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Wann ist Schmerzensgeld möglich? Entschädigungs-ABC immaterieller Schäden

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 21 Minuten
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Wann Schmerzensgeld gezahlt werden muss, kann auf ganz unterschiedliche Fälle zurückzuführen sein.
Wann Schmerzensgeld gezahlt werden muss, kann auf ganz unterschiedliche Fälle zurückzuführen sein.

Er ist der Schadensbote des Körpers, indem er von einem bevorstehenden oder bereits erlittenen Übel kündet: der Schmerz. Ob akut stechend oder unterschwellig dumpf pochend, Schmerz ist in der Regel ein äußerst unangenehmer körperlicher Reiz, der selten willkommen geheißen wird.

Oftmals durchzieht er sämtliche Bereiche des Alltags, der so durch den Betroffenen nicht mehr ungehindert bewältigt werden kann. Denn neben der Bewegungsfreiheit kann er auch die Konzentration erheblich mindern.

So sind auch körperlich unanstrengende Tätigkeiten bald nicht mehr möglich. Dieser Verlust an Lebensqualität und –freude wird zu einer erheblichen Belastung und der Reiz brennt sich mitunter fest ins Schmerzgedächtnis ein.

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Erfahren Sie unter anderem:

  • welche körperlichen Schäden Schmerzensgeld begründen können
  • wie auch eine psychische Beeinträchtigung eine Entschädigung begründet
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Geld kann solche körperlich-seelischen Widrigkeiten sicherlich nicht lindern und dennoch dient es bisweilen dazu, dem Schmerzgeplagten weiteren unnötigen Ballast von den Schultern zu nehmen, einen Ausgleich für die Pein zu bieten.

An diesem Punkt setzt das Schmerzensgeld aus dem Zivilrecht an. Anders als der Schadensersatz, der sich auf materielle Werteinbußen bezieht, trägt es immateriellen Schäden Rechnung. Aber wann ist Schmerzensgeld in Deutschland durchsetzbar? Welche Anspruchsgrundlagen existieren und welcher Personenkreis kann diese Entschädigung vor Gericht oder außerhalb eines Verfahrens geltend machen?

Der folgende Ratgeber fasst einige Verletzungsgründe zusammen, die Schmerzensgeld nach sich ziehen können. Aufgrund der Vielfältigkeit körperlicher und emotionaler Schmerzen beansprucht diese Übersicht allerdings nicht, abschließend gestaltet zu sein. Vielmehr soll sie anhand von einigen Beispielen einen ausführlichen Einstieg in die Materie ermöglichen und in gesammelter Form eine exemplarische Schmerzensgeldtabelle aufzeigen.

FAQ: Wann ist Schmerzensgeld möglich?

Wann ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründet?

Grundsätzlich kann jede Form der Gewalt, die ein Mensch einem anderen Menschen antut, einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Hier erhalten Sie eine genaue Definition der Entschädigungszahlung.

Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?

Die Höhe vom Schmerzensgeld wird stets individuell festgelegt. Zur Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Hier finden Sie eine Übersicht mit einigen Beispielen.

Gibt es auch Schmerzensgeld bei Mobbing und Beleidigungen?

Ja. Auch jede Form der psychischen Gewalt kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Inhaltsverzeichnis

  • Das Wichtigste immer dabei: kostenloses eBook
  • FAQ: Wann ist Schmerzensgeld möglich?
  • Schmerzen als Einnahmequelle?
    • Definition vom Schmerzensgeld laut Gesetz
  • Höhe vom Schmerzensgeld – Woran bemisst sich die Entschädigungs­summe?
    • Schmerzensgeldtabelle – Orientierungshilfe bei immateriellen Schäden
  • Von der Augenverletzung bis zum Zahnverlust: Wann ist Schmerzensgeld möglich?
    • Schädigung der Physis
      • Wann ein Unfall Schmerzensgeld begründet
        • Besonderheit: Gefährdungshaftung im Straßenverkehr
        • Mit oder ohne Helm? Was beim Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall zu beachten ist
          • FAQ zum Motorradhelm beim Schmerzensgeld
        • Wann bekommen Radler Schmerzensgeld nach einem Unfall?
          • Helm und Schmerzensgeld beim Fahrradunfall
        • Auffahrunfall: Zivilrechtliche Schwierigkeiten beim Schleudertrauma
        • Wann der Chef Schmerzensgeld zahlt: Schadensersatz beim Arbeitsunfall
      • Ob leicht, schwer oder gefährlich – Die Bedeutung der Körperverletzung beim Schadensersatz
        • Schmerzensgeld nach einer Schlägerei: Kein blaues Auge ohne rechtliche Folgen
      • Sündenbock Arzt: Entschädigung durch einen Behandlungsfehler
      • Hundebiss – Wann der Halter Schmerzensgeld zahlen muss
      • Zwischen Körper und Seele: Schadensersatz bei einer Vergewaltigung
        • Wann kann Schmerzensgeld für eine Vergewaltigung eingefordert werden?
    • Schädigung der Psyche: Wann deckt das Schmerzensgeld emotionale Wunden ab?
      • Mobbing und Beleidigung als Schmerzensgeldgrundlagen
        • Wann eine Beleidigung Schmerzensgeld begründet
        • Mobbing: Schmerzensgeld für eine zielgerichtete Persönlichkeitsverletzung
      • Wird ein Schockschaden vom Schadensersatz erfasst?
  • Große Schmerzensgeldtabelle mit konkreten Verletzungsbeispielen

Schmerzen als Einnahmequelle?

Das Zivilrecht legt fest, wann das Schmerzensgeld als Entschädigung Anwendung findet.
Das Zivilrecht legt fest, wann das Schmerzensgeld als Entschädigung Anwendung findet.

Mit Schmerzen Geld machen – das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern verfehlt auch das rechtliche Interesse, welches sich hinter dieser Entschädigungsform versteckt. Denn auch, wenn Schadensersatz und Schmerzensgeld eine derartige Geschäftsstrategie suggerieren könnten, sind deren Zahlungsbedingungen an feste Voraussetzungen geknüpft. Zudem soll damit zwar ein bestimmter Zweck verfolgt werden, mit einer Bereicherung des Opfers hat dieser jedoch nichts zu tun.

Obwohl es sich um eine monetäre Angelegenheit handelt, erfüllt das Geld hier eher eine subjektive, ideelle Funktion als eine rein wirtschaftliche. Ausgleich und Genugtuung für die beeinträchtigte Gesundheit stehen im Mittelpunkt.

Wann Schmerzensgeld gezahlt wird, unterliegt zunächst einmal den strengen Vorgaben, die das Zivilrecht dafür im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert hat.

Definition vom Schmerzensgeld laut Gesetz

Zumeist ist gleichzeitig von Schadensersatz und Schmerzensgeld die Rede und auch, wenn es sich nicht um Synonyme handelt, herrscht doch eine enge Bezüglichkeit zwischen diesen beiden Anspruchsvarianten.

Es handelt sich jeweils um ein Schuldverhältnis, welches einen Einstandspflichtgen in die Verantwortung nimmt. Das Schmerzensgeld ist dabei eine besondere Form des Schadensersatzes.

Das gesetzliche Fundament dafür, wann Schmerzensgeld in Frage kommt und worum es sich dabei überhaupt handelt, findet sich in § 253 BGB, der Vorschrift zum immateriellen Schaden.

Dieser Paragraph bezieht sich auf einen nicht vermögensrechtlichen Schaden, der aus Verletzungshandlungen verschiedener Art resultieren kann. Stets sind es immaterielle Einbußen, also Schädigungen, welche die subjektive Sphäre des Geschädigten betreffen. Von § 253 BGB erfasst werden Beeinträchtigungen von

  • Körper
  • Gesundheit
  • Freiheit
  • sexueller Selbstbestimmung

Ausgangspunkt dieses Anspruches ist zumeist ein Unfall, der neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld begründet. Ersteres begleicht die materiellen Einbußen, zum Beispiel eine demolierte Stoßstange bei einem Crash mit dem Pkw oder zerrissene Kleidung bei einer Schlägerei. Anhand objektiver Kriterien lässt der Wertverlust hier relativ problemlos ermitteln.

Wieviel Schmerzensgeld eingefordert werden kann, bestimmt sich unter anderem anhand der Schwere der Verletzung.
Wieviel Schmerzensgeld eingefordert werden kann, bestimmt sich unter anderem anhand der Schwere der Verletzung.

