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Schmerzensgeld vom Zahnarzt: Mit (schmerzendem) Biss zur Entschädigung

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kann ein Patient Schmerzensgeld von einem Zahnarzt einfordern?
Kann ein Patient Schmerzensgeld von einem Zahnarzt einfordern?

Das Zähneputzen gehört zur täglichen Morgen- und Abendroutine eines jeden Menschen. Damit wird nicht nur Karies vermieden und ein wichtiger Beitrag zur Mundhygiene geleistet, sondern zugleich senken fleißige Putzer auch das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden.

Doch wenn erstmal eine Wurzel offen liegt oder ein tiefes Loch vorhanden ist, hilft auch die beste Zahnpasta nicht mehr. Unausweichlich ist dann der Gang zum von vielen gefürchteten Zahnarzt, der mit seinem Schreckenswerkzeug – dem Bohrer – dem ängstlichen Patienten mit Freuden Schmerzen zu bereiten scheint.

Dass es sich bei einem modernen Arzt um alles andere als einen brutalen Folterknecht handelt, macht ein Blick in die Vergangenheit deutlich, in der es noch keine ausgefeilte Zahntechnik, geschweige denn Narkosemittel gab.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Dennoch unterläuft auch dem heutigen Mediziner ab und zu ein Fehler bei der Behandlung. Ein solcher Zahnarztpfusch kann dann Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld begründen. Wie viel Betroffene dabei erhalten können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Wann kann ich Schmerzensgeld von einem Zahnarzt fordern?

Liegt ein Behandlungsfehler vor, kann ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wie viel Schmerzensgeld muss der Zahnarzt zahlen?

Pauschale Vorgaben zur Schmerzensgeldhöhe gibt es nicht, stattdessen erfolgt die Bemessung individuell. Als Orientierungshilfe können sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Muss ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Zahnarzt nachweisen?

Wer Schmerzensgeld einklagen oder beantragen möchte, muss einen entsprechenden Anspruch meist nachweisen. Bei groben Ärztefehlern kann allerdings die sogenannte Beweislastumkehr greifen, sodass der Arzt belegen muss, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld vom Zahnarzt
  • Wann ist Schmerzensgeld vom Zahnarzt zu zahlen?
  • Schmerzensgeldtabelle: Wenn der Zahnarzt Schmerzen verursacht

Wann ist Schmerzensgeld vom Zahnarzt zu zahlen?

Grundsätzlich ist die immateriell begründete Entschädigung in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach sind körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Lebenseinbußen, die sich durch physische oder psychische Schmerzen zeigen, zu entschädigen.

Dies geschieht mit dem sogenannten Schmerzensgeld. Auch ein Zahnarzt kann zu einer derartigen Entschädigung aufgefordert werden und zwar immer dann, wenn er sich einen groben Fehler bei der Behandlung hat zu Schulden kommen lassen.

Die Voraussetzungen für Schmerzensgeld von einem Zahnarzt sind erfüllt, wenn dieser Schmerzen des Patienten hervorgerufen hat, die unnötig gewesen wären.

Zahnverlust, ein falsch implantierter Zahnersatz oder das Einsetzen verletzungstauglicher Kronen zählen zu typischen Folgen einer solchen fehlerhaften Versorgung des Patienten. Doch können solche Behandlungsfehler hohe Schmerzensgelder begründen?

Schmerzensgeldtabelle: Wenn der Zahnarzt Schmerzen verursacht

Wie viel Schmerzensgeld der Zahnarzt zahlen muss, bestimmt sich anhand der Verletzung.
Wie viel Schmerzensgeld der Zahnarzt zahlen muss, bestimmt sich anhand der Verletzung.

Entscheidet sich ein Patient, seinen Zahnarzt auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil ein Behandlungs- oder Operationsfehler vorliegt, so ist die Zuhilfenahme einer Schmerzensgeldtabelle hilfreich.

Hierin finden sich Urteile, in denen Schmerzensgeld von einem Zahnarzt gezahlt werden musste. Die Summe hängt dabei immer von Art und Schwere der verursachten Verletzung ab.

Ein kurzweiliger durch den Arzt unnötig verursachter Schmerz zieht daher weniger Geld nach sich als beispielsweise eine gravierende Schädigung der Wurzelhälse.

