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Würgen als Körperverletzung – Ist der Griff an den Hals strafbar?

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2023

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Das Würgen gilt als Körperverletzung.
Das Würgen gilt als Körperverletzung.

Körperverletzung ist nicht gleich Körperverletzung. Schon das Strafgesetzbuch (StGB) macht hier kleine, aber feine Unterschiede, die sich vor allem auf das Strafmaß auswirken. So wird die einfache Körperverletzung weniger scharf bestraft als die gefährliche Körperverletzung.

Juristen, denen die Auslegung und Anwendung des Gesetzes obliegt, streiten dann mitunter, welcher Tatbestand im Einzelfall erfüllt ist. Auch die Frage, ob das Würgen als (gefährliche) Körperverletzung einzustufen ist, ist nicht immer ganz einfach zu beantworten.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann ist das Würgen eine gefährliche Körperverletzung?
  • Beurteilung der Gefährdung durch den Gutachter
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Wann ist das Würgen eine gefährliche Körperverletzung?

Eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB begeht, „wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“.

Diesen Tatbestand erfüllt in der Regel jeder, der einen anderen Menschen am Hals würgt.

Wer auf diese Weise Hand an jemand anders legt, begeht möglicherweise auch eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB.

Mit der Frage, wann das Würgen eine Körperverletzung mittels einer solchen lebensgefährlichen Behandlung darstellt, musste sich schon der Bundesgerichtshof (BGH) auseinandersetzen. In seinem Urteil (BGH, Urteil vom 8.12.2016, Az. 1 StR 344/16) führt er hierzu folgendes aus:

Beurteilung der Gefährdung durch den Gutachter

Bei einer Körperverletzung durch Würgen hängt die Strafe u. a. davon ab, ob diese Tat eine lebensgefährliche Behandlung darstellt.
Bei einer Körperverletzung durch Würgen hängt die Strafe u. a. davon ab, ob diese Tat eine lebensgefährliche Behandlung darstellt.

„Nicht jeder Angriff auf den Hals des Opfers in der Form des Würgens ist eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB. Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, die zwar nicht dazu führen müssen, dass das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät, aber abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden.“

In der Regel muss wohl ein rechtsmedizinischer Gutachter untersuchen, ob und inwieweit für das Opfer eine Lebensgefahr bestand. Er wird hierbei folgende Punkte berücksichtigen:

  • Druckpunkt am Hals
  • körperliche Konstitution des Opfers
  • Dauer und Intensität des Würgens
Wird beim Würgen z. B. die Halsschlagader abgeschnürt oder der Kehlkopf eingedrückt, so ist der Fall in der Regel anders zu beurteilen, als wenn der Druckpunkt weniger gefährlich gelegen hat.
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Würgen als Körperverletzung – Ist der Griff an den Hals strafbar?
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Kommentare

  1. Detlev K. sagt

    29. August 2019 um 17:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    besteht die Möglichkeit, dass beim Würgen ( Zudrücken des Halses ) die Schilddrüse verletzt werden kann ( oder sich entzünden kann ) ?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen !
    Mit freundlichen Grüßen
    Detlev K.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. September 2019 um 15:16

      Hallo Detlev K.,

      wir können den Sachverhalt weder rechtlich noch medizinisch beurteilen. Das sollten Sie am besten von einem Arzt abklären lassen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
      • Maria sagt

        10. Juni 2020 um 7:07

        Gestern hatten mein Ex Freund zweimal Streit und zweimal wegen meinem Handy Und ich habe gesagt er soll es lassen und mich gewehrt daraufhin nimmt er mein Kopf und drückt es gegen die Matratze

        Ich wollte ihm nochmal eine Chance geben und ihn draußen treffen weil ich zuhause Angst habe mit ihm alleine zu sein der hat zu einem Nachbarn gesagt er hätte den Schlüssel vergessen und das nur damit er hoch in die Wohnung gelangt in dem Moment wo Ich rausgehen wollte sah ich ihn und mein Herz blieb stehen dann machte er die Tür zu wir haben geredet und er wollte das alle meine sozialen Netzwerke lösche Facebook und Instagram und bei Instagram hat er es geschafft Mein Passwort herausgefunden und gelöscht was mich traurig machte er aber es nicht eingesehen hat mir das Handy zu geben ich Habe darum gebeten da kam nix und dann wollte ich es zurück so das er mich geschubst
        hat und mich das zweite mal gewürgt und das nur weil ich mein Handy wollte ich habe mich in dem Sinne gewährt um das zu bekommen was mir gehört daraufhin hat er mein Kopf gegen die Matratze gehalten und mit seiner Kraft gegen mein Gesicht dann wollte er gehen und ich wollte das er bleibt weil er noch meine sim Karte hatte die hat er mitgenommen als ich dahin ging zu ihm wollte ich meine sim Karte abholen und dachte treffe auf die Eltern stattdessen gibt er mir meine restlichen Sachen und hatte die sim kaputt gemacht ich bin ihm nicht zu nah gekommen weil ich Angst hatte dann hat er gesagt ich soll warten doch ich bin geflüchtet danach kam er wieder um 21 Uhr und wollte reden aber ich habe die Türe nicht aufgemacht weil ich es nicht wollte

        Antworten
  2. Peter E sagt

    13. Januar 2022 um 23:08

    Manchmal fehlt es an Worte, wichtig ist diese,,Spannung „zu relativieren, am besten immer eine neutrale Person dabei haben, auf beiden Seiten.

    Antworten
  3. Herta R sagt

    3. Februar 2022 um 19:45

    Gibt es Erfahrungswerte wenn ein Mensch mit beiden Händen von seinem Gegenüber gewürgt wird, welche Spontanabwehrhandlung die gewürgte Person tätigt? Greift er sofort nach den ihn umfassenden Händen, oder schlägt er eher um sich?

    Antworten

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