Die zweite Entschädigungsform bezieht sich demgegenüber auf Beeinträchtigungen der Persönlichkeitssphäre. Dies können Wunden der Physis oder der Psyche sein, denen durch die Entschädigungszahlung Rechnung getragen wird.

Neben rein körperlichen Unfallverletzungen kann auch eine Entschädigung also für Ängste, Beeinträchtigungen der Lebensfreude oder Persönlichkeitsstörungen erfolgen.

Liegt sowohl ein Vermögens- als auch ein Nichtvermögensschaden vor, zum Beispiel infolge eines Motorradunfalls, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde und der Verunfallte Wunden erlitt, beeinflussen beide Ansprüche einander nicht. Fällt die Schadensersatzsumme gering aus, trifft das keine Vorhersage für die Bemessung des Schmerzensgeldes.

Was all diesen Schadensereignissen gemein sein muss, um eine Entschädigung nach sich zu ziehen, ist ein Täter, der vorsätzlich, grob oder im Vergleich zum Geschädigten zumindest erheblich fahrlässig gehandelt hat.

Das heißt: Nur ein fremdverursachter immaterieller Schaden kann gemäß § 253 BGB zu einer Zahlungspflicht führen. Verletzt sich eine Person, weil sie beispielsweise betrunken die Treppe hinunterstürzt, hat sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

In Frage käme dann gegebenenfalls nur eine private Unfallversicherung. Hier können die Zahlungsvoraussetzungen jedoch ebenfalls an gewisse, in den Konditionen festgehaltene, Voraussetzungen geknüpft sein.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung des Fremdverschuldens macht die Gefährdungshaftung. Hierbei ist der Ersatzpflichtige auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn ihn keine Schuld trifft, weil er durch seine Handlung typischerweise eine Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt. Diese Haftungserweiterung trifft insbesondere Hunde- und Kraftfahrzeughalter.

Höhe vom Schmerzensgeld – Woran bemisst sich die Entschädigungs­summe?

Für die Frage, wann Schmerzensgeld in Betracht kommt, ist die Höhe der Entschädigungssumme ein entscheidender Aspekt. Immerhin geht mit der Geltendmachung dieses Anspruches zumeist ein gewisser Regulierungsaufwand seitens des Geschädigten einher.

Muss die Entschädigung eingeklagt werden, kostet das Zeit und Nerven, was gerade bei Personen, die eine psychische Störung erlitten haben, eine große Herausforderung darstellt. Daher spielt die Höhe dieser Form des Schadensersatzes eine nicht unerhebliche Rolle und ist oftmals ausschlaggebend dafür, überhaupt das eigene Recht mit oder ohne Anwalt durchzusetzen.

Ein Blick in den Gesetzestext des BGB sorgt hier zunächst für wenig Klarheit. Denn anstatt eine Grundlage für die Schmerzensgeldberechnung zu nennen, begnügte sich der Gesetzgeber mit einer abstrakten Formulierung. In dem Paragraphen ist lediglich von einer „billigen Entschädigung in Geld“ die Rede.

Der Ausdruck „billig“ ist dabei nicht als Synonym zu „preiswert“ zu verstehen, sondern stellt eine Gerechtigkeitskategorie dar. Folglich spiegelt sich hier eine gewisse Subjektivität wider, die darauf hindeutet, dass keine festen Schmerzensgeldsätze oder gar Formeln zur Berechnung existieren.
Wann gibt es Schmerzensgeld laut Gesetz? § 253 BGB enthält die entsprechende Vorschrift.
Wann gibt es Schmerzensgeld laut Gesetz? § 253 BGB enthält die entsprechende Vorschrift.

Für die Beurteilung, wann Schmerzensgeld und vor allem in welcher Höhe es zuzusprechen ist, muss immer der Einzelfall mit all seinen Eigentümlichkeiten und Umständen betrachtet werden. Was dann jeweils angemessen, gerecht – eben billig – ist, legen die Richter fest, vorausgesetzt, es kommt zu einem Prozess.

Dabei finden unter anderem folgende Merkmale in die richterliche Gesamtwürdigung Einzug:

  • Ausmaß und Schweregrad der psychischen oder physischen Wunden
  • Intensität der Lebensbeeinträchtigung
  • Alter des Opfers
  • persönliche Lebensumstände (auch Vermögenslage)
  • Zeitraum stationärer Behandlungen, Anzahl notwendiger Operationen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • zurückbleibende Entstellungen
  • familiäre oder partnerschaftliche Konflikte

Ebenso vielfältig wie die Ursachen dafür, wann Schmerzensgeld gezahlt wird, sind auch die Faktoren, die Einfluss auf die Entschädigungssumme nehmen. Daher ist eine umfassende und angemessene Würdigung unabdinglich.

Auch, wenn die Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht in den Händen des Geschädigten liegt, kann oder vielmehr muss er dennoch seinen Teil dazu beitragen. Denn die Beweislast obliegt vollends seiner Verantwortlichkeit. Das ist Fluch und Segen zugleich. Denn einerseits nötigt es ihn zur Einholung diverser Gutachten sowie zu einer detaillierten Darstellung des Sachverhaltes.

Andererseits jedoch wird ihm dadurch die Möglichkeit eröffnet, durch eine umfangreiche und überzeugende Beweisführung die Summe zu seinen Gunsten nach oben zu schrauben. Je mehr körperliche oder auch emotionale Folgen der Anspruchsteller nachweisen kann, desto höher wird unter Umständen seine Entschädigung ausfallen.

Schmerzensgeld unterliegt gemäß BGB der Verzinsung. Möglich sind dabei fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das kann zu einer empfindlichen Erhöhung der Summe führen. Den aktuellen Stand vom Basiszinssatz können Sie auf der Homepage der Bundesbank einsehen.

Während beispielsweise eine Platzwunde am Kopf, also eine körperliche Beeinträchtigung, recht gut zu dokumentieren ist, steht der Geschädigte bei psychischen Einbußen oftmals vor größeren Beweisschwierigkeiten. Hier können psychologische Gutachten hilfreich sein, die den Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Beeinträchtigung deutlich machen.

Doch Achtung, es existieren auch Gesichtspunkte, die sich zulasten des Opfers auswirken können. Trägt der Verletzte eine Mitschuld, hat das anspruchsmindernde Folgen. Dennoch ist er verpflichtet, diese Teilhaftung vor Gericht mitzuteilen.

Ebenso muss auf eine Disposition (Veranlagung) für Verletzungen, also eine Schadensanfälligkeit, hingewiesen werden, sollte eine solche vorhanden sein. Litt der Betreffende beispielsweise bereits vor dem Schadenseintritt an einer Erkrankung, welche die Unfallfolgen beeinflusst hat, so wird auch dies in aller Regel die Entschädigungssumme nicht unberührt lassen.

Schmerzensgeldtabelle – Orientierungshilfe bei immateriellen Schäden

Eine Schmerzensgeldtabelle hilft herauszufinden, wieviel und wann einem Verletzten Schmerzensgeld zusteht.
Eine Schmerzensgeldtabelle hilft herauszufinden, wieviel und wann einem Verletzten Schmerzensgeld zusteht.

Wann ein Geschädigter Schmerzensgeld erhält, ist gemäß § 253 BGB immer von einer Verletzung abhängig. Allerdings trifft der Anspruchsteller auf Probleme, wenn es darum geht, vorab eine Entschädigungssumme zu bestimmen. Auch ein versierter Anwalt kann nicht immer verbindliche Aussagen hierzu treffen.

Gerade, wenn es nach einer entsprechenden Zivilklage zu einer Verhandlung kommt, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes vollständig im Ermessen der entscheidenden Richter. Allerdings besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, außergerichtlich mit oder ohne Anwalt sein Recht geltend zu machen. Woher weiß der Geschädigte dann also, wie viel er verlangen kann?

Hierbei hilft ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle. Dabei handelt es sich um eine Urteilssammlung, die gerichtliche Entscheidungen zu Schmerzensgeldprozessen zusammenstellt. Darin lassen sich für bestimmte Wunden zugesprochene Summen ablesen.

Eine Schmerzensgeldtabelle wird nicht nur von Anspruchsstellern, sondern üblicherweise auch von deren Anwälten sowie den verhandelnden Richtern zu Rate gezogen.

Bei der Handhabung einer solchen Liste muss jedoch berücksichtigt werden, dass es sich nicht um verbindliche Werte handelt. Das heißt, der Geschädigte, der auf eine bestimmte Entscheidung Bezug nimmt, kann nicht darauf vertrauen, exakt die gleiche Summe zu erhalten. Immerhin sind zwei Fälle in der Regel nie vollkommen deckungsgleich, auch wenn eine identische Verletzungsfolge vorliegt. Die individuellen Lebensumstände, etwaige Komplikationen und ähnliches machen jede Anspruchsgrundlage zu einem Unikat.

