Das menschliche Gehirn steuert nahezu sämtliche Körperprozesse. Es ist verantwortlich für das Denken, Fühlen und ebenso für die Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen Abläufe.
Eine Verletzung dieser Schaltzentrale ist besonders schwerwiegend, da Physis und Psyche gleichermaßen betroffen sein können und die Folgen mitunter Wochen, Monate oder gar Jahre lang spürbar sind.
Eine typische Verletzung, bei der das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, ist das Schädelhirntrauma (in ungebräuchlicher Schreibweise auch Schädel-Hirn-Trauma), das Schmerzensgeld hoher Summen nach sich ziehen kann.
Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen kurz und bündig, was diese Verletzungsform auszeichnet und wieviel Schmerzensgeld ein Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades begründen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma
Eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld ist immer dann möglich, wenn die Beeinträchtigungen auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen sind. Dies ist etwa bei einer Körperverletzung oder einem Verkehrsunfall gegeben.
Konkrete Vorgaben für die Schmerzensgeldhöhe gibt es nicht, da eine individuelle Bemessung erfolgt. Eine Orientierung können bestehende Urteile ermöglichen, von denen wir einige in dieser Tabelle zusammengestellt haben.
Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes werden unter anderem die wirtschaftliche Situation der beteiligten Parteien, die Behandlungsdauer sowie mögliche Folgeschäden berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Schädelhirntrauma?
Neben der Gehirnerschütterung ist ein Schädelhirntrauma (kurz: SHT) eine typische Kopfverletzung. Es handelt sich dabei um eine Verwundung des Schädels sowie des Gehirns, die zumeist Folge einer Gewalteinwirkung auf den Kopf ist.
Grundsätzlich wird diese Unterteilung verwendet:
- SHT 1. Grades: synonym wird von Gehirnerschütterung gesprochen; keine dauerhafte Schädigung der Hirnstruktur
- SHT 2. Grades: wird auch als Gehirnprellung bezeichnet; Schädigung der Hirnsubstanz; Bewusstlosigkeit länger als 15 Sekunden
- SHT 3. Grades: Mediziner sprechen auch von der Gehirnquetschung; schwere Hirnverletzung; Bewusstlosigkeit über Tage/Wochen
Ursache dieser körperlichen Beeinträchtigungen ist oftmals ein Unfall. Vor allem bei einem Fahrradunfall ist die Gefahr groß, erst recht dann, wenn der Radler keinen Helm trägt.
Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma
Der immaterielle Schadensersatz für körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Beeinträchtigungen ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Das Schmerzensgeld fällt beim Schädelhirntrauma meist recht hoch aus, da die Verletzung vom Kopf nicht innerhalb weniger Tage abgeheilt ist. In der Regel ziehen derartige Schädigungen eine langwierige Behandlung und unter Umständen starke Schmerzen und somit entsprechend hohe Entschädigungssummen nach sich.
Diese Höhe kann das Schmerzensgeld erreichen
Sehen Sie hier, welche Summen ein Schädelhirntrauma beim Schmerzensgeld verursachen kann. Diese Schmerzensgeldtabelle gewährt Ihnen einen Einblick in vergangene Urteile und die dabei zugesprochenen Beträge:
Verletzungen | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
Schädelhirntrauma (SHT) 1. Grades bedingtes Schmerzensgeld in Verbindung mit Blutungen in der Bauchhöhle | ca. 8.000 € | AG Greiz, 1996 |
Schmerzensgeld für Schädelhirntrauma 2. Grades in Verbindung mit posttraumatischen Störungen | 70.000 € | OLG Koblenz, 2003 |
Schmerzensgeld bei schwerstem Schädelhirntrauma 3. Grades wegen extrem traumatischer Hirnschädigung | 500.000 € | LG Münster, 2009 |
Roland G sagt
25. February 2020 at 16:26
Mein Sohn (27 J. alt, Studierender,wohnt noch bei den Eltern) hat vom Ex seiner neuen Freundin einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und ist bewusstlos auf die Straße gestürzt. Es wurde ein Schädelhirntrauma 2.Grades mit Impressionsfraktur Os occipitale und begleitender Platzwunde diagnostiziert. Der behandelnde Arzt der Notaufnahme hat die Kripo informiert. Die Polizei hat diesen Angriff nach 2 Tagen von versuchtem Totschlag auf schwere Körperverletzung reduziert. Da die Kripo involviert war, läuft wohl ein eine Anzeige von staatlicher Seite aus. Sollten wir trotzdem einen Anwalt aufsuchen und wer bezahlt diesen?
