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Jobcenter auf Schmerzensgeld verklagen – Ist das möglich?

Von Koerperverletzung.com, letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2021

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Ist es möglich, das Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen?
Ist es möglich, das Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen?

In Internet-Foren ist hin und wieder die Frage zu lesen: „Kann man das Jobcenter auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagen?“ Die Nutzer schildern ihre eigenen Erlebnisse, Schicksalsschläge, die sie erlitten haben und führen auch Argumente an, warum sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Unter welchen Voraussetzungen können Bezieher von Hartz IV und anderen Sozialleistungen juristisch vorgehen?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, weil die Prüfung eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen – Die rechtlichen Grundlagen
    • Können Hartz-IV-Empfänger das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen?
  • Wo bekommen ALG 2-Empfänger Hilfe und Unterstützung?
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen – Die rechtlichen Grundlagen

Wenn einer Person ein Schaden zugefügt wird, z. B. bei einem Verkehrsunfall, durch ärztliche Behandlungsfehler, durch eine Vertragsverletzung oder durch eine Gewalttat, so kann sie sich den ihr dadurch entstandenen Vermögensschaden vom Schädiger ersetzen lassen. Ein immaterieller Schaden wird nur in Ausnahmefällen erstattet, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, § 253 Absatz 1 BGB.

Schmerzensgeld kann nach § 253 Absatz 2 BGB nur verlangen, wer an seinem Körper, seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde und aus diesem Grund Schadensersatz geltend machen kann.

In Ausnahmefällen begründen auch schwerwiegende Verletzungen des Persönlichkeitsrechts einen Schmerzensgeldanspruch.

Es gibt durchaus Fälle, in denen eine Amtshaftung auch ein Schmerzensgeld des Geschädigten rechtfertigt, diese stammen jedoch aus anderen Gebieten des öffentlichen Rechts (z. B. Amtshandlungen der Polizei). Aus dem Sozialrecht sind derzeit keine Gerichtsurteile bekannt, die einen Schmerzensgeldanspruch gegen ein Jobcenter bejahen.

Eine Schwierigkeit liegt darin, dass derjenige, der einen Schmerzensgeldanspruch geltend macht, alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen vor dem Gericht vortragen und beweisen muss. Der Betroffene müsste also z. B. vor dem Richter beweisen,

  • dass das Jobcenter ihn schuldhaft in einem der benannten Rechtsgüter verletzt hat, z. B. eine Körperverletzung,
  • ihm aufgrund dessen ein Schaden entstanden ist und
  • er hierfür Schadensersatz verlangen kann.
  • Außerdem muss er alle Tatsachen beweisen, die seinen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Schon eine derartige Rechtsgutsverletzung im Sinne des § 253 BGB wird in der Regel kaum begründet werden können.

Können Hartz-IV-Empfänger das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen?

Das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen: Das ist möglich im Falle einer Amtshaftung.
Das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen: Das ist möglich im Falle einer Amtshaftung.

Eine Anspruchsgrundlage, auf die Schadensersatz gegen ein Jobcenter gestützt werden kann, ist Art. 34 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese beiden Vorschriften zusammen begründen einen Amtshaftungsanspruch.

Hierbei richtet sich der Anspruch nicht gegen den jeweiligen Mitarbeiter, sondern gegen seinen Dienstherrn.

In § 839 Absatz 1 BGB heißt es:

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu verlangen vermag.“

Leistungsberechtigte können Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Handeln (des Jobcenter-Mitarbeiters) in Ausübung eines öffentlichen Amtes
  • Amtspflichtverletzung
  • Drittbezogenheit der Amtspflicht
    (Dies bedeutet, dass die Amtspflicht auch im Interesse bzw. zum Schutze Dritter besteht. Der Geschädigte muss zum geschützten Personenkreis gehören. Außerdem muss die Amtspflicht gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen bzw. dem Schutz vor einem solchen Schaden dienen.
  • Verschulden des Mitarbeiters (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  • Kein Haftungsausschluss gemäß § 839 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 BGB

Die Prüfung eines Amtshaftungsanspruchs ist sehr anspruchsvoll und komplex, auch weil hier öffentliches Recht und Zivilrecht miteinander verwoben sind.

Wenn Ihnen aufgrund eines bestimmten Verhaltens oder Unterlassens des Jobcenters ein Schaden entstanden ist, ist es ratsam, sich von einem hierauf spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann genau prüfen, ob es sich lohnt, das Jobcenter zu verklagen.

