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Schmerzensgeld vom Zahnarzt: Mit (schmerzendem) Biss zur Entschädigung

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kann ein Patient Schmerzensgeld von einem Zahnarzt einfordern?
Kann ein Patient Schmerzensgeld von einem Zahnarzt einfordern?

Das Zähneputzen gehört zur täglichen Morgen- und Abendroutine eines jeden Menschen. Damit wird nicht nur Karies vermieden und ein wichtiger Beitrag zur Mundhygiene geleistet, sondern zugleich senken fleißige Putzer auch das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden.

Doch wenn erstmal eine Wurzel offen liegt oder ein tiefes Loch vorhanden ist, hilft auch die beste Zahnpasta nicht mehr. Unausweichlich ist dann der Gang zum von vielen gefürchteten Zahnarzt, der mit seinem Schreckenswerkzeug – dem Bohrer – dem ängstlichen Patienten mit Freuden Schmerzen zu bereiten scheint.

Dass es sich bei einem modernen Arzt um alles andere als einen brutalen Folterknecht handelt, macht ein Blick in die Vergangenheit deutlich, in der es noch keine ausgefeilte Zahntechnik, geschweige denn Narkosemittel gab.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Dennoch unterläuft auch dem heutigen Mediziner ab und zu ein Fehler bei der Behandlung. Ein solcher Zahnarztpfusch kann dann Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld begründen. Wie viel Betroffene dabei erhalten können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Wann kann ich Schmerzensgeld von einem Zahnarzt fordern?

Liegt ein Behandlungsfehler vor, kann ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wie viel Schmerzensgeld muss der Zahnarzt zahlen?

Pauschale Vorgaben zur Schmerzensgeldhöhe gibt es nicht, stattdessen erfolgt die Bemessung individuell. Als Orientierungshilfe können sogenannte Schmerzensgeldtabellen dienen. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.

Muss ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Zahnarzt nachweisen?

Wer Schmerzensgeld einklagen oder beantragen möchte, muss einen entsprechenden Anspruch meist nachweisen. Bei groben Ärztefehlern kann allerdings die sogenannte Beweislastumkehr greifen, sodass der Arzt belegen muss, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld vom Zahnarzt
  • Wann ist Schmerzensgeld vom Zahnarzt zu zahlen?
  • Schmerzensgeldtabelle: Wenn der Zahnarzt Schmerzen verursacht

Wann ist Schmerzensgeld vom Zahnarzt zu zahlen?

Grundsätzlich ist die immateriell begründete Entschädigung in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach sind körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Lebenseinbußen, die sich durch physische oder psychische Schmerzen zeigen, zu entschädigen.

Dies geschieht mit dem sogenannten Schmerzensgeld. Auch ein Zahnarzt kann zu einer derartigen Entschädigung aufgefordert werden und zwar immer dann, wenn er sich einen groben Fehler bei der Behandlung hat zu Schulden kommen lassen.

Die Voraussetzungen für Schmerzensgeld von einem Zahnarzt sind erfüllt, wenn dieser Schmerzen des Patienten hervorgerufen hat, die unnötig gewesen wären.

Zahnverlust, ein falsch implantierter Zahnersatz oder das Einsetzen verletzungstauglicher Kronen zählen zu typischen Folgen einer solchen fehlerhaften Versorgung des Patienten. Doch können solche Behandlungsfehler hohe Schmerzensgelder begründen?

Schmerzensgeldtabelle: Wenn der Zahnarzt Schmerzen verursacht

Wie viel Schmerzensgeld der Zahnarzt zahlen muss, bestimmt sich anhand der Verletzung.
Wie viel Schmerzensgeld der Zahnarzt zahlen muss, bestimmt sich anhand der Verletzung.

Entscheidet sich ein Patient, seinen Zahnarzt auf Schmerzensgeld zu verklagen, weil ein Behandlungs- oder Operationsfehler vorliegt, so ist die Zuhilfenahme einer Schmerzensgeldtabelle hilfreich.

Hierin finden sich Urteile, in denen Schmerzensgeld von einem Zahnarzt gezahlt werden musste. Die Summe hängt dabei immer von Art und Schwere der verursachten Verletzung ab.

Ein kurzweiliger durch den Arzt unnötig verursachter Schmerz zieht daher weniger Geld nach sich als beispielsweise eine gravierende Schädigung der Wurzelhälse.

Sehen Sie hier, wie viel immateriell begründeten Schadensersatz ein Zahnarzt bei einer grob nachlässigen Behandlung des Patienten unter Umständen zahlen muss:

Ver­letzungSchmerz­ens­geld vom Zahn­arztGe­richt, Jahr, Ent­scheid­ung
Schmerz­ende Zähne wegen grob fehler­hafter Ver­sorgung10.000 EuroOLG Olden­burg, 2015,
Az. 5 U 27/15
Nerv­verletzung und Lähmung bei Weis­heits­zahn­entfernung6.000 EuroLG Köln, 2007,
Az. 5 U 709/07
Schmerz­ender Zahn nach Ein­setzen kunst­fehlerhafter Zahn­prothese2.500 EuroOLG Frank­furt am Main, 2009,
Az. 8 U 31/07
Zahn­verletzung bei Wurzel­behandlungca. 2.000 EuroLG Aachen, 1990,
Az. 4 O 147/88
Schädigung des Schneide­zahns wegen Durch­bohrung des Zahn­wurfel­fachsca. 1.000 EuroLG Aachen, 1987,
Az. 4 O 418/86
Achtung: Es handelt sich keineswegs um verbindliche, sondern allenfalls um Richtwerte. Konsultieren Sie nach einer fehlerhaften Behandlung bei Unsicherheiten einen Anwalt, der Sie dabei unterstützt, Ihr Recht durchzusetzen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen dann zur Seite stehen, falls es zu einem Zivilprozess kommt.
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Kommentare