koerperverletzung.com sagt
9. March 2020 at 14:44
Hallo Roland G,
Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch und muss in der regel durch Geschädigte selbst geltend gemacht werden. In einem eventuellen Strafverfahren kann ein Schmerzensgeld zusätzlich zugesprochen werden, dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und in der Regel nicht üblich.
Ein Anspruch ist beim Verursacher bzw. dessen Versicherung anzumelden. Dies kann mit oder ohne Hilfe eines Anwalts geschehen. Im Zweifelsfalls ist die Konsultation mit einem Anwalt zu empfehlen. Die Kosten dafür gehen üblicherweise bei einem erfolgreichen Verfahren auf die Versicherung bzw. den Verursacher über.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Horn sagt
21. February 2019 at 19:08
Guten Abend,
mich würde interessieren, ob und wieviel meinem Sohn an Schadenersatz zusteht.
Mein Sohn würde im Alter von 4 Monaten von meinem Ex-Mann misshandelt. Er hatte ein Schädel-Hirn-trauma 2. + 3. Grades durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals im Sinne von würgen und schütteln. Mein Ex-Mann ist damals (1997) zu 2 Jahren auf Bewährung und 4 000 DM Schmerzensgeld verurteilt worden.
Es hieß damals, dass keine Spätfolgen zu erwarten sind.
10 Jahre habe ich gekämpft und endlich kam 2007 die Diagnose: “geistige Behinderung”.
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B + G. Das H würde vor 2 Jahren ab erkannt. 80% Schwerbehinderung. Pflegegrad 3.
Über Opferentschädigung habe ich es 2x probiert und würde 2x vom Sozialgericht abgelehnt, weil es 1 Untersuchungsbefund im Alter von 13 Monaten gibt, wo mein Sohn den Ärzten und Schwestern freundlich zugewandt war. (Ich hatte ihn auch auf dem Arm)
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Familie H.
M. Wilhelm sagt
12. April 2018 at 19:53
Hallo.Hatte im Jahr 2004schweres SHT . Bin seitdem arbeitsunfähig und habe Rente und BG Rente .Unfall ist bei Schwiegervater passiert . Von wem kann ich noch Schmerzensgeld und wie lange geltend machen
koerperverletzung.com sagt
16. April 2018 at 8:20
Hallo M. Wilhelm,
ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht üblicherweise dann, wenn Schäden durch andere Personen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ein solcher Anspruch ist beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. In der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Es kann bei vorsätzlichen Taten jedoch auch 30 Jahre sein. Wenden Sie sich hier am besten an einen Anwalt, um abzuklären, ob ein Anspruch besteht und ob dieser geltend gemacht werden kann.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jansen sagt
9. February 2018 at 16:14
Hallo,
mein Freund erlitt ein schweres Schädelhirntrauma als Fahrradfahrer. Er war im Koma, insgesamt inkl. Not-OP noch weitere 7 komplizierte Operationen waren nötig. Er ist halbseitig gelähmt, es bestehen erhebliche Schluckstörungen und er leidet unter globaler Aphasie, d.h. er kann nicht sprechen und er ist dauerhaft inkontinent. Seine Traumata erlauben nur wenige Momente des Tages eine sehr verminderte Ausmerksamkeit seinerseits; ansonsten schläft er. Er braucht eine intensive, persönliche Betreuung 24/7, die Nahrung muss zugeführt werden. Sein Pflegegrad ist 5.
Die gegnerische Versicherung will 200 000 € zahlen und dadurch weitere Folgeschäden ausschliessen.
Die umfangreichen medizinischen Unterlagen belegen ausnahmslos meine Ausführungen.
