Seit 2010 beschäftigte dieser Strafprozess die Medien: der Fall „Kachelmann“. Der bekannte Wetter-Moderator und Journalist wurde wegen Vergewaltigung angeklagt. Am 31. Mai 2011 sprach ihn das Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen frei. Trotz des Freispruchs hat Jörg Kachelmann bis heute mit dieser Anschuldigung zu kämpfen – und er tut dies auch vor Gericht.
Er verklagte u.a. BILD, Bunte und Focus auf Schmerzensgeld, weil er durch deren Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte in schwerwiegender Weise verletzt sah. Kachelmann forderte hierfür Millionenbeträge an Schmerzensgeld für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen.
Der folgende Ratgeber erklärt anhand dieses Falles, was eine üble Nachrede ist und unter welchen Voraussetzungen diese Straftat einen Schmerzensgeldanspruch begründet.
FAQ: Schmerzensgeld für üble Nachrede
Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen im Zuge eines Ehrdeliktes kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Um Schmerzensgeld einklagen zu können, müssen im Vorfeld zum Beispiel Unterlassungsansprüche durchgesetzt worden sein. Welche Voraussetzungen darüber hinaus gelten, erfahren Sie hier.
Die Schmerzensgeldberechnung muss in jedem Fall individuell erfolgen. Welche Summen Gerichte den Geschädigten in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es für üble Nachrede Anspruch auf Schmerzensgeld?
Was war im Fall „Kachelmann“ nach dessen Freispruch geschehen? Obwohl der TV-Moderator aufgrund des Urteils als unschuldig gilt, bezeichnete ihn z. B. die Feministin Alice Schwarze in der BILD indirekt als Vergewaltiger und deklarierte dies als freie Meinungsäußerung.
Jörg Kachelmann verlangte hierfür nicht sofort Schmerzensgeld für üble Nachrede, sondern klagte zunächst auf Unterlassung derartiger Anschuldigungen und Aussagen.
Was ist üble Nachrede?
Das Oberlandesgericht Köln gab Kachelmann im Hinblick auf Alice Schwarzers Äußerungen Recht (OLG Köln, Urteil vom 27.05.2014, 15 U 3/14). Sie dürfe in ihren Glossen nicht den Eindruck erwecken, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Das Gericht wertete ihre verdeckten Anspielungen als üble Nachrede im Sinne von § 186 Strafgesetzbuch (StGB).
Bei dieser Straftat
- behauptet jemand herabwürdigende Tatsachen über eine andere Person,
- die nicht nachweisbar der Wahrheit entsprechen.
Kachelmann konnte eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden. Die indirekte Anschuldigung, ein Vergewaltiger zu sein, entspricht daher nicht nachweisbar der Wahrheit.
Im deutschen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung und erst recht bei einem Freispruch dürfen auch die Medien einen Angeklagten nicht “an den Pranger” stellen.
Und auch nach einer Verurteilung müssen Medien die gesetzlichen Grenzen der Berichterstattung einhalten.
§ 186 StGB besagt:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsachen erweislich wahr sind, […] bestraft.“
Das Oberlandesgericht argumentierte wie folgt: Wenn eine Äußerung „zwischen den Zeilen“ für die Leser eindeutig die bestimmte Tatsachenbehauptung ergebe, dass eine identifizierbare Person eine Straftat (Vergewaltigung) begangen habe, so sei dies unzulässig, wenn der Verfasser die Richtigkeit dieser Aussage nicht beweisen kann. Dies gelte auch, wenn die Journalistin vermeintlich im Interesse der Opfer und Frauen handeln wolle.
Doch wann begründen derartige Äußerungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld für üble Nachrede?
Voraussetzungen des Anspruchs auf Schmerzensgeld für üble Nachrede
Durch die Berichterstattung in Printmedien und digitalen Medien kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen. Diese können neben einem Anspruch auf Schadensersatz auch einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Dieser ergibt sich aus § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 186 StGB.
Allerdings wird er nur unter den folgenden sehr strengen Voraussetzungen begründet:
- besonders schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung
- Rechtswidrigkeit und Schuld
- kein anderweitiger Schadensausgleich möglich, z. B. durch Unterlassungsklage, Richtigstellung oder Gegendarstellung
Das Landgericht Köln (Urteile vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14 und 28 O 7/14) hatte im Fall “Kachelmann” zahlreiche einzelne Berichterstattungen auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung zu prüfen. So habe z. B. die BILD-Zeitung Kachelmanns Persönlichkeitsrecht mehrmals online und in ihrer Printausgabe schwer verletzt und die Grenzen des Erlaubten überschritten. Es war z. B. nicht zulässig, diesen als Häftling im Gefängnishof abzubilden.
