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Microblading verpfuscht? Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 24. Dezember 2022

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Augenbrauen-Microblading kann Schmerzen verursachen und ist nicht ganz ohne Risiko.
Augenbrauen-Microblading kann Schmerzen verursachen und ist nicht ganz ohne Risiko.

Microblading ist eine Art Permanent Make-up, das den Augenbrauen mehr Ausdruck verleihen sollen, ohne dass Frauen ständig mit Schminkutensilien hantieren müssen. Die Behandlung ähnelt dem Tätowieren: Mit winzigen Nadeln (Blades) wird die Augenbrauenform vorsichtig korrigiert. Auch nicht (mehr) vorhandene oder lückenhafte Brauen lassen sich damit nachzeichnen.

Allerdings birgt diese kosmetische Methode auch gewisse gesundheitliche Gefahren, die sich selbst bei einer fachgerechten Behandlung nicht immer ausschließen lassen. Im schlimmsten Fall wird das Microblading sogar verpfuscht durch Fehler des Kosmetikers. Wann Kunden aufgrund ihrer Schmerzen und Beschwerden Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Wenn beim Microblading Fehler passieren
  • Typische Gesundheitsrisiken und Nebenwirkungen beim Microblading
    • Wenn das Permanent Make up an den Augenbrauen Schmerzen verursacht
  • Ansprüche des Kunden, wenn der Kosmetiker für einen Microblading-Pfusch
    • Höhe des Schmerzensgeldes, wenn Microblading verpfuscht wurde
  • Quellen und weiterführende Links
    • Das könnte Sie auch interessieren:

FAQ: Wenn beim Microblading Fehler passieren

Was bedeutet Microblading?

Dabei handelt es sich um eine Art Permanent Make-up, durch welches die Augenbrauen korrigiert und verschönert werden.

Welche Gefahren bestehen bei dieser Form der dauerhaften Kosmetik?

Es bestehen gewisse gesundheitliche Risiken, die Sie hier nachlesen können. Auch kann das Aufbringen des Permanent Make-ups auf die Augenbrauen schmerzhaft sein. Dagegen hilft jedoch gewöhnlich eine örtliche Betäubung.

Wenn diese Risiken eintreten, ist das Microblading dann verpfuscht?

Nicht jedes verwirklichte Gesundheitsrisiko ist ein Pfusch. Wichtig ist, dass Sie der Kosmetiker vorher genau über die Gefahren aufklärt. Wenn der Kosmetiker die Behandlung allerdings nicht fachgerecht durchführt, kann sein Kunde Schadensersatz verlangen. Näheres erfahren Sie hier.

Typische Gesundheitsrisiken und Nebenwirkungen beim Microblading

Wann gilt Microblading als verpfuscht?
Wann gilt Microblading als verpfuscht?

Bevor wir auf die Frage eingehen, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn der Kosmetiker das Microblading verpfuscht, wollen wir auf die mit dieser Behandlung verbundenen Gesundheitsgefahren eingehen.

Es gibt zunächst einige Personengruppen, die von vornherein von dieser Behandlungsmethode Abstand nehmen oder sich zumindest vorher von einem Arzt beraten lassen sollten. Hierzu gehören:

  • Schwangere und stillende Mütter
  • Personen mit Muttermalen und Hautrötungen im Bereich der Augenbrauen
  • Diabetiker (Typ 1)
  • Epileptiker
  • Menschen mit einer eingeschränkten Blutgerinnung
  • Personen, die an psychischen oder ansteckenden Krankheiten leiden

Wer sich für eine solche kosmetische Behandlung entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese zu gesundheitlichen Problemen führen kann, auch ohne dass der Kosmetiker das Microblading verpfuscht:

  • Die Methode kann allergische Reaktionen hervorrufen, weil der Kunde die benutzten Produkte nicht verträgt.
  • Augenbrauen zu „tätowieren“, verursacht mitunter Schmerzen, wobei das Schmerzempfinden eines jeden Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.

Wer eine Botoxbehandlung hat vornehmen lassen, sollte unmittelbar danach keine Augenbrauen-Pigmentierung vornehmen lassen, weil sich der Farbton sonst im Laufe der Zeit verändern könnte.

Wenn das Permanent Make up an den Augenbrauen Schmerzen verursacht

Microblading ist verpfuscht, wenn die Augenbrauen asymmetrisch sind.
Microblading ist verpfuscht, wenn die Augenbrauen asymmetrisch sind.

