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Schmerzensgeld bei einer Beleidigung: Angriff auf das Persönlichkeitsrecht

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 2. März 2023

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Neben Worten können auch bestimmte Gesten zu Schmerzensgeld wegen Beleidigung führen.
Neben Worten können auch bestimmte Gesten zu Schmerzensgeld wegen Beleidigung führen.

Nach einem Tag voller Überstunden mitten in einen Regenschauer zu geraten, dann dreißig Minuten auf die Bahn zu warten und später beim Anstehen an der Kasse permanent den Einkaufswagen des Hintermannes in die Waden gerammt zu bekommen – bei so einer Aneinanderreihung von Unannehmlichkeiten kann auch eine sonst eher zurückhaltende Person einmal aus der Haut fahren.

Da ist das Schneiden eines anderen Verkehrsteilnehmers der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, und so entlädt sich der angestaute Frust des Tages in deftigen Beleidigungen des ein oder anderen Mitbürgers.

Doch mit einer solchen Äußerung betritt der Aussagende nicht nur strafrechtliches, sondern unter Umständen auch zivilrechtliches Terrain, denn eine Beleidigung kann Schmerzensgeld nach sich ziehen.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Was eine Beleidigung ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Schmerzensgeld für eine Beleidigung gezahlt wird, sowie alles weitere zum Thema erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Beleidigung

Steht mir wegen einer Beleidigung Schmerzensgeld zu?

Bei einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Dritte kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einer Beleidigung?

Konkrete Summe schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Als Orientierungshilfe kann eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle sein, in denen zahlreiche Urteile aufgeführt sind. Einen Auszug finden Sie in dieser Tabelle.

Wie kann ich das Schmerzensgeld für eine Beleidigung einfordern?

Sie können entweder direkt an den Täter bzw. dessen Versicherung für eine außergerichtliche Einigung wenden oder Sie können vor Gericht das Schmerzensgeld einklagen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei einer Beleidigung
  • Was ist eine Beleidigung?
    • Schmerzensgeld wegen Beleidigung: Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer Beleidigung?
    • Schmerzensgeldtabelle einer Beleidigung
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Was ist eine Beleidigung?

Manchmal rutscht wohl jedem eine Bezeichnung gegen jemanden heraus, die alles andere als schmeichelhaft für den Empfänger der Botschaft ist. Was gerade in stressigen, nervenaufreibenden Situationen gang und gäbe und oft nicht der Rede wert ist, stellt sich im Strafrecht als Tatbestand dar.

In § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ist die Beleidigung geregelt. Dort heißt es:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aus dieser Vorschrift wird zwar das Strafmaß ersichtlich, was aber eine Beleidigung ist, die Schadenersatz im Zivilrecht begründen kann, bleibt offen.

Allgemein wird unter einer Schmerzensgeld begründenden Beleidigung eine Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, also eine Äußerung mit ehrverletzendem Inhalt, verstanden.
Eine vorangegangene strafrechtliche Verurteilung verhindert zumeist Schmerzensgeld bei einer Beleidigung.
Eine vorangegangene strafrechtliche Verurteilung verhindert zumeist Schmerzensgeld bei einer Beleidigung.

Eine Geringschätzung oder Missachtung wird zumeist bejaht, wenn dem Betroffenen eine Unzulänglichkeit bescheinigt wird, indem er als minderwertig dargestellt (Beschimpfung als „Idiot“) oder mit Tieren gleichgesetzt (Betitelung als „Esel“) wird.

Neben rein verbalen Äußerungen kann der Tatbestand und so das zivilrechtliche Schmerzensgeld einer Beleidigung auch dann erfüllt bzw. begründet werden, wenn bestimmte Gesten jemanden herabwürdigen. Typische Beispiele hierfür sind der Stinkefinger oder das Vogel-Zeigen. Gleiches gilt für Tätlichkeiten wie das Anspucken anderer Personen.

Auch die Unterstellung einer strafbaren Handlung in der Form, dass der Aussagende dem Betreffenden ohne weiteres gewisse Straftaten zutraut, kann als Beleidigung sanktioniert werden.

Bei Satiren und Karikaturen handelt es sich naturgemäß um bewusste Spottbilder, deren Ironisierung üblicherweise von den Rezipienten erkannt wird.

