FAQ: Beschuldigtenvernehmung
Eine Vernehmung beginnt mit der Eröffnung des Tatvorwurfs und der Rechtsbelehrung. Darauf folgt die eigentliche Befragung, bei der Ihre eventuelle Aussage zum Sachverhalt aufgenommen wird. Mehr zum genauen Ablauf erfahren Sie hier.
Für die Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei besteht keine Erscheinungspflicht. Diese besteht nur, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter geladen werden. Die Rechtsgrundlage dafür erklären wir hier.
Als Beschuldigter haben Sie unter anderem das Aussageverweigerungsrecht und das Recht auf ein faires Verfahren. Weitere Rechte führen wir in dieser Tabelle auf.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Definition einer Beschuldigtenvernehmung?
Eine Beschuldigtenvernehmung ist eine Art der Vernehmung, bei der gegen die vorgeladene Person der Verdacht einer Straftat besteht. Anders als die Zeugenvernehmung bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter für Sie:
- Gegen Sie liegt ein konkreter Verdacht vor
- Ein offizielles Ermittlungsverfahren läuft bereits
- Sie sind die zentrale Person in diesen Ermittlungen
Wenn Sie also von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen werden, werden Sie zur vorgeworfenen Tat befragt. Die Vernehmung dient dazu, Informationen zu sammeln und den Täter möglicherweise zu erfassen.
Die Rechtsgrundlage der Beschuldigtenvernehmung legt die StPO fest. § 163a StPO regelt, dass die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Ihnen die Möglichkeit geben müssen, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor sie die Ermittlungen abschließen und eine Entscheidung treffen. Diese Rechtsgrundlage ist auch in § 136 Abs. 2 StPO hinterlegt. Dieser Paragraph besagt nämlich:
„Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.“
Die Vernehmung soll Ihnen als Beschuldigter demnach auch die Chance geben, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen.
Eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet nicht zwingend, dass Sie schuldig sind. Es besteht lediglich der Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben. Die Vernehmung kann jedoch ergeben, dass Sie unschuldig sind. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren.
Wie läuft eine Beschuldigtenvernehmung ab?
Bei einer Vernehmung unterscheidet sich der Ablauf, je nachdem, ob die Einladung zur Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht verschickt wurde.
Die Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei
In erster Linie erhalten Sie von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Das Besondere an der Vorladung durch die Polizeibeamten ist, dass Sie nicht verpflichtet sind, zur Vernehmung zu erscheinen.
Die Entscheidung, zur Vernehmung hinzugehen, ist Ihnen also frei überlassen und darf im Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden.
Entscheiden Sie sich dafür, der Einladung nachzugehen, muss die Polizei Sie Ihrer Rechte belehren. Bevor die eigentliche Vernehmung beginnt, müssen die Beamten Ihnen den genauen Tatvorwurf erklären und Ihre Rechte aufzählen (z. B. das Schweigerecht oder das Recht auf einen Anwalt).
Wenn die Polizei die Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung beginnt, sind sämtliche Aussagen oder gesammelte Informationen nicht verwertbar. Sie können dann nicht im Verfahren oder vor Gericht genutzt werden.
Nach der Belehrung beginnt die Polizei die Vernehmung als Beschuldigter. Hier stellt sie Ihnen Fragen, um den Tatvorwurf zu klären. Jegliche Aussagen und Antworten können im Verfahren gegen Sie genutzt werden. Bevor Sie zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen, ist es also wichtig, die Aussagen mit Ihrem Anwalt zu klären.
Die Beschuldigtenvernehmung durch das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft
In einigen seltenen Fällen wird die Beschuldigtenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Ermittlungsrichter durchgeführt.
Erhalten Sie diese Form der Vorladung, sind Sie gemäß § 163a Abs. 3 StPO verpflichtet, zu erscheinen.
Wenn Sie nicht zur Vernehmung erscheinen, wird möglicherweise eine Zwangsvorführung gegen Sie verordnet und die Polizei holt Sie zur Vernehmung ab.
Auch, wenn Sie verpflichtet sind, der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht nachzugehen, können Sie bei der Beschuldigtenvernehmung vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?
Im Falle einer Beschuldigtenvernehmung stehen Ihnen Rechte zu, die Ihnen ein faires Verfahren gewähren.
Recht | Erklärung |
---|---|
Das Recht zur Akteneinsicht | Über einen Anwalt kann die Ermittlungsakte eingesehen werden, um alle Beweise der Behörden zu kennen und die Verteidigung vorzubereiten. |
Das Aussageverweigerungsrecht | Der Beschuldigte muss sich nicht selbst belasten und darf zu den Vorwürfen schweigen, ohne dass dies negativ ausgelegt wird. Nur Angaben zur Person sind verpflichtend. |
Das Verteidigungsrecht | Das Recht, sich aktiv gegen Vorwürfe zu wehren, z.B. durch das Benennen von Entlastungszeugen oder das Stellen von Beweisanträgen. |
Das Recht auf ein faires Verfahren | Ein übergeordneter Grundsatz, der einen fairen und rechtsstaatlichen Ablauf des gesamten Verfahrens garantiert, inklusive Waffengleichheit und rechtlichem Gehör. |
Das Recht auf einen Anwalt | Jederzeit kann ein Anwalt zur Beratung und Vertretung hinzugezogen werden. In schweren Fällen wird bei Bedarf ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt. |
Kann die Beschuldigtenvernehmung aufgezeichnet werden?
Grundsätzlich ja, § 136 StPO legt fest, dass die Vernehmung des Beschuldigten jederzeit aufgezeichnet werden kann. Je nach Tatverdacht oder individueller Situation muss die Vernehmung sogar mit Bild und Ton aufgenommen werden.
- Wenn wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (z.B. Mord) ermittelt wird und keine besonderen Umstände dagegensprechen.
- Wenn es dem Schutz von Beschuldigten mit erkennbar eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schweren seelischen Störungen dient.
Was passiert nach einer Beschuldigtenvernehmung?
Nach der Beschuldigtenvernehmung schließt die Polizei ihre Ermittlungen ab und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann auf Grundlage der gesammelten Beweise und Ihrer Aussage, ob das Verfahren eingestellt, Anklage erhoben oder weiter ermittelt wird.
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