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Schmerzensgeld für eine unnötige Operation – Ihre Rechte als Patient

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 2. Juni 2022

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Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation besteht, weil diese OP nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.
Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation besteht, weil diese OP nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.

Kaiserschnitt, künstliche Knie, Blinddarmentfernung und Rücken-OP: Nach der deutschen Medienberichterstattung scheinen bei Operationen nicht immer medizinische Aspekte im Vordergrund zu stehen, sondern auch ökonomische. Laut dem OP-Atlas des WDR hängt es dabei vom Wohnort ab, wie schnell ein Patient auf dem OP-Tisch landet.

Dass es bei der ärztlichen Behandlung und damit auch bei solch gravierenden Eingriffen immer um die Gesundheit und menschliches Leben geht, gerät mitunter aus dem Blickfeld.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle: Hier klicken!

Dies ist Grund genug, den Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation genauer unter die Lupe zu nehmen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation?
  • Wie können Patienten Schmerzensgeld für eine unnötige Operation geltend machen?
    • Schmerzensgeldtabelle zum Schmerzensgeld für überflüssige Operation: Wie viel wird gezahlt?
      • Lieber unnötige Operation von vornherein vermeiden

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation?

Begibt sich eine Person in ärztliche Betreuung, so schuldet der Arzt ihr eine Behandlung, die dem derzeitigen medizinischen Fachstand entspricht. Verursacht der Arzt durch Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden, so kann sein Patient Schadensersatz und Schmerzensgeld hierfür verlangen. Grundlage hierfür ist in der Regel der Behandlungsvertrag in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Schmerzensgeld für eine überflüssige Operation können Sie verlangen, wenn der Arzt Sie nicht über Behandlungsalternativen aufklärt.
Schmerzensgeld für eine überflüssige Operation können Sie verlangen, wenn der Arzt Sie nicht über Behandlungsalternativen aufklärt.

Danach können Sie nicht nur für Operationsfehler, sondern auch für eine unnötige Operation Schmerzensgeld verlangen. Denn eine solche ist eben nicht medizinisch indiziert bzw. entspricht damit nicht den Regeln der ärztlichen Kunst.

Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind folgende:

  • Behandlungsfehler, Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler des Arztes
  • Gesundheitsschaden des Patienten
  • Ursächlicher, kausaler Zusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden
Achtung: Der Arzt schuldet keine erfolgreiche Behandlung der Grunderkrankung, sondern nur eine, die dem aktuellen Sachstand und Standard der Medizin entspricht. Wenn die erfolgte OP diagnostisch und therapeutisch vertretbar war, dann hat der Arzt nicht fehlerhaft operiert. Bleibt der Behandlungserfolg aus, ist dies nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler, der Schmerzensgeld begründet. Denn einen solchen schuldet der Arzt grundsätzlich nicht.

Wie können Patienten Schmerzensgeld für eine unnötige Operation geltend machen?

Patienten, die Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen ihren Arzt geltend machen wollen, können sich z. B. an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Dieser ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und kann Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten beraten und gegebenenfalls vor Gericht vertreten, wenn Sie Schmerzensgeld einklagen möchten.

Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation durchzusetzen.
Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation durchzusetzen.

Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, um sich zu informieren, bevor Sie Schmerzensgeld für die unnötige Operation geltend machen:

  • Die unabhängige Patientenhilfe berät alle Patienten kostenlos und anonym. Zu den unabhängigen Beratern zählen Mediziner und Juristen. Das Beratungstelefon ist bundesweit unter der Nummer 0800 – 011 77 22 erreichbar.
  • Gesetzlich versicherte Patienten können sich auch an ihre Krankenkasse wenden. Diese berät nicht nur ihre Mitglieder, sondern sie kann auch ein Gutachten beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einholen. In diesem Gutachten beurteilen Mediziner, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
  • Auch die Landesärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen für die Prüfung solcher Fehler eingerichtet.
  • Bei Behandlungsfehlern, fehlerhaften oder unnötigen OPs, die im Krankenhaus durchgeführt wurde, können sich Patienten auch an die Klinikleitung oder die Patientenbeschwerdestelle des Krankenhauses wenden.

Schmerzensgeldtabelle zum Schmerzensgeld für überflüssige Operation: Wie viel wird gezahlt?

Erste Anhaltspunkte zur Höhe vom Schmerzensgeld für eine unnötige Operation bieten Schmerzensgeldtabellen.
Erste Anhaltspunkte zur Höhe vom Schmerzensgeld für eine unnötige Operation bieten Schmerzensgeldtabellen.

