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Schockschaden: Schmerzensgeld auch für Angehörige?

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Können Angehörige, die einen Schockschaden erleiden, hierfür Schmerzensgeld verlangen?
Können Angehörige, die einen Schockschaden erleiden, hierfür Schmerzensgeld verlangen?

Wenn Angehörige vom Tod eines nahen Verwandten oder dessen schweren Verletzungen erfahren, dann erleiden sie nicht selten einen Schock.

Derartige plötzlich eintretende Ereignisse wirken mitunter lebensbedrohlich auf den Betroffenen oder jagen ihm dermaßen Angst ein, dass er starke psychische Schäden oder Beeinträchtigungen davonträgt.

Können Menschen, die einen solchen Schockschaden erleiden, Schmerzensgeld vom Schädiger verlangen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Grundsatzurteil mit dieser Frage auseinandergesetzt.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

FAQ: Schmerzensgeld beim Schockschaden

Rechtfertigt ein Schockschaden Schmerzensgeld?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Schockschaden ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Welche Kriterien dabei von Bedeutung sind, lesen Sie hier.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei einem Schockschaden aus?

Da die Schmerzensgeldberechnung in jedem Fall individuell erfolgt, lassen sich keine konkreten Summen nennen. Welche Beträge Gerichte den Geschädigten in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wie viel Schmerzensgeld ist beim Schockschaden angemessen?

Ob die vom Verursacher des Schockschadens bzw. dessen Versicherung angebotene Entschädigungssumme angemessen ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Schmerzensgeld.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld beim Schockschaden
  • Grundsatzurteil des BGH zum Schmerzensgeld nach einem Schockschaden
    • BGH: Ehemann erhält für erlittenen Schockschaden Schmerzensgeld
  • Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Schockschaden
    • Schmerzensgeldtabelle für Schockschäden

Grundsatzurteil des BGH zum Schmerzensgeld nach einem Schockschaden

Im Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass nur Beteiligte eines Unfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen können. Denn in der Regel haben nur sie einen direkten Personenschaden erlitten. Wie steht es also um Personen, die nicht unmittelbar und direkt am Unfall beteiligt waren?

Betroffene Angehörige machen keinen Drittschaden geltend. Sie haben selbst einen Gesundheitsschaden erlitten, und zwar in Form des Schocks. Wer an seiner Gesundheit verletzt wurde, kann neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld geltend machen.

BGH: Ehemann erhält für erlittenen Schockschaden Schmerzensgeld

In dem Fall, den der BGH im Jahre 2015 zu entscheiden hatte (Urteil vom 27.01.2015, Az. VII ZR 548/12), verlor ein Ehemann seine Ehefrau bei einem Verkehrsunfall. Das Paar war zusammen auf Motorrädern unterwegs. Sie fuhr vor ihm, der Ehegatte folgte auf seinem eigenen Motorrad. Der stark alkoholisierte Unfallgegner verlor mit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste die Ehefrau. Der Ehemann wurde nicht erfasst, musste das Unfallgeschehen und den Unfalltod seiner Frau jedoch mit ansehen und erlitt dadurch einen Schockschaden.

Der BGH urteilte: Ein Ehemann erhält Schmerzensgeld für einen Schockschaden, weil er das Unfallgeschehen mit ansehen musste.
Der BGH urteilte: Ein Ehemann erhält Schmerzensgeld für einen Schockschaden, weil er das Unfallgeschehen mit ansehen musste.

Nach dem Unfall wurde bei ihm eine akute Belastungsreaktion festgestellt. Er musste aus der ehelichen Wohnung ausziehen und seinen Beruf als LKW-Fahrer aufgeben, um das Geschehen besser verarbeiten zu können.

Der BGH entschied, dass dem Ehemann ein Schmerzensgeld für den erlittenen Schockschaden zustehe, weil er unmittelbar am Geschehen beteiligt war und den Tod seiner Frau bewusst miterleben musste.

Der gesundheitliche Schockschaden stelle eine ernsthafte Erkrankung dar. Dieser gehe nach Art und Schwere bei weitem über die bei einem solchen Ereignis erfahrungsgemäß auftretenden seelischen Schmerzen hinaus.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Schockschaden

Angehörigen steht ein solcher Anspruch auf Schmerzensgeld nur unter engen Voraussetzungen zu:

  • Nur nahe Angehörige können für einen Schockschaden Schmerzensgeld verlangen. Dies trifft z. B. auf Eltern, Ehegatten und Kinder zu.
  • Der psychische Schaden (Schockschaden) muss Krankheitswert haben. Er muss über den üblichen seelischen Schmerz hinausgehen, den Betroffene gewöhnlich bei einem solchen Ereignis erleiden. Normale Trauerreaktionen genügen hierfür nicht, wohl aber z. B. eine starke Depression.
  • Der Anlass muss verständlich und geeignet sein, einen solchen Schock auszulösen.
Zum 22.07.2017 ist der neu gefasste § 844 Abs. 3 BGB in Kraft getreten, welcher nahen Angehörigen des Verstorbenen bei einem Fremdverschulden der Tötung eine Entschädigung in Form des Hinterbliebenengeldes für erlittenes “seelisches Leid” zuspricht. Dieses Leid wird bei nahen Angehörigen bereits durch das “besondere persönliche Näheverhältnis” indiziert. Anders als bisher beim Schockschaden genügt die “normale Trauer und der Verlustschmerz” für die Entstehung eines Anspruchs nach § 844 Abs. 3 BGB.

Schmerzensgeldtabelle für Schockschäden

Zur Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Schockschaden kann eine Schmerzensgeldtabelle herangezogen werden. Diese bietet jedoch nur eine erste Orientierung dafür, wie hoch der Anspruch im Einzelfall bei ähnlichen Beeinträchtigungen ausfallen kann. Trotzdem können Richter auch einen ganz anderen Betrag ermitteln. Denn sie sind einerseits nicht an diese Tabellen gebunden. Andererseits müssen sie die individuellen Besonderheiten eines jeden Falles bei der Festlegung des Schmerzensgeldbetrags berücksichtigen.

Auszug aus der Schmerzensgeldtabelle für Schockschäden

Art des Schock­schadensHöhe des Schmerz­ens­geldesUr­teil
(Ge­richt, Jahr, Akten­zeichen)
Schock­schaden in Form von Angst­ausbrüchen, Schlaf­störungen und einer schweren Depression0 Euro Land­gericht (LG) Berlin, Ur­teil vom 13.04.2005, Az. 23 O 415/04
Schock­schaden mit schweren psychischen Beein­trächtigungen1533,88 EuroLG Frank­furt/ Main, Ur­teil vom 02.01.2001, Az. 12 O 116/00
Psychische Beein­trächtigungen, die einem Schock­schaden ähneln3834,69 EuroLG Duis­burg, Ur­teil vom 03.04.1987, Az. 4 S 450/86
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. R.Fischer sagt

    31. October 2022 um 14:32

    Ich habe eine schwere Depression..meine Partnerin hat mich überraschend verlassen …muss anti depressiva zu mir nehmen und muss in Behandlung !Kann ich von meiner Partnerin Entschädigung verlangen ??

    Reply
    • Chung sagt

      18. February 2025 um 18:25

      Mein Mann druch Toxische beziehung habe ich Posttraumatische Belastungsstörung.
      Kann ich ihn klagen damit bekomme ich Schmerzen Geld dazu?

      Reply

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