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Arbeitsunfall: Gibt es Schmerzensgeld vom Arbeitgeber?

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Nicht jede Verletzung bei der Arbeit kann zu Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall führen.
Nicht jede Verletzung bei der Arbeit kann zu Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall führen.

Gerüstbauer, Dachdecker oder Hochseefischer – so unterschiedlich alle diese Berufszweige sind, so vereint sie doch eines: das Risikopotenzial, welches mit deren Ausübung einhergeht.

Doch auch in auf den ersten Blick weniger gefährlichen Berufsfeldern, wie in der Logistik, im Ernährungswesen und sogar in den geisteswissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern, können Verletzungen entstehen. In 2015 kam es zu knapp 870.000 Arbeitsunfällen.

Doch wer da direkt den Chef in die Pflicht nehmen möchte, um für den Arbeitsunfall Schmerzensgeld einzufordern, kommt mit seinen Bemühungen zumeist nicht weit. Denn der Vorgesetzte muss nur in ganz bestimmten Fällen nach einem Arbeitsunfall eine Entschädigung zahlen.

➽ Direkt zur Schmerzensgeldtabelle

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein verunfallter Arbeitnehmer Geld nach einem Arbeitsunfall bekommt und sein Recht geltend machen kann, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem werden die Fragen geklärt, wieviel Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall im Zweifel überhaupt möglich ist und welche Rolle die Berufsgenossenschaft bei der Schadensregulierung spielt.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld fordern?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei einem Arbeitsunfall nur, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Arbeitsunfall?

Pauschale Beträge lassen sich nicht nennen, da die Schmerzensgeldberechnung immer individuell erfolgen muss. Welche Summen Gerichte in der Vergangenheit zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall das Schmerzensgeld?

Hat der Arbeitgeber vorsätzlich einen Arbeitsunfall herbeigeführt, muss dieser das Schmerzensgeld bezahlen.

Berechnen Sie jetzt die Höhe des Verletztengeldes

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall
  • Berechnen Sie jetzt die Höhe des Verletztengeldes
  • Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall: Begriffliche Grundlagen
    • Was bedeutet Schmerzensgeld?
    • Arbeitsunfall und Wegeunfall: Was ist der Unterschied?
  • Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?
    • Ohne Vorsatz keine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall
      • Wie viel Schmerzensgeld kann ein Arbeitsunfall erzielen?

Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall: Begriffliche Grundlagen

Unfälle lassen sich trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen manchmal einfach nicht umgehen. Denn zumeist ist ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren dafür verantwortlich, dass es zu einem solchen Missgeschick kommt.

Ist dann eine Person verletzt, tangiert das nicht nur medizinische Fragen, sondern auch die Versicherung und begründet anschließend zivilrechtliche Ansprüche. Denn bei Personenschäden kommt unter Umständen der immaterielle Schadenersatz – im Arbeitsrecht also die Entschädigung bei einem Arbeitsunfall – in Frage.

Während Schmerzensgeld bei einer Beleidigung, Körperverletzung oder Vergewaltigung hinsichtlich der Haftbarkeit oftmals unproblematisch erscheint, verhält es sich nach einem Arbeitsunfall mit dem Schmerzensgeld nicht ganz so unkompliziert.

Haftungsbeschränkung: Ein Arbeitsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld nicht unweigerlich.
Haftungsbeschränkung: Ein Arbeitsunfall rechtfertigt Schmerzensgeld nicht unweigerlich.

Bei einem Arbeitsunfall gelten gewisse Haftungsprivilegien für den Arbeitgeber.

So kann dieser nicht bereits bei kleineren Sicherheitsmängeln ohne Weiteres in die Leistungspflicht genommen und zur Erfüllung vom entstandenen gesetzlichen Anspruch gezwungen werden kann.

Bevor jedoch der Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und dem Schmerzensgeld erörtert wird, sollen zunächst die zwei wesentlichen Begriffe erklärt werden.

Was bedeutet Schmerzensgeld?

Ob nach Auto- oder Arbeitsunfall, das Schmerzensgeld basiert immer auf derselben zivilrechtlichen Gesetzesgrundlage. In § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der immaterielle Schadenersatz geregelt.

Dieser kommt immer dann zum Tragen, wenn eines der folgenden Geschehnisse vorliegt:

  • Verwundung des Körpers
  • Beeinträchtigung der Gesundheit (sowohl körperlicher als auch emotionaler Natur)
  • Minderung der Freiheit
  • Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung
Es handelt sich beim immateriellen Schadenersatz um einen sogenannten Nichtvermögensschaden, der von seinem materiellen Pendent zu trennen ist. Während also beispielsweise Behandlungs- oder Reparaturkosten vom regulären Schadenersatz abgedeckt werden, dient das Schmerzensgeld, dem Namen entsprechend, dem Ausgleich der erlittenen physischen oder psychischen Schmerzen.

Schutzgut ist die körperliche Unversehrtheit, die bei Beeinträchtigungen vom immateriellen Schadenersatz erfasst wird. Dieser soll nicht nur ausgleichend wirken, sondern dem Opfer auch Genugtuung verschaffen, indem er eine billige Entschädigung in Geld darstellt.