Sehen Sie hier, wie viel immateriell begründeten Schadensersatz ein Zahnarzt bei einer grob nachlässigen Behandlung des Patienten unter Umständen zahlen muss:

Ver­letzungSchmerz­ens­geld vom Zahn­arztGe­richt, Jahr, Ent­scheid­ung
Schmerz­ende Zähne wegen grob fehler­hafter Ver­sorgung10.000 EuroOLG Olden­burg, 2015,
Az. 5 U 27/15
Nerv­verletzung und Lähmung bei Weis­heits­zahn­entfernung6.000 EuroLG Köln, 2007,
Az. 5 U 709/07
Schmerz­ender Zahn nach Ein­setzen kunst­fehlerhafter Zahn­prothese2.500 EuroOLG Frank­furt am Main, 2009,
Az. 8 U 31/07
Zahn­verletzung bei Wurzel­behandlungca. 2.000 EuroLG Aachen, 1990,
Az. 4 O 147/88
Schädigung des Schneide­zahns wegen Durch­bohrung des Zahn­wurfel­fachsca. 1.000 EuroLG Aachen, 1987,
Az. 4 O 418/86
Achtung: Es handelt sich keineswegs um verbindliche, sondern allenfalls um Richtwerte. Konsultieren Sie nach einer fehlerhaften Behandlung bei Unsicherheiten einen Anwalt, der Sie dabei unterstützt, Ihr Recht durchzusetzen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen dann zur Seite stehen, falls es zu einem Zivilprozess kommt.
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Kommentare

  1. carsten sagt

    15. Dezember 2018 um 4:26

    Hallo liebes Team,
    die Stiftkrone meiner Frau war lose. Der Zahnarzt wollte sie abziehen, um sie nach Säuberung neu einzuzementieren. Er mühte sich redlich. Meine Frau klagte über die 1,5 stündige Behandlung und die ihr zugefügte Kraft (immerhin 70 jährige Patientenkarriere). letztendlich brach er die Krone entzwei, dass sie nicht mehr zu gebrauchen war. Er bastelte einen neuen, zu dunklen, unförmigen, viel zu kurzen Kunststoffzahn wieder an. Den Keramikzahn hatte ich vor Jahren für viele hundert Mark einsetzen lassen. Sie wurde entlassen. Sie könne sich mal überlegen, ob da eine Brücke hingebaut werden soll. Frage: Wer bezahlt den neuen Zahn? Ist der Zahnarzt regresspflichtig? PS: Den Kunststofffummel will er mir privat in Rechnung stellen. Kopfschüttel. Danke, tschau.

    Antworten
  2. Rosi sagt

    10. Dezember 2018 um 18:29

    Hallo! ich bekam eine neue Füllung in einem Zahn und bemerkte zuhause, das sie eigentlich zu hoch war, hatte aber zunächst keine Probleme. Dann habe ich auf etwas nicht allzu hartes gebissen und bekam danach Schmerzen. Ein Röntgenbild ergab keinen Befund. Aber dann verstärkten sich die Schmerzen rapide sehr stark und verbesserten sich nachdem die zu hohe Füllung runtergeschliffen wurde. Es blieb aber eine Schwellung am Zahnfleisch. Als ich damit erneut zum Arzt ging, konnte nur noch festgestellt werden, das der Zahn abgestorben war und eine Wurzelbehandlung gemacht werden muss. Die erste Behandlung verleif ergebnislos, die Schwellung blieb weiter. Mittlerweile habe ich den Arzt gewechselt, der meinte, es wäre nicht tief genug gesäubert worden. DIe Zahnwurzelbehandlung wird mich ca 200 € kosten abgesehen von den Schmerzen und das jetzt ein Zahn tot ist

    Antworten
  3. Nalin sagt

    5. Dezember 2018 um 20:35

    Hallo, ich war heute beim Zahnarzt und die Ärztin hat es irgendwie geschafft, unter der Zunge am Ansatz mit dem Bohrer rein reinzukommen. Es hat stark geblutet, sie hat einen anderen Kollegen dazu geholt, der die Wunde zunähen musste. Gegen die Schmerzen habe ich eine Tablette genommen. Fäden muss noch mehrere Tage drin bleiben. Liegt ein Anspruch vor?

    MfG

    Antworten
  4. Audi sagt

    20. November 2018 um 11:43

    Liebes Team,

    mir wurden die ganzen Zähne bis aufs Zahnfleisch verschliefen. 3 Tage lang von 8 Uhr bis 18 Uhr. Die Kronen fallen ständig heraus weil keine Haftung. Habe Fotos und Gutachter Berichte. Wie viel Schmerzensgeld kann ich erwarten? Bitte helft mir.