Schmerzensgeld wegen Beleidigung: Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Diskreditierende Äußerungen kommen häufig im Verkehrsrecht bei einem Unfall mit dem Auto vor. Doch auch das Arbeitsrecht ist oftmals betroffen, beispielsweise wenn sich einer der Kollegen urplötzlich mit einer Kündigung konfrontiert sieht und sich dessen Ärger darüber in beleidigenden Worten gegenüber dem Arbeitgeber niederschlägt. Doch der hat dann die Möglichkeit der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Klage.

Die zivilrechtliche Gesetzesquelle vom Schmerzensgeld für eine Beleidigung befindet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist der immaterielle Schadenersatz geregelt, der sich insbesondere auf diese Fälle bezieht:

  • Verletzung des Körpers
  • Beeinträchtigung der Gesundheit
  • Behinderung der Freiheit
  • Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung

Das Rechtsgut der Ehre oder Persönlichkeit wird nicht explizit genannt. Daher beruft sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Darin werden die Würde und die Persönlichkeitsentfaltung geschützt.

Spontane, situationsgebundene Äußerungen begründen zumeist kein Schmerzensgeld wegen Beleidigung.
Spontane, situationsgebundene Äußerungen begründen zumeist kein Schmerzensgeld wegen Beleidigung.

Die heutige Handhabung auf Grundlage dieser grundlegenden Artikel stellt sich als Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Fall der Prinzessin von Monaco dar. 1999 bewirkte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil zu den weitreichenden Persönlichkeitsverletzungen der Prinzessin eine Disziplinierung der Regenbogenpresse.

Grundsätzlich ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von den besonderen Persönlichkeitsrechten zu unterscheiden, wobei eine Verletzung beider Bereiche Schmerzensgeld aufgrund einer Beleidigung nach sich ziehen kann.

Ersteres stellt die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild sowie das Recht auf informelle Selbstbestimmung unter Schutz. Die besonderen Persönlichkeitsrechte umfassen insbesondere das Urheber- oder Namensrecht.

All diese Felder können durch rechtswidrige Äußerungen oder auch das Anfertigen oder Verbreiten von Bildaufnahmen beeinträchtigt werden. Eine heutzutage großflächige Plattform für solche Verletzungen ist das Internet. Dort kommt es oft zu Fällen von Schmerzensgeld durch Mobbing oder Beleidigung.

Der immaterielle Schadenersatz dient dazu, die erlittene Persönlichkeitsbeschädigung ideell auszugleichen und eine Genugtuung zu leisten. Hinzu kommt, im Gegensatz zu anderen Schmerzensgeldansprüchen, der Aspekt der Prävention. Schmerzensgeld bei einer Beleidigung soll den betreffenden und andere Täter davon abhalten, künftig derart Verletzungen zu verursachen.

Wann gibt es Schmerzensgeld bei einer Beleidigung?

Für ein Schmerzensgeld wegen Beleidigungen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Für ein Schmerzensgeld wegen Beleidigungen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Anspruch auf Schadensersatz bei einer Beleidigung wird eher restriktiv gehandhabt. Das heißt, nicht jede Aussage, die jemanden beleidigt, zieht unweigerlich Schmerzensgeld nach sich. Vielmehr sind gewisse Voraussetzungen unabdingbar. Es muss sich bei der Beleidigung um eine

  • schwerwiegende rechtswidrige und
  • schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts handeln,
  • die nicht auf andere Weise beseitigt werden kann.

Handlungen entfalten beispielsweise eine besonders schwerwiegende Wirkung, wenn sie die Intimsphäre des Betreffenden beeinträchtigen oder dessen Persönlichkeit mindern. Schmähkritik führt ebenfalls oft zu Schadensersatz wegen einer Beleidigung.

Schuldhaft ist das Vergehen, wenn der Aussagende grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Die kniffeligste Frage ist womöglich die danach, ob ein Ausgleich auf andere Weise stattfinden kann. Schadensersatz bei einer Beleidigung setzt voraus, dass die Interessen der beleidigten Person nicht anderweitig ausglichen wurden. In Frage kommt hier vor allem eine strafrechtliche Verurteilung des Täters nach § 185 StGB.