Die konkrete Summe bemisst sich stets am Einzelfall und liegt im Ermessen der zuständigen Gerichtsbarkeit. Voraussetzung ist jedoch stets, dass derjenige, der die körperliche Versehrtheit eines anderen herbeigeführt hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Arbeitsunfall und Wegeunfall: Was ist der Unterschied?

Verletzungen während der arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall und können Geld vom Arbeitgeber nach sich ziehen.
Verletzungen während der arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall und können Geld vom Arbeitgeber nach sich ziehen.

Bekommt man bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld? Bevor diese Frage beantwortet werden kann, soll zunächst der Unterschied zwischen einem Arbeits- und einem Wegeunfall deutlich gemacht und eine definitorische Grundlage geschaffen werden.

Ein Unfall wird dann zum Arbeitsunfall, wenn er im Rahmen einer Tätigkeit geschieht, die laut Arbeitsvertrag zu erfüllen ist, also während der Arbeit.

Achtung: Schadenersatz bei einem Arbeitsunfall ist grundsätzlich auszuschließen, wenn der Arbeitnehmer während des Unfallgeschehens eigenwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt. Vorgänge wie Essen, Trinken oder Rauchen und auch Spaziergänge setzen die gesetzliche Unfallversicherung aus. Verunfallt der Betreffende in solchen oder ähnlichen Situationen, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Hier kann allenfalls eine private Unfallversicherung für eine Schadenersatzzahlung in Frage kommen.

Während der Arbeitsunfall im direkten Betriebsumfeld verortet ist, ereignet sich ein Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Firma.

Voraussetzung für einen Wegeunfall und eventuelles Schmerzensgeld ist, dass sich der Verunfallte auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Wohnung befindet. Das Kriterium der Unmittelbarkeit ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem geringsten Anfahrtsweg. Ist ein Weg zwar weiter, aber verkehrsgünstiger als eine kürzere Strecke, gilt dieser als unmittelbar.

Der Arbeitsweg beginnt mit dem Passieren der Haustür und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Verletzt sich ein Arbeitnehmer kurz bevor er die Haustür durchschreitet, kann er dieses Missgeschick nicht als Wegeunfall deklarieren.

Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall?

Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall zahlt der vorsätzlich gehandelte Arbeitgeber.
Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall zahlt der vorsätzlich gehandelte Arbeitgeber.

Die Versicherung des Arbeitnehmers erfolgt automatisch über ihr Unternehmen. Dieses ist dazu verpflichtet, die Mitarbeiter bei der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.

Während die Beiträge für die ersten beiden Formen der Versicherung von Arbeitgeber und –nehmer gemeinsam gezahlt werden, trägt der Chef die Kosten für die Berufsgenossenschaft allein.

Wie sieht nun also die Zahlungssituation bei einem Arbeitsunfall aus? Wer zahlt nach einem Betriebsunfall Schmerzensgeld?

Grundsätzlich gilt, dass Schmerzensgeld nach einem Wege- oder Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft in der Regel nicht gezahlt wird.

Doch auch wenn Sie kein Schmerzensgeld bei einem Arbeitsunfall von einer Berufsgenossenschaft bekommen, können hier dennoch Ansprüche geltend gemacht werden. So zahlt Ihnen die Berufsgenossenschaft beispielsweise materiellen Schadenersatz, wie:

  • Kosten für die Heilbehandlung
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Fahrtkosten

Obwohl also nach einem Arbeitsunfall kein Schmerzensgeld über die Berufsgenossenschaft beansprucht werden kann, gibt es dennoch Möglichkeiten, diese Form des immateriellen Schadenersatzes zu bekommen.

In Frage kommt nämlich eine Leistungsverpflichtung des Chefs oder verantwortlicher Kollegen. Um allerdings nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu erhalten, muss dem Verursacher, anders als bei der Entschädigung beim Autounfall, Vorsatz vorzuwerfen sein.

Ohne Vorsatz keine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist individuell verschieden.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall ist individuell verschieden.

Ein Arbeitsunfall zieht Schadenersatz nur dann nach sich, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies ist gesetzlich in § 104 des Siebten Buches vom Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Der Verunfallte muss also beweisen, dass das Schadensereignis gewollt und gebilligt wurde.

Einzig ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften reicht dafür nicht aus. Denn in einem solchen Fall ist üblicherweise nur von grober Fahrlässigkeit, nicht aber von Vorsätzlichkeit auszugehen.

Der Grund: In der Regel wird angenommen, dass auch bei einer Missachtung der Sicherheitsbestimmungen der Arbeitgeber darauf hofft, dass es nicht zu einem Arbeitsunfall kommt. Schadenersatz muss der Chef selbst dann nicht zahlen, wenn er die Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich missachtet hat. Auch in diesem Fall bezieht sich der Wille nämlich nicht auf die Verursachung eines Schadensereignisses.

Es wird also nicht erfolgreich für Sie sein, für einen durch Sicherheitsmängel verursachten Arbeitsunfall Geld zu verlangen. Im Zweifel lohnt es sich jedoch, Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen, der Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten berät.

Wie viel Schmerzensgeld kann ein Arbeitsunfall erzielen?

Grundsätzlich ist die jeweilige Höhe vom Schadenersatz einzelfallbezogen und vorab nicht genau bezifferbar. Dennoch kann eine Schmerzensgeldtabelle für einen Arbeitsunfall Richtwerte liefern, an denen sich der Betroffene ebenso orientieren kann wie das in Pflicht genommene Unternehmen oder der zuständige Richter eines Arbeitsgerichtes.

