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Schmerzensgeld bei Mobbing: Schauplatz Büro oder Internet

  • Von Mathias Voigt
  • Letzte Aktualisierung am: 5. February 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Ausgrenzungen durch andere können Schmerzensgeld wegen Mobbing begründen.
Ausgrenzungen durch andere können Schmerzensgeld wegen Mobbing begründen.

Ein schroffes Wort hier, ein kleiner Witz mit einer vermeintlichen Kündigung dort oder ein lustiger Post auf Kosten eines anderen – was manche als normalen Umgangston oder harmlosen Scherz abtun, ist für den Betroffenen oftmals eine wahre Höllenfahrt.

Denn wer darunter zusammenbricht, immer wieder verletzt und zielgerichtet zum Angriffspunkt von Aggression oder Spott durch Mitschüler, Arbeitgeber oder Kollegen zu werden, der reagiert nicht unverhältnismäßig sensibel, sondern ist ein Opfer von persönlichkeitsverletzendem Mobbing.

Doch solche degradierenden Handlungen haben nicht nur für den Betroffenen Konsequenzen, sondern sind auch folgenreich für den Täter, der unter Umständen zur Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mobbing verpflichtet werden kann.

➽ Direkt zur Schmerzens­geldtabelle

Der folgende Ratgeber informiert über den Zusammenhang von Mobbing und Schmerzensgeld. Erfahren Sie hier, wann ein Schadenersatz bei Mobbing zum Tragen kommt und welche Lebensbereiche typische Plattformen solcher Taten sind.

FAQ: Schmerzensgeld bei Mobbing

Ist bei Mobbing ein Schmerzensgeld möglich?

Bei Mobbing handelt es sich um eine systematische Persönlichkeitsverletzung, die auch mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung einhergehen kann. Daher kann laut Gesetz in einem solchen Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir bei Mobbing zu?

Die Schmerzensgeldhöhe hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Welche Summen die Gerichte in der Vergangenheit den Geschädigten zugesprochen haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Benötige ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld bei Mobbing zu erhalten?

Ein Anwalt für Schmerzensgeld ist nicht zwingend erforderlich, allerdings kann die fachkundige Unterstützung die Angelegenheit erleichtern. So kann der Jurist etwa beurteilen, ob die angebotene Summe auch angemessen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Schmerzensgeld bei Mobbing
  • Wann kommt es zu Schmerzensgeld wegen Mobbing?
    • Schmerzensgeld bei Mobbing in der Schule
    • Cybermobbing: Schadenersatz bei Mobbing im Internet
    • Schmerzensgeld für Mobbing am Arbeitsplatz
  • Schmerzensgeldtabelle bei Mobbing: welche Beträge sind üblich?

Wann kommt es zu Schmerzensgeld wegen Mobbing?

Mobbing ist heutzutage in aller Munde, denn das Besondere an diesem Phänomen ist, dass es sich durch verschiedenste Lebensbereiche zieht. In der Freizeit wird das Internet für die Degradierung anderer Personen genutzt.

Durch die Anonymität sinkt die Hemmschwelle, Personen persönlich anzugreifen und die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit macht es den Tätern zusätzlich leicht, ihren Opfern schnell und tiefgreifend zu schaden.

Die allgemeinen Bestimmungen des BGB regeln das Schmerzensgeld für Mobbing.
Die allgemeinen Bestimmungen des BGB regeln das Schmerzensgeld für Mobbing.

Auch der leistungsorientierte Arbeitsmarkt führt häufig zu Persönlichkeitsverletzungen, wenn beispielsweise Kollegen um ihren Arbeitsplatz fürchten und unliebsame Mitarbeiter durch systematische Beleidigungen „aus dem Weg räumen“ möchten. Doch auch so manch ein Arbeitgeber bedient sich des Mobbings und verletzt so das Arbeitsrecht, um dem Arbeitnehmer zu schaden.

Das permanente In-Aussicht-stellen einer unrechtmäßigen Kündigung kann Züge von Mobbing annehmen und so letztlich sogar ein Urteil durch ein Arbeitsgericht verursachen, wenn der Arbeitnehmer auf Schmerzensgeld seiner seelischen Verletzung klagt.

Doch was genau ist Mobbing? Wann kann Schmerzensgeld dafür in Betracht kommen?

Mobbing ist nicht per Gesetz definiert. Allerdings versteht die Rechtsprechung darunter eine systematische, zielgerichtete Persönlichkeitsverletzung und/oder Gesundheitsbeeinträchtigung.

Ein charakteristisches Merkmal vom Mobbing ist, dass eine als unterlegen angesehene Person zur Zielscheibe wird und sich die Anfeindungen meist über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Einen Spezialfall bildet das sogenannte Bossing, welches Mobbinghandlungen durch den Chef bezeichnet. Doch egal, ob in der Schule, auf sozialen Plattformen oder im Büro: Es ist rechtswidrig, die Persönlichkeitsrechte eines anderen zu verletzen. Daher gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing.

Folgende Bedingungen erfüllen eine Schadenersatzpflicht:

  • Mobbinghandlung: Beleidigungen, Demütigungen, Bloßstellungen
  • Fortsetzungszusammenhang: systematische Zugehörigkeit mehrerer Taten des Mobbings
  • Vorsatz: Mobber will negative Folgen seiner Handlungen bewirken
  • Rechtsgutverletzung: Schädigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Intensität: Schadenshandlungen weisen eine gewisse Erheblichkeit auf

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den immateriellen Schadenersatz regelt, angewandt und hier genauso Schmerzensgeld eingefordert werden wie im Falle eines Motorradunfalls. Denn auch seelische Verwundungen werden vom Schmerzensgeld abgedeckt.

Sind Sie Opfer von Mobbing, holen Sie sich den Rat eines Fachanwalts ein, der in Mobbingfragen versiert ist und Erfahrungen mit Schadenersatzklagen hat.

Um Schmerzensgeld wegen Mobbing einzuklagen, ist es notwendig, sämtliche Mobbingaktivitäten genau zu dokumentieren. Datums- und Zeugenangaben sind vor Gericht wichtige Beweismittel. Auch hierbei kann Ihnen ein Anwalt beratend zur Seite stehen.

Schmerzensgeld bei Mobbing in der Schule

Schmerzensgeld wegen Mobbing kann durch Cyberattacken in sozialen Netzwerken begründet werden.
Schmerzensgeld wegen Mobbing kann durch Cyberattacken in sozialen Netzwerken begründet werden.

Es gibt wohl in jeder Schulklasse Kinder, die eher introvertiert sind und wenig Freunde haben. Doch manchmal ist ein solcher Rückzug nicht selbst gewählt, sondern Symptom von psychischer oder physischer Gewalt, die dem Kind durch Hänseleien oder Belästigungen der Mitschüler angetan wird.

