Zum Inhalt springen

Körperverletzung

Logo Körperverletzung
  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Leichte Körperverletzung
  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Kindesmisshandlung
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Anstiftung zur Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Schlägerei
  • Strafverfolgung & Strafzumessung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Tatbestandsmerkmale
  • Behandlungsfehler
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord
  • Totschlag
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage
  • Grenzen der Zivilcourage
  • Anwälte für Strafrecht
  • Lexikon
  • koerperverletzung.com
  • Schmerzensgeld
  • Schmerzensgeld bei Misshandlung Schutzbefohlener

Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener: Wann besteht ein solcher Anspruch?

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare
Kinder und andere schutzbedürftige Personen können Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener verlangen.
Kinder und andere schutzbedürftige Personen können Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener verlangen.

Kinder sind leichte Opfer. Sie können Gefahren noch nicht richtig einschätzen, sind in der Regel körperlich unterlegen und müssen auch den Umgang mit Konflikten erst lernen. Aus diesem Grund sind sie psychologisch, körperlich und sozial besonders schutzbedürftig. Doch auch Menschen, die aufgrund ihrer Gebrechlichkeit oder wegen einer Krankheit wehrlos sind, stehen unter besonderem Schutz. So ist unter anderem die Misshandlung Schutzbefohlener im Strafrecht nach § 225 StGB unter Strafe gestellt.

Betroffene Opfer einer solchen Straftat können darüber hinaus Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Täter verlangen. Der folgende Ratgeber fasst die wichtigsten Fakten zum Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener zusammen. Er erklärt vor allem, worauf Anspruchsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Schmerzensgeldforderung achten sollten.

FAQ: Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener

Können die Opfer einer Misshandlung Schutzbefohlener Schmerzensgeld fordern?

Ja, grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Ob Sie im Einzelfall eine Entschädigung erhalten können, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt klären.

Wie fordere ich Schmerzensgeld nach einer Misshandlung als Schutzbefohlener?

Sowohl im Zuge eines Adhäsionsverfahren also auch mithilfe einer Zivilklage könne n Sie Schmerzensgeld einfordern.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es für die Misshandlung Schutzbefohlener?

Pauschale Aussagen zur Schmerzensgeldhöhe sind nicht möglich, da die Gerichte den Anspruch individuell bemessen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener
  • Vor Klärung der Frage nach Schmerzensgeld: Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener
    • Wer sind Schutzbefohlene?
  • Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener
    • Höhe vom Schmerzensgeld nach einer Misshandlung Schutzbefohlener

Vor Klärung der Frage nach Schmerzensgeld: Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener

Personen, die gegenüber diesen Schutzbedürftigen eine Sorgepflicht trifft, machen sich wegen der Misshandlung Schutzbefohlener strafbar, wenn sie diese quälen, roh misshandeln oder böswillig vernachlässigen.

Idealerweise wird Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener im Adhäsionsverfahren geltend gemacht.
Idealerweise wird Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener im Adhäsionsverfahren geltend gemacht.

Wird ein Beschuldigter wegen dieses Deliktes verurteilt, so erwartet ihn nicht immer nur eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Im sogenannten Adhäsionsverfahren kann der Verletzte der Straftat auch ein Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener geltend machen.

Dieses Verfahren ermöglicht es dem Opfer, diese vermögensrechtlichen Ansprüche, die ihm aufgrund der Straftat entstanden sind, bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Das Zivilgericht muss dafür nicht mehr eingeschaltet werden. Dies erspart dem Schutzbefohlenen eine weitere Klage und Beweisführungen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Schmerzensgeld für die Misshandlung Schutzbefohlener nach der strafrechtlichen Verurteilung im Rahmen einer Zivilklage geltend zu machen. Welche Vorgehensweise im Einzelfall am besten geeignet ist, sollten Betroffene mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Der Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB ist nicht ganz leicht zu verstehen. Er ist recht umfangreich und sieht verschiedene Möglichkeiten vor.

Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener können z. B. Kinder unter 18 Jahren beanspruchen.
Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener können z. B. Kinder unter 18 Jahren beanspruchen.

Zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehören die folgenden Faktoren:

  • Person unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person
  • Opfer untersteht einer besonderen Sorgepflicht im Sinne von § 225 Abs. 1 StGB
  • quälen oder roh misshandeln oder
  • Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht
  • Vorsatz (Achtung: Fahrlässigkeit genügt nicht, um eine Misshandlung Schutzbefohlener anzunehmen.)
Beachten Sie: Die sexuelle Misshandlung von Schutzbefohlenen ist in einem eigenen Straftatbestand geregelt, und zwar in § 174 StGB. Dieser Ratgeber befasst sich ausschließlich mit der Misshandlung Schutzbefohlener.

