Zum Inhalt springen

Körperverletzung

Logo Körperverletzung
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon
  • koerperverletzung.com
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Bewährung
  • Bewährungshilfe

Bewährungshilfe für verurteilte Straftäter dient der Aufsicht und Hilfe

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

FAQ: Bewährungshilfe

Was ist eine Bewährungshilfe?

Unter Bewährungshilfe ist laut Definition die richterlich angeordnete Betreuung eines zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilten Straftäters durch eine vom Strafgericht bestellte Person zu verstehen.

Gibt es in Deutschland ein Bewährungshilfegesetz?

Nein. In Deutschland ist die Strafaussetzung zur Bewährung einschließlich der Bewährungshilfe in den §§ 56 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Bewährungshilfe bildet dabei der § 56d StGB.

Wann braucht man einen Bewährungshelfer?

Das Gericht ordnet eine Bewährungshilfe nach § 56 Abs. 1 StGB dann an, „wenn dies angezeigt ist, um [die verurteilte Person] von Straftaten abzuhalten.“ Das ist gewöhnlich dann der Fall, wenn die von Gericht auferlegten Weisungen und Bewährungsauflagen allein nicht ausreichen, um den Verurteilten davon abzuhalten, wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Bewährungshilfe
  • Freiheit auf Probe: Einblicke in das System der Bewährung und Bewährungshilfe
  • Bewährungshilfe: Was ist das?
  • Aufgaben der Bewährungshilfe: Was machen Bewährungshelfer?
    • Wie oft muss man sich beim Bewährungshelfer melden?

Freiheit auf Probe: Einblicke in das System der Bewährung und Bewährungshilfe

Was ist die Bewährungshilfe?
Was ist die Bewährungshilfe?

Verurteilt das Strafgericht einen Straftäter zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren, so setzt es die Strafvollstreckung zur Bewährung aus, wenn es davon ausgehen kann, dass er seine Verurteilung bereits als Warnung betrachtet und auch ohne Haft keine neuen Straftaten begehen wird. Diese Möglichkeit einer Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ergibt sich aus § 56 Strafgesetzbuch (StGB).

Der Verurteilte ist quasi „auf Bewährung draußen“ und damit frei. Allerdings wird die Bewährung mit sogenannten Bewährungsauflagen verbunden. Außerdem kann das Gericht eine Bewährungshilfe anordnen, um den Verurteilten von Straftaten abzuhalten. Das heißt, der Verurteilte bekommt für die Dauer seiner Bewährungszeit – oder einen Teil davon – einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Welche Aufgaben der Bewährungshelfer hat und was sich konkret hinter der Bewährungshilfe verbirgt, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Bewährungshilfe: Was ist das?

Bewährungshilfe: Soziale Arbeit ist ein Mittel, um Verurteilten zu helfen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen.
Bewährungshilfe: Soziale Arbeit ist ein Mittel, um Verurteilten zu helfen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen.

Wenn das Strafgericht eine (Rest-)Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, unterstellt es den Verurteilten oft einem Bewährungshelfer. Er überwacht die Einhaltung der Weisungen und Auflagen, die der Straftäter erfüllen muss. Außerdem ist er für ihn auch eine Art Ansprechpartner.

Die Bewährungshilfe verfolgt mehrere Ziele:

  • Hilfe bei der Integration der bewährungsunterstellten Person in die Gesellschaft
  • Vorbeugung weiterer Straftaten, indem der Verurteilte lernt, ein Leben zu führen, ohne erneut straffällig zu werden
  • Schadenswiedergutmachung
  • Vermeidung und Verkürzung der Haft
  • Hilfe, Betreuung und Anlaufpunkt, wenn der Verurteilte Probleme oder Fragen hat

Die Bewährungshilfe dient also einerseits der Aufsicht und Überwachung des verurteilten Täters und andererseits seiner Integration in die Gesellschaft sowie der Vorbeugung neuer Straftaten. Wenn die letzten beiden Punkte gelingen (Integration und Prävention), erlässt das Gericht dem Verurteilten die restliche Strafe, sobald die Bewährungszeit abgelaufen ist. Damit begünstigt die Bewährungshilfe einen vorzeitigen Straferlass.

Mit den Mitteln und Methoden der Sozialpädagogik und Sozialarbeit unterstützen die Bewährungshelfer die bewährungsunterstellten Personen dabei, ein eigenverantwortliches Leben zu führen, und bieten ihnen damit „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Die zweite wichtige Funktion der Bewährungshilfe ist es zu überwachen, ob die bewährungsunterstellte Person die ihr auferlegten Weisungen und Auflagen einhält. Verstößt sie dagegen oder begeht sie sogar neue Straftaten, kann das Gericht die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung widerrufen.