Die alles entscheidende Frage, wie viel Schmerzensgeld für eine unnötige Operation gezahlt werden muss, lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten.

Die Rechtsprechung und die Fälle, die die Gerichte beurteilen mussten, sind sehr unterschiedlich. Eine erste Orientierung liefern sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Hierbei handelt es sich um Sammlungen von Urteilen, die jedoch für die Richter nicht bindend sind.

Sach­ver­haltSchmerz­ens­geldUr­teil
Zahn­arzt entfernt 8 Zähne,
obwohl dies nicht medizinisch
indiziert war

Jugend­licher Patient muss
künftig heraus­nehmbare
Ober­kiefer­prothese tragen
15.000 EuroOLG Hamm,
Ur­teil vom 24.01.2001,
Az. 3 U 107/00
Ent­nahme des gesunden
rechten Eier­stocks anstelle
des linken mit Krebs­zellen
belasteten Eier­stocks

Betroffene kann keine
Kinder bekommen und
muss Hormone einnehmen
50.000 EuroLG Mainz,
Ur­teil vom 24.06.2010,
Az. 2 O 312/06
Operation an der
Lenden­wirbelsäule trotz bestehender
nicht operativer
Behandlungs­alternativen,
über die der Patient
nicht hinreichend aufgeklärt
wurde

nach der OP
Lähmungs­erscheinungen,
Roll­stuhl

75.000 EuroOLG Hamm,
Ur­teil vom 15.12.2017,
Az. 26 U 3/14
Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld für eine unnötige Operation werden Richter alle wesentlichen Einzelfall-Faktoren berücksichtigen.
Bei der Berechnung vom Schmerzensgeld für eine unnötige Operation werden Richter alle wesentlichen Einzelfall-Faktoren berücksichtigen.

Das Gericht wird bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes alle Faktoren einbeziehen, die für das Entstehen des Schadens und dessen Beseitigung eine Rolle spielen. Die Richter werden dabei unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Intensität und Dauer der Schmerzen
  • Intensität des operativen Eingriffs
  • Dauer der Behandlung und gegebenenfalls weitere notwendige Behandlungen zur Behebung des Gesundheitsschadens
Übrigens: Nicht jeder Anspruch auf Schmerzensgeld für eine unnötige Operation wird mit einem Urteil festgestellt. Manchmal endet ein entsprechender Rechtsstreit in einem gerichtlichen Vergleich, der dem Arzt die Zahlung eines bestimmten Schmerzensgeldes auferlegt. Im Idealfall kann ein Anwalt sogar eine solche Zahlung in einem außergerichtlichen Vergleich aushandeln, sodass dem Patienten ein gerichtlicher Prozess erspart bleibt.

Lieber unnötige Operation von vornherein vermeiden

Es ist gut, dass Patienten bei fehlerhaften und unnötigen Operationen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können. Doch diese mindern die damit verbundenen Schmerzen, Leiden und Beinträchtigungen nicht wirklich. Im Zweifel ist es immer besser, beim Aufklärungsgespräch vor der Operation ausdrücklich nach Behandlungsalternativen zu fragen und sich außerdem die Zweitmeinung eines anderen Arztes einzuholen.

Die eigene körperliche Unversehrtheit ist immer mehr wert als das Schmerzensgeld für die unnötige Operation. Geld kann die eigene Gesundheit eben nicht aufwiegen.
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Schmerzensgeld für eine unnötige Operation – Ihre Rechte als Patient
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Kommentare

  1. Ö. sagt

    16. November 2018 um 21:35

    Hallo ! Ich habe bauchspiegelung und aufhängen der Gebärmutter und Straffung der weitere scheidewand mit einen Band am 26.10.18 habe eine vor op beschprech hat meine Arzt Schwangerschaft Test gemacht war negativ am 01.11.18 habe ich Krankenhaus Aufnahme in patientenzimmer habe ich zum Arzt gesagt ich habe meine Periode nicht beckomt aber meine Arzt hat keine Test mehr gemacht am 02.11.18 war ich operiert am06.11.18 nach op Untersuchung meine Arzt sagt bei mir ich bin schwanger 6 Woche Moment habe ich Schmerzen unter Bauch Entzündung dazu kam fehlgeburt pasirt ich habe Depression bitte helfen bei mir kann ich Schmerzensgeld bekommen und welche Summe vielen Dank!warte auf ihre Antwort grüß meryem ö.