Insbesondere das Internet bietet unzählige solcher Übersichten, aber in der Rechtspraxis haben sich drei Tabellen durchgesetzt:

  • Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle (Verantwortlicher: Rechtsanwalt Andreas Slizyk)
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm (Herausgeber: ADAC)
  • Celler Schmerzensgeldtabelle (Zuständig: Oberlandesgericht Celle)

Während die Beck’sche und die Celler Schmerzensgeldtabelle kostenlos online erhältlich sind, kann die von Hacks, Ring und Böhm nur in Buchform erworben werden.

Von der Augenverletzung bis zum Zahnverlust: Wann ist Schmerzensgeld möglich?

Schmerzensgeld dient der Entschädigung von physischen und psychischen Schäden.
Schmerzensgeld dient der Entschädigung von physischen und psychischen Schäden.

Körper und Geist in Einklang und vor allem unversehrt zu halten, ist eine der großen Herausforderungen, vor die einen das Leben jeden Tag stellt. Die Überwindung manch einer Hürde hinterlässt Blessuren sowohl emotionaler als auch körperlicher Art.

In manchen Fällen gewährt das Schmerzensgeld dann Ausgleich und Genugtuung, vorausgesetzt, eine andere Person hat die Beeinträchtigungen zu verschulden. Dieser Anspruch deckt somit gewissermaßen die gesamte Verletzungspalette des menschlichen Körpers ab. Neben der Fremdverursachung muss es sich jedoch außerdem um eine Beschädigung von einer bestimmten Erheblichkeit handeln. Bei sogenannten Bagatellschäden kommt eine Entschädigung in der Regel nicht in Betracht.

Wann Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, hängt von dem Schweregrad der Beeinträchtigung ab.

Folgende Beeinträchtigungen ziehen zumeist keinen immateriell begründeten Schadensersatz nach sich:

  • Halswirbelsäulen-Verletzungen ersten Grades
  • Kopfschmerzen
  • Schleimhautreizungen
  • leichte Weichteilverletzungen (Prellungen, Schürf-und Schnittwunden, blaue Flecken)
  • geringfügige Einbußen des Bewegungsapparates (Zerrungen und Stauchungen)

Dennoch kommt es auch hier auf gutes Verhandlungsgeschick an. Denn, wann Schmerzensgeld auch bei einem Bagatellschaden möglich ist, hängt von der Argumentationsstruktur und der Überzeugungskraft von Geschädigtem, Anwalt und gegnerischer Versicherung ab.

Letztere verweisen nicht selten darauf, dass der ursprüngliche Paragraph 847 BGB, der regelte, wann Schmerzensgeld in Frage kommt, den Anwendungsbereich auf erhebliche Verletzungen einschränkte.

Der Anwalt des Anspruchsinhabers kann jedoch auf den aktuell geltenden Gesetzestext Bezug nehmen, der diese Spezifizierung nicht mehr enthält. Demnach können sämtliche Beeinträchtigungen eine Entschädigung auslösen.

Nichtsdestotrotz sind dem Anwalt und dem Geschädigten höhere Hürden gesetzt, wenn sie eine Bagatelle schadensrechtlich geltend machen wollen. Dies betrifft nicht nur körperliche Wunden, sondern auch emotionale Beschädigungen. So wird ein Schockschaden durch das Miterleben vom Tod des eigenen Haustieres selten in eine Entschädigung münden.

Doch wann kann Schmerzensgeld nun erfolgreich eingefordert werden? Im Folgenden haben wir für Sie einige Anspruchsgrundlagen zusammengetragen. Am Ende des Ratgebers finden Sie dann zur Anschauung außerdem eine Schmerzensgeldtabelle, die alle hier besprochenen Einbußen aufführt.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Schädigung der Physis

Wann erhalten Sie Schmerzensgeld? Ein Rippenbruch kann eine Entschädigung nach sich ziehen.
Wann erhalten Sie Schmerzensgeld? Ein Rippenbruch kann eine Entschädigung nach sich ziehen.

Der menschliche Körper hat zahlreiche Belastungsgrenzen, deren Überschreitung sich in unterschiedlichen Verletzungen widerspiegeln kann. So sind je nach Geschehen ein gebrochener Arm, eine Verletzung der inneren Organe oder auch ein Tinnitus sowie viele weitere Verwundungen möglich.

Für zahlreiche Sportler ist das quasi „Berufsgefahr“ und gehört zum regelmäßigen Training mehr oder weniger dazu. Doch ein ahnungsloser Fußgänger geht ebenso wenig davon aus, in eine Schlägerei zu geraten und dabei zum Beispiel eine Schulterluxation zu erleiden, wie von einem Hund angefallen und verletzt zu werden.

Dabei erlittene Schmerzen müssen zwar hingenommen werden, allerdings nicht ohne dafür Schmerzensgeld geltend zu machen. Denn Wunden, die aus einem Unfall, einer Körperverletzung, einem Behandlungsfehler und Ähnlichem resultieren, sind vom Verursacher laut Gesetz zu entschädigen.

Erfahren Sie hier im Detail, auf welchem Wege schmerzensgeldrelevante Beeinträchtigungen entstehen können.

Wann ein Unfall Schmerzensgeld begründet

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 wurden nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates knapp 220.000 Personen im deutschen Straßenverkehr verletzt. Die Gefahr, Opfer eines Unfalls zu werden und dabei einen Schaden zu erleiden, ist demnach relativ groß.

Egal ob im Pkw, auf dem Motorrad oder auf dem Fahrrad, Kollisionen können jeden Verkehrsteilnehmer treffen – im wahrsten Sinne des Wortes. Gerade Radler und Biker ziehen sich dabei zumeist schwere Verletzungen zu, weil sie den Gewalteinwirkungen eines Crashs weitaus ungeschützter ausgesetzt sind als ein Autoinsasse.

Von der Unfallart unabhängig ist der generelle Anspruch auf Schmerzensgeld. Was jedoch zumindest mittelbar im Zusammenhang mit dem konkreten Geschehen steht, sind die verursachten Wunden und somit auch die Entschädigungssumme.

Besonderheit: Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

Als Ausnahme von der sonst geltenden Verschuldenshaftung beim Schmerzensgeld, kommt im Straßenverkehr gemäß § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Gefährdungshaftung zum Tragen, die den Unfallverursacher auch dann zur Verantwortung zieht, wenn er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Unfallverursacher ist demnach immer zu einer Entschädigung in Geld verpflichtet, wenn ein Personenschaden auf ihn zurückzuführen ist.

Mit oder ohne Helm? Was beim Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall zu beachten ist

Wann ein Geschädigter Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall erhält, lässt sich recht simpel beantworten: in den meisten Fällen. Laut ADAC zeichnen sich Motorradcrashs zumeist durch ein gravierendes Unfallgeschehen aus. 2014 war jeder sechste tödliche Verunglückte mit dem Bike unterwegs gewesen.

Motorradunfall: Wann Schmerzensgeld fällig wird, hängt vom Verletzungsgrad ab.
Motorradunfall: Wann Schmerzensgeld fällig wird, hängt vom Verletzungsgrad ab.

Die besondere Verletzungsgefahr bei einem Sturz vom Kraftrad liegt an der fehlenden Knautschzone. Dadurch wirken die Gewaltkräfte unmittelbar und ungedämpft auf den Körper des Fahrers. Kopfwunden und Brüche (medizinisch: Frakturen) der Extremitäten sind da keine Seltenheit.

Häufig kommt es zudem zum sogenannten Mehrfachaufprall, welcher ein Geschehen mit mehreren Kollisionen beschreibt. Die Folge sind dann unter Umständen komplizierte Polytraumata, die teilweise eine aufwändige Behandlung nach sich ziehen.

Ein solches Polytrauma, welches beispielweis bei einer Kombination aus Kieferbruch, Nasenbeinfraktur, Gehirnerschütterung und Zahnverlust vorliegt, führt meist zu recht hohen Schmerzensgeldsummen. Immerhin werden bei der Bemessung des Betrages Schmerzintensität und Ausmaße der Behandlung berücksichtigt.