Die Betroffenen trauen sich in solchen Fällen oftmals aus Scham oder auch Angst vor weiteren Übergriffen nicht, gegen die Mobber vorzugehen. Dabei handelt es sich bei Beleidigungen, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen um Straftaten, die strafrechtlich zu ahnden sind und auch zivilrechtlich zu Schmerzensgeld wegen Mobbing führen können.

Wichtig ist, dass Eltern, Lehrer und Mitschüler insbesondere aufmerksam werden, wenn ein Schüler Essprobleme entwickelt, unter Schlafstörungen leidet, eine Verschlechterung der schulischen Leistungen aufweist, sich mehr und mehr zurückzieht oder häufig über Kopf- sowie Bauchschmerzen klagt. All dies können Folgen von Mobbing sein, welches Schmerzensgeld begründet.

Cybermobbing: Schadenersatz bei Mobbing im Internet

Häufig werden Diskriminierungen nicht mehr in der Realität ausgesprochen, da sich Täter den Schutzmantel des Internets zunutze machen. Durch die Anonymität steigt auch der Mut, andere Menschen öffentlich bloßzustellen.

In sozialen Netzwerken werden mitunter regelrechte Hetzkampagnen gegen andere Nutzer geführt und auch die Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern ist eine gängige Praxis. Mit den technischen Möglichkeiten steigen auch die Wege der Persönlichkeitsbeeinträchtigung.

Daher ist Cybermobbing eine heutzutage sehr präsente Form vom Mobbing. Schmerzensgeld kann aber auch hier geltend gemacht werden.

In der Regel greifen beim Cybermobbing folgende Straftatbestände:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Stalking (§ 238 StGB)

Liegt eine dieser Straftaten vor, kann das Opfer sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich Anzeige erstatten und Schmerzensgeld wegen Mobbing einklagen.

Schmerzensgeld für Mobbing am Arbeitsplatz

Für eine erfolgreiche Klage auf Schmerzensgeld wegen Mobbing sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Für eine erfolgreiche Klage auf Schmerzensgeld wegen Mobbing sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Auch am Arbeitsplatz kommt es des Öfteren zu Mobbingattacken auf Kollegen oder untergebene Mitarbeiter. Zukunftsängste des Arbeitnehmers aus Sorge vor einer Kündigung führen bei vielen Betroffenen dazu, etwaige Demütigungen stillschweigend hinzunehmen.

In der Folge kommt es neben psychischen Schäden dann irgendwann auch zu körperlichen Beeinträchtigungen, wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen.

Daher sollten Opfer solche Deklassierungen und Bloßstellungen nicht über sich ergehen lassen und im Zweifelsfall eine Kündigung anstreben oder Schmerzensgeld wegen Mobbing beantragen. Denn neben einer Verletzung vom Arbeitsrecht werden hier auch höchstpersönliche Rechte durch den Arbeitgeber oder andere Betriebszugehörige beeinträchtigt.

Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sind Mobbingfälle nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu behandeln.

Das BGB sieht Schmerzensgeld für Mobbing vor, wenn eine Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung vorliegt. Die Höhe des Schadenersatzes liegt dabei im Ermessen der Gerichte.

Auch das AGG sieht ein Schmerzensgeld bei psychischen Schäden des Arbeitnehmers vor. Erfasst werden Handlungen von Kollegen oder Vorgesetzten, die sich gegen einen der folgenden Persönlichkeitsbereiche des Betreffenden erstrecken:

  • Rasse
  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion/Weltanschauung
  • vorhandene Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität
Das Besondere den Vorschriften des AGG ist, dass sich ein Urteil bzw. Anspruch vom Arbeitnehmer auf Schmerzensgeld für eine psychische Beeinträchtigung hier nicht – wie im BGB – gegen den Mobber selbst richtet, sondern zum Schadensersatz des Arbeitgebers führt. Ebenso ist es im Gegensatz zu der Bestimmung des BGB nicht notwendig, dass eine zielgerichtete Form der Schädigung vorliegt.
Sie Summe vom Schmerzensgeld bei Mobbing variiert von Fall zu Fall.
Sie Summe vom Schmerzensgeld bei Mobbing variiert von Fall zu Fall.

Laut AGG müssen die Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber außerdem für Dritte haften und das durch jene begründete Schmerzensgeld zahlen. Ein seelischer Schaden, der durch einen Lieferanten oder einen Kunden verursacht wurde, kann so unter bestimmten Voraussetzungen dem Arbeitgeber zur Last gelegt werden.

Bei Mobbingfällen am Arbeitsplatz ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da dieser die einzelnen Bestimmungen kennt und Ihnen so effizient zu Ihrem Recht verhelfen kann, wenn es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht kommt.

Schmerzensgeldtabelle bei Mobbing: welche Beträge sind üblich?

Je nach der Schwere des vorliegenden Falls kann beim Mobbing das Schmerzensgeld in seiner Höhe variieren. Entscheidend sind stets die individuellen Begebenheiten und der detaillierte Nachweis vom geschädigten Arbeitnehmer oder dem psychisch verletzten Schüler oder Internetnutzer.

Schwerwiegende seelische Traumata werden in der Regel mit 20.000 bis 50.000 Euro kompensiert. Jedoch können die Beträge auch deutlich von diesem Rahmen abweichen, weil je nach Behandlungsdauer und körperlichen Auswirkungen höhere oder niedrigere Summen angemessener erscheinen. Ähnlich wie bei der Schmerzensgeldtabelle bei einer Vergewaltigung ist ein gerichtliches Urteil jedoch meist im Bereich von zehntausend oder tausend Euro angesiedelt.

Sehen Sie hier einige Urteile über Schmerzensgeld bei Mobbing in Form einer Schmerzensgeldtabelle, die vor allem das Arbeitsrecht und somit eine Pflicht zum Schadensersatz des Arbeitgebers betreffen:

Schadens­ersatz wegen MobbbingBe­tragGe­richt, Jahr
Mobbing durch nicht gerecht­fertigte Aufgabenentziehung vom Arbeit­geber, Schikanierung und Degradierung des Arbeit­nehmers53.000 EuroArbG Leipzig, 2012
viel­fältige persönliche Herab­setzung vom Arbeit­nehmerca. 26.500 EuroArbG Ludwigs­hafen am Rhein, 2000
Beleidigungen, Auftrags­entziehung, Verbot des Kundenkontakts, Gehalts­kürzung durch den Arbeit­geber24.000 Euro LAG Hann­over, 2005
systematische Persönlich­keits­verletzungen vom Arbeit­nehmer in 34 Fällen über 1 Jahr17.500 EuroArbG Eisen­ach, 2005
schikanöse und entwürdigende Handlungen7.000 EuroArbG Sieg­burg, 2012
Demütigung der ethnischen Her­kunft durch Rap-Video bei Youtube5.000 EuroLG Bonn, 2013
Cyber­mobbing via Facebook mit Unter­stellung der Homo­sexualität und Pädo­philie1.500 EuroLG Memm­ingen, 2015
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt erhielt 2013 seine Zulassung, nachdem er zuvor an der juristischen Fakultät in Rostock das Jura-Studium absolvierte. Darauf folgte ein erfolgreiches Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein juristischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Strafrecht.