  1. Annett H. sagt

    12. Juni 2018 um 8:12

    Seit 12 Wochen hab ich Probleme mit den Zähnen, in dieser Zeit wurde bei einem Schneidezahn erst Wurzelbehandlung dann WSR durchgeführt….immer mit Schmerzen und Gesichtsschmerzen, schmerzhaftes
    Herpes im Gesicht, verbunden. Nachdem der eine Zahn behandelt wurde, ging es direkt mit dem Nachbarzahn weiter. Wieder Wurzelbehandlung, die Schmerzen bleiben und der Druck im Gesicht bis zu den Augen und Ohren….gestern dann wieder die Aussage vom Zahnarzt…WSR. Das kann doch nicht sein, ich hatte zwischendurch immer mal gefragt, ob es etwas anderes sein könnte…. diese Schmerzen immer wieder. Ich bin zu meinem Hausarzt, um ein großes Blutbild machen zu lassen. Er fragte als erstes, ob beim Zahnarzt mal ein Abstrich gemacht worden ist. Natürlich nicht. Für ihn hört es sich sehr nach einer Nasennebenhöhlenentzündung an. Das Ergebnis der Blutuntersuchung wird es hoffentlich zeigen.
    Hätten die Zähne vielleicht gar nicht so behandelt werden müssen?

    ich bin echt verzweifelt.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      18. Juni 2018 um 11:14

      Hallo Annett H.,

      diese Frage können wir nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich am besten an einen Facharzt oder auch an einen fachkundigen Anwalt wenden, um dies abzuklären und auch um etwaige Ansprüche zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  2. Marcel S. sagt

    20. Mai 2018 um 22:32

    Hallo,
    ich habe meinem Zahnarzt mehrere Monate aufmerksam gemacht ,über schmerzen an meinem Schneidezahn (oben).
    Er hat circa 3 Monate lang nicht an dem Zahn gemacht, bis ich dann an einem Samstag zum Notdienst musste weil auch keine >Schmerztabletten mehr geholfen haben, Resultat der Zahnärztliche Notdienst musste Ihn ziehen weil sich der Schneidezahn komplett entzündet hat.

    Meine frage dazu, kann man da den Zahnarzt der mehrere Monate nicht dagegen getan hat auch auf Schmerzensgeld verklagen?
    Ist ja auch eigentlich Arbeitsverweigerung oder sehe ich das falsch ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      23. Mai 2018 um 13:22

      Hallo Marcel S.,

      eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts können wir nicht abgeben. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem etwaige Ansprüche und Erfolgsaussichten zu klären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  3. Sue sagt

    14. April 2018 um 9:20

    Hallo,

    am 45er sollte eine WSR durchgeführt werden. Der Kieferchirurg hat nun aber die Wurzel des 46ers gekappt. Dieser Zahn war gesund, wurde nie wurzelbehandelt und hatte lediglich eine Füllung.

    Seit der WSR habe ich nun Schmerzen, kauen geht auf der Seite garnicht mehr.

    Mein Zahnarzt hat nach dem Eingriff nixwissend, auf meine Beschwerden hin die Füllung entfernt mit Verdacht auf eventuelle Karies. Dies war nicht der Fall und er hat dann mit einer WB begonnen.

    Danach wurde entdeckt, dass der falsche Zahn rezessiert wurde.

    Nun muss neben der WB auch nochmal über den Kiefer an den Zahn. Später muss der Zahn auch überkront werden.

    Abgesehen von den Kosten, bin ich dazu auch Angstpatientin und habe den Eingriff der WSR unter Vollnarkose machen lassen.

    Nun muss ich das nochmal über mich ergehen lassen und das belastet mich seelisch wieder. Natürlich muss der Zahn, der eigentlich behandelt werden sollte, ja auch noch rezensiert werden.

    Wie stehen meine Chancen auf Schmerzensgeld?

    Freundliche Grüße
    Sue

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      16. April 2018 um 8:23

      Hallo Sue,

      eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts können wir nicht anbieten. Es kann durchaus ein Anspruch vorliegen. Dies sollten Sie am besten mit einem Abwalt abklären und mit diesem auch die notwendigen Schritten besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  4. Ingrid L. sagt

    27. März 2018 um 17:42

    Liebes Team,
    Ich hatte vor 8 Jahren ein Implantat (Augenzahn) bekommen. Januar 2017 fing es zu eitern an. ich bin zu einem neuen Zahnarzt gegangen. Der hat mir im August 2017 in einer Behandlung das alte Implantat entfern, zwei Zysten entfernt einen Knochenaufbau gemacht und ein neues Implantat gesetzt. Die Krone bekam ich im Dezember 2018. ich lies sie nachbessern weil sie viel zu kurz war. Zwei Wochen später wurde sie mir dann immer noch leicht zu kurz eingesetzt. Mein Problem aber begann Mitte Februar 2018. Das neue Implantat fing zu eitern an. Ich hatte das Gefühl, dass die Krone nicht richtig sitzt. Es war ein kleines Loch zwischen Zahnfleisch und Krone. In einer zweiten Meinung die ich mir eingeholt habe, meinte der Arzt ich solle ein Gutachten über die Krankenkasse machen lassen. Habe mir dann noch eine dritte Meinung eingeholt und der Arzt meinte es liegt vielleicht an der Krone, das Implantat sieht gar nicht so schlecht aus. Heute war ich beim Gutachter und er meinte es liegt am Implantat. Der Zahnarzt hat eine Nachbesserungspflichtig. Die wollte ich heute telefonisch mit einem Termin bei meinem Zahnarzt einholen. Bekomme aber erst in 6-7 Wochen einen Termin bei ihm. Frage: darf ich jetzt den Zahnarzt wechseln oder muss ich so lange warten? Mein Zahnfleisch brennt und ich merke wie es darunter arbeitet. Ich habe bereits Antibiotika unter das Zahnfleisch bekommen und Antibiotika in Tablettenform. Es ist nur eine leichte Linderung eingetreten. Ich würde mich jetzt für eine Brücke entscheiden. Da ich vor einem weiteren Implantat Angst habe. Wer muss für die Kosten beim neuen Zahnarzt aufkommen und bekomme ich Schmerzensgeld?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      3. April 2018 um 8:37