    Antworten
  5. Vanessa sagt

    15. November 2018 um 12:26

    Hallo! Hab vor ca einem Jahr meinen Zahn wegen Karies behandeln lassen und hatte seit der Behandlung einen leichten Riss an der Seite der Füllung, als ob es nicht ganz geschlossen wäre, hab mir aber nichts dabei gedacht.Mittlerweile hab ich Schmerzen beim Trinken von kalten/heißen Getränken oder süßem…bin mir ziemlich sicher dass eine Wurzelbehandlung das mindeste sein wird, was zu machen ist…wie soll ich vorgehen?! Mir ist definitiv nichts von der Füllung abgebrochen, wird jedoch sicher eine schwierige Diskusion mit dem Zahnarzt, denn kein Arzt wird so schnell zugeben, dass er fehler gemacht hat…

    Antworten
  6. Michael sagt

    14. November 2018 um 19:17

    Mein Nerv wurde gezogen, mein Zahnarzt hat allerdings zu viel Füllung verwendet. Dadurch muss ich jetzt beim Kieferorthopäden operiert werden. Die Füllung ist in die Wurzel gelangt und hat sich entzündet. Ich habe als Beweis das Röntgenbild, aufdem ersichtlich ist, dass zu viel Füllung verwendet wurde. Habe ich dafür Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  7. Rebecca sagt

    13. November 2018 um 8:21

    Hallo,
    Bei meiner 3jährigen Tochter wurde Karies an mehreren Stellen behandelt. Dies hat mehrmals eine nette Ärztin gemacht, stets mit kurzen Bohrphasen so dass das Kind die Behandlungen mitmacht. An dem Termin für die Schneidezähne kam eine andere Ärztin rein für die Behandlung. Ich war etwas verwirrt und wollte wissen, ob sie denn Ärztin sei. Darauf sagte sie, dass ihr die Praxis gehört und fing dann die Behandlung an.

    Die Behandlung war für das Kind richtig schlimm, es hat geschrien und sich gewehrt. Nachdem die Schneidezähne behandelt wurden wollte die Ärztin bei einer anderen Stelle weitermachen. Einfach noch 2 Assistenten dazu holen und das Kind gewaltsam festhalten. Da bin ich dann endlich eingeschritten und hab gesagt, dass das genug war heute. Da sind wir dann nicht mehr hingegangen.

    Im Nachhinein hat sich das Zahnfleisch über den Schneidezähnen schon das 3. Mal entzündet. Jedes Mal eine Antibiotikum-Behandlung und Schmerzen für das Kind. Bei der anderen Arztpraxis wurde uns empfohlen, beide Zähne müssten unter Vollnakose heraus geschnitten werden. Das hieße, dass meine Tochter 3 Jahre vor dem natürlichen Ausfall der Zähne diese nicht mehr hat.

    Was kann ich in diesem Fall tun?

    Lg

    Antworten
  8. Jenny S. sagt

    8. November 2018 um 13:47

    Hallo,
    ich habe eine Kieferfehlstellung und meine Zahnärztin versicherte mir, dass diese mit einer losen Zahnspange korigiert werden könne. Die Ärztin sagte mir im Herbst letzten Jahres, dass hierfür 2 Weisheitszähne gezogen werden müssen, da sie sonst im Weg währen.
    Einige Wochen später, als alles endlich verheilt war, machte sie Abdrücke von beiden Kiefern und schickte sie ans Labor, damit die Spange angefertigt werden kann.
    Bei dem nächsten Termin teilte sie mir mit, dass das Labor festgestellt hat, dass meine Zahnfehlstellung mit einer losen Spange nicht korrigiert werden kann und ich eine kieferchirurgische Behandlung bräuchte.
    Hätte die Ärztin das nicht eher abklären müssen? Steht mir in diesem Fall Schmerzensgeld zu?
    Ich habe jetzt Angst, dass sich die Fehlstellung durch das Fehlen der Weisheitszähne noch verschlimmert.

    Antworten
  9. Sabrina. D sagt

    5. November 2018 um 22:05

    Hallo am Dienstag also vor ca 6 Tagen wurde mir unten rechts der Weisheitszahn gezogen.. der Behandelte Arzt hat weder vor noch nach der extraktion ein Rötgenbild aufgenommen. Die Begandlung ansich dauerte auch ca 1,5 Stunden da der Zahn sehr schwer zu lösen war.. während des Eingriffes den ich trotz 4 spritzen als sehr schmerzhaft wahrnahm lies sich der bahandelte Arzt mit der helferin über eine Patientin vor mir aus, da ihn diese anscheinend sehr genervt hatte.. dabei hatte ich das gefühl er würde das an meinem Zahn rauslassen…. zum schluss meinte der Arzt er müsse den Zahn rausbohren.. Was er dann auch irgendwie tat… Als die schmerzhafte Bahndlung endlich fertig nähte er ein loch mit zwei Stichen zu das andere ließ er komplett offen.. Auf nachfragte versicherte dieser mir das wäre normal da das meine erste extraktion war dachte ich mir nichts dabei.. und war einfach nur froh fertig zu sein.. Eine Rötgenaufnahme danach wurde wie oben bereits erwähnt nicht gemacht.. Eine Aufklärung zwecks Pflege, Schmerzen oder sonstiges gab es auch nicht.. auf Nachfrage eines Rezeptes wegen Schmerzmittel sagte mir der Arzt er dies sei nicht nötig er dürfe seit Jahren keine Medikamente mehr ausschreiben.. und gab mir auf dem darauf folgenden Tag (vor 5 tagen) einen weiteren Termin zur kontrolle..