Sehen Sie hier für einen Arbeitsunfall Beispiele für Schmerzensgeld anhand einer Tabelle, die verdeutlichen, wie selten ein Arbeitsunfall Schmerzensgeld nach sich zieht:

Arbeits­unfallSchmerzens­geldGericht, Jahr
Sturz bei Zimmer­manns­arbeiten0 Euro (kein Vorsatz) BAG, 2009
Sturz bei Lager­arbeiten0 Euro (kein Vorsatz)LAG Hessen, 2009
Unfall auf Bau­stelleca. 255 EuroOLG Frank­furt, 2000
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Kommentare

  1. S. Bannert sagt

    7. August 2017 um 11:53

    Ich hatte vor einem Jahr einen Arbeitsunfall:
    Ich arbeitete in einem Kinderheim. Ein 9-jähriger Junge ist ausgerastet, stand vor mir und hat mit dem Fuß nach hinten getreten. Folgen für mich: die ersten beiden Hautschichten wurden zerstört, eine Woche Krankenhausaufenthalt, 4 Monate arbeitsunfähig.
    Die BG übernahm zwar die Behandlungs- und Fahrtkosten, aber habe ich dennoch Anspruch auf Schmerzensgeld?
    Ich bekam oft zu hören, dass dies Berufsrisiko sei.
    Dennoch habe ich die Stelle wechseln müssen, da ich im Moment nicht mehr mit Kindern arbeiten kann.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. August 2017 um 8:23

      Hallo S. Bannert,

      bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt.

      Eventuell kann jedoch ein Anspruch gegenüber dem Kind bestehen. Da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, ist uns eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um abzuklären inwieweit Ansprüche bestehen und gegen wen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Frank N. sagt

    20. Juli 2017 um 15:07

    Guten Tag
    Hatte am 14.07.2017 einen Arbeitsunfall wobei beide Beine gebrochen wurden. Bin Berufskraftfahrer und musste bei der Entladung dateien, da wie sich rausgestellt hat. Der falsche Stapler vor Ort war und der Stablerfahrer keine Einweisung bekommen hatte. Der Instruktor fehlte auch. Desweiteren war der Boden unebenen und es hätte laut BG dort auch nicht Abgeladen werden dürfen. Bei der Entadung hat der Stablerfahrer die Gabel zu früh runtergelassen und zwei Glasgestelle von je 1To.kamen auf mich zu geflogen. Wie ich das überlebt habe kann ich nicht sagen. Meine Frage ist kann ich das Subunternehmen die für die Entladung zuständig war, auf Schmerzensgeld verklagen?
    MfG
    Frank

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:55

      Hallo Frank N.,

      bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich an besten an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können und abzuklären, wie Sie weitere vorgehen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Sophie sagt

    16. Juli 2017 um 18:54

    Hatte vor ca. 2 Jahren Arbeitsunfall deckenplattenfraktur. War im Paket-kurrierdienst tätig. Hatte defektes Auto,durch die Dachfenster regnete es rein,und ich rutschte aus. Meldete es am gleichen Tag meinen Chef. Muss dazu sagen die schadensmeldungen in diesem Betrieb im Bezug der firmenautos waren enorm. Nächsten Tag fuhr ich zur Arbeit,weil ich mein Chef nicht erreichen konnte,und teilte ihm mit unter Tränen und Schmerzen das ich zum Arzt muss weil ich höllische Schmerzen habe und mir es unmöglich sei zu arbeiten. Mein Chef sagte mir darauf das er mir helfen tut die schwersten Pakete ins Auto zu laden,und sagte mir das ich auch ganz schnell in der Probe zeit gekündigt werden kann.im Endeffekt musste ich am nächsten Tag zum notarzt und habe von Dezember 2015 bis Juni 2016 verletzten Geld .dann wurde ich gesund geschrieben,obwohl ich noch Schmerzen habe,aber das ist ja eine andere Sache. Nun möchte ich gerne wissen,ob ich Anspruch auf Schmerzen Geld habe,da mein Chef mir ja mit Kündigung gedroht hat,falls ich nicht das mach was er sagt.

    LG

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:44

      Hallo Sophie,

      bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt. Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können und um etwaige Schadensersatzansprüche zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Andrea sagt

    11. Juli 2017 um 11:03

    Hallo liebes Schmerzensgeldteam,

    mein Sohn hatte einen Arbeitsunfall, ihm ist beim abladen eines Eisenträgers dieser aus der Kralle gerutscht und auf sein Bein gefallen. Er hat sich ein Hämatom und eine offene Wunde zugezogen und lag eine Woche im Krankenhaus, bleibende Schäden sind nicht zu erwarten.
    Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Kralle kein Prüfzeichen hatte und nicht verwendet werden durfte. Einem Kollegen passierte vorher das gleiche, er konnte aber noch ausweichen und wurde dadurch nicht verletzt. Die Kralle wurde inzwischen ausgetauscht. Hat der Arbeitgeber in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt, weil er nicht für die nötige Sicherheit und Arbeitsmaterialien sorgte? Hat mein Sohn Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja, gegen wen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:08

      Hallo Andrea,

      ob der Arbeitgeber in diesem Fall fahrlässig gehandelt hat, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, da dieser Sie diesbezüglich beraten entsprechend vertreten kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Gast sagt

    9. Juli 2017 um 12:44

    Hallo Vanessa,

    wenn du einen Arbeitsvertrag hast und der Unfall bei der Arbeit passierte, muss er der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese ist dann zuständig für Behandlungskosten und falls Folgen bleiben, was ich nicht hoffe.
    Auch Schüler sind bei Unfällen versichert.
    Immer alle Unterlagen gut aufheben wegen möglicher Folgeschäden.

