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Schmerzensgeldberechnung – Komplexer Einzelfall statt simpler Mathematik

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wie erfolgt die Schmerzensgeldberechnung?
Wie erfolgt die Schmerzensgeldberechnung?

Das Praktische an Berechnungen ist, dass für fast alles feste Formeln existieren, in die nur bestimmte Variablen eingetragen werden müssen.

Ein bisschen hier addiert, kurz hier multipliziert und schon spucken Kopf oder Taschenrechner ein Ergebnis aus. Doch bei der Schmerzensgeldberechnung funktioniert das nicht ganz so schematisch.

Denn die Berechnung vom Schmerzensgeld nach einem Autounfall oder Ähnlichem stellt sich weitaus umfassender und vor allem individueller dar, schließlich handelt es sich bei Schäden an der Gesundheit stets um Einzelfälle, die nicht in eine allgemeine Formel gepresst werden können. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie sich beim Schmerzensgeld die Höhe berechnen lässt.

FAQ: Schmerzensgeldberechnung

Wie rechnet man das Schmerzensgeld aus?

Eine allgemeine Formel für die Berechnung gibt es beim Schmerzensgeld nicht. Vielmehr gilt es bei der Bemessung der Entschädigung darum, dass diese den Umständen angemessen ist.

Welche Faktoren sind bei der Schmerzensgeldberechnung zu berücksichtigen?

Faktoren für die Schmerzensgeldhöhe sind unter anderem das Ausmaß der Verletzungen, die Dauer einer notwendigen Behandlung, mögliche Folgeschäden, die finanzielle Situation von Schädiger und Geschädigtem sowie der Grad des Verschuldens.

Woher weiß ich, ob das angebotene Schmerzensgeld angemessen ist?

Eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich, allerdings können Schmerzensgeldtabellen mit Urteilen und in der Vergangenheit gezahlten Entschädigungen eine Orientierungshilfe sein. Für eine individuelle Bewertung, können Sie an einen Anwalt wenden.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeldberechnung
  • Schmerzensgeld: Berechnung folgt nicht Schema X
  • Schmerzensgeldberechnung mittels Schmerzensgeldtabelle

Schmerzensgeld: Berechnung folgt nicht Schema X

Laut § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Schmerzensgeldberechnung nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung oder Mobbing für die erlittene physische oder psychische Verletzung eine billige Entschädigung in Geld zum Ergebnis haben.

Der Begriff der Billigkeit geht in Zusammenhang mit dem Schmerzensgeld einher mit einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden. Es handelt sich demnach um einen subjektiven Aspekt, der demgemäß individuell festzulegen ist. Wie bei einer mathematischen Gleichung die Höhe der Summe vom Schmerzensgeld für eine Verletzung ausrechnen zu wollen, ist nicht möglich. Stattdessen müssen die Schäden und die Schmerzen im konkreten Einzelfall berücksichtigt werden. Dies kann pauschal nicht gewährleistet werden.

Dennoch setzt die Zahlung von immateriellem Schadensersatz immer eine Schmerzensgeldberechnung voraus. Die Bemessung vom Schmerzensgeld einer Verletzung erfolgt durch die richterliche Würdigung der Gesamtumstände des Geschehens.

Dabei werden unter anderem Verletzungen, Intensität der Schmerzen, Behandlungsdauer und Mitverschulden für die Berechnung vom Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder einer Schlägerei berücksichtigt.

Schmerzensgeldberechnung mittels Schmerzensgeldtabelle

Schmerzensgeldtabellen nennen Beträge, die bei der Schmerzensgeldberechnung als Orientierung dienen.
Schmerzensgeldtabellen nennen Beträge, die bei der Schmerzensgeldberechnung als Orientierung dienen.

Ganz ohne Hilfsmittel steht ein Betroffener jedoch nicht da, wenn er sich bei seinem Anspruch gemäß BGB der Hürde der Schmerzensgeldberechnung gegenübersieht.

Denn dank sogenannter Schmerzensgeldtabellen ist es möglich, die Kosten vom Schmerzensgeld online zu „berechnen“ bzw. abzulesen, ohne vorab einen Anwalt aufsuchen zu müssen.

In den einschlägigen Listen lassen sich Urteile vergangener Prozesse ausfindig machen, sodass abzulesen ist, wie viel Geld ähnliche Verletzungen bei einer gegnerischen Versicherung erzielt haben. Diese Möglichkeit wird in Schadensersatzfällen ebenso vom Rechtsanwalt und Richter genutzt.