    Nachdem die betäubung nachgelassen hat.. hatte ich die schlimmsten Schmerzen meines Lebens.. Also ging ich am nächsten Tag (Mittwoch) Schmerzerfüllt allerdings hoffnungsvoll zu meinem Kontrolltermin.. dieser dauerte nicht einmal 5 Minuten ich öffnete meinen Mund der Arzt sah sich das kurz an und meinte es sehe alles gut aus.. Auf Nachfrage ob die Schmerzen normal währen bejate er dies und schickte mich wieder heim…

    2 Tage später am Freitag (vor 3 tagen) hielte ich die Schmerzen dann nicht mehr aus und ging früh um 6 uhr in eine Notfall Zahnarztpraxis.. mit sehr netten Ärzten diesen schilderte ich mein Problem.. es Wurde direkt ein großes Röntgenbild aufgenommen auf dem deutlich zuerkennen war das sich in deim nicht zugenähten loch noch etwas befindet… Im Behandlungszimmer Sah sich die Ärztin meine Wunde dann an.. diese war komplett entzündet.. die Ärzrin reinigte mir diese und Spritze ein Medikament in die Wunde und bat mich am Darauf folgenden Tag nochmal zukommen Samstag (vor 2 Tagen) da dann der kieferchiruge auch da sei. Die Ärztin verschrieb mir direkt ein Antibiotika und Schmerzmittel..

    Also am nächsten Tag (Samstag) wieder in der Notfallpraxis öffnete der Kieferchiruge auch das zugenähte loch und säuberte dieses, da dieses auch komplett entzündet war und schaute sich dann das Rötgenbild an das von seiner Kollegin sm vortag aufgenommen wurde.. Er stellte fest das sich in dem Offenen loch (nicht genäht) das durch den Zahnarzt der die extraktion durchführte noch ein Stück Zahn mit Wurzel fest steckte, dieses holte er dann direkt dort raus.. Durch die Entzündung allerdings sehr schmerzhaft obwohl mich der nette Chiruge betäubte und sehr vorsichtig war.. zum Schluss gab er mir in beide offenen Wunden noch ein Medikament und Nähte BEIDE komplett zu.. Danach wurde noch ein Röntgenbild gemacht um sicher zugehen das diesmal auch wirklich alles entfernt wurde. Nach einer ausführlichen Aufklärung teilte mir der Arzt mit ich solle mein Antibiotika weiterhin nehmen bis dieses leer ist.. und gab mir einen Termin 7 Tage später (also Freitag in 4 tagen)..

    Meine Schmerzen sind aber immer noch so stark das sie ohne Schmerzmittel unerträglich sind morgen werde ich nocheinmsl zu der Notfallpraxis gehen, da die Entzündung immer noch vorhanden ist und mein Antibiotika morgen auch zuende geht.. ich habe das gefühl meine Schmerzen werden von Tag zu Tag schlimmer statt besser..

    was kann ich hier tun? liegt hier ihres Erschtens nach ein Anspruch dar ?

    vielen Dank für Ihre Mühe !

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      9. November 2018 um 14:36

      Hallo Sabrina. D,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen und auch nicht einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche zu klären.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  10. S. Martina sagt

    1. November 2018 um 14:33

    Hallo
    Da meine Brücken und Kronen wieder erneuert werden sollten habe ich mich entschlossen gleich Implantate setzen zu lassen. Habe eine genaue Aufstellung erhalten und somit auch das Zähne 37, 33,34 und 43 gezogen werden müssen. Tatsächlich wurde Zahn 33,34,43 und 44 gezogen und Zahn 37 nicht. Ist mir erst zu Hause aufgefallen, da auch die Prothese nicht runter ging und alles ganz komisch aussah. Nächsten Tag hab ich in der Zahnklinik angerufen und der Chef war ganz entsetzt, hat aber gesagt das er noch keine Stellung dazu nehmen kann, ohne vorher mit dem Arzt gesprochen zu haben. Hab am 14.11 einen Termin,wo wir alles klären. Auch die Prothese macht immer noch Probleme, mir kommt vor das ein Eiterherd ist, schmerzt total. Darf ein Zahn überhaupt ohne Rücksprache überhaupt so einfach gezogen werden. Was kann ich dagegen tun und mit welcher Entschädigung kann ich argumentieren. Danke schon im Voraus.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      9. November 2018 um 14:31

      Hallo S. Martina,

      wir könne nicht beurteilen, ob in diesem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um etwaige Ansprüche zu klären.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Frank H. sagt

    30. Oktober 2018 um 0:57

    Hallo,
    war vor 4 Wochen beim Zahnarzt wo mir der 4.7 Zahn entfernt wurde.
    Seit dem Eingriff ist meine rechte Gesichtshälfte gelähmt.
    Der Zahnarzt erklärte mir das der Gesichtsnerv mit der Betäubungsspritze getroffen wurde.
    Laut seiner Aussage dauert es sicherlich noch einige Zeit bis die Lähmung verschwindet.
    Besteht Anrecht auf Schmerzensgeld?

