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Straftat: Wer gilt als Straftäter im deutschen Recht?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 28. April 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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FAQ: Straftaten in Deutschland

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat ist laut Definition ein ausdrücklich verbotenes Verhalten, das der Gesetzgeber unter Strafe stellt. Darüber hinaus muss der Täter rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. An dieser Stelle erklären wir den Begriff ausführlicher.

Unterliegt jede Straftat der Verjährung?

Normalerweise gibt es eine Verjährung auch bei Straftaten, wobei sich die Verjährungsfrist laut § 78 StGB nach dem Höchstmaß der Strafe richtet. Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren danach zum Beispiel erst nach 30 Jahren. Mord hingegen verjährt nie.

Besteht Anzeigepflicht bei einer Straftat?

In der Regel ist niemand gesetzlich verpflichtet, eine geplante Straftat zu melden. Mitwisser machen sich ausnahmsweise aber doch nach § 138 StGB strafbar, wenn sie „glaubhaft erfahren“, dass jemand eine besonders schwere Straftat plant und dies nicht zur Anzeige bringen. Eine Anzeigepflicht besteht z. B. bei einem geplanten Hoch- oder Landesverrat, Mord, Totschlag, Geiselnahme, Raub und Brandstiftung.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Straftaten in Deutschland
  • Ratgeber zu verschiedenen Straftaten:
  • Was sind Merkmale einer Straftat?
    • Welche Arten von Straftaten gibt es?
    • Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
  • Wann ist eine Körperverletzung strafbar?

Ratgeber zu verschiedenen Straftaten:

  • Häusliche Gewalt
  • Stalking
  • Vortäuschen einer Straftat

Was sind Merkmale einer Straftat?

Welches Verhalten gilt als Straftat?
Welches Verhalten gilt als Straftat?

Dass es verboten ist, zu stehlen oder jemanden zu verprügeln oder sogar zu töten, dürfte jedem soweit klar sein. Doch ganz so einfach, ist es aber nicht. Straftaten zeichnen sich durch drei Merkmale aus:

  1. Straftatbestand: Das ist ein bestimmtes verbotenes Verhalten (Handeln oder Unterlassen), das im Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Gesetz unter Strafe gestellt wird. Dabei beschreibt der Gesetzgeber relativ abstrakt, welches Verhalten – ein Handeln oder Unterlassen – strafbar ist. Vereinfacht ausgedrückt spricht er dabei Gebote oder Verbote aus, etwa das Verbot „Du sollst nicht töten“ beim Totschlag oder „Hilf anderen in der Not, wenn du kannst“ beim Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
  2. Rechtswidrigkeit: Der Straftäter muss rechtswidrig gehandelt haben. Im Regelfall deutet die Tatbegehung schon auf die Rechtswidrigkeit hin. In bestimmten Ausnahmesituationen kann dieses Verhalten aber erlaubt sein, wenn ein sogenannter Rechtfertigungsgrund vorliegt und der Täter zum Beispiel aus Notwehr so gehandelt hat.
  3. Schuld: Hier geht es um die Frage, ob der Täter für die Straftat persönlich verantwortlich ist. Voraussetzung für seine Bestrafung ist, dass er überhaupt in der Lage ist zu unterscheiden, was Recht ist und was Unrecht, und dementsprechend zu entscheiden und zu handeln. Menschen mit bestimmten starken seelischen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Schizophrenie können als schuldunfähig gelten. Darüber hinaus gibt es Entschuldigungsgründe, die dazu führen, dass ein tatbestandsmäßig und rechtswidrig handelnder Täter straffrei bleibt, z. B. der entschuldigende Notstand.

Welche Arten von Straftaten gibt es?

Der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs unterteilt die Straftaten nach den Rechtsgütern, die durch das strafbewehrte Verhalten verletzt werden, z. B.:

Anstiftung zur Straftat: Dem Anstifter droht dieselbe Strafe wie dem Haupttäter.
Anstiftung zur Straftat: Dem Anstifter droht dieselbe Strafe wie dem Haupttäter.
  • Hochverrat als Straftat gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland
  • Hausfriedensbruch richtet sich gegen das Hausrecht einer Person
  • Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Totschlag als Straftat gegen das Leben
  • Körperverletzung richtet sich gegen die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen
  • Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung als Delikte gegen die persönliche Freiheit
  • Diebstahl verletzt das Eigentum und den Gewahrsam anderer Personen
  • Sachbeschädigung als Straftat gegen fremdes Eigentum
  • Vortäuschung einer Straftat schützt zum einen die Rechtspflege als Rechtsgut und zum anderen den Einzelnen vor einer unberechtigten Strafverfolgung

Darüber hinaus unterscheidet § 12 StGB die Straftatbestände nach ihrem Strafmaß: Für ein Verbrechen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das triff beispielsweise auf Mord, Totschlag, Raub und erpresserischen Menschenraub zu. Als Vergehen gilt eine Straftat, die „im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht“ ist.

