Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien keine Verkehrstoten melden. Lastfahrer übersehen Fahrradfahrer, Kinder geraten unter die Straßenbahn, Raser reißen unbeteiligte Passanten in den Tod. Im April 2018 verloren laut vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts 257 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben.
Andere wiederum fallen einem Gewaltverbrechen zum Opfer oder erleiden auf andere Weise einen tödlichen Unfall.
Für die Hinterbliebenen lässt sich dieser Verlust durch nichts ersetzen. Sie müssen sich nicht nur den seelischen und psychischen Folgeschäden stellen, sondern auch materiellen Fragen, z. B. nach einem Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schmerzensgeld beim Tod naher Angehöriger
Musste der Verstorbene vor seinem Ableben Schmerzen erleiden, steht diesem dafür ggf. Schmerzensgeld zu. Ein entsprechender Anspruch geht dann auf dessen Erben über.
Erleiden Hinterbliebene durch den Tod naher Angehöriger einen schweren Schockschaden, kann dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen.
Pauschale Aussagen zur Schmerzensgeldhöhe sind nicht möglich, da die Gerichte immer die individuellen Umstände berücksichtigen. Lediglich als Orientierungshilfe kann daher eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle dienen. Ein Beispiel dazu finden Sie hier.
Schmerzensgeld und andere Ansprüche der Angehörigen bei Todesfällen
Im Hinblick auf das Schmerzensgeld beim Tod naher Angehöriger müssen zwei verschiedene Ansprüche unterschieden werden: die vererbten Ansprüche des Getöteten und die eigenen Schmerzensgeldansprüche der Hinterbliebenen.
Wenn der getötete Angehörige nicht unmittelbar bzw. sofort beim Unfall verstirbt, erwirbt er einen Anspruch auf Schmerzensgeld und den Schadensersatz für einen Haushaltsführungsschaden. Diese Ansprüche gehen mit seinem Tod auf die Erben über, sodass diese die Ansprüche des Verstorbenen geltend machen können.
Die Höhe von diesem Schmerzensgeld bei Tod eines Angehörigen hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie lange musste der Verstorbene nach dem Unfall bzw. der Straftat bis zu seinem Tod leiden?
- Konnte er sich seiner Situation bewusst werden oder eher nicht?
Eigener Anspruch auf Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist zivilrechtlicher Natur und setzt einen erlittenen immateriellen Schaden voraus. In der Regel erhält nur ein Unfallopfer bzw. das Opfer einer Straftat Schmerzensgeld, nicht jedoch andere – dritte – Personen.
Verstirbt ein Mensch, so können die Angehörigen normalerweise kein Schmerzensgeld für diesen Verlust und die damit verbundene Trauer geltend machen.
Die Rechtsprechung nennt den Tod bzw. Verlust eines geliebten Menschen ganz trocken “allgemeines Lebensrisiko” und verneint daher gewöhnlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld beim Tod naher Angehöriger.
Bisher gestaltete sich die Rechtslage wie folgt:
- Verursachte eine dritte Person den Tod eines nahen Angehörigen, so konnten dessen Hinterbliebenen nur dann ein eigenes Schmerzensgeld für dessen Tod geltend machen, wenn sie durch den Tod selbst eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.
- Die normale Trauer über den Tod löste keinen solchen Anspruch aus.
- Nur in bestimmten Ausnahmefällen konnten die Hinterbliebenen einen eigenen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Gemeint ist der sogenannte “Schockschaden“, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beim Hinterbliebenen führt und damit über die gewöhnliche Trauer weit hinausgeht.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger entstand danach nur, wenn der Hinterbliebene durch den Tod einen schweren Schockschaden mit eigenem Krankheitswert erlitt (BGH, Urteil vom 10.02.2015, Az. VI ZR 8/14), beispielsweise in Form einer schweren Depression.
Diese Rechtslage hat sich nun geändert: Am 18.07.2017 trat mit § 844 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine neue Regelung in Kraft, die folgendes besagt:
“Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des getöteten war.”
Dieses neue Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger wird also für zugefügtes seelisches Leid gewährt. Ein schwerer Schockschaden ist damit für die Entstehung dieses Anspruchs keine zwingende Voraussetzung.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Tod
Jeder Fall liegt anders, jedes erfahrene Leid hat eine sehr persönliche, individuelle Seite. Weil kein Fall einem anderen absolut gleicht, kann auch keine pauschale Aussage zur Höhe vom Schmerzensgeld für den Tod naher Angehöriger gemacht werden.
§ 844 Abs. 3 BGB und § 253 Abs. 2 BGB sprechen lediglich von einer angemessenen bzw. billigen Entschädigung in Geld.
Was im Einzelfall darunter zu verstehen ist, entscheidet der Richter, indem er jeweils alle Umstände genau betrachtet. Eine kleine, wenn auch für die Gerichte unverbindliche Orientierung bietet die Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um Urteile, z. B. über Schockschäden und gewährte Schmerzensgelder.
