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Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma – Wenn das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Schmerzensgeld nach einem Schädelhirntrauma kann hohe Summen aufgrund der Schwere der Verletzung erzielen.
Schmerzensgeld nach einem Schädelhirntrauma kann hohe Summen aufgrund der Schwere der Verletzung erzielen.

Das menschliche Gehirn steuert nahezu sämtliche Körperprozesse. Es ist verantwortlich für das Denken, Fühlen und ebenso für die Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen Abläufe.

Eine Verletzung dieser Schaltzentrale ist besonders schwerwiegend, da Physis und Psyche gleichermaßen betroffen sein können und die Folgen mitunter Wochen, Monate oder gar Jahre lang spürbar sind.

Eine typische Verletzung, bei der das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, ist das Schädelhirntrauma (in ungebräuchlicher Schreibweise auch Schädel-Hirn-Trauma), das Schmerzensgeld hoher Summen nach sich ziehen kann.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen kurz und bündig, was diese Verletzungsform auszeichnet und wieviel Schmerzensgeld ein Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades begründen kann.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma

Wann kann ich bei einem Schädelhirntrauma Schmerzensgeld fordern?

Eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld ist immer dann möglich, wenn die Beeinträchtigungen auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen sind. Dies ist etwa bei einer Körperverletzung oder einem Verkehrsunfall gegeben.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma aus?

Konkrete Vorgaben für die Schmerzensgeldhöhe gibt es nicht, da eine individuelle Bemessung erfolgt. Eine Orientierung können bestehende Urteile ermöglichen, von denen wir einige in dieser Tabelle zusammengestellt haben.

Welche Faktoren beeinflussen das Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma?

Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes werden unter anderem die wirtschaftliche Situation der beteiligten Parteien, die Behandlungsdauer sowie mögliche Folgeschäden berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma
  • Was ist ein Schädelhirntrauma?
    • Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma
  • Diese Höhe kann das Schmerzensgeld erreichen

Was ist ein Schädelhirntrauma?

Neben der Gehirnerschütterung ist ein Schädelhirntrauma (kurz: SHT) eine typische Kopfverletzung. Es handelt sich dabei um eine Verwundung des Schädels sowie des Gehirns, die zumeist Folge einer Gewalteinwirkung auf den Kopf ist.

In der Medizin werden verschiedene Grade dieser Schädigung unterschieden. Diese Differenzierung spielt auch beim Schmerzensgeld für ein Schädelhirntrauma eine wesentliche Rolle, begründet ein schweres Trauma doch höhere Beträge als eine leichte Schädigung.

Grundsätzlich wird diese Unterteilung verwendet:

  • SHT 1. Grades: synonym wird von Gehirnerschütterung gesprochen; keine dauerhafte Schädigung der Hirnstruktur
  • SHT 2. Grades: wird auch als Gehirnprellung bezeichnet; Schädigung der Hirnsubstanz; Bewusstlosigkeit länger als 15 Sekunden
  • SHT 3. Grades: Mediziner sprechen auch von der Gehirnquetschung; schwere Hirnverletzung; Bewusstlosigkeit über Tage/Wochen

Ursache dieser körperlichen Beeinträchtigungen ist oftmals ein Unfall. Vor allem bei einem Fahrradunfall ist die Gefahr groß, erst recht dann, wenn der Radler keinen Helm trägt.

Schmerzensgeld beim Schädelhirntrauma

Insbesondere bei Fahrradunfällen kann es zu Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma kommen.
Insbesondere bei Fahrradunfällen kann es zu Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma kommen.

Der immaterielle Schadensersatz für körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Beeinträchtigungen ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Das Schmerzensgeld fällt beim Schädelhirntrauma meist recht hoch aus, da die Verletzung vom Kopf nicht innerhalb weniger Tage abgeheilt ist. In der Regel ziehen derartige Schädigungen eine langwierige Behandlung und unter Umständen starke Schmerzen und somit entsprechend hohe Entschädigungssummen nach sich.