Üble Nachrede & Schmerzensgeld: In welcher Höhe wird es gewährt?
Wie hoch das Schmerzensgeld für üble Nachrede ist, steht in keinem Gesetz. § 253 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangt lediglich eine „billige Entschädigung in Geld“.
Anders ausgedrückt: Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und bedarf der Abwägung.
Bei einer Persönlichkeitsverletzung wird die Höhe des Schmerzensgeldes unter anderem nach folgenden Kriterien bemessen:
- Schwere der Verletzung
- Verbreitungsgrad der üblen Nachrede
- Schwere der Folgen für den von der Ehrverletzung Betroffenen, z. B. psychische Schäden
Schmerzensgeldtabelle für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen
Einen ersten Anhaltspunkt zur Ermittlung der Höhe kann eine Schmerzensgeldtabelle bieten. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von bereits ergangenen Urteilen zum Schmerzensgeld. Diese ist jedoch nicht bindend für die Richter.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zur Höhe vom Schmerzensgeld für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen.
Fall / Sachverhalt | Höhe der Entschädigung | Quelle / Urteil |
---|---|---|
Rechtswidrige Berichterstattung zum Fall „Kachelmann“ durch die BILD | 635.000 Euro | G Köln, Az. 28 O 2/14 und Az. 28 O 7/14 |
nachweislich falsche Berichterstattung in der Zeitung über ein Ermittlungsverfahren | 25.000 Euro | OLG Frankfurt/ M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13 |
Berichterstattung über einen Vater, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter angeklagt war, aber freigesprochen wurde | 10.000 Euro | LG Hamburg, Urteil vom 23.10.2009, Az. 324 O 120/09 |
Andichtung eines sexuellen Verhältnisses | 70.000 DM | OLG Köln, Urteil vom 18.05.1999, Az. 15 U 4/99 |
Bezeichnung als „Kinderschänder“ in den Medien trotz eines Freispruchs | 75.000 DM | LG Ansbach, NJW RR 1997, 978 |
Renate K sagt
Nachbar behauptet ich wollte etwas von ihm.
Thomas sagt
Eine Ex-Kollegin hat in ihrem Exit-Gespräch gegenüber der Personalabteilung die Aussage getätigt, dass ich mich ihr gegenüber “abwertend” und “sexistisch” verhalten hätte. Eine versehentliche Berührung an der Schulter (!) wurde im selben Gespräch als “Übergriffigkeit” bezeichnet und mir der Versuch einer sexuellen Annäherung unterstellt. Die Vorwürfe sind erfunden, entbehren jeder sachlichen Grundlage und entsprechen nicht der Wahrheit. Tatsächlich sind die Aussagen als Retourkutsche aufgrund eines hierarchischen Weisungsgesprächs von Senior-Fachkraft zu einfacher Mitarbeiterin zu bewerten.
Mein Arbeitgeber will sich nun vor diesem Hintergrund von mir als langjährigen und stets unbescholtenen Mitarbeiter trennen. Ich erleide folglich einen hohen wirtschaftlichen Schaden. Dazu bekleide ich eine Position in der Öffentlichkeit (Unternehmenssprecher) und meine Reputation als vertrauenswürdiger Vertreter des Unternehmens wird massiv geschädigt.
Was kann ich tun? Was sollte ich unbedingt tun.
Und in welcher Reihenfolge sollte ich gegen die Üble Nachrede vorgehen?
Strafanzeige und Unterlassungsklage, dann Schadensersatzklage?
Uschi sagt
Hallo
Ich wurde vom Sohn meines ehemaligen Partners mit folgenden Worten beleidigt und diskriminiert.
Hi wir wissen jetzt warum dein Mann ( mein Mann hat sich vor 40 Jahren das Leben genommen) sich aufgehängt hat.