FAQ zum Motorradhelm beim Schmerzensgeld
  • Sind Ersthelfer dazu verpflichtet, Schmerzensgeld zu zahlen, wenn Sie Fehler bei der Helmabnahme des verunfallten Motorradfahrers machen?
  • Nein, gegen einen Ersthelfer können in der Regel bei unabsichtlich zugefügten Wunden im Rahmen der Abnahme des Helmes von einem Motorradfahrer keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

  • Was droht dem Fahrer bei einer Missachtung der Helmpflicht?
  • Gerät ein Biker ohne Helm in eine Polizeikontrolle, droht ein Verwarngeld von 15 Euro.

  • Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Helmpflicht beim Schmerzensgeld?
  • Ist ein Motorradfahrer ohne Helm unterwegs und gerät dann in einen fremdverursachten Unfall, kann ihn eine Mithaftung von bis zu 30 Prozent treffen.

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Wann bekommen Radler Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Das Fahrrad erfreut sich insbesondere in den Sommermonaten großer Beliebtheit, vereint es doch so viele positive Eigenschaften in sich. Es ermöglicht, eine flexible, von Staus und Bahnverspätungen unabhängige, Fortbewegung, findet an frischer Luft statt und sorgt für körperliche Betätigung.

Doch kommt es zu einem Fahrradunfall, zeigen sich die Nachteile dieses Gefährts. Wie bei Motorradfahrern fehlt es hier an einer schützenden Knautschzone, die Stürze abpuffert. Schmerzhafte Verletzungen können entstehen, die entsprechend vom Unfallverursacher zu entschädigen sind.

Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall ist in der Regel unabhängig vom Tragen eines Helmes.
Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall ist in der Regel unabhängig vom Tragen eines Helmes.

Achtung: Für Radfahrer gilt die Gefährdungshaftung nicht. Da von Fahrrädern keine mit motorisierten Fahrzeugen vergleichbare Betriebsgefahr ausgeht, gelten hier die üblichen Haftungsbeschränkungen. Für die Frage, wann ein Radler Schmerzensgeld zahlen muss, ist das entscheidend. Denn die Ersatzpflicht setzt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten voraus.

Trotz dieser Haftungsprivilegierung müssen sich Radfahrer an herrschende Vorschriften halten. Verstößt ein Radler gegen seine gesetzlichen Pflichten und gerät dann in einen Unfall, bei welchem ein anderer beispielsweise eine Sprunggelenksfraktur davonträgt, ein so wird er mithaftend zur Verantwortung gezogen.

Weicht ein Radler vom Rechtsfahrgebot ab, wird er bei einem Schadensereignis nicht die volle Summe des Schmerzensgeldes erhalten. Ähnlich verhält es bei einer Missachtung der Beleuchtungspflicht. Werden Gehweg oder Zebrastreifen widerrechtlich befahren, handelt es sich um einen groben Verstoß, der sich ebenfalls in einer Mithaftungsquote niederschlagen kann. Bei Unklarheiten zum Unfallhergang ist es immer empfehlenswert, die Polizei zu rufen.

Helm und Schmerzensgeld beim Fahrradunfall

Im Gegensatz zu Motorradfahrern sind Radler nicht dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen. Entsprechend wird es sich in der Regel nicht schmerzensgeldmindernd auswirken, wenn ein verunfallter Fahrradfahrer ohne Helm gestürzt ist.

Eine Ausnahme gilt jedoch bei sportlich ambitionierten Zweiradnutzern. Da von diesen aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit ein gesteigertes Gefährdungspotential ausgeht, wird ein Helm hier empfohlen. Ein Unfall ohne Helm kann daher zu einer Schmerzensgeldkürzung führen.

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Auffahrunfall: Zivilrechtliche Schwierigkeiten beim Schleudertrauma

Ein ausschlaggebender Begriff, wenn es darum geht, wann ein Auffahrunfall Schmerzensgeld begründet, ist das Schleudertrauma. Denn diese Weichteilverletzung der Halswirbelsäule (HWS), medizinisch wird dies als HWS-Distorsion bezeichnet, entsteht durch die unvorhergesehene Energieübertragung auf die Kopf- und Nackenregion, was wiederum eine typische Erscheinung des Auffahrunfalls ist.

Wann Schmerzensgeld auf einen Auffahrunfall folgt, bestimmt sich durch die Nachweisbarkeit der erlittenen Schäden.
Wann Schmerzensgeld auf einen Auffahrunfall folgt, bestimmt sich durch die Nachweisbarkeit der erlittenen Schäden.

Oftmals kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Überdehnung der Bänder sowie Rissen, was unter Umständen mit Komplikationen einhergehen kann.

So ziehen sich die dabei erlittenen Schmerzen im Ernstfall über Wochen und Monate in die Länge und mindern die Lebensqualität des Betroffenen erheblich.

Als problematisch gestaltet sich indessen die Beweislage beim Auffahrunfall. Manch eine Versicherung sieht Einschränkungen dafür vor, wann Schmerzensgeld gezahlt wird und lehnt eine Entschädigung für geringfügige HWS-Verletzungen ab.

Es wird sich dann nicht selten auf die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze bezogen, die schadenersatzpflichtige Beeinträchtigungen erst ab einer bestimmten, unfallbedingten Geschwindigkeitsänderung, in der Regel sind es 11 km/h, vorsieht.

Der BGH lehnt eine solche Begrenzung der Ersatzpflicht jedoch ab und geht von einer individuellen Betrachtung des Sachverhaltes aus.

In jedem Fall sollten Sie das Schadensereignis detailliert dokumentieren und sich Ihre Beeinträchtigungen, also zum Beispiel das Schleudertrauma, ärztlich bescheinigen lassen. Schrecken Sie nicht vor der Geltendmachung Ihres Rechts zurück, weil sich die gegnerische Versicherung zunächst zur Zahlung weigert. Unfallbedingte Nackenschmerzen können ebenso ersatzpflichtig sein wie ein Tinnitus oder Konzentrationsstörungen.

Zu berücksichtigen ist jedoch auch hier die vermeintliche Teilhaftung des Verunfallten, welche bei Auffahrunfällen aufgrund von Fahrlässigkeit häufig vorhanden ist.

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Wann der Chef Schmerzensgeld zahlt: Schadensersatz beim Arbeitsunfall

Auch ein Arbeitsunfall kann unter Umständen anspruchsbegründend wirken. Allerdings ist dafür nicht die Berufsgenossenschaft zur Verantwortung zu ziehen, da diese in der Regel kein Schmerzensgeld zahlt. Stattdessen können der Chef oder der leitende Kollege herangezogen werden.

Auch Arbeitgeber sehen sich der Frage gegenüber: Wann muss ich Schmerzensgeld zahlen?
Auch Arbeitgeber sehen sich der Frage gegenüber: Wann muss ich Schmerzensgeld zahlen?

Allerdings sind der Einstandspflicht des Chefs sehr enge Grenzen gesetzt. So kommt grundsätzlich kein immateriell begründeter Schadensersatz in Betracht, wenn das Schadensereignis im Rahmen von eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten eintrat.

Gemäß § 104 des Siebten Buches vom Sozialgesetzbuch zur gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) setzt die Leistungspflicht in Form des Schmerzensgeldes ein vorsätzliches Handeln voraus. Der verunfallte Arbeitnehmer steht dann vor der Herausforderung, nachzuweisen, dass sein Vorgesetzter oder ein Kollege den Unfall gewollt und gebilligt hat. Eine Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften ist dabei jedoch nicht automatisch mit Vorsatz gleichzusetzen.

Werden Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten, ist üblicherweise von einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers auszugehen. Denn es ist anzunehmen, dass er darauf hofft, einen Unfall dennoch zu vermeiden.

Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheitsmissachtung vorsätzlich erfolgt, da sich dieser Wille meist nicht auf die Verursachung eines Unfalls bezieht.

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Ob leicht, schwer oder gefährlich – Die Bedeutung der Körperverletzung beim Schadensersatz

Insbesondere bei der Frage, wann eine Körperverletzung Schmerzensgeld begründet, geraten bei so manch einem die verschiedenen Rechtsgebiete durcheinander. Denn bei einer solchen Konstellation werden sowohl Belange des Strafrechts als auch des Zivilrechts berührt. Daher gilt es hier, klar zu trennen, welche Elemente innerhalb welchen Bereiches zu behandeln sind.

Das Strafrecht ahndet die Straftaten der Körperverletzung gemäß Strafgesetzbuch (StGB). Dabei lassen sich die folgenden Delikte unterscheiden:

  • (einfache) Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Schmerzensgeld für eine Körperverletzung entscheidet sich losgelöst von der strafrechtlichen Ahndung.
Schmerzensgeld für eine Körperverletzung entscheidet sich losgelöst von der strafrechtlichen Ahndung.