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Eine Straftat ist eine sehr schwerwiegende Rechtsverletzung. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, verletzt gesetzliche Verbote oder Gebote hingegen nur geringfügig. § 1 OWiG definiert den Begriff wie folgt:

„(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.“

Ein Beispiel: Ein Fußgänger, der bei Rot über die Ampel geht, verstößt zwar gegen Rechtsvorschriften, aber nur in geringem Maße. Anders sieht es bei einem Straftäter aus, der eine andere Person auf der Straße überfällt und ausraubt.

Ein weiterer Unterschied liegt in den Sanktionen, die dem Täter drohen:

Die Verjährungsfristen für Straftaten richten sich dem Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens.
Die Verjährungsfristen für Straftaten richten sich dem Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens.
  • Bei einer Straftat muss er mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Strafrahmen ergibt sich dabei jeweils aus dem einschlägigen Straftatbestand. Für eine einfache Körperverletzung muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Innerhalb dieses Rahmens liegt die Höhe der Geldstrafe oder die Länge der Freiheitsstrafe im Ermessen des Gerichts.
  • Bei einer Ordnungswidrigkeit richten sich die Sanktionen nach festen Regelsätzen des Bußgeldkatalogs. In Betracht kommen dabei Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot, nicht jedoch Freiheits- oder Geldstrafen. Die anordnende Behörde kann zum Beispiel bei Wiederholungstätern vom Regelsatz abweichen.

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt in einem Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren. Am Ende ergeht ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde, in dem die Sanktionen festgelegt sind. Straftaten werden in einem Strafverfahren verfolgt. Das Strafgericht verurteilt den Straftäter zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wann ist eine Körperverletzung strafbar?

Es gibt nicht die eine Körperverletzung als Straftat, sondern verschiedene Straftatbestände. Den Grundtatbestand bildet die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB:

„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

  • Als körperliche Misshandlung gilt im Rechtswesen jede „üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt“. Hierunter fällt etwa das Hervorrufen oder Aufrechterhalten von Schmerzen, z. B. durch Schläge oder das Abschneiden von Haaren.
  • Bei einer Gesundheitsschädigung führt der Straftäter bei seinem Opfer einen krankhaften Gesundheitszustand herbei, beispielsweise durch Infizierung des HI-Virus mit einer Spritze.

Diese Straftat muss der Täter vorsätzlich begehen, also mit Wissen und Wollen aller Tatumstände.

Bei bestimmten als besonders gefährlichen Verhaltensweisen wird aus der einfachen eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB, beispielsweise wenn der Täter seinem Opfer Gift verabreicht, eine Waffe benutzt oder sein Opfer hinterlistig überfällt. Bei diesen Tatbeständen erhöht sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die schwere Körperverletzung im Sinne des § 225 StGB hat besonders schwerwiegende Folgen für das Opfer: Es verliert beispielsweise das Seh-, Hör- oder Sprechvermögen oder ein Körperglied. Für diese schwere Straftat droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Stirbt die verletzte Person an ihren Verletzungen oder Gesundheitsschäden, beträgt die Haftstrafe mindestens drei Jahre.

Auch die fahrlässige Körperverletzung ist laut § 229 StGB eine Straftat. Hier handelt der Täter zwar nicht vorsätzlich. Er hat aber seine Sorgfaltspflichten verletzt. Ein typisches Beispiel sind ärztliche Behandlungsfehler und Operationsfehler.

Polizei oder Staatsanwaltschaft werfen Ihnen eine vorsätzliche Körperverletzung oder eine andere schwerwiegende Straftat vor? Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen, sondern kontaktieren Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, z. B. einen Strafverteidiger in Köln, Berlin, München etc.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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