      Hallo Ingrid L.,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn Schäden durch andere fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt, können wir nicht beurteilen und daher auf keine Einschätzung abgeben. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und klären auch mit Ihrer Krankenkassen ab, wie Sie sich am besten verhalten. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  5. Zeynep Y. sagt

    20. März 2018 um 3:30

    Guten Tag.
    Mein Mann hatte schon mal einen Herzinfarkt und deswegen nimmt er regelmäßig Medikamente wie ASS Atorvastatin. Unser Zahnarzt ist dieses auch bekannt. Nun er hat eine Füllung bei meinem Mann gemacht. Doch danach hatte er schmerzen. Der Arzt meinte, es wäre normal und wir sollten warten bis die schmerzen weg sind. Nach einer Woche waren die schmerzen immer noch da und der Arzt hat sich entschieden, den Zahn doch noch zu entfernen. Er nutzte 3 -4 Betäubungen, der Zahn müsste in mehreren Teilen zerlegt und entfernt werden, es müsste genäht werden etc. Schließlich ging es mein Mann sehr schlecht, zittern, niedrige Blutdruck, ohnmächtig… und es wurde Krankenwagen gerufen. Anscheinend wurde zu viel Betäubung angewendet, welches mein Mann nicht ertragen konnte. Jetzt liegt er im Krankenhaus. Außerdem wurde er an zwei Stellen seiner Lippen verletzt und hat Wunden. Darf der Arzt bei einem herzkranken Patienten so viele Betäubungen anwenden? Hätte mein Mann das recht Schmerzensgeld zu bekommen? Wo müsste man den Arzt anzeigen? Wie sollten wir uns verhalten?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      23. März 2018 um 11:52

      Hallo Zeynep Y.,

      wir können nicht beurteilen, ob in diesem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt. Da wir auch keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  6. Eray sagt

    1. März 2018 um 8:44

    Liebes schmerzgeldtabellen Team,
    ich bin vor einigen Wochen zu einem neuen Zahnarzt gegangen, da mein alter in Rente gegangen ist. Ich hatte keinerlei Beschwerden. Er meinte das zwei neue Füllungen gemacht werden müssten und behandelte zwei Backenzähne. Beim zweiten setzte er dreimal mehrer Betäubungen. Er bekam den Zahn nicht ruhig und behandelte den Zahn trotzdem. Seit 8 Tagen habe ich Schmerzen im Zahn und am Zahnfleisch. 2-4 Paracetamol 500mg schaffen es nicht die Schmerzen auszublenden. Morgen habe ich einen neuen Termin und bin gespannt auf die Behandlung.
    Ich bin sehr verärgert, da ich ohne Schmerzen hin bin und jetzt seit 8 Tagen diese Schmerzen habe.
    Kann ich in diesem Fall den Arzt zur Rechenschaft ziehen?

    Mit besten Grüßen

    Eray

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      1. März 2018 um 15:22

      Hallo Eray,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn ein immaterieller Schaden fahrlässig oder vorsätzlich von anderen verursacht wurde. Wir können nicht beurteilen ob dies bei Ihnen der Fall ist und eventuelle ein Behandlungsfehler vorliegt. Am besten klären Sie mit einem Anwalt ab, ob Ansprüche bestehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  7. Walter W. sagt

    9. Februar 2018 um 14:26

    Hallo, ich war wegen Schmerzen im Backenzahn oben rechts bei meinem Zahnarzt, und wurde von dessen junger Tochter behandelt. Es stellt sich nach Kältetest heraus, dass offenbar der Zahn abgestorben ist, daher wurde mir von der jungen Zahnärztin eine Wurzelbehandlung empfohlen, da man ihrer Meinung nach die Erhaltung des Zahnes immer bevorzugen sollte, statt diesen zu ziehen. Die Zahnärztin klärte mich darüber auf, dass ein Backenzahn 3 bis 4 Wurzeln haben kann. Sie fertigte ein Röntgenbild. Dann begann die Behandlung – sie sagte mir, dass sie nur 3 Wurzeln gefunden hat. Dann wurde von ihr eine Substanz in die 3 Kanäle gespritzt und der Zahn verschlossen – nach 3 Wochen bin ich wieder hin, und der Zahn wurde wieder geöffnet, die Substanz abgesaugt und der Zahn nach Wurzelbefüllung wieder verschlossen. Nach einigen Wochen spürte ich wieder leichte Schmerzen beim Zähneputzen und bei leichtem Druck auf dem Backenzahn. Darauf hin war ich erneut bei der Zahnärztin – diese hat mir dann eröffnet, dass möglicherweise eine Wurzelkanalrevision notwendig ist. Falls diese dann keinen Erfolg bringt, soll eine Wurzelspitzenentfernung dann Abhilfe schaffen. Und jetzt kommt es: die Zahnärztin sagte mir, dass ich zunächst zu einem Spezialisten soll, der eine 3D-Aufnahme des Backenzahnes anfertigen kann, da das Röntgengerät in ihrer (respektive des Vaters) Praxis nur einfache Aufnahmen machen kann. Mit dieser Erkenntnis habe ich im Web recherchiert, und mit Staunen festgestellt, dass man schon lange 3D-Röntgenaufnahmen macht, und moderne Zahnärzte grundsätzlich schon vor der ersten Wurzelbehandlung 3D-Röntgenaufnahmen machen und dann ein Mikroskop bei der anschließenden Behandlung einsetzen, weil dann die Erfolgsaussichten wesentlich besser sind. Hätte ich das vorher gewusst, dass mein Zahnarzt und dessen Tochter steinzeitliche uralte Röntgen-technik einsetzen, es aber seit langem 3D-Röntgentechnik und Mikroskope gibt, so wäre ich sofort zu einem anderen modernen Zahnarzt gegangen. Ich bin privat versichert und habe eine hohe Selbstbe-teiligung von rund € 1.700 – bisher hat mir die Zahnärztin rund € 1.000 berechnet. Nun wird zumindest eine Wurzelkanalrevision notwendig werden, die dann weitaus mehr kosten wird – am Ende werden es wohl € 2.500 oder mehr werden. Wie sind meine Aussichten auf Klage wegen Behandlungsfehler, Verletzung der Aufklärungspflichten, mangelhafte Beratung, Schadenersatz, Schmerzensgeld ? Danke für Ihre erste Einschätzung.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      16. Februar 2018 um 14:54