Diese Höhe kann das Schmerzensgeld erreichen

Sehen Sie hier, welche Summen ein Schädelhirntrauma beim Schmerzensgeld verursachen kann. Diese Schmerzensgeldtabelle gewährt Ihnen einen Einblick in vergangene Urteile und die dabei zugesprochenen Beträge:

VerletzungenBetragGericht, Jahr
Schädelhirn­trauma (SHT) 1. Grades bedingtes Schmerzens­geld in Verbindung mit Blutungen in der Bauch­höhle ca. 8.000 €AG Greiz, 1996
Schmerzens­geld für Schädelhirn­trauma 2. Grades in Verbindung mit post­traumatischen Störungen70.000 €OLG Koblenz, 2003
Schmerzens­geld bei schwerstem Schädel­hirntrauma 3. Grades wegen extrem traumatischer Hirn­schädigung500.000 €LG Münster, 2009
Nicht zu verwechseln ist das SHT mit dem Schleudertrauma! Hierbei handelt es sich um Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS), wobei das Gehirn zumeist nicht betroffen ist. Auch in diesem Fall gibt es zwar Schmerzensgeld, aber eine Kopfverletzung ist dabei nicht die Ursache, sondern eine Beeinträchtigung im Hals-Nacken-Bereich.
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Daniel sagt

    8. September 2024 um 19:37

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am 25.8.2024 in einen Indoor Spielplatz in G. Es nennt sich auch die Unterwasserwelt einen Unfall. Meine Tochter fünf war dort am Spielen hat nach mir geschrien ich bin zu ihr hin gelaufen der Indoor Spielplatz ist nur bis zwölf Jahren zugänglich Daraufhin, wo meine Tochter geschrien hat Bin ich zu ihr hingelaufen Man muss sich das so vorstellen, das war Quadrate. In diesem Quadrat war ein Quadrat geschnitten. Dadurch bin ich durch geklettert und die allerletzte Platte ist mir auf dem Kopf gefallen. Was eigentlich unmöglich sein kann, weil die festgeschraubt sind sprich sie war locker demontiert. Ich weiß es nicht. Die Platte hatte 10-15 Kilo. Daraufhin habe ich eine Kopfverletzung beziehungsweise eine Scherf Wunde erlitten und habe eine Gehirnerschütterung erlitten meine Freundin alte zu dem nächsten Fahrgeschäft. Es kam 20 Minuten. Keine Hilfe. Ich bin am nächsten Tag zum Arzt gegangen.

    Hab mich mit Geiselwind in Verbindung gesetzt. Sie meinten aber zu mir, weil der Indoorspielplatz bis zwölf Jahren nur zugänglich ist, hat sich die Sache erledigt.

    Ich meinte zu Ihnen, es war nicht mal jemand vor Ort. Sprich, wenn mein Kind Hilfe braucht, muss ich ja da rein. Es ist schwierig zu erklären. Ich hoffe man kann soweit verstehen wie ich es meinte. Ausführlicher wollte ich jetzt jetzt nicht darstellen. Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben. Ich überlege, zum Anwalt zu gehen und Schmerzensgeld einzuklagen.

    Reply
  2. Roland G sagt

    25. February 2020 um 16:26

    Mein Sohn (27 J. alt, Studierender,wohnt noch bei den Eltern) hat vom Ex seiner neuen Freundin einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und ist bewusstlos auf die Straße gestürzt. Es wurde ein Schädelhirntrauma 2.Grades mit Impressionsfraktur Os occipitale und begleitender Platzwunde diagnostiziert. Der behandelnde Arzt der Notaufnahme hat die Kripo informiert. Die Polizei hat diesen Angriff nach 2 Tagen von versuchtem Totschlag auf schwere Körperverletzung reduziert. Da die Kripo involviert war, läuft wohl ein eine Anzeige von staatlicher Seite aus. Sollten wir trotzdem einen Anwalt aufsuchen und wer bezahlt diesen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      9. March 2020 um 14:44

      Hallo Roland G,

      Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch und muss in der regel durch Geschädigte selbst geltend gemacht werden. In einem eventuellen Strafverfahren kann ein Schmerzensgeld zusätzlich zugesprochen werden, dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und in der Regel nicht üblich.

