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Wann liegt verminderte Schuldfähigkeit laut Strafrecht vor?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Verminderte Schuldfähigkeit im Strafrecht: Welche Auswirkungen haben seelische und psychische Einschränkungen bei Tatbegehung?
Verminderte Schuldfähigkeit im Strafrecht: Welche Auswirkungen haben seelische und psychische Einschränkungen bei Tatbegehung?

Im Strafrecht kommt dem Begriff der “Schuld” eine wichtige Rolle zu: So ist die Schuld eines Täters zumeist Voraussetzung für eine Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Nicht immer jedoch handelt ein Täter tatsächlich schuldhaft. Es gibt zwei weitere Bezeichnungen, die im Strafrecht von Bedeutung sind: die Schuldunfähigkeit (umgangssprachlich auch Unzurechnungs­fähigkeit) und die verminderte Schuldfähigkeit.

Wer ohne Schuld handelt, kann nach einem rechtlichen Grundsatz auch nicht bestraft werden – nulla poena sine culpa.

Doch nicht immer ist die Einsicht des Täters in die Unrechtmäßigkeit seines Handelns komplett aufgehoben. Aber wann genau liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor? Können Depression, Alkohol- oder Drogenmissbrauch dazu führen, dass die Strafe für eine begangene Straftat wie etwa eine einfache Körperverletzung herabgesetzt wird? Erfahren Sie, wann ein Täter als vermindert schuldfähig gelten kann und welche Strafmilderung möglich ist.

FAQ: Verminderte Schuldfähigkeit

Wann ist von einer verminderten Schuldfähigkeit die Rede?

Ist der Täter nicht in der Lage dazu, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder entsprechend zu handeln, kann eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Im Gegensatz zur Schuldunfähigkeit bleibt der Täter allerdings nicht straffrei.

Welche Gründe können zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen

Eine verminderte Schuldfähigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Täter unter einer krankhaften seelischen Störung, einer angeborene Intelligenzschwäche, Neurosen oder etwa Erschöpfungszuständen leidet. Aber auch bei einer Körperverletzung unter Alkoholeinfluss kann dies der Fall sein.

Wie wirkt sich eine verminderte Schuldfähigkeit auf das Strafmaß aus?

Liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor, wird die Strafe in der Regel abgemildert. Wie dies das Strafmaß beeinflusst, zeigt diese Tabelle.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Verminderte Schuldfähigkeit
  • Verminderte Schuldfähigkeit – Definition nach StGB
    • Welche Auswirkung hat die verminderte Schuldfähigkeit des Täters?
  • Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol und Drogen?
    • Straffrei durch nachträglichen Alkoholkonsum?

Verminderte Schuldfähigkeit – Definition nach StGB

Juristische Definition des Begriffes Schuld: Schuldhaft handelt ein Täter immer dann, wenn er eine rechtswidrige Tat begeht, obwohl er aufgrund seiner Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der Umstände dazu in der Lage gewesen sein müsste, sich der Vorwerfbarkeit bewusst zu sein.
Täter vermindert schuldfähig: Verringert sich die Strafe?
Täter vermindert schuldfähig: Verringert sich die Strafe?

Die verminderte Schuldfähigkeit lässt sich am besten im Zusammenhang mit der Schuldunfähigkeit beschreiben. Schuldunfähigkeit liegt vor, wenn der Täter das 14. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat (§ 19 StGB) oder dieser aufgrund

“einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.” (§ 20 StGB).

Welche Störungen im Einzelnen hierunter fallen, ist nicht abschließend im Gesetz verankert, sodass hier das weite Spektrum psychologischer und seelischer Störungen Beachtung finden kann.

Doch in manchen Fällen handelt es sich bei den hier erwähnten Einschränkungen nicht zugleich um einen dauerhaften Zustand. Er kann sich auch nur auf den Tatverlauf selbst beschränken. In diesem Fall spricht § 21 StGB dann von der verminderten Schuldfähigkeit.

Verminderte Schuldfähigkeit bezeichnet also, dass ein Täter zwar grundsätzlich unter objektiver Maßgabe zur Einsicht fähig ist, diese jedoch zum Zeitpunkt der Begehung aufgrund einer Einschränkung verringert war. Auch die Steuerungsfähigkeit kann in diesem Moment als eingeschränkt gelten.

Welche Auswirkung hat die verminderte Schuldfähigkeit des Täters?

Während bei der Schuldunfähigkeit nach dem oben bereits erwähnten Rechtsgrundsatz von einer Strafe abzusehen ist, muss ein als vermindert schuldfähig geltender Täter in aller Regel dennoch mit einer Strafe rechnen. Allerdings bestimmt § 21 StGB, dass die Strafe abgemildert werden kann. Heranzuziehen ist dabei § 49 Absatz 1 StGB, der folgende Milderungen zuerkennt:

ursprünglicher Straf­rahmenabgemilderte Strafe
lebenslange Freiheits­strafeFreiheits­strafe nicht unter 3 Jahren
zeitige Freiheits­strafe (bis max. 15 Jahre)höchstens 3/4 der Höchst­strafe
Geldstrafehöchstens 3/4 der Höchstzahl an Tages­sätzen
Mindest­strafe von 5 oder 10 JahrenFreiheits­strafe nicht unter 2 Jahren
Mindest­strafe von 2 oder 3 JahrenFreiheits­strafe nicht unter 6 Monaten
Mindesstrafe von 1 JahrFreiheits­strafe nicht unter 3 Monaten
in allen anderen Fällengesetzliches Mindest­maß

Die Strafmilderung orientiert sich also maßgeblich an der Mindeststrafe, die nach dem Tatbestandsparagraphen vorgegeben ist.

