FAQ: Beleidigung
Grundsätzlich ist jede Beleidigung, die die Ehre einer anderen Person verletzt, strafbar. Der Beleidigte muss jedoch eine Anzeige erstatten, damit die Straftat rechtlich verfolgt wird.
Die Anzeige an sich ist kostenlos. Beim Strafverfahren entstehen jedoch Kosten, wie zum Beispiel die Anwalts- oder Gerichtskosten.
Eine Beleidigung kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Letztere beläuft sich auf ein Jahr bzw. zwei Jahre bei schwereren Beleidigungen. Mehr zur Strafe lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt juristisch als Beleidigung?

Eine unbedachte Äußerung, eine hitzige Diskussion oder eine Geste im Straßenverkehr, eine Beleidigung ist schnell ausgesprochen. Genauso schnell drohen dabei jedoch auch die Konsequenzen. Denn gemäß StGB ist eine Beleidigung eine Straftat. Für die Beleidigung legt das StGB keine konkrete Definition fest. Paragraph 185 StGB regelt dabei lediglich das Strafmaß.
Grundsätzlich lässt sich jedoch festlegen, dass eine Beleidigung eine Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person ist. Sie kann demnach verschiedene Formen haben:
- Verbale Beleidigung: Dies ist die häufigste Form, zum Beispiel durch Schimpfwörter oder abfällige Bemerkungen
- Symbolische Beleidigung: Hierzu zählen Gesten wie das Zeigen des Mittelfingers
- Tätliche Beleidigung: Eine Ohrfeige oder das Anspucken können ebenfalls als solche gewertet werden
Jede Beleidigung ist eine Straftat. Jedoch wird sie nicht automatisch strafrechtlich verfolgt. Dies passiert nur, wenn die beleidigte Person einen Strafantrag stellt. Es handelt sich also um einen sogenannten Antragsdelikt.
Beleidigung und Schmähung – was ist der Unterschied?

Die Schmähung oder Schmähkritik bezeichnet eine besonders schwere Form der Ehrverletzung und ist eine Steigerung der Beleidigung. Es geht dem Täter dann nicht mehr um Kritik an einer Sache oder Person, sondern nur noch darum, die Person gezielt zu diffamieren und in ihrer Würde zu verletzen.
Diese Abgrenzung ist wichtig, weil die Justiz hier zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre abwägen muss. Eine harte oder überspitzte Kritik kann noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Dieser Schutz endet aber dort, wo es vorrangig um die persönliche Herabwürdigung geht.
Beispiele des Tatbestands der Beleidigung
Der Tatbestand einer Beleidigung kann also auf unterschiedliche Art und Weise erfüllt sein. Es gibt nämlich nicht nur die einfache Form, sondern auch z. B. die schwere Beleidigung. Folgende Beispiele führen auf, wann der Tatbestand erfüllt bzw. nicht erfüllt ist.

- Beleidigung: Die Äußerung „dumme Kuh“ gegenüber einer anderen Person. Dies ist ein herabwürdigender Tiervergleich, der darauf abzielt, die Person in ihrer Ehre zu verletzen und ist somit strafbar.
- Schwere Beleidigung: Eine massive Beleidigungsserie gegenüber einer Person, die Begriffe wie zum Beispiel „Wichser“ enthält und eventuell noch von einem tätlichen Angriff wie Anspucken begleitet wird. Hier ist das Strafmaß deutlich höher.
- Keine Beleidigung: Die sachliche Kritik eines Vorgesetzten an einem Mitarbeiter. Eine Äußerung wie: „Ihre Arbeit erfüllt nicht die qualitativen Anforderungen“ bezieht sich auf die Leistung, nicht auf die Person selbst, und ist daher nicht strafbar.
Die Beleidigung im Straßenverkehr
Besonders im Straßenverkehr kommt es häufig zu Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer die Geduld verlieren und andere Personen beleidigen. Jedoch greift auch hier § 185 StGB und die entsprechende Strafe wird im Falle einer Anzeige gegen den Täter verhängt. Wenn Sie im Straßenverkehr einen Beamten beleidigen, besteht oft der Irrglaube, dass dabei die Strafe höher ausfällt. Für Beamtenbeleidigungen gibt es jedoch kein spezielles Gesetz.
Was ist eine verhetzende Beleidigung?