      Ein Anspruch ist beim Verursacher bzw. dessen Versicherung anzumelden. Dies kann mit oder ohne Hilfe eines Anwalts geschehen. Im Zweifelsfalls ist die Konsultation mit einem Anwalt zu empfehlen. Die Kosten dafür gehen üblicherweise bei einem erfolgreichen Verfahren auf die Versicherung bzw. den Verursacher über.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  3. Horn sagt

    21. February 2019 um 19:08

    Guten Abend,
    mich würde interessieren, ob und wieviel meinem Sohn an Schadenersatz zusteht.
    Mein Sohn würde im Alter von 4 Monaten von meinem Ex-Mann misshandelt. Er hatte ein Schädel-Hirn-trauma 2. + 3. Grades durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals im Sinne von würgen und schütteln. Mein Ex-Mann ist damals (1997) zu 2 Jahren auf Bewährung und 4 000 DM Schmerzensgeld verurteilt worden.
    Es hieß damals, dass keine Spätfolgen zu erwarten sind.
    10 Jahre habe ich gekämpft und endlich kam 2007 die Diagnose: “geistige Behinderung”.
    Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B + G. Das H würde vor 2 Jahren ab erkannt. 80% Schwerbehinderung. Pflegegrad 3.
    Über Opferentschädigung habe ich es 2x probiert und würde 2x vom Sozialgericht abgelehnt, weil es 1 Untersuchungsbefund im Alter von 13 Monaten gibt, wo mein Sohn den Ärzten und Schwestern freundlich zugewandt war. (Ich hatte ihn auch auf dem Arm)
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
    Familie H.

    Reply
  4. M. Wilhelm sagt

    12. April 2018 um 19:53

    Hallo.Hatte im Jahr 2004schweres SHT . Bin seitdem arbeitsunfähig und habe Rente und BG Rente .Unfall ist bei Schwiegervater passiert . Von wem kann ich noch Schmerzensgeld und wie lange geltend machen

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. April 2018 um 8:20

      Hallo M. Wilhelm,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht üblicherweise dann, wenn Schäden durch andere Personen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ein solcher Anspruch ist beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend zu machen. In der Regel verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Es kann bei vorsätzlichen Taten jedoch auch 30 Jahre sein. Wenden Sie sich hier am besten an einen Anwalt, um abzuklären, ob ein Anspruch besteht und ob dieser geltend gemacht werden kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  5. Jansen sagt

    9. February 2018 um 16:14

    Hallo,

    mein Freund erlitt ein schweres Schädelhirntrauma als Fahrradfahrer. Er war im Koma, insgesamt inkl. Not-OP noch weitere 7 komplizierte Operationen waren nötig. Er ist halbseitig gelähmt, es bestehen erhebliche Schluckstörungen und er leidet unter globaler Aphasie, d.h. er kann nicht sprechen und er ist dauerhaft inkontinent. Seine Traumata erlauben nur wenige Momente des Tages eine sehr verminderte Ausmerksamkeit seinerseits; ansonsten schläft er. Er braucht eine intensive, persönliche Betreuung 24/7, die Nahrung muss zugeführt werden. Sein Pflegegrad ist 5.
    Die gegnerische Versicherung will 200 000 € zahlen und dadurch weitere Folgeschäden ausschliessen.
    Die umfangreichen medizinischen Unterlagen belegen ausnahmslos meine Ausführungen.
    Seine Betreuerin will den Deal mit der Versicherung.
    Was kann daran verbessert werden?

