperverletzung.com sagt
24. July 2017 at 8:36
Hallo W. Kießler,
in der Regel tritt bei Behandlungsfehler eine Verjährung nach drei Jahren ein, allerdings kann auch eine maximale Dauer von 30 Jahren eintreten. Wir können in diesem Fall nicht beurteilen, ob die Verjährungsfrist neu angesetzt wird. Wir können leider auch keine Rechtsberatung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team
W. Kießler sagt
27. July 2017 at 15:21
Hallo!
Mit Verzögerung bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen. Es war sehr nett, dass Sie sich die Mühe gemacht haben und mir geantwortet haben.
M.f.G.
W.Kioeßler