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      26. November 2018 um 14:45

      Hallo meryem ö.,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche zu klären. Wir bieten keine rechtliche Beratung an. Eine pauschale Aussage zur Summe ist ebenfalls nicht möglich, das diese immer vom Einzelfall abhängig ist.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Nadica H. sagt

    4. Januar 2019 um 19:41

    Hallo
    meine Bandscheibe war vorgewölbt , der Arzt in Krankenhaus hat mich an Bandscheibenibevorfall LW4/5 mit Stabilisierung und einbringen eines TLIF-Cages operiert. (BSV Entfernung).. Seit dem habe ich starke Schmerzen, die ziehen sich über Gesäß und Oberschenkel ins Bein. Bekam ( meistens über Nacht) starke Muskelkrämpfe. Laufen nur mit Rollator möglich. Seit OP habe ich Schwerbehinderung mit G und B und Pflegegrad II.
    Steht mir Entschädigung und Schmerzensgeld zu??
    Im Voraus vielen Dank

    Antworten
    • Koerperverletzung.com sagt

      8. Januar 2019 um 13:46

      Hallo Nadica H.,

      ob es sich in Ihrem Fall um einen Behandlungsfehler handelt und Ansprüche geltend gemacht werden können, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Sandra R. sagt

    18. Februar 2019 um 20:33

    Hallo!
    Bei mir wurde ein Mamma Ca diagnostiziert.
    Laut Ergebnis der Stanzbiopsie ein G1 der hormonunabhängig ist, was für diese Art von Tumor untypisch ist.
    Therapie: Chemotherapie, OP, Bestrahlung.
    Also bekam ich einen Port gesetzt.
    Drei Tage später ruft das KH an und möchte eine zweite Stanzbiopsie machen, weil sie sicher gehen möchten, dass das Labor kein falsches Ergebnis geschickt hat.
    Angenommen es ist so. Dann bekäme ich eine Strahlentherapie und im Anschluss eine Antihormontherapie in Form von Tabletten. Dann war die Port-OP unnötig.
    Ich hatte den Stress im OP und habe eine nicht wirklich schöne Narbe unter dem Schlüsselbein.
    Und der Port muss ja auch wieder raus….
    Das bedeutet noch eine OP, die eigentlich nicht nötig gewesen wäre.

    Wenn das Biopsieergebnis wirklich falsch war, kann ich dann mit einem Schmerzengeld rechnen?

    Viele Grüße, S. R.

    Antworten
  4. Theodor-J.R. sagt

    24. März 2019 um 11:17

    Bei mir hat der Augenarzt am Vortag der Katarakt-OP ene YAG-Kapsulotomie ausgeführt. Das war doch
    völlig überflüssig oder? Gefährdungen, wenn auch seltene, waren doch mit der medizinisch nicht indizier- ten „Behandlung“ doch verbunden oder?

    Antworten
  5. James J. sagt

    1. April 2019 um 9:29

    Ich habe in eine „Tennis Arm “ Behandlung eine Cortison Spritze bekommen , 4 Tage danach müss ich operiert für eine Bakterielle Infektion Operiert werden , dies ist entstanden durch die Spritze.
    6 Monate später war ich dann am gleiche stelle für “ Tennis Arm “ doch operiert !
    Kann ich Klagen wegen unnötige OP ??

    Antworten
  6. Elke D. sagt

    25. Juni 2019 um 16:37

    Hallo, bei meinem Mann wurde ein Leistenbruch diagnostiziert. Bei der gestrigen OP wurde festgestellt, dass es sich nur um eine Fettgeschwulst gehandelt hat. Die OP wurde unter Vollnarkose durchgeführt und eine ca. 10 cm lange Narbe wird ihn nun begleiten. Durchgeführt wurde das ganze in einem zertifizierten Krankenhaus.
    Was raten Sie uns?
    Freundliche Grüße
    Elke D.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      28. Juni 2019 um 13:47

      Hallo Elke,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  7. Danijela sagt

