
Articulatio genus – es klingt wie der nächste großer Zauberer nach David Copperfield und tatsächlich vollbringt dieser „Artikulator“ auch Wunderwerke. Doch diese finden nicht unter Scheinwerferspots auf der Bühne statt, sondern ganz unscheinbar im menschlichen Körper. Genauer gesagt: im Kniegelenk. Denn das ist wohl unter medizinischen Laien die geläufigere Bezeichnung.
Das Knie ist das größte Gelenk des Körpers und es sorgt dafür, dass Oberschenkel, Kniescheibe und Schienbein miteinander verbunden werden. Wie ein Scharnier ermöglicht es die Streckung und Bewegung des Beines. Es ist quasi die Quelle des Gehens.
Umso problematischer ist eine Beschädigung dieser Körperpartie, beispielsweise in Form einer Knieprellung. Diese kann Schmerzensgeld begründen, da sie den Betroffenen unter Umständen drastisch in seinem Alltag einschränkt, ist doch eine Fortbewegung nur unter erheblichen Schmerzen möglich.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ausfallen kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung
Lässt sich die Prellung des Knies auf eine Fremdeinwirkung zurückführen, kann dies in der Regel ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Einheitliche Vorgaben für die Schmerzensgeldhöhe gibt es in Deutschland nicht, weshalb in jedem Fall eine individuelle Bemessung gibt. Mit welcher Summe Sie in etwa rechnen können, verraten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
Grundsätzlich können Sie auch ohne einen Anwalt Schmerzensgeld einfordern. Allerdings kann ein Jurist meist besser einschätzen, ob die angebotene Entschädigung auch angemessen ist.
Inhaltsverzeichnis
Prellung im Knie: Schmerzensgeld für ein immaterielles Leiden
Die Grundlage für das Schmerzensgeld bei einer Prellung im Knie findet sich in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist das sogenannte Schmerzensgeld geregelt, welches auf körperliche, gesundheitliche, freiheitliche und sexuelle Einbußen Anwendung findet.
Um Schmerzensgeld bei einer Knieprellung zu erhalten, muss der Geschädigte seine Verletzungen nachweisen. Charakteristisch sind bei derartigen Knieschäden neben den typischen Schmerzen von Prellungen zum Beispiel Blutergüsse, Gefäß- oder Gelenkschäden, Zerrungen sowie ein Funktionsverlust oder ein Bänderriss.
All das muss mittels ärztlicher Befunde dokumentiert werden. Diese dienen dem Betroffenen im Zivilverfahren oder bei der außergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Versicherung als Beweis über die Schmerzen bzw. den Schweregrad der Prellungen.
Höhe vom Schmerzensgeld bei einer Knieprellung
Wie viel Schmerzensgeld eine Knieprellung begründen kann, ist stets vom Einzelfall abhängig. Je nachdem, ob weitere Verletzungen, wie ein Schleudertrauma oder ein HWS-Syndrom, vorliegen, kann sich die Summe erhöhen.
Auch die Schmerzen, die Dauer der Behandlung, die sich über Wochen oder Monate hinziehen kann, die Notwendigkeit von Operationen und Phasen der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt.
Hier sehen Sie, wie hoch das Schmerzensgeld einer Knieprellung in vergangenen Entscheidungen ausfiel:
Verletzung | Schmerzensgeld einer Knieprellung | Gericht, Jahr, Entscheidung |
---|---|---|
Schlüsselbeinfraktur und Knieprellung | ca. 6.400 Euro | LG Wiesbaden, 1988, Az. 2 O 30/87 |
Schlüsselbein- und Rippenfraktur, beidseitige Knieprellung und Prellungen der Unterschenkel | ca. 1.000 Euro | LG Aschaffenburg, 1980, Az. 2 S 224/79 |
HWS-Prellung und - Syndrom, Brustkorbverletzung, Bauchtrauma, Schädel- und Knieprellung sowie Handverletzung | ca. 25.600 Euro | BGH Karlsruhe, 1996, Az. VI ZR 55/95 |
Schultergelenksprengung, Kniegelenkprellung und Kreuzbandriss | ca. 4.000 Euro | OLG Hamm, 1997, Az. 27 U 216/96 |
Prellungen von Schulter und Knie | ca. 1.000 Euro | AG Kassel, 2000, Az. 423 C 349/99 |
Saimir D sagt
Hallo zusammen, ich hatte Schulter Prellung und knich Prellung, und meine Anwalt sagte Schmerzensgeld ist. 250€bis 500€ist das zu viel, oder zu wenig. Ich möchte gerne wissen danke. LG D