In folgenden Beispielfällen wurde den Klägern Schadensersatz gegen das Jobcenter zugesprochen:

  • Schadensersatz bei verspäteter Zahlung von Arbeitslosengeld 2, wenn der Betroffene dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät und eigene Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (Landgericht Kiel, Urteil vom 13.12.2010, Az. 17 O 160/10):Der Kläger hatte frühzeitig die Fortzahlung von Leistungen beantragt. Das Jobcenter hingegen bewilligte die Leistungen nicht rechtzeitig und zahlte sie dementsprechend auch nicht pünktlich aus. Wegen der ausbleibenden Zahlung konnten zahlreiche Abbuchungsaufträge des Klägers nicht ausgeführt werden, sodass ihm Kosten für Rücklastschriften entstanden.
Das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen: Ein Kläger hatte damit Erfolg. Das Jobcenter musste die Kosten einer Räumungsklage tragen.
Das Jobcenter auf Schadensersatz verklagen: Ein Kläger hatte damit Erfolg. Das Jobcenter musste die Kosten einer Räumungsklage tragen.
  • In einem anderen Fall entschied das Sozialgericht Baden-Württemberg, dass ein Jobcenter für die Kosten einer Räumungsklage aufkommen muss. Das Jobcenter hatte dem Leistungsberechtigten die Leistung unrechtmäßig verweigert. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung entstanden ihm Mietrückstände, wegen derer der Vermieter Räumungsklage erhob (Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14).

Wo bekommen ALG 2-Empfänger Hilfe und Unterstützung?

Die Erfolgsaussichten, ein Jobcenter auf Schmerzensgeld zu verklagen, mögen mitunter sehr gering bis aussichtslos sein. Sollte Ihnen dennoch ein Schaden entstanden sein, den das Jobcenter verursacht hat, so können Sie sich rechtlich unterstützen lassen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich beraten und unterstützen zu lassen:

  • Für die rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung können Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des an Ihrem Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts Beratungshilfe bewilligen lassen.
  • Für die anwaltliche Vertretung vor dem Gericht können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
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Kommentare

  1. Philipp L. sagt

    7. September 2019 um 15:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe ein Bewilligungsantrag im letzten Jahr Dezember gestellt, bis dahin wollte das Jobcenter immer und immer wieder Unterlagen zum einsehen haben, die sie schon mehrmals hatten von mir und garnicht mehr relevant waren.

    Der ganze Antrag auf ALG 2 zieht sich bereits schon 9 Monate hin ohne Erfolg. Nach 8 Monaten wollte das Jobcenter eine Erklärung von einem Autoschaden haben vo mir , woher das Geld den wäre und dieses Geld wollte die mir auf meine Miete anrechnen lassen daraufhin musste ich mich juristisch beraten lassen. Die Aufforderung vom Autschaden kam erst nach 8 Monaten obwohl die meine Kobtoauszüge von mir schon länger einsehen hätten können.

    Meine Frage wäre ob ich das Jobcenter juristisch bestrafen kann ,auf Körperverletzung, ich fühle mich innerlich vom Jobcenter bezogen auf meiner eigenen Persönlichkeit verletzt.

    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp L.

    Antworten
  2. Tabasom sagt

    14. November 2019 um 21:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    während meine Ausbildung verweigert das Jobcenter die entstehende Kosten rechtzeitig zu übernehmen. Anstatt mich auf auf Lehrmaterial zu konzentrieren, stellte ich einen Anwalt ein. Aus diesem Gründ konnte ich die Abschlussprüfungen nicht bestehen. Vor der ersten Wiederholungsprüfung habe ich eine Reisekostenerstattung beantragt, der abgelehnt wurde und sollte ich wieder einen Anwalt einstellen und infolge aufgrund Konzentrationsstörung habe ich wieder die Prüfungen nicht bestanden.

    Das Jobcenter hat mich während der Ausbildung nie im Ruhe gelassen. Ich habe viele Zeit investieret und bin am Ende immer noch Arbeitslos, obwohl ich eine Ausbildung besuchte. Außerdem bin ich wegen der Belästigung des Jobcenters Körperlich sowie Geistig verletzt.

    Ich würde mich sehr über Ihren Rat freuen.