Im Falle einer Strafaussetzung zur Bewährung trifft das Gericht alle Entscheidungen hierzu in einem Bewährungsbeschluss, der zusammen mit dem Urteil verkündet wird. Dieser Beschluss beinhaltet neben der Bewährungshilfe auch die Auflagen und Weisungen, z. B.:

  • eine bestimmte Anzahl unentgeltlicher Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung
  • Geldzahlungen an bestimmte Personen oder Einrichtungen, die dem Bewährungshelfer gegenüber nachgewiesen werden müssen
  • durch Urin-, Blut- oder Haarproben nachgewiesene Drogen- oder Alkoholabstinenz während der Bewährungszeit

Aufgaben der Bewährungshilfe: Was machen Bewährungshelfer?

Welche Aufgaben der Bewährungshelfer im Einzelnen übernimmt, ergibt sich aus § 56d Abs. 3 StGB:

Die Bewährungshilfe hat eine Kontrollfunktion: Sie muss dem Gericht auch neue Straftaten melden.
Die Bewährungshilfe hat eine Kontrollfunktion: Sie muss dem Gericht auch neue Straftaten melden.

„Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit.“

Laut dieser Vorschrift kommt der Bewährungshilfe eine Art Vermittler- bzw. Doppelfunktion zu, die sich wie folgt aufgliedern lässt:

Aufsichts- und Kontrollfunktion

  • Kontrolle und Überwachung der Weisungen und Auflagen, die das Gericht dem Verurteilten auferlegt hat
  • Regelmäßige Berichterstattung über die Lebensführung und die Erfüllung der Weisungen und Auflagen während der Bewährungszeit
  • Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht, wenn der Verurteilte gegen Weisungen oder Auflagen verstößt oder neue Straftaten begeht

Hilfestellung für den Verurteilten

  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung und im Alltag, z. B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
  • Ansprechpartner bei Fragen und Problemen des Verurteilten
  • Beratungsangebote und Weitervermittlung zu Drogen-, Schuldner- und anderen Beratungsstellen
  • Schweigepflicht gegenüber (unbeteiligten) Dritten

Wie lange hat man einen Bewährungshelfer? Das Gericht ordnet die Bewährungshilfe für die Dauer der Bewährungszeit oder für einen Teil davon an. Wie lange dies konkret dauert, lässt sich nicht pauschal sagen, weil die Umstände des Einzelfalls und die Persönlichkeit des Bewährungsunterstellten eine große Rolle spielen.

Wie oft muss man sich beim Bewährungshelfer melden?

Wie lange dauert die Bewährungshilfe?
Wie lange dauert die Bewährungshilfe?

Wie oft der Bewährungsunterstellte mit der Bewährungshilfe in Kontakt kommt, ist nicht starr geregelt, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Hierfür sind insbesondere zwei Dinge ausschlaggebend:

  • Höhe der verhängten Freiheitsstrafe
  • Art der Weisungen und Auflagen

Der erste Termin mit der Bewährungshilfe kommt gewöhnlich erst dann zustande, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist und der Bewährungshelfer von seiner Beiordnung und dem Urteil erfährt. Das Erstgespräch mit der Bewährungshilfe dient vor allem dem Kennenlernen, außerdem werden die Auflagen und Weisungen besprochen.

Wenn der Bewährungsunterstellte diese ohne Schwierigkeiten erfüllen kann und alle Termine einhält, wird er seinen Bewährungshelfer eher selten zu Gesicht bekommen.

Das Strafgericht erwartet, dass der Verurteilte die mit der angeordneten Bewährungshilfe verbundene Chance nutzt und nicht wieder straffällig wird. Das Gericht muss während der gesamten Bewährungszeit wissen, wo die bewährungsunterstellte Person lebt. Sie muss also stets ihre aktuelle Adresse melden. Außerdem muss der Bewährungsunterstellte allen Auflagen und Weisungen nachkommen und sämtliche Termine mit dem Bewährungshelfer wahrnehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4.57 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Schmerzensgeld für üble Nachrede und andere Persönlichkeitsverletzungen
  • Ist in der U-Haft Besuch erlaubt?
  • Schmerzensgeld für multiple Prellungen: Gewebsverletzung unter der Hautoberfläche
  • Schockschaden: Schmerzensgeld auch für Angehörige?
  • Haftbefehl und seine Bedeutung für die Untersuchungshaft
  • Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation: Geld für den Sprung aus der Gelenkpfanne?
  • Kindesmisshandlung: Weitreichende Folgen für Körper und Geist
  • Schmerzensgeld für psychische Schäden: Beeinträchtigung von Geist und Seele
  • Hundebiss und Schmerzensgeld: Eine Frage der Halterhaftung
  • Behandlungsfehler und Schmerzensgeld - Der Schmerz auch nach dem Arztbesuch

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Cancel reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
  • Mobbing
  • Mord
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberischer Diebstahl
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2016-2025 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss | Cookie-Einstellungen

✖ Anzeige
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie Ihren Anwalt und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
kostenlose Ersteinschätzung
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung!
§ Suchen Sie einen Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung
Anzeige