Wird ein Täter vor einem Strafgericht schuldig gesprochen, drohen ihm je nach Delikt bis zu zehn Jahre Haft oder Geldstrafe. Wird letztere angeordnet, ist diese nicht mit dem Schmerzensgeld für eine Körperverletzung zu verwechseln. Denn diese Summe erhält nicht der Geschädigte, sondern die Staatskasse.

Möchte der Verletzte also unabhängig von der strafrechtlichen Sanktion eine Entschädigung durchsetzen, muss er dies nach den Vorschriften des Zivilrechts bewerkstelligen. Das ist entweder außergerichtlich oder im Rahmen eines Zivilverfahrens möglich.

Im sogenannten Adhäsionsverfahren, welches von jedem Geschädigten beantragt werden kann, findet eine Kombination aus Zivil- und Strafprozess statt. Bei einem Schuldspruch wird hier auch über das Schmerzensgeld entschieden.

Eine Anzeige wegen einer Körperverletzung ist ebenso wenig Voraussetzung für einen Antrag auf Schmerzensgeld, wie eine strafrechtliche Verurteilung. Selbst wenn der Täter der Straftat freigesprochen wurde, steht es dem Opfer frei, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wann Schmerzensgeld für eine Körperverletzung in Frage kommt, ist demzufolge vollkommen unabhängig von der Strafverfolgung der Tat.

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Schmerzensgeld nach einer Schlägerei: Kein blaues Auge ohne rechtliche Folgen

Aus Sicht des Strafrechts ist die Schlägerei ein Sondertatbestand der Körperverletzung, denn letztere ist stets Bestandteil dieses Straftatbestandes.

Strafrechtlich bezeichnet eine Schlägerei eine Auseinandersetzung von mehr als zwei Personen, die sich gegenseitig eine Körperverletzung zufügen.

Kennzeichen der Schlägerei sind also:

  • Körperverletzung
  • mindestens 3 Personen
  • Opfer agiert auch selbst als Täter (Gegenseitigkeit der Verletzungshandlungen)

Normiert ist dieses Delikt, welches mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird, in § 231 StGB. Doch wann kann Schmerzensgeld für eine Schlägerei beantragt werden, wenn doch der Anspruchssteller selbst einer anderen Person eine Körperverletzung zugefügt hat?

Die Folgen einer Schlägerei sind ersatzpflichtig. Wann Schmerzensgeld in voller Höhe möglich, bestimmt sich aus den Umständen der Tat.
Die Folgen einer Schlägerei sind ersatzpflichtig. Wann Schmerzensgeld in voller Höhe möglich, bestimmt sich aus den Umständen der Tat.

Grundsätzlich ist das Schmerzensgeld immer getrennt von der strafrechtlichen Würdigung der Tat zu betrachten. Das heißt, die ihrerseits schädigende Handlung derjenigen Person, die Schmerzensgeld einfordert, muss einen Schadensersatz nicht gänzlich ausschließen. Allerdings wird es der Betreffende schwer haben, sein Recht durchzusetzen, wenn er selbst einen anderen Menschen verletzt hat.

Besser stehen die Chancen, wenn der Verletzte in Notwehr gemäß § 227 BGB gehandelt hat. War also die Körperverletzungshandlung der Person nur darauf gerichtet, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, so kann unter Umständen Schmerzensgeld in voller Höhe zugesprochen werden.

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Sündenbock Arzt: Entschädigung durch einen Behandlungsfehler

Die Medizin ist für den Otto-Normalbürger ein Buch mit sieben Siegeln. Daher verlassen sich die meisten Menschen voll und ganz auf die Kompetenz und das Wissen ihrer behandelnden Ärzte. Doch auch einem noch so gut ausgebildeten Mediziner können Fehler unterlaufen.

Das Drastische daran ist jedoch, dass sich ein solches Fehlverhalten beim Patienten oftmals direkt körperlich auswirkt. Daher fragt sich so manch ein Betroffener, wann er Schmerzensgeld von einem Arzt einfordern kann.

In diesem Zusammenhang wurde 2002 durch die Modernisierung des Schadensrechtes eine wichtige Neuerung verabschiedet. In diesem Jahr wurde unter anderem der § 253 BGB dahingehend überarbeitet, dass er Schmerzensgeldansprüche auch im Rahmen von Verträgen zulässt. Konnten bis zu diesem Zeitpunkt sogenannte Behandlungsfehler lediglich mit einer materiellen Entschädigung versehen werden, ist nun auch ein Schmerzensgeld bei Ärztepfusch möglich.

Grundsätzlich unterscheidet die Arzthaftung einfache Irrtümer bei der Diagnose und grobe Behandlungs- oder Operationsfehler. Erstere werden eher als Versehen betrachtet, welches nicht ursächlich für die gesundheitlichen Folgen ist.

Soll ein einfacher Diagnosefehler dennoch durch Schmerzensgeld entschädigt werden, obliegt es der Pflicht des Patienten, die dafür nötigen Beweise zu liefern. Nur in seltenen Fällen wird es diesem gelingen, eine Entschädigungssumme ausgezahlt zu bekommen.

Üblicherweise wird Schmerzensgeld nur bei groben Behandlungs- oder Operationsfehlern gezahlt. Gemäß § 630h BGB muss sich dabei ein allgemeines Behandlungsrisiko realisiert haben, welches vom Arzt kontrollierbar war und aufgrund von dessen Fehlverhalten zu einer Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit des Patienten geführt hat.

Interpretiert ein Arzt vorliegende Befunde in einer nicht nachvollziehbaren Weise falsch oder werden nicht notwendige Operationen durchgeführt, hat die betroffene Person das Recht, Schmerzensgeld geltend zu machen.

Wann zahlen Ärzte Schmerzensgeld? Nur grobe Behandlungsfehler sind entschädigungspflichtig.
Wann zahlen Ärzte Schmerzensgeld? Nur grobe Behandlungsfehler sind entschädigungspflichtig.

Auch emotionale Beeinträchtigungen, beispielweise die Entwicklung einer Depression infolge einer langwierigen Behandlung, sowie Fehler im organisatorischen Ablauf, wie ein unnötiger Krankenhausaufenthalt, können schadensrechtlich relevant sein.

Eine wichtige Untergruppe beim Behandlungsfehler bilden zudem schädigende Zahnarzteingriffe. Werden aus medizinisch unerkenntlichen Gründen Zähne gezogen oder Prothesen nicht ordnungsgemäß eingesetzt, kann ein Patient Schmerzensgeld vom Dentisten verlangen.

Bei derartigen groben Irrtümern findet eine Beweislastumkehr zugunsten des Verletzten statt. In diesem Fall obliegt es dem Arzt, nachzuweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich für die körperlich-gesundheitlichen Folgen war.
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Hundebiss – Wann der Halter Schmerzensgeld zahlen muss

Für die einen sind sie treuer Freund und Begleiter oder gar festes Familienmitglied, die anderen ärgern sich über deren Hinterlassenschaften auf Bürgersteigen oder sie haben sogar Angst vor ihnen: Hunde.

Leider kommt es ab und zu vor, dass ein Halter sein Tier nicht im Griff hat und dieses einen Passanten angreift. Ein Hundebiss kann dabei für das Opfer verheerende Folgen haben. Denn neben körperlichen Beeinträchtigungen, welche oftmals Narben nach sich ziehen, die den Betroffenen den Rest seines Lebens an den Vorfall erinnern, sind psychische Langzeitschäden keine Seltenheit.

Gebissene Menschen entwickeln häufig eine Angst vor den Vierbeinern, meiden den Ort, an dem es zu der Attacke kam, oder halten sich generell von Grünflächen und Parks fern. Das stellt dann eine mitunter erhebliche Einschränkung der Lebensqualität dar, weil der Betroffene seinen Alltag nicht mehr wie gewohnt begehen kann.

Daher lässt das Zivilrecht die Anwendbarkeit des Schmerzensgeldes auch auf den Hundebiss zu. Allerdings geschieht dies nicht auf der Grundlage der Verschuldens-, sondern vor dem Hintergrund der Gefährdungshaftung. Demnach kann ein Hundehalter auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden.

Es ist unerheblich, ob der Hundebiss geschah, obwohl der Halter der Leinenpflicht nachgekommen ist. Aufgrund der Haftungserweiterung gemäß § 833 BGB ist der Halter für sämtliche Wunden, die sein Tier verursacht verantwortlich.