Wer sind Schutzbefohlene?

Zu der besonders schutzwürdigen Gruppe gehören:

  • leibliche und adoptierte minderjährige Kinder und
  • Menschen, die aufgrund physischer Beeinträchtigungen, Alter, Krankheit oder einer Behinderung wehrlos sind.
Wer muss Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener zahlen? Z. B. entsprechend straffällig gewordene Pfleger.
Wer muss Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener zahlen? Z. B. entsprechend straffällig gewordene Pfleger.

Zwischen Täter und Opfer muss weiterhin ein besonderes Schutzverhältnis bestehen, beispielsweise in der Familie, im Pflegeheim oder auch am Arbeitsplatz. Hierunter fallen folgende Personengruppen:

  • Eltern oder der Vormund
  • Babysitter
  • Erzieher und Lehrer
  • Betreuer und Pfleger
  • Mitarbeiter des Jugendamts
  • Mitarbeiter eines Krankenhauses oder Pflegeheims
  • Arbeitgeber

Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener

Der Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer Misshandlung Schutzbefohlener kann auf zwei Wegen geltend gemacht werden.

  1. im bereits erwähnten Adhäsionsverfahren vor dem Strafgericht
  2. in einem vom strafgerichtlichen Verfahren getrennten Zivilprozess
Beanspruchen Sie Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener bereits vor dem Strafgericht.
Beanspruchen Sie Schmerzensgeld wegen Misshandlung Schutzbefohlener bereits vor dem Strafgericht.

Das Adhäsionsverfahren hat den Vorteil, dass sich der Schutzbefohlene einen weiteren Prozess und damit eine zusätzliche psychisch belastende Prozedur spart. Zwar kann das Opfer auch im Nachhinein seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor dem Zivilgericht geltend machen. Neben dem Zeitaufwand muss der Verletzte dann unter Umständen Darlegungs- und Beweislastregeln in Kauf nehmen, die für ihn nachteilig sind. Denn grundsätzlich muss derjenige, der zivilrechtliche Ansprüche geltend macht, die Tatsachen vortragen und beweisen, die seine Forderungen dem Grunde und der Höhe nach begründen.

Verletzte könnten davon ausgehen, dass ein Geständnis des Angeklagten als Beweis für die Misshandlung Schutzbefohlener genüge. Doch das ist nicht unbedingt der Fall, wie aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervorgeht. In einem Leitsatz des Urteils (LG Köln, Urteil vom 21.04.2008, Az. 2 O 684/06) heißt es:

“Hat ein Angeklagter in einem Strafverfahren ein Geständnis abgelegt, so kommt diesem in einem anschließenden Zivilrechtsstreit keine Bindungswirkung zu; das Geständnis ist lediglich im Rahmen einer freien Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO zu berücksichtigen.”

Für die Opfer der Straftat kann dies weitreichende Folgen haben: Es besteht zwar die Möglichkeit, dass das Zivilgericht dem Geständnis eine große Beweiskraft zugesteht und dies ausreichen lässt. Es kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass dieses Geständnis aus dem Strafverfahren für die Anerkennung eines Schmerzensgeldanspruchs nicht ausreicht (LK Köln, NStZ-RR 200, S. 182).

Schutzbefohlene sollten aus diesem Grund ihr Schmerzensgeld in voller Höhe im Adhäsionsverfahren geltend machen.

Höhe vom Schmerzensgeld nach einer Misshandlung Schutzbefohlener

Konkrete Aussagen darüber, wie hoch das Schmerzensgeld nach einer solchen Straftat jeweils ausfällt, können an dieser Stelle nicht gemacht werden. Der Richter berücksichtigt verschiedene Faktoren bei der Ermittlung der Höhe.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen, Durchschnitt: 3.78 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Schmerzensgeld für eine Platzwunde am Kopf: Wenn die Haut den Bogen überspannt
  • Anspruch auf Schmerzensgeld für eine Fraktur am Beispiel erklärt
  • Anspruch auf Schmerzensgeld: Ursachen für den immateriellen Schadenersatz
  • Die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld – Die Sühne des Täters
  • Schmerzensgeld nach einem Sportunfall: Entschädigung für Athleten?
  • Schockschaden: Schmerzensgeld auch für Angehörige?
  • Schmerzensgeldtabelle: Wie hoch können Schmerzensgeld oder Schadenersatz ausfallen?
  • Behandlungsfehler und die Verjährung vom Schmerzensgeld: Wettlauf gegen die Zeit?
  • Begründet falsche Diagnose Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Schmerzensgeld für multiple Prellungen: Gewebsverletzung unter der Hautoberfläche

