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Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2021

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Wann können Kunden Schadensersatz von ihrem Friseur verlangen?
Wann können Kunden Schadensersatz von ihrem Friseur verlangen?

Ob starker Wind, sengende Sonne oder prasselnder Regen – „die Frisur sitzt“. Von wegen! Wenn der Friseur beim Schneiden, Färben oder Tönen gepatzt hat, dann hilft auch das Spray aus der guten alten Werbung nicht mehr. Dann möchte so mancher Kunde lieber vor Scham im Boden versinken und Schadensersatz vom Friseur kassieren.

Welche Rechte die Betroffenen haben, wenn der Schnitt missraten ist oder die Haarfarbe einer Katastrophe gleicht, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
    • Schmerzensgeldtabelle zum Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur
  • Strafbarbeit wegen Körperverletzung, wenn der Friseur Fehler macht?
  • FAQ: Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Friseur
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Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Friseur übt ein Handwerk aus. Er und sein Kunde schließen einen Werkvertrag ab, beispielsweise über einen besonderen Haarschnitt oder eine bestimmte Färbung. Der Friseur verpflichtet sich, die vereinbarte Frisur herzustellen. Das Ergebnis seiner Arbeit muss der Vereinbarung entsprechen:

  • Der Friseur darf die Haare nicht kürzer schneiden als verabredet.
  • Die gefärbten Haare müssen farblich mit dem Muster übereinstimmen.

Ist der Kunde mit der neuen Frisur nicht zufrieden, heißt das jedoch nicht, dass er automatisch Schadensersatz von seinem Friseur verlangen kann. Es genügt z. B. nicht, dass dem Kunden die Frisur einfach nicht gefällt, weil sie ungewohnt aussieht oder weil sie – anders als erwartet – doch nicht dem Geschmack des Kunden entspricht.

Macht ein Friseur Fehler, muss ihm laut Gesetz zunächst eine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden.
Macht ein Friseur Fehler, muss ihm laut Gesetz zunächst eine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden.

Nur wenn die Frisur wirklich mangelhaft ist, kann er aufgrund dessen auch Ansprüche geltend machen. Ein Mangel ist etwa dann gegeben, wenn sich der Friseur, wie oben erwähnt, nicht an die Abmachungen hält oder wenn er den Kunden im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt hat, dass sich die gewünschte Haarfarbe nicht mit der Naturfarbe verträgt.

Bevor der Kunde in einem solchen Fall Schadensersatz vom Friseur verlangen muss, muss er dem Friseur die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Diese Fehlerbehebung ist kostenlos.

Ist dem Friseur ein Fehler unterlaufen, kann der Kunde also nicht sofort Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Beide Ansprüche setzen voraus, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn …

  • dem Friseur die Nachbesserung misslingt und der Kunde deshalb einen anderen Salon aufsucht. In diesem Fall kann der Kunde Schadensersatz vom ersten Friseur verlangen. Dieser muss dann die Rechnung für den zweiten Salon bezahlen.
  • ein Model aufgrund einer völlig missratenen Haarfärbung nicht in seinem bzw. ihrem Beruf arbeiten kann. In einer solchen Situation muss der Friseur auch für den Verdienstausfall aufkommen.

Schmerzensgeldtabelle zum Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur

Schadensersatz vom Friseur: Schmerzensgeld gibt es nur für einen dauerhaften Gesundheitsschaden.
Schadensersatz vom Friseur: Schmerzensgeld gibt es nur für einen dauerhaften Gesundheitsschaden.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Friseur besteht nur in den seltensten Fällen, wenn diesem gravierende Fehler unterlaufen und dem Betroffenen dadurch ein konkreter Gesundheitsschaden entsteht, bspw. in Form einer Schädigung der Kopfhaut oder der Haare.

Die folgende Schmerzensgeldtabelle gibt einen kleinen Überblick darüber, wann jemand Schadensersatz vom Friseur verlangen kann und wann nicht. Bitte beachten Sie, dass es sich um Urteile handelt, die für andere Gerichte nicht bindend sind.