Selbst, wenn sich das Tier während des Schadensereignisses in der Obhut einer anderen Person befand, bezieht sich die Leistungsverpflichtung auf den Hundehalter.

Nach einem Hundebiss kann der Verletzte neben Schmerzensgeld unter Umständen auch einen Haushaltsführungsschaden geltend machen. Dieser erfüllt sich beispielsweise bei nicht berufstätigen Personen, die aufgrund der erlittenen Verletzungen außer Stande sind, ihren Haushalt zu führen.

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Zwischen Körper und Seele: Schadensersatz bei einer Vergewaltigung

Auch die psychischen Folgen einer Vergewaltigung sind mit Schmerzensgeld zu entschädigen.
Auch die psychischen Folgen einer Vergewaltigung sind mit Schmerzensgeld zu entschädigen.

Bei einer Vergewaltigung, die einer schadensrechtlichen Betrachtung unterzogen werden soll, sind zumeist Folgen sowohl körperlicher als auch emotionaler Natur zu berücksichtigen. Denn das strafrechtlich in § 177 StGB normierte Delikt verursacht nicht selten psychische Beeinträchtigungen, unter denen das Opfer mitunter Jahre lang leidet.

Derartige Dauerschäden führen in vielen Fällen dazu, dass eine Entschädigung in hohen Summen zugesprochen wird.

Wann kann Schmerzensgeld für eine Vergewaltigung eingefordert werden?

Laut Strafrecht gelten Verhaltensweisen als Vergewaltigung, die entweder außer- oder innerhalb einer ehelichen Verbindung stattfinden und neben dem unfreiwilligen Beischlaf auch anderweitige sexuelle Übergriffe umfassen. Die Opferposition kann von Frauen und Männern gleichermaßen eingenommen sein.

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Schädigung der Psyche: Wann deckt das Schmerzensgeld emotionale Wunden ab?

Eine gesunde Psyche ist mindestens ebenso wichtig für ein erfülltes Leben wie körperliche Unversehrtheit. Beide Bereiche stehen zudem in einem wechselwirkenden Verhältnis zueinander. So können sich Stress und Unausgeglichenheit in Kopfschmerzen, Übelkeit oder einem leicht angreifbaren Immunsystem niederschlagen. Umgekehrt lösen eine langanhaltende, schmerzende Verletzung oder ein durch Narben entstelltes Gesicht nicht selten depressive Störungen aus.

Beide Sphären sind also höchst schützenswerte Güter, deren Integrität vom Gesetzgeber durch entsprechende Vorschriften im Staats-, Straf- und Zivilrecht gewährleistet werden soll. Nichtsdestotrotz finden immer wieder widerrechtliche Handlungen statt, die zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen führen und sodann in immateriell begründeten Schadensersatz münden können.

Bei seelischen Beeinträchtigungen besteht jedoch im Schuldrecht eine Nachweisproblematik. Denn im Gegensatz zu Brüchen und ähnlichem lassen sich Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen nur schwer belegen. Wichtigstes Beweismittel stellen hier psychologische Gutachten dar, die dokumentieren, inwiefern ein bestimmtes Schadensereignis die Motorik einer gestörten Psyche in Gang gesetzt hat.

Während die soeben besprochene Vergewaltigung zwischen beiden Bereichen steht, sollen im Folgenden einige Straftatbestände und Erscheinungsformen behandelt werden, bei denen sich das Schmerzensgeld in erster Linie auf emotionale Wunden bezieht.

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Mobbing und Beleidigung als Schmerzensgeldgrundlagen

Mobbing am Arbeitsplatz: Wer muss wann Schmerzensgeld zahlen? Laut AGG muss der Arbeitgeber bei Herabwürdigungen entschädigen.
Mobbing am Arbeitsplatz: Wer muss wann Schmerzensgeld zahlen? Laut AGG muss der Arbeitgeber bei Herabwürdigungen entschädigen.

Keine Person kann wohl mit allen ihren Mitmenschen stets auf einer Wellenlänge sein. Sympathie ist kein universelles Empfinden und so gibt es immer wieder Mitbürger, denen man nicht allzu wohl gesonnen ist.

Wenngleich eine solche Klassifizierung vollkommen nachvollziehbar ist, darf sich diese Missgunst nur innerhalb gewisser Grenzen bewegen, ansonsten werden schnell straf- und zivilrechtliche Territorien beschritten.

Typische Ausdrucksformen einer derartigen Grenzüberschreitung sind Beleidigung und Mobbing – beides keinesfalls Kavaliersdelikte.

Wann eine Beleidigung Schmerzensgeld begründet

Der Straftatbestand der Beleidigung findet sich in § 185 StGB und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Inhaltlich handelt es sich dabei um eine Äußerung mit ehrverletzendem Inhalt. Typisch sind Geringschätzungen oder Missachtungen einer anderen Person.

Neben einer Belegung mit Schimpfworten wie „Idiot“, fallen auch Tiervergleiche („Du Esel“) unter den Bereich der Beleidigung. Ebenso können Gesten und Tätlichkeiten eine Ehrverletzung darstellen, zum Beispiel der Stinkefinger oder das Anspucken eines anderen.

§ 253 BGB führt die ersatzpflichtige Verletzungshandlungen auf. Allerdings ist vom Rechtsgut der Ehre oder Persönlichkeit darin nicht die Rede. Dennoch kann auch eine Beleidigung eine Entschädigung begründen. Also wann gibt es Schmerzensgeld?

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich für die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu verlangen, auf das Grundgesetz. Dort sind in den Artikeln 1 und 2 die Würde sowie die Persönlichkeitsentfaltung des Menschen geschützt.

Genau diese Grundfesten werden jedoch durch eine Beleidigung negiert, weshalb der zivilrechtliche Anspruch des Schmerzensgeldes Anwendung finden kann. Allerdings muss die in Frage stehende Aussage gewisse Kriterien erfüllen, um anspruchsbegründend zu sein:

  • schwerwiegende rechtswidrige und schuldhafte Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • nicht auf andere Weise zu beseitigen

Es muss also eine vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Diskreditierung stattfinden, die anderweitig nicht ausgeglichen werden kann. Gerade dieser zweite Aspekt grenzt den Anwendungsbereich des Schmerzensgeldes jedoch erheblich ein.

Denn sobald der Täter einer strafrechtlichen Sanktionierung zugeführt wurde oder er per Unterlassung oder Berichtigung den Persönlichkeitsschaden des Opfers behoben hat, wird üblicherweise keine Entschädigung mehr gezahlt.
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Mobbing: Schmerzensgeld für eine zielgerichtete Persönlichkeitsverletzung
Ein Schockschaden kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn er einen eigenen Krankheitswert entfaltet.
Ein Schockschaden kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen, wenn er einen eigenen Krankheitswert entfaltet.

Eine Form, welche die strafrechtliche Beleidigung annehmen kann, ist die des Mobbings. Letzteres versteht die Rechtsprechung als systematische, zielgerichtete Persönlichkeitsverletzung. Meist finden die dazugehörigen Handlungen über eine gewisse Zeitspanne statt und können punktuelle, wiederholte Beleidigungen beinhalten.

Wann Schmerzensgeld bei Mobbingfällen in Frage kommt, ist von der Erfüllung folgender Kriterien abhängig:

  • Vorhandensein eines Verhaltens, welches als Mobbing zu bezeichnen ist (z.B. Beleidigungen, Bloßstellungen usw.)
  • Durchführung mehrerer Taten, die im inhaltlichen Zusammenhang des Mobbings stehen
  • vorsätzliche Begehung
  • Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
  • Erheblichkeit der psychischen Verletzungen

Gerade Cybermobbing ist heutzutage von besonderer Wichtigkeit, begünstigt doch die Anonymität des Internets verbale Angriffe auf andere Personen. Ebenso betroffen ist der Arbeitsmarkt. Aufgrund von Konkurrenzdruck und eigenen Existenzängsten werden teilweise eigene Kollegen gemobbt. Auch Arbeitgeber können durch eine wiederholte Warnung vor einer unrechtmäßigen Kündigung ihre Mitarbeiter derartigem psychischem Stress aussetzen, dass dies als Mobbing zu klassifizieren ist.

Das Bundesarbeitsgericht sieht für Mobbingfälle nicht nur die Heranziehung der zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, sondern verweist auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG erfasst dabei unter anderem Tätigkeiten von Kollegen oder Vorgesetzten, die Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderungen, Alter oder sexuelle Identität herabwürdigen, sei es auch ohne die zielgerichtete Ausübung.