    Antworten
  12. Weiler sagt

    29. Oktober 2018 um 12:07

    Guten Morgen…ich habe August 2017 6 Implantate reingesetzt bekommen und unten Kronen also neuer Zahnersatz. Seit den habe ich beide Kiefer entzündet Monate lange bekamm noch nicht mal die Zahnbürste in den Mund essen ging garnicht .Kopfschmerzen. bis ich Mai 2018 zum Kiefer Praxis Aachen und er bestätigte das die Zahnbersicherung zu gross ist …und schickte alles schriftlich zum Zahnarzt …wieder wochenlang bis ich behandelt wurde …zähne wieder raus und ein Provisorium rein gemacht das war Juli 2018 .. seit den laufe ich mit ein Provisorium rum und laufe ihn hinterher um eine writer Behandlung…stand Provisorium ist locker ich kann nichts Essen und der Zahnarzt immer wieder er muss Teile bestellten …heute haben wir den 29.10 …ich bin fix und fertig Schmerzen und das Provisorium löst sich schon auf . .brauche dringend Hilfe…danke in eine Antwort.. .zu den hst das ganze 24000€ gekostet

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      1. November 2018 um 10:20

      ^Hallo Weiler,

      wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Am besten klären Sie etwaige Ansprüche mit einem fachkundigen Anwalt ab.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  13. Celine sagt

    23. Oktober 2018 um 23:18

    Hallo mir wurde von ca 2 monaten die Zahnspange heraus genommen und habe aber dia ganze 2.5 jahr einen zahn gehabt der mit metall ummandelt war wejl ich so eine platte beim gaumen hatte damit der oberkiefer breiter wird die anderen drei metall teile wurde entfernt nur nich bei diesem zahn als ich nachgfragte ob man diese heraus nehmen könne hat er gesagt dass man diese drinnen lässt es hat sich aber essensreste abgelagert und ich konnt nix tun also hab ich jetzt ein loch was ich von meinem hausarzt erfahren habe da der kieferorthopäde mich nicht aufgeklärt hat dass ich löcher hat mir nur einen Brief mit gegeben hat für meinen Hausarzt. Meine Frage ist der Kieferorthopäde schuld dass ich jetzt mehr zahlen muss nur weil er mir nicht frühr genig sagen konnte dass ich löcher habe?

    Antworten
  14. Birgit sagt

    13. Oktober 2018 um 18:32

    Hallo, ich bekomme zwei Brücken, oben rechts und vorne über die Schneidezähne. Daher mussten mehrere Abformungen gemacht werden. Oben links habe ich seit vielen Jahren ebenfalls eine Brücke, die auch nicht mehr bombenfest saß, da sich meine Zähne im Kiefer gelockert haben. In naher Zukunft will mein Zahnarzt dort 2 Implantate setzen und darauf eine Brücke befestigen. Die letzte Abformung war so hart, dass mir der Zahnarzt fast die Brücke mit herausgerissen hat. Jetzt ist sie nicht nur leicht gelockert sondern ganz wackelig. Sicherlich muss sie jetzt ziemlich schnell entfernt werden, aber eine weitere teure Behandlung kann ich mir jetzt nicht gleich leisten. Die Bruecke hätte es ja auch noch eine ganze Weile getan, wenn der ZA nicht so heftig daran gerissen hätte, um die Abformung zu entfernen. Schon beim Entfernen hatte ich einen höllischen Schmerz, fast wie beim Ziehen eines Zahnes ohne Betäubung. Da ja alles noch ziemlich betaeubt war, habe ich die extreme Lockerung der Brücke erst am nächsten Tag festgestellt. Ich denke, dass das ein Fall für die Versicherung des ZA ist. Wie soll ich mich verhalten? In 14 Tagen werden die endgültigen Brücken auf der anderen Seite angepasst…

    Antworten
  15. Rita sagt

    3. Oktober 2018 um 17:48

    Hatte im Februar eine Wurzelbehandlung welche sie ohne Röntgen gemacht hat . Sie klopfte nur auf die Zähne und fragte wo ich es am meisten spüre und schwupps machte sie eine Wurzelbehandlung! Seither habe ich nur dauerhaft schmerzen ! Habe schon mehrere Zahnärzte aufgesucht aber keiner kann oder will helfen! Wie ich eine Bemerkung auf der Homepage hinterlassen habe hat SIE mit einer Klage gedroht wenn ich es nicht lösche und das per SMS auf das private Handy von mir ! Die Zahnärztekammer hat den Fall im übrigens abgelehnt! Diese Schmerzen gehen auf die Psyche und keiner hilft ! Was kann ich tun?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      5. Oktober 2018 um 14:20