Sach­verhaltSchmerzens­geldUrteil
Kundin verlangt nach miss­glückter Haar­färbung sofor­tige Nach­besserung, was der Friseur aus termin­lichen Gründen ab­lehnt; Kundin klagt darauf­hin sofort auf Schadens­ersatz;
kein Anspruch auf Schadens­ersatz gegen den Friseur, weil dieser An­recht auf Nach­besserung inner­halb einer an­ge­messenen Frist hat
0 EuroAG Mün­chen,
213 C 8595/18
teil­weiser dauer­hafter Haar­aus­fall bei ei­nem 16-­jährigen Mädchen nach miss­glückter Haar­färbung und psychische Leiden auf­grund der Ent­stellung18.000 EuroOLG Koblenz,
12 U 71/13
kein Pfusch beim Friseur, wenn Frisur nicht gefällt 0 EuroAG Mün­chen,
173 C 15875/11
fehler­hafte Blon­die­rung führt zu Ver­ätzungen am Hinter­kopf und einer dauer­haft kahlen Stelle;
Kundin musste mehr­mals zum Haut­arzt
5.000 EuroLG Coburg,
21 O 205/09

Strafbarbeit wegen Körperverletzung, wenn der Friseur Fehler macht?

Unter bestimmten – sehr engen – Voraussetzungen lässt sich ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur auch mit einer rechtswidrigen Körperverletzung begründen.

Normalerweise macht sich ein Friseur nicht wegen Körperverletzung strafbar. Zwar kann z. B. das Abschneiden von Haaren eine „körperliche Misshandlung“ im Sinne von § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) sein. Allerdings ist in der Regel von einer rechtfertigenden Einwilligung des Kunden auszugehen. Das gilt auch beim Haarefärben.

Eine misslungene Haarfärbung kann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur begründen.
Eine misslungene Haarfärbung kann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Friseur begründen.

Diese Einwilligung ist aber u. a. nur dann wirksam, wenn der Kunde die Tragweite und Bedeutung der Haarbehandlung kannte. Dafür ist es erforderlich, dass der Friseur ihn entsprechend über bestehende Risiken einer Färbung, Blondierung etc. aufklärt.

Das gilt vor allem dann, wenn der Erfolg der Behandlung ungewiss und mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Verwirklicht sich diese Gefahr, kann der Geschädigte Schadensersatz vom Friseur verlangen.

Bei Verätzungen der Kopfhaut, Haarausfall und ähnlichen Gesundheitsschädigungen können Kunden den Friseur anzeigen wegen Körperverletzung. Eine andere Frage ist, ob das sinnvoll ist. Besser ist es, sich Zeugen zu suchen, die Schäden zu dokumentieren, am besten per Foto und von einem Arzt. Anschließend kann Ihnen ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

FAQ: Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Friseur

Der Friseur hat meine Haare verschnitten. Kann ich Schadensersatz verlangen?

Schmerzensgeld und Schadensersatz muss der Friseur höchstens bei dauerhaften Schäden zahlen, nicht aber, wenn er die Haare ein paar Zentimeter zu kurz schneidet. Schließlich kann der Kunde im Spiegel mitverfolgen, was der Friseur gerade macht, und ggf. einschreiten.

Wann z. B. muss denn ein Friseur Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen?

Das ist nur bei dauerhaften Gesundheitsschäden oder Entstellungen der Fall. Einige Beispielsfälle können Sie der obigen Schmerzensgeldtabelle entnehmen.

Was sollte ich tun, wenn der Friseur nicht wie abgesprochen vorgegangen ist?

Ähnlich wie bei einer Schönheits-OP ist es sehr wichtig, dass Sie ihm im Vorfeld genau erklären, was Sie wünschen. Wenn sich der Friseur dann nicht an die Vereinbarungen hält und mangelhaft frisiert, können Sie zunächst eine Nachbesserung verlangen. Allerdings sollten Sie Ihre Unzufriedenheit so schnell wie möglich äußern, am besten sofort und nicht erst Tage später.