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Waldemar z. sagt

    26. October 2024 um 12:40

    Ich bin heute 62 Jahre alt und bin auch durch die Hölle gegangen in unserem Erziehungsanstalt der EV Kirche Wil auch nicht das die heiligen Erzieher und Kirche die davon gewusst haben one Konsequenz da von kommen

    Reply
  2. Hannah sagt

    15. May 2023 um 18:02

    Hallo, kann ich Entschädigung beantragen und anonym bleiben, bzw so, dass der Täter (Vater) nichts davon weiß ?
    Bin mittlerweile erwachsen, möchte diesen Mann nicht sehen, von nichts wissen lassen.
    Lg

    Reply
  3. Rosa M sagt

    6. May 2023 um 17:24

    Guten Tag,

    ich möchte gegen meine Stiefmutter klagen und diese anzeigen wegen Kindesmissbrauch und Vernachlässigung. Ich bin mit 18 Jahren das letzte Mal von meinem Vater und der Anwesenheit meiner Stiefmutter geschlagen worden. Nun bin ich 33 Jahre alt und habe dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung, starke Depression und leide unter Angstzustände . Ich konnte mich aus der Gewalt meines Elternhauses befreien, indem ich von zuhause weglief.

    Meine Frage ist, ob ich nach so vielen Jahren Anzeige erstatten kann oder ob dieser Fall verjährt ist?

    Reply
  4. Dagmar S sagt

    6. October 2022 um 18:45

    Hallo zusammen,

    ich habe einen langen Leidensweg. Von der Mutter sexuell mißbraucht, vom Vater geschlagen, getreten bis ich grün und blau war, manipuliert und seelisch immer getreten worden, ausgelacht etc. Das letzte Mal war bei meiner Hochzeit mit 34, da meinte meine Mutter zum Bräutigam: “Wenn se nicht pariert, hau drauf”… Die Ehe hat nicht bis jetzt gehalten, aber ein wundervolles Kind war das Ergebnis. Mittlerweile bin ich 53, mit PTBS krankgeschrieben, die Kindheit hat mich eingeholt. Da alles erst jetzt aufgepoppt ist und ich voller Scham, Schuldgefühle und Unverständnis bin, … gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit? Kann ich noch rechtlich “Wiedergutmachung/Schmerzensgeld etc erreichen? Für mein Seelenheil wäre das wichtig. Danke für eine Antwort!

    Reply
  5. Panda sagt

    20. May 2022 um 21:54

    Wenn ich heute 59 bin und die Misshandlungen und der seelische Missbrauch bis ca dem 21 Lebensjahr stattfand,kann ich heute noch klagen?Es geht um den Erzeuger.

    Reply
  6. Sandra H sagt

    14. January 2022 um 13:30

    Hallo, guten Tag,
    welche Chance besteht für einen bereits Erwachsenen BEHINDERTEN Menschen (Autistisch, daher weiterhin Schutzbedürftig… auch als Erwachsener), die Eltern /Stiefvater anzuzeigen, obwohl 20 Jahre bereits vergangen sind?

    als Autist war + ist sich derjenige noch nie bewußt gewesen, was da mit ihm eigentlich strafbares passiert ist.
    Derjenige leidet noch heute unter seelischen UND körperlichen Schäden, die durch die seelischen + körperlichen Mißhandlungen entstanden sind.
    Die narzisstische Familie mobbt ihn noch heute + diffamiert ihn vor den eigenen Neffen/Nichten, die deshalb gar nichts mit ihm zu tun haben wollen obwohl sie ihn noch nie real kennenlernen konnten wegen der Ausgrenzungen gegen ihn…
    Das heisst, diese seelischen Grausamkeiten aus der Familie haben nie aufgehört, sie bestehen also weiterhin unterschwellig noch heute.

    Besteht da evtl. DESHALB noch heute eine Möglichkeit diejenigen anzuzeigen, zumindest wegen der seelischen Grausamkeiten + Diffamierungen?
    herzlichen Dank + viele Grüße.