      Hallo Rita,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen fachkundigen Anwalt. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  16. Pete W. sagt

    2. Oktober 2018 um 10:54

    Guten tag
    Folgendes ist passiert ..Bei wurde eine WurzelBehandlung gemacht (ca 3sitzungen) vor ca ein halben jahr .nach dem letzten Termin wurde mir gesagt alles in Ordnung ..In halben ca soll ich wieder zu normalen Kontrolle kommen… Jetzt knapp halbe Jahr später .bin ich auf Grund sehr starken Schmerzen zu einem anderen Arzt gegangen ..Der machte ein röntgenbild.und sagte mir dann der behandelte zahn wurde nicjt richtig gefüllt.und es kam ne stinkende Flüssigkeit raus..Hätte ich dabei mehr schmerzen gehabt .müsste er .en zahn ziehen…. hab ich da ein Anrecht auf schmerzen geld?allein weil ich fast ein Zahn mir ziehen lassen musste

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      5. Oktober 2018 um 14:13

      Hallo Pete W.,

      wir können nicht einschätzen, ob es sich hier um einen Behandlungsfehler handelt und Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Klären Sie das am besten mit einem Anwalt ab.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  17. Alexander O. sagt

    29. September 2018 um 17:17

    Hallo,

    Ich hatte vor 4 Jahren eine Wurzelbehandlung, bei dem mir der Nerv gezogen wurde, dass mein Zahn sich danach schwarz färbt und wackelt würde mir nicht gesagt, eine Rechnung über 250€ die jedoch freiwillig hab ich dann auch noch erhalten.
    Am Ende hab ich ihn bei einem anderen Arzt ziehen lassen, da es einfach nicht zum aushalten wahr.
    Steht mir da Schmerzen zu oder was das meine Schuld?
    Vielen Dank schon Mal

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      5. Oktober 2018 um 14:04

      Hallo Alexander O.,

      wir können nicht beurteilen, ob hier eine Behandlungsfehler vorliegt. Eventuell kann auch die Verjährung bereits eingetreten sein, daher sollten Sie dies mit einem Anwalt abklären.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  18. Gamze A. sagt

    9. September 2018 um 18:11

    Hallo,
    mir wurden im Juni 4 Weisheitszähne gezogen. Beim 4 Zahn hat der Arzt mit dem Bohrer meine Lippe getroffen. Er musste sie wieder zunähen, seitdem habe ich eine Narbe. Obwohl mir gesagt wurde, dass es in paar Wochen heilen würde.

    Danke schonmal im Voraus.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. September 2018 um 13:15

      Hallo Gamze A.,

      wir können nicht beurteilen, ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt, bzw. der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären mit diesem Ihre etwaigen Ansprüche ab.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  19. Salih T. sagt

    9. September 2018 um 1:18

    Hallo.
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich hatte vor mehreren Jahren eine Füllung in meinen untern backenzahn bekommen.
    Diese hat nach einigen Monaten angefangen zu wackeln und ich musste mich einer Wurzelbehandlung unterziehen. Nach 2 Jahren ca. kam erneut Schmerz auf woraufhin ich zu einem anderen ZA gegangen bin. Der sagt die Wurzeln seien nicht komplett gezogen worden, tat dies und füllte meinen Zahn komplett auf.
    Gestern jedoch zerbrach der Zahn in zwei Hälften woraufhin ich zum Notfall-Zahnarzt gegangen bin. Dieser sagte mir der Zahn muss raus er ist nicht mehr zu retten aufgrund der Füllung.
    Nun muss der Zahn gezogen werden und ich muss mir eine Brücke wenn möglich oder ein Implantat gönnen.
    Nun meine Frage.
    Habe ich recht auf Schadensersatz?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. September 2018 um 13:12

      Hallo Salih T.,

      wir können nicht beurteilen, ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt und ob ein etwaiger Anspruch bereits verjährt wäre. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und kläre den Sachverhalt gemeinsam mit diesem ab.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  20. Ines sagt