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Kommentare

  1. bianca n sagt

    9. September 2020 um 12:39

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich war am Samstag beim Friseur und ließ mir eine Tönung machen. Ich wieß die Friseurin, mehrmals darauf hin, daß ich keine Farbe vertrage, da ich einen Allergieschock sonst bekomme und nur eine sanfte Tönung vertrage.
    Während des Friseurbesuches merkte ich nichts. Die Friseurin fragte auch nach, ob alles in Ordnung ist.
    Am Sonntag, brannte und juckte meine Kopfhaut und es bildeten sich Wasserbläßchen, die in der Nacht zum Montag platzten.
    Ich bekam den Allergieschock, den ich nur vom färben kenne.
    Bin zum Arzt- bin dadurch Arbeitsunfähig gewesen und bekam starke Medikamente.
    Ich war dann nochmals beim Friseur, um es zu klären und erwartete eigentlich eine Entschädigung kulanter Art.
    Aber, ich bekam nur zu hören, da die Friseurin mich ja fragte, ob alles passt und ich ja sagte, hätre sie sich abgesichert.Und daß bei mir der Allergieschock erst 1 Tag später kommt, dafür kann sie nichts.
    Was kann ich dagegen tun?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. September 2020 um 14:45

      Hallo bianca n,

      in diesem Fall sollten Sie mit einem Anwalt anklären, welche Ansprüche Sie hier haben und ob bzw. wie Sie diese geltend machen können. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Jessica sagt

    8. November 2020 um 18:13

    Hallo!Eine Frizorin geschnitten absichtlich 65 Zentimeter von meinen Haaren und ich bin sehr unzufrieden…Es tut mir sehr leid über das Ergebnis und ich habe viele geweint deswegen,weil ich meine langere Haare immer sehr geliebt habe….Sie hat als Neid Bose und Hass ,meine Haare amputiert…Ich habe viele Bilder davon gemacht voher und danach und will ich jeden Tag weine wenn ich mich an der Spiegel gucken….Als ich sie gefragt habe warum sie das gemacht hat….Sie antwortet mir das ich mit 36 jahre alt keine jungere frau mehr um eine langere Haare zu haben….Kann jemand mir bitte erklären welche recht hat diese Frizorin aus Erkrath meine Haare zu zerstören?

    Liebe Grüße
    Jéssi

    Antworten
  3. Agnes sagt

    11. November 2020 um 13:16

    Hallo ich habe frage am 2.11 war ich nie fryzur hare Nachwachsen der Aufhellung 4cm auf blond zi haben mie die hare vebrent zind abgefalen da nach 4 tage speta Extensions gemacht noch schlima meine hare zind abgebrochen mit den klips ich habe sufort das runta getzogen jetst musse ich die hare kurtz schneiden was kann ich jetst machen ich habe grade 1/4 von meine hare ich weine gantze zeit
    Bitte helfen zi mie

    Antworten
  4. Ella sagt

    14. Dezember 2020 um 0:37

    Hey Ich war beim Frisör um mir die Spitzen und mein Pony nachschneiden zu schneiden zu lassen. Habe sogar ein Foto gezeigt. Die Frau hat dann einfach ihr Messer ausgepackt und mir plötzlich sie Hälfte meiner vorderen Strähnen angeschnitten weil sie meinte das wäre ein besserer Übergang. So schnell wie die abwägen konnte ich gar nicht gucken. Stand unter Schock und bin ganz schnell aus dem Laden raus. Im trockenen Zustand hab ich dann das volle Ausmaß gesehen. Meine Haare sind nur noch halb so dick wie vorher und die vorderen Strähnen sind extrem kurz. Ich sehe vom vorne aus als hätte ich einen Fukuhila. (Keine Ahnung wie man das schreibt) Ich fühle mich furchtbar und habe seit dem ständig geheult. Habe mich bei der Frisörin gemeldet und ihr Rückmeldung gegeben. Sie meint wir könnten ein paar Extensions reinkleben. Aber ehrlich gesagt habe ich nach der Aktion das Vertrauen zu ihr komplett verloren und will nie wieder ihren Salon auch nur betreten. Ich habe eine unfassbare Wut auf diese Frau. Ich fühle mich einfach nur hässlich. Meine Haare wachsen sehr langsam und es wird garantiert einige Jahre dauern bis die vorderen Strähnen wieder so lang sind wie der Rest. Kann ich sie verklagen?

