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Begründet die Verletzung der Intimsphäre einen Schmerzensgeldanspruch?

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Wann rechtfertigt die Verletzung der Intimsphäre einen Schmerzensgeldanspruch?
Wann rechtfertigt die Verletzung der Intimsphäre einen Schmerzensgeldanspruch?

Prinzessin Soraya, Madeleine von Schweden, Jörg Kachelmann – meistens sind es Prominente, die im Fadenkreuz stehen und deren Leben bis ins intimste Detail vor die Öffentlichkeit gezerrt wird. Boulevard-Blätter erfinden Interviews, setzen Zeitungsenten über vermeintliche Hochzeiten in die Welt oder berichten über Sexualpraktiken.

Alle drei Personen zogen vor Gericht und verlangten zum Teil auch Schmerzensgeld für die Verletzung der Intimsphäre.

➽ Direkt zur Schmerzensgeldtabelle

Es kann aber auch die „Frau von Nebenan“ treffen, deren Ex-Freund intime Fotos per WhatsApp verschickt.

FAQ: Schmerzensgeld bei der Verletzung der Intimsphäre

Rechtfertigt die Verletzung der Intimsphäre ein Schmerzensgeld?

Grundsätzlich können auch psychische Schäden Schmerzensgeld begründen. Ob ein entsprechender Anspruch besteht, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Wie viel Schmerzensgeld ist bei der Verletzung der Intimsphäre angemessen?

Die Schmerzensgeldhöhe soll die individuellen Umstände der Tat widerspiegeln, weshalb es keine pauschalen Vorgaben für die Summe gibt. Bestehende Urteile können aber eine große Orientierung ermöglichen. Einige habe wir in dieser Tabelle zusammengestellt.

Wie fordere ich Schmerzensgeld bei einer Verletzung der Intimsphäre ein?

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie diesem direkt gegenüber dem Schädiger geltend machen. Weigert sich dieser zu zahlen, besteht auch die Möglichkeit einer Klage. Ein Anwalt kann Sie bei der Einforderung der Entschädigung unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei der Verletzung der Intimsphäre
  • Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die Verletzung der Intimsphäre?
    • Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
    • Subsidiarität des Schmerzensgeldanspruchs
  • Zur Höhe des Schmerzensgeldanspruchs  für eine Verletzung der Intimsphäre
    • Schmerzensgeldtabelle: Urteile zur Entschädigung für eine Verletzung der Intimsphäre

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die Verletzung der Intimsphäre?

Die deutsche Verfassung stellt die Persönlichkeitsentfaltung und die Würde des Menschen an erste Stelle. Obwohl nicht ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt, entwickelte der Bundesgerichtshof das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Art. 2 Abs. 1 S. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Wird die Intimsphäre verletzt, kann der Geschädigte u. U. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
Wird die Intimsphäre verletzt, kann der Geschädigte u. U. Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Dieses Recht schützt nicht nur vor staatlichen Eingriffen, sondern auch vor einer widerrechtlichen Verletzung der Intimsphäre durch Privatpersonen, Unternehmen und Medien.

Darüber hinaus sichert § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das allgemeine Persönlichkeitsrecht im privatrechtlichen Bereich. Diese Norm gewährt den Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für rechtswidrige Eingriffe.

§ 253 BGB besagt, dass derjenige eine Entschädigung in Geld verlangen kann, der einen Nichtvermögensschaden wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit (einschließlich psychischer Schäden), der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung erleidet. Neben dem Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB spricht das Gesetz dem Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld zu.

§ 253 BGB erwähnt weder das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch die Intimsphäre. Trotzdem ist der Schmerzensgeldanspruch für eine Verletzung der Intimsphäre in der Rechtsprechung anerkannt. Die Richter leiten den Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB her.

Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

Das Gericht gewährt einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die Verletzung der Intimsphäre nur unter strengen Voraussetzungen. Diese Geldentschädigung soll nur der letzte juristische Ausweg sein.

Zunächst bedarf es einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei wichtige Fragen:

  1. Was bedeutet überhaupt Intimsphäre?
  2. Durch welche Eingriffe kann diese verletzt werden?
Die §§ 823, 253 BGB schützen auch in räumlicher Hinsicht vor einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Die §§ 823, 253 BGB schützen auch in räumlicher Hinsicht vor einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Jeder Mensch genießt einen umfassenden Schutz vor einer Verletzung der Intimsphäre und seiner Privatsphäre. Und er darf für sich beanspruchen, auch in räumlicher Hinsicht vor Einblicken Dritter oder des Staates geschützt zu sein, beispielsweise in seiner Wohnung.

Die Intimsphäre ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die sensibelste Sphäre des Persönlichkeitsrechts. Zu ihr zählt die innere Gedanken- und Gefühlswelt eines Menschen (z. B. Tagebuchaufzeichnungen) und der Sexualbereich. Diesen Bereich schützen die Gesetze besonders stark.

So wird die Intimsphäre z. B. verletzt …

  • bei einer Berichterstattung über Politiker, die dessen Sexualleben berühren
  • wenn mit einem Teleobjektiv angefertigte intime Fotografien (Nacktbilder) von Normalbürgern oder Prominenten in den (sozialen) Medien veröffentlicht werden
  • wenn sterbende oder im Koma liegende Menschen gefilmt und diese Aufnahmen öffentlich gemacht werden

Die Verletzung der Intimsphäre stellt gewöhnlich eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch begründen. Derartige Eingriffe sind nur in sehr eng gefassten Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Im Regelfall wird ein Schmerzensgeldanspruch nur gewährt, wenn der Schädiger die Verletzung der Intimsphäre zu verschulden hat. Der Richter nimmt dies gewöhnlich im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns an.