    Wenn es kein Wegeunfall war (Unfall auf dem Weg zur Arbeit, Schule, …), dann hat man normalerweise keine „zivilrechtlichen Ansprüche“ und ohne zivilrechtl. Ansprüche gibt es kein Schmerzensgeld. Fehler der BG-Behandlung / des Durchgangsarztes lösen selten zivilrechtl. Ansprüche aus, aber da ist der Einzelfall zu prüfen.

    VdK ist eine Anlaufstelle für wenig Geld. Wie gut die Hilfe ist, hängt von der bearbeitenden Person ab, erwarte nicht zu viel … Eine anwaltliche Erstberatung kostet max. ca. 250€, nicht gleich ein Mandat unterschreiben.
    Gute Tipps von Betroffenen erhält man bei … , die erstezen aber nicht die Rechtsberatung!

    Allen viel Erfolg und gute Besserung.

    Antworten
  6. A. Klaffke sagt

    4. Juli 2017 um 13:53

    Am 31.5.2017 hatte ich einen Arbeitsunfall ich müsste durch ein Treppenhaus gehen um an meinem Arbeitsplatz zu kommen. In dem Treppenhaus funktionierte das Licht (das Licht ging schon lange nicht in das Treppenhaus) nicht ich ging vorichtig die Stufen runter dann bin ich ins leere getreten und stürzte die Treppen runter. Dabei habe ich mir mein Fuß gebrochen. Habe ich ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.

    L.G

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2017 um 9:30

      Hallo A. Klaffke,

      bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt.

      Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  7. Réka sagt

    3. Juli 2017 um 12:51

    Hallo Liebes koerperverletzung.com-Team,

    Ich habe im August. 2015 ein Arbeitsunfall gehabt. In einem Klamottengeschäft wurde ein Kleiderständer von einem spielenden Kind zu meinem Fuß geschoben oder gedrückt, und diese ziemlich scharfe Metallplatte von Kleiderständer hat meine Achillessehne geschnitten. Ich wurde operiert, dann lange Krankenstand und Reha… Während der Reha musste ich kündigen, weil mein Arbeitsgeber mit seinen Fragen („wann kommst du endlichmal zurück?“-obwohl ich noch nicht gehen konnte…) nicht in Ruhe gelassen hat.
    Nach 10 Monaten wurde ich krank geschrieben, aber ich durfte nicht mehr in meinem Bereich arbeiten, weil es nicht richtig geheilt wurde, und ich durfte meine Sehne nicht belasten. Es heißt, ich bin seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Ich musste jetzt nochmal operiert werden, weil es noch schlimmer geworden ist.
    Jetzt lauft das Prozess mit dem AUVA, und ich habe auch schon ein Anwalt. Aber meine Frage wäre, was sind die Erfahrungen? In welche Höhe bekomme ich schmerzensgeld? ( es wurde als Arbeitsunfall anerkannt). Da ich schon fast 2 Jahren nicht arbeiten kann, und lebe ich aus Arbeitslosengeld, finde ich es echt unfair, dass ich nicht aus meinem Fall so leben muss. Und ich möchte nur wissen, mit wieviel Geld ich ungefähr rechnen kann?

    Danke
    Mfg Réka

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2017 um 9:13

      Hallo Réka,

      pauschale Aussagen zur Höhe eines Schmerzensgeldes sind nie möglich, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Die Umstände des Unfalls sowie die Verletzungen und Folgen spielen hier eine Rolle. Sie können sich an den gängigen Schmerzensgeldtabellen orientieren, um einem Überblik über die Summen zu erhalten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  8. M.Sahin sagt

    2. Juli 2017 um 11:56

    Hallo liebes
    Schmerzensgeld Team.

    Ich habe am 09.03.2017 einen Arbeitsunfall gehabt. Ich bin von vier meter höhe runtergefallen. Ich habe zwei operationen bekommen von der Wirbelsäule, jetzt habe in eine Platte drin und 12 Schrauben. Da ich einen Zeitvertrag hatte, wurde diese nicht verlängert und ich bin seit dem 01.04 wieder Arbeitslos. Zurzeit gehe ich in die Reha. Habe ich die Chance auf Schmerzensgeld von der Firma wo ich gearbeitet hatte?

    Vielen Dank.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2017 um 9:08

      Hallo M.Sahin,

      im Falle eines Arbeitsunfalls muss dem Schädiger laut § 104 SGB VII Vorsatz nachgewiesen werden. Sie haben die Möglichkeit, die mit Hilfe eines Anwalts zu klären. Dieser kann Sie auch in Bezug auf die weitere Vorgehensweise beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  9. Vanessa sagt

    3. Juni 2017 um 10:40

    Hallo liebes
    Schmerzensgeld Team!