    Antworten
    • Raffaela sagt

      27. Februar 2021 um 16:20

      Hallo Ella,

      mir ist leider das komplett gleiche passiert 🙁 Bist du schon dagegen vorgegangen?

      Liebe Grüße

      Antworten
  5. Marie sagt

    20. Februar 2021 um 20:32

    Ich ging heute vormittags zum Friseur da ich zuvor meine haare selbst blondiert hatte und sie abgebrochen sind. Ich zeigte der Friseurin ein bild wie ich es gern hette also etwas kürzer vorne leicht durchgestuft und am Hinterkopf gerade. Daraufhin sagte sie: “Das bekommen wir hin!” Als sie fertig mit dem schnitt war sagte sie es würde besser aussehen wen sie meine hinteren haare ausdünnt bzw stufen machen würde. meine Haare auf dem hinterkopf sehen aus wie abgehackt also oben sehr viel kürzer als meine unteren haare außerdem ist so gut wie die ganze Frisur asymmetrisch,löchrig,ungleich und schlampig geschnitten. Als sie fertig war hielt sie den spiegel so das ich nicht wirklich viel erkennen konnte und das was ich sah hat mir eigentlich gefallen also sagte ich passt danke und zahlte 50€ als ich aus dem salon heraus kam fiel es mir zuerst nicht auf bis ich von Personen angesprochen wurde die meinten was mit meinen haaren passiert ist als ich meine neue Frisur dan zuhause betrachtete brach ich in tränen aus. Ich möchte dort auf keinen fall mehr hin jedoch finde ich das es eine Frechheit ist. Eine andere Friseurin meinte das es sehr schwer zu richten wäre und das ich meine haare noch kürzer schneiden müsste und ich fühle mich jetzt schon mit der länge so unwohl und ich weiß nicht was ich tun soll. Ich bin psychisch sehr labil und diese Frisur ist für mich nur noch eine weitere Belastungen .ich schäme mich so sehr damit rumzulaufen weshalb ich es vorziehe zuhause zu bleiben und das haus auch nicht zu verlassen .Was kann ich dagegen tun ,es belastet mich wirklich sehr?

    Antworten
  6. Leila sagt

    14. März 2021 um 19:54

    Hallo ich wahr am 12. 03.2021
    Beim Frisör und wollte eine Dauerwelle. Hatte aber davor hingewiesen das ich die letzten 4 Jahre vorher immer Protein in den Haaren hatte und ich die halt habe, davor wahren meine Haare aber lockig.

    Der Frisör meinte alles in Ordnung kann man trozdem machen … meine Haare sind so sehr kaputt gegangen ich kann die nicht mal mehr Kämmen und muss so viel abschneiden bis ich fast ne jungen Friseur haben werden …
    was soll ich machen ich geh morgen noch mal hin und werde dehnen sagen das die mir helfen müssen meine Haare kann man vergessen und ne Platze will ich nicht haben was soll ich machen.

    Antworten
  7. Anna sagt

    16. März 2021 um 14:30

    Hallo, ich war am Samstag bei Frisur und habe Balayage machen lass in Kühlen blond ton. Als er mir das Ergebnis zeigt, meinte er zu mir nach der ersten Haarwäsche sieht es dann so aus, wie du wolltest. Somit habe ich am nächsten Tag meine Haare gewaschen.
    Danach hatte ich Haarausfall und meine Haare waren so doll kaputt und es ist nicht so geworden, wie ich wollte. Somit habe ich mich den Sonntag bei den gemeldet und auch Bilder geschickt. Daraufhin haben die mir angeboten, dass ich noch mal hinkomme und die mir die Haare noch mal tönen / Farben, dieses habe ich abgelebt, da meine haare kaputt sind und ich nicht noch mehr schaden anrichten möchte.

    Kann ich Schadenersatz bez. Mein Geld zurückbekommen?

    Antworten

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