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Vorladung bei der Polizei: So verhalten Sie sich richtig

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 25. November 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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FAQ: Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter oder Zeuge

Was passiert bei einer Vorladung von der Polizei?

Eine Polizeivorladung ist eine Einladung zur Vernehmung im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Ermittlungsbehörden versuchen auf diesem Wege, einen bestimmten Sachverhalt aufzuklären. Mehr erfahren Sie hier.

Ist eine Vorladung gleich eine Anzeige?

Nein. Eine Vorladung der Polizei erfolgt, weil zurzeit Ermittlungen wegen einer Straftat laufen, entweder gegen Sie als Beschuldigten oder gegen eine andere Person.

Muss ich zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter erscheinen?

Nicht unbedingt. Eine polizeiliche Vorladung ist für Sie als Beschuldigter nur verpflichtend, wenn sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter angeordnet wurde.

Muss man zur Vorladung als Zeuge bei der Polizei erscheinen?

Sie müssen einer Vorladung der Polizei als Zeuge zu folgen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter angeordnet wurde. Näheres können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter oder Zeuge
  • Was ist eine Vorladung bei der Polizei?
  • Wie sollte ich mich als Beschuldigter bei einer Vorladung der Polizei verhalten?
    • 3 Argumente, einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht nachzukommen
    • Ihre Rechte bei einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter
  • Vorladung bei der Polizei als Zeuge: Muss ich hin und aussagen?
  • Zur Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter bzw. Zeuge nicht erschienen
    • Vorladung als Zeuge bei der Polizei absagen: Geht das?

Was ist eine Vorladung bei der Polizei?

Was bedeutet eine Vorladung bei der Polizei? Sie sollen vernommen werden.
Was bedeutet eine Vorladung bei der Polizei? Sie sollen vernommen werden.

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten, weil die Beamten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens einen bestimmten Sachverhalt aufklären wollen – und zwar mithilfe Ihrer Aussage als Zeuge oder als Beschuldigter.

Die Beamten werden Ihre Angaben protokollieren und Ihnen zur Unterschrift vorlegen. Unterzeichnen Sie das Vernehmungsprotokoll, bestätigen Sie damit Ihre Aussage.

Im Anschluss bzw. nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben. Sie entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt oder eine öffentliche Anklage erhoben wird.

Sie müssen eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge nicht zwingend wahrnehmen, es sei denn, Sie wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Ermittlungsrichters vorgeladen.

Wie sollte ich mich als Beschuldigter bei einer Vorladung der Polizei verhalten?

Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie zuerst zeitnah einen Anwalt hinzuziehen. Bis dahin sollten Sie der Vorladung nicht nachkommen, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, denn niemand muss sich selbst belasten.

Außerdem wird davon abgeraten, als Beschuldigter bei einer Vorladung der Polizei ohne Anwalt zu erscheinen – auch, wenn Sie unschuldig sind.

Und selbst mit anwaltlicher Unterstützung sollten Sie unüberlegte und voreilige Aussagen vermeiden. Denn eine einmal getätigte Aussage landet in den Protokollen. Sie lässt sich nicht mehr löschen und kann Ihnen im weiteren Verfahrensverlauf Probleme bereiten.

Ein guter Strafrechtsanwalt wird Sie deshalb in aller Regel darauf hinweisen, dass Sie zunächst keine Aussage gegenüber der Polizei tätigen sollen. Es ist dabei unerheblich, ob Sie nun einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat beschuldigt werden. Bei welchen Tatvorwürfen ein Anwalt für Strafrecht Ihnen u. a. beistehen kann, dazu finden Sie mehr Informationen hier.

Weitere Ratgeber zur Vernehmung im Rahmen der Strafverfolgung:

  • Beschuldigtenvernehmung
  • Zeugenvernehmung

3 Argumente, einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter nicht nachzukommen

Muss ich zur Polizei wegen einer Vernehmung als Beschuldigter?
Muss ich zur Polizei wegen einer Vernehmung als Beschuldigter?
  1. Bevor Ihr rechtlicher Beistand eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln kann, muss er sich ein vollständiges Bild von der Aktenlage und dem Tatvorwurf machen. Hierfür beantragt er Akteneinsicht. Danach wird er das weitere Vorgehen mit Ihnen abklären und Sie dazu beraten, ob eine Aussage sinnvoll ist.
  2. Wenn Sie die polizeiliche Vorladung erhalten, wissen Sie noch nicht, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Aufgrund dieses Informationsgefälles besteht die Gefahr, dass Sie sich ungewollt selbst belasten.
  3. Mit einer einzigen unbedachten Äußerung können Sie Ihre Verteidigungschancen zerstören, indem Sie beispielsweise bisher nicht bewiesene Einzelheiten zugeben oder einen Sachverhalt falsch oder unvollständig schildern.

Ihre Rechte bei einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter

  • Keine Erscheinungspflicht: Sie müssen der polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Sie sind auch nicht verpflichtet, den Termin abzusagen oder Ihre Absage zu begründen. Einzige Ausnahme: Die Vorladung der Polizei erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder wurde vom Strafgericht angeordnet.
  • Recht auf Belehrung: Sie müssen vor seiner Vernehmung zwingend darüber belehrt werden, dass er nicht zum Sachverhalt aussagen muss und dass er jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen darf. Unterlassen oder vergessen die Vernehmungsbeamten die Belehrung, so begründet dies ein Beweisverwertungsverbot.
  • Aussageverweigerungsrecht: Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern oder schweigen wollen. Sie müssen sich weder selbst belasten noch sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zum Sachverhalt zu sagen. Aber Sie haben nicht das Recht zu lügen, wenn Sie dadurch eine Straftat begehen, beispielsweise eine falsche Verdächtigung. Außerdem sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien, Ihren ausgeübten Beruf und Ihre Wohnanschrift korrekt und vollständig anzugeben.
  • Recht auf Verteidigung: Sie dürfen in jedem Stadium des Strafverfahrens bis zu drei Verteidiger hinzuziehen. Es ist ratsam, unmittelbar nach der Vorladung der Polizei einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil nur er das Recht auf eine vollständige Akteneinsicht hat. Nur er erhält die komplette Ermittlungsakte als Kopie.