    Ich bin auf der Arbeit hin gefallen meine Chefin meinte wenn ihr Telefon klingel sollte solle ich ihr bescheid sagen also ging ich zur Chefin wollte ihr bescheid geben und bin schwer hingefallen seid dem bewegt sich mein Knie so komisch und ich habe Hölleische schmerzen steht mir jetzt schmerzensgeld zu?

    Ich habe vor paar Tage dem Team geschrieben wegen denn Vorfall in der Arbeit wegen dem Sturz seid den ist es viel schlimmer geworden mein Bein (Knie) ist geprellt habe eine feste Schiene bekommen und muss auf Krücken gehen mein Knie spring raus und es tut immer mehr und mehr weh und die Chefin will mich kündigen weil ich wegen mein Bein nicht zur Arbeit kommen kann bitte könnt ihr mir sagen ob mir schmerzensgeld zusteht LG Vanessa

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      6. Juni 2017 um 9:11

      Hallo Vanessa,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere Personen verursacht wurden. Bei einem Arbeitsunfall muss dem Schädiger laut § 104 SGB VII Vorsatz nachgewiesen werden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
      • Vanessa sagt

        6. Juni 2017 um 13:51

        Ok ich verstehe meine Chefin hat nämlich kein Schild hin gestellt mit der Aufschrift Vorsicht rutschig und wie ich weiss ist das ja Pflicht Zeugen habe ich auch die das beobachtet haben

        Antworten
  10. Hakim sagt

    24. Mai 2017 um 14:17

    Guten Tag ,
    ich hatte ein wegunfall ( Arbeit Unfall) am 23/01/2017 . am 9/05/2017 hatte ich eine Operation im Knie (Kreuzband) So jetzt meine frage habe ich ein recht auf schmerzensgeld ? Danke

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      29. Mai 2017 um 9:30

      Hallo Hakim,

      sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Schmerzensgeld beim Schädiger (Unfallverursacher) oder dessen Versicherung geltend zu machen. Für eine Einzelfallberatung ist die Konsultierung eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Sandra sagt

    24. Mai 2017 um 11:57

    Guten Tag,

    meine Tochter ist auf dem Schulweg über einen Schlauch an einer zu dem Zeitpunkt ungesicherten Baustelle gestolpert. Dabei hat sie sich einen komplizierten Bruch am Ellbogen zugezogen.

    Bisher ist sie schon zweimal operiert worden weil der Bruch mit Schraube und Draht fixiert werden musste. Eine dritte Operation steht noch aus, weil die Schraube wieder entfernt werden muss.

    Hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld und wenn ja, in welcher Größenordnung wäre das?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Viele Grüße
    Sandra

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      29. Mai 2017 um 9:26

      Hallo Sandra,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn immaterielle Schäden fahrlässig oder vorsätzlich durch andere verursacht wurden. Inwieweit dies hier der Fall ist, kann nur eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt klären. Wir bieten eine solche nicht an.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  12. Jasminka sagt

    24. Mai 2017 um 10:58

    Hallo Guten Tag ich habe eine Arbeit Unfall 11.02.2014, ich habe Linien Bus in Wien gefahren und Pkw mit Alkoholisierten Lanka an mich angefahren. Schmerzen Geld habe ich nicht bekommen . Bitte um Hilfe LG

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      29. Mai 2017 um 9:22

      Hallo Jasminka,

      wie Sie in diesem Fall weiter vorgehen, kann nur eine Rechtsberatung durch einen Anwalt klären. Wir bieten eine solche nicht an, daher sollten Sie sich vor Ort an einen Anwalt wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  13. Kasandra sagt

    22. Mai 2017 um 22:52

    Guten Abend,

    ich Arbeite in einem Pferdehof, als Pferdepflegerin. Beim Ausschneiden der Jungpferde, welche bei uns auf der Dauerkoppel stehen bis die eigentlichen Besitzer sie wieder abholen, verletzt. Mein Speichenknochen ist Gebr. und alles Gestaucht, musste gerichtet werden. Nun falle ich wohl längere Zeit aus. Kann ich von dem Pferdebesitzer ein Schmerzensgeld verlangen? Es handelt sich ja nicht um meinen Arbeitgeber. Denn im normalfall hat man ja eine Pferdehaftversicherung. Müsste diese Versicherung dann Schmerzensgeld zahlen?

    MfG Kasandra

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      29. Mai 2017 um 9:19

      Hallo Kasandra,

      ob in diesem Fall Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen, kann nur eine Rechtsberatung bei einem Anwalt klären. Wir können eine solche nicht anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  14. G. Zacher sagt

    1. Mai 2017 um 10:01

    Guten Tag,
    ich arbeite in einem Kinderheim. Neulich kam es zwischen 2 17jährigen Jugendlichen zu einem heftigen Streit mit anschließender körperlichen Auseinandersetzung. Da sie heftig aufeinander eingeschlagen haben, musste ich dazwischen gehen, um Schlimmeres zu verhindern. Polizei ist frühstens nach etwa 25 Minuten vor Ort, wenn man sie informiert (30 km entfernt)! Ich konnte sie erfolgreich trennen, habe mir dabei aber eine Serienrippenfraktur(3 Rippen gebrochen) und einen kleinen Finger gebrochen. Dieser Arbeitsunfall wurde der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet. 2 Tage Krankenhaus, wochenlange Krankschreibung folgten. Hätte ich denn Anspruch auf Schmerzensgeld? Ich zahle auch 45 Euro monatlich für den Besuch eines Fitnessstudios, welches ich voraussichtlich jetzt 3 Monate nicht nutzen kann.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
    MfG. G. Zacher