    MfG

    M. Jansen

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. February 2018 um 15:02

      Hallo Jansen,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch keine Einschätzung abgeben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  6. Jörn sagt

    15. October 2017 um 1:16

    Guten Tag :),
    Ich hatte 2014 einen schweren Motorradunfall:/
    Aphasie, Halbseitenlähmung, Rippenbrüche, SHT, Koma, innenband, außenband, Kreuzbänder gerissen uvm
    Wann kann ich ich auf ein Ende hoffen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. October 2017 um 8:40

      Hallo Jörn,

      diese Frage sollten Sie mit Ihren Ärzten klären. in Bezug auf einen Anspruch auf Schmerzensgeld können wir keine Aussage treffen, sodass Sie sich hier am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  7. MM sagt

    11. October 2017 um 11:36

    Hallo koerperverletzung.com-Team,

    eine gute Bekannte wurde im Urlaub von einem anderen Badegast mit dem sie zusammen mit anderen Bekannten sich unterhielten völlig unerwartet nach hinten über die Schulter geworfen und ist unter Wasser (Wassertiefe ca. 50-80 cm) senkrecht mit dem Kopf auf dem Grund aufgekommen. Daraufhin hatte sie starke Schmerzen (Kopf, Nacken) musste sich mehrmals übergeben, ist teilweise bewußtlos geworden und musste ärztlich versorgt werden. Damit war natürlich der Urlaub nach der Hälfte vorbei und sie durfte zur Beobachtung eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Den folgenden Tag durfte sie im Hotelzimmer und nicht am Strand verbringen. Von den entgangenen Freuden im restlichen Urlaub ganz zu schweigen. Seit der Heimkehr, wobei ihre der Rückflug gar nicht bekommen ist, klagt sie über ständige Schwerzen im Schulter/Nacken-Kopfbereich, Bewegungseinschränkungen und Schwindel. Abschließende Untersuchungen stehen noch aus. Mit physikalischer Therapie wurde noch nicht begonnen wird aber sicherlich noch kommen. Unabhängig davon ist sie noch krank geschrieben.
    Der Verursacher hat sich allerdings bereit erklärt bei Problemen seine Versicherung mit hinzu zu ziehen.
    Wer kann einen beraten was die Höhe des Schmerzensgeldes angeht? Einen Anwalt einzuschalten verursacht Kosten, wo dann wieder die Frage im Raum steht ob die gegnerische Versicherung diese mit übernimmt? Kann man die entgangene Urlaubsfreuden mit dazu rechnen? Wie sieht es Fahrtkosten, mit Attesten für die Versicherung aus, die der Arzt berechnet?
    Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      16. October 2017 um 8:26

      Hallo MM,

      die rechtlich sicherste Beratung erhalten Sie in einem solchen Fall nur bei einem Anwalt. Eventuelle können Ihnen auch Opferhilfevereine weiterhelfen. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können daher auch nicht beurteilen, welche Höhe angemessen wäre. Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Schmerzensgeldtabelle als Orientierungshilfe heranzuziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  8. Pia sagt

    19. August 2017 um 19:25

    Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein Schädel-Hirn Trauma in der Kindheit durch einen 3 Meter Sturz von einer Leitet erlitten und jetzt erst vom Arzt die Diagnose bei der Rehab bekommen Schädel-Hirn-Trauma!! Ich bin arbeitsunfähig ich habe eine schwere Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung!!!!!! Und ich hatte einen Busunfall auch in der Kindheit mit ca. 15 Jahren ich habe viele Beschwerden, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Magenschmerzen und ein Cervikalsyndrom u.s.w und ich hatte noch einen weiteren Unfall 2013 ich bin bei meinem Wohnhaus in der Nähe bei einer Betonsäule frontal angelaufen mit meinem Kopf und ich habe mir die Nase gebrochen und ich habe seit dem auch Viele schmerzen körperlich und psychische Leiden, psychische Schmerzen!!! Können Sie mir bitte helfen damit ich zu meinen Schmerzensgeld komme!!! Ich Bin arbeitsunfähig, Kämpfe seit 2,5 Jahren um die Invaliditätspension!!! Bekomme wenig REHABGELD!! Bitte helfen Sie mir! Dankeschön! Mit freundlichen Grüssen Pia