Wurde der Täter bereits im Strafrecht der Beleidigung für schuldig erkannt, wird ein Anspruch auf Schmerzensgeld in einem zivilrechtlichen Verfahren in den meisten Fällen abgelehnt. Da eine Kompensation des Persönlichkeitsschadens bereits erreicht wurde und auch präventive Zwecke erfüllt worden sind. Der finanzielle Ausgleich tritt dann hinter die Erfüllung der anderen beiden Funktionen vom Schmerzensgeld einer Beleidigung zurück.

Neben der strafrechtlichen Würdigung einer Beleidigung ist ein Anspruchsausgleich außerdem durch eine Unterlassung oder eine Berichtigung bzw. Gegendarstellung möglich. Eine Schmerzensgeldzahlung erübrigt sich dann in aller Regel.

Oftmals wird von Richtern verlangt, dass die zur Diskussion stehende Beleidigung eine psychische Störung verursacht hat, damit ein Schadenersatzanspruch entsteht. Handelt es sich nur um eine kurzfristige Beeinträchtigung des Geschädigten, wird er unter Umständen kein Schmerzensgeld erhalten.

Ähnliches gilt, wenn der Aussagende zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war und die Äußerungen spontan, situationsbedingt getätigt wurden.

Es ist – wie auch beim Schmerzensgeld für einen Rippenbruch oder eine Gehirnerschütterung – stets der Gesamtzusammenhang zu betrachten. Es sind jegliche Umstände des Einzelfalls, die Bedeutung und Tragweite der ehrverletzenden Äußerung sowie der Beweggrund des Schädigers und der Grad seines Verschuldens abzuwägen.

Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser wird Sie fachmännisch zum Thema beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Gemeinsam mit Ihm können Sie bewerten, ob eine Klage wegen der erlittenen Beleidigungen sinnvoll erscheint und das Gericht ein für Sie günstiges Urteil fällen wird.

Schmerzensgeldtabelle einer Beleidigung

Die Höhe vom Schmerzensgeld einer Beleidigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die Höhe vom Schmerzensgeld einer Beleidigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Während beispielsweise ein Hundebiss zum Teil erhebliche Schmerzensgeldsummen nach sich ziehen kann, ist in der Regel bei der Beleidigung das Schmerzensgeld in geringerer Höhe angesiedelt.

Um einen Eindruck von möglichen Beträgen zu erlangen, finden Sie hier für das Schmerzensgeld bei einer Beleidigung eine Tabelle, die vergangene Urteile auflistet:

Schmerz­ens­geld bei BeleidigungBe­tragGe­richt, Jahr
schwere Gering­schätzung bei öffentlichen Auf­tritten und im Internet10.000 EuroLG Berlin (2011), Az. 27 O 393/11
Miss­achtung mittels Scheiben­wischer­geste1.000 EuroOLG Koblenz (2005), Az. 1 U 1161/04
verbale und tätliche Nicht­achtung durch Anspucken750 EuroAG Schwäbisch Hall (2006), Az. 5 C 954/05
rassistische Äußerungenca. 360 EuroAG Schwäbisch Hall (1995), Az. 1 C 824/94
Beamten­beleidigung300 EuroAG Böblingen (2006), Az. 3 C 1899/06
Miss­achtung der sexuellen Selbst­bestimmung250 EuroAG Düssel­dorf (2008), Az. 43 C 2072/07
Gering­schätzung durch Worte und Gesten (Stinke­finger)100 EuroAG Bremen (2012), Az. 9 C 306/11
Eine solche Übersicht wird als Schmerzensgeldtabelle bezeichnet. Sie hat keine rechtsbindende Funktion, sondern ist ein Hilfsmittel ohne Gewähr.

Ein Geschädigter kann diese Listen ebenso nutzen, um sein Recht einzuschätzen, wie dessen Rechtsanwalt. Sinnvoll ist es, Urteile zu suchen, die mit dem jeweiligen Fall in etwa vergleichbar sind. So lässt sich zumindest ungefähr bemessen, in welcher Höhe das eigene Urteil ausfallen kann.

Richter können im Einzelfall erheblich von den dort aufgeführten Schmerzensgeldern abweichen, wenn die individuelle Fallgestaltung dies billig erscheinen lässt. Eine lückenlose Beweisführung und ein engagierter Rechtsanwalt können sich schmerzgelderhöhend auf die richterliche Entscheidung auswirken.