Die Richter sind jedoch nicht an die gelisteten Werte gebunden und können diese in ihrer Entscheidung deutlich über- oder unterschreiten, wenn die Begleitumstände eine solche Abweichung rechtfertigen. Das letzte Wort sprechen bei der Schmerzensgeldberechnung also die Richter.

Bei einer außergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Versicherung wird es schwieriger sein, gänzlich andere Beträge für einen Schaden zu erhalten, als sie in Schmerzensgeldtabellen aufgeführt werden. Es empfiehlt sich im Zweifel daher die Konsultation von einem Anwalt.
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Memati sagt

    16. April 2023 um 23:42

    Hallo,bei mir wurde Hodenkrebs diagnostiziert (beide Seiten).am 23.1.23 wurde ich rechte Seite Operiert seit dem habe ich Schmerzen rechte Fuß und kann leider nicht mehr runterbücken,laufen und konnte daher mein Arbeit als Reinigungskraft nicht mehr antreten und wurde gekündigt in probezeit.habe keine Rechtschutzversicherung welche Anlwalt müsste ich aufsuchen.

    ich bedanke mich für die Rückantwort im voraus.

    Liebe Grüße aus Berlin

    Reply
  2. Peter Z sagt

    10. December 2020 um 18:18

    Hallo,ich hatte 2016 und 2019 jeweils eien Arbeitsunfall duch eien Suizidfall .Bin seit 2017 in Traumabehandlung durch PTBS.
    Ein Gutachten wurde 2020 im Mai gemacht 30% erwerbsunfähigkeit.
    Bin nun in der Reha für PTBS seit 9 Wochen.am 14.12.2020 Endet diese Reha.
    Leider mit wenig Erfolg meiner Linderung der Symptome.
    Eine Frage, habe och Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Reply
  3. Gisela K. sagt

    4. April 2019 um 13:07

    Hallo, mich hat vor 2 Wochen ein Hund beim Spielen mit meinem Hund umgerannt, ich bin gestürzt, habe eine Haar-riss- Fraktur am Schienbein. Muss 10-16 Wochen das Bein entlasten, kann nicht selbst mit meinem Hund Gassi gehen 6nd Haushalt geht auch nur das nötigste.
    Die Hundehaftpflichtvers .will von mir wissen, welche Forderungen ich geltend mache. Kann ich Schmerzensgeld ohne Anzeige fordern und wenn ja, in welcher Höhe.
    Ich bin nicht mehr berufstätig, bin Rentnerin
    Danke im voraus für ihre Info.
    Gruß
    Gisela K.

    Reply
  4. Sabrina K. sagt

    28. February 2019 um 20:55

    Guten Abend,

    am 29.01.2019 wurde mir eine Parkschranke auf den Kopf geknallt! Es waren 3 Handwerker dabei. 2 schauten in unserer Richtung, der andere reparierte die Schranke. Es war nichts abgesperrt. Ich habe die 2 Handwerker angeschaut, es sah sicher aus und ich bin vorbeigegangen. In dem Moment, hat der 3. Handwerker die Schranke, die geklemmt hatte, ohne nachzuschauen, mit Wucht, runtergezogen. Diese ist mir auf den Kopf geknallt. Ich hatte kurz schwarz gesehen, bin aber nicht umgekippt. Gehirnerschütterung und HWS verstaucht. Nach 4,5 Wochen bin ich immer noch krankgeschrieben und weiss nicht wann ich wieder arbeiten kann. Ich habe immer noch Kopfschmerzen und Schwindel. Bin schnell erschöpft. HWS und Schultern sind noch total Verspannt. Ich bekomme seit 1 Woche Krankgengymnastik. Habe dabei auch noch Schmerzen und Schwindel! Ich hatte keine Platzwunde, keine Brüche und keine Gehirnblutungen! Die Versicherung der Firma hat mir einen “Schmerzensgeld Vorschuss”, in Höhe von 1000€ überwiesen. Wieviel würde mir ungefähr zustehen? Sollte ich noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, oder ist das alles rechtens? Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus und bin mir nicht sicher, wie ich mich verhalten soll.

    Vielen Dank im Voraus!