      Hallo Walter W.,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir eine Beurteilung und Einschätzung der Sachlage nicht vornehmen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Situation sowie die Vorgehensweise abzuklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  8. Ella sagt

    5. Januar 2018 um 1:43

    Hallo,

    ich hatte eine Entzündung am Fleisch über den letzten zwei Zähnen am Oberkiefer rechts , 6 und 7.
    Herr Doktor hat ein Röntgenbildchen gemacht, kurz angeschaut und Spritze 3-mal gegeben. Ich habe ca. 25 min gewartet, dass die Spritze wirkt. Der Arzt hat das Bild kommentiert, dass der Zahn keine Füllung hat und eigentlich gesund ausschaut…
    An meine Frage ob die Wurzelbehandlung wirklich notwendig, weil der Zahn gesund ist?“ meinte er „ja sicher!“
    Das war alles!
    Festgestellte Diagnose: Gangräne
    Behandlung:
    Er fang an zu bohren, trotz den drei Spritzen habe ich unerträgliche schmerzen gespürt, während er den Zahn öffnete und bohrte. Ich konnte es kaum noch aushalten.
    Im Behandlungsprotokoll steht folgendes: Wurzelbehandlung unvollendet, Kanal gefüllt /Gangrän – Parodontales Abszess Zahnfleisch: Tamponaden Streifen appliziert

    Problem ist: Ich vermute, dass die falsche Behandlungsmethode gewählt wurde. Die Diagnose zu schnell festgestellt wurde und sogar falsch. Der Zahn wurde getötet ( Nerven entfernt)
    – Vom Arzt wird als weiteres, da der Zahn tot ist eine Krone vorausgesehen
    Meine Frage an Sie:
    Habe ich Anspruch auf:
    1. Hinterfragung der durchgeführten Behandlung- ob eine fehlerhafte Behandlung durchgeführt wurde, und falls ja, wie agiere ich in dem Fall am besten?
    2. Habe ich Recht auf einen Begutachter und Anwalt ? Sowie Beweislastumkehr?

    Danke im Voraus,
    LG

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      8. Januar 2018 um 8:50

      Hallo Ella,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und die Situation daher auch nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden und dies abklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  9. Wussow sagt

    6. November 2017 um 11:20

    Am 03.07.2017 wurde bei einem Backenzahn unten links eine Wurzelbehandlung gemacht. Zuvor gab es eine örtliche Betäubung rund um den Zahn. Nachdem ein paar Minuten vergangen waren, fing der Zahnarzt an zu bohren. Ich schrie auf und der Zahnarzt hörte auf zu bohren.
    Er beschloss dann, mir hinten links zwischen Ober- und Unterkiefer eine Narkose zu spritzen (örtl. Betäubung). Das tat er aber mit einem Schwung – ohne Worte.
    Er war im allgemeinen ziemlich genervt von mir.
    Nachdem die Wurzelbehandlung gemacht wurde, ging ich nach Hause. Mir kam es schon komisch vor, dass der ganze Kopf halbseitig links betäubt war. Naja, dachte ich, morgen nachdem Du gut geschlafen hast, ist alles wieder gut. Pustekuchen.

    Am nächsten Morgen war meine Zunge linksseitig und deren Spitze noch betäubt. Es war ein Gefühl, als wenn man Verbrennungen erlitten hat.
    Ich gleich wieder zum Zahnarzt am 04.07.
    Herr Zahnarzt meinte zu mir, das könnte mal vorkommen, ich solle mich mal nicht so anstellen, so etwas kommt mal vor.
    Er beendete seine Wurzelbehandlung.
    Ich konnte überhaupt nicht richtig sprechen. Ich bat um einen Tag krankgeschrieben zu werden, da ich so nicht telefonieren könnte. Nach langem Hin und Her gab er mir diese.

    Leider hat sich die Situation seither nicht verändert. Ich war in der Praxis bei 3 verschiedenen Ärzten, die sich das anguckten mit der Aussage, das passiert einem Zahnarzt mindestens 1 x und dieses eine Mal wäre nun bei mir. Eine nette Zahnärztin sagte noch, sie werde den Chef der Praxis kontaktieren.

    Der Chef der Praxis wollte mich dann am 30.10.2017 sehen. Er glaubte das alles irgendwie nicht, was ihm seine Angestellten mitteilten.
    Ich auf dem Behandlungsstuhl und dann machte er Stichproben rechte Zunge – ich schrie auf (Nerv ok) – linke Zunge merkte ich nur einen wenigen Druck. Mein Mann stand hinter mir und konnte den Chef genau beobachten. Erst an dem Tag wurde dem Chef klar, dass bei mir etwas nicht stimmt.
    Er riet mir, einen Neurologen aufzusuchen.
    Des Weiteren verschrieb er mir Vitamin B. Das soll zur Heilung beitragen.

    Meine Frage ist nun: Lohnt es sich, den Zahnarzt zu verklagen? Was ist wenn es dauerhaft so bleibt. Im Internet liest man, dass das bis zu einem Jahr andauern könnte – aber eine Linderung spüre ich bis heute nicht.