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Schmerzensgeld bei einer Beleidigung: Angriff auf das Persönlichkeitsrecht
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Kommentare

  1. Dietmar sagt

    25. Juni 2019 um 13:53

    Guten Tag,

    eine kurze Frage, macht es überhaupt Sinn wegen dem Stinkefinger, der einem gezeigt wurde, Schadensersatz (immat.) zu verlangen; müßte dann ja auch durch Klage erfolgen? Unter dem Hinwies in Ihrem Text, daß meistens bei einer strtafrechtl. Verurteilung man dies nicht zugesprochen bekommt.
    Danke für Ihre kurze Auskunft.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      28. Juni 2019 um 13:46

      Hallo Dietmar,
      eine pauschale Einschätzung ist hierbei nicht möglich. Bedenken Sie außerdem, dass eine Anzeige nicht nur dazu dient, Schmerzensgeld zu erhalten, sondern auch sicherstellen soll, dass der Täter für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wird.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Alexandra sagt

    6. Juli 2019 um 8:37

    Hallo ich bin fast jeden Tag per Nachrichten Beleidigt. Mein Ex Man schreib mir sehr often Mehrere böse worte. Er hat mich damals geschlagen, und ich habe eine eintsweiligend andornung geantrag (Der Zeit war bis April 2019). Wir haben Kinder zusammen, und das letztes ist dass er die Kinder gesagt hat, Dass er wird mich hauen und fest am Hals nehmen wenn ich mit den Kinder schimmfe würde. Die Kinder sind 7 und 4 Jahre alt . Er sagt auch often, dass er wird mich wieder hauen oder so falls ich schlecht über ihn zu meine Kinder sage. aber das mache ich nicht. Ich habe schon ein mal meine Telefonnummer geändert und hat nichts gebracht. Er schreibt auch dass er wird immer so böse gegen mir sein weil er mich hasse. Seine Eigene Mutter hat angst von Ihn. Ich glaube dass er ein richtige probleme mit sein charakter hat. Wie kann ich mich von Ihn schutzen? Er bringt mir immer runter.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2019 um 13:35

      Hallo Alexandra,

      in diesem Fall sollten Sie zur Polizei gehen und auch einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Kozma sagt

    11. Juli 2019 um 12:38

    Guten Tag,
    habe Ich das Recht auf Schmerzensgeld, welch sich auf Beleidigungen, wie „Schwuchtel, Hurensohn, …“ bezieht.?
    Und habe Ich das Recht auf Schmerzensgeld, bei Androhung von Gewalt? „Ich schlage Dich Behindert.“ Oder kann Ich da andere Rechtliche schritte einleiten?
    Vielen Dank, für Ihre Nachricht, im Voraus.

    Antworten
  4. Frank D. sagt

    12. Juli 2019 um 15:11

    Hallo,

    heute haben wir bei einem Termin in einem Garten unseren großen Hund 30 Minuten an einem Pfahl auf einer Wiese gelassen. Zwischendurch kam auch mal die Sonne raus und es wurde warm. De Hund liegt sonst auch gerne mal in der Sonne. Jedenfalls war jemand bemüht und nahm den Hund von der Wiese an ein schattiges Plätzchen. Wir haben bei der Rückkehr den Hund gesucht und einen Mitarbeiter angesprochen. Ein Mitarbeiter des Hauses fing dann an, mich zu beleidigen. Nach den ersten Worten habe ich ihm einen schönen Tag gewünscht und mich umgedreht. Das hat ihm aber nicht gereicht, es ging weiter mit diversen Formen von „A…..ch“ mit ergänzenden Adjektiven, wobei „asozial“ noch das harmloseste war, „sollte man verprügeln, bis er nicht mehr laufen kann“ „sollte froh sein, dass ich nicht totschlage“ etc. Zeugen müssen mindestens 2 mithörende Angestellte (seine Kollegen) sein. Die können natürlich für ihren Chef lügen. Wir sind dann mit dem Hund eine Runde in den naheliegenden Wald gegangen und anschließend nach Hause gefahren. Vor Ort hatte ich leider kein Internet und konnte die nächste Polizeidienststelle nicht finden, es gibt aber die Möglichkeit der Online-Anzeige mit allerlei Rechtshinweisen. Habe ich da überhaupt keine Chance?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      18. Juli 2019 um 15:18