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      4. March 2019 um 14:51

      Hallo Sabrina K.,

      ein pauschale Aussage zur Höhe des Schmerzensgeldes ist nie möglich, das diese immer am jeweiligen Einzelfall bemessen wird. Schmerzensgeldtabellen geben einen Überblick darüber, welche Höhen möglich sind. Sie können die Ansprüche ohne einen Anwalt geltend machen. Wünschen Sie jedoch eine rechtliche Beratung oder Unterstützung, ist ein Anwalt zu empfehlen.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  5. Stefan N. sagt

    8. February 2019 um 9:11

    Guten Tag,
    unsere kleine Tochter, 7,5 Jahre alt, ist vorgestern gestürzt und hat sich einen, anscheinend komplizierteren Arm Gelenk Bruch zugezogen. Das ganze passierte, als sie, mit unseren Sohn, 9,5 Jahre alt, und einen weiteren Klassenkameraden 7,5 Jahre alt, Schlittschuh fahren wollten, wobei anzumerken ist, daß sie nicht auf der Eisbahn, sondern, vor der Umzieh-Hütte, wegen eine nicht gleich ersichtlichen und auch nicht signalisierten Eis Unebenheit gestolpert ist. Das selbe passierte auch ihren Kollegen, dieser konnte sich jedoch im letzten Moment noch fangen. Er war kurz vor ihr ebenfalls aus der Hütte heraus gekommen. Meine Frau und mein Sohn waren während dessen noch drin und zogen sich um, wurden aber indirekt Zeugen des Vorfalls. Die kleine fiel auf ihre linke Hand hin und verspürte sofort einen stechenden Schmerz. Sie schrie und weinte, aber meine Frau konnte sie beruhigen und so ging sie weiter Schlittschuh laufen. Während der ganzen Zeit beklagte sie Schmerzen, was aber von meine Frau erstmal, als nicht weiter schlimm betrachtet wurde, denn die Kleine kann ja fahren und fiel auch nicht mehr hin. Trotz allem, wurde das Vergnügen zeitnah abgebrochen und sie kamen nachhause. Als am Abend, der Schmerz nicht nach ließ und das Handgelenk immer dicker wurde, machten wir zunächst, einen Eisverband und stellten den Arm ruhig. Als am nächsten Morgen, die Schmerzen größer wurden, die Schwellung nicht nach ließ, beschlossen wir, mit ihr zum Orthopäden/Unfallarzt zu gehen. Dieser machte einen Röntgen Bild und schickte sie sofort ins Krankenhaus, mit Verdacht auf Unterarmbruch, mit Torsion nahe des Handgelenks. Heute wird sie operiert, wobei die OP das setzen eine Fixierungsschraube beinhaltet und unter Vollnarkose statt findet. Als Zeugen des Vorfalls, der wie beschrieben recht “laut” wurde, sind sowohl der Betreiber, wie auch die Kassiererin gewesen und natürlich, mein Sohn, dessen Kollege und meine Frau. Was gilt es als nächstes zu tun, denn laut Diagnose des behandelnden Arztes, wird ihr Arm wohl 6-8 Wochen immobilisiert bleiben müssen, mit eine Gipsschiene usw. bevor die Schraube wieder heraus genommen werden kann. Anschließende Physiotherapie wurde jetzt schon als unumgänglich betrachtet. Ist das ein Fall von Schmerzensgeld Forderung, angesichts des Alter des Kindes, denn leider bringt uns die ganze Situation auch in logistischen Schwierigkeiten, bezüglich Hin-und Rückfahrt zur Schule, allgemeine Betreuung zuhause, Einschränkungen in der Schule usw. zumal wir beide Berufstätig sind und immer verschiedene Arbeitszeiten haben.
    Vielen Dank im Voraus.

    Reply
  6. arnhild B. sagt

    4. February 2019 um 10:50

    Guten Tag,

    ich bin auf einen nicht erkennbaren Ampelschacht getreten, mit dem Fuß eingekracht und nach vorn gefallen:
    Das Schmerzensgeld wurde unter Berücksichtigung folgender Verletzungen berechnet:

    Knöcherner Seitenbadausriss am rechten Daumen mit nachfolgender OP ( Anker, Draht)
    Ellenbogenfraktur links ( eine Woche Gips)
    Schmerzen in den Knien
    Für diese Verletzungen wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 € beantragt und von der Gegenseite auch bewilligt.
    Ich hatte aber im Gesicht ( Stirne eine apfelgroße Beule, und Schürfwunden auf der Stirne. Im Nachhinein bildeten sich Hämatome über beide Augen und später über beide Gesichtshälften. Da der Fall noch nicht ganz abgeschlossen ist, stelle ich mir die Frage, ob für diese Verletzungen das Schmerzensgeld erhöht werden müsste, denn diese sind nicht in der Bezifferung aufgeführt.

    Vielen Dank in Voraus

    Reply
  7. Robert D. sagt

    18. June 2018 um 9:53

    Guten Tag

    Ich hatte einen Autounfall 2011 und möchte Wissen ob ich noch Chancen hätte Schmerzensgeld zu klagen oder ob das schon verjährt ist.
    Ich bin nicht schuldig und das ist in der Schweiz passiert.