    Reply
  7. C Eric sagt

    20. December 2021 um 16:46

    Hallo, ich bin als Kind sehr schwer durch meine Mutter Körperlich und Seelisch Misshandelt worden .
    Ein Elternteil kann noch so Grausam sein es sind die Eltern. Man begreift bzw kann erst sehr viel später überhaupt darüber sprechen und zum Glück ist sie gestorben aber mit dem Leidensweg nicht genug sexueller missbrauch folgte auch noch. Hört sich toll an sehr früh Anzeige und Klage, ich konnte erst spät darüber reden. mach jetzt mal ne Pause…

    Reply
  8. Daniel sagt

    16. October 2021 um 21:25

    Wie läuft das verfahren ab?
    -Stell ich einfach Anzeige?
    -Wird ein psychologisches gutachten empfohlen?(habe keinen psychiater)
    -Fallen kosten für das opfer/dem kläger an?

    Lg & Alles gute.

    Reply
  9. Andrea K sagt

    21. April 2021 um 19:54

    Ich koennte kotzen. Wieviele von dies Faellen gibt es eignetlich? Und dann ist es verjaehrt?? Wie klinisch bewiesen koennen die meissten Opfer von Kindemissbrauch das erst in den vierzigern verarbeiten. Bis dahin wir es verdraengt oder man gibt sich delbst die Schuld.

    Reply
    • Stefan L sagt

      8. November 2021 um 14:51

      Hallo

      Ich wurde in der Kindheit bis zu .einem 9. Lebensjahr den ganzen Tag im Zimmer eingesperrt Fenster zu und ohne ein Spielzeug… man hat mich quasi wie ein Tier gehalten im Käfig… und auch regelmäßig Prügel bekommen… mir wurde das Essen auf den Boden geschmissen und die tür wieder zu gemacht… dafür habe habe ich zeugen aus der Familie und ehemalige Nachbarn… bis ich dann zum Glück ins Heim gekommen bin… kann ich meine Mutter dafür Anzeigen? Ich bin drogenabhängig geworden und habe nie mein Leben in den Griff bekommen… meine Kindheit macht mich echt fertig… ich konnte nie wirklich eine Bindung zu meinem Sohn aufbauen…

      Reply
      • Bettina sagt

        10. May 2022 um 22:19

        Hallo Stefan, das tut mir total leid für dich., was du da durchmachen misstest und welchen roten Faden das Ganze durch dein Leben gezogen hat. Ich weiß wie unbeholfen man als Elternteil ist, wenn man überhaupt kein Vorbild in seinem Leben hat, auf das man zurückgreifen könnte um selber eine gute Erziehung und Beziehung hinzubekommen.
        Ich wünsche dir von Herzen, dass du irgendwann frei wirst von dieser Zerrissenheit und du die nötige Freiheit bekommst für deine eigene Erziehung. Und dass du dann eine Beziehung zu deinem Sohn bekommst wie du sie dir in deiner Kindheit gewünscht hättest. Du darfst ganz anders sein und du darfst deinen Sohn lieben und dich über ihn freuen….Alles Gute weiterhin, ich hoffe es geht dir schon besser. Ganz liebe Grüße

        Reply
  10. Katharina sagt

    20. July 2020 um 13:09

    Hallo,
    Wie funktioniert ein Verfahren, wenn der Kläger über 30 J. Ist und in der Kindheit jahrelang vom Vater und Stiefmutter misshandelt wurde?

    Reply
  11. Sorgenvoll sagt

    21. May 2020 um 14:32

    Wie ist das, wenn ein gesetzlicher Betreuer der zudem Anwalt ist, sich die psychische Erkrankung zum Nutzen macht und die Person solange überall bloß stellt, daß sie nicht mehr ernst genommen wird, egal wie oft sich die Betreute beschwerte. Wenn dann die Betreuerin die Betreute manipuliert, was auf Grund ihrer Erkrankung leicht ist und sie inzwischen hörig handelt, ganz gleich was die Betreuerin verlangt. So bspw.auch die Beziehung beendete, ihre Wünsche, Job, alles aufgab und geforderte, egal wie Strafbar umsetzt. Letztenendes die Betreute sogar noch nutze um gegen den bis dato Partner vor zu gehen?!
    Betreuerin um so handeln zu können sogar ein Gutachten hat abändern lassen, was die sofortige Unterbringung und Isolierung zur Familie ermöglichte. Was steht hierbei den Opfern zu? Einmal der psychisch instabilen Betreuten, die dadurch alles verlor und sogar Strafbar handelt. Aber auch dem Partner dem ebenfalls alles genommen wurde, Verleumdet, gemobbt, genötigt bis hin zu finanziellen großen Auswirkungen.