Kein Leben ist besser als ein Leben mit dir
Ich habe Anzeige erstattet, der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Kann ich nach Urteil evtl. Schmerzensgeld verlangen, ich habe diese Demütigung bis heute noch nicht verdaut
Tami sagt
Hallo ichnwerd schon seit Monaten von meiner Nachbarin beschimpft und beleidigt . Sobald sie merkt das ich meiner Wohnung bin haut sie gegen die Wand .Was kann ich da machen
Claudia sagt
Hallo,
Ich werde von Arbeitskollegin gemobbt.und jetzt hat sie behauptet das ich Gewalttätig sei und deswegen bereits schon gekündigt wurde.was natürlich nicht stimmt,und kann es beweisen.was nur nicht was ich machen soll.soll ich zur Polizei oder Anwalt ?? Oder soll ich die Kollegin nicht weiter provozieren ?? Mein Chef hat jetzt fristlose Kündigung ausgesprochen,weil Sie dem Chef gegenüber gesagt hat das sie mich richtig fertig machen wird
Denny sagt
Hi, mein Vermieter ist bei mir auf der Arbeit angetanzt.um mir zusagen das er sein Dach neu macht. Angeblich würde es rein regnen. Dabei hat er sein neues solar panel drauf Schrauben lassen. Dies mit 2 Tagen Vorwarnung. Dabei müsste er dies 3 Monate vorher ankündigen. Nuja wie auch immer, 2 Woche vorher hat er uns gekündigt gehabt via einschreiben ohne Nennung von Gründen. 1 Woche später schreibt er uns das er gerne ne Mieterhöhung hätte. Nun verstehen wir nur noch Bahnhof. Was sollen wir tun. Wir glauben diese Familie braucht viel Hilfe von einem Psychiater…
a.s. sagt
Hallo,
jemand(Person 1) behauptet, dass man mir keine Auskünfte über meine Eigentumsanteile erteilen darf. Selbst hat er dafür gesorgt dass Messberichte durch den Kaminkehrer nur noch an ihn zu gehen hat! Person 1 hat gegenüber dem Kaminkehrer behauptet, dass ich im Ausland lebe (was stimmt) mir im Ausland ein schönes Leben mache, mich um nichts kümmere und nur an das Geld will ( das stimmt nicht… ich habe mich all die Jahre nachweislich um mein Eigentum gekümmert. Meine erwachsene Tochter wohnt sogar in dem Anwesen, ich habe weder Schulden oder Hypotheken, habe ca. 40.000 Euro in den letzten Jahren an Handwerkerrechnungen privat bezahlt usw…)Diese Person 1 hat diverse Behörden und offizielle Stellen gegenüber verlauten lassen, dass ich nur noch auf dem Papier als Eigentümer stehe aber keinerlei Recht in Bezug Verwaltung und Einsichtnahme haben würde. Diese Person hat mir auch verschwiegen dass ein Familienmitglied wo ich die einzige noch lebende Angehörige bin, verstorben ist. Diese verstorbene Person 2 lag tagelang tot in der Wohnung, doch Person 1 hat auch hier gegenüber Behörden angegeben dass die verstorbene keinerlei Angehörigen mehr hat bzw. wenn die dann unbekannt verzogen sind. Obwohl Person 1 nachweislich bekannt ist dass meine Tochter im Anwesen wohnt!
Ich lebe im Ausland und Person 1 versucht nun durch Verleumdungen mich überall schlecht zu machen um so zu verhindern dass ich vom Ableben der Person 2 erfahren soll. Meine Frage nun, kann ich Person 1 strafrechtlich wegen Verleumdung belangen? Person 1 war u.A. auch der private Betreuer der verstorbenen Person2 und ist von Beruf Rechtsanwalt.
Brigitte K sagt
Hallo ich bin heute als Nazipack, Abschaum, Dreckspack Miststück bezeichnet worden ,habe Maskenbefreiung und Attest Bis Heute konnte ich immer in meiner Tankstelle Tanken,der Verkäufer akzeptiert das keine weitere Person anwesend.Heute war der Chef mit bei und wurde beleidigend da ich aber bezahlen musste konnte ich dem nicht entfliehen Chef und Verkäufer keine Maske kein Abstand hinter Plexiglas
diyox sagt
Hallo, mir wird gedroht intime gespräche zu veröffentlichen bzw zu verbreiten damit andere wissen, was für eine schlechte Muslimin ich bin und meinte Eltern bzw ganze Familie bescheid weiß. Was kann ich dagegen tun?
Gerhard B sagt
Hallo , meine Person wurde per öffentlichen Aushangs des Schwarzfahrens in einem Dienstgebäude bezichtigt . Muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich dagegen auch rechtliche Schritte einleiten .
Mar G. sagt
Ist auch straffbar,dass als ich mit dem Anwalt von meinem Gegner telefoniert habe,sagte ich,dass das alles eine frechheit ist?ich war nur am Anrufbeantworter und sagte wer ich bin,worum geht’s und dass ich es alles eine Frechheit finde und dass ich mich melden werde wegen seines Briefes?
Stefan sagt
Wie sieht es bei übler Nachrede (Mobbing) auf der Arbeit mit Persönlichkeitsverletzungen aus ? In welcher Höhe kann hier Schmerzensgeld eingeklagt werden und wie ist dort die Vorgehensweise ?
Koerperverletzung.com sagt
Hallo Stefan,
den Sachverhalt sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Besten Ansprüche, müssen diese durch Sie selbst beim Verursacher geltend gemacht werden. Die Höhe von einem Schmerzensgeld ist, wie im Ratgeber beschrieben, vom Einzelfall abhängig und kann pauschal nicht benannt werden.
Ihr Koerperverletzung.com-Team