    Der Chef der Zahnarztpraxis will mich nun 1 x im Monat sehen um zu schauen, ob sich was verbessert hat.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      13. November 2017 um 10:26

      Hallo Wussow,

      wir können leider nicht beurteilen, ob ein solches Vorgehen erfolgversprechend ist, da wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an einen Anwalt vor Ort zu wenden und sich mit diesem bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  10. Caro sagt

    1. November 2017 um 10:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mir wurde vor 14 Tagen ein Weisheitszahn entfernt. Die OP würde von einem Kieferchirurg durchgeführt. Die Assistentin erklärte mir danach, dass eine Entzündung vorlag, weshalb ich 2 Betäubungsspritzen benötigte. Der Arzt verschrieb mir aber keine Antibiotika. Eine Woche später hatte ich immer noch starke Schmerzen, die auch nicht besser wurden. Die Fäden wurden ebenfalls 1 Woche später gezogen. Meine direkte Frage ob eine Entzündung vorliege, verneinte der Arzt und schloss den Fall ab. Die Schmerzen wurden aber schlimmer also ging ich zu meiner ZÄ und die stellte dann eine Entzündung mit Eiterbildung fest. Sie sagte auch, das diese schon länger vorliegt…
    Kann ich hier Schmerzensgeld einklagen, da der Kieferchirurg die Entzündung diagnostiert und behandeln hätte müssen?
    Danke und Gruß

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      6. November 2017 um 9:27

      Hallo Caro,

      ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel dann, wenn anderem einem einen immateriellen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zu fügen. In Ihrem Fall könnte ein Anspruch vorliegen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um die notwendigen Schritte abklären zu können.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  11. Lukas sagt

    4. Oktober 2017 um 19:20

    Hallo zusammen,
    kurz Fassung:
    mein ZA hat mir als er mir meinen rechten Weisheitszahn entfernt hat von innen die Lippe verbrannt, weil ein Bohrer oder so zu heiß wurde. Nun fast 2 Monate später habe ich eine ziemlich deutliche narbe an der unteren Lippe. Außerdem juckt, spannt und zieht diese ziemlich heftig.
    Was kann ich tun?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      9. Oktober 2017 um 12:17

      Hallo Lukas,

      in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld dann, wenn Ihnen von anderen fahrlässig oder vorsätzlich ein immaterieller Schaden zugefügt wurde. Ob dies hier der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  12. Jessica sagt

    3. Oktober 2017 um 10:58

    Hallo!
    Ich war gestern bei meiner Zahnärztin. Bei mir musste eine Füllung gemacht werden. Beim Bohren ist Sie abgerutscht und hat mir ins Zahnfleisch geschnitten was schließlich genäht werden musste.. Nun habe ich arge Schmerzen, bekomme meinen Mund nicht auf, kann nichts Essen oder Trinken. Zudem ist alles geschwollen. Sie kam mir schon so unkonzentriert rüber.
    Hab ich irgendeine Möglichkeit dagegen vorgehen zu können?
    Vielen Dank für ihren Rat

    Mit freundlichen Grüßen
    Jessica Orth

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      9. Oktober 2017 um 12:09

      Hallo Jessica,

      in der Regel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld dann, wenn Ihnen von anderen fahrlässig oder vorsätzlich ein immaterieller Schaden zugefügt wurde. Ob dies hier der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt und lassen sich rechtlich beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  13. Anette S. sagt

    23. September 2017 um 8:10

    Guten Tag,
    mein Zahnarzt hat mir bewusst verschwiegen, dass ein angestellter Zahnarzt seiner Praxis mir eine (miserable) Krone auf eine nur halb durchgeführte Wurzelbehandlung gesetzt hat (dieser hatte zudem vergessen, vor der Kronenbehandlung zu röntgen….) Dadurch bekam ich im Urlaub eine Wurzelentzündung mit heftigsten Zahnschmerzen, was mit Penicillin behandelt wurde (Zahnarzt schicke Rezept per Fax).
    Nach dem Urlaub erklärte der Chef der Praxis mir ein an diesem Tag aufgenommenes Röntgenbild, dass alles wieder gut werde, in einer Wurzel können sich immer mal ein paar Bakterien vermehren…. Solle der Zahn wieder Probleme machen , müsse er eben raus… Im Nachhinhein war auch für mich offensichtlich, dass die Wurzel nur halb gefüllt war, aber das konnte ich ja damals nicht erkennen.
    Ich wurde also nicht behandelt, es war ja alles in Ordnung….

    8 Wochen später, erneut im Urlaub, die gleichen schweren Schmerzen, Gang zu deutschem Zahnarzt in Italien:
    Er erklärte: Eindeutig Entzündung durch Behandlungsfehler durch meinen Zahnarzt, ich solle diesem die Gelegenheit geben, den Zahn auf seine Kosten zu „reparieren“. Wieder Penicillin, starke Schmerzmittel.

    Zu Hause dann wieder beim „Chef“Zahnarzt: Er meinte, der Zahn ist nicht zu retten, wir müssten das „Zähnchen“ wohl ziehen.. Er stritt im Beisein meines Sohnes als Zeugen erneut die falsche Wurzelbehandlung ab. Dann merkte er, dass wir nicht ganz so dumm waren und bot an, den Zahn retten zu wollen und zwar sofort… Mein Verdacht war, dass er das versuchen wollte, um ihn dann unter der Behandlung zu ziehen, um das Beweismittel zu vernichten.

    Ich verließ fluchtartig die Praxis, ging zu anderem Zahnarzt, der den Behandlungsfehler auch als offensichtlich bezeichnete… Der Zahn könne aber nur von einem Spezialisten (Endontologe) gerettet werden.

    Ich stellte „meinen“ Zahnarzt zur Rede… Er gab kleinlaut zu, dass sein Mitarbeiter wohl das Röntgen vor der Krone vergessen habe und dass die Wurzelbehandlung wohl nicht optimal war….
    Dies erfolgte erst, als ich ihm meine neuen Erkenntnise mitteilte.

    Nun muß ich zu einem weit entfernt ansässigen Endontologen, der den Pfusch auch bestätigt hat: „Ein Gutachter sieht den Fehler auf 10 Metern Entfernung…“
    Auch die 3 Monate (!) alte Krone wäre sowieso nicht brauchbar, da miserabel.