Liegt eine dieser Zuwiderhandlungen vor, kann der Arbeitgeber auch dann zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt werden, wenn nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter der Täter war.
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Wird ein Schockschaden vom Schadensersatz erfasst?

Um Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen, müssen ärztliche Nachweise die Einbußen dokumentieren.
Um Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen, müssen ärztliche Nachweise die Einbußen dokumentieren.

Nicht immer treten psychische Beeinträchtigungen nur dann auf, wenn ein Täter unmittelbar auf eine Person einwirkt. Möglich sind auch Fälle, in denen das vom Täter ausgelöste Ereignis die Verletzung indirekt bedingt, so zum Beispiel beim sogenannten Schockschaden.

Dieser tritt entweder zu Tage, wenn der Betreffende über die Nachricht vom Tod eines nahen Angehörigen in einen Schockzustand verfällt oder wenn er selbst am Unfallgeschehen beteiligt war, unverletzt blieb, aber durch das Erlebnis bleibende psychische Schäden davonträgt. Für denjenigen sowie für dessen Angehörige stellt sich dann nicht selten die Frage: Wann kann Schmerzensgeld bei einem derartigen Schockschaden geltend gemacht werden?

Die Rechtsprechung sieht nur dann Schmerzensgeld vor, wenn die psychische Störung einen eigenen Krankheitswert entfaltet. Es muss sich also um eine Beeinträchtigung handeln, die über das durchschnittliche Maß hinausgeht. Zudem stehen die Chancen dafür, Erfolg bei einem derart gelagerten Schmerzensgeldanspruch zu haben, besser, wenn ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verunglückten und der darüber in Schock geratenen Person bestand.

Wie auch bei sämtlichen anderen Anspruchsgrundlagen ist hier der Einzelfall durch die Richter genau zu prüfen. Rechtsberatung und –unterstützung durch einen Anwalt ist hier sehr zu empfehlen, um das Recht für Entschädigung durchsetzen zu können.

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Große Schmerzensgeldtabelle mit konkreten Verletzungsbeispielen

Zum Abschluss dieses Ratgebers haben wir für Sie eine umfassende Schmerzensgeldtabelle zusammengestellt, welche alphabetisch sortiert diverse Verletzungen aufzeigt, die im Rahmen eines Unfalls, einer Körperverletzung, eines Hundebisses und allen weiteren aufgeführten Anspruchsgrundlagen vorliegen können.

Diese bei weitem nicht abschließende Übersicht verschafft Ihnen nicht nur einen Eindruck darüber, wann Schmerzensgeld möglich ist, sondern welche Höhe die Entschädigung dabei erreichen kann.

Ver­letz­ung

Sch­merz­ens­geld­summe

Ge­richt, Jahr, Ak­ten­zeichen (Az.)

Physische Ver­letz­ungen

KOPF

AUGEN­VER­LETZ­UNG
Total­erblind­ungca.­256.000 EuroOLG*­ Frank­furt, 1996, Az. 23 U 171/95
leichte Augen­verletz­ung durch Glas­splitterca.­4.000 EuroLG*­ Köln, 2007, Az. 16 O 314/04
Brennen und Jucken der Augen nach einer Pfeffer­spray­-Attacke500­ EuroAG*­ Menden, 2013, Az. 4 C 363/12
GEHIRN­ERSCHÜTTER­UNG
schwere Gehirn­erschütter­ung mit daue­rhaften Kopf­schmerzenca.­ 5.600 EuroOLG­ Hamm, 1984, Az. 13 U 297/83
Gehirn­erschütter­ung mit Kopf­schmerzen, Platz­wunde und Blut­ergüssenca.­ 1.500 EuroAG­Ludwigs­hafen am Rhein, 2000, Az. 2 eC 32/89
Leichte Gehirn­erschütter­ungca. 100 EuroAG­ Köln, 1980, Az. 264 C 30/80
JOCH­BEIN­BRUCH
schwere Joch­bein­fraktur und Poly­traumaca. 15.000 EuroOLG­ Köln, 1990, Az. 20 U 247/89
Joch­bein- und Ellen­bogen­fraktur, Gehirn­quetsch­ung5.400 EuroLG­ Duis­burg, 2005, Az. 8 O 406/02
Joch­bein­fraktur und Zahn­verlustca. 2.100 EuroAG­ Bens­heim, 1994, Az. 6 C 956/93
KIEFER­BRUCH
Ober­kiefer­fraktur sowie Ver­letzungen an Stirn, Wangen, Nase und Ober­lippe, Zahn­verlustca. 33.000 EuroOLG­ Koblenz, 1999, Az. 12 U 729/98
Ober­kiefer­fraktur, Gesichts­verletz­ungenca. 13.000 EuroOLG­ Hamm, 1995, Az. 3 U 60/95
verspätete Kiefer­frak­tur­diag­nose (Behandlungs­fehler)500 EuroOLG­ Köln, 2014, Az. 5 U 86/13
NASEN­BEIN­BRUCH
Nasen­bein­frak­tur mit dauer­hafter Geruchs­beeinträchtigung, Gesichts­schädel­fraktur, Lungen­quetschung, Schnitt­wunden, Prellungenca. 15.300 EuroLG­ Ham­burg, 2000, Az. 306 O 333/97
Nasen­bein­fraktur, Backen­zahn­fraktur und –verlust, Prellungen und Schürf­wunden2.000 EuroAG­ Mann­heim, 2013, Az. 12 C 208/10
Nasen­bein­frakturca. 100 EuroLG­ Zwei­brücken, 1991, Az. 3 S 10/91
NARBE IM GESICHT
Narbe über dem Auge, Kiefer- und Joch­bein­fraktur, Zahn­verletzungca. 8.600 EuroOLG­ Koblenz, 1985, Az. 12 U 138/85
Gesichts­narbe durch Platz­wunde, Prellungenca. 4.000 EuroLG Hanau, 1995, Az. 2 S 299/95
Narbe wegen Wangen­verletzungca. 1.500 EuroAG Weiden, 1997, Az. 3 C 1342/97
PLATZ­WUNDE AM KOPF
große Kopf­platz­wunde, leichtes Schädel­hirn­trauma und Prellungenca. 3.000 EuroAG Meppen, 1992, Az. 8 C 1062/90)
Kopf­platz­wunde und Prellung800 EuroOLG Nürn­berg, 2009, Az. 1 U 1878/08
Kopf­platz­wunde, Prellungen und Schürf­wunden0 EuroOLG Frank­furt am Main, 2000, Az. 24 U 45/98
SCHÄDEL­HIRN­TRAUMA
Schädel­hirn­trauma 3. Grades, Gehirn­blutungenca. 265.300 EuroLG Det­mold, 2003, Az. 9 O 265/98
schweres Schädel­hirn­trauma, Hüft- und Unter­schenkel­fraktur45.000 EuroOLG Naum­burg, 2003, Az. 4 U 136/03
Schädel­hirn­trauma 1. Grades mit post­trauma­tischen epileptischen Anfällenca. 38.300 EuroOLG Berlin, 2001, Az. 12 U 971/00
TINNI­TUS
mittel­schwerer Tinni­tus und Prellungen12.000 EuroOLG Naum­burg, 2013, Az. 1 U 97/12
Tinni­tus mit Gehör­minderung und HWS-Syndromca. 6.100 EuroAG Merzig, 2002, Az. 3 C 768/00
Tinni­tus0 EuroLG Nürn­berg, 2004, Az. 6 O 4537/03
ZAHN­VERLUST
erheblicher Zahn­verlust von 10 Zähnenca. 15.300 EuroOLG Hamm, 2002, Az. 3 U 107/00
Zahn­verlust von 4 Zähnen2.000 EuroOLG Köln, 2002, Az. 3 U 116/00
Zahn­verlust durch Ziehen eines Weis­heits­zahnesca. 200 EuroAG Augs­burg, 1986, Az. C 736/84