    4. September 2018 um 0:43

    Hallo,

    vor 6 Jahren als ich noch 17 war hatte ich eine Wurzelbehandlung. Der Arzt hat die Wurzelbehandlung einfach durchgeführt ohne mir überhaupt zu sagen was er tun wird. Im Laufe der Zeit hätte ich ca. 4 mal eine Zahnwurzelentzündung bekommen. War auch jedes mal beim Zahnarzt. Das erste mal hat er den Zahn wieder aufgebohrt und erneut gefüllt. Die anderen male bekam ich Antibiotika. Der Arzt hat selbst gemeint es sei normal und hat mir eine 50er Packung Ibuprofen 800mg verschrieben und gemeint und soll einfach Schmerzmitteln nehmen wenn ich Schmerzen habe. Nun hat sich die Zahnwurzel wieder vor 3 Wochen entzündet und dadurch, dass mein Zahnarzt im Urlaub ist bin ich zum Vertreter gegangen. Dieser hat ein Röntgenbild gemacht und gesagt, dass die Wurzelbehandlung schlecht gemacht worden ist. Es wurde zu tief gebohrt und ist auch zu viel Füllung im Kanal. Habe mir auch sofort noch eine andere Meinung geholt und auch dieser Zahnarzt hat das selbe gesagt. Nun gibt es keine andere Wahl als den Zahn ziehen zu lassen.
    Jetzt ist meine Frage ob ich Anspruch auf Schmerzensgeld hätte.

    freundliche Grüße

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. September 2018 um 12:50

      Hallo Ines,

      wir können nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt. Es kann durchaus sein, dass Sie einen Anspruch haben. Um das zuklären, wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  21. Karl L. sagt

    30. August 2018 um 17:46

    Hallo,

    ich habe Anfang August Abdrücke für eine Brücke machen lassen.

    Im Laufe dieser Behandlung bekam ich etwas in den Hals. Ich hatte das Gefühl zu ersticken. Das Notfallmanagement funktionierte nicht. Mir wurde nur ein Glas Wasser und ein Hustenbonbon angeboten. Nach 20 Minuten Dauerhusten wurde die Behandlung fortgesetzt.

    Da der Reizhusten nicht abklingen wollte, wurde nach knapp drei Wochen eine Bronchoskopie durchgeführt (ich war zuvor schon im Krankenhaus aber am Röntgenbild war nichts zu sehen). Dabei wurde ein daumennagelgroßer Fremdkörper aus Kunststoff im linken Hauptbronchus entdeckt und vom Pneumologen entfernt. Es handelte sich um ein flaches Stück des Materials für Zahnprovisorien. Der Husten ist seit dem Entfernen verschwunden.

    Liegt hier ein Behandlungsfehler vor oder kann sowas salopp gesagt, schon mal passieren. Es war kein Vorgang des Zahnarztes selbst sondern von seiner Mitarbeiterin während er nicht im Behandlungsraum anwesend war.

    Danke und Grüße

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. September 2018 um 11:33

      Hallo Karl L.,

      wir können nicht beurteilen, ob es sich in diesem Fall um einen Behandlungsfehler handelt. Am besten wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt und besprechen mit diesem die weitere Vorgehensweise.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  22. Sahra sagt

    23. Juli 2018 um 11:27

    Hallo,

    Und zwar ist mir vor 2 Jahren mal am letzten Zahn unten vor dem Weisheitszahn ein kleines Stück Zahn abgefallen, dass hat mir bisjetzt jedoch keine Probleme bereitet. Als ich nach langer Zeit wiedermal beim Zahnarzt war ist es ihr aufgefallen und sie meinte es ist besser das man den Zahn überkront, damit der Zahn länger erhalten bleibt. Ich hab dann zugestimmt. Am 26 Juni wurde der dann abgeschliffen und ein provosorium wurde ranggemacht. Seit dem Tag hatte ich starke schmerzen, Ich hab täglich 3-4 mal Ibuprofen zumir genommen, bis ich den nächsten Termin hatte am 3 Juli. Ich hab der Zahnärztin gesagt das ich starke schmerzen hatte und das das Provosorium öfters rausgefallen ist. Sie meinte der Schmerz kam, weil dass Provosorium zu hoch ist und das es auch nicht die echte Krone ist. Außerdem weil das Provosorium abgefallen ist hat sich der ganze Zahnfleisch um den Zahn entzündet. Sie hat dann die echte Krone rangemacht, sie meinte das der Schmerz weggeht und ich hab ihr geglaubt. Als ich zuhause war hat ich wieder starke schmerzen bin am nächsten Tag auch wieder zu ihr hingegangen sie hat dann den Zahn oben abgeschliffen, weil sie meinte das die Krone noch zu hoch liegt und ich ein tiefes Gebiss hätte und sie meinte das der schmerz von der Zahnfleischentzündung kommt. Ich war dann öfters dort und sie hat dann immer wieder oben abgeschliffen, der schmerz wurde schon geringer aber trotzdem war er noch stark da. Am 12 Juli hatte ich die Nase voll und hab mir dann ne 2 Meinung geholt. Als der andere zahnarzt sich das angesehen hat meinte er das die Krone nicht mal richtig klebt, der war locker und ist abgefallen. Er hat den dann provosorisch raufgeklebt mit einem Beruhigungsmedikament. Er meinte wenn es noch schmerzt sollte ich am nächsten Tag wieder kommen ansonsten 8-10 Tage um es richtig raufzukleben. Es war aber Wochenende und ich konnte nicht zu ihm und ich hatte leider immer noch schmerzen ich bin dann zum Zahnarzt Notdienst gegangen, als die sich das angeguckt haben meinten sie ich hätte unter der Krone ein entzündeten Zahn, es muss eine Wurzelbehandlung gemacht werden. Die Zahnärztin hat mir dann Antibiotika raufgeschrieben und sie meinte ich soll zu meinen alten Zahnarzt gehen das sie das machen sollen, weil ich Garantie auf die Krone habe. Ich war dann bei meiner Zahnärztin und sie hat dann einen Röntgenbild von dem Zahn gemacht und der war halt wirklich entzündet und die Entzündung lag sogar tief. Sie hat sich entschuldigt und meinte ja ich hab mir das schon gedacht, sie meinte ne Wirzelbehandlung schädigt den Zahn und das wäre die letzte Methode. Sie hat dann eine Wurzelbehandlung gemacht, aber den Zahnnerv entfernt sie dann erst morgen. Nach der Wurzelbehandlung geht es mir wirklich besser und ich habe bisjetzt keine Zahnschmerzen mehr gehabt.
    Meine Frage ist jetzt ich hab fast insgesamt 3 Wochen starke schmerzen gehabt, jeden Tag musste ich mehrmals Schmerzmittel einmehmen um den Tag überhaupt zu überstehen, meine Schulferien wurden vermasselt, ich konnte kein Urlaub machen. Für die Krone muss ich ja auch noch 220€ bezahlen, muss ich das überhaupt noch, Hab ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      6. August 2018 um 16:25