Bei der schweren Körperverletzung zum Beispiel ist ein Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren vorgeschrieben (§ 226 Absatz 1 StGB). Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist dabei auf höchstens 3/4 herabzusetzen; die Mindeststrafe sinkt von einem Jahr auf sechs Monate.

Wichtig: Bei den Bestimmungen in § 21 Strafgesetzbuch handelt es sich nicht um eine zwangsweise Vorschrift, sondern lediglich um eine Kann-Bestimmung. Das bedeutet, das Gericht muss dieser Empfehlung grundsätzlich nicht folgen, kann aber die Strafmilderung anerkennen.

Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol und Drogen?

Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol: Die Promille-Zahl ist nicht festgeschrieben.
Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol: Die Promille-Zahl ist nicht festgeschrieben.

Neben schweren psychischen Zuständen wie etwa Schizophrenie, akute depressive Phasen oder einer allgemeinen Entwicklungsstörung können auch Alkohol- oder Drogenmissbrauch verminderte Schuldfähigkeit begründen. Kam es etwa aufgrund der Enthemmung durch berauschende Mittel zu einer Schlägerei, kann eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogen oder zu viel Alkohol durchaus angenommen werden.

Ab wann ein Täter allerdings als vermindert schuldfähig wegen Alkohol oder Betäubungsmitteln gelten kann, ist nicht festgeschrieben. Das Problem bei der Bewertung: Gerade bei Personen, die Rauschmittel regelmäßig konsumieren, kann die bedingte Unzurechnungsfähigkeit auch erst viel später eintreten – aufgrund der physischen und psychischen Gewöhnung.

Aus diesem Grund bedarf es in jedem Einzelfall der genaueren Prüfung, inwiefern verminderte Schuldfähigkeit anzuerkennen ist. Allgemeingültige Rahmenbedingungen sind hier nicht gegeben.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ab welcher Blutalkoholkonzentration im Strafrecht in der Regel von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden kann. Bei Tötungsdelikten wie Mord oder Totschlag ist diese aufgrund der gesteigerten Hemmschwelle höher anzusetzen. Allerdings müssen in jedem Einzelfall die Tatumstände (Art und Weise der Begehung usf.) herangezogen werden. Die Promille-Angaben allein genügen bei der Bewertung nicht.

Blutalkohol­konzentration (in Promille)Auswirkung
ab 2,0Kann einzelfall­abhängig die verminderte Schuld­fähigkeit begründen.
ab 2,2Bei Tötungs­delikten wird eine verminderte Schuld­fähigkeit in aller Regel erst ab diesem Wert angenommen (einzelfallabhängig).
ab 2,5Die verminderte Schuld­fähigkeit ist wahrscheinlich - auch hier zählt am Ende jedoch der Einzelfall.
ab 3,0Ab dieser Blutalkohol­konzentration wird regelmäßig von verminderter Schuld­fähigkeit ausgegangen.
ab 3,3Für Tötungs­delikte ist diese Blutalkohol­konzentration bei der Vermutung maßgeblich.

Straffrei durch nachträglichen Alkoholkonsum?

In der Geschichte des Strafrechts sind auch schon Fälle bekannt geworden, bei denen Täter erst nach Begehung der Tat berauschende Mittel zu sich genommen haben, um noch auf Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit plädieren zu können. Nicht immer können Ermittler dies eindeutig nachweisen, aber Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen sind im Zweifel verlässliche Mittel, die über die nachträgliche Manipulation Aufschluss geben.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

Comments

  1. B cham sagt

    20. July 2023 um 22:53

    Hallo
    Ich bin seit 32 Jahren Angestellter beim Land und seit seit 2016 habe ich mein 14 jährige Sohn durch Hirntumor verloren und danach durch psychisch Druck und Depression hab so genannte suchtspiel oder Glück spielt und hab viel Schulden und erstmal begonnen die Sachen die mir nicht gehören online verkauft und durch Polizei erwischt und seit dem bin ich in sucht Therapie Klinik.
    Können Sie mir bitte schreiben was auf mich zu?
    Grüße Cham

    Reply
    • Alexandra F sagt

      15. May 2024 um 19:19

      Hallo,
      Ich habe laut dem Kläger keine Daten zur Anmeldung meines Autos angegeben. Ich erhielt eine Rechnung von über 2000 Euro, da sie mir meinen Ford dann irgendwie versichert haben.
      Ich leide unter Depressionen seit zwei Jahren und in der Anfangszeit waren diese für mich sehr sehr schlimm, bis ich jetzt endlich langsam durch meine Therapiestunden damit einigermaßen umgehen kann.
      zu diesem Zeitpunkt lied ich sehr stark darunter und war tatsächlich nicht in der Lage private Dinge allein zu klären, aber unabhängig davon hatte ich auch einen Versicherungsvertreter der mir immer über WhatsApp schrieb “er kümmert sich darum”.

      Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber tatsächlich war das meine erste eigenständige Anmeldung eines Autos und dachte, (wenn er es mir schon so schreibt) das er seinen Job auch gewissenhaft erledigen würde.
      Was er nicht tat. Alle Schreiben die ich erhielt, schickte ich ihm zu und er kümmerte sich anscheinend um überhaupt nichts.
      Laut der Klägerin muss ich seine nicht getane Arbeit beweisen. Ich kann es leider nicht beweisen, weil ich weder Backups mache noch mit Google Drive oder ähnlichen verbunden bin und ich auch eine neue Nummer habe und wir nicht wiederherstellen können.

      Meine Anwältin versuchte mit Herrn P Kontakt aufnehmen auch ich versuchte es mehrmals und entweder antwortet er nicht auf Nachrichten, oder öffnet sie nicht einmal.

      einmal ging er mir ans Telefon und wollten mit meiner Anwältin gemeinsam einen Temrin vereinbaren auf den er sich dann nie wieder darauf gemeldet hat.

      Wie kann mir meine Anwältin helfen ? Da sie zu mir sagt sie kann nichts machen ohne Beweise.

      können Sie mit bitte bitte weiterleiten?

      Reply
  2. Christian H sagt

    23. April 2023 um 9:46

    Hallo, muss ich bei einer verminderten schuldfährigkeit den Gutachter bezahlen? Ich bitte dringend um eine Antwort. Habe einen Politiker bei Facebook beleidigt und der Gutachter hat bei mir eine schizotype Persönlichkeitsstorung diagnostiziert. Vom AG Lübeck 120 Tagessätze a 10euro und in Berufungsgericht lg Lübeck 90 Tagessätze a 10euro. Aber muss Verfahren und Gutachten bezahlen. Mein Verteidiger sagt, ich hatte Glück das ich wegen Beleidigungen nicht in die Forensik gekommen bin. Kann man wegen Beleidigungen in die Forensik kommen. Bitte um Rückmeldung. Danke

    Reply
  3. Jutta B. sagt

    18. September 2017 um 14:45

    Für mein Rechtsverständnis müsste eine Straftat unter Alkohol oder Drogen härter bestraft werden. Drogen und Alkohol können enthemmen. Wer sich berauscht und sich dann nicht im Griff hat, wird dafür noch “belohnt” durch Strafminderung. Warum wurde dieses Gesetz so verabschiedet? Opfer einer Gewalttat, die unter Alkohol oder Drogen begangen wurden, fühlen sich ungerecht behandelt

    Reply
    • Martin D. sagt

      17. October 2017 um 9:26

      Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden, aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht werden. Diese Rechtsfolgen sind auch für Jugendliche ab 14 Jahren anwendbar, wenn § 3 JGG bejaht wird. In diesen Fällen erfolgt die Unterbringung im Jugendmaßregelvollzug, der allerdings noch nicht in allen Bundesländern eingerichtet ist.

      Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen.

      Reply
    • Lovely sagt

      11. October 2023 um 18:40

      habe einen getrennt lebenden Mann, der psychische schuebe hat und an leichter schizophrenie leidet. er allerdings seit mindestens 10 Jahren irgendeine Substanz schnupft. sein Psychiater weiss das nicht. ich habe es auch die ganzen Jahre nicht bemerkt. dieser Mann nimmt seine Tabletten wegen der Psyche nicht. er bedroht noch in regelmäßigen Abständen, sobald ich mich wehre. er hilft finanziell fast nicht. hat hohe Schulden und andere müssen ihn mit Teilzeit durchbringen .
      der Mann meint, wenn man eine Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn macht, dass er da nicht bestraft wird. dass er quasi bestimmte rechte noch hat.

      Reply
  4. H. Johannwille sagt

    8. May 2017 um 17:32

    Guten Tag
    Ich bin 80Jahre alt und hatte im vergangene Herbst einen Unfall mit Blechschaden.
    Zum Unfallzeitpunkt hatte ich einen Natrimgehalt im Blut von 116 mmol/l .Dieser Wert wurde im Krankenhaus am Unfalltag gemessen.
    die Polizei hat im Unfallbericht eine schwankende Körperhaltung ,,Gleichgewichts-
    ,wechselde Stimmung,Verwirrtheit, wässrige Augen.
    Ich habe einen Strafbefehl über 1500E und den Führerscheinendzug über 8 Monate vom Gericht bekommen. Habe ich eine Chans gegen das Urteil Einspruch einzuleiten.
    Bitte um Antwort.
    mit freundlichen Grüssen
    H. Johannwille

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      15. May 2017 um 8:15

      Hallo H. Johannwille,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten, ist es uns nicht möglich zu beurteilen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, der mit Ihnen die Vorgehensweise besprechen kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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