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug:
Sachverhalt | Höhe des Schmerzensgeldes | Urteil |
---|---|---|
Reiseveranstalter haftet für tödlichen Badeunfall auf einer mangelhaften Wasserrutschanlage eines Hotels 11jähriges Kind gerät mit dem Arm in Absauganlage der Rutsche und ertrinkt | 73.000 Euro für die Eltern und die zwei Brüder | OLG Köln Urteil vom 12.09.2015 Az. 16 U 25/05 |
Jetski-Fahrer auf der Ems überfährt einen Badenden auf der Luftmatratze Unfallopfer trifft 20-prozentiges Mitverschulden | 10.000 Euro für die Mutter des Verstorbenen | OLG Oldenburg Urteil vom 08.03.2016 Az. 13 U 69/15 |
Tödliche Messerattacke Eltern des Getöteten klagen als Erben auf Zahlung von Schmerzensgeld | 7.500 Euro als eigener Anspruch des Verstorbenen | OLG Oldenburg Urteil vom 09.06.2015 Az. 2 U 105/14 |
P. K. sagt
Es ist eine Schande, dass Unfallverursacher in Deutschland so glimpflich davon kommen. Als Fußgänger wurde mein Vater von einem rückwärts einparkenden Porschefahrer umgefahren, sodass er nach zwei Tagen bei vollem Bewusstsein und weiteren vier Tagen intubiert und narkotisiert auf der Intensivstation an den Folgen seiner zahlreichen Verletzungen verstarb.
Dem Totfahrer drohen dafür 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld und die Übernahme der Beerdigungskosten. Eine absolute Frechheit gegenüber den Opfern solcher grob fahrlässig handelnder Personen und deren nächste Angehörige. Man muss es leider so deutlich sagen: Das deutsche Recht ist hier viel zu milde und eigentlich blanker Hohn!
Svetlana P sagt
Der Bruder meines Mannes wurde brutal zusammengeschlagen. 2 Wochen lag er im Krankenhaus in Koma, Op’s, Untersuchungen und vorgestern wurde er von Apparaten abgeschaltet. Die Täter sind noch nicht gefasst, er hat zwei Kinder 16 und 18 Jahre alt.
Was muss man hier als erstes machen? Klagen? Schmerzensgeld? Shockgeld? Wer muss jetzt Rechtsanwalt bezahlen?
Selcuk sagt
Hallo in unserem Fall wurde unsere Mutter bei einem Verkehrsunfall getötet. Das Strafverfahren wurde zu gunsten des Fahrers entschieden Verkehrsunfall mit todesfolge! Unser Anwalt macht leider nicht wirklich viel! Unsere Mutter verstarb im Krankenwagen ca 60min später. Wir haben unserem Anwalt gesagt das unsere Mutter 20% eigenverschulden hat und der junge man 80% da sagte der Anwalt das sei unrealistisch! Ein bekannter von mir ist Anwalt er meinte 75% sei laut tabelle das höchste drunter solle man nicht gehen.
Aleksandra sagt
Guten Tag Meine Vater starb um pflegeheim. Er starb an einer Blutvergiftung/sepsis aufgrund eines Katheters.Wir haben das der stationsleitung gemeldet .Die haben gemeint Man kümmert sich drum.Leider wurde meinem Vater nicht geholfen.
Tony sagt
Hallo mein Vater kam im Pflegeheim zu tode beim essenreichen es besteht der Tatbestand Misshandlung schutzbefohlener nach Paragraph 225 hat man irgendwelche Ansprüche gegen das Pflegeheim in finanzieller Hinsicht oder muss man gesondert Klage erheben
Susanne sagt
Hallo und guten Tag!
Ich bin eine Mutti die im Dezember 2021 ihre 19 jährige Tochter schwanger in der 39 Woche verlor. Erst starb der Kleine ster sie. Es werfe massive Untätigkeit vor die zum Tode beider zu u terschiedlichen Zeiten passierte. Ich habe das Kh angezeigt wegen Fahrlässiger Tötung in 2 Fällen. Die Kripo ermittelt noch.
Haben meine anderen Kinder und ich eine faire Chance auf Schadenersatz oder Schockgeld? Niemand war auf solch eine Kathastrophe mit anschließenden Beerdigungskosten vorbereitet.
Catrin O sagt
Hallo, mein Papa war vor 4 Jahren auf der Arbeit in einen Unfall beteiligt, wodurch ein Mann direkt vor Ort gestorben ist. Urteil- Fahrlässige Tötung. Jetzt kam eine Forderung/Schmerzensgeld der Frau des Verstorbenen an ihn. Übernimmt eine Versicherung diese Forderung? Oder muss er das komplett selbst bezahlen? Vielen Dank
S.K sagt
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den hilfreichen Artikel. Mein Vater ist letztes Jahr im Schwimmbad ertrunken, seine Leiche wurde erst am nächsten Tag entdeckt. Die Bademeister haben gesagt, dass sie nichts gemerkt haben, die haben sogar das Schwimmbad geschlossen ohne zu wissen, dass sich ein toter Mann im Becken befindet. Die Leitung des Schwimmbads hat uns auch mitgeteilt, dass an diesem Tag 5 Bademeister vor Ort gewesen seien.