      Hallo Frank D.,

      die Erfolgsaussichten einer Anzeige können wir leider nicht einschätzen. Das sollten Sie am besten mit einem Anwalt klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Joe sagt

    20. Juli 2019 um 1:33

    Wenn man einen Rentner als Pflegefall bezeichnet, obwohl dieser es nicht ist und sich dadurch
    gekränkt fühlt, ist das doch auch eine Beleidigung. Vor allem wenn dies auch noch wiederholt wird.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      31. Juli 2019 um 10:42

      Hallo Joe,

      eine rechtliche Beurteilung, ob ein Tatbestand vorliegt, nehmen wir nicht vor und bieten auch keine rechtliche Beratung an.
      Wenden Sie sich zu Klärung am besten an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  6. Wolfgang W. sagt

    14. August 2019 um 14:10

    Hallo an das Körperverletzung.com-Team,

    wie sieht das eigentlich aus wenn eine Person einer anderen Person über mich sagt das ich ein “ Fetter Fauler Schmarotzer bin, es wurde von meiner Schwägerin und Ihr Partner behauptet. Zum Hintergrund: Bin zu hause damit ich meinen Schwiegervater Pflegen kann, der hat Pflege-grad 3. Meine Frau arbeitet da Sie eine Feste Anstellung hat, ich erhalte kein ALG oder Hatz 4, das heißt das wir vom Lohn meiner Frau und Pflegegeld leben, bin ich dann ein Schmarotzer???????

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      23. August 2019 um 15:03

      Hallo Wolfgang W.,

      wir bieten keine rechtliche Beratung an und können nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist oder ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um das abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  7. Andre K. sagt

    21. August 2019 um 11:01

    Meine Partnerin wurde innerhalb einer Woche des Öfteren über WhatsApp stark beleidigt u.a bekam sie Worte wie“ du bist doch so hohl, abschaum ich spuck auf dich, hässlicher verschrumpelter bauerntrampel, es ist illegal dumme Menschen zu schlagen, nicht die hellste Kerze auf der Torte“.
    Anzeige wurde bereits erstattet, am Amtsgericht werden weitere Schritte eingeleitet.
    Meine Partnerin macht sich jetzt einen Kopf darüber dass dabei überhaupt was rauskommt.
    Mit was kann meine Partnerin rechnen bzw. Was würde bei solchen Worten rauskommen ?

    Antworten
  8. T... sagt

    29. August 2019 um 17:20

    Hallo habe einen Brief heute von der Polizei erhalten und zwar haben die meine Eltern bei uns im Voda. Shop verarscht waren vor Ort mama papa und ich und haben höflich gefragt ob die uns helfen die hatten keine ahnung die haben meiner mama gesagt das ihr Vertrag am 1.3.19 anfängt dann am 2.3.19 heißt es nee sowas haben wir nicht gesagt bla bla daraufhin habe ich im Netz ne schlechte Bewertung geschrieben- ‚ drecksmitarbeiter haben uns verarscht-‚ ist das wirklich strafbar

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. September 2019 um 15:23

      Hallo T…,

      ob der Tatbestand erfüllt ist, können wir nicht beurteilen. Eine rechtliche Einschätzung kann Ihnen ein Anwalt bieten und Sie entsprechend beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  9. AntonB sagt

    9. Oktober 2019 um 8:53

    Liebe Anwälte,

    es gibt einen Typen, der mich schon lange im Internet stalkt. Einmal konnte ich durch Verläufe nachweisen, dass er es war. Die Staatsanwaltschaft sah aber die Hürde für eine Anklage nicht erreicht und verwies mich an das Zivilgericht, welche die Sache wegen Beleidigung allerdings ablehnte, weil seit 2018 angeblich zu viel Zeit verstrichen sei.
    Aber bis das mit der Staatsanwaltschaft durch war, musste so viel Zeit vergehen. Ist alles mit rechten Dingen zugelaufen. Danke.