Kommen wir zu der Frage, wann das Microblading als verpfuscht gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Kosmetiker kein fachgerechtes und einwandfreies Ergebnis liefert. Die herrschende Rechtsprechung stuft eine solche Behandlung als Werkvertrag ein, sodass der ausführende Kosmetiker einen konkreten Erfolg schuldet – und zwar insbesondere symmetrische Augenbrauen.

Ein verpfuschtes Microblending ist anzunehmen, wenn …

  • die Farbpigmente einen unerwünschten Verlauf aufweisen oder vollkommen verblassen
  • gar kein Ergebnis zu sehen ist, weil entweder zu tief oder nicht tief genug in die Haut geritzt wurde
  • eine nicht zur natürlichen Haarfarbe passende Pigmentfarbe verwendet wurde
  • die Augenbrauen nicht symmetrisch gezeichnet sind oder unschöne dicke Striche bilden

Außerdem gilt das Microblading als verpfuscht, wenn der Kosmetiker eine erforderliche örtliche Betäubung unterlässt oder so tief mit den Nadeln in die Haut eindringt, dass dadurch starke Blutungen hervorgerufen werden.

Ansprüche des Kunden, wenn der Kosmetiker für einen Microblading-Pfusch

Dauerhafte Beschwerden und Schmerzen durch das Permanent-Make-up der Augenbrauen können zu einem höheren Schmerzensgeld führen.
Dauerhafte Beschwerden und Schmerzen durch das Permanent-Make-up der Augenbrauen können zu einem höheren Schmerzensgeld führen.

Ein verpfuschtes Microblending begründet regelmäßig Schadensersatz – und mitunter auch Schmerzensgeldansprüche. Der Kunde kann aufgrund der unsachgemäßen Behandlung insbesondere die Erstattung folgender Kosten verlangen:

  • Kosten für die Entfernung des fehlerhaften Microbladings
  • Kosten für eine neue kosmetische Behandlung

Darüber hinaus steht Kunden, deren Microblading verpfuscht wurde, Schmerzensgeld zu – zum einen aufgrund der durch das fehlerhafte Augenbrauen-Permanent-Make-up verursachten Schmerzen. Andererseits ist dessen Entfernung per Lasertherapie sehr schmerzhaft und keine Garantie dafür, dass der Pfusch vollständig beseitigt werden kann. Diese Umstände wirken sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.

Ein fehlerhaft durchgeführtes Microblading stellt immer auch eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Denn die gegebenenfalls vom Kunden abgegebene Einverständniserklärung gilt nur für eine fachgerechte Behandlung.

Höhe des Schmerzensgeldes, wenn Microblading verpfuscht wurde

Führt ein fehlerhaftes Augenbrauen-Microblading zu Schmerzen und Beschwerden, so kann der Betroffene hierfür Schmerzensgeld verlangen. Welchen Betrag die Richter hierfür als angemessen ansehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch von den erforderlichen Nachbehandlungen und ggf. bleibenden Schäden.

Sach­verhaltSchmerzens­geldUrteil
fehlerhaftes Micro­blading ohne vor­herige Auf­klärung und Ein­willigung: asymmetrische Augen­brauen mit unter­schiedlicher Stärke, fehler­hafte Nach­besserung1.500 €AG Hamburg-St. Georg
Urt. v. 31.8.2018
Az. 920 C 380/16

Bildnachweise: depositphotos.com/FlexDreams, fotolia.com/Stepan Popov, depositphotos.com/EkaterinaJurkova, istockphotos.com/denphumi

Quellen und weiterführende Links

  • AG Hamburg-St. Georg zum Microblading, Urteil vom 31.8.2018, Az. 920 C 380/16
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Microblading verpfuscht? Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
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Kommentare

  1. Frozen_88 sagt

    29. Dezember 2021 um 17:33

    Hallo! Bei mir wurde Microblading verpfuscht. Wie kann ich das Problem melden? Gelten diese Gesetze in Österreich?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
  2. Schneider sagt

    16. August 2022 um 10:09

    Kann ich nach 7 Jahren noch Schadensersatz vordern , da sich durch Microblading ein Balken entwickelt hat. Es sieht furchtbar aus. Habe mich nicht getraut nachher etwas zu sagen.

    Liebe Grüße

    Antworten

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