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Was ist Zeugenbeeinflussung?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Zeugenbeeinflussung

Was ist Zeugenbeeinflussung?

Wer Zeugen beeinflusst, versucht, die Aussage eines solchen zu verhindern oder ihren Inhalt zu verändern, betreibt Zeugenbeeinflussung.

Ist Zeugen beeinflussen strafbar?

Ja. Die Beeinflussung von Zeugen ist strafbar. Zeugenbeeinflussung kann im StGB mehrere Tatbestände erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier.  

Wie kann die Beeinflussung von Zeugenaussagen verhindert werden?

Neben der strafrechtlichen Verfolgung gibt es noch weitere Möglichkeiten, der Zeugenbeeinflussung entgegenzuwirken. Weiter unten finden Sie eine Übersicht.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Zeugenbeeinflussung
  • Was hat es mit der Einflussnahme auf Zeugen auf sich?
    • Die Beeinflussung von Zeugen in StGB und StPO
  • Zeugenbeeinflussung: Was der Anwalt darf und was nicht
    • Wie kann die Beeinflussung von Zeugen verhindert werden?

Was hat es mit der Einflussnahme auf Zeugen auf sich?

Zeugenbeeinflussung wird in StPO und StGB erwähnt.
Zeugenbeeinflussung wird in StPO und StGB erwähnt.

Nicht selten kommt es in Straf- und Zivilprozessen zum Auftreten von Zeugen. Ihre Aussagen können den Verlauf eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Umso wichtiger also, dass Zeugen die Wahrheit sagen. Doch in so manchem Fall ist das nicht unbedingt im Interesse des oder der Angeklagten oder anderer Parteien. Und aus diesem Grund versuchen manche Akteure, Einfluss auf die Zeugenaussagen zu nehmen oder sie zu verhindern. Das ist selbstredend nicht erlaubt und stellt eine Straftat dar.

Die Beeinflussung von Zeugen in StGB und StPO

Bei Zeugenbeeinflussung können verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Anwendung kommen. Welche, das richtet sich immer nach den jeweiligen Umständen.

Paragraphen, die vor allem Zeugen betreffen:

  • Falsche Verdächtigung (164 StGB): Wer vor einer öffentlichen Stelle, also zum Beispiel einer Behörde, den wissentlich falschen Eindruck erweckt, dass eine andere Person eine Straftat begangen hat, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhalten.
  • Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 153 StGB): Bei einer Falschaussage droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d StGB): Wer eine Straftat vortäuscht, behauptet fälschlicherweise und wider besseren Wissens, dass ein Delikt stattgefunden hat. Der Unterschied zur falschen Verdächtigung, dass keine Person beschuldigt, sondern nur ein Delikt behauptet wird.

Paragraphen, die vor allem andere Parteien betreffen:

Unzulässige Zeugenbeeinflussung kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen.
Unzulässige Zeugenbeeinflussung kann schwere Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Bedrohung (§ 241 a StGB): Wer einer anderen Person androht, ein Verbrechen zu begehen oder Leib, Leben, Freiheit, Ehre oder Eigentum vorsätzlich zu beschädigen, um dieser oder einer dritten Person Angst zu machen, macht sich der Bedrohung strafbar.
  • Nötigung (§ 240 StGB): Wer rechtswidrig Gewalt einsetzt oder mit einem sogenannten empfindlichen Übel (einem schwerwiegenden Nachteil) droht, um eine andere Person zu einer bestimmten Handlung oder ihrer Unterlassung zu bewegen, macht sich der Nötigung strafbar. Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.  
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB): Wer wissentlich die Bestrafung eines Straftäters verhindert, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
  • Verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO): Wer im Zuge einer Vernehmung Misshandlung, Ermüdung, körperliche Eingriffe, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung, Hypnose oder die Androhung von unzulässigen Maßnahmen anwendet, macht sich strafbar. Auch Maßnahmen, die Erinnerungsvermögen und Einsichtsfähigkeit des Vernommenen beeinträchtigen, dürfen nicht angewandt werden.

Zeugenbeeinflussung hat also nicht nur Folgen für denjenigen, der beeinflusst, sondern auch für den, der sich beeinflussen lässt.

Zeugenbeeinflussung: Was der Anwalt darf und was nicht

Auch die Zeugenbeeinflussung durch einen Anwalt ist nicht zulässig.
Auch die Zeugenbeeinflussung durch einen Anwalt ist nicht zulässig.

Es ist dem Anwalt grundsätzlich erlaubt, mit Zeugen zu sprechen. Die Tatsache, dass der Anwalt im Prozess seinen Mandaten vertritt, verlangt dabei jedoch besondere Vorsicht und Sensibilität. Ein Anwalt darf mit Zeugen über den Sachverhalt sprechen. Er darf ihn jedoch weder zu Falschaussagen noch zum Weglassen bestimmter Informationen anstiften. Er darf ebenso wenig Druck aufbauen oder die Gedächtnislücken des Zeugen anzweifeln. Er darf also nicht versuchen, etwas aus dem Zeugen hervorzulocken, was dieser nicht von sich aus sagen würde.

Wie kann die Beeinflussung von Zeugen verhindert werden?

Zeugenbeeinflussung ist eine Straftat. Neben der strafrechtlichen Ahndung gibt es darüber hinaus auch einige Maßnahmen, die die Glaubwürdigkeit der Aussagen schützen sollen. Befragungen werden in der Regel aufgezeichnet, um sie möglichst objektiv beurteilen zu können. Zeugen können außerdem auf ihre Aussage vorbereitet werden, indem sie zum Beispiel Selbstbehauptung vermittelt bekommen. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass Zeugen anonym aussagen und ihre Identität geschützt wird.   

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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