    Ich habe während der 10 Wochen teilweise unerträgliche Zahnschmerzen gehabt, die ich nur mit HöchstDosen Schemrzmitteln aushalten konnte. Dazu 3 ! Mal Penicillin mit den bekannten Nebenwirkungen (u. a. Blasenentzündung als Folge der herabgesetzten Immunabwehr mit weiterer Antibiotikagabe). Durch die Schmerzmittel habe ich mittlerweile Magenschmerzen und Übelkeit trotz Magenmitteln.

    Desweiteren sind mir beide Urlaube verleidet worden, da ich durch das Penicillin keinen Sport machen durfte und konnte (1 x Fahrradurlaub, 1 a Aktivurlaub), ich hatte jeweils 5 Tage und Nächte heftigste Schmerzen.

    Der Zahnarzt hat von Anfang an darauf abgezielt, dass sich die Entzündung verschlimmert, so dass er den Zahn ziehen und ein teures Implantat setzen kann!

    Was kann ich tun bzw. fordern? Der Arzt hat mich nach Aussage des Endontologen bewußt „belogen“, indem er mir die Wurzelbehandlung seines angestellten Kollegen/Mitarbeiters als fehlerfrei verkaufte und mir vorgaukelte, das Penicillin könne eine dauerhafte Heilung der Entzündung bewirkten, was ja eindeutig nicht stimmt. Er hat mein Vertrauen aufs schwerste missbraucht und mir durch Falschaussage einen nicht unerheblichen Schaden zugefügt.
    Von den Behandlungsfehlern mal ganz zu schweigen….

    Vielen Dank für Ihren Rat!

    Mit freundlichem Gruß

    Anette S.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      27. September 2017 um 15:37

      Hallo Anette S.,

      in diesem Fall kann es durchaus sein, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Dieser muss direkt beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung geltend gemacht werden. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die richtige Vorgehensweise abklären zu können. Ärztliche Bescheinigungen über den vorliegenden Sachverhalt können hier sicherlich auch hilfreich sein.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  14. J. Schnurre sagt

    9. August 2017 um 3:56

    Hallo zusammen,

    Vor 2 Monaten hat mir mein Zahnarzt empfohlen, mir alle Zähne im Oberkiefer zu entfernen und durch 3. zu ersetzten.

    2 Tage nach der Entfernung wurde ein Abdruck des leeren Oberkiefers gemacht und ein profesorium angefertigt, welches auch durch mehrfache Nachbesserung nicht passt.

    Den „richtigen“ Zahnersatz habe ich bis heute noch nicht, auch kein passendes Übergangsgebiss. Habe ich auch hier einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. August 2017 um 8:34

      Hallo J. Schnurre,

      ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers besteht, können wir nicht beurteilen. Kontaktieren Sie zur Unterstützung am besten einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  15. ep sagt

    26. Juli 2017 um 10:04

    Hallo!
    Bei mir wurde im Jänner leichte Karries am 7 Zahn re. festgestellt. Meine Zahnärztin hat den Zahn aufgebohrt und eine Füllung gemacht.
    Ende Februar entdeckte ich eine kleine Verhärtung in der rechten Wange 2 Wochen später bin ich deswegen zum Hausarzt gegangen, dieser schickte mich weiter auf zum HNO-Arzt.
    Danach Ultraschal und MRT, beides ohne Ergebnis. Danach noch einmal zum Zahnarzt ob der o.g. Zahn in Ordnung ist und ein Zusammenhang auszuschließen ist. Lt. Zahnärztin bestand kein zusammenhang.
    Nach unzähligen weiteren Arzt- u. Krankenhausbesuchen (u.a. Ambulanz f. Kieferchirugie) konnte immer noch keine Ursache festgestellt werden.
    Mittlerweile sind 5 Monate vergangen die Schwellung wurde immer größer und endlich hab ich eine Diagnose, von der mittlerweile 7 Ärztin im 3 Krankenhaus!!
    Lymphadenitis mit Abszess, verursacht durch den o.g. Zahn, der mittlerweile gezogen wurde. OP steht mir trotzdem noch eine bevor, da die Lymphadenitis trotz ausgedehnter Antibotikumtherapie nicht verschwindet und entfernt werden muss.
    Der Zahnarzt wird gewechselt aber kann man sonst noch etwas machen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      31. Juli 2017 um 8:29

      Hallo EP,

      es könnte sich um einen Behandlungsfehler handeln. Dies können wir jedoch nicht beurteilen und empfehlen Ihnen daher, einen Anwalt zu konsultieren und sich entsprechend beraten zu lassen. Etwaige Schmerzensgeldansprüche sind dann beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend zu machen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  16. Renata sagt

    20. Juli 2017 um 16:39

    Hallo
    Meinen Sohn wurde 16 Zähne gezogen ohne meine Erlaubnis,es sind Milchzähne und sollten unter Narkose gemacht werden,Alls der Zahnarzt gesehen hat das er sehr schwer zu machen ist hat er 16 Zähne rausgezogen. Ich habe wirklich einen Schock erlebt,keine sagte was vorher und keiner hat mich was gefragt!!
    Was kann ich machen??

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:56

      Hallo Renata,

      da wir nicht beurteilen können, ob es sich hier eventuell um eine Körperverletzung handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann sie entsprechend beraten und mit Ihnen das weitere Vorgehen klären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  17. Peter K. sagt

    19. Juli 2017 um 22:47

    Hallo,

    bei meinem Sohn sollten zwei Weisheitszähne entfernt werden. Nach dem Eingriff fehlten vier Weisheitszähne. Die im Oberkiefer, die keine Probleme machten und auch sehr tief saßen wurden ohne unser Wissen und Zustimmen entfernt. Kommentar vom Arzt: es ist besser und auch üblich gleich alle vier raus zunehmen. Mein Sohn hat nun starke Schmerzen am Oberkiefer. Können wir dagegen vorgehen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Peter K.