Im Falle einer Medienberichterstattung liegt ein Verschulden immer dann vor, wenn der Schädiger diejenigen Sorgfaltspflichten besonders grob missachtet hat, die den Medien zugrunde liegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fotograf oder Journalist unbefugt ein fremdes Grundstück betritt.

Subsidiarität des Schmerzensgeldanspruchs

Schmerzensgeld für eine Verletzung der Intimsphäre gibt es nur, wenn die Beeinträchtigung nicht anderweitig beseitigt werden kann.
Schmerzensgeld für eine Verletzung der Intimsphäre gibt es nur, wenn die Beeinträchtigung nicht anderweitig beseitigt werden kann.

Eine geldwerte Entschädigung für die Verletzung der Privatsphäre kommt außerdem nur als letztes Mittel in Betracht, wenn die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise ausgeglichen werden kann. Deshalb haben Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf oder Richtigstellung sowie die Gegendarstellung immer Vorrang vor einem Schmerzensgeldanspruch.

Der Richter wird im Streitfall alle Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung abwägen und prüfen, ob die Rechtsgutsverletzung allein durch einen der eben benannten Ansprüche ausgeglichen werden kann.

Er wird nur dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld  bejahen, wenn sich diese Geldentschädigung als unabwendbares Bedürfnis darstellt, welches dem Geschädigten zugleich finanzielle Genugtuung verschafft.

Zur Höhe des Schmerzensgeldanspruchs  für eine Verletzung der Intimsphäre

Wie hoch der Anspruch für die Verletzung der Intimsphäre im Einzelfall ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von …

  • der Schwere und Intensität der Rechtsgutsverletzung
  • dem durch die Verletzung erzielten Gewinn des Schädigers
  • der Verbreitungsgrad im Falle einer Veröffentlichung/ Berichterstattung zur Intimsphäre

Ob die geschädigte Person prominent war, spielt bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe keine Rolle.

Schmerzensgeldtabelle: Urteile zur Entschädigung für eine Verletzung der Intimsphäre

Die Höhe der Entschädigung ist folglich immer einzelfallbezogen. Eine erste kleine Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle, eine Sammlung von Urteilen zum Schmerzensgeld für die Verletzung der Intimsphäre. Diese ist für Richter jedoch nicht bindend.

Sach­verhaltSchmerzens­geldUrteil
Veröffent­lichung intimer Fotos (Frau beim Oral­verkehr) im Internet ohne Geneh­migung7.000 EuroOLG Hamm
20.02.2007
Az. 3 U 138/15
Roman „Esra“: Autor erzählt intimste Details aus seiner Liebes­beziehung; Ex-Freundin anhand der Schil­derungen als reale Person identi­fizierbar
50.000 EuroLG München I
13.02.2008
Az. 9 O 7835/06
Psy­chiatrie-Patient wird unge­wollt in der geschlos­senen Psychia­trie für eine Doku gefilmt, die später auf einem Privat­sender ausge­strahlt wird30.000 EuroLG München I
20.03.2008
Az. 7 O 12954/05
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Maximilian P. sagt

    7. February 2025 um 11:15

    Guten Tag,
    Ich habe nun einen Rechtsstreit der über ein Jahr geht, die Gegenpartei hatte Klage erhoben allerdings auch wieder zurück gezogen. Ich habe mehrere Briefe zwischen 50-60 stück von verschiedenen Inkassountenehmen bekommen, alle Unternehmen weigern sich korrekte Beihilfen zur Lösung zu geben. Mittlerweile habe ich so eine Angst davor Briefe zu öffnen bzw. An meinem Briefkasten zu gehen das ich dadurch Schlafstörungen und Unruhezustände habe.

    Reply
  2. Nicole N. sagt

    11. November 2023 um 19:07

    Guten Tag
    Meine adoptivmutter hat meinem freund wobei sie ihn nicht mal richtig kennt bzw ihr fremd ist meine komplette vergangenheit ohne meine erlaubnis erzählt. Was niemanden angeht… kann ixh dagegegen was machen? Und noch dazu hat sie ohne meine erlaubnis meine briefe aufgemacht.

    Reply
  3. Anja R sagt

    16. June 2022 um 17:16

    Frau F. hat mich im Internet bloßgestellt, sie hat gesagt ich wäre dumm weil ich keineAusbildung habe, alle Gassi geher meiden mich seit dem, und sie sagt ich wäre eine Fremdgeherin höchsten Grades, was kann ich tun? Sie verfolgt mich auch im Urlaub? Helfen sie mir bitte. Vielen Dank.

    Reply
    • Nibo sagt

      14. May 2023 um 16:39

      Vorsicht mit falschen Verdächtigungen! informiere Dich mal bezüglich Übler Nachrede und Verleumdung, denn sollte sie nichts dergleichen im Internet geschrieben haben, dann droht Dir eine Anzeige!

      Reply
  4. Sandra P sagt

    8. March 2021 um 20:58

    Was kann ich tun ich bin in allen Punkten verletzt.
    Es ist Inteamschaden,Persõnlichkeitsschaden entstanden.
    Querschnittslähmung und anderes als auch Vermõgensschaden.

    Reply

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