    Antworten
  10. Karl L. sagt

    6. November 2019 um 11:48

    Ich habe mich am 01.07.2019 auf eine Vollzeitstelle als Krankenpfleger beworben. Bereits am 03.11.2019 erhielt ich eine Absage die wörtlich folgendes enthielt: „vielen Dank für Ihr Interesse an der von uns ausgeschriebenen Stelle. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie aufgrund Ihres Alters für unsere Einrichtung nicht in Frage kommen.“. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das AGG. Also klage ich nun vor dem Arbeitsgericht auf Entschädigung nach AGG. Nun behauptet der nicht gewordene städtische Arbeitgeber, das Inserat auf das ich mich beworben habe, sei nie veröffentlicht worden, ich habe es mir quasi selbst kreativ erarbeitet um eine hohe Abfindung nach AGG zu erhalten. Natürlich gab es das Inserat, ich erhielt sogar eine Absage und so habe ich Strafanzeige gegen die Geschäftsführer erstattet, die auch bearbeitet wird. Im Bereich der hier gegenständlichen Großstadt bin ich als Arbeitnehmer erst mal „durch“. Vor einer Vielzahl von Personen, u.a. dem Rechtsamt dieser Stadt stehe ich wie ein Krimineller dar. Auch wenn der Gegenbeweis angetreten ist, bleibt ein „Geschmäckle“. Steht mir ein Schmerzgeld zu für derart harten, ungerechtfertigten Betrugsvorwurf gegen mich als unbescholtene Person? Beste Grüße und Danke.

    In meinem Kommentar vom 6. November 2019 at 11:48 muss es richtig lauten:
    “[…]Bereits am 03.07.2019 erhielt ich eine Absage[…]”. Sorry für diesen Irrtum.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      7. November 2019 um 14:19

      Hallo Karl L.,

      ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, klären Sie am besten mir einem Anwalt ab. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch nicht beurteilen, ob Sie Ansprüche geltend machen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Julia S sagt

    10. Januar 2020 um 10:37

    Ich denke, dass der Anspruch an Schmerzensgeld bei Beleidigung kommt heutzutage vor allem bei Internet Auftritten häufig vor. Menschen fühlen sich im Foren und Blogs frei zu schreiben, alles was sie denken und fühlen sich vor der Anonymität des Webs geschützt. Leider können Online Beiträge von Millionen von Menschen gesehen werden und das macht die Beleidigungen gegen eine Person ernster. Aus diesem Grund legt das Strafrecht für diese Fälle den höchsten Entschädigungsbetrag fest.

    Antworten
  12. Lou R. sagt

    25. Februar 2020 um 20:57

    Hallo,
    Ich wurde heute von einem Mitschüler über WhatsApp Nachricht während einer Diskussion mehrmals absichtlich abwertend mit „Schätzchen“ angesprochen. Schon beim ersten Mal habe ich ihm gesagt, dass ich so nicht genannt werden möchte. Er hat es daraufhin allerdings noch 2 Mal wiederholt, bei jedem Mal sagte ich ihm, dass ich diese Bezeichnung ekelig finde und er es unterlassen solle. Habe ich aufgrund des Unwohlseins, vor allem, da ich mit sexueller Belästigung in der Vergangenheit zu tun hatte und mir solche Bezeichnungen ein mulmiges Gefühl geben, Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Antworten
  13. J Gralak sagt

    1. Mai 2020 um 13:18

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    meine Nachbarin Frau A hat mich heute beleidigt.
    Sie sagte “ die polnische Schlampe“.
    Nur weil ich mein Auto mit einem Meter Abstand geparkt habe.
    Bitte geben Sie mir Bescheid.

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Gralak

    Antworten
  14. Czaja sagt

    26. Oktober 2020 um 5:35

    Guten Tag,
    ich wurde als:

    abzocke
    eine f*tze, Schmarotzer
    Scheiss polake
    nicht meine Schuld dass du dumm bist
    du dummes stück scheisse

    schriftlich bezeichnet. Hat es sinn die Anzeige erstatten?

    Antworten
    • Lindner sagt

      28. März 2021 um 11:31

      Das macht Sinn, aber jetzt dürfte es ein wenig spät sein.

      Derartige Äußerungen sollten unter zivilisierten Menschen nicht fallen, werden zumindest von der heutigen hiesigen Gesellschaft nicht geduldet.

      Antworten
  15. Carlo sagt

    29. November 2020 um 11:37

    Sehr geehrter Herr Anwalt,
    wenn man “ es zum Kotzen findet „, das auf den Gehwegen keine Corona Kontrollen stattfinden.
    Also ganz allgemein formuliert und nicht den Anderen wegen fehlender Kontrollen zum Ko… findet.
    Wäre das schon eine Beleidigung ?