    MfG

    Robert

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      18. June 2018 um 11:36

      Hallo Robert D.,

      in der Regel gilt in der Schweiz eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Ist der Schaden aufgrund einer strafbaren Handlung erfolgt und gilt für diese eine längere Verjährungsfrist, ist dies auch für zivilrechtliche Ansprüche vorgesehen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt wenden und mit diesem die Ansprüche klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  8. Heike W. sagt

    5. June 2018 um 16:25

    Hallo, ich hatte vor 3 Wochen einen Unfall, wobei mich ein Auto angefahren hat. Ich bin mit dem Rad gefahren und wollte die Ampel bei grün überqueren. Er kam aus der Seitenstraße und hatte rot mit einem unbeleuchteten grünen Pfeil. Er überfuhr die rote Ampel und sah mich nicht und hat mich dabei angefahren. Ich habe durch den Sturz mehrere starke Hämatome bekommen. Am Knie wurde ich geklammert. Meine Sachen und mein Fahrrad sind hin. Leider bekomme ich eine kleine Mitschuld, da ich auf der falschen Seite auf dem Radweg unterwegs war. Leider kann ich bis heute immer noch nicht richtig laufen. Was kann ich trotzdem an Schmerzensgeld beantragen und wie muss ich da vorgehen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      11. June 2018 um 9:02

      Hallo Heike W.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere verursacht wurden. Haben Sie eine Teilschuld am Unfall, kann sich das auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, müssen Sie diesen beim Verursacher bzw. dessen Versicherung gelten machen. Sind Sie sich unsicher, können Sie dies mit einem Anwalt besprechen und die Ansprüche über diesen geltend machen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  9. Carmen G. E. sagt

    10. October 2017 um 14:33

    Hallo,
    ich bin im Supermarkt auf einer nassen Fläche gestürzt und habe mir einen Innen-und Außenbandriss am Sprunggelenk zugezogen.
    6 Wochen lang habe ich eine Schiene getragen. Die Versicherung bietet mir 1000,- € an.
    Leider habe ich immer noch Schmerzen und mein Fuß ist instabil. Die Schiene musste ich während meines Urlaubsaufenthaltes tragen. Dadurch war ich natürlich total eingeschränkt.
    Sollte ich lieber diese 1000,- € nehmen?

    Vielen Dank

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. October 2017 um 8:21

      Hallo Carmen G. E.,

      wir können nicht beurteilen, ob diese Summe angemessen ist. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und lassen sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  10. Benno sagt

    13. April 2017 um 17:50

    Hallo,
    Nicht selbstverschuldeter Motorradunfall.
    Schuldfrage zu 100% geklärt.
    Rettungshubschrauber ins KH
    3 Wochen Krankenhaus
    6 Monate krank
    div. Physiotherapien

    Mittelfussfraktur,
    Handwurzelfraktur,
    5 Rippen – Fraktur,
    Schulterblattfraktur,
    hinterer Kreuzbandabriss Knie

    Werden die einzelnen Schäden zusammen gerechnet?
    Leider finde ich nicht zu allen Schäden Summen?

    Vielen Dank

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      24. April 2017 um 9:57

      Hallo Benno,

      bei der Berechnung des Schmerzensgelds spielen zwar alle Verletzungen eine Rolle, dennoch werden die Werte nicht einfach in einer Summe zusammengerechnet. Wenn, wie in Ihrem Fall viele Verletzungen zusammenkommen, muss die Summe individuell berechnet werden. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht beistehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
    • Matthis sagt

      3. August 2020 um 14:49

      Hallo Benno was ist bei dir rausgekommen ?

      Reply
  11. henning s. sagt

    6. April 2017 um 12:35

    hallo ich hatte voriges jahr einen freizeitunfall zu hause bin mit den fuss umgeknickt und musste eine
    Arthroskopie am knöchel unterziehen leider war das im oktober 2016 und danach habe ich noch immer bis heute schmerzen der fuss schläft ein hämmern tut er das ich nachts nicht schlafen kann jetzt hat der gutachter alles abgelehnt und ich muss bis zum heutigen tag mich immer wieder einer infiltration unterziehen mein fuss ist instabil und jetzt habe ich noch 7mm fersensporn dazubekommen bin versicher und habe bis heute noch kein cent schmerzengeld bekommen
    ich frag mich ernsthaft warum zahlt man geld an die versicherung wenn sie eh nicht zahlen wollen denn die verdienen doch genug an den einnahmen von millionen menschen

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      10. April 2017 um 8:28

      Hallo henning s.,

      in diesem individuellen Fall ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und abklären, wie Sie vorgehen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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