Comments

  1. Vladimir sagt

    29. October 2019 um 13:34

    Hallo,Ich schaff im eine grossbäckerei und da sind ein paar mitarbeiter(keine voarbeiter oder timleiter),und die wollte immer wieder schreien und degradieren meine arbeit.Ich muss sagen das beide meine Timleiter sind hoch zufrieden mit meine arbeit,daswegen hab Ich im nur 6 monate eine schönne lohnerhochnung bekommen und ein unbefriestett vertrag bekommen(gesetzlich ist im diese bäckerei 2× 1 jährige vertrag zu haben und erst dann ein unbefriestet vertrag wenn die zufrieden sind).
    Die ein paar mitarbeiter mach jetzt keine probleme mehr,mache kein stress,aber eine kommt immer wieder und degradiert meine arbeit.
    Ich hab das alles zu meine Timleiter gesagt mehrmalls,auch so zu Inhaber doese bäckerei und Direktorin,aber es ist nix geändert.
    Was sind meine rechte?Hab Ich anspruch auf schmertzengeld wegen mobbing?P.S.Ich bezahle rechtschutzversicherung
    MFG
    V.R

    Reply
  2. Tanja sagt

    13. September 2019 um 2:45

    Hallo. Ich erlebe nun seit einigen Jahren aufgrund meines nicht gerade ansehnlichen Gesichts extremes Mobbing am Arbeitsplatz.
    Zu Schulzeiten gab es das Problem auch schon und das hat tiefe Wunden hinterlassen, sodass ich erst 7 Jahre nachdem ich ohne Abschluss die Schule verlassen habe überhaupt einigermaßen in der Lage war am Leben teilzunehmen und zu arbeiten. Das wird nun leider schon verjährt sein, aber dieses mal möchte ich gerne etwas dagegen unternehmen, da mich die Situation mittlerweile wieder beginnt vollkommen aus dem Leben zu reißen.
    Ich mache ich mir nun aber wegen folgender Punkte sehr große Sorgen:

    “Erfasst werden Handlungen von Kollegen oder Vorgesetzten, die sich gegen einen der folgenden Persönlichkeitsbereiche des Betreffenden erstrecken:

    Rasse
    ethnische Herkunft
    Geschlecht
    Religion/Weltanschauung
    vorhandene Behinderung
    Alter
    sexuelle Identität”

    Heißt das nun, dass gar keine Chance besteht gegen Mobbing aufgrund von Lookismus erfolgreich zu klagen und ich besser damit beraten wäre meine Nerven zu schonen indem ich mich wieder in vollkommene Isolation begebe?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      23. September 2019 um 14:27

      Hallo Tanja,

      es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, sodass wir keine rechtliche Aussage dazu treffen können, ob in Ihrem Fall eine Geltendmachung von Ansprüchen erfolgreich wäre. Wir empfehlen Ihnen, dies mit einem Anwalt abzuklären und mit diesem auch die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  3. Aniko sagt

    5. August 2019 um 10:27

    Hallo,

    ich habe eine Ausbildung gemacht und wurde in diesem Betrieb gemobbt. Ich hatte vorher schon psychische Probleme. Durch das Mobbing am Arbeitsplatz musste ich Tabletten nehmen gegen Panikattacken da ich sonst nicht arbeiten konnte.
    Mir wurde Arbeit gegeben die in einem Zeitrahmen von einer 40 Stunden Woche nicht möglich waren, bei Absprache mit meinem Vorgesetzten kamen nur aussagen wie “dann bleibst du halt solange bis es fertig ist” oder “dann müssen wir wegen dir den Auftrag absagen”…
    Als ich dann gelegentlich mal eine Woche wegen meiner Psyche krank war wurde mir gedroht bei nochmaliger Krankheit wird meine Ausbildung frühzeitig beendet (konnte er nicht machen, macht es aber trotzdem schwer so weiter zuarbeiten). ich bin jetzt endlich ausgelernt und habe es geschafft sehr gut meine Ausbildung zu beenden und habe woanders Arbeit gefunden. Leider will er mir mein Arbeitzeugnis nicht richtig ausstellen…
    Ich habe Ihm eine Nachfrist gesetzt, denke aber nicht das er sich drauf einlässt.

    ich würde jetzt gerne wegen meinem Arbeitszeugnis und Mobbing vor das Arbeitsgericht. Habe ich da Chancen?

    Ps. Die IHK war auch schonmal da, da ich mich nicht mehr getraut habe arbeiten zu gehen.

    Reply
  4. Brinck sagt

    24. July 2019 um 10:42

    Ich bin schwerbehindert und in Rente. 2015 wurde wegen Scheidung das gemeinsames Haus verkauft, ich kaufte ein kleines Haus in einem anderen Ort, bei dem mir gravierende Mängel verschwiegen wurden, die ich nicht bezahlen konnte. Ich verkaufte mit großem Verlust und zog erneut weg ….der Verkauf/neuer Kauf/Umzug nahm mir fast die letzte Kraft. Im Notartermin meiner jetzigen Wohnung stellten sich unwahre Aussagen heraus, es wurde eine not. Interimslösung gefunden, die jedoch mit einem Stellplatztausch einherging. Meine Beurkundung war am 20.08., am 13.09. fasste die Eigentümergemeinschaft (ohne dass ich davon Kenntnis hatte und nicht mit erforderlicher allseitigen Zustimmung, 2 Miteigentümer waren nicht da) eine Umwidmung für meinen im Kauf befindlichen (neuen) Stellplatz, dass dieser für Jemand anderen ein Fahrradstellplatz werden sollte. Die Eigentümergemeinschaft wollte den nichtigen Beschluss nicht zurücknehmen. Letztlich geschah dies nur durch Einschalten eines Anwalts, ich hätte keinen Stellplatz mehr für mein Auto gehabt. Nun werde ich (gerade ein gutes halbes Jahr hier) nach Strich und Faden “gemobbt” (meine Empfindung). Der Verwalter beschimpfte mich (schriftlich) übelst, ich würde dss Hausklima zerstören. Mündlich fielen auf der für die Rücknahme dieses Beschlusses notwendigen Eigentümerversammlung 2 Miteigentümer ganz rüde über mich her, u.a. ich würde nur Schwierigkeiten machen und ich solle einen anderen Stellplatz nehmen (mit eigener Kostentragung). Nachdem nun der Fall als solches erledigt ist, werde ich von der Gemeinschaft ausgeschlossen, in der neuen Eigentümerversammlung erneut beschimpft, meine Vorschläge geflissentlich übergangen, Angebote von mir zu Neuwahl des Verwalters (der alte Verwalter legte wegen mir offiziell sein Amt nieder und diffamierte mich dabei aufs Äußerste, weil mein Anwalt ihm seine nicht ordnungsgemäße Verwaltung dargelegt hatte). KURZUM… ich kann nicht mehr, fühle mich nirgends mehr Zuhause und habe kein Geld und keine Kraft mehr, etwas Anderes zu kaufen. Mein Eigentum sollte meine Alterversorgung sein. Nach einem gestrigen Gespräch mit einem Anwalt legte dieser mir nahe zu verkaufen, da er befürchtet, dass – selbst wenn ich nur still in der Ecke sitze – die anderen Parteien ggf. etwas erfinden würden, um mir das Leben schwer zu machen. Handelt es sich hier um Mobbing und ist ggf. eine Enschädigung (bei Verkauf) möglich? Mein Anwalt meinte, dies sei noch lange kein Mobbing und Entschädigungen gäbe es auch keine.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      31. July 2019 um 10:54