Sie haben aber trotzdem nichts gemerkt. Die frage ist, unter welchem Rechtsbereich kann dieser Fall eingestuft werden? haftet das Schwimmbad dafür? Können wir in diesem Fall das Schwimmbad anklagen?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
S.K
Nadja L sagt
Meine Mama wurde vor knapp zwei Jahren umgebracht.
In der Gerichtsverhandlung wurde uns dan vom Richter 5000€ Schadensersatz zugesprochen. Ich habe aber bis heute noch kein Geld erhalten.
Was kann ich tun um das Geld zuerhalten?
Muss ich wircklich warten bis der Mörder das Geld selber aufbringen kann oder gibt es da auch andere wege?
Mein Anwalt ist leider keine große Hilfe.
Danke schonmal für die Hilfe
koerperverletzung.com sagt
Hallo Nadja L,
eventuell kann Sie hier ein Opferhilfeverein unterstützen. In der Regel ist die Zahlung des Schmerzensgeld von Einkommen und Vermögen des Verursachers bzw. Täters abhängig. Ist ein solches nicht vorhanden oder zu gering, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Sind Sie mit der Arbeit des Anwalts nicht einverstanden, steht es Ihnen freien, einen anderen zu beauftragen oder sich zumindest von einem zweiten beraten zu lassen.
Ihr koerperverletzung.com-Team
Knut R sagt
Sehr geehrte Frau D.,
ich gehe davon aus, dass Sie Deutsche sind, der Mord an Ihrem Bruder im Senegal erfolgt ist. Solange sich die möglichen Täter im Senegal aufhalten, befinden sich diese außerhalb der Staatsgewalt Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaft. Die strafrechtliche Verfolgung dieser Täter ist nur nach den jeweiligen Rechtsregeln des Senegal möglich. Sie müssten sich somit dortiger Anwälte bedienen. Von Deutschland aus kann kaum etwas unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rö
Rechtsanwalt
Dirks sagt
Sehr geehrter Herr Knut .R, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ist richtig was sie geschrieben haben . Ich war selber in senegal und habe das Gewaltverbrechen selber aufgeklärt! Ich blieb 5 Monate und nach 2 Monaten wurde mir von der Hausangestellte berichtet was am 06.07 passiert ist . Vergessen hat sie zu sagen das sie das Gift gegeben hat . Mir geht es darum das die deutsche Botschaft in Dakar ihre Fürsorge Pflicht nicht erfüllt hat . Habe immer wieder um Hilfe gebeten alles wurde abgelehnt 👎🏽 involviert waren Banken , Ärzte Staatsanwalt, Polizei Krankenpfleger ! Ohne den deutschen hatte ich keine Chance! Meine Anwälte waren mit die größten Verbrecher , Gelder von Banken behalten angeblich Erbschaftsteuern ??? Von 180000€ bekam ich 1OOOO€🤔 verschwunden sind 5-6000000€ USD . Staatsanwalt Richter alle insgesamt haben sich das Geld geteilt . Mit dieser Ungerechtigkeit muss ich leben . Das schlimmste ist das der Aufenthalt im senegal mit Übersetzer Sicherheitdienst Dafür musste ich später meine Eigentumswohnung verkaufen .trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen , U Dirks
D. sagt
Ich bin Ursula D. , mein Bruder ist im Senegal Dakar ermordet worden . Leider habe ich keine Unterstützung von der deutschen Botschaft erhalten . Ich war selber vor Ort und habe alles aufklären können !die Hausangestellte hat alles erzählt was an 06.07 Juli geschah !4 Monate war ich in Dakar ! Würde gerne mein Geld zurück erhalten ! Musste meine Wohnung verkaufen ! Involviert waren Staatsanwälte , Richter die Banken und meine ganzen Anwälte haben das vermögen von mein Bruder gestohlen! Ungefähr 5 Millionen USD . Die Hausangestellte hat das Gift gegeben ! Ärzt waren auch involviert! Ich kann das alles beweisen ! Aber Hilfe von den deutschen keine Spur ! Immer wieder bei der deutschen Botschaft im Senegal ein Termin geholt . Nein was haben sie denn damit zu tun wenn ein deutscher Staatsbürger ermordet wird . Beste Grüße Frau D. . Ich leide jeden Tag unter der Ungerechtigkeitkeit !
D. sagt
Haben sie meine Nachricht erhalten ?
Dirks sagt
Leider nein ! Gruß Frau Dirks