      Hallo Sahra,

      wir können nicht beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und lassen Sie sich von diesem entsprechend beraten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  23. Anna S sagt

    19. Juli 2018 um 9:42

    Hallo liebes Team,

    Mir wurde vor einem Monat der Zahn gefüllt, weil ich leichte Schmerzen habe. Nach dieser Füllung hatte ich plötzlich in mehreren Backenzähnen an einer Seite Schmerzen und bin dann wkeeer zum Zahnarzt. Der sagte mir, er weiß nicht wieso, und ich solle mal zur Uniklinik fahren….ich habe immer noch sehr dolle Schmerzen, ich kann nicht normal essen oder Wasser trinken auf der einen Kieferseite. Wie soll ich weiter vorgehen ?

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      6. August 2018 um 16:05

      Hallo Anna S.,

      am besten kontaktieren Sie einen weiteren Arzt oder werden in der Klinik vorstellig, um die Ursache abzuklären. Wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Hier sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  24. Kay S. sagt

    4. Juli 2018 um 16:50

    Hallo,

    mein ZA hat mir vor einigen Monaten eine Wurzelbehandlung empfohlen, der ich dann nach einiger Zeit Überwindung zugestimmt habe. Soweit ich weiss, waren 3 Kanäle betroffen. Allerdings gab es zwischen den einzelnen Sitzungen (sollten insgesamt 3 sein) gleich nach der ersten Sitzung fast 4 Wochen (!) Pause, da er noch 2 Wochen direkt nach der WZ in Urlaub gefahren ist und mir das erst nach der Behandlung erzählt hat. Zwischen der 2 und 3 Behandlung waren immerhin 14 Tage Pause. Mein Zahn ist mir nach der 2 Behandlung abgebrochen, er meinte nur, dass der Zahn während einer Wurzelbehandlung ja nicht mehr stabil ist. Ich frage mich, warum hat er mir nicht kurzfristige Termine gegeben. Liegt hier ein Fehler vor, der evtl. zu Schadenersatzansprüchen führen könnte? Der Zahn wurde mir gezogen (Backenzahn).
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. Juli 2018 um 14:05

      Hall Kay S.,

      wir können rechtlich und sachlich nicht beurteilen ob hier ein Behandlungsfehler vorliegt. Am besten klären Sie den Sachverhalt gemeinsam mit einem Anwalt. Dieser kann Sie auch bezüglich etwaiger Ansprüche beraten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  25. B. Birgit sagt

    12. Juni 2018 um 10:30

    Hallo,
    meine Tochter (21) bekommt eine Spange. Nun mussten lt. Kieferorthopäden 4 Zähne gezogen werden (lt. Kieferorthopäden immer der 4 von hinten).
    Damit ist meine Tochter zum Kieferchirurg und die Zähne wurden gezogen. Nun hat sich herausgestellt, dass auf einer Seite nicht der 4. sondern der 5. Zahn gezogen wurde.
    Hat meine Tochter Schadenersatzanspruch?

    VG Birgit

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      18. Juni 2018 um 11:24

      Hallo B. Birgit,

      ein Anspruch besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Es kann durchaus sein, dass Ihre Tochter Schmerzensgeld gelten machen kann, ob dies so ist, können wir jedoch nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
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