      Hallo Brinck,

      wir bieten keine rechtliche Beratung an und können den Sachverhalt bzw. ob ein Tatbestand vorliegt, nicht einschätzen. Möchten Sie eine zweite Meinung zu der Ihres Anwalts einholen, sollten Sie sich an einen weiteren Anwalt wenden.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  5. ronald t. sagt

    1. July 2019 um 13:30

    hallo zusammen
    nach 3 jährigen Anstellung als Vorarbeiter,wurde ich degradiert.
    die gründe waren nicht nachvollziehbar.

    Reply
  6. Vailly1 sagt

    30. June 2019 um 15:36

    An alle gedemütigt en Mobbingopfer!

    Lasst euch gesagt sei- Ihrseid NICHT SCHUKD!
    Die Mobber haben Komplexe und nützen ihre Machtposition aus.
    Selbst erlebt beim letzten Job:
    Ich war hübscher und intelligenter als meine Vorgesetzte.
    DAS war mein Todesurteil.
    Sie wurde gemein und aggressiv, erfand Fehler und denunzieren mich vor Anderdn.
    Keiner traute sich etwas zu sagen.
    Die Rechtsschutz-Anwäktin meinte arrogant nach meiner verzweifelten Kündigung:
    “Wieso haben Sie gekündigt, wir hätten während des DV eine Klage wegen Verletzung Aufsichtspflicht machen können?!”
    Als ich ihr sagte, dass es mir schlecht ging und ich als Nichtjurist das nicht wissen kann, war ihr das egal.
    Fazit: Der Gemobbte muss immer gehen,
    der Täter bleibt lachend zurück.
    Anwälte und Psychologen verdienen an den Opfern und helfen NICHTS!

    Reply
  7. Frauke L. sagt

    20. May 2019 um 14:31

    Hallo ,
    Ich bin seit 6 Jahren in einer Firma beschäftigt. Seit ca 2 Jahren erkenne ich komisches Verhalten meines Abteilungsleiters wie zb . Gerede schlecht machen meiner Person vor meinem Arbeitskollege, aufgehetzten andere Kollegen gegen meine Person. Im letzten Jahr fing es dann an das er eine neue Kollegin einstellte und anfing sie gegen mich aufzuhetzen, natürlich kam bald der grosse Knall und es wurde mur Schuld gegeben. Das habe ich natürlich nicht auf mir sitzen lassen und habe mich beschwert. Seit diesem Tag werde ich auf s ärgste gemobbt . Er sabotiert sogar meine Produktion, lösst Schrauben, dreht Öl ab . Nach einer weiteren Beschwerde beim werksleiter wurde ich klein gehalten und versetzt in eine andere Abteilung. Dort geht das mobbing nun weiter , nach über einem Jahr bin ich nun an dem Punkt angekommen das ich nicht mehr kann. Bin in psychologischer Behandlung und im Krankenstand. Wie kann es sein das jeder das mit kriegt und keiner was tut. Momentan weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll

    Reply
  8. Peter F. sagt

    9. February 2019 um 18:00

    Guten Tag,
    meine Frau ist von ihren drei Geschwistern von der Pflege der alten Mutter ( 90 ) aus nichtigen Gründen ausgeschlossen worden. Sie besucht trotzdem ihre Mutter mehrmals in der Woche um mit ihr spazieren zu gehen und um sie zu unterhalten.
    Kann dieses Verhalten der Geschwister als Mobbing gesehen werden bzw. sind rechtliche Schritte möglich ? Meine Frau hat seitdem Ausschluss psychische und körperliche Probleme ( Schlafstörungen, Magenprobleme ).
    Vielen Dank

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      13. February 2019 um 15:38

      Hallo Peter F.,

      rechtlich können wir nicht einschätzen, ob der Tatbestand erfüllt ist und Ansprüche bestehen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten-

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  9. Tamara S. sagt

    30. November 2018 um 3:31

    Hallo Zusammen,

    Ich arbeite seit 2 Jahren als Köchin in einen kleinen Unternehmen. Als ich dort
    Einstieg habe ich mit meinen Chef mehrmals darauf hingewiesen das ich wenn der Kindergarten anruft und ich meine Tochter abholen muss auf Grund von Krankheit,nicht anderes machen kann als dem nachzukommen. Mein Mann kann im Notfall auch mal einspringen, wenn es machbar ist.
    Mein Chef meine zu dem damaligen Zeitpunkt das er dann für mich einspringen würde und mein Job erledigen würde.
    Nun fing es vor einen Jahr an das sich seine Einstellung langsam ändert.
    Dies viel mir aber erst nicht gleich auf.
    Ein Kollege von mir fing an von einen Tag zum anderen nicht mehr mit mir zu reden. Auch wenn ich ihn ansprechen wollte. Kam keine Reaktion. Ich dachte mein Chef würde das nie mitbekommen da er immer so beschäftigt schien und nie drauf reagiert hat.
    Dann paar Monate später hatte mein Chef und ich eine Auseinandersetzung.
    Da meine Tochter krank war und ich sie abholen musste. Da ist er das erste Mal auf mich los und hatte mich vor allen anderen angeschriehen. Das
    so nicht weiter geht und ich so oft fehlen würde wegen meiner Tochter. Mein Mann soll sich jetzt den Rest des Jahres um Kind kümmern.
    Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen das wir ja ne Vereinbarung hatten. Dies interessiert ihn aber nun nicht mehr.
    Mir würden dann die Stunden gekürzt.
    Von 5 Tage Woche auf 3 Tage Woche.
    Dies habe ich dann zugestimmt, da ich mir erhoffte wieder entspanntes Klima zu bekommen… Aber das ist nicht der Fall.
    Mein einer Kollege ignoriert mich weiterhin.
    Nun bin ich vor vier Tage selbst erkrankt und konnte nicht zu Arbeit… Mit schlechten Gefühlen habe ich mich schon krank gemeldet.. Dies nahm mein Chef aber so hin. Dann musste ich den ersten Tag wieder arbeiten und als ich 2 Stunden da war, rief der Kindergarten an ich könnte bitte meine Tochter abholen wegen erbrechen.
    Dies sagte ich ihm dann und sein Argument war… Ja, dann muss ich alleine klar kommen.
    Wo ich dann dachte ok.
    Beim Gehen könnte mein Kollege nicht verkneifen mir mit Augen Kontakt zu sagen was er davon hält… Da habe ich ihn dann angesprochen und gefragt ob er ein Problem habe… Dann sage er zu mit ich sollte lieber einauf Hausfrau machen… Als den scheiß hier!
    Mein Chef hat sich darauf hin auf seine Seite gestellt und gesagt… Gut das es mal einer sagt so wie es ist… Gefolgt von einem.. Das ganze wird noch ein Nachspiel für dich haben!!