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      21. August 2017 um 9:34

      Hallo Pia,

      ein Schmerzensgeldanspruch besteht in der Regel dann, wenn eine Person durch eine andere grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde. Ein Anspruch kann auch verjähren. Da wir die Sachlage nicht beurteilen oder eine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  9. M. Nieremz sagt

    31. May 2017 um 19:51

    Ich hatte am 26.4.2017 einen Arbeitsunfall , ( hatte unseren vorläufigen Aufenthaltsraum auf Arbeit der sich auf einer Baustelle befand ein Roll Tor welches sich beim verlassen des Raumes gesenkt hatte auf den Kopf bekommen)
    Wurde vom Krankenwagen ins ukb gebracht und lag 2 Tage im Krankenhaus mit Gehirnerschütterung und stauchung des halswirbels
    Inwieweit kann man Schadensersatz geltend machen , da seit dem dauerhaft Kopfschmerzen und in der Hws Bewegung eingeschränkt

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      6. June 2017 um 8:54

      Hallo M. Nieremz,

      Schmerzensgeld deckt nur Fälle ab, in denen eine Person von einer anderen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wird. Bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  10. Gunter G. sagt

    17. April 2017 um 20:40

    Ich hatte im Nov. letzten Jahres einen Arbeitsunfall. Habe ein SHT mit 2 stündiger Bewusstlosigkeit erlitten. Mein Geruchsinn ist irreparabel geschädigt. Noch leide ich an Schwindel und Kopfschmerzen. Was sich aber noch geben soll. Ab Juni geh ich wieder arbeiten. Steht mir trotzdem Schmerzensgeld oder Rente zu?

    Reply
  11. Ben sagt

    21. January 2017 um 11:59

    Ein sehr naher Angehöriger hat durch einen Arbeitswegeunfall mit dem Dienstwagen einen unverschuldeten Unfall.
    Erlitt ein sehr schweres SHT und ist jetzt lebenslang an den Rollstuhl gefesselt plus irreperable psychische und körperliche Schäden.
    Die BG zahlt eine Unfallrente und die lebenslangen ärzlichen Kosten.
    Kann mein Angehöriger zusätzlich ein Schmerzensgeld vom damaligen Arbeitnehmer verlangen?
    Wenn ja,wie lange kann man dann diesen Anspruch geltend machen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      25. January 2017 um 12:04

      Hallo Ben,

      bei einem Autounfall (unabhängig davon, ob er sich auf dem Arbeitsweg zugetragen hat) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher. Letzterer bzw. dessen Versicherung ist dann dazu verpflichtet, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese wird dem Betreffenden unabhängig von den Zahlungen der Berufsgenossenschaft gewährt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  12. B. Karola sagt

    17. January 2017 um 9:19

    Durch ausrutschen auf ein Parkplatz der nicht gestreut war erlitt ich ein Schaedelhirntauma mit Bewusstlosigkeit 30min. Nun habe ich einen Dauerhaften mit dem rechten Auge. Sehr Doppelbilder vom Augenarzt bestätigt. Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu. Versicherung will das ich eine Abfindungerklärung von 10.000 unterschreibe, und Anwalt soll ich auch noch selbst zahlen. Bitte können sie mir helfen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      25. January 2017 um 11:50

      Hallo Karola,

      eine konkrete Summe lässt sich ohne Kenntnis sämtlicher Umstände nicht vorhersagen. Sie können eine Schmerzensgeldtabelle zur Orientierung nutzen. Die Konsultation eines Anwalts ist sehr zu empfehlen. Die Kosten dafür gehen bei einem erfolgreichen Verfahren auf die Versicherung über.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply

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  • Vorsätzliche Körperverletzung
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    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
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  • Strafverfolgung und Strafzumessung
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