Seine Betreuerin will den Deal mit der Versicherung.
Was kann daran verbessert werden?
MfG
M. Jansen
koerperverletzung.com sagt
16. February 2018 at 15:02
Hallo Jansen,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch keine Einschätzung abgeben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Jörn sagt
15. October 2017 at 1:16
Guten Tag :),
Ich hatte 2014 einen schweren Motorradunfall:/
Aphasie, Halbseitenlähmung, Rippenbrüche, SHT, Koma, innenband, außenband, Kreuzbänder gerissen uvm
Wann kann ich ich auf ein Ende hoffen?
koerperverletzung.com sagt
16. October 2017 at 8:40
Hallo Jörn,
diese Frage sollten Sie mit Ihren Ärzten klären. in Bezug auf einen Anspruch auf Schmerzensgeld können wir keine Aussage treffen, sodass Sie sich hier am besten an einen Anwalt wenden.
Ihr koerperverletzung.com-Team
MM sagt
11. October 2017 at 11:36
Hallo koerperverletzung.com-Team,
eine gute Bekannte wurde im Urlaub von einem anderen Badegast mit dem sie zusammen mit anderen Bekannten sich unterhielten völlig unerwartet nach hinten über die Schulter geworfen und ist unter Wasser (Wassertiefe ca. 50-80 cm) senkrecht mit dem Kopf auf dem Grund aufgekommen. Daraufhin hatte sie starke Schmerzen (Kopf, Nacken) musste sich mehrmals übergeben, ist teilweise bewußtlos geworden und musste ärztlich versorgt werden. Damit war natürlich der Urlaub nach der Hälfte vorbei und sie durfte zur Beobachtung eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Den folgenden Tag durfte sie im Hotelzimmer und nicht am Strand verbringen. Von den entgangenen Freuden im restlichen Urlaub ganz zu schweigen. Seit der Heimkehr, wobei ihre der Rückflug gar nicht bekommen ist, klagt sie über ständige Schwerzen im Schulter/Nacken-Kopfbereich, Bewegungseinschränkungen und Schwindel. Abschließende Untersuchungen stehen noch aus. Mit physikalischer Therapie wurde noch nicht begonnen wird aber sicherlich noch kommen. Unabhängig davon ist sie noch krank geschrieben.
Der Verursacher hat sich allerdings bereit erklärt bei Problemen seine Versicherung mit hinzu zu ziehen.
Wer kann einen beraten was die Höhe des Schmerzensgeldes angeht? Einen Anwalt einzuschalten verursacht Kosten, wo dann wieder die Frage im Raum steht ob die gegnerische Versicherung diese mit übernimmt? Kann man die entgangene Urlaubsfreuden mit dazu rechnen? Wie sieht es Fahrtkosten, mit Attesten für die Versicherung aus, die der Arzt berechnet?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!
koerperverletzung.com sagt
16. October 2017 at 8:26
Hallo MM,
die rechtlich sicherste Beratung erhalten Sie in einem solchen Fall nur bei einem Anwalt. Eventuelle können Ihnen auch Opferhilfevereine weiterhelfen. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können daher auch nicht beurteilen, welche Höhe angemessen wäre. Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Schmerzensgeldtabelle als Orientierungshilfe heranzuziehen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Pia sagt
19. August 2017 at 19:25
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein Schädel-Hirn Trauma in der Kindheit durch einen 3 Meter Sturz von einer Leitet erlitten und jetzt erst vom Arzt die Diagnose bei der Rehab bekommen Schädel-Hirn-Trauma!! Ich bin arbeitsunfähig ich habe eine schwere Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung!!!!!! Und ich hatte einen Busunfall auch in der Kindheit mit ca. 15 Jahren ich habe viele Beschwerden, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Magenschmerzen und ein Cervikalsyndrom u.s.w und ich hatte noch einen weiteren Unfall 2013 ich bin bei meinem Wohnhaus in der Nähe bei einer Betonsäule frontal angelaufen mit meinem Kopf und ich habe mir die Nase gebrochen und ich habe seit dem auch Viele schmerzen körperlich und psychische Leiden, psychische Schmerzen!!! Können Sie mir bitte helfen damit ich zu meinen Schmerzensgeld komme!!! Ich Bin arbeitsunfähig, Kämpfe seit 2,5 Jahren um die Invaliditätspension!!! Bekomme wenig REHABGELD!! Bitte helfen Sie mir! Dankeschön! Mit freundlichen Grüssen Pia