    Ich bin daruf dann gegangen.

    Ist das schon Mobbing??

    Sorry das der Text so lang geworden ist.
    LG

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      17. December 2018 um 13:13

      Hallo Tamara S.,

      den Sachverhalt können wir rechtlich nicht beurteilen, daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt oder einen Opferhilfeverein zu wenden.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
    • Vailly1 sagt

      30. June 2019 um 15:46

      Liebe Tamara,

      Viele AG haben kein Verstöndnis für Kinderbetreuung; es zählt nur Profit.

      Gerade weibliche Kollegen ohne Kinder werden schnell Stutenbissig.

      Leider läuft es in der heutigen Arbeitswelt fast überall so ab.

      Anstatt am Arbeitsplatz zusammen zu halten, macht man sich gegenseitig kaputt.

      Ein krankes System, das jährlich Krankenstandskosten in Millionenhöhe verursacht.

      Alles GUTE weiterhin!

      🌸🌺🌿

      Reply
  10. HIlfe sagt

    17. October 2018 um 4:46

    Hallo zusammen,

    wir sind Eingentümer in einer WEG. Seit dem Jahr 2012 werden wir systematisch von der Gemeinschaft ausgegrenzt, Insbesondere ist hier ein bestimmte Nachbar, der die Gemeinschaft (er ist Beirat) gegen uns aufzuhetzen. Er drang in unser Eigentum machte Fotografien und verteilte sie an die Anderen. Brach in unser Wohnung ein ohne was zu entwenden, nur um uns zu schaden. Mittlere viele stehen wir vor Gericht, da wir enteignet werden sollten. Grund wir verhalten uns nicht nach dem Verlangen der WEG. Nach einige Wasserschäden in unsere Wohnung werden uns etliche Leistungen verweigert. Selbst das von der Versicherung erstattete Geld wurde einbehalten. Diese müssen wir gerichtlich einklagen. Zur zeit wurde uns wir hätte zu hohe miete von unseren Mieter verlangt. u.s.w. unsere persönliche Angelegenheiten werden zu schau gestellt.
    Seit über 2 Jahren haben wir diverse Wasserschäden. Die Hausverwaltung weigert sich diese an die Versicherung zu melden (Auf Einweisung diese eine Person). Informationen von uns werden nicht weitergegeben. Wir werden völlig ignoriert und ausgeschlossen. Den restlichen Eigentümer wird bei Versammlungen einfach nicht die Wahrheit gesagt und sie stimmen den “Alternativen Fakten” zu.
    Es verschwinden Gelder aus der Gemeinschaftskasse. Auf unsere Nachfrage dies zu klären kommt keine Antwort. Eine Einsicht in den Büchern wird uns verweigert.
    Mann versucht uns zu ruinieren, damit sie uns in die Zwangsversteigerung schicken. Ziel dem jenigen ist unser Einheiten billig zu erwerben. Gefragt wurden wir schon ob wir jetzt bereit sind zu verkaufen.
    Ist das Mobbing? wir können wir uns dagegen währen?
    Bitte um eine Antwort
    Beste Grüße und danke im Voraus

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      1. November 2018 um 9:56

      Hallo HIlfe,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und mit diesem das weitere Vorgehen abklären. Rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen und auch keine Beratung anbieten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  11. jörg sagt

    20. August 2018 um 12:23

    Guten Tag ;

    Da hab ich jetzt an Sie heute eine Besondere Frage .

    Es betrifft mich und meinem Arbeitgeber den Flughafen .
    Ich bis dort seid 18j jetzt beschäftigt und war bis Anfang diesem Jahres dort in der Abfertigung im Gerätedinst beschäftigt und hab mit dort in der Jahren die Lohngruppe 7,5 laut BAT erarbeitet. Der Flughafen ist Öffentlicheren Dienst
    Jetzt bin ich seid 2011 Wegen gesundheitlichen Zustandes auch noch Behindert mit 50% der GDB und mein Arbeitgeber weiß davon . Doch aller dem hat der Arbeitgeber mir nie ein Leidensgerchten Arbeitsplatz angeboten , was mein Gesundheitszustand Verschlechtert hat. jetzt war ich seid Anfang 2016 bis ende 2017 erneut länger Erkrank wegen meinen Gesundheitlichen Problemen . In dem Zeitraum hab ich auch versucht mit dem Arbeitgeber eben ein Leidensgerchten Arbeitsplatz und mich auch mehrfach auf andere Bereiche im Unternehmen beworben , was alles zu keine Erfolg führte . Entweder bin ich bei den Bewerbungen übergangen worden oder bekam nicht malz eine Absage auf Gesprächen .
    So nach lagen hin und her hab ich doch nun seid Anfang des Jahres eine Neue Abteilung bekommen , wo ich mit meinem Leiden Arbeiten kann. Jetzt ist das so das ich auf Grund des langen hin und Her mit der Arbeitgeber einen Physisches Problem bekommen , wodurch ich ein Perm Antes Pfeifen ( Rauschen ) im Kopf habe und dieses nur mit Pillen im Griff bekomme , damit ich Nachts abschalten kann und was Schlaf bekomme . Worüber ich auch den Arbeitgeber informiert hab . Weil ich in der neuen Abteilung auch Nachtdienst habe also 3 Schichten . Mussten wir erst mal Sehen laut Arzt , wie sich das mit den Tabletten und dem Tagschlaf verhalten würde. Nun ist er jetzt so das ich Laut Betriebsarzt für ein halbes Jahr Nachtdienst Verbot bekommen habe und mein Arbeitgeber jetzt nicht besser zu tun hatte und mir des bezüglich einen Ganz anderen Dienstplan zu geben von dem Nach dem Erhalt des Gutachten und dem Gespräch mit der Personalabteilung keine rede war .
    Dieser Dienstplan wurde einfach Rückwirkend ab dem 1.8.2018 Eingesetzt ohne den mir Vorzulegen geschweigen abzuklären . Selbst mein Abteilungsleiter wusste nichts von diesem Dienstplan .

    Jetzt entstehen mir durch diesen Dienstplan Minusstunden ; Fehlen Z – Stunden

    Nun bin ich jetzt nach dem ich dieses Gesehen habe auch zu den Zuständigen Leuten hin und die sind der Meinung das ich das So hinnehmen soll und diesen Dienstplan Fahren muss , den ich bis heute nicht als Vorschlag erhalten habe ,sondern nur in meinem Hinterlegten SAP Dienstplan Programm ersehen kann .
    Jetzt bin ich auf Grund dessen wieder erneut Krankgeschrieben weil mir das auf die Psyche geschlagen ist und mein Pfeifen im Kopf schlimmer wurde und ich dazu jetzt noch Schwindel Anfälle bekommen habe , was mich am besagten Tag als ich das Feststellt auch beinahe Umgehauen hätte . Da ich mich so auf geregt habe .