Wenn überhaupt, dann sollten Sie sich erst dann zum Tatvorwurf äußern, wenn Ihr Strafverteidiger die komplette Akte eingesehen und Sie sich mit ihm über das weitere Vorgehen entsprechend abgestimmt haben.

Vorladung bei der Polizei als Zeuge: Muss ich hin und aussagen?

Wann muss man zu einer Vorladung der Polizei erscheinen?
Wann muss man zu einer Vorladung der Polizei erscheinen?

Sie müssen eine polizeiliche Vorladung als Zeuge nur dann wahrnehmen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Wenn Sie unsicher sind, können Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob Sie der Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei nachkommen müssen oder nicht.

Auch wenn Sie selbst nur als Zeuge befragt werden sollen, lohnt sich die Begleitung durch einen Anwalt im Einzelfall, um Fehler zu vermeiden. Auch wenn Sie derzeit lediglich als Zeuge gelten, kann sich das im weiteren Verfahren noch ändern. Schlimmstenfalls werden Sie selbst zum Beschuldigten, indem Sie sich während Ihrer Zeugenvernehmung selbst belasten.

Wenn Sie von der Polizei als Zeuge vorgeladen wurden, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen:

  1. Zu einer Vorladung als Zeuge durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Sie sind noch nicht einmal verpflichtet abzusagen. Dennoch können Sie mit einem kurzen Anruf unter Umständen vermeiden, dass die Polizei noch einmal auf Sie zukommt. Sie sollten sich dann allerdings nicht in ein Gespräch verwickeln lassen.
  2. Wurde die Vorladung der Polizei durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, müssen Sie den Termin jedoch wahrnehmen. In diesem Fall sind Sie auch zur Aussage verpflichtet. Ein generelles und umfassendes Aussageverweigerungsrecht steht Ihnen als Zeuge also nicht zu. Eine Ausnahme von der Aussagepflicht gilt in folgenden Fällen:
    • Zeugnisverweigerungsrecht nach §3 52, 53 StPO: Würden Sie durch Ihre Aussage einen nahen Verwandten, Ehepartner oder Verlobte einer Straftat bezichtigen, dürfen Sie schweigen. Werden Sie als Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstiger Geheimnisträger zur Vernehmung vorgeladen, dürfen Sie ebenfalls Ihr Zeugnis verweigern.
    • Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO: Würden Sie sich bei der Beantwortung einzelner Fragen selbst einer Straftat bezichtigen, dürfen Sie die Antworten hierauf ebenfalls schuldig bleiben.
  3. Einer Vorladung der Polizei als Zeuge während der Arbeitszeit müssen Sie Folge leisten, wenn diese vom Staatsanwalt angeordnet wurde. Dasselbe gilt auch bei einer gerichtlichen Vorladung. Der Arbeitgeber muss Sie in diesem Fall freistellen – bei vollem Gehalt. Außerdem haben Sie Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten und ggf. Übernachtungskosten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Zeugen und Beschuldigten: Ein Beschuldigter darf lügen, sofern seine Lüge keine Straftat wie die falsche Verdächtigung oder das Vortäuschen einer Straftat darstellt. Als Zeuge hingegen müssen Sie die Wahrheit sagen.

Zur Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter bzw. Zeuge nicht erschienen

Eine Vorladung der Polizei ist keine Pflicht, wohl aber die Ladung zum Verhandlungstermin.
Eine Vorladung der Polizei ist keine Pflicht, wohl aber die Ladung zum Verhandlungstermin.

Wie bereits, muss man einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten, wohl aber, wenn Sie durch den Staatsanwalt oder zu einem Gerichts- bzw. Verhandlungstermin geladen werden.

Bleiben Sie einer verpflichtenden Vorladung unentschuldigt fern, hat das unangenehme Folgen:

  • Die Staatsanwaltschaft kann vor Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie beantragen, das sich mitunter auf mehrere hundert Euro beläuft.
  • Bezahlen Sie das Ordnungsgeld nicht, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht Ordnungshaft gegen Sie anordnet.
  • Außerdem können Staatsanwaltschaft und Strafgericht Sie zwangsweise von der Polizei vorführen lassen.

Vorladung als Zeuge bei der Polizei absagen: Geht das?

Wenn Sie zu einer vom Staatsanwalt oder Gericht angeordneten Vorladung nicht erscheinen können, weil Sie krank oder im Urlaub sind, sollten Sie die jeweilige Stelle umgehend darüber informieren und Ihre Verhinderung nachweisen. Der Termin wird dann verschoben.

Erfolgte die Vorladung durch die Polizei – also ohne staatsanwaltliche bzw. gerichtliche Anordnung – müssen Sie den Termin auch nicht absagen. Allerdings verhindern Sie mit einer Absage möglicherweise, dass die Polizei ein weiteres Mal vorladen wird.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist nach einem Studium und einem Referendariat in Hamburg seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Als Autor für koerperverletzung.com bereitet er strafrechtliche Fragen für Verbraucher verständlich auf.

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