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:52

      Hallo Peter K.,

      wir können nicht beurteilen ob es sich hier um einen Behandlungsfehler oder eventuelle auch um eine Körperverletzung handelt. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren und sich entsprechend beraten zu lassen. Etwaige Schmerzensgeldansprüche sind dann beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend zu machen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  18. Doris sagt

    16. Juli 2017 um 8:50

    Hallo , ich war beim Kieferchirurg, dieser hat mir 4 Implantate gesetzt. Ich würde dann geröntgt. Er sagte es seih alles in Ordnung und hat mich nach Hause geschickt. Ich hatte dann bei einem der Implantate große Schmerzen. Ich bin dann wieder dorthin und wurde nochmals geröntgt. Dann hat sich herausgestellt dass man mir ein zu langes Implantat eingesetzt hatte und dieses auf den Nerv drückt. Seit dem habe ich auch kein Gefühl mehr auf meiner halben Lippe. Man sagte mir der Nerv seih beschädigt und es kann bis zu einem halben Jahr dauern bis ich dort wieder ein Gefühl bekomme. Mir wurde dann ein kürzeres Implantat eingesetzt, d.h. Wieder aufschneiden etc. geröntgt wurde ich nicht mehr. Jetzt habe ich dort aber wieder Probleme, wenn ich mit dem Finger auf das Implantat tippe, bekomme ich wie elektrische Schläge. Jetzt muss evtl. Das Implantat wieder raus. Ich kann nicht mehr. Habe ich hier Chancen auf Schadenersatz. Vielen Dank
    Ergänzung: war gerade beim Kieferchirurg. Das Implantat muss raus, es wackelt. Er hat sich entschuldigt, das nützt mir aber auch nix

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 8:40

      Hallo Doris,

      Sie könnten unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers haben. Diesen Anspruch können Sie beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um mit diesem die Sachlagen und die Erfolgsaussichten zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  19. M. Frohn sagt

    11. Juli 2017 um 10:17

    Hallo,
    Mir wurde letzte Woche ein Nerv durch eine Spritze verletzt so das ich jetzt die ganze rechte Seite der Zunge betäubt habe und der Geschmacksinn auch weg ist .
    Habe ich da Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. Juli 2017 um 7:59

      Hallo M. Frohn,

      ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, können wir so nicht beurteilen. Sie können unter Umständen Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers beantragen. Kontaktieren Sie zur Unterstützung am besten einen Anwalt.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  20. M. Babeva sagt

    9. Juli 2017 um 12:22

    Hallo. Ich war bei Zahnarzt, weil ich einen Schmerz hatte. Ich hatte eine Entzündung unter sechsten​ Zahn, unter, links, unter einer Brücke und unter siebten Zahn eine Zyste. In meinem ersten Besuch am 22 Juni hat der Zahnarzt mich einen Loch gemacht und hat er die Wurzeln unter sechsten Zahn sauber gemacht. Hat er ein Foto gemacht und hat mir einen Termin am 05 Juli gegeben für die Zyste und noch Arbeit für die Entzündung. Am 05 Juli hat er mich eine Betäubung eingespritzt, danach die Wurzeln​ an den sechsten Zahn noch ein Mal ausgefüllt. Danach hat er mich einen Schnitt zwischen fünften und siebten Zahn deswegen die Entzündung gemacht. Ich hatte einige Nähte. Das hat von 10.00 bis 12:30 ohne Zyste gedauert. Seit Donnerstag 06 Juli bis heute habe ich Gefühl wie nach Betäubung am linken Seite, von der Lippe bis meinem Kinn, 4 Zentimetern hoch und 4 Zentimetern weit. Gestern war bei Zahnarzt, damit er die Nähte entfernt. Ich habe ihm gesagt für mein Gefühl, er hat mich eine Probe gemacht und hat mich gesagt, dass ich Geduld sein soll und mein Nerv funktioniert. Ich würde gerne wissen, wo ich gehen​ soll, damit ich einen Test über mein Gesicht mache?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2017 um 9:44

      Hallo M. Babeva,

      Sie können sich an einen anderen Zahnarzt wenden, damit dieser eine zweite Diagnose erstellt und ihr Beschwerden aufnimmt. Die kassenärztliche Vereinigung kann Ihnen weitere Ärzte in Ihrer Nähe nennen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  21. Maya sagt

    27. Juni 2017 um 0:34

    Hallo,

    Ich habe zwar zum Glück noch keine so große Geschichte vorzuweisen, aber dennoch fehlen mir die Worte zu meinem Erlebnis.
    Ich bin ratlos und weiß nicht, wie ich nun handeln soll. Aber so stehen lassen, macht mich fertig.
    Ich war beim Zahnarzt aufgrund von Zahnschmerzen im Backenzahn. Dieser hatte wohl von innen schon einiges an Karies entwickelt und somit steht mir wohl (wie ich von der Empfangsdame hinterher erfuhr) eine Wurzelbehandlung bevor. Da ich große Angst vor Behandlungen habe, war ich schon ersichtlich etwas zittrig auf den Beinen.
    Der Zahnarzt war unbeeindruckt, nach kurzer Kontrolle schliff er etwas vom Zahn weg und stocherte anschließend darin/ darunter heftigst mit einer Nadel(?) herum. Das verursachte so starke Schmerzen, dass ich mich zusammenreißen musste seine Hände nicht aus meinem Mund zu reißen. Ich bin bei schmerzen sogar eher unempfindlich. Aber solch starke Schmerzen, die hatte ich bis dahin wirklich noch nie erlebt! Obwohl ich schon unüberhörbare Laute von mir gab und mir sichtlich Tränen liefen und ich wirklich vor Angst und Tränen nicht mehr richtig atmen konnte und mich sichtlich anspannte machte er weiter. Auf Reaktionen seinen Assistentinnen legte er auch keinen wert! Diese waren meiner Meinung auch schon etwas empört. Ihr Gesichtsausdruck war sehr mitleidend. Er hörte lediglich (nach einer gefühlten Ewigkeit) kurz auf und sagte „es wird gleich besser“ – was aber natürlich nicht geschah. Er machte genau so weiter!
    Ich versuchte mich nur deshalb zusammen zu reißen, da ich Angst hatte, zu viel Bewegung könne etwas kaputt machen. So fertig wie nach dem Zahnarztbesuch war ich noch nie. So viel Unmenschlichkeit und so wenig Respekt habe ich noch nie erlebt.
    Allerdings weiß ich auch nicht, ob diese Methode vielleicht normal ist, da ich das noch nie hatte.. – was ich mir allerdings keinesfalls vorstellen kann!!
    Viele Infos bekam ich auch noch nicht, nur einen Termin für den nächsten Tag…
    Wie kann Bzw sollte ich damit nun umgehen? Ich will das nicht auf mir sitzen lassen, da ich das ziemlich unerhört finde, sich so gegenüber einem Patienten zu verhalten! Direkt danach war ich nicht mehr in der Lage zu reagieren. Ich war nur froh, dass ich da weg kam…