    Jetzt meine Frage an Sie .

    Kann ich mein Arbeitgeber dafür belangen

    Reply
    • Koerperverletzung.com sagt

      27. August 2018 um 13:24

      Hallo jörg,

      das sollten Sie am besten direkt mit einem Anwalt bzw. auch mit Vertretern der Gewerkschaft und des Betriebsrates abklären. Wir können nicht beurteilen inwieweit der Arbeitgeber hier belangt werden kann und dürfen auch keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Koerperverletzung.com-Team

      Reply
  12. R.P. sagt

    7. June 2018 um 12:26

    Guten Tag,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin seit Neuantritt auf meiner Stelle mit Mobbing jeglicher Art konfrontiert.
    Dazu zählt die ungerechtfertigte Entziehung von Aufgaben zu Lasten einer nicht erfolgten schriftlich vereinbarten Höhergruppierung. Um die Höhergruppierung zu vermeiden, wurden eine Scheinmediation durchgeführt, in der ich lediglich vor den Kolleginnen und Kollegen bloßgestellt worden bin sowie und als Folge davon wurden mir ohne vorherige Ankündigungen Aufgaben auf andere zum Teil auch neue Kolleginnen und Kollegen übertragen (mein Arbeitsvertrag besteht weiter fort). Der Personalrat ist der Meinung, dass man daran nichts ändern könne. Eine der für das Mobbing mitverantwortliche Vorgesetzte ist selbst Mitglied im Personalrat. Ebenfalls behauptet der PR-Vorsitzende, dass man nicht wisse, was ich eigentlich tue und stellt mir sogar die Aussicht auf eine mögliche Herabgruppierung in Aussicht. Inwieweit ließe sich hier das Schmerzensgeld durchsetzen?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      11. June 2018 um 9:37

      Hallo R.P.,

      wir können keine rechtliche Beurteilung anbieten und empfehlen Ihnen daher, dies mit einem Anwalt zu besprechen. Dieser kann Sie bezügli8ch der Erfolgsaussichten entsprechend beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  13. Nama sagt

    23. February 2018 um 21:26

    Guten Abend,
    ich habe dieses Forum zufällig gefunden. Ich bin Opfer von Bossing und mir geht es im mom sehr schlecht.
    Ich habe eine Leitende Position und über mir ist eine weitere Frau danach kommt der komplette Chef.
    Sowas was ich dort erlebe, ist kaum in Worte zu greifen. Meine Chefin geht mit mir um wie ein kleines Kind. Sie reitet auf meine Schwächen herum, und erzählt Unmengen an lügen, ich versuche es wieder richtig zu stellen jedoch glaubt mit mein oberster Chef nicht. Sie macht mich psychisch fertig. Ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Sie gibt mir unnötige Aufgaben, sie redet in einer Team Sitzung so, als wäre einiges bei meiner Vorgängerin besser gewesen. Sie unterbricht mich ständig. Sie schikaniert mich und stellt mich bloss, sie dreht sich alles so wie es ihr passt. Wenn ich etwas ansprechen möchte, lässt sie mich einfach im raum stehen, bei Problemem mit Personal, erzählt sie lügen zb. Eine Person ist nicht für eine Stelle geeignet, macht gravierende fehler, schreit viel und macht nur ihr Ding, in meiner Arbeit ein no go ( Erzieher) ich versuche dies aufzuzählen und es wird behauptet beim Chef von ihr, dass es keinerleii Beschwerden gab und es alles gut läuft. Immer das Gegenteil was ich sage. Sie versucht anderen Menschen zu vermitteln, dass ich fehler mache und eiiges meine Schuld sei. Wie ihr evtl sehen könnt, ist es sehr komplex, ich war schon beim Chef er sagt immer nur…ICH KANN DAS NICHT GREIFEN, smeine Chefin würde bei ihm immer gut über mich reden. Er hilft mir nicht. Aber ich habe Zeugen viele bekommen es mit sagen ihm das sogar selbst, aber er tut nichts. Ich will durchhalten meine Kollegen motovieren mich und helfen mir. Mein Chef sieht das aber nicht ein, er nimmt die Zeugen nicht. Ich habe dadurch Bauchweh Kopfweh, und fühle mich leicht depressiv, ich weine viel. Warum wird in Deutschland gegen sowas so wenig getan? Ich bin hilflos,, ich möchte aber beweisen das ich gemobbt werde und halte durch, bis ich dem Chef viele beweise liefern kann. Es st so schwer es zu packen wie deckt man lügen auf, wenn der Chef da nicht mit zieht. Teils geben sie mir einfach die schuld.
    wie geht ihr mit allem um?

    Reply
    • Mobbinggegner sagt

      4. November 2018 um 16:06

      In Deutschland ist es fast unmöglich Mobbing nachzuweisen, Mobbing kommt in unseren Gästebüchern als Straftat nicht vor, weil man der Meinung ist, jeder Arbeitnehmer wäre durch Artikel 1 des GG ausreichend geschützt. Die meisten Arbeitgeber/ nehmer wissen das auch. Es sollte auf jeden Fall über einen Zeitraum von ca. 6 bis 12 Monate ein so genanntes Mobbingtagebuch geführt werden, in dem jede Situation genau mit Uhrzeit, Datum und den daran Beteiligten dokumentiert wird. Eventuell noch ob oder wer Zeuge dieser Handlungen war.
      Aber die Aussichten auf Erfolg sind meist sehr gering. Zeugen werden sich meist keine finden lassen, da jeder froh ist wenn er selbst in Ruhe gelassen wird. Zudem muss man erst einmal so viel Nervenstärke haben das ganze Treiben über einen längeren Zeitraum zu ertragen

      Reply
  14. P.N. sagt

    28. January 2018 um 14:23

    Ich bin seid fast 15 Jahren in einer kleinen Firma( 6 Angestellte) tätig, da gibtbes eine Person die mich schon immer systematisch aus grenzt und mobbt, jetzt ist es so eskaliert, das ich den job wechseln muss. Am Anfang war es nur eine die mich drangsaliert hat, jetzt sind es schon 3, ich bekomme keine Informationen mehr, es wird mit mir nicht mehr geredet und ich werde bei der Planung von innerbetrieblichen ausgeschlossen. Mir ging es so schlecht , das ich mich krank schreiben lassen musste weil ich einen Nervenzusammenbruch hatte . ich habe 5 kilo abgenommen, weil mir alles auf den Magen geschlagen ist.
    Ich stehe auf der Warteliste für einen Psychologen.
    In wieweit kann ich gegen diese eine Person angehen, ich muss den job wechseln , obwohl ich immer gerne mit mnem chef zusammen gearbeitet habe, jetzt bin ich finanzielle und auf vom Fahrtweg um einiges schlechtes Gestellt als vorher, aber ein ruhiges arbeiten ist in meiner jetzigen Firma nicht mehr möglich.
    Lg n.p.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      2. February 2018 um 8:42