koerperverletzung.com sagt
21. August 2017 at 9:34
Hallo Pia,
ein Schmerzensgeldanspruch besteht in der Regel dann, wenn eine Person durch eine andere grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde. Ein Anspruch kann auch verjähren. Da wir die Sachlage nicht beurteilen oder eine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr koerperverletzung.com-Team
M. Nieremz sagt
31. May 2017 at 19:51
Ich hatte am 26.4.2017 einen Arbeitsunfall , ( hatte unseren vorläufigen Aufenthaltsraum auf Arbeit der sich auf einer Baustelle befand ein Roll Tor welches sich beim verlassen des Raumes gesenkt hatte auf den Kopf bekommen)
Wurde vom Krankenwagen ins ukb gebracht und lag 2 Tage im Krankenhaus mit Gehirnerschütterung und stauchung des halswirbels
Inwieweit kann man Schadensersatz geltend machen , da seit dem dauerhaft Kopfschmerzen und in der Hws Bewegung eingeschränkt
koerperverletzung.com sagt
6. June 2017 at 8:54
Hallo M. Nieremz,
Schmerzensgeld deckt nur Fälle ab, in denen eine Person von einer anderen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wird. Bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Gunter G. sagt
17. April 2017 at 20:40
Ich hatte im Nov. letzten Jahres einen Arbeitsunfall. Habe ein SHT mit 2 stündiger Bewusstlosigkeit erlitten. Mein Geruchsinn ist irreparabel geschädigt. Noch leide ich an Schwindel und Kopfschmerzen. Was sich aber noch geben soll. Ab Juni geh ich wieder arbeiten. Steht mir trotzdem Schmerzensgeld oder Rente zu?
Ben sagt
21. January 2017 at 11:59
Ein sehr naher Angehöriger hat durch einen Arbeitswegeunfall mit dem Dienstwagen einen unverschuldeten Unfall.
Erlitt ein sehr schweres SHT und ist jetzt lebenslang an den Rollstuhl gefesselt plus irreperable psychische und körperliche Schäden.
Die BG zahlt eine Unfallrente und die lebenslangen ärzlichen Kosten.
Kann mein Angehöriger zusätzlich ein Schmerzensgeld vom damaligen Arbeitnehmer verlangen?
Wenn ja,wie lange kann man dann diesen Anspruch geltend machen?
koerperverletzung.com sagt
25. January 2017 at 12:04
Hallo Ben,
bei einem Autounfall (unabhängig davon, ob er sich auf dem Arbeitsweg zugetragen hat) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher. Letzterer bzw. dessen Versicherung ist dann dazu verpflichtet, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese wird dem Betreffenden unabhängig von den Zahlungen der Berufsgenossenschaft gewährt.
Ihr koerperverletzung.com-Team
B. Karola sagt
17. January 2017 at 9:19
Durch ausrutschen auf ein Parkplatz der nicht gestreut war erlitt ich ein Schaedelhirntauma mit Bewusstlosigkeit 30min. Nun habe ich einen Dauerhaften mit dem rechten Auge. Sehr Doppelbilder vom Augenarzt bestätigt. Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu. Versicherung will das ich eine Abfindungerklärung von 10.000 unterschreibe, und Anwalt soll ich auch noch selbst zahlen. Bitte können sie mir helfen?
koerperverletzung.com sagt
25. January 2017 at 11:50
Hallo Karola,
eine konkrete Summe lässt sich ohne Kenntnis sämtlicher Umstände nicht vorhersagen. Sie können eine Schmerzensgeldtabelle zur Orientierung nutzen. Die Konsultation eines Anwalts ist sehr zu empfehlen. Die Kosten dafür gehen bei einem erfolgreichen Verfahren auf die Versicherung über.
Ihr koerperverletzung.com-Team