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Verpfuschte Brust-OP – Anspruch auf Schmerzensgeld?

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2023

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Unter welchen Voraussetzungen können Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld verlangen?
Unter welchen Voraussetzungen können Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld verlangen?

Frauen entscheiden sich aus den verschiedensten Gründen für eine Brust-Operation. Die einen versuchen damit, eine schwere Erkrankung wie Brustkrebs zu bewältigen. Die anderen haben bestimmte Vorstellungen von einem schönen Körper, dem sie gern entsprechen möchten, und entscheiden sich deswegen für einen solchen Eingriff. Auch Männer lassen sich übrigens an der Brust operieren und stehen damit unter Leidensdruck.

So hat sich ein großer Markt für Brustvergrößerungen, Implantate und dergleichen mehr etabliert. Die Kunden müssen dafür oft mehrere tausend Euro auf den Tisch legen – und noch tiefer in die Tasche greifen, wenn eine gescheiterte Brustoperation Korrekturen und Folgeoperationen nach sich zieht.

Können Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen? Um diese Frage dreht sich der folgende Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld, wenn die Brust-OP verpfuscht ist
  • Wann Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld verlangen können
    • Arzthaftung bei einem Behandlungs- bzw. Operationsfehler
  • Verpfuschte Brust-OP: Wie viel Schmerzensgeld können Betroffene verlangen?
    • Das könnte Sie auch interessieren:

FAQ: Schmerzensgeld, wenn die Brust-OP verpfuscht ist

Wann gilt eine Brust-OP als verpfuscht?

Es kann durchaus passieren, dass das Ergebnis einer Brustoperation nicht dem gewünschten Ergebnis entspricht. Das allein ist aber noch kein Pfusch. Hiervon zu unterscheiden sind Fehler, die der Arzt vor oder während der Brust-OP bzw. bei der Nachbehandlung macht und die dann einen Schaden verursachen.

Können Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld verlangen?

Ja. Führt ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler zu einem Schaden oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, steht dem Patienten gewöhnlich Schmerzensgeld für die verpfuschte Schönheits-OP bzw. Brust-OP zu.

Wie hoch ist ein solcher Schmerzensgeldanspruch?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer von den individuellen Umständen ab, insbesondere vom Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigungen. Näheres erfahren Sie hier.

Wann Patienten für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld verlangen können

Brust-OP verpfuscht: Der Arzt darf nicht operieren, wenn er dabei gegen das Wohl des Patienten handelt.
Brust-OP verpfuscht: Der Arzt darf nicht operieren, wenn er dabei gegen das Wohl des Patienten handelt.

Jede Operation birgt gewisse Risiken und Gefahren. Über diese muss der behandelnde Arzt seine Patienten umfassend aufklären. Das gilt auch bei einer Brustoperation. Diese Aufklärung bildet die fundamentale Grundlage dafür, ob sich der Patient für oder gegen die Operation entscheidet. Der Arzt muss deshalb u. a. über folgende Dinge aufklären:

  • Ablauf der Brustoperation
  • realistische Erfolgschancen der OP und damit verbundene Risiken
  • Alternativen (bei medizinisch bedingter OP)

Klärt der Arzt den zu operierenden Patienten nicht hinreichend auf, kann dieser für die verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Aufklärungspflichtverletzung und dem Folgeschaden besteht.

Arzt und Klinik haften nicht zwangsläufig für eine falsche Aufklärung. Ein Anwalt muss im Einzelfall genau prüfen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Bei Schönheitsoperationen wie der Brustvergrößerung kann ein besonders schwerwiegender Ärztepfusch sogar strafbar sein, z. B. als einfache oder gefährliche Körperverletzung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arzt aus reinem Profitstreben operiert und damit absichtlich gegen das Wohl seines Patienten handelt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arzt einer Frau aufgrund ihrer ihm bekannten Vorerkrankungen von der geplanten Brustoperation hätte abraten müssen.

