Unendliche Weiten, sanftes Rauschen, salzige Meeresluft und der Kreuzfahrtdampfer als schwimmendes Hotel auf dem Ozean. Urlaub ist doch was Schönes, wenn da nicht der ungeheure Motorenlärm der Schiffsturbinen wäre. Oder wenn Passagiere plötzlich wegen einer Lebensmittelvergiftung über der Reling hängen.
Was wie ein Albtraum klingt, beschäftigte bereits die Gerichte. Dabei ging es nicht nur um die Frage nach einem Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz für die entgangene Urlaubsfreude. Auch Schmerzensgeld forderten die Reisenden.
Wer jetzt immer noch nicht genug von Kreuzfahrten hat oder wer eine große Reise über einen Reiseveranstalter buchen will, sollte weiterlesen, damit er gerüstet ist, wenn Reisemängel auftreten.
FAQ: Schmerzensgeld für entgangene Urlaubsfreude
Ja, unter Umständen kann bei Reisemängeln ein Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Entschädigung bestehen.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss es sich bei dem Urlaub unter anderem um eine sogenannte Pauschalreise handeln und es muss ein Verschulden des Veranstalters vorliegen. Informationen zu weiteren Voraussetzungen finden Sie hier.
Über die Höhe der Entschädigung muss für jeden Fall separat entschieden werden. Welche Summen in der Vergangenheit gezahlt wurde, verraten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Einen Auszug daraus finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist entgangene Urlaubsfreude?
Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, ob und wann für die entgangene Urlaubsfreude Schmerzensgeld beansprucht werden kann, wollen wir erst den Begriff dieser verlorenen Urlaubsfreude klären.
Wenn Urlauber wegen entgangener Urlaubsfreude eine Entschädigung nach dem Reiserecht verlangen, dann geht es ihnen um einen Schadensersatzanspruch, weil ihre Urlaubstage aufgrund der mängelbehafteten Reise erheblich beeinträchtigt wurden.
In diesen Fällen können sie für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld nach § 651f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen.
Wer eine Pauschalreise bucht, schließt mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag für den Urlauber und den Veranstalter ergeben, sind in den §§ 651a – 651m BGB geregelt. Danach muss die Reise frei von Mängeln sein.
Wann gibt es Schmerzensgeld für entgangene Urlaubsfreude?
§ 651f BGB regelt, unter welchen Voraussetzungen die entgangene Urlaubsfreude ein Schmerzensgeld begründet:
Pauschalreise
Die §§ 651a ff. BGB gelten nur für Reisen, die sich aus mindestens zwei Reiseleistungen zusammensetzen, also z. B. aus Hotel und Flug.
Reisemangel
Ein solcher Mangel liegt immer dann vor, wenn die Reise von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht. Bei der Salmonellenvergiftung ist das durchaus der Fall, allerdings dürfte es hier schwierig sein zu beweisen, woher die Vergiftung stammt. Die erwähnten Turbinengeräusche lassen eine Reise nur dann mangelhaft werden, wenn der Lärm über das übliche Maß hinausgeht. Schiffstypische Geräusche muss der Reisende hinnehmen.
Mängelanzeige
Stellen Urlauber einen Mangel fest, so müssen sie diesen vor Ort bei der Reiseleitung melden und dem Veranstalter so die Gelegenheit geben, diesen zu beseitigen. Außerdem müssen sie den Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude einschließlich Schmerzensgeld innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
Verschulden des Reiseveranstalters
Vom Verschulden zu unterscheiden sind Fälle der höheren Gewalt (Vulkanausbruch) und des allgemeinen Lebensrisikos, die keine Haftung begründen.
Erhebliche Beeinträchtigung oder Behinderung
Diese Voraussetzung ist immer dann gegeben, wenn eine Preisminderung von 50 Prozent gerechtfertigt ist oder wenn die Reise gar nicht angetreten werden kann.