      Hallo P.N.,

      in diesem Fall ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen. Wir können dies nicht anbieten, ein Abwalt kann Ihnen jedoch Wege aufzeigen, wie Sie sich verhalten und vorgehen sollten. Eventuell kann Sie da auch ein Opferhilfeverein unterstützen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  15. Valeriy F. sagt

    24. January 2018 um 16:31

    Hallo ich bin bei meiner Firma ca 1 Jahr beschäftigt heute würde ich gekündigt von meiner Vorarbeiter und beleidigt als Knasti und dass ich nur ins Knast gehöre welche Ansprüche habe ich dagegen? Und ob ich verklagen kann gegen Mobbing

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      2. February 2018 um 8:37

      Hallo Valeriy F.,

      ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, können wir rechtlich nicht beurteilen. Dies kann nur ein Anwalt leisten.
      Eventuell kann durch die Aussprüche eine Beleidigung im Raum stehen, die bei der Polizei angezeigt werden kann.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  16. Enrico sagt

    24. October 2017 um 11:08

    Hallo,

    Ich war Vorarbeiter in einem Reinigungsunternehmen mit einem mir anvertrauten LKW ( ca 8 Jahre ) , nach einem steisbeinbruch und einer mehrwöchigen psychischen Überlastung aufgrund einer sehr schwerwiegenden Erkrankung meiner Tochter, würde mir meine Führungsposition anerkannt und ich werde als Hilfskraft eingesetzt. Ich muss nun wieder Tätigkeiten machen , die ich früher machen müsste bis ich ersetzt wurde. Ich habe mehrfach betont das ich Angst habe diese Arbeit zu machen und mir wurde im Gegenzug mit Abmahnung wegen arbeotsverweigerung gedroht. Ich werde scharf kontrolliert das ich kaum Pause habe und muss viel zu viele arbeiten machen om Gegensatz zu den Kollegen auf der gleichen Baustelle. Seitdem mein Chef weiss das ich noch zur abendschule gehen würde nun noch angeordnet länger zu arbeiten ( 11 std) so das ich in massiven Stress Gerate , das ich noch pünktöich zur Schule komme. Es wird alles getan das ich in Stress Geräte und kündige. Mein Chef selbst hat mir nahegelegt zu kündigen und ich wüsste ja was man mit Leuten wie mir macht in diesem Unternehmen.

    Reply
  17. D.K. sagt

    2. October 2017 um 13:49

    Jahrelanger Bossing am ende Herzinfarkt – 4 Stents. Heute nach dem ich Arbeitsunfähigkeitbescheinigung abgegeben habe, bekamm ich von meiner Arbeitgeberin ein Rat sich um Rente zu bemühen. Kein Mitgefühl, keine frage nach dem Gesundheit. Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, da ich seit über 10 Jahren bei der Firma beschäftigt bin, trotz ÖtV-L5 vertrags keine Gehaltsanpassung in den ganzen Jahren.

    Reply
  18. P. Schulz sagt

    18. August 2017 um 10:07

    Ich wohne in [geändert von der Redaktion] und werde jahrelang gemobbt und terrosiert unter Aufsicht der Polizei. Familie [geändert von der Redaktion] schreien im Haus das ich Nervenkrank sei, in eine Anstalt gehöre, das ich eine Epileptikerin sei und leugnen es noch ab. Sie schauen in die Mietwohnung und lachen jetzt ganz laut, weil Sie alles mitlesen. Frau L. ist mit ihrer Familie Zeugin mehrer Straftaten und geht nicht zur Polizei. Meine Post kann man mitlesen.

    Reply
    • sluminskY sagt

      25. January 2018 um 12:39

      das glaube ich ihnen , mobbing in vielenausführungungen und der staat macht kräftig mit

      Reply
  19. A. vetter sagt

    16. August 2017 um 8:45

    Meine Tochter (14) wird von 2 Mitschülern aus Ihrer Klasse, jeden tag massiv Beleidigt, auch von körperlichen Angriffen wurde Gebrauch gemacht. Schlafstörungen, Albträume,Angst und Panik Attacken, notenabstieg und fehlende schultage waren die Folge.

    Selbst ein Gespräch beim zuständigen Schulamt brachte keine Hilfe. Und die klassenlehrerinnen, kamen nur mit dem Vorschlag Elternbeirat und Schulwechsel an eine andere Schule, wo ehemalige Mitschüler gehen die meine Tochter bereits in der Grundschule gemobbt haben. Meine Tochter hatte sich an eine andere Schule beworben, und wurde wegen mangelnder Plätze abgelehnt. Was kann Ich tun damit das mobbing endlich aufhört, meine Tochter ist mit den Nerven am Ende.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      21. August 2017 um 9:18

      Hallo A. vetter,

      eventuell kann eine Beratung bei einem Opferhilfeverein weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit der Sachlage umgehen können. Darüber hinaus kann Ihnen eine Beratung beim Anwalt Ihre rechtlichen Optionen aufzeigen, wie Sie gegen das Mobbing noch vorgehen können. Wir dürfen leider keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  20. Anna sagt

    19. June 2017 um 2:10

    Hallo, ich habe erste Jahr von meiner Ausbildung abgeschlossen. Ich werde regelmäßig von meine Vorgesetzte diskriminiert wegen (wie ich denke) Geschlecht. (Meine Kollegen haben solche Probleme nicht. Ich bin aber nicht die erste Frau die das betroffen hat) letztens wurde ich von Vorgesetzte am telefon beleidigt ( ” (…)blöde Kuh ich mache dich fertig, du wirst sehen was ich mit dir mache(…)”). Ich habe Aufnahme von dieses Gespräch. Ich bin in schwere Situation und habe Überweisung zu Psychologe von meinem Hausarzt bekommen. Jetzt brauche ich wirklich eine Behandlung… ich weiss leider nicht was ich weiter machen soll. Bitte um Ratschläge.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      22. June 2017 um 13:34

      Hallo Anna,

      eine Rechtsberatung können wir leider nicht anbieten. Ihrer Schilderung nach empfiehlt es sich allerdings, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  21. edi sagt

    17. February 2017 um 22:11

    Hallo.Ich arbeite als helfer in Kusche.Ich hatte einen arbeit unfall (verbrennen 5% von Korper ).Bekkome ich schmerzen geld?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      20. February 2017 um 9:36

      Hallo edi,

      bei einem Arbeitsunfall entsteht nur dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Verletzungen vorsätzlich durch den Schädiger herbeigeführt wurden. Haben Sie sich versehentlich verletzt, steht Ihnen diese Entschädigung nicht zu.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
    • Gaby S sagt

      8. November 2019 um 22:18

      Ich bin fristlos entlassen worden, obwohl die Betriebsleitung Kenntnis wegen körperlicher Bedrohung(geballte Faust vor meinem Gesicht) u.mit Stecken 2 Wochen zuvor vom Kollegen auf rechte Schulter geschlagen wurde.Ohne erkennbaren Grund. Was steht mir finanziell zu?