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      2. Mai 2017 um 9:39

      Hallo G. Zacher,

      in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Bei einem Arbeitsunfall muss dem Schädiger laut § 104 SGB VII Vorsatz nachgewiesen werden. In diesem komplexen Fall ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  15. Alexandra sagt

    6. April 2017 um 13:03

    Hallo,
    ich hatte auf dem direkten Weg nach Hause ( vom Ferienjob) einen unverschuldeten Autounfall als angeschnallte Beifahrerin, da ich zu dem Zeitpunkt noch 17 Jahre jung war (am 07.10.2014). Der BG ist mein Fall bekannt. Seit dem Unfall habe ich einen chronischen Tinnitus auf beiden Ohren(Piepsen) und eine Hyperakusis mit den entstehenden Folgen wie Kopfschmerz, Konzentrationsschwäche etc. ( Nach dem Unfall hatte ich auch HWS etc). Da ich jetzt Studiere bin ich sehr eingeschränkt und würde gerne die mir zustehende Entschädigung dafür haben. Die BG hat auch Behandlungen gezahlt und angesetzt. Ein Gutachten habe ich auch machen lassen.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      10. April 2017 um 8:25

      Hallo Alexandra,

      die Berufsgenossenschaft zahlt üblicherweise kein Schmerzensgeld. Eventuell können hier Ansprüche an den Unfallverursacher bestehen. Lassen Sie sich hier am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  16. Tilo K. sagt

    29. März 2017 um 22:00

    Hallo,
    mir wurde im Januar 2016 an einer Abkantpresse die linke Hand eingequetscht. Dazu muss man wissen,dass derartige Maschinen eigentlich von zwei Mann bedient werden müssen. In meinem Fall wurde die Maschine aber so umgebaut das sie auch von einem bedient werden kann. Durch Unaufmerksamkeit kam es zum Unfall, weil der Kollege das Pedal betätigte, obwohl ich noch mit der Hand beim einrichten war.
    Die Folge war eine massive Weichteilquetschung mit zwei Trümmerfeldern im Handgelenk, eine Platzwunde zwischen Daumen und Zeigefinger und Blutergüsse im Arm.
    Durch zusätzliche Behandlungsfehler ist mein Handgelenk so geschädigt, daß ich meinen Beruf als Berufskraftfahrer nicht mehr ausüben kann und mit Hilfe der BG einen neuen Job suche.
    Kann ich entweder vom Verursacher oder meiner Firma Schmerzensgeld verlangen?

    VG Tilo

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      3. April 2017 um 8:53

      Hallo Tilo K,

      da es sich wohl hierbei um einen Arbeitsunfall handelt, muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt.

      Sie sollten sich im Zweifel also an einen Anwalt wenden, um abzuklären, wie Sie hier weiter vorgehen können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  17. Tobias sagt

    20. März 2017 um 14:11

    Hallo, bin letztes Jahr im Mai bei einer sportlichen dienstlichen Veranstaltung mit den Fahrrad gestürzt und habe mir eine offene Unterarmfraktur beider Knochen (Elle und Speiche) zugezogen. Da der Knochen sehr gesplittert ist beim Aufprall ist bzw. war die Heilung langwierig. Zwar ist meine Elle zusammen gewachsen. Aber im November stellte meine Chirurgin fest nach der halbjährlichen Untersuchung das meine Speiche nicht zusammen gewachsen ist. Musste Ende November nochmals zur OP und mir wurde von Beckenkamm Knochen entnommen und zwischen die Speiche gesetzt. Kurz und knapp bis heute ist der Knochen noch nicht geheilt. Bin bei der Bundeswehr als Soldat tätig. Durch wen bekomme ich Schmerzensgeld bzw. hab ich Anspruch darauf?? An wen kann/muss ich mich wenden als Soldat. Weiß nur das meine Wehrdienstbeschädigung am laufen ist aber regeln die auch mein Schmerzensgeld??

    Gruss Tobias

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. März 2017 um 8:55

      Hallo Tobias,

      Arbeitsunfälle ziehen nur dann Schmerzensgeld nach sich, wenn einem Kollegen oder Vorgesetzten Vorsatz vorzuwerfen ist. Gleiches gilt für Sportunfälle. Die Verletzung muss demnach durch eine andere Person verursacht worden sein. Es wird Ihnen also vermutlich kein Schmerzensgeld zustehen. Im Zweifel können Sie hierzu aber auch einen Anwalt befragen,

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  18. Mehmet sagt

    6. März 2017 um 11:05

    Hallo mein mann hatte ein arbeitsunfall am 2.12.16 er ist Gebäude Reiniger von beruf aber hat ne Vertretung als haismeistervertratung gemacht dabei hat er seine finger mit einer kreissage geschnitten. Zum gluck sind sie noch drann. So jetzt meine frage hat er ein recht auf schmerzensgeld? Ah bevor ich es vergesse es wurden mit ihn nicht schriftlich geklärt was er zu machen hat als arbeiten. Haben leider keine Rechtsschutz versicherumg aber er ist in der indrustoer gewerlschaft. Wurde mich freuen wenn sie antworten vielen dank im vorraus.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      13. März 2017 um 9:03