    19. Juli 2019 um 21:37

    Nach meiner ersten LWS op am 4.4
    Hatte ich plötzlich Lähmungen im linken Bein und der Fuß wurde nach innen gezogen in der leiste hatte ich starke Schmerzen und das hab ich auch immer wieder dem Arzt erwähnt als hätte ich einen Ball und das zieht und das linke Bein und kein Gefühl in der linken Hand aber Gott sei Dank das Gefühl in der Hand kam wieder. Mein Arzt sagte nur das ist nichts er hat sich das auch kein mal angeschaut. Vor drei Wochen hab ich das meinen Orthopäden erzählt und er machte mir unterschal da sagte er nur die Bauchdecke wurde von innen verletzt … der Darm wurde mit eingenäht und einen Leistenbruch hab ich jetzt noch. Am Montag gehe ich zum Chirurg und erfahre dann wann die op gemacht wird. Ich hab sehr starke Schmerzen seit der op . Die zweite op war am 03.05. Doppelte versteifung lws und am 10.5. War ich schon in der reha wo sich alle gefragt haben was ich da mache und das wäre viel zu früh. Mein Orthopäde sagte die hätten mich nicht schicken dürfen weil so ein Heilungsprozess dauert zwischen 8-10 Monate.

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.
    Mein Hausarzt sagte nach der jetzigen op soll ich die Anzeigen … aber wem??? Bitte um Hilfe.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      31. Juli 2019 um 10:40

      Hallo Danijela,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und mit diesem den Sachverhalt abklären. Wer der Verursacher ist, können wir nicht beurteilen und auch keine rechtliche Einschätzung in Bezug auf etwaige Ansprüche abgeben.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  8. Theodor-Julius R. sagt

    30. Juli 2019 um 21:39

    Bei mir wurde bds. Katarakt diagnostiziert. Der Augenarzt führte bei mir 24 Std. vor der eigentlichen OP
    am RA eine YAG-Läser-OP (Kapsulotomie) mit den Begründungen durch: Durch die Zertrümmerung der
    Augenlinse bzw. Lockerung des Linseneiweißes wird die Katarakt-OP schneller und dadurch schonender.

    Antworten
  9. Marianne sagt

    13. Juli 2020 um 8:11

    Ich kam aufgrund eines akuten Abdomens ins KK. Es wurde sofort ein CT gemacht und ein grosser Eierstocktumor wurde gefunden. Die Schmerzen waren extrem stark und man machte sofort die Verdachtsdiagnose dringender Verdacht auf Eierstockkrebs. Es wurde dann noch eine Darmspiegelung und PET CT gemacht. In der ganzen Zeit hat mich kein Gynäkologe untersucht auch wurde nie ein Ultraschall gemacht. Nach 10 Tagen mit sehr starken Schmerzen sowie hochtraumatisiert wurde ich operiert. Gefunden wurde ein entzündeter Eierstocktumor der stiehlgedreht war auf den Darm gedrückt hat. Eine 17 cm senkrechte Narbe wurde gemacht. Aufgeklärt wurde ich nie richtig, ich wurde keinem Facharzt vorgestellt etc. Heute habe ich einen Narbenbruch und Rückenschmerzen plus ein sehr grosses Trauma. Ebenfalls wurde mir am Arm eine Narbe von einem Mückenstich entfernt, dort habe ich nun eine lange Narbe und ein Gewebedefekt, sprich Loch! Das ganze war nur eine Narbe von einem Mückenstich. Der Eierstock mit dem Tumor wurde mir entfernt und die OP dauerte 6 Stunden, obwohl laut Arzt nur 90 Minuten operiert worden ist, der Rest ging auf das Konto des Schnellschnittes?? So lag ich also auch noch 6 Stunden in Vollnarkose. Aus einer stiehlgedrehten Eierstockzyste wurde dann erst mal Eierstockkrebs Figo IV plus anscheinend ein Tumor am Arm! Alles in allem der Supergau!

    Antworten
  10. Biljana I sagt

    21. Mai 2021 um 18:28

    Mich lässt der Gedanke einfach nicht los, dass meiner Schwester (14 Jahre alt war sie damals) während einer Zysten OP an den Eierstöcken, einfach der Blinddarm entfernt wurde ohne die Einverständnis unserer Eltern. Es wurde einfach meiner Schwester in der Visite verkündet, dass der Blinddarm auch raus ist! Meine Eltern haben es erst später von ihrer Tochter erfahren, jedoch unternommen haben Sie nichts, vielleicht wegen mangelnden Deutsch-Kenntnissen und eher einer zurückhaltender Art. Ich glaube die Ärzte haben dies ausgenutzt. Ich kann es nicht verstehen, warum man sowas gemacht hat und warum meine Eltern damals nichts unternommen haben. Wie sind denn die Verjährungsfristen bei solchen Fällen?

    Antworten

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