    Tabasom

    Antworten
  3. Peer sagt

    11. Januar 2020 um 9:00

    Vor welchem Gericht muss man das Jobcenter denn auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagen? Sozialgericht oder Amtsgericht? Oder Landgericht ab 5001?

    Antworten
    • Unbekannt sagt

      6. März 2020 um 9:40

      Mir geht es ähnlich, ich habe mittlerweile Albträume vom Jobcenter.
      Und da ich andere Diagnosen habe durch andere Geschichten, ich aber durch meine Naive Art immer offen und ehrlich mit dem Jobcenter kooperierte, waren diese immer 10 Schritte voraus um mir mein Leben noch härter zu machen als es schon ist.

      Als ich fit war und eine Ausbildung zur Physiotherapeutin machen wollte wurde diese erst von einer lieben Dame zugestimmt, ich zog zeitgleich um und bekam vom neuen Sachbearbeiter eine Ablehnung für die Ausbildungskosten also den sogenannten Bikdungsgutschein, mit der Begründung ich wäre ja krank. Was nicht stimmte, ich hatte einen Klinik Aufenthalt gerade entlassen.

      Zudem werden dauernd Leistungen geändert, ich nahm an einer weiter Bildung teil und zu diesem Zeitpunkt lief ich im wahrsten Sinne aufm Zahnfleisch,mein Zahnfleisch blutete durch die Mängel Ernährung da mir meine Leistungen grundlos, monatlich geändert wurden, und ich mich nicht mehr auf die Weiter Bildung konzentrieren konnte, zu diesen Zeitpunkt platzte sogar eine Zyste und Ich ging mit Blut im Bauchraum weiter zur Arbeit,dann brauchte ich eine OP. Danach hieß es wieder ich wäre zu krank.
      Etliche Versuche, bis heute das Jobcenter davon abzubringen mir monatlich meine Leistungen zu ändern sind erfolglos, ich glaube mein Sachbearbeiter fühlt sich sogar noch darin bestärkt dies zu tun denn er macht es ungelogen monatlich und ich habe die letzten 4 Jahre damit verbracht E-Mails zu versenden um zu verstehen wieso weshalb warum. Selbst ein Anwalt konnte ihn bisher davon nicht abbringen, seine Aussage war, mein Anwalt weiß doch von nichts und lachte. Letztendlich hat dieser Anwalt sich auch kaum Mühe gegeben.

      Ich möchte kein Schmerzensgeld sondern einfach nur dass diese Schikane aufhört, dass ich die Leistungen erhalte die einem zustehen. Und dass ich nicht dauernd als “die Kranke” betitelt und behandelt werde. Das ist entwürdigend und dadurch geht es mir immer schlechter.

      Ich hoffe dass die vom Jobcenter die ihre Arbeit so tätigen, irgendwann an die falsche Person geraten und endlich Konsequenzen folgen.

      Antworten
    • René L sagt

      29. Juli 2020 um 15:33

      Hallo,
      was ich bis jetzt mitbekommen habe werden Jobcenter wie auch Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft meiner Meinung nach protegiert. Diese Vermutung resultiert aus folgenden Beobachtungen und Bemühungen. Amtsgericht wird das Verfahren sofort (innerhalb einer Woche ohne Prüfung) unter einer bestimmten Begründung so eingestellt, dass kein Widerspruch gegen die Einstellung zugelassen wird. Landgericht herrscht Anwaltszwang den man selber zahlen muss aber und jetzt kommt das große ABER. Sollten Sie einen Anwalt finden, der gegen das Jobcenter Schadenersatzansprüche in Ihrem Interesse geltend macht; nennen Sie mir bitte diesen Anwalt.
      Mich hat mein Sachbearbeiter in 2 Jahren trotz Krebserkrankung meinerseits um eine Firma (wollte ich nach jahrelanger Aufbauarbeit starten) mit Lügen, falschen Unterstellungen, Rufmord, Nötigung zu gesetzeswidriger Handlung mit Rückendeckung und Beihilfe seiner Vorgesetzten psychisch fertig gemacht, z.T. über lange Zeit auf 0,– sanktioniert, trotz Krebserkrankung innerhalb 1,5 jahren 3 mal kommentarlos von der KK abgemeldet etc.. Mein Schaden ca. 200.000,– € Firmenwert plus mtl. Gehalt ca. 5.000,– € Netto und die paar Euro die ich Leistung bekommen habe als Schaden für die Öffentlichkeit. Aber der SB hat Macht bewiesen!!
      Ich finde keinen Rechtsanwalt der etwas machen will, der Staatsanwalt hat, wie gesagt, die Klage innerhalb einer Woche eingestellt (ohne Zulassung des Widerspruchs) und beim Sozialgericht vorher hat eine Vorsitzende der Einfachheit halber ohne Prüfung mir als Kurierfahrer das Fahrzeug als gewerblich aberkannt. Somit war auch mein Benzinverbrauch um den Umsatz zu generieren Gewinn, der jetzt, 4 Jahre später zurückverlangt wird :(. In diesem Sinne. Viel Glück und Erfolg und sollten Sie doch einen Anwalt finden würde ich mich freuen, wenn Sie mir den empfehlen. Herzliche Grüße.