    Antworten
    • Lindner sagt

      28. März 2021 um 11:36

      Grundsätzlich muss eine Beleidigung gegen eine Person unmittelbar gerichtet sein. Hiervon gibt es Ausnahmen, wenn z. B. Staatsdiener entsprechend angesprochen werden. Typisch ist hier eine generelle Beleidigung der Polizei, oder wenn diskriminierende Äußerungen fallen, die eine Religionsgemeinschaft betreffen.
      Vorliegend halte ich die von Ihnen näher beschriebene Äußerung nicht als die Verwirklichung eines Straftatbestandes. Allerdings muss die Gesamtsituation betrachtet werden und da sind Ihre Angaben noch ein wenig zu gering.

      Antworten
  16. Alex sagt

    6. Januar 2021 um 20:18

    Meine Nachbarin hat mich und meine Familie als Pack angeschrien. Ist das strafbar?

    Antworten
  17. V.Bauer sagt

    8. Januar 2021 um 18:08

    Guten Tag !
    Mein Mann hat bei Facebook eine Aussage getroffen in dem er die Person nicht direkt beleidigt Zitat ….“ das ist sowas dummes “ Und “ untermensch “
    Sie hat Anzeige erstattet oder möchte dies.
    Was kann auf uns zukommen?

    Antworten
  18. Lisa A sagt

    11. Juni 2021 um 21:51

    Guten Abend ich hätte eine Frage ,

    Ich wurde als miststück beschimpft dazu wurde noch geschrieben das ich meinen dreck fressen soll in einer Gruppe mit 25 öffentlich und private Nachrichten wurden geteilt hätte ich eine Chance einen Schadenersatz zu bekommen wenn ich zum Anwalt gehe .

    Wenn ja möchte ich es der Kinder Krebs Stiftung spenden
    Lieb Grüße

    Antworten
  19. Pawel sagt

    20. Juni 2021 um 4:38

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    meine Nachbarin hat mich heute beleidigt.
    als Scheiß Polake , und beide Stinkefinger mir gezeigt.
    Mein Bruder hat alles mit bekommen ( Zeuge )
    Zu Polizei Anzeige erstatten
    Bitte geben Sie mir Bescheid.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  20. Maria sagt

    11. Mai 2022 um 17:17

    Hallo .
    Ich habe heute mit ein Kundenberater telefoniert und ihm „blöd“ genannt. Er meinte zu mir sehr unfreundlich und hatte mich angeschrien das er um den Preis nicht verhandeln kann weil wir nicht auf dem Markt sind . Es ging um keine Verhandlung oder sonst was, es war eine Frage zu einer Ratenzahlung.
    Ist das strafbar das ich ihm blöd genannt habe ? Kann er mir Anzeige erstatten , und wenn ja wieviel würde ich zahlen ? Gibt es beim Anwalt Hilfe um mich zu verteidigen und keine Strafe zu bezahlen ?
    Er war vom Anfang an sehr unfreundlich und laut zu mir am Telefon .
    Danke

    Antworten
  21. Meixner sagt

    11. Juli 2022 um 22:10

    Sehr geehrter Herr Anwalt,

    Ich werde seit Tagen von der Lebensgefährte meines Ex Freund,zu dem ich ab und zu noch Kontakt habe ( nur Freundschaftlich. )

    Sie schreibt mir seit Tagen über WhatsApp und SMS mit Beschimpfungen ,wie du Hurre
    Du hässliche Nutzer, Botschaft,du Schlampe,dumme Kuh…usw.
    Ich habe schon ihre Nummer Blockiert.
    Wie kann ich mich dagegen wehren?

    Antworten
  22. C.B sagt

    5. Februar 2023 um 8:16

    Ich würde bei Facebook öffentlich als Nazitusse tituliert. Die Person wurde von mir angezeigt und nun kam Post von der Staatsanwaltschaft, das er rechtskräftig verurteilt wurde, ich weiß aber nicht zu was. Würde jetzt gerne Schmerzensgeld per Zivilklage beantragen, macht das Sinn? Wie sind da die Fristen?
    LG. C. B.

    Antworten
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Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
  • Mobbing
  • Mord
  • Raub
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

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