Arzthaftung bei einem Behandlungs- bzw. Operationsfehler

Außerdem können Patienten für eine verpfuschte Brust-OP auch dann Schmerzensgeld verlangen, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt nach § 630a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, wenn die Behandlung (oder Operation) nicht den geltenden „allgemein anerkannten fachlichen Standards“ (fachärztlicher bzw. medizinischer Standard) entspricht.

Wer für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld beanspruchen will, trägt gewöhnlich die Beweislast.
Wer für eine verpfuschte Brust-OP Schmerzensgeld beanspruchen will, trägt gewöhnlich die Beweislast.

Ein solcher Kunstfehler liegt insbesondere dann vor, wenn der Arzt …

  • nicht die für die Operation erforderliche Ausbildung besitzt bzw. er die OP-Methode nicht richtig beherrscht
  • auf eine Art und Weise operiert, die nicht dem medizinischen Standard entspricht
  • gegen bewährte Regeln der ärztlichen Kunst verstößt oder aktuelle medizinische Erkenntnisse außer Acht lässt (grober Behandlungsfehler)

Wer für eine verpfuschte Brust-OP Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen möchte, muss normalerweise folgende Tatsachen beweisen:

  • Behandlungsfehler des Arztes
  • Gesundheitsschaden, z. B. stark entstellende Narben oder Infektionen aufgrund mangelhafter Hygiene bei der Wundversorgung
  • Ursächlichkeit zwischen der fehlerhaften Operation und der gesundheitlichen Beeinträchtigung

Bei einem sogenannten groben Behandlungsfehler ist jedoch der Arzt in der Beweispflicht. Er muss dann darlegen, dass der Schaden eben nicht auf seinem Fehler beruht.

Verpfuschte Brust-OP: Wie viel Schmerzensgeld können Betroffene verlangen?

Wie hoch das Schmerzensgeld im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach den Beeinträchtigungen, die der Patienten durch die Brust-OP erleidet.

Verpfuschte Brust-OP: Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Verpfuschte Brust-OP: Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Maßgeblich sind insbesondere folgende Kriterien:

  • Art und Ausmaß der physischen und psychischen Folgen
  • Folgeschäden
  • Dauer der (Nach-)Behandlung und Krankenhausaufenthalte
  • Einschränkungen in Beruf und Alltag

Erste Anhaltspunkte liefert eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Diese Sammlung von Urteilen ist jedoch für Richter nicht bindend und kann daher nur eine kleine Orientierung bieten, zumal sich jeder Fall von allen anderen unterscheidet und das Schmerzensgeld immer individuell bemessen wird.

Sach­ver­haltSchmer­zens­geldUrteil
Pa­tien­tin stirbt we­gen Sau­er­stoff­mangels wäh­rend der Brust-OP an schwe­ren Hirn­schäden;
Nar­kose­ärz­tin we­gen fahr­läs­si­ger Tö­tung ver­ur­teilt
140.000 - 824.000 Euro für den Wit­werLG Ham­burg, Urt. v. 24.06.2016, Az. 303 O 173/14
er­heb­liche Nar­ben­bil­dung und Asym­me­trie nach Brust­straf­fung;
über die­se „nor­ma­len“ Ri­si­ken hat­te der Chi­rurg die Pa­tien­ten im Vorfeld aufgeklärt;
kei­ne ver­pfusch­te Brust-OP und kein Schmer­zens­geld
0 EuroOLG Schles­wig-Hol­stein, Beschl. v. 25.01.2012, Az. 4 U 103/10
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Kommentare

  1. Diana P sagt

    19. August 2022 um 0:22

    Ich hatte Ende 2014 meine Brustverkleinerung & Anfang 2015 eine Nachkorrektur.
    Leider leide ich heute noch darunter.
    Ich weiß nicht,ob ich Chancen auf Schmerzensgeld habe bzw ob ich es noch einklagen kann.

    Antworten

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