      Reply
  22. Anonym sagt

    3. February 2017 um 21:19

    Hallo,
    Ich bin 16, fast 17 Jahre alt und wurde von 12( 6. Klasse) bis15 (9. Klasse) von einigen Mitschülern aus meiner Klasse – einem besonders- gelobbt. Das waren meistens Beleidigungen, grundloses Auslachen und allgemeine Ausgrenzung. Zum Teil haben sie auch meine Sachen weggenommen und durch die Klasse geworfen. Ich habe mich nie getraut mit jemandem darüber zu reden bis zur Abschlussfahrt 2014. Damals ging es mir psyschich so schlecht, dass mir nicht anderes übrig blieb, als mit meinen Eltern darüber zu reden. Daraufhin wurde ich von der Klassenfahrt freigestellt und bin in psychologische Begandlung gekommen. Bei wurden Soziale Phobie, Essstörung und leichte Depression diagnostiziert.
    Es wurde immer schwerer für mich überhaupt zur Schule zu gehen und meine Noten wurden auch immer schlechter. Ab April 2015 wurde ich von der Schule beurlaubt und habe vom Gymnasium auf eine Realschule gewechselt. Dort habe ich zwei Wochen hospitiert und sollte dann nach den Sommerferien dort zur Schule gehen. Meine Angst war zu groß, sodass ich es nicht geschafft habe den Unterricht zu besuchen. Daraufhin bin ich in eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie gekommen von Oktober 2015 bis Dezember 2015. Danach war es mir für kurze Zeit möglich (bis zum Ende des Halbjahres ca. 4 Wochen) regelmäßig zur Schule zu gehen. Ab dann konnte ich erst nur noch zwei mal pro Woche, dann nur noch zu Klassenarbeiten und nach den Osterferien 2016 gar nicht mehr zur Schule gehen.

    Insgesamt war ich bei drei verschiedenen Therapeuten bisher ohne Erfolg. Ich kann wegen meiner Ängste kaum das Haus verlassen, geschweige denn eine Ausbildung beginnen oder wieder zur Schule gehen.

    Würde es in diesem Fall sinnvoll sein Klage auf Schmerzensgeld zu erheben? Oder ist es womöglich schon zu spät?

    Entschuldigung für den langen Text, aber das beschäftigt mich wirklich sehr…

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      6. February 2017 um 10:45

      Hallo Anonym,

      für den Anspruch auf Schmerzensgeld existiert eine regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Ist diese noch nicht eingetreten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, denn grundsätzlich kann Mobbing Schmerzensgeld nach sich ziehen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  23. Alex sagt

    21. January 2017 um 22:33

    Hallo vor ca 2 Jahren war ich in einer Firma als Bohrgehilfe beschäftigt…meine Chefs waren in Ordnung aber der Vorarbeiter hat mich mehrmals persönlich beleidigt und ich wurde als Schwul bezeichnet der Junior chef hat mir mit scharfer Munition gedroht und bin seit dem auch psychisch mehrmals in Behandlung…was kann ich da tun..oder ist es zu spät?

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      25. January 2017 um 12:06

      Hallo Alex,

      die regelmäßige Verjährung vom Schmerzensgeld beträgt drei Jahre. Können Sie also Ihre psychischen Schäden sowie die Beleidigungen als Ursache dafür nachweisen, besteht in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
      • Roland D sagt

        30. November 2019 um 8:49

        Hallo Ich bin durch die Arbeit Krank geworden, Depressionen durch Mobbing Muste jeden Tag nach Frankfurt fahren dann abgehollt zum Rewe nach Bad Homburg jeden Tag bis 14 Stunden unterwegs

        Reply
  24. aziz sagt

    15. December 2016 um 4:14

    Guten Tag,

    Ich wurde von einem Kunden rassistisch beleidigt und gedemütigt, anstatt das der Arbeitgeber mich anhörte wurde ich dazu genötigt eine Entschuldigungsemail zu verfassen und würde hierzu nachweislich unter Druck gesetzt diese auch zu versenden- auch nachweislich! Mittlerweile liegt dieser Vorfall auch dem Betriebsrat vor und bisher würde ich auch nicht ernst genommen. Mein Arbeitgeber ignoriert das ganze und versucht keine Zugeständnisse zu machen. Dieser Vorfall bleibt ohne folgen- da der Kunde scheinbar König ist. Wie verhält sich dieser Fall ?!

    Reply
    • aziz sagt

      15. December 2016 um 4:19

      Zudem wurde ich von meinen Aufgaben bis auf weiteres entbunden und ich werde im Zuge einer Projektarbeit einem anderen Standort zugewiesen. Zwischenzeitlich war ich 5 Wochen krank und mir fällt es schwer zurück zur Arbeit zu gehen. Das Vertrauen ist maßlos zerstört dem Arbeitgeber gegenüber ….

      Reply
      • aziz sagt

        15. December 2016 um 4:21

        Alle Drohungen des Kunden wursen mittlerweile wahr, dass ich aus diesem Projekt und aus diesem Arbeitsfeld entnommen werde.

        Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      19. December 2016 um 10:37

      Hallo aziz,

      wenden Sie sich nur Rechtsberatung an einen Anwalt. Unter Umständen können Sie sowohl den Kunden als auch Ihren Arbeitgeber strafrechtlich belangen. Klären Sie dies mit einem Anwalt ab. Dieser kann Sie auch über etwaige Schadensersatzansprüche aufklären.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
  25. Harald M. sagt

    15. November 2016 um 7:37

    Guten Morgen,
    Ich bin als Beamter bei einer Behörde beschäftigt
    Vor ca 13 Jahren wurde bei mir Parkinson diagnostiziert.
    Umgehend durfte ich nicht mehr in den Außendienst. ! Und bekam Arbeit für ca 1 Stunde taeglich
    Nach ca 3 Jahren bekam ich gar keine Arbeit mehr aber dafür ein Einzelzimmer
    Seit ca 10 jahren sitze ich ohne Arbeit im Einzelzimmer, obwohl mehere aerzliche Gutachten Arbeitsfähigkeit attestieren
    Selbst das Fuehren eines Pkws wurde attestiert
    Kann man hier bei von Mopping sprechen?

    Mfg Harald M.

    Reply
    • koerperverletzung.com sagt

      15. November 2016 um 9:31

      Hallo Harald M.,

      ob es sich in Ihrem Fall strafrechtlich gesehen um Mobbing handelt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Allerdings scheinen bei Ihnen durchaus die zivilrechtlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung vorzuliegen. Es ist also durchaus möglich, Schmerzensgeld für die unangemessene Behandlung am Arbeitsplatz zu beantragen.

      Ihr koerperverletzung.com-Team

      Reply
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