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Berufsverbot (§ 70 StGB): Wann wird es angeordnet?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Berufsverbot nach § 70 StGB

Wann kann ein Berufsverbot gemäß § 70 StGB angeordnet werden?

Laut Paragraph 70 Strafgesetzbuch (StGB) kann das Gericht ein Berufsverbot aussprechen, wenn eine Person wegen einer Straftat verurteilt wurde und wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. Da ein Berufsverbot einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) darstellt, darf dessen Anordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Eine ausführlichere Erläuterung hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Für welche Art von Straftat kann ein Berufsverbot laut § 70 StGB angeordnet werden?

Die Anordnung eines Berufsverbots kann wegen unterschiedlicher Straftaten erfolgen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Straftat in unmittelbarer Beziehung zum Beruf des Verurteilten steht. Daher kann ein Berufsverbot im Sinne von § 70 StGB beispielsweise aufgrund fahrlässiger Tötung durch Trunkenheit am Steuer oder wegen Betrugs ausgesprochen werden.

Wie lange kann ein Berufsverbot im Sinne von § 70 StGB andauern?

Die Dauer eines Berufsverbot kann grundsätzlich zwischen einem und fünf Jahren liegen. Allerdings liegt die Entscheidung über die endgültige Verbotsdauer im Ermessen des Gerichts und kann angesichts einer besonderen Schwere der Tag oder im Sinne des allgemeinen öffentlichen Interesses weitaus länger andauern. Weiterführende Informationen zur möglichen Dauer eines Berufsverbots finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Berufsverbot nach § 70 StGB
  • Das Berufsverbot nach § 70 StGB: Sinn und Zweck seiner Anordnung
    • Welche Straftaten können ein Berufsverbot nach sich ziehen?
    • Unter welchen Voraussetzungen darf das Berufsverbot erfolgen?
    • Wie lange kann ein Berufsverbot andauern?
  • Quellen und weiterführende Links

Das Berufsverbot nach § 70 StGB: Sinn und Zweck seiner Anordnung

Das StGB ermöglicht durch § 70, dass eine Straftat ein Berufsverbot zur Folge hat.
Das StGB ermöglicht durch § 70, dass eine Straftat ein Berufsverbot zur Folge hat.

Ein Berufsverbot stellt eine gerichtliche angeordnete Maßnahme dar, die es einer Person untersag in einem bestimmten Beruf bzw. einen Berufszweig oder einem Gewerbe bzw. einen Gewerbezweig tätig zu sein.

Gemäß § 70 StGB kann die Verhängung eines Berufsverbots dann Anwendung finden, wenn eine Person rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde, die in engstem bzw. unmittelbarem Zusammenhang mit der von ihr ausgeübten beruflichen Tätigkeit steht. Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam.

Es zielt nicht nur auf die Maßregelung und Besserung des Verurteilten ab, sondern soll auch die Öffentlichkeit bzw. die Gesellschaft vor möglichen Gefahren schützen, die vom Verurteilten durch die Ausübung seines Berufs ausgeht.

Welche Straftaten können ein Berufsverbot nach sich ziehen?

Gemäß § 70 StGB Abs. 1 kann ein Berufsverbot nur wegen einer Straftat verhängt werden, die in unmittelbarem Bezug zu dessen Beruf bzw. Gewerbe steht oder eine ernsthafte Verletzung der mit dem Gewerbe oder Beruf einhergehenden Verpflichtungen darstellt. In diesem Sinne muss der Verurteilte wegen einer Straftat verurteilt worden sein, die er

unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat […]

§ 70 StGB Abs. 1

Etwaige Straftaten, bei denen folglich ein Berufsverbot im Sinne von § 70 StGB Abs. 1 erfolgen könnte sind:

  • Wirtschaftsdelikte wie Betrug, Untreue oder Korruption
  • Berufsbezogene Straftaten im Gesundheitswesen wie Arzneimittelmissbrauch, verschiedene Arten der Körperverletzung (bspw. vorsätzlich, fahrlässig oder mit Todesfolge) oder gar Mord
  • Straftaten im Verkehrssektor wie eine Trunkenheitsfahrt bzw. Trunkenheit im Verkehr oder Fahrerflucht
  • Delikte im Finanzbereich wie Geldwäsche, die Veruntreuung von Geldern oder Insiderhandel

Unter welchen Voraussetzungen darf das Berufsverbot erfolgen?

Das StGB ermöglicht ein Berufsverbot, dieses darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden.
Das StGB ermöglicht ein Berufsverbot, dieses darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden.

Ein Berufsverbot im Sinne von § 70 StGB greift erheblich in das Grundrecht der freien Berufsausübung, das in Art. 12 GG formuliert wird. Daher müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Gericht ein Berufsverbot nach einer Straftat anordnen kann.

  • Die Verhängung des Berufsverbots ist nur dann möglich, wenn der Täter für eine begangene Straftat verurteilt wurde. Das Verbot kann auch dann erfolgen, wenn die Verurteilung unterblieb, weil die Schuldfähigkeit des Täters erwiesen wurde oder diese nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • Der Verurteilte muss die Straftat im Kontext seines Berufs oder Gewerbes bzw. seiner Berufspflichten begangen haben (s.o.)

Darüber hinaus kann das Gericht ein Berufsverbot im Sinne von §70 StGB auch dann in Betracht ziehen, wenn es zur Auffassung gelangt, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen könnte, wenn er seinen Beruf weiterhin ausübt.

Wie lange kann ein Berufsverbot andauern?

Gemäß § 70 Abs. 1 StGB kann das Berufsverbot zwischen einem und fünf Jahre andauern. Allerdings obliegt dem Gericht in Anbetracht einer möglichen besonderen Schwere der Tat oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit ein weiter Ermessensspielraum: Es kann unbegrenztes Berufsverbot anordnen, wenn es dies als erforderlich ansieht. Diesbezüglich bestimmt § 70. Abs. 1 StGB:

Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

§ 70. Abs. 1 StGB

Quellen und weiterführende Links

  • Strafgesetzbuch (StGB) § 70 Anordnung des Berufsverbots
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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