      Hallo Mehmet,

      bei einem Arbeitsunfall kann Schmerzensgeld nur gegen einen Schädiger geltend gemacht werden, der vorsätzlich handelte. Wurde Ihr Mann also beispielsweise absichtlich auf die Kreissäge gestoßen oder Ähnliches, kommt Schmerzensgeld in Frage. War es allerdings ein Unfall bzw. Missgeschick, wird üblicherweise kein Schmerzensgeld gezahlt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  19. Alexander sagt

    26. Februar 2017 um 14:56

    Hallo liebes koerperverletzung.com-Team

    Ich hatte einen Arbeitsunfall, wo von einem Arbeitstisch die Beine abgebrochen sind, da dieser mit zu viel Gewicht beladen war. Infolge dessen habe ich mir den Unterarm verletzt, einen Nerv gerissen und zwei Sehnen angerissen. Der verantwortliche Kollege hat den Tisch während des Unfalls geschoben, wohlwissentlich, dass dieser hierfür nicht geeignet und überladen ist.

    Gilt dies schon als vorsätzlich? Hätte ggf. der Werkstattleiter/Verantwortliche Mitarbeiter die Überladung des Tisches erkennen und entsprechend handeln müssen?

    Vielen Dank vorab!
    Alexander

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. Februar 2017 um 9:32

      Hallo Alexander,

      zu einer derartigen Einschätzung bzw. Rechtsberatung ist nur ein Anwalt befugt. Wenden Sie sich also an einen solchen, um die Vorsatz-Frage zu klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  20. Michaela.I sagt

    6. Februar 2017 um 0:59

    Haloo, hatte ich einen Unfall bei der Arbeit im September 2016 in der Gastronomie, ich war in einer Höhe von 110 cm, die Höhe mit dem Umfang und der Schalter nach OMADA zu reinigen gemacht sind für 5 Monate krank, und nur wird jetzt kommen in Knieoperation für die Wiederherstellung, kann etwas über mein Problem von Schmerzen sein kann Geld verlangen? vielen Dank

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      6. Februar 2017 um 10:50

      Hallo Michaela,

      Schmerzensgeld ist nur dann möglich, wenn der Schaden von einem Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  21. Vincent K. sagt

    26. Januar 2017 um 15:06

    Bei Maurerarbeiten hat ein Mitarbeiter ein Gerüstteil am Kran nicht richtig gesichert ich wurde davon getroffen.
    Meine Nase ist zertrümmert, ein Liedband gerissen, Mittelgesicht Knochenbruch und Oberkiefer Knochenbruch und zwei zähne abgeschlagen außerdem das gehirn so verletzt das ich jetzt epilepsie bekommen habe also schwerbehindert bin habe ich trotzdem keine chance auf Schmerzensgeld ?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      30. Januar 2017 um 10:53

      Hallo Vincent,

      Schmerzensgeld steht Ihnen üblicherweise nur dann zu, wenn der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre Verletzungen verursacht hat. Bei mangelnder Sicherung wird dies oftmals nicht anerkannt. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt über Ihre Chancen, Schmerzensgeld zu erhalten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  22. Melissa sagt

    2. Januar 2017 um 10:04

    Mir ist ein 2 Meter Kühlschrank, der auf einer Erhöhung -provisorisch und nicht gesichert- stand, auf mich gefallen..
    Nun ist das nicht vorsätzlich vom Arbeitgeber,allerdings hat es der Hausmeister im Auftrag des Arbeitgebdrs angebracht,welcher ein persönliches Problem mit mir hatte. Frage:Muss es der Chef selber sein der hier vorsätzlich handelt oder kann ich hier eingreifen und Schmerzensgeld (da unfall durch eine 3.Person verursacht wurde) anfordern?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      3. Januar 2017 um 11:56

      Hallo Jessica,

      ein Antrag auf Schmerzensgeld setzt immer vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers voraus. Inwiefern dieses vorlag, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Ihnen ebenso das weitere Vorgehen schildern.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  23. Tina Z. sagt

    9. Dezember 2016 um 9:32

    Wegeunfall Sturz vom Rad, komplexe Knieverletzung. Der Radiologe diagnostiziert einen Erguss im Knie, sowie einen Außen- und Innenbandanriss. Die gravierende Verletzung: Innenmeniskuskorbhenkelriss und Ruptur des vorderen Kreuzbandes, übersieht er. Bildmaterial wird komplett (mit Datenträger) an die BG (auf deren Wunsch) übersandt. Auch der Beratungsarzt hat diese Verletzung übersehen. Der Innenmeniskus hat sich im Gelenkspalt verklemmt, dadurch konnte das Knie nicht mehr durchgestreckt werden. Nach 4,5 Monaten wurden die Verletzungen bei einer OP festgestellt. Der Innenmeniskus war nach so langer Zeit nicht mehr zu retten. Bestünde hier auch ein Schmerzensgeldanspruch gegen die BG?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      12. Dezember 2016 um 9:58