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      11. Juli 2017 um 9:00

      Hallo Maya,

      Sie können sie an die unabhängige Patientenberatung oder einen Anwalt wenden. Diese können Sie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise beraten und mit Ihnen besprechen, was Sie unternehmen möchten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
    • Janine sagt

      8. November 2018 um 7:55

      Hallo das selbe ist mir gestern passiert. Bin mit schwellung hin aber ohne Schmerzen. Die Behandlung war genau die selbe. Hast du dann weitere Schritte eingeleitet?

      LG Janine

      Antworten
  22. Melli sagt

    15. Juni 2017 um 21:42

    Hallo! Ich hatte 2 zähne die keinerlei probleme machten. Der ZA meinte ich muss die füllungen tauschen und habe dies auch gemacht. Dabei entstand eine entzündung. Er behandelte den falschen zahn wochenlang. Dann behandelte er den richtigen zahn noch wochenlang bis er vor kurzem gezogen wurde. Vor ca. 6 wochen setzte er eine spritze und seit dem sind meine zähne taub. Als er den zahn riss, bemerkte er das loch in der kieferhöhle nicht und schickte mich heim. Ich bin nun bei einem privaten arzt in behandlung da ich zu den anderen nicht mehr hin gehen möchte. Kann ich das geld für die rausgeschmissenen füllungen zurück bekommen? Immerhin waren es 480€ ! Lg

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      22. Juni 2017 um 13:32

      Hallo Melli,

      Ihrer Schilderung nach steht Ihnen in der Tat Schadensersatz zu. Ein versierter Anwalt kann dessen Höhe ermitteln und Sie zu den notwendigen Schritten beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  23. Wasim sagt

    9. Juni 2017 um 11:19

    Hallo,
    Mein weissheitszahn müsste gezogen werden da ich starke Schmerzen hatte und er schief rausgewachsen war. Die Ärztin hat aber eine Schnerzbehandlung durch geführt.
    Seit dem wurde es noch schlimmer hatte höllische Schmerzen Entzündung war stark das ich stationär in Behandlung bin im Krankenhaus.
    Lebensgefahr da sich der Eiter fast bis zu Gehirn ausgebreitet hatte. Seit dem kann ich mein Mund nicht mehr richtig öffnen und musste operiert werden. Bin seit 11 Tagen schon im Krankenhaus bzw durfte dazwischen wieder nachhause gehen weil alles wieder gut war. Aber leider war es nicht so ein Tag später musste ich wieder ins Krankenhaus. Mir wurde ein Schnitt auf der inner Seite der Backe gemacht damit sich die Entzündung wieder legt .
    Was kann ich dagegen machen ?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      14. Juni 2017 um 11:54

      Hallo,

      sofern einer der Ärzte einen Kunstfehler begangen hat, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und wie hoch die Entschädigung ausfällt, kann nur ein Anwalt einschätzen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  24. Regina P. sagt

    10. April 2017 um 23:54

    Bitte Antworten vieviel ich muss bekommen Schmerzengeld,wenn mir Zahnarzt 4Brücken gemacht und viele mal bei 3Jahre Keramik abgeplezt. Und plus angefangen eine Brücke zu machen und nach dem Provisorische Zähne aufgehört.2Jahe ich bin mit kappute Zähne, oder überhaupt one Zähne.Damals ich habe bezalt mehr als 8000€
    Danke

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      24. April 2017 um 10:16

      Hallo Regina,

      wie hoch das Schmerzensgeld in spezifischen Fällen ausfallen sollte, kann ein Anwalt ermitteln. Die anvisierte Summe kann zudem von einem Richter angepasst werden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
  25. Kampe sagt

    14. Dezember 2016 um 8:51

    mein zahnarzt hat den falschen zahn gezogen, obwohl ich 1 tag vorher da war und mit ihm darüber gesprochen habe, derweil falithrom abgesetzt werden musste. er zog den weißheitszahn dahinter, der überhaupt keine schmerzen verursacht hatte und so fest saß, dass das ziehen die hölle war – wie kann ich vorgehen?

    Antworten
    • koerperverletzung.com sagt

      19. Dezember 2016 um 10:35

      Hallo Kampe,

      Sie können unter Umständen Schmerzensgeld aufgrund eines Behandlungsfehlers beantragen. Kontaktieren Sie zur Unterstützung am besten einen Anwalt.

      Grundsätzlich vollzieht sich bei einem groben Behandlungsfehler, wie er bei Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach vorliegt, die sogenannte Beweislastumkehr. Demnach muss der Arzt nachweisen, dass ihn keine Schuld an der Fehlbehandlung trifft.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Antworten
      • alazawy sagt

        27. März 2019 um 9:12

        ich habe eine obrationfehler ,mein neue zahn nach ein tag kabut gigangen

        Antworten
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