      Antworten
      • RAMueller sagt

        25. Oktober 2020 um 20:12

        Das heißt nicht Widerspruch sondern Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und diese ist sehr wohl bei der Generalstaatsanwaltschaft. Legen Sie daher Beschwerde dort ein.

        Antworten
      • Christa sagt

        20. Februar 2021 um 19:19

        Was Sie erlebt haben, ist ganz schlimm. Wenn man von keiner Seite Hilfe bekommt, leidet die Gesundheit noch mehr und es zehrt alles an den Nerven. Ich bin jetzt auch auf der Suche für einen Bekannten nach einem Anwalt, es betrifft auch das Jobcenter. Haben Sie einen Anwalt gefunden, der Sie gut vertritt?

        Antworten
  4. N Markus sagt

    23. Mai 2020 um 22:03

    Ich wurde am 10.3.2020 Arbeitslos. Meine Rechnung werden immer höher. Habe von meinem Vermieter die Wohnungs Kündigung bekommen. Und das Arbeitsamt schickt mir nur Anträge zum ausfüllen. Die Sie schon haben. Kann mir selber keinen Essen leisten. Noch nicht mal ein Lebensmittel Gutschein. Da ich das Bewilligungs schreiben nicht vor lege kann. Habe aber am 25.05.2020 ein Gespräch mit ein Arbeisvermitler. PS könnten Sie mir helfen

    Antworten
  5. Silvia sagt

    24. Februar 2021 um 12:04

    Hallo Markus,

    zuerst zum Rechtsanwalt (Sozialrecht) Eilverfahren damit Sie die Wohnung nicht verlieren und wieder was zum kauen haben.
    Für die Zukunft: gewöhnen Sie sich an die Schreiben die Verlangt werden in einem Umschlag per Einwurfeinschreiben an die betreffende Person aufzugeben. N I E M A L S ohne Zeugen etwas dort abgeben. Auf dem Anschreiben immer aufführen was alles beigelegt worden ist und erst dann Unterschreiben. Selbst auf Vordrucke der Arge.
    Haben Sie Beweise, dass Sie die Unterlagen abgegeben haben, gehen Sie folgendermaßen vor.
    Sie Schreiben eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Bringt nicht viel aber hält die Gegenseite in Arbeit. Gleichzeitig Strafanzeige stellen bei der Staatsanwaltschaft, wegen Nötigung und Amtsmissbrauch und um Aktenzeichen bitten.
    Gleichzeitig Petition beim Landtag in Ihrem Bundesland stellen und immer um Aktenzeichen bitten. Damit können Sie Unverschämtheiten die Sie beweisen können nachschieben.
    Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen oder bringt keine Abhife, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium ein. Auch um Aktenzeichen bitten.

    Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, aber nur, wenn Sie Beweise haben. Sonst ist Aussage gegen Aussage.
    Der Petitionsausschuss wird ermittel indem er das Sozialamt anschreibt.
    Die Fachaufsichtsbeschwerde bringt etwas, wenn Sie Beweise haben. Mit dem zusammen, sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, haben Sie Schadensersatzansprüche. Es gibt kein Urteil über Schmerzensgeld, aber wer eine Rechtschutzversicheerung hat sollte doch einmal nachdem er die Schadensersatzklage gewonnen hat, eine Schmerzensgeldklage einreichen und zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ggf. zum EGMR.

    Auf jeden Fall bekommt man bei dem Geschütz was man auffährt einen anderen Sachbearbeiter. Entweder man fängt wieder von vorne an oder es wirkt.

    LG

    Silvia

    Antworten

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