Schmerzensgeldtabelle für entgangene Urlaubsfreude
Ob die entgangene Urlaubsfreude ein Schmerzensgeld rechtfertigt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Dasselbe gilt für die Höhe eines solchen Anspruchs. Eine erste Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle als Urteilssammlung. Beachten Sie jedoch, dass jeder einzelne Fall anders liegt und dass die Tabelle für Richter nicht bindend ist.
Hier sehen Sie ein Beispiel einer solchen Übersicht.
Fall | Schmerzensgeld | Urteil |
---|---|---|
Schiffskabine über dem Theater des Schiffes – kein Reisemangel wegen Lärmbelästigung | 0 Euro | AG Wiesbaden, Urteil vom 26.03.2015, Az. 92 C 4334/14 |
aufgrund defekter Kläranlage mit Fäkalien verschmutztes Meerwasser im Badeurlaub; Reisender erkrankt an schwerem Brechdurchfall | 500 Euro pro Familienmitglied | LG Köln, Urteil vom 24.08.2015, Az. 2 O 56/15 |
Touristin stolpert auf Kreuzfahrtschiff über einen abgelegten Schiffsmast | 0 Euro | AG Rostock, Urteil vom 02.06.2010, Az. 47 C 77/10 |
Phoebe sagt
28. October 2018 at 17:42
Für eine Flugverspätung von zwei Stunden bei einem innereuropäischem Flug, gibt es üblicherweise einen Anspruch auf Entschädigung von 400€ p. Person, falls die Verspätung von der Fluggesellschaft zu verschulden ist. Einzureichen ist die Geltendmachung der Entschädigung bei der Fluggesellschaft.
Bettina G. sagt
6. August 2018 at 14:46
Protokoll zur Kreuzfahrt vom 24.06. bis 01.07.2018
Zunächst Hinflug am 24.06.2018 von Hannover bis München.
Dann weiter von München nach Barcelona
Geplante Ankunftszeit in Barcelona 12.55 Uhr
Tatsächliche Ankunftszeit in Barcelona 14.55 Uhr, somit mit 2 Stunden Verspätung
Kein Transfer, also per Taxi um 16.05 Uhr zum Hafen
Ankunftszeit Norwegian Epic um 16.25 Uhr
Bei der ersten Getränkebestellung mussten wir feststellen, dass weder für Eduard noch für Bettina Gentner das Premium All Inclusive Paket gebucht war.
Zum Rückflug:
Am Samstag, den 30.06.2018 mussten wir feststellen, dass für uns unterschiedliche Flugzeiten gebucht waren. Das heißt, für Eduard und Bettina G. um 11.55 Uhr ab Barcelona und für den 84 jährigen demenzkranken Emil D. um 15.55 Uhr ab Barcelona. Zu bedenken ist hierbei, dass es sich nicht um einen Direktflug nach Hannover handelte, sondern in München umgestiegen werden musste. Dies war ein unhaltbarer Zustand, so dass wir dieses umgehend der Reiseleitung auf der Norwegian Epic mitgeteilt haben. Dort wollte man sich umgehend um das Problem kümmern. Nach einer schlaflosen Nacht mussten wir leider feststellen, dass keine Lösung gefunden wurde.
Uns wurden keine Alternativen aufgezeigt und wir verließen das Schiff, ohne zu wissen, wie wir den Rückflug gemeinsam bewerkstelligen sollten, da wir unmöglich unseren demenzkranken 84-jährigen Vater allein in Barcelona zurücklassen konnten.
Unter großer Mühe versuchten wir, unsere Flüge entsprechend umzubuchen, was uns glücklicherweise mit Hilfe einer zufällig anwesenden spanischsprechenden Stewardess gelungen ist.
Wie groß unsere emotionale Anspannung zu diesem Zeitpunkt war, ist mit Worten nicht zu beschreiben!!!
Von einer Erholung konnte keine Rede sein, da von Anfang bis Ende des Urlaubs nichts wie geplant verlief.