RUMPF

BÄNDER­RISS
Knie­bänder­riss, Bein­venen­throm­bose, Sprunggelenk­fraktur, Prellung, Blutergüsse, post­traumatische Depression55.000 EuroOLG Berlin, 2013, Az. 22 U 270/12
Innen­meniskus­riss, Innen­band­riss am Knie­gelenkca. 7.000 EuroOLG Olden­burg, 1991, Az. 4 U 83/90
Meniskus­riss, Entzündung am Knie­gelenk700 EuroLG Münster, 2009, Az. 8 O 34/09
BECKEN­BRUCH
komplexer Becken­bruch mit Fraktur des Hüft­gelenks57.000 EuroOLG München, 2008, Az. 10 U 3298/08
Becken­fraktur, Fuß­verletzung, Knie­prellungen und Unfall­schockca. 15.000 EuroOLG Koblenz, 1992, Az. 12 U 1738/90
Becken­fraktur, Prellungen, Unfallschockca. 2.000 EuroLG Aschaffen­burg, 1979, Az. 1 O 431/178
BRUST­BEIN­BRUCH
schwere Brust­bein­fraktur, Hand-, Rippen- und Wirbel­frakturenca. 10.000 EuroLG Deggen­dorf, 1987, Az. 2 O 439/87
Brust­bein­bruch, Schleuder­trauma5.000 EuroOLG München, 2013, Az.10 U 3314/12
Brust­bein­bruch und -prellungca. 1.000 EuroAG Frank­furt, 1994, Az. Hö 3 C 242/94
ELLEN­BOGEN­BRUCH
Ellen­bogen­fraktur, Bänder­riss, Mittel­hand­fraktur, Lungenprellung, Schulter­verletzung, Gehirn­erschütterungca. 36.000LG Hildes­heim, 1994, Az. 3 O 318/94
Ellen­bogen- und Arm­frakturca. 3.000 EuroOLG München, 1986, Az. 27 U 384/85
Ellen­bogen­frakturca. 800 EuroAG Bochum, 1993, Az. 65 C 393/93
HWS-ZERRUNG
HWS-Zerrung und Lenden­wirbel­säulen­verletzungca. 1.500 EuroLG Köln, 1979, Az. 2 O 259/76
Zerrung der HWS und Prellungca. 400 EuroAG Garmisch-Parten­kirchen, 1990, Az. 7 C 196/90
leichte HWS-Zerrung0 EuroLG Karls­ruhe, 2007, Az. 5 O 313/06
PRELLUNG
Steiß­bein- und Becken­prellungen und HWS-Stauchungen sowie Blut­ergüsseca. 14.000 EuroOLG Hamm, 2001, Az. 13 U 136/99
Schulter­prellung und HWS-Syndrom5.000 EuroOLG Köln, 2003, Az. 12 U 267/00
Rücken­prellung, Haut­abschürfungca. 50 EuroAG Frank­furt am Main, 1995, Az. 29 C 2280/94 - 46
RIPPEN­BRUCH
Rippen­serien­fraktur, Schlüssel­bein­fraktur und Gesichts­verletzungca. 17.900 EuroOLG Hamm, 1994, Az. 27 U 15/94
Rippen­fraktur und Ober­arm­prellungca. 1.000 EuroAG Schleiden, 1995, Az. 2 C 722/95
Rippen­fraktur, Nacken­zerrung und Schulter­schmerzenca. 900 EuroAG Ham­burg, 1990, Az. 646 C 52/90
SCHLEUDER­TRAUMA
Schleuder­trauma mit erheblichem Dauer­schadenca. 12.800 EuroOLG Hamm, 1993, Az. 6 U 58/89
Schleuder­trauma, Knie­prellung, Brust­bein­prellung, Blut­ungen in 22. Schwanger­schafts­wocheca. 4.100 EuroOLG Stutt­gart, 1990, Az. 11 U 136/89
leichtes HWS-Schleuder­trauma, Schädel­hirn­trauma, Prellungen und Schürf­wundenca. 1.300 EuroAG Seligen­stadt, 1993, Az. 1 C 555/93
SCHLÜSSEL­BEIN­BRUCH
Schlüssel­bein- sowie schwere Becken- und Rippen­frakturenca. 41.000 EuroLG München, 2002, Az. 9 O 14070/00
Bruch des Schlüssel­beins und Knie­prellungca. 6.000 EuroLG Wies­baden, 1988, Az. 2 O 30/87
Schlüssel­bein­bruch0 EuroAG Berlin, 2004, Az. 101 C 3400/03
SCHULTERGELENK­SPRENGUNG
Schulter­gelenk­sprengung mit Schulter­versteifungca. 15.000 EuroOLG Hamm, 2000, Az. 6 U 208/99
Schultergelenk­sprengung mit Behandlungs­fehler8.000 EuroOLG Hamm, 2014, Az. 26 U 152/13
Schultergelenk­sprengung mit HWS-Syndrom, Prellungen und Schürf­wundenca. 1.500 EuroAG Wester­stede, 2000, Az. 24 C 615/00
SCHULTER­LUXATION
Schulter­gelenk­luxation, Organ- und Ellenbogen­verletzung, Rippen­serien­fraktur, HWS-Syndrom65.000 EuroOLG Köln, 2010, Az. 4 U 9/09
Schulter­luxation mit Sehnen­verletzungca. 1.100 EuroAG Leer, 1996, Az. 1608-07 a C 19/96
Schulter­gelenk­luxation0 EuroAG Jülich, 2009, Az. 4 C 106/08
SPRUNG­GELENKS­FRAKTUR
Sprung­gelenks­frakturca. 13.000 EuroOLG Celle, 1983, Az. 3 U 43/83
Sprung­gelenk­luxationsfraktur, Waden­bein­frakturca. 8.000 EuroOLG Hamm, 2002, Az. 9 U 49/02
Sprung­gelenks- und Unter­schenkel­frakturca. 1.000 EuroLG Bochum, 1995, Az. 10 S 41/95

Psychische Verletzungen

BELEIDIGUNG
schwere Gering­schätzung bei öffent­lichen Auf­tritten und im Inter­net10.000 EuroLG Berlin, 2011, Az. 27 O 393/11
rassistische Äußerungenca. 360 EuroAG Schwäb­isch Hall, 1995, Az. 1 C 824/94
Gering­schätzung durch Worte und Gesten (Stinke­finger)100 EuroAG Bremen, 2012, Az. 9 C 306/11
MOBBING
Mobbing durch nicht gerecht­fertigte Aufgaben­entziehung vom Arbeit­geber, Schikane und Degradierung des Arbeit­nehmers53.000 EuroArbG* Leipzig, 2012, Az. 9 Cs 3854/11
Mobbing in 34 Fällen innerhalb eines Jahres mit Beleidigungen, sex­uellen und verbalen An­griffen17.500 EuroArbG Eisen­ach, 2005, Az. 3 Ca 1226/03
Ausgrenzung aus dem Arbeits­prozess durch mehr als 16-monatige Unter­beschäftigung und Degradierung3.000 EuroLAG* Köln, 2010, Az. 5 Sa 890/09
VERGEWALTIGUNG
schwere Vergewaltigung einer schwangeren Schülerin über vier Tage100.000 EuroLG Wupper­tal, 2013, Az. 16 O 95/12
wiederholte Vergewaltigung durch eigenen Stief­vaterca. 30.700 EuroOLG Karls­ruhe, 2001, Az. 7 W 17/01
Vergewaltigung und sex­ueller Miss­brauchca. 5.100 EuroLG Duis­burg, 1988, Az. 9 O 532/87
*Legende:
ArbG = Arbeits­gericht
AG = Amtsgericht
LAG = Landes­arbeits­gericht
LG = Land­gericht
OLG = Ober­landes­gericht
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Ada sagt

    27. April 2022 um 11:27

    Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Artikel zum Schmerzensgeld mit uns zu teilen. Ich denke, ich kann mit bestimmten Dingen einverstanden sein. Ich werde sie noch einmal überdenken.

    Reply
  2. Udo K. sagt

    5. November 2017 um 14:41

    Nach der LWS OP ca. 8 Stunden (4.5 h OP danach 3,5 h im Aufwachraum) habe ich starke Schwellungen der rechten Gesichtshälfte festgestellt. Der rechte Wangenknochen war stark angeschwollen und schmerzhaft. Der Kiefer war dick angeschwollen und die Haut offen. Meine Stirn war verletzt. Die Zähne schmerzten so sehr, daß ich die Mahlzeiten nur mit großen Schmerzen zu mir nehmen konnte. Vermutlich war der Untergrund für die OP in Bauchlage nicht genügend vorbereitet.
    Welche Chancen bestehen hinsichtlich einer Schmerzensgeldklage?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      6. November 2017 um 9:31

      Hallo Udo K.,

      wir können nicht beurteilen, inwieweit ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie die Erfolgsaussichten für eine Durchsetzungen aussehen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
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  • Mord
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  • Raub
  • Räuberischer Diebstahl
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
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  • Verpfuschte Schönheits-OP

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