      Hallo Tina,

      die Berufsgenossenschaft zahlt üblicherweise kein Schmerzensgeld. Eventuell kommt jedoch Schmerzensgeld infolge eines Behandlungsfehlers in Betracht, sodass Sie den jeweiligen Arzt zur Verantwortung ziehen können. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  24. Anna B. sagt

    7. Dezember 2016 um 14:47

    Hallo meiner Mutter hatte einen Arbeitsunfall in der Fleischerei im Jahr 2009. Es war so das der Chef keinen Metall Handschuh hatte und auch denn Mitarbeitern gesagt hatte das er keine hat. Meine Mutter hat sich denn linken Daumen geschnitten mit dem Fleischermesser. Daraus entstand eine Infektion die Hand wurde mehrmals operiert und gereinigt so das sie eine sehr verlangsamte Reaktion auf der Hand hat. Sie wurde im Jahr 2011 Im Hamburger Berufsgenossenschaft für drei Wochen angeschaut und angeblich ist alles Gut und Sie kann Arbeiten. Das ist aber nicht der Fall da sie nur noch schmerzen in der Hand hat und sein zwei Jahren hat sich ihre Schulter gesenkt und jetzt wurde sie an der rechten Hüfte operiert und im Januar kommt die linke Seite jetzt hatte der Arzt noch ihren Rücken angeschaut und der ist auch Überlastet. Das Gericht läuft seit Jahren und es kommt nichts. Die Berufsgenossenschaft legt die Untersuchungen vor vom Jahr 2011 und gibt keine Erlaubnis auf eine Neuuntersuchung. Was kann ich tuchen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      12. Dezember 2016 um 9:55

      Hallo Anna,

      es bleibt Ihnen nichts übrig, als einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld scheidet vermutlich aus, wenn dem Chef kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  25. Lothar H. sagt

    12. November 2016 um 19:27

    Bin als ZeitungZusteller Tätig. Bin am 21.10.2016 von einer hohen Treppe hinunter gestürzt. Dabei Verletzte ich mir die linke Hand, Platzwunde rechtes Auge, Nasenbein, Wirbelsäule, Zähne

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      15. November 2016 um 9:28

      Hallo Lothar H.,

      Schmerzensgeld deckt nur Fälle ab, in denen eine Person von einer anderen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wird.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
      • Enoo sagt

        21. November 2016 um 14:11

        Ein Mitarbeiter der kein Kran schein hat, hat meinen Bein zwischen zwei Brammen zerquetscht und ich bekomme kein schadenersatz oder schmerzensgeld. Ist das normal ? Angeblich muss ich beweisen das er es absichtlich gemacht hat

        Antworten
        • koerperverletzung.com sagt

          28. November 2016 um 10:04

          Hallo Enoo,

          bei Arbeitsunfällen muss dem Schädiger tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden. Dies ist in § 104 SGB VII gesetzlich geregelt.

          Wenden Sie sich im Zweifel also an einen Anwalt, um dieser Beweispflicht nachkommen zu können.

          Ihr koerperverletzung.com-Team

          Antworten
      • Saku sagt

        5. Dezember 2018 um 0:26

        Hallo ich habe ein Unfall bei Arbeit gehabt im Jahr 2015 Juni und bis jezt haben mir kein schmerzen Geld gegeben und auch keine Entscheidung .Meine Zeigefinger hat mir die gewindmaschine abgetrennt und jezt habe schmerzen immer noch weil die haben mir noch zuesezlich kalparter op und jezt habe nicht mal Kraft mit mein Arm habe schmerzen siet her bin ich nicht gut .Warum haben die mir keine geld oder etwas wie IV oder so garnicht .Was mus ich machen damit ich etwas bekomme .? Das will ich wissen .Wie bekomme ich etwas Was mus ich machen um etwas bekommen?Danke schöne Tag .

        Antworten
    • Kuhlmann M. sagt

      13. August 2017 um 15:19

      Hallo
      Meine Frau ist Zeuge eines schweren Arbeitsunfalleß geworden. Sie hat mit der Firma nichts zu tun, sie kam also als Zivilist dazu. Seitdem ist sie in psychologischer Behandlung. Steht ihr Schmerzensgeld zu ?, zum Beispiel seitens der BG

      Antworten
      • koerperverletzung.com sagt

        14. August 2017 um 8:48

        Hallo Kuhlmann M.,

        ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzt in der Regel ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Schädigers voraus. Inwiefern dies hier zutrifft, sollten Sie am besten mit einem Anwalt abklären. Diese kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

        Ihr koerperverletzung.com-Team

        Antworten
        • Dirk sagt

          7. März 2018 um 11:57

          Ich hate ein Arbeitsunfall ein anhanger is gegen mich gefolt mein bein was grklemt zwischen deiksel und laterne meine Kollege hat der keile entfernt und der anhager ist los geroöt mit angezogener hand bremsen

          Antworten
          • koerperverletzung.com sagt

            12. März 2018 um 11:18

            Hallo Dirk,

            bei einem Arbeitsunfall besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in der Regel nur dann, wenn der Schaden durch einen andere Person vorsätzlich verursacht wurde. Dieser Vorsatz muss üblicherweise auch nachweisbar sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher, sich an einen Anwalt zu wenden.

            Ihr koerperverletzung.com-Team

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