Der Tatbestand „verhetzende Beleidigung“ ist in § 192a StGB geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Paragraphen, der 2021 in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde. Verhetzende Beleidigungen sind laut Gesetz Äußerungen, die:
- volksverhetzend sind
- eine geschützte Personengruppe angreifen
- an eine Person dieser Gruppe gelangen, ohne dass diese Person danach gefragt hat
Liegt der Tatbestand vor und der Beleidigte erstattet eine Anzeige gegen den Täter, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Eine Beleidigung am Arbeitsplatz ausgesprochen – was droht nun?

Beleidigt eine Person seine Kollegen am Arbeitsplatz, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. In erster Linie wird eine Abmahnung wegen der Beleidigung ausgesprochen.
Bei schweren Beleidigungen oder, wenn das Verhalten sich vermehrt wiederholt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. In einigen Extremfällen ist sogar eine fristlose Kündigung wegen der Beleidigung gerechtfertigt.
Neben den beruflichen Konsequenzen drohen zudem auch die in § 185 StGB aufgeführten strafrechtlichen Konsequenzen.
Wie hoch fällt die Strafe für eine Beleidigung aus?
Zwar ist kein Bußgeldkatalog für die Beleidigung verfügbar, der veranschaulicht, welche Strafe bei welcher Beleidigung droht, jedoch legt § 185 StGB folgenden Grundsatz vor:
„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die konkrete Strafe bei einer Beleidigung hängt letztlich von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, wie beispielsweise der Schwere der Äußerung, der Situation oder der eventuellen Vorstrafe des Täters. Einige Gerichtsurteile veranschaulichen, wie bei einer Beleidigung die Strafe aussieht. Folgende Tabelle stellt diese Strafen dar:
| Äußerung & Gerichtsentscheidung | Strafe |
|---|---|
| Bezeichnung als „alter Mann“: Laut OLG Hamm (2016) keine strafbare Beleidigung, da nur eine Tatsache benannt wird. | Keine Strafe |
| Vorwurf an Richterin („maßlos arrogant“, „postpubertäre Rachegelüste“): Das AG Augsburg (2015) sah dies im juristischen Kontext noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. | Keine Strafe |
| Massive Beleidigungsserie und ein tätlicher Angriff auf Polizisten: Das AG München (2015) wertete dies als besonders schweren Fall. | Zwei Wochen Dauerarrest und die Teilnahme an einer Alkoholberatung |
| Tragen von „ACAB“-Kleidung: Das OLG München (2013) stufte dies als strafbare Kollektivbeleidigung ein. | Geldstrafe von 100 Tagessätzen |
Lohnt es sich, eine Anzeige wegen einer Beleidigung zu stellen?

Wenn Sie Opfer einer Ehrverletzung geworden sind, können Sie eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei erstatten. Ob sich diese Anzeige jedoch lohnt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Bei einer Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen steht oft Aussage gegen Aussage. Hier kann es schwierig werden, den Vorfall nachzuweisen.
Dennoch kann sich eine Anzeige lohnen, insbesondere wenn es bereits zuvor zu ähnlichen Vorfällen kam oder Zeugen anwesend waren. Dies kann dazu führen, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen wird und Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Oft sprechen Personen Beleidigungen im Internet aus. Das Internet bietet ein gewisses Schutzgefühl, bei dem Täter das Gefühl haben, keine Konsequenzen tragen zu müssen, wenn sie dem Beleidigten nicht gegenüberstehen. Jedoch kann auch gegen eine Beleidigung im Internet eine Strafe verhängt werden, wenn der Beleidigte einen Strafantrag stellt. § 185 StGB gilt sowohl im realen Leben als auch im Internet.
Wann verjährt eine Beleidigung?
Es gibt zwei verschiedene Fristen, die zu beachten sind. Zum einen verjährt die Antragsfrist für den Strafantrag drei Monate, nachdem der Betroffene von der Tat erfahren hat. Diese Frist gilt ausschließlich für die Stellung des Strafantrags. Für die Beleidigung tritt die Verjährung hingegen gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB erst nach drei Jahren ein.

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