    Dankeschön

    Reply
  12. Klaus sagt

    6. January 2020 um 22:16

    Hallo, gibt es Fristen und Verjährung.?
    Hat zB. ein junger Erwachsener eine Chancen auf Schmerzensgeld, wenn er seine (Stief-) Eltern wegen Misshandlung und Vernachlässigung in der Kindheit und Jugend anklagt.?
    Und müssen die Eltern bei einer Verurteilung tatsächlich zahlen, wenn sie finanziell nicht so gut dastehen.?

    Danke im Voraus.

    Reply
    • OlliK sagt

      5. February 2020 um 14:11

      Ja, es gibt Fristen. Anzeige deswegen: Umso früher umso besser.
      Dann kommt es noch auf die Kombination der Straftaten an. Meist wird die mit der längsten Verjährungsfrist herangezogen.
      In meinem Falle habe ich leider erst 25 Jahre nach den Taten, die zwischen dem 7 und 16 Lebensjahr erfolgten, Anzeige gestellt. Leider viel zu spät. Es betraf nebst der Kindsmisshandlung, die Unterschlagung von Kindsvermögen und schwere Körperverletzung.
      Warte jetzt auf die Entscheidung des Landesversorgungsamts wegen OEG.

      Reply
  13. Siggi sagt

    2. February 2019 um 10:00

    Hallo ich bin geschadigter durch meinen ehem Betreuer eines Kinderheim.
    Die Taten wurden mittlerweile verhandelt und das OLG hat ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
    Täter ging natürlich in revision allerdings beantragte der generalbundesanwalt beantragte die Revision abzulehnen.

    Bin geschadigter in 3 Fällen, besteht eine Möglichkeit auf Schmerzensgeld wenn ja in welcher Höhe durchschnittlich?

    Reply
  14. Tanja sagt

    4. July 2018 um 21:47

    Welche Chancen bestehen, wenn ein seelischer Missbrauch von Grosseltern an das Enkelkind vorliegt? Hätte das Kind Anspruch auf Schmerzensgeld? Lange Thrapiezeit + Klinikaufenthalt waren nötig um das Kind wieder stabil zu kriegen.

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      10. July 2018 um 14:09

      Hallo Tanja,

      welche Chancen bestehen, einen Anspruch geltend zu machen, können wir rechtlich nicht beurteilen. Es kann durchaus ein Anspruch bestehen, doch das sollten Sie am besten gemeinsam mit einem Anwalt abklären. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply

Hinterlassen Sie einen Kommentar: Cancel reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

  • In unserem LEXIKON nachschlagen!

Arten der Körperverletzung

  • Vorsätzliche Körperverletzung
    • Leichte Körperverletzung
    • Einfache Körperverletzung
    • Gefährliche Körperverletzung
    • Schwere Körperverletzung
    • Psychische Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Beteiligung an einer Schlägerei
    • Misshandlung Schutzbefohlener
    • Kindesmisshandlung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Versuchte Körperverletzung
  • Einwilligung in Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung durch Unterlassen
  • Anstiftung zur Körperverletzung

Zivil- und strafrechtliche Folgen

  • Opferhilfe
  • Strafverfolgung und Strafzumessung
  • Schmerzensgeld
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadensersatz wegen Körperverletzung
  • Zivilklage

Andere Straftatbestände

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Erpressung
  • Fahrlässige Tötung
  • Häusliche Gewalt
  • Mobbing
  • Mord
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberischer Diebstahl
  • Tatbestandsmerkmale
  • Totschlag
  • Tötung auf Verlangen
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verpfuschte Schönheits-OP

Hilfeleistung im Ernstfall

  • Notwehr & Nothilfe
  • Grenzen der Notwehr
  • Notstand
  • Zivilcourage

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Anwälte für Strafrecht

Folgen Sie uns:

koerperverletzung.com auf FacebookFolgen Sie koerperverletzung.com auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2016-2025 koerperverletzung.com | Alle Angaben ohne Gewähr.

Bildnachweise | Impressum | Datenschutz | Über uns | Haftungsausschluss | Cookie-Einstellungen

✖ Anzeige
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie Ihren Anwalt und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
kostenlose Ersteinschätzung
§ Auf der Suche nach einem Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung!
§ Suchen Sie einen Anwalt für Körperverletzung?
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen sich unverbindlich beraten! Kostenlose Ersteinschätzung
Anzeige